Grenzen
Grenzen haben verschiedene Funktionen. Neben der Schutzfunktion als Verteidigungslinie gegen Feinde von Außen ist der Herrschaftsaspekt wohl das älteste und auch das wesentlichste Merkmal von Grenzen. Politische Herrschaft basiert auf Macht, welche in einem bestimmten Machtbereich ausgeübt wird. Dieser Bereich, ein durch Grenzen definiertes, festes Territorium ist die Grundlage nationalstaatlicher Politik. (vgl. Ruggie 1993, S. 151) Dadurch entsteht ein inneres (Innenpolitik, Fiskalpolitik) und ein äußeres (Außenpolitik, Verteidigungspolitik, Entscheidung über Krieg und Frieden) Gewaltmonopol. Grenzen sind also der Garant staatlicher Ordnung und eines funktionierenden Staatsapparates im heutigen Sinne. „Zur Abgrenzung der Kompetenzen sind (…) Grenzen unverzichtbar. Grenzen gibt es, solange es Staaten gibt.“ (Klein 2001, S. 376) Eine weitere Funktion der Grenze ist ihr Einfluss auf Wirtschaft und Handel. Unterschiedliche geographische Voraussetzungen bedingen, dass nicht alle Staaten auf die gleichen oder die gleiche Menge an natürlichen Rohstoffen verfügen und somit Handel über die eigenen Landesgrenzen hinaus notwendig ist.(vgl. Ruggie 1993, S.152) In diesem Zusammenhang ist das Zollwesen als weiterer Wirtschaftsfaktor zu nennen und ist auch heute noch, trotz oder gerade wegen der Europäischen Union, ein unverzichtbarer Bestandteil europäischer Wirtschaftspolitik, worauf ich aber im Laufe der Debatte um Entgrenzung und Abgrenzung noch genauer eingehen werde.
Grenzen unterscheiden sich in ihrer Gestaltung. Sie können sowohl eine feste, undurchdringliche Barriere sein, als auch ein offener Grenzraum, in dem wirtschaftliche, sozialer und kultureller Austausch uneingeschränkt stattfindet. Zwischenformen zwischen diesen beiden Extremen sind dabei die Regel, jedoch sind diese Extreme nicht nur Theorie, sondern nach wie vor existent. An der Beschaffenheit ihrer Grenzen kann man Klein zu Folge die Qualität der Beziehungen zwischen zwei Staaten ablesen: Je offener die Grenzen, desto besser sind die Beziehungen zwischen den beiden Staaten. Geschlossene Grenzen lassen auf Krisensituationen schließen. (Klein 2001, S. 360) Grenzen sind jedoch weit mehr als Indikatoren zwischenstaatlicher Beziehungen, sie sind fester und wichtiger Bestandteil selbiger. Die Wichtigkeit von Grenzen in internationalen Beziehungen lässt sich an dem besonderen Schutz ablesen, der ihnen durch das Völkerrecht zuteil wird. Vertrags- und Sukzessionsrecht belegen, dass „das Staatsgebiet und seine näher bestimmten Grenzen“ Bestandsschutz genießen. So können beispielsweise Grenzverträge nicht aufgehoben oder revidiert werden. (vgl. Klein 2001,
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S. 359) Die Wichtigkeit der Grenzen, die diesen Schutz nach sich zieht, liegt darin begründet, dass jede Gefährdung eines Staates und seiner territorialen Integrität nahezu zwangsläufig kriegerische Auseinandersetzungen hervorrufen. Grenzen als Sicherheit von Staaten sind folglich auch ein Garant für Frieden. (vgl. Klein 2001, S. 258) Neben diesen bisher genannten politischen, militärischen und wirtschaftlichen Funktionen von Grenzen existiert noch eine weitere, die soziokulturelle Komponente. Grenzen können ethnische religiöse und soziale Gruppen verbinden oder trennen. Eine mit dem Lineal gezogene Grenze kann ein Volk, eine Rasse oder eine Religionsgemeinschaft auseinanderreißen. Andererseits können auch neue Staaten mit neuen Grenzen entstehen, in denen diese wieder zusammengeführt werden (vgl. Selbstbestimmungsrecht der Völker, Klein S. 360 ff). Grenzen können Identität schaffen und fördern und ein Zusammengehörigkeitsgefühl bei denen hervorrufen, die innerhalb dieser Grenzen leben. Identität ist oftmals mit Formen von Nationalismus verbunden. Grenzen sind dann die „cell wall of the basic unit of national identity“ ( Anderson 1998, S. 3) und bilden eine emotionale, psychologische, sowie eine politisch-geographische Trennlinie zwischen „Freund und Feind“. (vgl. Anderson 1998, S. 3 ff) Betrachtet man nun, diesen Aspekt vor Augen, Europa, so ist man wieder bei der Frage nach Entgrenzung und Abgrenzung. Noch herrschen nationale Identitäten vor, doch können wir eine europäische Identität entwickeln, indem wir unsere Binnengrenzen einreißen und einen Graben zwischen uns und unseren Nachbarn ziehen ?
