Diplomarbeit
Ich möchte an dieser Stelle Frau Professor Lanius danken, die mir durch Ihre Unterstützung als Betreuerin dieser Diplomarbeit Mut gemacht hat, dieses weitreichende Thema zu bearbeiten.
Den von mir interviewten Frauen danke ich für ihre Offenheit und ihre Bereitschaft, sich auf die umfassenden Interviews einzulassen. Den Fachfrauen und Männern der verschiedenen Träger danke ich für ihr Interesse an diesem Thema und für die Zeit die sie sich für mich genommen haben.
Mein ganz besonderer Dank gilt meinem Partner Wolfgang Raunecker und Astrid Berchem, die sich beide immer wieder mit den Inhalten dieser Arbeit auseinandergesetzt haben und als Diskussionspartner/in und Korrekturleser/in zur Verfügung standen. Meiner Familie danke ich für die Übernahme der Organisation unseres Alltags und die Rücksicht die sie mir gegenüber in der „Streßphase Diplomarbeit“ gezeigt haben.
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
DIPLOMARBEIT
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INHALTSVERZEICHNIS 3
VORWORT 6
EINLEITUNG 6
Meine eigene Motivation, dieses Thema zu bearbeiten 6
1. HISTORISCHE ENTWICKLUNG 8
1.1. Die historische Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit 8
1.1.1. Kurze Skizzierung der Lebens- und Berufssituation Mitte des 19. Jahrhunderts 8
1.1.2. Die Entwicklung und Bedeutung der ersten Frauenbewegung, erste gesellschaftliche und politische
Veränderungen 9
1.1.3. Der Rückschritt im Nationalsozialismus 11
1.1.4. Die Situation der Frauen nach dem zweiten Weltkrieg 12
1.1.5. Der Rückzug der Frauen in Ehe und Familie 12
1.1.6. Ehe und Familie als traditionelle normative Institution 13
1.2. Die Entwicklung einer erhöhten Wertigkeit von Berufstätigkeit seit den 60er Jahren 14
1.2.1. Ursachen eines veränderten Erwerbsverhaltens 14
1.2.2. Die Bildungsreform der 60er Jahre und ihre Auswirkungen 14
1.2.3. Die Bedeutung der Frauenbewegung in den 70er Jahren 16
1.2.4. Wandel des Leitbildes Ehe und Familie 16
1.2.5. Der Einstellungswandel zum Rollenverhalten der Frauen 19
1.2.6. Gegenwärtige Diskussionspunkte 21
2. DIE FRAUENBERUFE 23
2.1. Frauenberufe - ein historisch gesellschaftlicher Prozeß 23
2.1.1. Frauenberufe - Männerberufe. Eine Unterscheidung 24
2.1.2. Die Segregation des Arbeitsmarktes 25
2.1.3. Die besondere Eignung der Frauen für Frauenberufe und gesellschaftliche Folgen 26
2.1.4. Die weibliche Sozialisation und Frauenberufe 27
2.1.5. Frauenberufe - ein eingeschränktes Spektrum an Berufen 29
2.1.6. Frauenberufe - eine eingeschränkte berufliche Entwicklung 31
2.2. Beruf und Karriere 32
2.2.1. Weibliche Fähigkeiten - eine Eignung für Führungsaufgaben 32
2.2.2. Hindernisse für Frauen „Karriere“ zu machen 33
2.2.3. Macht und Karriere 34
2.2.4. Die Bedeutung des „Selbstwertes“ als Hindernis von Macht und Einfluß 35
2.2.5. Die zwiespältige Einstellung von Frauen zu „Erfolg“ 36
2.2.6 Frauen wollen Macht und Einfluß - der Weg zu Macht und Einfluß 36
2.2.7. Die Führungskräfte der Zukunft - Frauen 37
3. BERUFSTÄTIGKEIT UND FAMILIE 39
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Inhaltsverzeichnis
3.1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie 39
3.1.1. Die Pluralität der Lebensformen 39
3.1.2. Erwartungshaltung der Partner und gesellschaftliche Erwartungen an Beruf und Familie 40
3.1.3. Die Bewältigung beruflicher und familialer Aufgaben 41
3.1.4. Probleme der Frauen 42
3.1.5. Erste Einstellungs- und Verhaltensänderungen der Männer 44
3.2. Weitere Hindernisfaktoren bei einer Berufstätigkeit von Frauen 45
3.2.1. „Diskontinuität“ in der Berufstätigkeit von Frauen 45
3.2.2. Berufstätigkeit und Kinderbetreuung 45
3.2.3. „Die Frauenfalle“ 46
3.2.4. Die geringfügigen Beschäftigungen - die 620-DM-Jobs 46
3.2.5. Teilzeittätigkeit - eine Sackgasse 47
4. REFORMGESETZE 49
4.1. Gesetzliche Veränderungen zugunsten der Frauen 49
4.1.1. Das Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2 und Elisabeth Selbers 49
4.1.2. Die Bedeutung dieses Grundgesetzartikels 49
4.1.3. Eine Auswahl wichtiger Reformgesetze in Hinblick auf Erwerbstätigkeit von Frauen 50
5. DIE FRAUEN IM MITTLEREN LEBENSALTER 53
5.1. Frauen in der Lebensmitte 53
5.1.1. Die Generation im Umbruch 53
5.1.2. Die „Lebensmitte“, eine Zeit der Veränderungen 54
5.1.3 Eine berufliche Neuorientierung von Frauen im mittleren Lebensalter 55
5.2. Die Interviews der Frauen im mittleren Lebensalter zur beruflichen Neuorientierung 57
5.2.1. Meine Vorgehensweise und die subjektive Auswahl der Frauen 57
5.2.2. Ziel der Interviews 57
5.2.3. Der Fragebogen als Grundlage der Erzählinterviews 58
5.3. Das erste Interview 59
5.4. Das zweite Interview 63
5.5. Das dritte Interview 66
5.6. Das vierte Interview 71
5.7. Die Auswertung der Interviews 75
5.7.1. Die Herkunftsfamilien und die Berufswahl 75
5.7.2. Die Motive der Frauen, sich beruflich neu zu orientieren 77
5.7.3. Veränderungen in den Familien und den Partnerschaften 78
5.7.4. Die finanzielle Situation 79
5.7.5. Die persönliche Einschätzung der eigenen Fähigkeiten 80
5.7.6. Ihre Einschätzung der Fähigkeiten von Frauen im mittleren Lebensalter und die Bedingungen des
Arbeitsmarktes 81
5.7.7. Ihre Vorschläge zur Veränderung der Arbeitsmarktsituation 82
5.7.8. Vorschläge, um die Bedürfnisse von Frauen in einer Neuorientierungsphase besser zu
ber ücksichtigen 82
5.7.9. Ideen und Vorschläge der Frauen zur Veränderung gesellschaftlicher und politischer
Rahmenbedingungen 83
5.8. Die Interviews mit hauptamtlichen Mitarbeiter/innen von Trägern, zuständig für berufliche
Weiterbildung und Qualifizierung von Frauen im mittleren Lebensalter 84
5.8.1. Ziel der Interviews 84
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Inhaltsverzeichnis
5.8.2. Das erste Interview 84
5.8.3. Das zweite Interview 86
5.8.4. Das dritte Interview 87
5.9. Die Auswertung der Interviews mit Trägern 88
5.10. Zusammenfassende Bewertung der Interviews der Frauen 91
5.11. Zusammenfassende Bewertung der Interviews der Träger 95
6. ÜBERLEGUNGEN ZUR ARBEITSMARKTSITUATION 97
6.1. Gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung von Frauenförderung 97
6.2. Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als gesetzliche Grund-lage für eine berufliche
Neuorientierung 99
6.3. Umsetzung der Arbeitsförderung in Form von Umschulungen, Weiterbildungs- und
Qualifizierungsma ßnahmen 100
6.4. Die Arbeitsmarktsituation für Frauen im mittleren Lebensalter 101
6.5. Veränderung der beruflichen Möglichkeiten für Frauen im mittleren Lebensalter mit
Ber ücksichtigung der Veränderungsvorschläge der interviewten Frauen. 102
6.6. Meine persönliche Einschätzung 105
SCHLU ßWORT 107
LITERATURLISTE 108
ANHANG 111
ERKL ÄRUNG ZUR DIPLOMARBEIT 122
5
Vorwort
Vorwort
Mich hat erstaunt, wieviel Interesse dieses Thema bei den verschiedenen Frauen hervorgerufen hat. Ein Interesse, welches sich darin zeigte, daß sich Frauen aus meinem näheren und weiteren Umfeld, aber auch für mich völlig fremde Frauen, bereitwillig interviewen ließen und sehr engagiert die Interviewfragen beantworteten. Fachfrauen aus den unterschiedlichsten Institutionen haben sich, trotz Terminknappheit, für mich Zeit genommen, um meine Fragen zu beantworten und es wurde deutlich, daß sie sich für die Belange von Frauen sehr persönlich und engagiert einsetzen. Viele Frauen haben mich mit Ideen und Anregungen begleitet, haben sich den Fragebogen geben lassen, für Mütter, für sich selbst oder für Freundinnen und wünschen ein Exemplar dieser Diplomarbeit.
Einleitung
Meine eigene Motivation, dieses Thema zu bearbeiten
Ich habe mich im Alter von 38 Jahren, neben einer Leitungstätigkeit und mit Familie, entschlossen Sozialpädagogik zu studieren, um mich beruflich weiter zu qualifizieren und beruflich neu zu orientieren. Aus meiner eigenen Erfahrung und durch meine Kontakte zu den wenigen „älteren“ Frauen im Studium mit Familie wurde mir bewußt, daß ein hohes Maß an Belastbarkeit, Selbstdisziplin, ein sehr gutes Zeitmanagement und sehr gute orga-nisatorische Fähigkeiten, um nur einiges zu nennen, notwendig sind, um die vielfältigen beruflichen und privaten Anforderungen zu bewältigen.
