Das kirchliche Begräbnis in Deutschland im Wandel der Zeit - unter Berücksichtigung der protestantischen Beerdigung im 19. Jahrhundert


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

75 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung
1. Vorwort
2. Methodisches Vorgehen

II. Die Entwicklung des Begräbniswesens
1. Bis in die frühe Neuzeit
2. 17. bis 19. Jahrhundert

III. Das protestantische Begräbnis im 19. Jahrhundert

IV. Resümee

V. Quellen- und Literaturverzeichnis

VI. Anhang
Anlage 1: Anschreiben bzw. Antwort des Archivs
Anlage 2: selbst erstellte Liste des Archivbestandes
Anlage 3: Protokolle der Kreissynoden
a) Düsseldorf
b) Solingen
c) Trier
Anlage 4: Sachregister der Provinzialsynoden 1835-1905
Anlage 5: Protokolle der Provinzialsynoden
a) Synode IV
b) Synode XII
c) Synode XIII
Anlage 6: Sachregister der Amtsblätter der Regierung zu Düsseldorf
Anlage 7: Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf 1838
Anlage 8: Aktenplan des Konsistoriums der evangelischen Kirche der Rheinprovinz B IX Taufen, Trauungen, Beerdigungen
a) allgemeiner Spezialia: B IX b
a1) Antrag Pfarrer Vetter an ein Niederrheinisches Konsistorium
a2) Brief Pfarrer Vetter an Superintendent Derste vom 8.12.1837
a3) Brief des Königlichen Rheinischen Konsistoriums vom 22.12.1837
b) Regierungsbezirk Koblenz Brief der Königlichen Regierung in Coblenz vom 26.3.1846
c) Regierungsbezirk Köln Abschrift der Bescheinigung Pfarrer Kerwer vom 25.11.1889

I. Einleitung

1. Vorwort

„Der Tod nötigt den Menschen, sich als geschichtliches Wesen zu begreifen.“[1] Die allgegenwärtige Macht und Einflussnahme der Kirche spiegelte sich mehr als ein Jahrtausend in dem Umgang mit dieser (Er-) Kenntnis wider. So waren auch die Trauerkultur[2] und Sepulkralkultur[3] „von christlichem Glauben und kirchlichen Institutionen geprägt“.[4]

Beginnend mit der Reformation, massiv verstärkt seit der Aufklärung und damit einhergehender Säkularisierung, folgte parallel ein Wandel im kirch- lichen Begräbniswesen. Diesen gilt es, beschränkt auf das heutige deutsche Gebiet und bis ins 19. Jahrhundert, zu untersuchen, da es sich keineswegs um einen einheitlichen Prozess handelte.

Zum einen fand eine ständige Wechselwirkung zwischen „Säkularisierung“ einerseits und „Technisierung und Individualisierung“ andererseits statt, zum anderen trat der Wandel zeitlich voneinander distanziert in der Stadt und auf dem Land und bei den sozialen Schichten (Bürgertum/Unterschicht) auf.

In Abschnitt II dieser Arbeit soll daher die Entwicklung des Begräbnis- wesens unter Berücksichtigung der genannten Faktoren geschildert werden. Nach diesem deskriptiven Teil der Arbeit will ich mich in Abschnitt III der empirischen Seite und meinem eigentlichen spezifischeren Thema, der protestantischen Beerdigung im 19. Jahrhundert, widmen und anhand von Quellenmaterial erläutern. Zum Schluss werde ich ein Resümee ziehen.

