Parteifinanzierung in Deutschland - Rahmenbedingungen und
aktuelle Situation der FDP
Einleitung 4
1. Staatliche Parteifinanzierung vor Inkrafttreten des
Parteiengesetzes 4
1.1. Staatliche Finanzierung bis 1949 4
1.2. Staatliche Finanzierung von 1949-1967 5
2. Staatliche Parteifinanzierung nach Inkrafttreten des
Parteiengesetzes 7
2.1 Das Parteiengesetz von 1967 7
2.2 Die Neureglung der Parteifinanzierung von 1984 8
2.3. Die Neuregelung der Parteifinanzierung von 1989 8
2.4. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. April
1992 9
2.4.1. Der Sockelbetrag 10
2.4.2. Der Chancenausgleich 10
2.4.3. Folgen des Urteils 10
2.5 Die Neuregelung der Parteifinanzierung aus dem Jahre
1994 11
2.6 Änderungen des Parteiengesetzes vom 28. Juni 2002 12
2.6.1 Die erste Stufe- In Kraft getreten am 1. Juli 2002 12
2.6.2 Die zweite Stufe- In Kraft getreten am 1. Januar 2003
13
2.6.3 Die dritte Stufe - Inkrafttreten am 1. Januar 2005 14
2.7 Fazit der drei Stufen 14
3. Weitere Finanzierungen durch den Staat 15
3.1 Finanzierung der Parlamentsfraktionen 15
3.1.1 Fazit zur Fraktionsfinanzierung 16
3.2 Finanzierung von parteinahen Stiftungen 18
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Parteifinanzierung in Deutschland - Rahmenbedingungen und
aktuelle Situation der FDP
3.2.1 Fazit zur Finanzierung der parteinahen Stiftungen 19
4. Parteifinanzierung am Beispiel der Finanzsituation der
Freien Demokratischen Partei 20
4.1 Allgemeine Informationen zur FDP 20
4.1.1 Historie der FDP 21
4.1.2 Struktur der FDP 21
4.2 Finanzsituation der FDP 22
4.2.1 Ausgaben 23
4.2.2 Einnahmen 24
4.2.2.1 Mitgliedsbeiträge und ähnliche Beiträge. 25
4.2.2.1.1 Mitgliederentwicklung 25
4.2.2.1.2 Mitgliederzusammensetzung 26
4.2.2.2 Fraktionsbeiträge und Mandatsträgerabgaben 27
4.2.2.3 Spenden natürlicher und juristischer Personen 29
4.2.2.4 Staatliche Finanzierung 31
4.2.2.5 Sonstige Einnahmen 32
4.2.2.6 Fazit zur Einkommensstruktur der FDP 32
4.3 Historischer Rekurs zur Finanzsituation 33
4.4 Beurteilung der Finanzsituation 33
4.5 Fazit und Ausblick 35
Quellennachweis 38
I.Literatur 38
II.Internet 39
Abbildungs - / Tabellennachweis 40
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Parteifinanzierung in Deutschland - Rahmenbedingungen und
aktuelle Situation der FDP Einleitung
Die nachfolgende Hausarbeit ist im Rahmen der Übung „Parteiensysteme in der Bundesrepublik Deutschland“ entstanden. In dieser wird die Parteifinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland zuallererst im allgemein-historischen Kontext beleuchtet um im Anschluss daran beispielhaft die aktuelle Finanzsituation der Freien Demokratischen Partei, FDP, darzustellen.
1. Staatliche Parteifinanzierung vor Inkrafttreten
des Parteiengesetzes
1.1. Staatliche Finanzierung bis 1949
Eine staatliche Finanzierung wie es das Parteiengesetz heute vorsieht, gab es vor 1949 nicht. Zwar brachte Gustav Stresemann im Jahre 1928 einmal eine
Wahlkampfkostenerstattung ins Gespräch, diese wurde allerdings nicht verwirklicht. Auf Bitten des preußischen Innenministers Severing gewährte der Reichsfinanzminister Dietrich im Jahre 1932 einen einmaligen
Wahlkampfkostenzuschuss in Höhe von 1,8 Millionen Euro. Um einen Sieg Hitlers zu vermeiden wurden die Gelder an die Parteien vergeben, die eine Kandidatur Hindenburgs unterstützten. (Zentrum, Deutsche Staatspartei, SPD). 1 Eine weitere einmalige staatliche Parteifinanzierung erfolgte im Jahre 1949. Die Parteien, die durch die Währungsreform finanziell nicht gut dastanden, wurde ein Kredit durch die
1 Muthers, Kerstin: Rechtsgrundlagen und Verfahren zur Festsetzung staatlicher Mittel zur Parteifinanzierung, in: Ipsen, Jörg (Hg.) Osnabrücker Beiträge zur Parteienforschung, Band 2 , Göttingen 2004, S. 35-36.