Auch in meinem beruflichen und privaten Umfeld wurde es in den letzten Jahren zunehmend deutlicher, daß sich Frauen in einer Neuorientierungsphase befinden, einen beruflichen Neuanfang beginnen und sich beruflich weiterqualifizieren. Die meisten von ihnen sind damit konfrontiert, auf dem Arbeitsmarkt geringe Anstellungschancen zu haben, weil sie als ältere Arbeitnehmerinnen zu teuer sind. Viele Arbeitgeber sind nicht bereit, die erforderlichen höheren Lohn-Nebenkosten zu tragen, trotz hervorragender Qualifikationen der Frauen. Aufgrund dieses Spannungsfeldes, einerseits über sehr gute Qualifikation und Fähigkeiten zu verfügen, und trotzdem eingeschränkte berufliche Entfaltungsmöglichkeiten zu erhalten, entschied ich mich für dieses Thema meiner Diplomarbeit.
Die heutigen Möglichkeiten einer beruflichen Neuorientierung sind im Zusammenhang von gesellschaftlichen und politischen Veränderungen und der historischen Entwicklung der Erwerbstätigkeit von Frauen zu betrachten. Die heutige „scheinbare“ Akzeptanz der berufstätigen Frau und Mutter ist ohne den historischen und gesellschaftlichen Kontext der letzten 150 Jahre nicht denkbar.
Im Rahmen dieses umfassenden Themas ist es nicht möglich, alle Aspekte der beruflichen Neuorientierung von Frauen im mittleren Lebensalter, verbunden mit der Entwicklung der weiblichen Erwerbsarbeit, umfassend zu bearbeiten, so daß ich eine subjektive Auswahl treffen mußte.
Mittleres Lebensalter bezieht sich im Rahmen dieser Diplomarbeit auf die Altersgruppe der 35- bis 45-jährigen Frauen mit Kind/ern.
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Einleitung
In den Kapiteln 1 bis 4 skizziere ich kurz die historische Entwicklung der Erwerbstätigkeit von Frauen, die Bedeutung der ersten Frauenbewegung des 19. und 20. Jahrhunderts und die Nachkriegsjahre, die eine erneute traditionelle Rollenzuweisung festlegten. Die gesellschaftlichen Veränderungen seit den 60er Jahren, verbunden mit einem Wandel der Familie und einer „neuen“ Wertigkeit der weiblichen Berufstätigkeit, werden ebenfalls einbezogen.
In Kapitel 5 stelle ich die von mir interviewten Frauen im mittleren Lebensalter vor. Die Auswertung der Interviews bezieht sich auf die Motivation der Frauen, sich beruflich neu zu orientieren, welche Veränderungen in der Familie sich daraus ergeben, die Einschätzung ihrer Fähigkeiten und ihre individuelle Einschätzung der gesellschaftlichen Bedingungen.
Die drei Interviews mit hauptamtlichen Mitarbeitern/innen der VHS, des Arbeitsamtes und des bfz Würzburg, zuständig für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen, bzw. Frauenbelange, vermitteln eine „institutionelle“ Sichtweise. Sie geben Aufschluß über die Motivation der Frauen sich beruflich zu verändern, die Fähigkeiten von Frauen in dieser Lebensphase und die Chancen einer Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt nach Abschluß einer Weiterqualifizierung.
In Kapitel 6 zeige ich auf, wie Frauenförderung heute umgesetzt wird und welche Veränderungen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation und der beruflichen Chancen denkbar wären.
Im Anhang befinden sich die Fragebögen für die Interviews mit den Frauen und den Trägern. Er gibt einen Überblick über einen Teil der Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in der Region und über die Tätigkeit der Beratungsstelle für Frauen, die sich beruflich neu orientieren wollen.
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1. Historische Entwicklung
1. Historische Entwicklung
1.1. Die historische Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit
1.1.1. Kurze Skizzierung der Lebens- und Berufssituation Mitte des 19. Jahr-hunderts
Die Entwicklung der Trennung von Arbeits- und Familienstätte im Industrialisierungsprozeß schied die hauswirtschaftlichen von den erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten. Dieser Bereich blieb, zumindest in der bürgerlichen Schicht, den Männern vorbehalten. Es wurde zur Aufgabe der Frau, den häuslichen Bereich zu verwalten, während die Männer das Einkommen erwirtschafteten.
Die „Verhäuslichung“ der Frau war verbunden mit der Zuschreibung weiblicher Fähigkeiten wie Pflegen und Behüten, sowie weiblichen Werten wie Häuslichkeit, Tugend, Sanftmut, Frömmigkeit und Einfühlungsvermögen. 1
Dieses gesellschaftliche und normative Leitbild der Hausfrau und Mutter wurde vom Bürgertum des 19. Jahrhunderts zum Ideal stilisiert und galt für alle sozialen Schichten als erstrebenswert. „Der Platz der Frauen ist am häuslichen Herd, inmitten ihrer Kinder, über die sie wachen und ihnen die ersten Grundsätze einhauchen müssen. Ihr Beruf ist groß, wenn wir ihnen den Platz zuweisen, der ihnen gebührt, wenn wir sie verderblichen Einflüssen entheben, so werden sie eine Stütze der Freiheit und Demokratie sein (der Vorbote 1886 S. 149).“ 2 Dieses Zitat verdeutlicht und unterstreicht dieses gesellschaftliche und normative Leitbild.
Bürgertöchtern blieb aus Statusgründen eine außerhäusige Erwerbstätigkeit weitgehend verschlossen. Als standesgemäß tolerierte Erwerbstätigkeit blieben typische Frauenberufe wie Krankenschwester, Fürsorgerin und Erzieherin, der Beruf der Lehrerin oder der Gouvernante. Die Berufstätigkeit wurde in der Regel nur bis zur Heirat, spätestens bis zur Geburt des ersten Kindes ausgeübt, oder aber die Frauen blieben unverheiratet und weiterhin im Beruf. 3
Abgesehen von den wenigen Frauenberufen der bürgerlichen Schicht stand Lohnarbeit im Widerspruch zu dem Ideal des gesellschaftlichen Leitbildes der Hausfrau und Mutter. Eine außerhäusige Erwerbsarbeit hatte geringes soziales Ansehen, war aber für viele Frauen der niederen sozialen und proletarischen Schichten aus wirtschaftlicher Not unerläßlich, um das Existenzminimum zu sichern. Die Frauen arbeiteten unter unmenschlichen und diskriminierenden Bedingungen als Fabrikarbeiterinnen, Mägde, Dienstboten und Hausangestellte in Bürgerhaushalten. Zudem bekamen sie niedrigeren Lohn als Männer. Sie arbeiteten als Bürofräulein, Telefonistin, Ladenfräulein, ebenso wie die späteren Angestelltenberufe, auf der „unteren Ebene der Erwerbshierarchie“. 4
1 Vgl. Wagner-Link, Angelika: Frauen zeigen Profil. Weibliche Wege zum Erfolg, Renningen-Malmsheim, 1997, weibliche Wege zum Erfolg, S. 7
2 Nave-Herz, Rosemarie: Frauen zwischen Tradition und Moderne, Bielefeld, 1992, S. 16
3 vgl. Engelbrech/Rudolph/Herrmann: Arbeitswelt im Umbruch - Chancen und Risiken für Frauen. In: Politische Studien, 48. Jg., Sep./Okt 1997, Hrsg: Hanns Seidel Stiftung, S. 40f
4 vgl. ebenda S. 40
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1. Historische Entwicklung
Sie hatten Erwerbsarbeitszeiten von 10 bis 15 Stunden zu bewältigen, trugen die Hauptlast der Familienaufgaben, die Versorgung mehrerer Kinder sowie die schwere körperliche Arbeit als Hausfrau und litten unter beengten Wohnverhältnissen und ungesunden Arbeitsbedingungen. Bereits in dieser Zeit entstand in der Öffentlichkeit das negativ besetzte Bild einer berufstätigen Mutter.
Die gesellschaftlichen und normativen Vorstellungen des Leitbildes einer guten Mutter haben sich so verfestigt, daß sie auch heute noch wirksam sind. Als Pendant dazu halten sich die Vorurteile der „Rabenmutter“.
Zur sozialen Ausgangssituation um 1870:
Von 6,5 Millionen Arbeiterinnen waren 1,5 Millionen in der Industrie beschäftigt, 2,7 Millionen in der Landwirtschaft und über 1 Million waren als Dienstboten tätig. Ein Drittel aller Frauen verdiente meist nur die Hälfte, manchmal nur ein Drittel der Männerlöhne. 5
Frauen standen unter der Vormundschaft des Ehemannes. Sie konnten keine rechtsgültige Unterschrift leisten und durften nicht über eigenen Besitz verfügen. Höhere Schulen, Universitäten, Bildungseinrichtungen und Berufe mit entsprechender Vorbildung blieben ihnen verschlossen. Frauen hatten kein Wahlrecht und konnten in keine Partei eintreten. Frauenvereine sollten sich ausschließlich der „Wohltätigkeit“ widmen.
Aufgrund des am 1.1.1900 in Kraft getretenen bürgerlichen Gesetzbuches hatte der Ehemann die letzte Entscheidungsmacht in allen Fragen, die die eheliche Lebensgemeinschaft und die Erziehung der Kinder betrafen. Ihm oblag die Vermögensverwaltung einschließlich des Vermögens der Frau. Er hatte das Recht, einen Arbeitsvertrag auch gegen den Willen der Frau zu kündigen. 6
1.1.2. Die Entwicklung und Bedeutung der ersten Frauenbewegung, erste gesellschaftliche und politische Veränderungen
Um 1860 entstand eine erste tiefgreifende Frauenbewegung von Frauen aus bürgerlichen, proletarischen und konfessionellen Kreisen und mit unterschiedlichem gesellschaftlichen und politischen Hintergrund. Gemeinsam kämpften sie für mehr Rechte der Frauen, für Gleichberechtigung, für eine bürgerliche Gleichstellung von Männern und Frauen und für einen sozialen und kulturellen Umbruch.