Entgrenzung und Abgrenzung
Die nationalen Grenzen Europas, sowohl die Binnengrenzen, als auch die Außengrenzen, befinden sich im Wandel und haben bereits einige Veränderungen basierend auf den Abkommen von Schengen ( 1985, 1990 - Grenzpolitik) und dem Vertrag von Amsterdam (Asyl-, Visa- und Einwanderungspolitik) durchlaufen. (vgl. Neumann 2004, S. 9)
So hat gelten in der Europäischen Union die vier Freiheiten im Binnenmarkt: Freier Personenverkehr: Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen, Harmonisierung der Asyl- und Zuwanderungspolitik, Freizügigkeit für Arbeitnehmer, Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht für EU-Bürger.
Freier Warenverkehr: Wegfall der Grenzkontrollen, keine Zölle oder mengenmäßigen Beschränkungen, Harmonisierung bzw. gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften, Steuerharmonisierung.
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Freier Dienstleistungsverkehr: Niederlassungsrecht, Offenheit für grenzüberschreitende Dienstleistungen, Liberalisierung der Bank-und
Versicherungsdienstleistungen, Öffnung der Transport-, Post-, Telekommunikations-, und Energiemärkte.
Freier Kapitalverkehr. Freizügigkeit für den Zahlungsverkehr (Investitionen und Anlagen) in der EU und nach außen, Integration der Finanzmärkte, Liberalisierung des Wertpapierverkehrs. (Zahlenbilder 2005, S. 36)
Neben den vier Freiheiten im Binnenmarkt, der als wesentliches Merkmal der Entgrenzung im Innern der Union angesehen werden kann, werden für die Grenzen in Europa weitere Regelungen in dem oben bereits genannten Schengen Abkommen und dem Dublin Abkommen getroffen. Bereits 1985 kamen die fünf EU-Staaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande in Schengen darin überein, die Personenkontrollen an ihren Grenzen abzubauen. Das Schengener Abkommen trat am 26. März 1996 in Kraft. Der Schengen Raum umfasste neben den Staaten von 85 zusätzlich Spanien und Portugal. Weitere Beitritte folgten. Der Schengen-Aquis ist nicht auf Mitglieder der Europäischen Union beschränkt. So traten 2001 beispielsweise auch die Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island dem Schengen Raum bei. Im Gegensatz dazu gibt es auch EU-Mitgliedsstaaten, die dem Schengener Abkommen nicht, oder nur partiell angehören ( z.B. durch Teilnahme an SIS ) wie Großbritannien und Irland. Das Schengener Abkommen beinhaltet mehr, als nur den Wegfall von Personenkontrollen an den Binnengrenzen: Es trifft auch Regelungen zur teilweisen Harmonisierung der Visa- und Aufenthaltspolitik, verbessert die grenzübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit (gemeinsames computersgestütztes Fahndungssystem SIS, polizeiliche Nacheile, d.h. Verfolgung von Straftätern über die Grenzen) und die Zusammenarbeit in der Justiz (vereinfachte Rechtshilfe in Strafsachen, beschleunigte Auslieferung). Durch den Wegfall der Personenkontrollen im Innern wird die Entgrenzung vorangetrieben. Auf der anderen Seite setzt das Schengener Abkommen höhere Standards für die Außengrenzen fest, um die neu gewonnene Bewegungsfreiheit nicht teuer mit dem Verlust innerer Sicherheit bezahlen zu müssen und Missbrauch entgegenzuwirken. Als größte Gefahren werden neben dem inflationär gebrauchten Begriff des Terrorismus, illegitime Zuwanderung und ihre Begleiterscheinungen in Form verschiedenster Ausprägungen organisierter Kriminalität (Menschenhandel, Drogen- und Waffenhandel) genannt. Darum finden an allen Außengrenzen verschärfte Kontrollen statt. Nicht nur die Straßengrenzübergänge an Land sind davon betroffen.