2. Methodisches Vorgehen

Auch heutzutage halten viele Menschen die (wissenschaftliche) Beschäftigung mit dem Tod für unsensibel, ja makaber. Vermutlich aus diesem Grund sind wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Thema relativ neu. Erst seit etwa 30 bis 35 Jahren ist das Themengebiet Tod ins Blickfeld der deutschen Historiker gerückt. Seitdem sind jedoch einige gute einführende Werke erschienen, auf die ich mich besonders im zweiten Teil der Arbeit stützen werde. Die „Pionierarbeit“ wurde allerdings den Franzosen (u. a. Ariès, Vovelle) überlassen, insbesondere im Bereich der Mentalitätsgeschichte. Auf der deutschen Seite wurden eher das Friedhofswesen und die Bestattungskultur in Augenschein genommen.[5] Auch meine Arbeit wird sich der „deutschen Tradition“ anschließen und den Schwerpunkt mehr auf das Begräbniswesen legen aus folgendem Grund: Obwohl der Trend zur „Entkirchlichung“[6] auch im 19. Jahrhundert ungebrochen scheint und die kirchliche Beerdigung im Protestantismus anders als im Katholizismus mit keinem Sakrament wie das der letzten Ölung verbunden ist, nahm die kirchliche Beteiligung am Begräbnis seit Mitte des 19. Jahrhunderts kontinuierlich zu und erreichte in nahezu allen evangelischen Landeskirchen (trotz unterschiedlicher regionaler Ausgangs- lage) eine durchschnittliche Quote von über 80 % bis zum 1. Weltkrieg.[7] Warum findet sich in der (Sekundär-) Literatur kein Hinweis, geschweige denn eine Erklärung dafür? Wie kam es überhaupt zu diesem scheinbaren Widerspruch? Lediglich ein Artikel befasst sich mit diesem Phänomen: „Die Verkirchlichung des protestantischen Begräbnisses im 19. Jahrhundert“ von Prof. Dr. Lucian Hölscher, der die Grundlage des dritten Abschnitts meiner Arbeit bildet. Weitere Erkenntnisse bzw. Be- oder Widerlegung suchte ich im Archiv der Evangelischen Landeskirche im Rheinland. Über das Portal „NRW-Archive“ konnte ich meine Anfrage mit dem Thema an das Kirchenarchiv stellen, die auch umgehend beantwortet wurde.[8] Glück- licherweise können die Bestände online recherchiert werden.[9] Mit dem Hinweis auf bestimmte Bestandsquellen, leider jedoch auch auf erhebliche Kriegsverluste für das 19. Jahrhundert (die sich bewahrheiten sollten), ging ich ans Werk. Für die Sichtung der Quellen sollte ich in etwa genau so lange brauchen wie für die Bearbeitung im Archiv. Mit der umfangreichen Sammlung an Bestandsnummern und Büchern machte ich mich freitags auf den Weg ins Archiv, um vor Ort weitere Informationen zum Ablauf zu erhalten. Erfreulicherweise traf ich dort auf den Mitarbeiter des Archivs, der meine Anfrage beantwortet hatte und sich auch an sie erinnern konnte. Nach Einsicht in meine Liste war die Beschaffung kein Problem und so verein- barte ich die Vorlage der betreffenden Bücher und Schriften (insbesondere Protokolle der Kreis- und Provinzialsynoden) für den folgenden Montag Vormittag. Insgesamt waren 2 Tage nötig, um die Archivquellen zu sichten, zu fotokopieren und zu fotografieren. Der empirische Teil meiner Arbeit stützt sich hauptsächlich auf Protokolle der Kreis- und Provinzialsynoden zwischen 1820 und 1880 sowie königliche Verordnungen und Briefe von Pfarrern bzw. Gemeindemitgliedern.

II. Die Entwicklung des Begräbniswesens

1. Bis in die frühe Neuzeit

Mehrere Jahrtausende lang hatten sich die Menschen der vorchristlichen Kulturen bemüht, ihre Toten ihrer Stadt und ihrer Nachbarschaft fernzuhalten. Schon das altehrwürdige römische Zwölftafel-Gesetz verfügte, innerhalb der städtischen Bannmeile (in urbe) keine Leichen zu bestatten.[10] Bis ins 4. Jahrhundert konnte sich das Gebot, die Leichen extra muros zu beerdigen, halten. Mit der rechtlichen Gleichstellung des Christentums jedoch fiel diese Bastion. Die Gemeindekirchen wurden nun immer häufiger in den Städten errichtet[11] und diese mussten spätestens seit dem Konzil von Karthago (401 n.Chr.) mit Reliquien ausgestattet sein. Die Erlaubnis, dort beigesetzt zu werden, galt zunächst nur für Päpste, Bischöfe und „andere hohe kirchliche Würdenträger, dann aber auch fürstliche oder sonst hoch geehrte Persönlichkeiten“.[12]

Im Volksglauben setzte sich alsbald die Vorstellung durch, dass die Heiligen und Märtyrer als Fürsprecher vor Gott für ihr Seelenheil fungieren könnten. Daher versuchten die Menschen, so nah wie möglich bei diesen hervorragenden Christen beerdigt zu werden.[13] Das Vergaberecht der Gräber besaß der Pfarrer der jeweiligen Kirche, dessen „umsichtige Berücksichtigung“ man sich mit Spendenfreudigkeit vergewissern konnte,[14] wodurch sich allmählich die soziale Abstufung der Gräber zeigte, die sich um die Kirche herum konzentrierten. So wurde die Kirche samt ihrem Kirchhof zum Begräbnisplatz mitten in der Stadt.

Damit entsprach die Position des Friedhofs auch der einnehmenden Position der Kirche und ihrer Glaubenssätze im Leben der Menschen. Um die Zeit des gefürchteten Fegefeuers nach dem Ableben zu verkürzen, bedienten sie sich einiger Mittel: Gebete, Almosen, besonders Totenmessen und Fürbitten (gegen Bezahlung der Geistlichen) sollten ihnen selbst und ihren Ver- storbenen helfen, die erwarteten Leiden nach dem Tod zu lindern.[15]

Neben der zentralen Position in der Stadt hatte der Kirchhof weitere Vorteile zu bieten: Als Ort der geweihten Erde, des Asylrechts (die Gemeinden hatten kein Eingreif- oder gar Eigentumsrecht), des Schutzes vor Fehde und Verfolgung wurde er zu einem „bevorzugten Ort der Rechtsgeschäfte und öffentlichen Versammlungen auch zum Ort des Gerichts“,[16] ferner fanden dort bis in die Neuzeit Märkte statt. Das Konzil von Rouen sah sich 1231 sogar dazu veranlasst, das Tanzen auf dem Friedhof bei Exkommunikation zu verbieten.[17]

