Was ist der „Trilaterale Wattenmeerplan“ und
wie wurde der Zuständigkeitsbereich
abgegrenzt?
Vergleichen sie damit den Niedersächsischen
Wattenmeer-Nationalpark.
Geographisches Institut Veranstaltung: Hauptseminar II Rahmenthema: Regionen und Methoden der Regionalisierung SS 1999
GLIEDERUNG
1. Einleitung 3
2. Der Trilaterale Wattenmeerplan 3
2.1 Der Inhalt des Trilateralen Wattenmeerplans 4
2.2 Die Prinzipien des Wattenmeerplans 5
2.3 Die Struktur des Wattenmeerplans 5
3. Die Esbjerg Konferenz 6
4. Die Leeuwarden Konferenz 7
4.1 Die Abgrenzung des Zuständigkeitsbereiches
des Trilateralen Kooperationsgebietes 8
4.2 Die Trilaterale Zusammenarbeit der Regionen 10
5. Die Konferenz von Stade 12
6. Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer 13
7. Das Gebiet des Nationlaparks Niedersächsisches
Wattenmeer 14
8.Vergleich des Nationalparks Niedersächsisches
Wattenmeer mit dem Trilateralen Kooperations-
gebiet des Wattenmeerplans 16
9. Aktuelle Diskussionen und Entwicklungen 16
10. Fazit 17
11. Literaturverzeichnis 20
12. Internetverzeichnis 20
2
1. Einleitung
Schon vor mehr als zwanzig Jahren erkannte man die weltweit einmalige ökologische Besonderheit des Wattenmeeres und daß es als solches möglichst unbeeinflußt für die Nachwelt erhalten werden muß. Zu diesem Zweck versuchte man, auf politischem Wege eine Regulierung der Beeinflussung dieses empfindlichen Lebensraumes durch den Menschen zu bewirken. So wurde der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer eingerichtet und mit dem Trilateralen Wattenmeerplan, an dem die drei Anrainer-Staaten des Wattenmeeres, Deutschland, Dänemark und die Niederlanden gemeinsam mitschrieben, eine
Kompromißebene zum Schutz des Wattenmeeres geschaffen.
2. Der Trilaterale Wattenmeerplan
Seit 1978 ist die Zusammenarbeit der Umweltminister der Niederlanden, Deutschlands und Dänemarks eine feste Institution. Seit dieser Zeit gibt es Beratungen auf trilaterale Ebene mit dem Ziel, das weltweit einzigartige Ökosystem des Wattenmeeres zusammenhängend von Den Helder in den Niederlanden bis Esbjerg in Dänemark zu erhalten und zu schützen. Diese Konferenzen werden alle drei Jahre abgehalten. Da man aber durch Konferenzen alleine nicht viel bewirken konnte, wurde 1987 das Gemeinsame Wattenmeersekretariat in Wilhelmshaven eingerichtet, um die trilaterale Zusammenarbeit und Kommunikation zu koordinieren und zu fördern. Das Wattenmeersekretariat ist im Vorfeld verantwortlich für die Trilateralen Konferenzen, sowie für das Sammeln und Auswerten von Daten und Informationen, kann aber keine eigenen Ziele verfolgen. Jens Enemark, Leiter des Wattenmeersekretariats sieht einen großen Nutzen in der trilateralen Zusammenarbeit. Er begrüßt „den Austausch der Informationen“, „das gegenseitige Lernen“ und „daß das Wattenmeer in allen drei Ländern auf die gleiche Weise geschützt wird“ (Jens Enemark in „Natioanlpark Nachrichten“, 10/97). Der Wattenmeerplan an sich entstand erst 1991 auf der 6. Trilateralen Wattenmeerkonferenz in Esbjerg, wurde in Leeuwarden drei Jahre später weiter ausgearbeitet und 1997 auf der Konferenz von Stade wieder aktualisiert. Im Vorfeld jeder neuen Trilateralen
Wattenmeerkonferenz wird die Entwicklung seit dem letzten Treffen ausgewertet. Hierfür stehen seit der Konferenz von Stade verschiedene Gremien zur Beobachtung der Entwicklungen im Wattenmeer wie das Trilateral Monitoring Assessement Program (TMAP) oder einschlägige Berichte - beispielsweise von Umwelt- und Naturschutzorganisationen - zur
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Verfügung. Sollte die aktuelle Entwicklung Anlaß zur Beunruhigung geben, kann der Plan anhand der daraus resultierenden Schlußfolgerungen weitergeschrieben werden. Es handelt sich bei dem Trilateralen Wattenmeerplan allerdings um ein rechtlich unverbindliches „Empfehlungsschreiben“ der zuständigen Umweltminister an die Exekutive auf der Grundlage der „Joint Declaration on the Protection of the Wadden Sea“ 1 , in der die Regierungen der drei Länder die Absicht bekunden, das Wattenmeer gemeinsam zu schützen, sich gegenseitig zu informieren und gemeinsam über Ergebnisse von Untersuchungen, zu ergreifende Maßnahmen, etc. auf den kommenden Wattenmeerkonferenzen zu diskutieren. Die Vorbedingungen für den Plan sind, daß alle gemeinsamen Maßnahmen, Aktivitäten und Politiken auf nachhaltige Weise im Sinne des „Übereinkommens über die biologische Vielfalt“ 2 zu realisieren sindm, was bedeutet, daß die Nutzung des Wattenmeeres langfristig nicht zum Rückgang der biologischen und ökologischen Vielfalt führen dürfe. Naturschutz solle aber auch nicht zur Verschlechterung der sozio-ökonomischen Bedingungen führen, und er muß den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der See weiterhin gewährleisten. Die Ausarbeitung des Wattenmeerplan erfolgte durch den niederländischen Minister für Landwirtschaft, Natur Management und Fischerei P. Stig MØller, dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aus Deutschland, K. Töpfer (bzw. dessen Staatssekretär) und dem dänischen Minister für Umwelt und Energie, J. D. Gabor unter Beteiligung von Fachbehörden und Interessenverbänden, wie zum Beispiel der Europäischen und der Russischen Kommission.