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Auch Seehäfen und Flughäfen mit internationalem Luftverkehr sind an diese Standards gebunden. In den letzten Jahren bereiteten sich die nun neuen EU-Mitgliedstaaten auf ihren Beitritt zur Union und zum Schengen-Acquis vor. Die Sicherung der Außengrenze wurde von Brüssel aus überwacht und die Entwicklung in den Fortschrittsberichten der Kommission dokumentiert. Folglich ist davon auszugehen, dass die neuen EU-Außengrenzen den Sicherheitsbedürfnissen der EU genügen und auch der Weg zum Schengenraum scheint geebnet. Die neuen Mitglieder der Union traten bereits dem Schengen-Aktionsplan bei und werden, mit Ausnahme der Tschechischen Republik, voraussichtlich 2007 die Schengen-Vollmitgliedschaft erlangen. Die Kontrollen, die den Bestimmungen Schengens folgen, erstrecken sich über die Personenkontrollen hinaus. Auch importierte Waren unterliegen strengen Kontrollrichtlinien, ebenso finden Veterinärkontrollen statt. Neben den Kontrollen und anderen Schutzmechanismen des Schengener Abkommens existieren weitere Instrumente der Abgrenzung nach Außen. Diese sind hauptsächlich in EU-Recht verankert und können unterschiedlich geartet sein. Beispielsweise kann Abgrenzung auch wirtschaftlich geschehen und in Wirtschaftsprotektionismus münden. So gibt es einerseits die Möglichkeit durch verbindliche Produktnormen den Weg für bestimmte Produkte in die EU zu erschweren oder ganz zu unterbinden. Auf der anderen Seite bestehen Möglichkeiten, Importeure mit zusätzlichen Kosten zu belasten. Diese können entweder in Form von Zöllen oder Abschöpfungen erhoben werden. Im Gegensatz zu Zöllen sind Abschöpfungen variable Abgaben, die von der EU auf Agrarimporte erhoben werden. Für Importe wird ein Mindestpreis festgelegt, der in der Regel über dem Weltmarktpreis liegt. Die Differenz zwischen Weltmarktpreis und Mindestpreis ist vom Importeur an die Union zu überweisen.
Entgrenzung und Abgrenzung an Beispielen
Man kann auf sehr verschiedene Art und Weise nach den geeignetsten Beispielen suchen, um die These von Entgrenzung und Abgrenzung zu verifizieren oder zu falsifizieren. Ich werde mich um die enge Vorgabe dieses Essays nicht zu sprengen auf ein kurzes Beispiel beschränken, welches sich für beide Phänomene eignet: Die Slowenisch-Kroatische Grenze.
Bereits seit 1998 bemüht sich Slowenien um die Anpassung seiner Grenzen an die Standards der Europäischen Union. Bevor jedoch mit der eigentlichen Sicherung der Grenze durch Verbesserung und Neustrukturierung der Infrastruktur begonnen werden
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konnte, waren Anpassungen in rechtlicher und organisatorischer Natur notwendig. Zuallererst mussten die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft übernommen und Reformen eingeleitet werden. Im Januar 2003 trat ein neues Grenzgesetz in Kraft, welches die für die Grenzkontrollen und die Grenzüberwachung zuständigen Organe festlegt. Die entsprechenden Maßnahmen werden von einer Sonderarbeitsgruppe im Rahmen der allgemeinen Polizeibehörde koordiniert, wovon in erster Linie die grüne Grenze zu Kroatien betroffen ist. Die hier genannten Reformen beziehen sich nicht nur auf Polizeiwesen und Zoll. Weitere Aufgabenfelder sind Bekämpfung der illegalen Einwanderung, Zusammenarbeit bei der Bekämpfung internationaler organisierter Kriminalität und Terrorismus. Um diese nun klar definierten und rechtlich abgesicherten Aufgaben zu erfüllen bedurfte es einer Aufrüstung an der Grenze: Modernisierung und Erweiterung von Infrastruktur und Ausrüstung, insbesondere die Computerisierung, sowie der Aufbau einer effizienten Zollverwaltung wurden in Angriff genommen und erfolgreich umgesetzt. (vgl. EU-Kommission 2003, S. 50-53) Die Grenzsicherheitskräfte an den Grenzen nach Italien und nach Österreich wurden schrittweise nach an die kroatische Grenze verlegt. Es lässt sich anhand der hier aufgezählten Anstrengungen Sloweniens festhalten, dass diese neue EU-Außengrenze den alten, nationalen Sicherheitsstandard bei weitem übertrifft. Land- , See- und Flughafengrenzen führen seit 2001 Kontrollen auf Schengener Niveau durch. Die Grenze ist undurchlässiger geworden und folg demnach dem Schema der Abgrenzung. Andererseits hat die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Slowenien und Kroatien verstärkt, seitdem Kroatien EU-Beitrittskandidat ist. Seitdem auf österreichischen Druck Beitrittsverhandlungen mit Kroatien angestrebt werden, hat die slowenische Regierung ihre Grenzprojekte eingefroren. Das Thema Grenze ist aus den Medien verschwunden. Die Regierung hat keinerlei Pressemitteilungen mehr veröffentlicht, in denen der Stand der Projekte dokumentiert wird. Kommilitonen, welche aus dem slowenisch-kroatischen Grenzgebiet stammen, berichten, dass Bauvorhaben an den Grenzanlagen eingestellt wurden. Es erweckt den Anschein, als man bereite sich bereits darauf vor, die Grenze wieder einzureißen.
