Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis 4
1 Einleitung 6
2 Grundzüge der Betriebsaufspaltung 7
2.1 Definition 7
2.2 Beweggründe 7
2.3 Erscheinungsformen 7
2.3.1 Echte Betriebsaufspaltung 8
2.3.2 Unechte Betriebsaufspaltung 8
2.3.3 Umgekehrte Betriebsaufspaltung 8
2.3.4 Kapitalistische Betriebsaufspaltung 8
2.3.5 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung 9
3 Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung 9
3.1 Sachliche Verflechtung 9
3.1.1 Wirtschaftsgüter als wesentliche Betriebsgrundlagen 10
3.1.1.1 Bewegliche Wirtschaftsgüter 10
3.1.1.2 Immaterielle Wirtschaftsgüter 10
3.1.1.3 Unbewegliche Wirtschaftsgüter 11
3.1.1.3.1 Unbebaute Grundstücke 11
3.1.1.3.2 Bebaute Grundstücke 11
3.1.1.3.3 Fabrikgrundstücke 11
3.1.1.3.4 Laden- und Verkaufsräume 12
3.1.1.3.5 Büro- und Verwaltungsgebäude 12
3.1.1.3.6 Büro / Arbeitszimmer im Einfamilienhaus 12
3.1.1.3.7 Erbbaurecht 12
3.2 Personelle Verflechtung 13
3.2.1 Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille 13
3.2.2 Beherrschungsidentität 13
3.2.3 Besonderheiten bei Familien und Ehegatten 14
3.2.3.1 Zusammenrechnung von Ehegattenanteilen 14
3.2.3.2 Wiesbadener Modell 15
3.2.3.3 Behandlung der Anteile von Kindern 15
3.2.4 Faktische Beherrschung 16
4 Umfang des Gewerbebetriebes 16
4.1 Die gewerbliche Tätigkeit des Besitzunternehmens 16
4.1.1 Umfang des Betriebsvermögens des Besitzunternehmens 17
4.1.2 Sonderbetriebsvermögen 17
2
5 Laufende Besteuerung 18
5.1 Gewinnermittlung 18
5.1.1 Korrespondierende Bilanzierung 18
5.2 Besteuerung des Besitzunternehmens 19
5.2.1 Miet- und Pachteinnahmen 19
5.2.2 Darlehenszinsen 19
5.2.3 Gewinnausschüttungen 19
5.2.4 Gehalt 20
5.2.5 § 7g des EStG 20
5.2.6 Gebäudeabschreibungen 20
5.2.7 Anwendung des § 3c Absatz 2 EStG 20
5.3 Besteuerung des Betriebsunternehmens 21
5.4 Organschaft 21
5.4.1 Umsatzsteuerliche Organschaft 21
5.4.2 Gewerbesteuerliche Organschaft 21
5.4.3 Körperschaftsteuerliche Organschaft 22
5.5 Beendigung der Betriebsaufspaltung 22
5.5.1 Wegfall der sachlichen Verflechtung 22
5.5.2 Wegfall der personellen Verflechtung 23
5.5.3 Gewinnrealisierung bei der Beendigung der Betriebsaufspaltung 23
5.6 Körperschaftsteuer 23
5.7 Gewerbesteuer 24
5.8 Internationales Steuerrecht 24
6 Schlusswort 25
Anhangverzeichnis 26
Literaturverzeichnis 29
3
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz AfA Absetzung für Abnutzung AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz AO Abgabenordnung BB Betriebs-Berater (Zeitschriftentitel) BFH Bundesfinanzhof BGB Bürgerliches Gesetzbuch BMF Bundesministerium der Finanzen BStBl Bundessteuerblatt DB Der Betrieb (Zeitschriftentitel) DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschriftentitel) EFG Entscheidung der Finanzgerichte EStDV Einkommensteuerdurchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz f. folgende (Seite) ff. fortfolgende (Seiten) FG Finanzgericht GbR Gemeinschaft bürgerlichen Rechts GenG Genossenschaftsgesetz GewSt Gewerbesteuer GewStG Gewerbesteuergesetz GewStR Gewerbesteuerrichtlinien GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GrS Großer Senat HGB Handelsgesetzbuch i.S. im Sinne KG Kommanditgesellschaft KSt Körperschaftssteuer
4