Für die Umsetzung sind die zuständigen regionalen Behörden verantwortlich. Anhand der bestehenden Rechtsvorschriften sollen sie unter Mitwirkung von Interessenverbänden die Durchführung anstreben.
2.1 Der Inhalt des Trilateralen Wattenmeerplans
Der Trilaterale Wattenmeerplan beinhaltet von den drei Wattenmeerländern Dänemark, Deutschland und den Niederlanden gemeinsam vereinbarte Politiken, Maßnahmen, Projekte und Aktionen, die die Vorstellungen der drei Länder von einem gemeinsamen Wattenmeerschutz-Management wiederspiegeln, indem der Plan bestehende Gesetze zum Naturschutz aufgreift. Daraus ergibt sich dann letztendlich der Gesamtrahmen für das gemeinsame Management des Wattenmeeres.
1 Copenhagen, 09.12.1982. Absichtserklärung mit dem Ziel des internationalen Gedankenaustausches
2 Biodiversitätskonvention im Rahmen der UN-Konferenz „Umwelt und Entwicklung“
4
2.2 Die Prinzipien des Wattenmeerplans
Das Leitprinzip des Planes, wie es in Artikel 1 der Esbjerg-Erklärung steht, ist es, ein Ökosystem zu erreichen, das sich selbst erhalten kann, natürlich ist und in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen können. Dem Leitprinzip entsprechend bilden die gemeinsamen Ziele des Plans den Schwerpunkt, wobei eine aktive Unterstützung der zuständigen Behörden, Interessenverbänden und der ortsansässigen Bevölkerung Grundvoraussetzung ist. Dazu wurden sieben Managementprinzipien erstellt, nach denen verfahren werden sollte:
• Das Prinzip der sorgfältigen Entscheidungsfindung (Entscheidungen sollen auf der Grundlage der besten zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden).
• Das Vermeidungsprinzip (Aktivitäten, die Gefahrenpotential für das Wattenmeer bieten, sollen vermieden werden).
• Das Vorsorgeprinzip (Für das Wattenmeer möglicherweise gefährliche Tätigkeiten sollen gar nicht erst durchgeführt werden).
• Das Verlagerungsprinzip (Aktivitäten, die das Wattenmeer schädigen würden, sollen nicht in diesem Bereich durchgeführt werden).
• Das Ausgleichsprinzip (Entstandene Schäden sollen ausgeglichen wieder gut gemacht werden).
• Das Wiederherstellungsprinzip (Teile des Wattenmeeres, die nicht mehr im ursprünglichen Zustand sind, sollen nach Möglichkeit wieder hergestellt werden).
• Das Prinzip des Standes der Technik und der besten Umweltpraxis (Um Maßnahmen durchzuführen, soll man auf die bestmögliche technische und umweltfreundlichste Methode zurückgreifen).
2.3 Die Struktur des Wattenmeerplans
Die Struktur des Wattenmeerplanes wurde 1994 auf der Leeuwarden Konferenz festgelgt. Der Plan sah nun zehn Zielkategorien vor:
1. Landschaft und Kultur
2. Wasser und Sediment
3. Salzwiesen
4. Tidebereich
5. Strände und Dünen
6. Ästuare
7. Offshore Zone
8. Ländliches Gebiet
9. Vögel
10. Meeressäuger
Diese Zielkategorien werden kurz beschrieben, ihre aktuelle Situation dargelegt und bewertet, um dann gemeinsame Ziele zu formulieren, sowie Vorschläge für Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele, das heißt, für Trilaterale Politik und Managementmaßnahmen,
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Arbeit zitieren:
Thomas Schöll, 1999, Was ist der "Trilaterale Wattenmeerplan" und wie wurde der Zuständigkeitsbereich abgegrenzt?, München, GRIN Verlag GmbH
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