Fazit
Die Europäische Union hat das bisherige Gefüge von Nationalstaaten und damit auch Rolle und Funktion der Grenzen verändert. Innerhalb der Union haben die Grenzen einige ihrer klassischen Funktionen, wie beispielsweise ihre Schutzfunktion eingebüßt.
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Im Gegenzug mussten die Außengrenzen verstärkt werden, um die weggefallenen Funktionen der Grenzen im Innern nach außen zu kompensieren. Jedoch bedeutet dies nicht, dass die Binnengrenzen nicht mehr relevant oder nicht mehr existent sind. Soziokulturell und psychologisch haben sich die Grenzen zwar ebenfalls verändert, doch hat sich an der Tatsache ihrer Existenz nichts verändert. Nationale Grenzen sind auch in Europa noch immer Kompetenzmaß. Nationale Identitäten bestehen innerhalb dieser Grenzen und sind noch nicht durch eine europäische Gesamtidentität abgelöst worden. Meines Erachtens wird eine solche Entwicklung noch Jahrhunderte dauern, wenn sie überhaupt geschieht. Das Lager der Euroskeptiker ist nach wie vor sehr stark. Die gescheiterten Referenden zum Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden haben den europäischen Einigungsprozess zurückgeworfen. Des Weiteren befindet sich Europa in einer schwierigen Lage, was die Definition und die Sicherung seiner Außengrenzen angeht. Der Beitritt Rumäniens und Bulgariens ist bereits sicher, was zu einer weiteren Verschiebung der Außengrenze nach Osten führen wird. Abgesehen davon, dass die EU bereits an ihre Grenzen gestoßen ist, was ihre Integrationsfähigkeit angeht, so sind Rumänien und Bulgarien nicht in der Lage, die Sicherheitsstandards der neuen Außengrenze zu erfüllen. Europa steht vor neuen Herausforderungen, die es vielleicht wieder notwendig machen, die Binnengrenzen wieder zu verstärken, wenn die Außengrenzen nicht mehr stark genug sind, um die Freiheit im Innern zu garantieren.
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Literatur
Anderson, Malcom: The Frontiers of Europe, London/ Washington 1998
Klein, Eckart: Völker und Grenzen im 20. Jahrhundert, in: Der Staat, H. 3/2001, S. 357-378
Ruggie, John G.: Territoriality and Beyond, in: International Organization, 1/1993, S. 139-174
Neumann, Michael: Einführung, in: Banse, Christian/ Stobbe, Holk (Hrsg.): Nationale Grenzen in Europa, Frankfurt am Main 2004, S. 9-15
Leuthardt, Beat: Essay über die EU-Außengrenzen: Ausgrenzung vom Süden Spaniens bis zum Osten Litauens, in: Banse, Christian/ Stobbe, Holk (Hrsg.): Nationale Grenzen in Europa, Frankfurt am Main 2004, S. 262-276
Zahlenbilder: Die Europäische Union, 3. Auflage, Berlin 2005
Umfassender Monitoring-Bericht der EU-Kommission über die Vorbereitung Sloweniens auf die Mitgliedschaft (vom 5.11.2003): http://europa.eu.int/comm/enlargement/report_2003/pdf/cmr_si_final_de.pdf
Angeforderte Presseerklärungen des Presseamts der slowenischen Regierung: “Slovenia is preparing to establish Schengen border” (01.10.2000) „Hopes for a Resolution of Sea Incidents Rest on Border Cooperation Agreement” (14.08.2002)
“Slovenia still bidding for EU Border Management Agency” (01.02.2005) “Slovenia due to enter Schengen Zone in October 2007” (15.03.2005) “Parliament ratifies border co-operation Agreement with Croatia”(20.07.2001)
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Arbeit zitieren:
Dipl.-Pol. Björn Siebert, 2006, Die Grenzen der Europäischen Union, München, GRIN Verlag GmbH
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