Die Nutzung der Begräbnisstätte im täglichen Leben und die integrative kirchliche Glaubensvorstellung führten zu einer Art solidarischen Gemeinschaft der Lebenden mit den Toten. Die Verstorbenen, aber auch der Tod an sich waren den Menschen zu allgegenwärtig, zu vertraut, als dass] Scheu oder Ekel hätten aufkommen können.[18] Nur so ist auch das beharrliche Festhalten an den Kirchhöfen als „letzte Ruhestätte“ zu verstehen, da der Ort wahrlich kein romantisch schöner Platz war. Es gab keine rechtlichen Bestimmungen über die Tiefe oder Breite der Gräber. So konnten in Regenzeiten die Gebeine wieder an die Oberfläche gespült werden. Die Kapazität der Kirchen und Kirchhöfe war meistens bis zum äußersten ausgereizt und wegen der Enge der mittelalterlichen Städte nicht erweiterbar, so dass viele Stellen noch vor gänzlicher Verwesung der Leichname wieder belegt werden mussten.[19]

Auch die Reformation konnte den Begräbniskult nur bedingt relativieren, obwohl sie nicht an der engen Bindung von Kirche und Kirchhof festhielt, sondern sich im Gegenteil für das „Auslagern“ vor die Städte aussprach. Der „Grund dieses reformatorischen Begehrens lag zunächst in der Abschaffung des Heiligenkultes“.[20] Denn mit der Verlagerung hätte die Beerdigung ad sanctos ihren Sinn verloren und sich auch der Totenkult aufgelöst. Die Vorstellungen von christlichen Bestattungen unterschieden sich in der protestantischen Lehre tiefgreifend von denen der katholischen. Bei der Beerdigung sollte das „Bekenntnis zur Auferstehung in den Vordergrund treten,[21] weil der Ort bzw. die Grabwahl nicht ausschlag- gebend für sie sei. Die Leichenpredigt während des Begräbnisses wurde gefördert und verbreitete sich rasant. Sie war als Trostspende für die Hinterbliebenen und die übrigen Gemeindemitglieder, aber auch als Ermahnung und Belehrung der teilnehmenden Personen angedacht. Die eigentlich kurze Rededauer von 15 bis 30 Minuten wurde zunehmend von den oberen sozialen Schichten ausgedehnt, um die Verstorbenen ausgiebig zu würdigen bzw. würdigen zu lassen und die Bestattung insgesamt pompöser zu gestalten. Die Lehre vom Fegefeuer und die Totenmesse wurden abgelehnt, ebenso die kirchlichen Fürbitten (gegen Geld), die als „blasphemische Einflussnahme auf die göttlichen Prädestination“[22] angesehen wurden. Im privaten Bereich durften sie dagegen weiter geleistet werden.

Verhältnismäßig schonend vollzog sich jedoch insgesamt der Wandel zum protestantischen Begräbnis in Deutschland, da sich Luther auf die adeligen Führungsschichten stützen musste,[23] während Zwingli und Calvin rigide Maßnahmen ergriffen bzw. sich komplett aus dem Begräbniswesen zurückzogen. Weil mit der Reformation nur eine sehr beschränkte „Aufklärung“ einherging, blieb die Angst vor der Hölle und dem Fegefeuer bestehen.[24] Die lutherschen Forderungen konnten sich nicht gegen Volksglaube und herrschende Klasse durchsetzen, zumal die neuen Friedhöfe außerhalb der Stadt nicht mehr geweiht waren und somit als sozial disqualifizierend galten.[25] „Darin zeigt sich zum einen die Beharrungskraft eines Brauches, der vor allem auch eine Sache des sozialen Prestige geworden war“,[26] zum anderen fiel es auch den protestantischen Geistlichen schwer, die Theorie in die Praxis umzusetzen, gaben sie doch mit dem Verzicht auf die Totenbestattung ihre einzige größere Einnahmequelle auf.[27]

Allerdings sollte man sich davor hüten, die langfristigen Auswirkungen der Reformation auf das Begräbniswesen zu unterschätzen. Einerseits setzte die allmähliche Säkularisation, die Auflösung der Klöster und Kirchen (-ver- mögen), Mittel frei, mit denen die Stadt Totengräber und Leichenträger einstellen konnte. Andererseits nötigte das Ausschließen der ehemals im Begräbniswesen tätigen Personenkreise, wie Bruderschaften, die Städte, organisatorische Maßnahmen in diesem Bereich zu ergreifen.[28] Gerade in solchen Zeiten stellten die Städte häufig Leichenträger ein (Beispiele aus Leipzig und Nürnberg Ende des 16./Anfang des 17. Jahrhunderts sind überliefert), die aus den untersten Schichten stammten und solange in Quarantäne lebten.[29]

Für die angestrebte Trennung zwischen Kirche und Bestattungsort lieferten Ärzte Luther ein weiteres Argument: Zum ersten Mal wurden hygienische Bedenken geäußert gegen die Nähe von Wohn- und Sterbebereich, da von den Friedhöfen „schädliche und krankheitsverursachende Gerüche ausgingen, die so genannten »Miasmen«“.[30] Dies bestärkte Luther darin, die Nachbarschaft zu den Kirchhöfen und ihre Zweckentfremdung anzuprangern. Insbesondere drängte er auf die „strikte Trennung von sakralen und profanen Funktionen“[31] der Friedhöfe, damit „der protestantische Kirchhof … nun nur noch als Stätte des Friedens, als Platz für andächtige Betrachtungen“[32] fungieren konnte. In Luthers Idealbild nämlich bereiteten sich die Verstorbenen auf einem ruhigen Areal schlafend auf die Auferstehung vor.[33] Mit dieser Vorstellung stieß er jedoch im 16. Jahrhundert noch auf Unverständnis.