Der Kampf um Gleichberechtigung und Rechte für Frauen hatte seinen Ursprung in der französischen Revolution 1789. Erstmals in Europa entstand hier eine Erklärung der Frauenrechte. „Hier steht die politische und gesellschaftliche Gleichstellung von Frau und Mann formal festgeschrieben.“ 7
Die bürgerliche und proletarische Frauenbewegung des 19. und 20. Jahrhunderts forderte:
• Die Erlangung politischer Rechte
• Arbeit unter humanen Bedingungen
• Bildungsmöglichkeiten zur Persönlichkeitsentfaltung
5 vgl. Mohnen-Behlau/Meixner: Frauenförderung in Verwaltung und Wirtschaft, Berlin, Bonn, Regensburg, 1993, S. 42
6 vgl. ebenda, S. 47
7 ebenda, S. 42
9
1. Historische Entwicklung
• Das Recht auf eine Erwerbstätigkeit, verbunden mit einer bürgerlichen Gleichstellung
der Frauen.
Die erste bürgerliche Frauenbewegung wurde von Auguste Schmidt und Louise Otto-Peters, einer Schriftstellerin, mit der Gründung des ersten „Allgemeinen deutschen Frauenvereins“ 1865 eingeleitet. Sie forderten den gleichen Zugang zum Bildungswesen und stellten die sozialen Bedingungen der Frauen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit: „nur über die individuelle Bildung könnten Frauen lernen, ‚selbständig zu urteilen‘ ...“ 8 Besonders Louise Otto-Peters prangerte die Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt an und forderte die volle bürgerliche Gleichstellung der Frau, verbunden mit einer Abschaffung des Geschlechtervormundes, der allumfassenden Macht des Ehemanns, und die Abschaffung des männlichen Berufs- und Erwerbsmonopols. Erst dann gelänge es, so Louise Otto-Peters, das Recht auf Erwerb umzusetzen. Für die unverheirateten Frauen fordert sie die Selbständigkeit durch eine befriedigende Berufsorientierung. 9 Die bürgerliche Frauenbewegung glaubte daran, eine Veränderung für die Frauen mit damit verbundenen gesellschaftlichen Reformen innerhalb der gesetzlichen Ordnung zu erreichen.
Die linke sozialistische Frauenbewegung unter der Führung Clara Zetkins, einer Lehrerin, war aufgrund ihres politischen Hintergrundes vom Marxismus geprägt. Clara Zetkin vertrat die Überzeugung, daß „Ehe, Familie und bürgerliche Lebensordnung insgesamt aus den Angeln gehoben werden müssen“. 10 Dieser radikale politische Ansatz stieß allerdings auf die Ablehnung der Arbeiterinnenbewegung, die Ehe und Familie nicht in Frage stellten, sondern die Diskriminierung und Ausbeutung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt anprangerte.
Die konfessionell orientierte Frauenbewegung fand ihren Anfang ebenfalls Mitte des
19. Jahrhunderts. Auf Initiative der Protestantin Amalie Sieveking entstanden die ersten Diakonissenhäuser, um aufgrund der Mangelzustände im Gesundheitswesen eine verbesserte Krankenpflegeausbildung zu schaffen. Als erste Frau sprach Elisabeth Gauck-Kühne, die Initiatorin der „Evangelischen-Sozialen-Frauengruppe“ 1894 auf einem evangelisch-sozialen Kongreß über die soziale Lage der Frau. 11 Dieser berühmt gewordene Vortrag wurde von Adolf Stocker, der sich für eine Emanzipation der Frauen in der Kirche engagierte, so kommentiert:
„Seit 20 Jahren habe ich die Stunde ersehnt, daß die Frauenfrage an die Tür der evangelischen Kirche klopft, (...) nicht bloß durch Männer, sondern auch durch Frauen.“ 12
Die konfessionellen Frauenbewegungen identifizierten sich als Teil der Kirche und entwickelten trotzdem ihre eigene Identität innerhalb der deutschen Frauenbewegung. Für sie stand ebenfalls die soziale Frage im Mittelpunkt ihrer politischen Arbeit, aber sie waren weniger „frauenrechtspolitisch“ orientiert. Dadurch erreichten sie auch die bürgerliche Schicht, die der Forderung nach Frauenrechten skeptisch gegenüberstand.
8 Mohnen-Behlau/Meixner: Frauenförderung in Verwaltung und Wirtschaft, Berlin, Bonn, Regensburg, 1993, S. 43
9 vgl. Rabe-Kleberg, Ursula: Frauenberufe - zur Segmentierung der Berufswelt, Bielefeld, 1992, S. 28f
10 Mohnen-Behlau/Meixner: Frauenförderung in Verwaltung und Wirtschaft, Berlin, Bonn, Regensburg, 1993, S. 44
11 vgl. ebenda, S. 46
12 ebenda, S. 46
10
1. Historische Entwicklung
Wie die bürgerliche Frauenbewegung forderten auch sie „Freiheit jeglicher Bildung für Frauen“. 13 Durch die Gründung und den Zusammenschluß der beiden großen christlichen Frauenverbände fand die innerkirchliche Emanzipation der Frauen um die Jahrhundertwende ihren Höhepunkt. Dem katholischen Deutschen Frauenbund gelang es z.B. von seiner Gründung 1903 bis 1925 die Mitgliederzahl zu versechsfachen. 1894 gelang es Auguste Schmidt, als eine der ersten Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung, mit der Gründung des „Bundes deutscher Frauenvereine“ aus 34 Verbänden eine Dachorganisation zu bilden. Der Verein wurde daraufhin in den „International Council of Women (ICW)“ aufgenommen, der 1888 in den USA gegründet worden war. „Hier setzten die bürgerlichen Frauen zuerst auf eine freie Entfaltung ihrer geistigen Kräfte, um zur Teilhabe am kulturellen, gesellschaftlichen und letztlich auch am politischen Leben befähigt zu werden“ 14 . Die deutsche Frauenbewegung forderte darauf aufbauend das „unbeschränkte Vereins- und Versammlungsrecht“, das volle Stimmrecht in der kirchlichen Gemeinde, das „aktive und passive Kommunal- und gesamtpolitische Wahlrecht“. 15
Mit dem Zusammenschluß im „Allgemeinen Frauenverein“ gelang es der Frauenbewegung, überparteilich und überkonfessionell zusammenzuarbeiten und gemeinsame Ziele zu verfolgen.
Trotz aller rechtlichen Ungleichheit ist es der Verdienst der Frauenbewegung, Forderungen verwirklicht zu haben, die historisch und bildungspolitisch von Bedeutung waren.
So war es ab 1900 Frauen erlaubt, die Universität zu besuchen.
1908 bekamen die Frauen das Recht in Parteien einzutreten. 1918 wurde ihnen das aktive und passive Wahlrecht garantiert.
Die gemeinsamen Ziele der Frauenbewegung und die politische Arbeit der Parlamentarierinnen in den Parteien der Weimarer Republik läßt sich wie folgt zusammenfassen: Trotz unterschiedlicher Weltanschauungen kämpften sie für eine freie Berufswahl für Frauen, eine bürgerliche und rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern, eine wachsende Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung, gegen getrennte Welten von Männern und Frauen und für ein gemeinsames Miteinander. Sie setzten sich ein für den Schutz der Arbeiterinnen und arbeiteten in der „Kommission für Arbeiterinnenfragen“ zusammen. 16
1.1.3. Der Rückschritt im Nationalsozialismus
Die erkämpften Frauenreformgesetze fanden mit der Machtübernahme der NSDAP ein Ende. Dies war das „Aus“ für eine frauenpolitische Parlamentsarbeit. „Die NSDAP sprach den Frauen die Fähigkeit zur geistigen Entfaltung ab“ 17 . Die Umsetzung der Ideologie der Frau als Hausfrau und Mutter, als die dem Wesen der Frau entsprechende Bestimmung, wurde radikal umgesetzt. Die hart erkämpfte Öffnung der Bildungschancen wurde rigoros eingeschränkt.
13 ebenda, S. 46
14 ebenda, S. 45
15 vgl. ebenda, S. 45
16 vgl. ebenda, S. 55
17 ebenda, S. 55
11
1. Historische Entwicklung
Verboten wurde die Zulassung zur Habilitation als Richterin. Rechtsanwältinnen, Rektorinnen und Kassenärztinnen durften nicht mehr ernannt werden. An den Hochschulen wurde der Frauenanteil auf 10% reduziert.
Akzeptierte Betätigungsfelder für Frauen wurden auf die Wohlfahrt und die Krankenpflege beschränkt. Der Hochschulanteil der Frauen sank zwischen 1933 und 1945 von 18,9% auf 2,2%. 18 Hier zeigte sich der bildungspolitische Rückschritt für die Frauen besonders deutlich.
Die meisten Frauenverbände lösten sich auf, da eine bildungspolitische Arbeit nicht mehr möglich war. Gewerkschaften und Parteien wurden verboten.
Erst nach Beendigung des zweiten Weltkrieges setzten bedeutende Parlamentarierinnen wie Toni Sender von der SPD oder Christine Teusch, die nach 1945 die CDU mitbegründete, und später das Amt der nordrhein-westfälischen Kultusministerin bekleidete, ihre politische Arbeit fort.