o.V. ohne Verfasserangabe OFD Oberfinanzdirektion OHG offene Handelsgesellschaft RFH Reichsfinanzhof S. Seite StBAPO Steuerbeamten Ausbildungs- und Prüfungsordnung SteuerStud Steuer & Studium (Zeitschriftentitel) StR Steuerrecht TBM Tatbestandsmerkmale USt Umsatzsteuer UStR Umsatzsteuerrichtlinien vgl. vergleiche Wpg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschriftentitel) z.B. zum Beispiel
5
1 Einleitung
Sowohl in der hiesigen Rechtsprechung 1 , als auch in der Literatur 2 ist die Bezeichnung der Betriebsaufspaltung als Rechtsinstitut geläufig. Jedoch ist diese Bezeichnung im Zusammenhang mit dem fehlenden Bezug zu gesetzlichen Grundlagen als unklar einzustufen. Man geht bei der Definition der Betriebsaufspaltung von der Darstellung eines wirtschaftlichen Sachverhaltes aus, der im Rahmen der Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte sowohl durch den Reichsfinanzhof (RFH) als auch später durch den Bundesfinanzhof (BFH) geprägt wurde 3 . Trotz der Rechtsunsicherheiten, die eine Betriebsaufspaltung mit sich bringt, ist sie ein in der Wirtschaft häufig eingesetztes steuerliches Gestaltungsmittel.
Ziel der Arbeit ist es, die Grundlagen der Betriebsaufspaltung vorzustellen und die steuerrechtlichen Konsequenzen aus der Nutzung dieser Rechtsform aufzuzeigen.
Das zweite Kapitel behandelt die grundsätzliche Thematik der Betriebsaufspaltung mit seiner eigentlichen Definition und den möglichen Erscheinungsformen. Im dritten Kapitel werden die Voraussetzungen, insbesondere die der personellen und sachlichen Verflechtung, beschrieben. Das vierte Kapitel befasst sich mit dem Umfang des Gewebebetriebes, wobei besonderes Augenmerk auf das Besitzunternehmen gelegt wird. Das fünfte Kapitel stellt die laufende Besteuerung heraus. Die Schwerpunkte dieses Kapitels liegen in der Gewinnermittlung und Überlegungen zu Organschaften. Zusätzlich werden die Folgen aus der Beendigung der Betriebsaufspaltung aufgezeigt und die Behandlung der Betriebsaufspaltung innerhalb anderer Steuerarten kurz dargestellt. Ein Schlusswort schließt die Arbeit ab.
1 vgl. z.B. BFH vom 8.11.1971 GrS 2/71 BStBl II 1972, S. 63.
2 vgl. z.B. Schmidt, DStR 1979,S. 699 ff.
3 Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht 1993, S. 864.
6
2 Grundzüge der Betriebsaufspaltung
2.1 Definition
Als Betriebsaufspaltung versteht man die Aufteilung eines einheitlichen Betriebes in zwei oder mehrere voneinander unabhängige Unternehmen 4 . Das Grundunternehmen ist dann nicht mehr existent 5 . Man spricht im Allgemeinen von einer Betriebsaufspaltung, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage an das andere Unternehmen (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung). Die Entgeltlichkeit der Überlassung und die Rechtsform 6 der durch Aufspaltung entstandenen Unternehmen sind hierbei nicht entscheidend. Zudem hat mindestens eine Person die Möglichkeit, in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen (personelle Verflechtung) 7 . In einem solchen Fall wird die Überlassung der Betriebsgrundlagen durch das Besitzunternehmen als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr gewertet. Die vermögensverwaltende Tätigkeit des Besitzunternehmens wird somit als gewerblich eingestuft 8 .