2. 17. bis 19. Jahrhundert

Durch die „Glaubensalternative“ des Protestantismus wurde im 16. Jahrhundert das Ende der universellen katholischen Sinndeutung und Praxis eingeläutet, dem eine kleine Welle von Friedhofsverlegungen folgte. Dies veränderte auch die Bestattungspraxis; der Friedhof wurde jetzt zu einem spezifischen Ort des Todes und der Trauer. Zudem erhoffte sich die städtische Obrigkeit, mit der Verlegung den ausufernden kirchlichen Begräbniskult einschränken zu können.[34] Des Weiteren bot sich eine Neustrukturierung des Friedhofsareals an, nachdem die Kirche als Fixpunkt weggefallen war. Man gab jedoch dabei acht, genügend Raum zur „persönlichen Entfaltung“ der höheren sozialen Schichten zu lassen (welcher auch mit aufwändigem Grabschmuck und Grabinschriften Genüge getan werden sollte). Erstmals spielten auch gesundheitspolitische Aspekte in der Planung eine Rolle.[35]

Dennoch kann hier keineswegs von einem massenhaften Phänomen gesprochen werden. Die meisten der neuen Friedhöfe trugen zu Recht den abwertenden Namen Gottes-„Acker“. Planlos, zum Teil verwahrlost, lagen sie vor den Städten, was im Kontext des 30jährigen Krieges nicht unbedingt verwunderlich war. Die wohlhabenden städtischen Familien lehnten auf viele Jahr(zehnt)e hinaus die außerstädtischen Friedhöfe ab und beharrten auf ihren traditionellen Kirchengräbern,[36] die z. B. weiterhin den Klerikern zustanden.

Im Zuge der einsetzenden „Aufklärungsepoche“ und mit dem Westfälischen Frieden (1648) sollte jedermann ein „ehrliches Begräbnis“ erhalten, da neben Selbstmördern und Kirchenverweigerern auch den Personen eine Bestattung auf dem Friedhof versagt blieb, die „anderen“ Glaubens waren. Nun einigten sich die betroffenen Parteien darauf, die „Beerdigung Andersgläubiger unter Mitwirken eines Geistlichen [zuzulassen], wenn am Ort kein Friedhof des Bekenntnisses des Verstorbenen vorhanden war“.[37] Die konfessionelle Mischung der Bevölkerung und weitere Forschungen im medizinischen Bereich führten so zu den ersten kommunalen Friedhöfen, die territorial allerdings in höchst unterschiedlicher Anzahl geschaffen wurden.[38] „Vor diesem bürgerlichen Neuhumanismus [verloren] die alten Institutionen, die bisher die menschliche Sitte und Ordnung reguliert hatten, an Einfluss und Macht.“[39]

Obwohl seit den 1690ern schon einige Publikationen zu den Kirchhof- bestattungen und deren negative Folgen für die allgemeine Gesundheit erschienen waren und in den aufgeklärt-intellektuellen Kreisen, die jedoch verhältnismäßig klein waren, intensiv über präventive Maßnahmen diskutiert wurde, sollte die Umsetzung noch ca. 100 Jahre dauern, bis der Begräbniszustand in und an den Kirchen mehrheitlich als Skandal von der Öffentlichkeit empfunden wurde.[40] Dies gab der aufgeklärten Obrigkeit endlich Anlass, auf breiter Fläche zu handeln, die Kirchenbestattungen zu untersagen und neue große Friedhöfe vor der Stadt anzulegen. Bis dato waren solche Vorhaben immer gescheitert.

Schon 1715 hatte der Kurfürst in Bonn die Anlegung eines neuen Begräb- nisortes vor den Stadtmauern verfügt. Ihm gelang es aber nicht, die Bonner Bevölkerung auch zur Annahme zu bewegen. Zum einen beharrte sie auf ihren alten Gewohnheiten und der vertrauten Umgebung der Kirche, zum andern verhinderte die ursprüngliche Bestimmung des Friedhofs (als Soldaten- und Fremdenbegräbnisstätte), ihn als etwas anderes als einen Armenfriedhof und somit sozial degradierend für die meisten Bewohner anzusehen.[41] Erst ca. 1790 erhielt der Bonner Friedhof auch von seiner Bevölkerung die Anerkennung als allgemeinem Begräbnisplatz.

Doch was war geschehen? Die immer neuen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Medizin, speziell der Hygiene, z. B. dass als Begleiterscheinung etlicher schwerer und tödlicher Krankheiten Verwesungsgerüche auftraten, führte dazu, eine Kausalität zwischen beiden zu konstruieren.[42] Damaligen Untersuchungen zufolge war der Brennstoff Phlogiston schuld, der u. a. beim Verwesen entstehen würde. Diese Gase, auch Schwaden oder Dünste genannt, seien schädlich, zuweilen tödlich, die Krankheiten, wie die Pest, verursachen konnten.[43] Bauer bescheinigt den Menschen um die Mitte des 18. Jahrhunderts herum eine „allgemeine Absenkung der Toleranzschwel- le“, die mit einer Art „Revolution der Geruchswahrnehmung und -empfin- dung“ einherging.[44]

Neben der „medizinischen Polizei“, wie sie auch genannt wurde, war die

„rasche Umsetzung der aufgeklärten Vorstellung in die Wirklichkeit“ dort am ehesten möglich, „wo ein besonders aufgeschlossener Landherr und eine fortschrittsbewusste Bürokratie sich zum Motor der Bewegung machten“[45] und die Impulse auch bereitwillig von einem gebildeten städtischen Bürgertum aufgenommen wurde.