1.1.4. Die Situation der Frauen nach dem zweiten Weltkrieg
„Das Ende des zweiten Weltkrieges wird auch die ‚Stunde Null‘ genannt“. 19 Die Männer kamen spät und als Verlierer aus der Kriegsgefangenschaft in ein zerstörtes Land zurück. Das quantitative Verhältnis zwischen den Geschlechtern hatte sich, zumindest in bestimmten Altersgruppen, völlig verschoben. Die Lage der Frauen war trotz aller sozialen Unterschiede davon geprägt, daß sie alleinstehend und für die Lebensbewältigung verant-wortlich waren. Um zu überleben, bildeten Frauen Solidaritätsgemeinschaften und unterstützten sich gegenseitig bei der Bewältigung des Alltags unter extremen Bedingungen. Bereits in den letzten Kriegsjahren waren die Frauen in Arbeitseinsätzen eingebunden und mußten sich und ihre Kinder selbst versorgen.
Im Hinblick auf die Familienstruktur der letzten Kriegsjahre und der ersten Nachkriegsjahre spricht man in der Literatur von einem „erzwungenen Matriarchat“. 20 Die Väter fehlten und die Mutter hatte die Rolle des Familienoberhauptes. Die Frauen waren verant-wortlich für die Nahrungs-, Kleider- und Brennstoffversorgung. Als „Trümmerfrauen“ räumten sie Steine und Schutt der zerbombten Städte weg. Sie leisteten schwere körperliche Arbeit und waren maßgeblich am Wiederaufbau beteiligt. Durch die Rationierung der Lebensmittel und den Mangel an Versorgungsgütern bildete sich ein Tauschhandel und ein Schwarzmarkt, dessen Organisation überwiegend in den Händen der Frauen lag.
1.1.5. Der Rückzug der Frauen in Ehe und Familie
Durch den extrem hohen Zeitaufwand, der für Haushaltsführung und Lebensmittelbeschaffung nötig war, wurden die Frauen immer stärker an die Familie gebunden. Dadurch, daß eine tendenzielle Tausch- und Naturalienwirtschaft vorherrschte, erwies sich eine Erwerbstätigkeit für die Frauen als wenig gewinnbringend und kaum leistbar. Zudem fand ein Umschichtungsprozeß der Arbeitsplätze statt, weil viele Frauen den heimkehrenden Männern die von „ihnen verwalteten Arbeitsplätze“ überließen und sich wieder mit alten
18 vgl. ebenda, S. 55
19 Nave-Herz, Rosemarie: Frauen zwischen Tradition und Moderne, Bielefeld, 1992, S. 168
20 ebenda, S. 171
12
1. Historische Entwicklung
untergeordneten Positionen zufriedengaben, bzw. sich aus dem öffentlichen Leben zurückzogen. 21
Durch die Wichtigkeit und die Aufwertung der traditionellen Hausarbeit, die das Überleben einer Familie sicherte, wurde parallel die Position der Frauen im Erwerbsleben abgeschwächt und ermöglichte eine tradierte Form der Rollenzuschreibung, die sich erst in den 60er Jahren wieder veränderte.
Die Währungsreform brachte den Arbeitsmarkt in Bewegung. Die Arbeit, verbunden mit Lohn zur Existenzsicherung einer Familie, gab dem Mann wieder die Rolle des Familienoberhauptes und des Ernährers zurück. Die traditionelle Rolle der Hausfrau verfestigte sich erneut durch die Bedeutung der hauswirtschaftlichen Tugenden und den angespannten Arbeitsmarkt, aus dem sich die Frauen Ende der 40er Jahre, „kampflos“ zurückzogen. 22 Mit einer Heirat, spätestens mit der Geburt des ersten Kindes, wurde eine Erwerbstätigkeit eingestellt. Der Anteil der erwerbstätigen Frauen in Industrie, Handel und Verkehr ging zurück. Berufstätige Mütter bildeten die Ausnahme. Erwerbstätig blieben nur die Frauen, die alleinstehend oder deren Männer arbeitslos waren. Die 50er Jahre gelten als das Jahrzehnt mit der niedrigsten Quote der weiblichen Erwerbstätigkeit.
1.1.6. Ehe und Familie als traditionelle normative Institution
Der Familie wurde nach dem 2. Weltkrieg ein besonders hoher Stellenwert beigemessen. Gründe hierfür sind in den langen Trennungen zwischen Familienangehörigen und den Not- und Angstsituationen in den Kriegsjahren zu suchen. Die Erfüllung der Sehnsucht nach Ruhe, Geborgenheit und Verständnis wurde in der Familie gesucht. Die Ideologie des Nationalsozialismus vom weiblichen Wesen, welchem die natürliche Bestimmung der Frau als Hausfrau und Mutter zugeschrieben wurde, hielt sich bis über den 2. Weltkrieg und die Nachkriegsjahre hinaus und verstärkte ein traditionelles Rollenverhalten. Die Leistungen der Frauen in der Kriegs- und Nachkriegszeit „wurden lediglich als durch Not erzwungene abweichende Verhaltensweisen“ betrachtet. Ehe und Familie galten wieder als gesellschaftliche Norm, verbunden mit einer hohen Aufwertung der Familie und damit des „Verheiratet-Seins“ 23 . Eine Konsequenz daraus war eine Abwertung der alleinlebenden Frauen. Alleinlebende Frauen wurden eher bemitleidet und durch die unterschiedliche Bewertung von verheirateten und unverheirateten Frauen gewann der Status „Verheiratet“ an gesellschaftlichem Prestige und galt als idealisiertes Ziel. Frauen wurden wieder nach ihrem Familienstand klassifiziert ohne Berücksichtigung der vielfältigen sozialen Lagen.
21 vgl. ebenda, S. 174
22 vgl. ebenda, S. 175
23 vgl. ebenda, S. 170f
13
1. Historische Entwicklung
1.2. Die Entwicklung einer erhöhten Wertigkeit von Berufstätigkeit seit den 60er Jahren
1.2.1. Ursachen eines veränderten Erwerbsverhaltens
Das Leitbild der Hausfrau und Mutter bestimmte bis in die 60er Jahre die Lebenspläne von Frauen. Eine Berufstätigkeit wurde selbstverständlich spätestens bei der Geburt des ersten Kindes unterbrochen und die Prioritäten auf eine Familientätigkeit gelegt. Frauen schieden fast selbstverständlich aus ihrem Beruf aus oder unterbrachen ihre Berufstätigkeit bis das jüngste Kind weitgehend selbständig war. Eine Berufstätigkeit von Müttern wurde nur aus wirtschaftlicher Not oder aus ökonomischen Gründen akzeptiert. In den späten 50ern und Anfang der 60er Jahre geriet das Bild der Hausfrau und Mutter durch gesellschaftliche und politische Veränderungen ins Wanken. Die verheirateten Frauen wurden in den Jahren des Wirtschaftswunders mit einer Überkapazität an Arbeitsplätzen als potentielle Arbeitskräfte und „stille Reserve“ neu entdeckt. Um den Mangel an Arbeitskräften zu beheben, wurden Gastarbeiter aus europäischen Ländern angeworben und die Berufs- und Erwerbstätigkeit von Frauen gewann an neuer Bedeutung. Die Anpassung der weiblichen Lebensgestaltung an die Bedürfnisse und die Bedingungen des Arbeitsmarktes und der Familie war gefordert. Mit der Propagierung des Drei-Phasen-Modells wurden die verheirateten Frauen in den Arbeitsmarkt einbezogen. Das Drei-Phasen-Modell bedeutet in diesem Zusammenhang: Das Ausscheiden aus der Berufstätigkeit mit der Geburt des ersten Kindes, eine längere Unterbrechung, bis zumindest das jüngste Kind in die Schule geht, um dann mit einer Teilzeittätigkeit in die Berufstätigkeit erneut einzusteigen.
1.2.2. Die Bildungsreform der 60er Jahre und ihre Auswirkungen
Mitte der 60er Jahre begann vor dem Hintergrund der im Grundgesetz verankerten Chancengleichheit eine beispielhafte Bildungsreform. Aus arbeitspolitischen Gründen wurde diese Bildungsreform mit den Schlagworten, „Bildungsnotstand Bundesrepublik Deutsch-land“ und „Chancengleichheit für alle“ aktiviert. Aus Mangel an qualifizierten Arbeitskräften wurde diese Bildungsreform umgesetzt. Beratungs-, Bildungs- und Förderprogramme wurden konzipiert und besonders die Mädchen als Zielgruppe einer höheren Qualifizierung gefördert. 24
Im Bildungsverhalten der Frauen wurde bereits vor der Bildungsreform in den 60ern eine deutliche Veränderung spürbar. Bereits die Generation der Frauen, die zwischen 1935 und 1945 geboren wurden, bemühte sich um ein qualifiziertes Bildungsniveau. Nach Rabe-Kleeberg war es diese Generation von Müttern, die ihren Töchtern das Bewußtsein für die Notwendigkeit vermittelte, in Bildung und Beruf zu investieren, obwohl sie sich selbst noch widerspruchslos in die Rolle der Hausfrau und Mutter gefügt hatten. Die Bildungsreform kann deshalb eher als „eine Anpassung an die Nachfrage“ begriffen werden 25 , besonders auf der Seite der Frauen. Das erweiterte Bildungsangebot schuf Bildungsmöglichkeiten unter anderem in den ländlichen Regionen und erreichte die
24 Vgl. Mohnen-Behlau/Meixner: Frauenförderung in Verwaltung und Wirtschaft, Berlin, Bonn, Regensburg, 1993, S. 186
25 Rabe-Kleberg, Ursula: Frauenberufe - zur Segmentierung der Berufswelt, Bielefeld, 19922, S. 67
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1. Historische Entwicklung
Mädchen, die sonst eher von erweiterten Bildungschancen ausgeschlossen waren. Verstärkt wurde diese Entwicklung der größeren Chancengleichheit im Bildungsbereich von den Eltern, besonders den Müttern, die für ihre Töchter eine bessere Ausbildung und somit bessere berufliche Chancen wollten, als sie selbst hatten. Die Expansion der Bildungsabschlüsse zeigt sich besonders deutlich in der mittleren Schicht. 1962 strebten 26% dieser Mädchen das Abitur an, 1983 waren es bereits 72%. 26 Als typisch weiblicher Bildungsabschluß bildete sich die „Mittlere Reife“ heraus.