2.2 Beweggründe
Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gibt es, durch das Nebeneinanderstellen von Gesellschaften, viele Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung 9 macht die Betriebsaufspaltung als Rechtsform interessant. Daneben ist sie vor allem bei Familienunternehmen praktikabel. So kann sie bei familienfremder Führung den Verbleib des Besitzunternehmens im Familienbesitz sichern oder auch Generationenwechsel bei Erben, die am Besitz beteiligt werden sollen, ohne Einfluss auf die Betriebsführung nehmen zu können, vereinfachen.
2.3 Erscheinungsformen
Die Vielseitigkeit der Rechtsform der Betriebsaufspaltung zeigt sich insbesondere durch die Zahl der verschiedenen Arten. Die echte und die unechte Betriebsaufspaltung treten dabei am häufigsten in Erscheinung. Das Besitzunternehmen kann aus einem Einzelunternehmen, Gesellschaften des Bürgerlichen Gesetzbuches, Grundstücks- oder Erbengemeinschaften, offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kom-
4vgl. o.V., Gabler, 1988, S. 730.
5 vgl. Brandmüller, Betriebsaufspaltung, 6. Auflage, S. 31.
6 Vgl. Carlé D., Carlé Th., Bauschatz P., Die Betriebsaufspaltung 2003, S.85, Tz.310.
7 vgl. Kaligin, Th., Betriebsaufspaltung, 1995, S. 19.
8 vgl. BFH vom 12.11.1985, BStBl II 1986, 296.
9 vgl. Engelsing L.; Sievert E., Rechtsformwahl: Betriebsaufspaltung, SteuerStud 2003, S.624 (S.627).
7
manditgesellschaften (KG) bestehen. Die Betriebsgesellschaft ist regelmäßig eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die prägnantesten Formen der Betriebsaufspaltung sollen hier herausgestellt werden.
2.3.1 Echte Betriebsaufspaltung
Man spricht von einer echten Betriebsaufspaltung, wenn sowohl das Besitz-, also auch das Betriebsunternehmen, aus einem ursprünglich einheitlichen Betrieb hervorgegangen sind.
2.3.2 Unechte Betriebsaufspaltung
Werden das Besitz- und das Betriebsunternehmen unabhängig voneinander als eigenständige Unternehmen gegründet und sind diese Unternehmen sowohl personell als auch sachlich verflochten, handelt es sich um eine unechte Betriebsaufspaltung.
Diese beiden Arten der Betriebsaufspaltung werden steuerlich gleich behandelt 10 .
2.3.3 Umgekehrte Betriebsaufspaltung
Von einer umgekehrten, auch atypischen Betriebsaufspaltung ist auszugehen, wenn die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft eine von ihnen beherrschte Betriebspersonengesellschaft gründen und an diese die wesentlichen Betriebsgrundlagen der Kapitalgesellschaft zur Nutzung überlassen 11 . Die Beteiligung der Gesellschafter der Betriebspersonengesellschaft an der Besitzgesellschaft stellt dann Sonderbetriebsvermögen der Betriebspersonengesellschaft dar 12 .
2.3.4 Kapitalistische Betriebsaufspaltung
Bei einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung überlässt eine Kapitalgesellschaft einer anderen Kapitalgesellschaft wesentliche Wirtschaftsgüter zur betrieblichen Nutzung. Die Gesellschaften stehen dabei in einem Mutter-Tochter-Verhältnis, da die eine Kapitalgesellschaft an dem Unternehmen der anderen Gesellschaft beherrschend beteiligt ist. Seid 1999 hat die kapitalistische Betriebsaufspaltung an Attraktivität verloren, da eine Übertragung von Wirtschaftsgütern auf eine Tochtergesellschaft durch die zwingende Aufdeckung stiller Reserven nicht mehr steuerneutral möglich ist 13 .
10 vgl. BFH vom 24.02.1967 - VI 169/65, BStBl III 1967 S. 387.
11 vgl. Güroff, Glanegger/Güroff, Gewerbesteuerkommentar 2006, S. 179.
12 vgl. BFH vom 16.09.1994, BStBl II 1995, S. 75.
13 vgl. BMF-Schreiben vom 22.01.1985, BStBl I 1985, S. 97
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Arbeit zitieren:
Jennifer Piaseczny, 2008, Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung im Steuerrecht, München, GRIN Verlag GmbH
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