„Im Unterschied zur Reformation gingen die Anstöße für die Verlegung der Kirchhöfe“[46] nun eindeutig von weltlicher Seite aus. Die Zeiten, in denen Theologen die Bestattungsorte und Rituale bestimmt hatten, waren vorbei. Die Zuständigkeit teilten sich jetzt die jeweiligen administrativen Ein- richtungen bzw. Technokraten und Städtebauer und die Naturwissen- schaftler, in vorderster Front natürlich die Mediziner.[47] So fanden diese nahezu gleichzeitig zu den „toxischen Gasen“ der Sterbenden und Verstorbenen heraus, „daß Pflanzen unter Sonneneinwirkung die Sticklust … vom Brennstoff befreien konnten.“[48]

Dies ebnete den Weg zur Bepflanzung und Begrünung sowohl der Städte als auch der Friedhöfe. Das wiederum kam den aufgeklärten Zeitgenossen entgegen, die nicht einfach neue, entlegenere Bestattungsorte wollten, sie verlangten nämlich „schlechthin andere Friedhöfe“,[49] denn die Epoche um 1800 stand nicht nur an der Schwelle, an der das Friedhofswesen rationalisiert und kommunalisiert, sondern auch eine neue moderne Todesanschauung gebildet wurde.[50]

Parallel zum funktionalen entstand so ein neuer ästhetisch angelegter Friedhofstyp, der sogar von der Gartenkunst als Spezialfall angesehen wurde. Ganz im Zeichen der damals aktuellen Gartentheorie, sollte der Friedhof im Stil eines englischen Landschaftsgartens zum Promenieren einladen und nach pädagogischen Gesichtspunkten gestaltet sein.[51] Durch die ästhetische Entschärfung erhoffte man sich, die Unerbittlichkeit und Endgültigkeit des Todes verdecken zu können[52] und so nicht länger mit seiner Hässlichkeit und Unausweichlichkeit konfrontiert zu werden.[53] Denn im Verlauf des 18. Jahrhunderts wurde der Tod immer weniger omni- präsent, weil „die Zeit der großen Epidemien … im wesentlichen vorbei“[54] war. Die Forschungen auf dem Gebiet der Naturwissenschaften und Medizin gingen stetig voran und der aufgeklärt-absolutistische Staat war bereits in der Lage, auf gewisse Krisen, wie z. B. Missernten, lindernd zu reagieren.

Hauptsächlich verantwortlich für diese neuerliche Abscheu vor dem Tod dürfte aber die mit der Aufklärung aufgekommene philosophische Ausein- andersetzung mit dem Tod und die damit einhergehende Infragestellung der theologisch-religiösen Daseins- und Todesdeutung gewesen sein.[55] Der philosophische Diskurs, der zum Ende des 18. Jahrhunderts auch das (gebildete) Bürgertum erfassen sollte, führte „zu einer Erschütterung des Glaubens an die Unsterblichkeit, die in krasser Leugnung gipfelte“.[56] Man hatte kein Verständnis mehr für alte christliche oder abergläubische Praktiken, durch die gesundheitliche Nachteile entstanden und wertvolles städtisches Areal vergeudet wurde. Laut Ariès empfanden die aufgeklärten Geister schon um 1760 die Totenansammlung auf den innerstädtischen Kirch- und Friedhöfen unerträglich sowohl aus hygienischen als auch pietätvollen Gründen und wendeten sich gegen die christliche Meinung, „alles für die Seele, aber nichts für den Körper zu tun“.[57]

Gleichzeitig trat dadurch eine Sinnkrise auf. Streifte man alle christlichen Jenseitsvorstellungen ab, was kam dann wirklich nach dem Tod? Mit dieser Frage im Hintergrund wird wohl auch, so Ariès, die erste gesellschaftlich akzeptierte und gebilligte Form der Todesangst - der Scheintod - verständ- lich.[58] Trotz schuldiger Beweise solcher Vorkommnisse war die Angst vor dem Scheintod „gerade in gebildeten Kreisen zu einer regelrechten Obzes- sion geworden“.[59]

Die seit den 1790ern entstehenden Leichenhäuser waren wahrscheinlich die deutlichste Folge des Scheintod-Phänomens. Ca. 3 Tage wurden die Leichen dort aufgebahrt und auf mögliche Lebenszeichen untersucht, wozu besondere Werk- und Signalapparate auf- und Wächter eingestellt wurden.[60] Außerdem sollten sie im Hinblick auf fortschreitende Industrialisierung und Landflucht immer notwendiger werden, da die Enge städtischer Wohnungen es oftmals nicht zuließ, die Verstorbenen hygienisch „einwandfrei“ zu Hause aufzubahren. Des Weiteren kam die Mobilität hinzu, womit die Notwendigkeit stieg, „die Leichen nicht Ortsansässiger zu bergen und die unbekannter Toter zur Identifizierung auszustellen“.[61] Die Leichenhäuser wurden zum Ausdruck eines hygienischen, technischen und vor allem rationalen sowie bürokratischen Umgangs mit den Toten. Die kommunale bzw. „staatliche Bürokratie bemächtigte sich nun eines Bereiches, der bisher den Kirchen und den Privatfamilien vorbehalten geblieben war“,[62] allerdings mit der Einschränkung, dass z. B. im Frankfurter Totenhaus die Benutzung nur den christlichen Einwohnern zustand.[63]