Frauen haben in ihren Bildungsabschlüssen inzwischen die Männer überholt. Dies beweisen die Prozentzahlen in einer Publikation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 1995.
Der Mädchenanteil an Realschulen beträgt 51%, an den Gymnasien 54,3% und im Vergleich dazu an den Hauptschulen nur 44% . Im Wintersemester 1995/96 begannen erstmals mit 52,2% mehr Frauen als Männer ein Universitätsstudium. Der Anteil der erwerbstätigen Frauen mit beruflicher Ausbildung zeigt in den alten Bundesländern eine Erhöhung von 38% im Jahr 1970 auf 78% im Jahr 1995. 27
Trotzdem bietet die erhöhte Qualifikation immer noch keine Garantie dafür, eine der Qualifikation entsprechende berufliche Entfaltungsmöglichkeit auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Von der jeweiligen Konjunktur des Arbeitsmarktes scheint es abhängig zu sein, ob die Qualifikation von Frauen Berücksichtigung findet, oder ob die Rolle der Frau als Hausfrau und Mutter in den Vordergrund tritt.
Als Auswirkung der Bildungsreform vertreten Frauen inzwischen hartnäckig den Anspruch einer lebenslangen qualifizierten Berufsarbeit an sich und die Gesellschaft. Frauen erwarten von der Arbeitsgesellschaft eine qualifizierte Ausbildung, die Realisierung ihrer Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt und von sich eine lebenslange „Verstetigung der Berufsausbildung“. Dies wird deutlich an dem Engagement und der Bereitschaft, in Schule und A usbildung zu investieren, und „der anhaltenden großen Nachfrage nach Arbeitsplätzen“. 28 Obwohl sich die Hoffnungen und die Erwartungen einer ganzen Frauengeneration mit gestiegener Bildung auf einen kollektiven sozialen Aufstieg nicht erfüllt haben, hat sich trotzdem das Bewußtsein von Frauen verändert. 29 Die gestiegene Wertigkeit einer Berufstätigkeit durch die Bildungsreform eröffnete für Frauen zwischen der Loslösung vom Elternhaus und der Phase der eigenen Familiengründung einen Freiraum, der es ihnen erlaubte, Autonomiebestrebungen und berufliche und private Selbstentfaltung zu verwirklichen. Die Alternative „Beruf“ bot den Frauen erstmals die Möglichkeit einer ökonomischen Unabhängigkeit. Die Wichtigkeit eines Berufes in der Lebensplanung wurde durch die allgemeine Verbesserung der Einkommensverhältnisse, des Arbeitsschutzes und der zunehmenden sozialen Sicherheit noch verstärkt 30 . Fast selbstverständlich investieren Frauen in eine qualifizierte Schul- und Berufsausbildung und kämpfen trotz Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt, trotz einer überwiegenden Tätigkeit auf unteren Funktionsebenen und eines geringeren Verdienstes als Männer, für die Verwirklichung und Nutzung ihrer schulischen und beruflichen Qualifikationen. Ausbildung und Beruf werden unter dem Gesichtspunkt einer lebenslangen Berufstätigkeit mit der Vereinbarung von Beruf und Familie betrachtet.
26 vgl. Rabe-Kleberg, Ursula: Frauenberufe - zur Segmentierung der Berufswelt, Bielefeld, 19922, S. 68
27 vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.): Frauen in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 1998, S. 3
28 vgl. Rabe-Kleberg, Ursula: Frauenberufe - zur Segmentierung der Berufswelt, Bielefeld, 19922, S. 59
29 vgl. ebenda, S. 70
30 vgl. Knapp, Ulla: Frauenarbeit in Deutschland, München, 1984, S. 541
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1.2.3. Die Bedeutung der Frauenbewegung in den 70er Jahren
Eine bedeutende Rolle im generellen gesellschaftlichen Wandel seit den 70er Jahren wird der Frauenbewegung zugeschrieben, der es gelang, die Interessen von Frauen zu formulieren. Die Frauenbewegung schaffte Anregungen, die getrennten Lebenswelten von Männern und Frauen in Frage zu stellen und betrachtete kritisch das traditionelle Rollenverhalten im Zusammenhang mit gesellschaftlichen und normativen Leitbildern. Sie stellte die Anpassung der Frau an männliche Rollenmodelle in Frage und forderte eine grundsätzliche Veränderung der gesellschaftlichen Strukturen und Verhaltensweisen. Die zweite Frauenbewegung begann sich im Umfeld der Studentenbewegung zu formieren.
Die Studentenbewegung der 68er wehrte sich gegen starre, konservative Gesellschaftsstrukturen. Ihr gelang es in den Großstädten durch massive Aktionen und Demonstrationen, auf ihre Forderungen nach Veränderungen der Hochschulpolitik aufmerksam zu machen. Mit dem Angriff auf veraltete konservative Gesellschaftsstrukturen wurden die Leitbilder von Generationen in Frage gestellt.
1968 wurde in Frankfurt der „Frankfurter Weiberrat“ gegründet. Die Frauen kämpften für eine eigene Frauenemanzipation und setzten sich vom Dogmatismus der Studentenbewegung ab.
Das Vorbild des „Frankfurter Weiberrates“ griff auf andere Städte über. Es bildete sich innerhalb kürzester Zeit eine autonome Frauenbewegung, die zu einem tiefgreifenden Bewußtseinswandel unter Frauen beitrug, indem sie die bis dahin vorherrschende Rolle der Frau in Frage stellte und eigene Bedürfnisse zur Umsetzung einer Frauenemanzipation formulierte.
1971 fanden sich die unterschiedlichsten Frauengruppen, die sich für eine Gleichberechtigung von Mann und Frau einsetzten, zur Abschaffung des §218 zusammen. In einer beispielhaften Aktion mit Großdemonstrationen und Einbeziehung der Medien wurden sie zu einer politisch wirksamen Kraft. Nicht nur der §218 geriet in eine öffentliche Diskussion, sondern auch die starre Rollenzuweisung von Männern und Frauen und die Bedeutung der Familie wurden in Frage gestellt. Frauen wurden ermutigt, eigene Rollen kritisch zu reflektieren. Es ist der zweiten Frauenbewegung anzurechnen, daß die Diskussion um Gleichberechtigung und Chancengleichheit öffentlich thematisiert wurde.
1.2.4. Wandel des Leitbildes Ehe und Familie
Der Wandel des Leitbildes von Ehe und Familie wird besonders deutlich in den Aussagen der Familienberichte, die von der jeweiligen Bundesregierung über die Lage der Familie in der BRD zwischen 1968 und 1993 in Auftrag gegeben wurden. Sie spiegeln den vorherrschenden gesellschaftlichen und politischen Zeitgeist wider und geben Aufschluß über Veränderungen des Familienbildes.
Die Kurzdarstellung der Familienberichte bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Rollenverteilung in der Familie. Verdeutlicht wird weiter, daß auch politische Gegebenheiten dazu beitragen, das Bild von Familie in einer Gesellschaft zu prägen. Bis 1957 galt aufgrund des §1356 BGB, daß die Frau berechtigt und verpflichtet ist, das gemeinsame Hauswesen zu leiten. In der Neufassung von 1957 wurde ihr eine Erwerbstätigkeit zugestanden, vorausgesetzt, daß sie mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar erschien.
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1. Historische Entwicklung
Die Ideologie, daß Frauen aufgrund ihrer ausgebildeten weiblichen Fähigkeiten und ihrer biologischen Reproduktionsfähigkeit die Haus- und Familienarbeit übernehmen, wird noch nicht in Frage gestellt. Der Mann bleibt Ernährer und Familienoberhaupt. Eine „Qualifikation“ der beiden Arbeitsbereiche erfolgt über die Definition des „sozialen Geschlechts“. Damit ist gemeint: „Individuen werden daher nicht geschlechtsneutral wahrgenommen, sondern immer als Männer oder Frauen mit ihren jeweils zugeschriebenen Rollen“ 31 . Das soziale Geschlecht ist im politischen Kontext gebunden an die „Zuschreibung von Arbeitsbereichen und sozialen Verhaltensnormen“. 32
1968 wurde der erste Familienbericht unter Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU) vorgelegt. Hier fällt besonders die starre Abgrenzung und Bewertung der Familie als „Zwei-Generationen-Familie mit zwei different geschlechtlichen Elternteilen“ 33 auf. Familien mit einem Elternteil werden als „unvollständige“ Familie bezeichnet. Nach wie vor besteht eine klare Rollenverteilung.
Die Leitbilder des zweiten Familienberichtes von 1975 unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) zeigen sich in liberalisierter Form. Hier wird zum erstenmal das Geschlechterverhältnis als problematisch identifiziert und eine „gleichberechtigte Aufgabenverteilung“ in Beruf und Familie angesprochen. Die Definition von Familie schließt die „unvollständige“ Familie mit ein. Sie wird als „Vater“- oder „Mutterfamilie“ definiert und bildet eine Kleinfamilie. Der Begriff der Großfamilie erweitert sich auf „Verwandtschaftsfamilie“ oder „Wohngemeinschaft/Kommune“, „je nachdem, ob zwischen den Mitgliedern der Großfamilie Verwandtschaftsbeziehungen bestehen oder nicht“. 34
Als wichtigstes Ziel wird die Umsetzung der Chancengleichheit der Kinder thematisiert, auch aus weniger bildungsorientierten Familien, und die Familie erfährt über staatliche Interventionen Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder.