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Parteifinanzierung in Deutschland - Rahmenbedingungen und
aktuelle Situation der FDP
Landesregierungen gewährt. Auf die Rückzahlung der Kredite wurde verzichtet. 2
1.2. Staatliche Finanzierung von 1949-1967
An eine staatliche Parteifinanzierung dachten die Väter und Mütter des Grundgesetzes nicht, sie gingen davon aus, dass die Parteien auch weiterhin ihre Gelder aus privaten Quellen erhalten sollten. Lediglich eine Verpflichtung zur Offenlegung ihrer Finanzen fand im Art.21 GG seinen Niederschlag. („Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben“) 3 Sinn und Zweck dieses Gesetzes war es, dass die Wähler sehen sollten, welche einflussreichen Geldgeber hinter den Parteien stehen. 4 Zu Beginn der 1950er Jahre wurde das Spendenwesen zunehmend über Fördervereine geregelt und es wurde eine 1954 Steuerbegünstigung zur Förderung staatspolitischer Zwecke geschaffen. 5 Diese Vergünstigungen wurden gegen den großen Widerstand der oppositionellen SPD durchgesetzt. Da diese Vergünstigungen allerdings nur für Parteien galten, die im Bundestag oder in einem der Länderparlamente vertreten waren, erklärte das Bundesverfassungsgericht 1958
2 Drysch, Thomas: Parteifinanzierung- Österreich, Schweiz BRD, Opladen 1998, S. 123
3 vgl. Art. 21 des Grundgesetzes für die BRD
4 Drysch, Thomas: Parteifinanzierung- Österreich, Schweiz BRD, Opladen 1998, S. 123
5 von Alemann, Ulrich: Das Parteiensystem der BRD, in Benz, Arthur u.a.(Hg.): Grundwissen Politik, Band 26,3 überarbeitete und aktualisierte Auflage, Opladen 2003, S.89.
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Parteifinanzierung in Deutschland - Rahmenbedingungen und aktuelle Situation der FDP
diesen Vorstoß als verfassungswidrig, da er einen Verstoß gegen die Chancengleichheit darstellt. 6 Eine staatliche Finanzierung wurde dann erstmals im Jahre 1959 eingeführt. Auf Initiative des späteren
Bundesfinanzminister der CDU Gerhard Stoltenberg wurden im Jahre 1959 erstmals Globalzuschüsse an die Parteien verteilt. Die Summe belief sich auf 5 Millionen DM und wurde je nach Fraktionsstärke ausgeschüttet. Bis 1961 blieb dieser Betrag konstant. Es wurde auf eine gesetzliche Regelung verzichtet, die Politiker begnügten sich mit einer
interfraktionellen Vereinbarung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Nach einer weiteren Initiative der Koalitionsparteien der CDU und der FDP erhöhte sich im Jahre 1962 die bereitgestellte Summe auf 15 Millionen DM sowie in den Jahren 1964-1966 auf jeweils 38 Millionen DM. 7 In Hinblick auf die genannten enormen Zuwachsraten verbot im Jahre 1964 das Bundesverfassungsgericht 1966 die staatliche Parteienfinanzierung. Überraschend war das Urteil, da das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1958 die staatliche Parteienfinanzierung noch für zulässig erklärt hatte. Allerdings erklärte das Gericht die Wahlkampfkostenerstattung für erstattungswürdig. Hierdurch wurde der Weg zu einer staatlichen Wahlkampfkostenerstattung vorgezeichnet.
Begrenzt wurde die Erstattung dadurch, dass einer Partei nicht mehr als die Hälfte ihrer Gesamteinnahmen erstattet wurden. Außerdem mussten auch Parteien, die an der 5%
6 Drysch, Thomas: Parteifinanzierung- Österreich, Schweiz BRD, Opladen 1998, S. 124
7 Muthers, Kerstin: Rechtsgrundlagen und Verfahren zur Festsetzung
staatlicher Mittel zur Parteifinanzierung, in: Ipsen, Jörg (Hg.) Osnabrücker
Beiträge zur Parteienforschung, Band 2 , Göttingen 2004, S. 36-37.