So sehr der Umgang mit dem Tod - etwa seit Mitte des 18. Jahrhunderts - in immer größerem Stil technisiert und rationalisiert wurde, so wurde er auf mentalem und künstlerischem Gebiet individualisiert und sentimentalisiert. Beeinflusst vom „pompes funèbres“ der Barockzeit, pflegte die städtische Oberschicht schon seit dem 17. Jahrhundert einen ausgeprägten Grab- und Bestattungskult.[64] Grabinschriften und Leichenpredigten wurden zahlreicher und zunehmend personalisiert und im 18. Jahrhundert auch in der Mittelklasse (z. B. Handwerker) verwendet. Alles zeugte nun von einem „neuen gefühlsbetonten Umgang mit dem Tod“.[65] Insbesondere die Art der Grabmale änderte sich deutlich. Zwar wurden weiterhin christliche Symbole verwendet, aber die neuen Leitbilder entstammten nun vorzugsweise der griechisch-klassischen und römischen Mythologie[66] und sollten die Lücke füllen, die die Abwendung vom christlichen Unsterblichkeitsglauben verursacht hatte. Statt der Seelen sollte das Gedenken an den Verstorbenen „unsterblich“ werden,[67] symbolisiert durch den neuen Grabschmuck

(Grabsteine, Symbole, Inschriften und Blumen), der sich sowohl an die Toten als auch oder sogar vielmehr an die Hinterbliebenen richtete.[68]

Parallel dazu versuchte man der Angst vor dem Nichts nach dem Tod zu trotzen, indem der Tod umgedeutet, ja aus der (Grab-) Kunst vertrieben wurde. „Grundlegend war die Schrift »Wie die Alten den Tod gebildet«, worin Lessing gegen die christliche Todessymbolik des »scheußlichen Gerippes« polemisierte“.[69] Ein besonders anschauliches Exemplar stellt meiner Ansicht nach der „Triumph des Todes“ von Pieter Bruegel d.Ä. dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ausschnitt aus dem Bild: Der Triumph des Todes (ca.1562) Pieter Bruegel d.Ä.

In: Hagen, Rainer und Rose-Marie: Pieter Bruegel d.Ä. um 1525-1569. Bauern, Narren und Dämonen, Köln, 1999

Demgegenüber steht das neue (und mit angeblichem Rückgriff auf die Antike) von Lessing propagierte Bild „des Todes als Geschwister des Schlafes“,[70] was daraufhin zum neuen „Thema der großen künstlerisch- bildhauerischen Leistung"[71] in der (Grabmals-) Kunst avancierte. Wie verträumt und anmutig so etwas aussehen konnte, wird z. B. an dem Bild von Paul Delaroche aus der Mitte des 19. Jahrhunderts deutlich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Paul Delaroche (1797-1856): La jeune martyre (1855) Postkarte aus dem Louvre Die größere Entfernung zum Bestattungsort konnte den Bestattungskult ebenfalls nicht brechen, sondern er wurde den neuen „Gegebenheiten“ angepasst. Es kamen neue Formen der Prunkdemonstrationen hinzu. Prachtvoll ausgestattete Leichenwagen und Särge machten das öffentliche Leichenbegängnis im städtischen Raum zum prestigeträchtigen gesellschaftlichen Ereignis.[72]

Jedoch gab es auch eine Art Gegenbewegung insbesondere in bürgerlichen Kreisen, die sich eine stille Beerdigung (nur die nächsten Verwandten und ohne Mitwirkung der Kirche) möglichst in der Natur und bei Nacht wünschten und forderten. Im Falle Schillers empörte diese „heimliche“ Bestattung aber so die Gemüter der nachfolgenden Generation, dass im 19. Jahrhundert die „symbolträchtigen Formen der Trauerkultur“[73] und umfangreichen Bestattungsriten wieder Einzug hielten. In diesem Zuge gewann auch wieder die Mitwirkung der Kirchen an Beerdigungen an Bedeutung, um die Begräbnisse insgesamt feierlich zu machen.[74]

Im Verlauf des 19. Jahrhunderts war aber auch der funktional-effiziente Umgang mit dem Tod nicht mehr aufzuhalten. Industrialisierung, Urbanisierung, Bürokratisierung und Hygienebewegung verhalfen den Leichenhallen zum Durchbruch und waren in vielen Städten seit Mitte des Jahrhunderts sogar zwingend vorgeschrieben.[75]

Zum Ende des Jahrhunderts sollte noch eine weitere technische Entwicklung für Furore sorgen: Um 1880 wurden die ersten Krematorien in Betrieb genommen. Aufgrund des „christlichen Glaubens an die leibliche Auferstehung“[76] in beiden Kirchen war die Einäscherung problematisch bzw. verboten und konnte sich erst im 20. Jahrhundert in der Weimarer Republik nach ihrer Kommunalisierung (und einer Gebührensenkung) durchsetzen.