Im dritten Familienbericht von 1979 unter Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) ist die Definition von Familie wieder, im Gegensatz zur weitreichenden Definition der Familie im zweiten Familienbericht, begrenzt auf die Kernfamilie. „Die vollständige Familie ist eine aus zwei Generationen bestehende Gruppe von Eltern und ihren ledigen Kindern, die zusammen leben“. 35
Zum ersten Mal wird das Spannungsfeld der Frauen zwischen Beruf und Familie aufgegriffen. Angesprochen wird eine partnerschaftliche Entscheidung zwischen Männern und Frauen bei der Gestaltung der Berufs- und Familienaufgaben. Eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung ist in diesem Bericht nicht mehr festgelegt. Die Bundesregierung plädiert für eine Umgestaltung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die es Männern wie Frauen ermöglicht, Familienaufgaben wahrzunehmen. 36
Als erforderlich zur Umsetzung wird eine Verbesserung der Kinderbetreuung, die Nähe zum Arbeitsplatz und die Änderung der Arbeitszeiten vorgeschlagen. Hier verdeutlicht sich, daß die Umsetzung einer Gleichstellungspolitik von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt. Im Vergleich zum zweiten Familienbericht hat scheinbar ein Umdenkungsprozeß stattgefunden. Der dritte Familienbericht stellt klar heraus, daß
31 Behning, Ute: Zum Wandel des Bildes „der Familie“ und der enthaltenen Konstruktionen von „Geschlecht“ in den Familienberichten 1968 - 1993, S. 147
32 ebenda, S. 147
33 ebenda, S. 149
34 vgl. ebenda, S. 150
35 ebenda, S. 151
36 vgl. ebenda, S. 151
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1. Historische Entwicklung
Männer und Frauen die Möglichkeit erhalten sollen, Haus- und Familienarbeit miteinander zu verbinden.
Im vierten Familienbericht von 1986 unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) liegt die Betonung auf einer „Wahlmöglichkeit“ zwischen Haus- und Familienarbeit für beide Geschlechter. Die Bundesregierung überläßt auf „programmatischer Ebene“ „Mann - Frau Gemeinschaften“ die Freiheit der Entscheidung, wie Rollen verteilt werden. Die Familientätigkeit findet zum erstenmal gesellschaftliche Anerkennung. Durch die Sozialisation, verbunden mit einer „doppelten Vergesellschaftung“ der Frauen, ist aber davon auszugehen, daß hauptsächlich Frauen die Familientätigkeit übernehmen. Gegenüber dem dritten Familienbericht bedeutet dies einen gesellschaftlichen Rückschritt. 1979, im dritten Familienbericht, sollten Männer und Frauen die Möglichkeit haben, Familien- und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden.
Selbst wenn eine Umkehrung des Rollenverständnisses möglich wäre, würde dies zu einer Umkehrung des Herrschaftsverhältnisses führen, und dem „Gleichheitsgebot“ widersprechen. 37
Der fünfte Familienbericht von 1993 unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) thematisiert die „Individualisierungstendenzen“ der Bevölkerung. Festgestellt wird, daß aufgrund einer Ausdifferenzierung der Lebensformen der „biologisch - soziale“ und rechtlich definierte Familienbegriff der „Kernfamilie“ (Vater-Mutter-Kindverhältnis) nicht mehr den Realitäten entspricht und führt deshalb den Begriff der „Haushaltsgruppe“ ein. Damit ist das „Zusammenwohnen und Zusammenwirtschaften“ in einer Kleingruppe gemeint. Für die Definition von Familie sind weiterhin die „biologischen Geschlechter“ Voraussetzung. 38 Bei der Definition der Aufgaben der Familie ist eher die „mangelnde Übernahme von Familienaufgaben“ durch die Bevölkerung thematisiert. Diese Tendenz wird zum erstenmal nicht den Frauen zugeschrieben, sondern der „strukturellen Rücksichtslosigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft“ angelastet. Des weiteren wird die geringe Wertschätzung der Familienarbeit und die geringe Übernahme von Familienaufgaben seitens der Männer dafür verantwortlich gemacht. Im Leitbild für „soziale Geschlechter“ entwic??kelt der Familienbericht eine „progressive Sichtweise“. 39 Familie soll eine „Geschlechtersolidarität“ darstellen, auf der Basis einer gerechten Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit für beide Geschlechter.
Zur Realisierung dieser Ansprüche werden Forderungen aufgestellt, wie: die Gleichwertigkeit von Familien- und Erwerbstätigkeit in Politik und Gesellschaft, die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbstätigkeit für beide Geschlechter, ein Familienlastenausgleich für bedeutsame Familientätigkeiten und die Vermittlung der Wichtigkeit von Familienarbeit als Bestandteil des Bildungssystems für beide Geschlechter.
Trotz aller „Zukunftsvisionen“, die als Anregungen in diesen Familienbericht eingehen, wird deutlich, daß zum erstenmal die Aufhebung einer „geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung“ vorgenommen und das „soziale Geschlecht“ in Frage gestellt wurde.
37 vgl. ebenda, S. 152f
38 vgl. ebenda, S. 154
39 vgl. ebenda, S. 154
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1.2.5. Der Einstellungswandel zum Rollenverhalten der Frauen
„Unter ‚Geschlechterrollen‘ versteht man klischeehafte Erwartungen und Vorstellungen an das jeweilige Geschlecht bezüglich dessen Verhalten, Gefühle, Eigenschaften und Einstellungen“. 40
„Geschlechterrollen sind vor allem durch die vorherrschenden Wertvorstellungen, Einstellungen und Normen einer Kultur oder Gesellschaft geprägt“. 41
Die letzten Jahrzehnte brachten für Frauen einen radikalen gesellschaftlichen Wandel. Eine Veränderung des Rollenverständnisses und eine veränderte Lebens- und Berufssituation stehen im Gegensatz zur Situation der Frauengeneration der 50er und 60er Jahre. Frauen bewerten die Veränderungen als Gewinn und als Verbesserung ihrer Situation, welche eine wesentlich größere Freiheit der Lebensgestaltung zuläßt.
Für die meisten Frauen sind die gesellschaftlichen Veränderungen und der Emanzipationsprozeß nicht in der Generation der Mütter zu suchen, sondern in ihrer eigenen Generation. Diese Müttergeneration hat aber entscheidend an einer Veränderung der Bedingungen mitgewirkt, die ihren Töchtern heute ein neues Selbstbewußtsein und persönliche und berufliche Freiheit ermöglichen.
Mädchen und Frauen werden seit den 70er Jahren - als Auswirkung der Bildungsreform und der gesellschaftlichen Veränderungen - nicht mehr ausschließlich für ein Leben als Hausfrau und Mutter erzogen, sondern erfahren eine „doppelte Sozialisation“. Durch die Umsetzung des Gedankens der „Chancengleichheit“ entstand eine „neue Norm“. 42 Mädchen werden darauf vorbereitet, eine Ausbildung zu absolvieren, sich für einen Beruf zu qualifizieren und berufstätig zu sein. Die Ausschließlichkeit der familienbezogenen Arbeit hat an Bedeutung verloren. Für Frauen besteht allerdings weiterhin die Unsicherheit, wie eine Berufstätigkeit mit Familie zu vereinbaren ist. Diese Vereinbarkeit hat sich als neue gesellschaftliche Forderung herauskristallisiert. Es wird als selbstverständlich akzeptiert, daß Frauen aufgrund einer Familienorientierung ihre Berufsbiographie einschränken. Frauen werden mit einer unklaren und ambivalenten Einstellung gegenüber der Familienarbeit, aber auch ihrer Berufstätigkeit, konfrontiert und dies beeinflußt ihre Lebensplanung. Frauen streben deshalb eine doppelte Lebensführung an, mit einer gleichen Gewichtung von Beruf und Familie und versuchen den Balanceakt, beiden gerecht zu werden, bzw. gehen in ihrer beruflichen Verwirklichung den Kompromiß einer Teilzeittätigkeit ein.
Aufgrund des Einstellungswandels in den vergangenen drei Jahrzehnten haben Mädchen stärker „maskuline Anteile“ in ihre Geschlechterrolle integriert als J ungen feminine Anteile. Das bedeutet für Mädchen und junge Frauen eine grundsätzliche Erweiterung ihrer Wahlmöglichkeiten.
Die Aussage von Elisabeth Pfeil basierend auf einer Untersuchung von 1968 über die 23jährigen: weibliche Berufsarbeit werde empfunden, als ein „von außen auferlegtes Miterwerben ... weder der Mann erwartet es von seiner Frau, daß sie über den Erwerb der Grundausstattung hinaus im Beruf bleibt, noch die Frau selbst fühlt sich verpflichtet
40 Wagner-Link, Angelika: Frauen zeigen Profil. Weibliche Wege zum Erfolg, Renningen-Malmsheim, 1997, S. 24
41 ebenda, S. 24
42 vgl. Vaskovics, Laszlo A (Hg.).: Ehe und Familie im sozialen Wandel, Bd. 1, Opladen, 1996, S. 129
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1. Historische Entwicklung
dazu“, 43 scheint heute antiquiert und kaum mehr nachvollziehbar. Der generelle Einstel-lungswandel zeigt sich besonders deutlich in einer hohen Akzeptanz der weiblichen Erwerbstätigkeit.
„Frauenerwerbsarbeit bedeutet zunächst die Teilhabe von Frauen an marktvermittelter, entgeltlicher, vergesellschafteter Arbeit innerhalb eines Erwerbssystems. (...) Vom jeweils eingenommenen beruflichen Status hängen immer noch die materiellen und ideellen Lebensgestaltungs- und Verwirklichungschancen ab“ 44 .