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Parteifinanzierung in Deutschland - Rahmenbedingungen und aktuelle Situation der FDP Hürde scheiterten an der Wahlkampfkostenerstattung partizipieren können. 8
2. Staatliche Parteifinanzierung nach
Inkrafttreten des Parteiengesetzes
2.1 Das Parteiengesetz von 1967
Das in 1.2. erwähnte Parteifinanzierungsurteil vom 19. Juli 1966 wurde nun zum Anlass genommen, dass seit 1949 fällige Parteiengesetz zu verabschieden. 9 In diesem am 24. Juli 1967 verabschiedeten Gesetz wurde eine
Wahlkampfkostenerstattung bewilligt. Betrug diese im Einführungsjahr noch 2,50 DM pro Wahlberechtigten stieg sie in den nächsten Jahren sehr schnell an. So betrug sie im Jahre 1989 schon das Doppelte, also 5 DM. 10 Mit über 18jähriger Verspätung kam somit der Gesetzgeber nun endlich dem Verfassungsauftrag aus Art. 21 Abs.3 GG nach. 11 Allerdings war das Gesetz nicht unumstritten, dies zeigt ein Kommentar von Karl-Heinz Seifert: „Das Parteiengesetz ist auch sonst kein Meisterwerk, im Sachlichen teilweise wenig durchdacht, nicht überall mit der Verfassung abgestimmt und rechtstechnisch, auch
terminologisch, voller Mängel.“ 12
8 Drysch, Thomas: Parteifinanzierung- Österreich, Schweiz BRD, Opladen 1998, S. 126.
9 Drysch, Thomas: Parteifinanzierung- Österreich, Schweiz BRD, Opladen 1998, S. 126.
10 von Arnim, Hans Herbert: Die neue Parteienfinanzierung, Bonn 1989, S.11.
11 Muthers, Kerstin: Rechtsgrundlagen und Verfahren zur Festsetzung staatlicher Mittel zur Parteifinanzierung, in: Ipsen, Jörg (Hg.) Osnabrücker Beiträge zur Parteienforschung, Band 2 , Göttingen 2004, S. 43.
12 Seifert: Die politischen Parteien im Recht der BRD, Köln, Berlin, Bonn, München, 1975. S.48.
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Parteifinanzierung in Deutschland - Rahmenbedingungen und aktuelle Situation der FDP
2.2 Die Neureglung der Parteifinanzierung von 1984
Bundespräsident Karl Carstens beauftragte im Jahr 1982 eine Kommission, die Vorschläge unterbreiten sollten, wie die Parteifinanzierung unter Beachtung des grundgesetzlichen Auftrags der Parteien in Zukunft geregelt werden konnte. Gründe für die Neuordnung waren unter anderem die schlechte finanzielle Situation der Parteien, sowie der Vertrauensverlust der Bevölkerung, der durch die zahlreichen Spendenaffären entstanden war. 13 Entscheidende Änderungen, die beschlossen wurden waren der Chancenausgleich, sowie eine steuerliche Begünstigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an politische Parteien in Höhe von 5% des Einkommens. Außerdem wurde eine Anhebung der Publizitätskriterien vorgesehen. Daneben wurde rückwirkend zu der Bundestagswahl 1983 die
Wahlkampfkostenpauschale von 4,50 DM auf 5 DM erhöht. Diese Erhöhung galt gleichzeitig auch für die zukünftigen Wahlen.
Trotz verfassungsrechtlicher Unstimmigkeiten, die gerade die steuerlichen Vergünstigungen betrafen, hielt die Neuregelung im Wesentlichen der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts stand. 14
2.3. Die Neuregelung der Parteifinanzierung von 1989
Zusätzlich zur Wahlkampfkostenpauschale wurde am 1. Januar 1989 der so genannte Sockelbetrag eingeführt. Jede Partei mit mindestens 2 v.H. der Zweitwählerstimmen bei Bundestagswahlen erhält zusätzlich zur bisherigen
13 Muthers, Kerstin: Rechtsgrundlagen und Verfahren zur Festsetzung staatlicher Mittel zur Parteifinanzierung, in: Ipsen, Jörg (Hg.) Osnabrücker Beiträge zur Parteienforschung, Band 2 , Göttingen 2004, S. 47.
14 Drysch, Thomas: Parteifinanzierung- Österreich, Schweiz BRD, Opladen 1998, S. 127.
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Timo Bouerdick, 2004, Parteifinanzierung in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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