[...]


[1] Volp, Rainer: Der Tod im Leben. Todesanschauungen um 1800. In: Boehlke: Wie die Alten den Tod gebildet. Wandlungen der Sepulkralkultur 1750-1850, Mainz, 1979, S. 11. Im Folgenden zitiert als „Volp, Todesanschauungen“.

[2] Fischer versteht darunter „jene kulturellen Muster …, die zur Bewältigung des Phänomens Tod entfaltet werden“. Vgl. Fischer, Norbert: Zur Geschichte der Trauerkultur in der Neuzeit. Kulturhistorische Skizzen zur Individualisierung und Technisierung des Totengedenkens. In: Herzog, Markwart (Hg.): Totengedenken und Trauerkultur, Stuttgart, 2001, S. 41. Im Folgenden zitiert als „Fischer, Trauerkultur“.

[3] Darunter fallen nach Boehlke z.B. Kirch- und Friedhöfe, Texte und Inschriften der Gräber sowie Toten- und Bestattungsriten. Vgl. Boehlke, Hans-Kurt: Wie die Alten den Tod gebildet. Einführung. Wandlungen der Sepulkralkultur, Mainz, 1979, S. 2. Im Folgenden zitiert als „Boehlke, Einführung“.

[4] Fischer, Trauerkultur, S. 41

[5] Bauer, Franz J.: Von Tod und Bestattung in alter und neuer Zeit, HZ 254, 1992, S. 1 ff. Im Folgenden zitiert als „Bauer, Tod und Bestattung“.

[6] „Unter Entkirchlichung sei der historische Prozess einer zunehmenden Distanzierung sozialer Gruppen bzw. einer Gesellschaft insgesamt vom kirchlichen Leben verstanden.“ Vgl. Hölscher, Lucian: Die Religion des Bürgers. Bürgerliche Frömmigkeit und protestantische Kirche im 19. Jahrhundert, HZ 250, 1990, S. 596. Im Folgenden zitiert als „Hölscher, Bürgerliche Frömmigkeit“.

[7] Hölscher, Lucian: Die Verkirchlichung des protestantischen Begräbnisses im 19. Jahrhundert. In: Sociologia internationalis 42, 2004, S. 181 f. Im Folgenden zitiert als „Hölscher, Verkirchlichung“.

[8] Anlage 1: Anschreiben bzw. Antwort des Archivs

[9] Anlage 2: selbst erstellte Liste des Archivbestandes

[10] Ariès, Philippe: Studien zur Geschichte des Todes im Abendland, München (u.a.), 1976, S. 25 f. Im Folgenden zitiert als „Ariès, Tod im Abendland“

[11] Bauer, Tod und Bestattung, S. 5

[12] Nellessen, Dieter: Tod und Begräbnis - Begräbnisplätze und Brauchtum (Teil 1). In: Die Heimat. Krefelder Jahrbuch, 2001, S. 168. Im Folgenden zitiert als „Nellessen, Begräbnisplätze“

[13] Nellessen, Begräbnisplätze, S. 164

[14] Nellessen, Begräbnisplätze, S. 168

[15] Bauer, Tod und Bestattung, S. 5

[16] Bauer, Tod und Bestattung, S. 6

[17] Ariès, Tod im Abendland, S. 30

[18] Ariès, Tod im Abendland, S. 188 - vgl. auch S. 30 „Das Schauspiel der Toten, deren Gebeine an der Erdoberfläche der Friedhöfe zutage traten, wie Hamlets Schädel,

beeindruckte die Lebenden nicht mehr …“

[19] Bauer, Tod und Bestattung, S. 7 f.

[20] Nellessen, Begräbnisplätze, S. 169

[21] Nellessen, Begräbnisplätze, S. 169

[22] Illi, Martin: Wohin die Toten gingen: Begräbnis und Kirchhof in der vorindustriellen Stadt, Zürich, 1992, S. 136. Im Folgenden zitiert als „Illi, Wohin die Toten gingen“.

[23] Illi, Wohin die Toten gingen, S. 118 f.

[24] Illi, Wohin die Toten gingen, S. 111 f.

[25] Illi, Wohin die Toten gingen, S. 128

[26] Bauer, Tod und Bestattung, S. 11

[27] Bauer, Tod und Bestattung, S. 11

[28] Illi, Wohin die Toten gingen, S. 120

[29] Illi, Wohin die Toten gingen, S. 124

[30] Illi, Wohin die Toten gingen, S. 126

[31] Illi, Wohin die Toten gingen, S. 127

[32] Nellessen, Begräbnisplätze, S. 169

[33] Illi, Wohin die Toten gingen, S. 127

[34] Fischer, Norbert: Geschichte des Todes in der Neuzeit, Erfuhrt, 2001, S. 15 f. Im Folgenden zitiert als „Fischer, Neuzeit“.

[35] Fischer, Neuzeit, S. 17

[36] Fischer, Neuzeit, S. 19 f.

[37] Sperling, Eberhard: Der Rechtsstatus der kommunalen und kirchlichen Friedhöfe. In: Boehlke, Hans-Kurt (Hg.): Wie die Alten den Tod gebildet. Wandlungen der Sepulkralkultur 1750-1850, Mainz, 1979, S. 37. Im Folgenden zitiert als „Sperling, Rechtsstatus“.