Die heutige Integration einer Berufstätigkeit und eines Berufes in die Lebensplanung von Frauen ist nach Beck-Gernsheim „ein wichtiger Schritt“ innerhalb der „konstatierten Individualisierungsprozesse des weiblichen Lebenszusammenhangs“. 45 Mit der Individualisierungstheorie bietet Beck-Gernsheim (1986) eine Erklärung für einen gesellschaftlichen Rollenwandel und einen Wandel der Ehe als Institution. „Unter ‚Individualisierung‘ könnte man die Herauslösung der Individuen aus gemeinschaftlich organisierten Kollektiven verstehen“ 46 . Individuelle Entscheidungen w erden immer weniger durch gesellschaftliche Normen reguliert.
Der Wandel des Rollenverständnisses in Zusammenhang mit einem gesellschaftlichen Wandel zeigt sich in einer größeren Unabhängigkeit vom Partner, der Befreiung vom begrenzten häuslichen Bereich, der eine Öffnung des festgelegten Leitbildes der Hausfrau und Mutter nach sich zieht. Die letzten Jahrzehnte waren geprägt von einer zunehmenden Sensibilisierung für die Benachteiligung von Frauen und gleichzeitig wuchs die Überzeugung, daß eine Emanzipation und die schrittweise Veränderung von Ungleichheit nicht mehr aufzuhalten sei. Heute ist es für Frauen eine Selbstverständlichkeit, die Wahl ihrer Lebensform mitzubestimmen bzw. selbst darüber zu entscheiden. Die Erwirtschaftung eigener Einkünfte zieht für Frauen eine erweiterte finanzielle Unabhängigkeit nach sich, die für die Kriegs- und Nachkriegsgeneration undenkbar war. Autonomie, Selbstentfaltung und eine Verwirklichung der eigenen Fähigkeiten im schulischen und beruflichen Bereich aufgrund der erheblich verbesserten Zugangsmöglichkeiten zu Bildung und Ausbildung sind das Ergebnis der Veränderungen der letzten Jahrzehnte.
Die Bildungsexpansion und eine Öffnung des Arbeitsmarktes für Frauen haben zu einem veränderten Erwerbsverhalten der Frauen geführt.
Eine qualifizierte Ausbildung ist für Frauen heute „eine gesellschaftliche Norm“ unter der Prämisse, daß sie konfliktlos mit der Rolle der Hausfrau und Mutter zu vereinbaren ist. Wenn diese Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schwerwiegenden Konflikten in der Familie führt, treffen die meisten Frauen eine Entscheidung zugunsten der Familie und stecken bei der Verwirklichung beruflicher Ambitionen zurück.
Trotz aller Schwierigkeiten gilt der Beruf für Frauen als eine der „wesentlichen Glücksquellen“ und neben der Familie „als eine mögliche Quelle der Lebenszufriedenheit“ 47 .
43 Berty/Fried/Giesecke/Herzfeld: Emanzipation im Teufelskreis. Zur Genese weiblicher Berufs- und Lebensentwürfe, Weinheim, 1990, S. 138f
44 ebenda, S. 11
45 vgl. ebenda, S. 139
46 Mayer/Allmendinger/Huinink (Hg.): Vom Regen in die Traufe: Frauen zwischen Beruf und Familie, Frankfurt/Main, New York, 1991, S. 368
47 vgl. Institut für Demoskopie Allensbach (Hg.), Frauen in Deutschland: Lebensverhältnisse, Lebensstile und Zukunftserwartungen; die Schering-Frauenstudie `93, S. 56
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1. Historische Entwicklung
1.2.6. Gegenwärtige Diskussionspunkte
Das „Generalthema“ Chancengleichheit, d.h. eine soziale und materielle Gleichberechtigung der Frau, ist auch in den 90ern aktuell.
Deutschland hatte in keiner Phase der Geschichte eine so gut ausgebildete Frauengeneration wie heute. Seit den 80er Jahren hat eine Berufstätigkeit für Mädchen und junge Frauen einen zentralen Stellenwert und ist in eine auf Selbständigkeit ausgerichtete Lebensplanung integriert. Seit Anfang der 90er existieren Frauenförderpläne im Bereich der Verwaltung und in den Betrieben. Die Frage einer Quotenregelung, wie sie in Verwaltungen und auf politischer Ebene ansatzweise umgesetzt wird, gibt immer wieder Anlaß zu Diskussionen auf gesellschaftlicher und politischer Ebene. Es hat den Anschein, als ob durch die Umsetzung einer Quotenregelung besonders bei Männern Ängste geweckt würden, an Macht und Einfluß zu verlieren. Es scheint, daß auf betrieblicher und politischer Ebene dieses Thema zu Grundsatzdiskussionen führt, bei der jegliche sachliche Argumentation aus den Augen verloren wird.
Nach wie vor schwierig umzusetzen ist eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ohne auf schlechter qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze ohne Aufstiegschancen auszuweichen, da der Erziehung eines Kindes ein sehr hoher Wert zugesprochen wird, dessen pädagogischer Auftrag von den Frauen erfüllt werden soll.
Frauen unterbrechen ihre Berufstätigkeit, d.h. eine eventuelle Karriere, und erfüllen den gesellschaftlichen Auftrag der Erziehung, zumindest bis das jüngste Kind einen Kindergarten besucht. Es ist momentan fast selbstverständlich, daß die Frau nach Geburt eines Kindes den „Erziehungsurlaub“ in Anspruch nimmt, selbst wenn sie auf beruflicher Ebene eine ähnliche Qualifikation erreicht hat wie ihr Partner. Es bleibt die Frage, warum kaum Männer den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen. Zwar bringen sich Väter vermehrt in die Kindererziehung ein, scheinen aber wenig bereit zu sein, einen Bruch in ihrer Berufsbiographie hinzunehmen. Es ist sicher notwendig, diesen Umdenkungsprozeß noch weiter zu forcieren, damit Männer und Frauen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, Beruf, Karriere und Familie miteinander zu verbinden. Die Emanzipation des Mannes und Partners, die Übernahme seiner Doppelrolle bzw. Teile der Doppelrolle würde eine positive Rollenerweiterung beider Geschlechter in Beruf und Familie nach sich ziehen. Ein polarisierendes Denken, die Entscheidung für Familie oder Beruf und Karriere beginnt sich erst langsam aufzulösen.
Die 90er-Jahre waren und sind bestimmt von dem immer größeren Problem der Arbeitslosigkeit, wobei laut Statistik die Frauenerwerbslosigkeit in den alten Bundesländern mittlerweile nicht mehr höher ist als die der Männer. Anders in den neuen Bundesländern: hier waren und sind besonders die Frauen vom Erwerbsleben ausgeschlossen. Hatten sie zu DDR-Zeiten die Vorteile einer ganztägigen Kinderbetreuung, die die Voraussetzung dafür war, Beruf und Familie miteinander zu verbinden, fanden sie sich nach der Wende mit dem Problem des extremen Mangels an Arbeitsplätzen wieder.
Die Frage, welche Frauen sich arbeitslos gemeldet haben, bzw. ob Frauen nicht bereits im Vorfeld resignieren, weil sie sich keine Chancen ausrechnen, wird in keiner Statistik beantwortet. Die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt betrifft Frauen und Männer. Für Frauen ist das Potential des Arbeitsmarktes zusätzlich nur eingeschränkt zugänglich, auf-grund des engen Spektrums an Berufen, welches Frauen immer noch ergreifen. Thematisiert werden sollte, wie die Ressourcen von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt werden können, ohne ausschließlich den Kostenfaktor zu bedenken und die besonderen Fähigkeiten von Frauen wie Teamfähigkeit, Organisationstalent,
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1. Historische Entwicklung
soziale Kompetenz, Belastungsfähigkeit und Durchhaltevermögen auf dem Arbeitsmarkt Berücksichtigung finden.
Besonders die Frauen haben in einem „nachgeholten Individualisierungsprozeß“ entscheidend dazu beigetragen, daß traditionelle Strukturen in Frage gestellt wurden. Gleichzeitig ist „die gesellschaftliche Durchsetzung eines Rollenwandels noch lange nicht abgeschlossen“. 48
48 vgl. Mayer/Allmendinger/Huinink (Hg.): Vom Regen in die Traufe: Frauen zwischen Beruf und Familie, Frankfurt/Main, New York, 1991, S. 382
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2. Die Frauenberufe
2. Die Frauenberufe
2.1. Frauenberufe - ein historisch gesellschaftlicher Prozeß
Die Trennung in Männer- und Frauenberufe muß unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden. Einmal als historischer Prozeß, wie sich am Beispiel der Sozialberufe verdeutlichen läßt, und zum anderen in der Sozialisation und Erziehung von Frauen. An der historischen Entwicklung der typischen Frauenberufe, der Etablierung der Sozial- und Erziehungsberufe haben die Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung erheblichen Anteil. Alice Salomon, die Begründerin der sozialen Arbeit, forderte berufliche Standards zur Professionalisierung der Sozialarbeit. Auf ihre Initiative hin bildeten sich Ausbildungsstätten, um dieses Ziel zu verwirklichen. Dadurch wurden Frauen von Frauen zur „Mütterlichkeit“ erzogen, und Mütterlichkeit wurde zu einer Voraussetzung für die Eignung zur sozialen Arbeit.
Als typische Frauenberufe, die gesellschaftlich akzeptiert und toleriert wurden, galten Krankenschwester, Fürsorgerin und Erzieherin. Allgemein herrscht die Ansicht, daß diese Berufe als einzige Wahlmöglichkeit den Frauen zur Verfügung standen. Dabei rückt in den Hintergrund, daß die proletarischen Frauen ihren Lebensunterhalt und häufig den ihrer Familien unter ausbeutenden Bedingungen in Fabriken und in Heimarbeit erarbeiten mußten, die keinen Bezug zu zugeschriebenen „typisch weiblichen Eigenschaften“ hatten. 1 Die Übernahme bestimmter Tätigkeiten von Frauen, für die sie scheinbar eine besondere Eignung besitzen oder die sie selbst als typische Frauenberufe definieren, ist nicht nur als historischer Prozeß, sondern auch als gesellschaftlicher Prozeß zu betrachten. Alice Salomon hat bereits 1906 erkannt, daß Frauen und Männer in verschiedene Segmente des Arbeitsmarktes verwiesen werden. Sie sieht nicht nur die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen, die in den unterschiedlichen Löhnen zum Ausdruck kommt, sondern auch daß die Frauen die unteren, schlechter qualifizierten Tätigkeiten zugewiesen bekommen.