[38] Sperling, Rechtsstatus, S. 37

[39] Rietschel, Christian: Grabsymbole des frühen Klassizismus. In: Boehlke, Hans-Kurt (Hg.): Wie die Alten den Tod gebildet. Wandlungen der Sepulkralkultur 1750-1850, Mainz, 1979, S. 95. Im Folgenden zitiert als „Rietschel, Grabsymbole“.

[40] Nellessen, Begräbnisplätze, S. 171

[41] Bauer, Tod und Bestattung, S. 13 f.

[42] Illi, Wohin die Toten gingen, S. 137

[43] Steckner, Cornelius: Über die Luftangst. In: Boehlke, Hans-Kurt (Hg.): Wie die Alten den Tod gebildet. Wandlungen der Sepulkralkultir 1750-1850, Mainz, 1979, S. 147 f. Im Folgenden zitiert als „Steckner, Luftangst“. Vgl. auch Ariès, Tod im Abendland, S. 125: „Zwischen Pest, Teufel und sonderbarem Leichenphänomen wurde jetzt eine Beziehung hergestellt.“

[44] Bauer, Tod und Bestattung, S. 12 f.

[45] Bauer, Tod und Bestattung, S. 14 f.

[46] Illi, Wohin die Toten gingen, S. 146

[47] Illi, Wohin die Toten gingen, S. 137

[48] Steckner, Luftangst, S. 148

[49] Bauer, Tod und Bestattung, S. 15

[50] Volp, Todesanschauungen, S. 7

[51] Bauer, Tod und Bestattung, S. 19 f.

[52] Bauer, Tod und Bestattung, S. 20

[53] Bauer, Tod und Bestattung, S. 15

[54] Bauer, Tod und Bestattung, S. 21

[55] Bauer, Tod und Bestattung, S. 21 ff.

[56] Nellessen, Begräbnisplätze, S. 171

[57] Ariès, Tod im Abendland, S. 50

[58] Ariès, Tod im Abendland, S. 107

[59] Bauer, Tod und Bestattung, S. 18

[60] Fischer, Neuzeit, S. 28

[61] Boehlke, Hans-Kurt: Über das Aufkommen der Leichenhäuser. In: Boehlke, Hans-Kurt (Hg.): Wie die Alten den Tod gebildet. Wandlungen der Sepulkralkultur 1750-1850, Mainz, 1979, S. 141. Im Folgenden zitiert als „Boehlke, Leichenhäuser“.

[62] Fischer, Trauerkultur, S. 47

[63] Boehlke, Leichenhäuser, S. 141

[64] Illi, Wohin die Toten gingen, S. 38

[65] Fischer, Neuzeit, S. 39

[66] Rietschel, Grabsymbole, S. 95

[67] Ariès, Tod im Abendland, S. 50

[68] Bloch, Peter: Der Tod aus Sicht der Hinterbliebenen. In: Boehlke, Hans-Kurt (Hg.): Wie die Alten den Tod gebildet. Wandlungen der Sepulkralkultur 1750-1850, Mainz, 1979, S. 28. Im Folgenden zitiert als „Bloch, Hinterbliebene“.

[69] Bloch, Hinterbliebene, S. 28

[70] Bloch, Hinterbliebene, S. 28

[71] Rietschel, Grabsymbole, S. 96

[72] Fischer, Trauerkultur, S. 44

[73] Fischer, Neuzeit, S. 26

[74] Neubert, Christhard G.: Wandlungsprozesse des evangelischen Bestattungsrituals. Anmerkungen zur Sepulkralkultur in Deutschland zwischen 1750 und 1850. In: Böhlke,

Hans-Kurt (Hg.): Vom Kirchhof zum Friedhof. Wandlungsprozesse zwischen 1750 und 1850, Kassel, 1984, S. 71. Im Folgenden zitiert als „Neubert, Wandlungsprozesse“.

[75] Fischer, Trauerkultur, S. 47

[76] Fischer, Trauerkultur, S. 48

Ende der Leseprobe aus 75 Seiten

Details

Titel
Das kirchliche Begräbnis in Deutschland im Wandel der Zeit - unter Berücksichtigung der protestantischen Beerdigung im 19. Jahrhundert
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum  (Historische Fakultät)
Veranstaltung
Hauptseminar: Die Geschichte des Todes
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
75
Katalognummer
V121143
ISBN (eBook)
9783640251476
ISBN (Buch)
9783640251490
Dateigröße
16746 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
E-Mail an die Autorin Anke Seifert, Gesendet: Mo 27.08.2007 20:20, Liebe Frau Seifert, ich schreibe Ihnen spontan, weil ich gerade Ihre ausgezeichnete Hausarbeit gelesen und mich so sehr darüber gefreut habe. Sie erreicht fast die Qualität einer wissenschaftlichen Publikation..., Herzlich ... (Dozent)
Schlagworte
Begräbnis, Deutschland, Wandel, Zeit, Berücksichtigung, Beerdigung, Jahrhundert, Hauptseminar, Geschichte, Todes
Arbeit zitieren
Anke Seifert (Autor:in), 2007, Das kirchliche Begräbnis in Deutschland im Wandel der Zeit - unter Berücksichtigung der protestantischen Beerdigung im 19. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121143

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