Alice Salomon verweist deutlich darauf, daß nicht die natürlichen Unterschiede zwischen Mann und Frau zur Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern führen, sondern die Möglichkeit, ungelernte Arbeitskräfte zu verwerten. Sie bezieht diese Aussage nicht ausschließlich auf die Fabrikarbeit, sondern zieht als weitere Beispiele den Eintritt der Frauen ins kaufmännische Gewerbe, in den Staatsdienst, z.B. als Post- und Bahnangestellte heran. 2 „Überall hatten Frauen den letzten Platz einzunehmen, die niedrigste und schlechtest bezahlte Arbeit zu tun, die besseren Plätze waren überall von Männer besetzt (1909, zit. n. Brinkler-Gabler 1979).“ 3
Käthe Schirmacher, eine Vertreterin des fortschrittlichen Flügels der Frauenbewegung, erachtete bereits 1909 eine „Aufhebung des Geschlechtsurteils bei der Wahl des Berufes“ als notwendig, um eine Steigerung der Wertschätzung der Berufsarbeit von Frauen zu erreichen. 4
Notwendig aus ihrer Sicht war eine Öffnung der Männerberufe, eine gleichwertige Ausbildung für Frauen, sowie die Abschaffung aller gesetzlichen Hindernisse. „Die Arbeitstei- 1 Vgl.Rabe-Kleberg, Ursula: Frauenberufe - zur Segmentierung der Berufswelt, Bielefeld, 1992, S. 27
2 Vgl. ebenda, S. 27
3 ebenda, S. 30
4 ebenda, S. 30
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2. Die Frauenberufe
lung nach den Fähigkeiten solle also die Arbeitsteilung nach dem Geschlecht ersetzen. (1909, zit. n. Brinkler-Gabler 1979).“ 5 Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde also das Problem der geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktteilung erkannt und die Zuweisung einer besonderen Eignung von Frauen für bestimmte Berufe und Arbeitsplätze kritisch hinterfragt, bzw. Forderungen nach Veränderung laut.
2.1.1. Frauenberufe - Männerberufe. Eine Unterscheidung
„Berufe sind (...) gesellschaftlich definierte Zusammensetzungen von spezifischen Arbeitsfähigkeiten und Wissenselementen, die in erster Linie durch institutionalisierte Ausbildungsgänge geregelt und nach einem bestimmten Muster organisiert werden“. 6 Die Definition im Anforderungsprofil von Frauenberufen ist qualitativ unbestimmter und quantitativ maßloser als in vergleichbaren Männerberufen. Sie beziehen sich auf Pflegen, Lehren und Erziehen, also Eigenschaften, die Frauen schon immer zugeschrieben wurden. Eigenschaften, die Frauen im Laufe ihrer Sozialisation erwerben wie Empathie, Geduld, Emotionalität werden in Verbindung mit den Anforderungen an eine weibliche Berufstätigkeit vorausgesetzt. Die Vermischung von sachlich fachlichen Fähigkeiten mit sogenannten persönlichen Fähigkeiten gilt als Grundproblem der Frauenberufe. Männerberufe sind von Frauenberufen auch unter dem Gesichtspunkt zu unterscheiden, daß Frauen immer dort eingesetzt werden, wo die Arbeitsbedingungen schwieriger sind, die Arbeitsaufgaben diffuser und die Bezahlung geringer als in vergleichbaren Männerberufen. Rabe-Kleberg nennt als Beispiel der Erbringung gleicher oder ähnlicher Arbeitsinhalte die heilenden und pflegenden Berufe in der Medizin. 7
Verantwortlich für die individuelle Akzeptanz einer Teilung der Berufe in Männer- und Frauenberufe ist die gesellschaftliche Teilung der Arbeit zwischen den Geschlechtern und die sich daraus ergebenden Folgen für die eigene Lebensplanung. Die Teilung der Arbeit hat Auswirkungen auf die qualitative berufliche Orientierung von Männern und Frauen, sowie die gesellschaftliche Durchsetzung sozialer Ungleichheit.
Männer sind im Gegensatz zu Frauen weitestgehend von „Reproduktionsarbeiten“ befreit. Spätestens bei der Realisierung eigner beruflicher und privater Pläne erweist sich diese Abhängigkeit von dieser „geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung“ als „gesellschaftliches Zwangsverhalten“. Immer mehr Frauen weigern sich, diese gesellschaftlich normierte Arbeitsteilung zu akzeptieren, aber es fehlen noch „neue Leitbilder und Konzepte“, die eine gleichberechtigte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Die Teilung der Arbeit zwischen den Geschlechtern und die daraus entstehenden Einflüsse auf eine berufliche und familiäre Orientierung begünstigen eine Teilung in Frauen- und Männerberufe, sowie deren individuelle Akzeptanz. Durch die Trennung in Frauen- und Männerberufe wird eine gesellschaftliche Durchsetzung sozialer Ungleichheit weiter aufrechterhalten. 8
Nach Rabe-Kleberg läßt sich die Trennung in Männer- und Frauenberufe und die Geringschätzung des weiblichen Berufes auf die Frage der gesellschaftlichen Machtverhältnisse reduzieren. Die Zuordnung der Reproduktionsarbeit zum weiblichen Geschlecht, die Defi-
5 ebenda,S. 30
6 ebenda, S. 20
7 vgl. ebenda, S. 21
8 vgl. ebenda, S. 21
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2. Die Frauenberufe
nition der weiblichen Rolle und ihre Auswirkungen bezogen auf die außerhäusliche Erwerbsarbeit ist in einem unterschiedlich verteilten Machtgefälle der Geschlechter zu suchen.
Die Ungleichheit gesellschaftlicher Machtverteilung wird mitbestimmt von Normen, Definitionen und Einschätzungen. Man geht dann von einer ungleichen Machtverteilung aus, wenn sie regelmäßig „zu Ungunsten eines Geschlechts geschieht“, hier den Beruf betreffend. Die berufliche Diskriminierung und die Diskriminierung von Frauenberufen wird hier als Definitionsmacht beschrieben, die es zu beeinflussen gilt. Dabei sind Tarifpartner, Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen gefragt. Dem staatlich geregelten öffentlichen Dienst, als größtem Arbeitgeber von Frauen, kommt hier eine besondere Rolle zu. Er ist Vorreiter einer beruflichen Frauenpolitik, denn die berufliche Lage von Frauen ist einge-bunden in ein Netz von „berufs-, arbeits-, familien- und sozialpolitischen Einflüssen“. 9
2.1.2. Die Segregation des Arbeitsmarktes
Der Blick auf das Verhältnis von Bildungsexpansion und Berufschancen läßt vermuten, daß die hohe Qualifikation von Frauen wesentliche Veränderungen im Berufssystem nach sich gezogen hat.
Mädchen und junge Frauen haben heute nachgewiesene längere Ausbildungszeiten im allgemeinen Bildungssystem. Weil häufig noch keine qualifizierte Ausbildungsstelle gefunden wurde, wird das allgemeine Bildungssystem als Warteschleife genutzt, um weiteres Wissen zu erwerben, in der Hoffnung auf steigende Berufschancen.
Frauen besitzen im Durchschnitt eine höhere „Vor-Qualifikation“ als männliche Mitbewerber, aber der Zugang zu qualifizierten Berufen wird ihnen vom Arbeitgeber verweigert. Bereits in der Phase der Ausbildung und bei der Berufswahl geschieht eine Trennung der Berufs- und Erwerbsfelder in die nach dem Geschlecht getrennten Segmente des Arbeitsmarktes. Die berufliche Ausbildung von Frauen findet bereits in Segmenten statt, die sich nach Inhalten, Branchen und Berufen unterscheiden, auch die Form der beruflichen Ausbildung unterscheidet sich in der Relevanz der schulischen Ausbildungsgänge von der der Männer. 10
Bereits das Merkmal Geschlecht bewirkt eine eingeschränkte Sichtweise, weil es bei Frauen mit „Diskontinuität“ verbunden wird. Arbeitgeber setzen voraus, daß Frauen ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und es stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, inwieweit er in eine Ausbildung junger Frauen investiert, bzw. qualifizierte Ausbildungsplätze an Frauen vergeben will.
Da Arbeitgeber eine Diskontinuität im Berufsleben von Frauen implizieren, erwarten sie sich keine Amortisation der Investition in das „Humankapital“. 11 Beim Konkurrenzkampf um einen Ausbildungsplatz finden Mädchen seltener als Jungen einen Ausbildungsplatz im gewünschten Beruf und geben sich zwangsläufig mit dem zufrieden, was für sie machbar erscheint. Die Einmündung von Mädchen in Frauenberufen ist sicherlich auch ein arbeitsmarktangepaßtes Verhalten und nicht ausschließlich ein Ausdruck der geschlechtsspezifischen Sozialisation. Die Barrieren des segmentierten Arbeitsmarktes strukturieren die Berufsmöglichkeiten und Berufswünsche von Mädchen. Die
9 vgl. ebenda, S.193ff
10 vgl. ebenda, S. 73
11 vgl. Berty/Fried/Giesecke/Herzfeld: Emanzipation im Teufelskreis. Zur Genese weiblicher Berufs- und Lebensentwürfe, Weinheim, 1990, S. 147
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Arbeit zitieren:
Renate Raunecker, 1999, Berufliche Neuorientierung von Frauen im mittleren Lebensalter, München, GRIN Verlag GmbH
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