I
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis IV
Tabellenverzeichnis V
Abk ürzungsverzeichnis VI
1 Einführung in den Problemkreis 1
2 Die Organe der Fußball-Bundesliga 3
2.1 Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) e.V. 3
2.1.1 Geschichtliche Entwicklung des DFB und der Bundesliga. 4
2.1.2 Organisatorische Grundlagen des DFB 4
2.2 Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) 6
2.3 Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH. 7
2.4 Vereine und Kapitalgesellschaften 9
3 Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten deutscher Bundesligisten. 10
3.1 Verbandsinterne Rechnungslegungspflichten und Prüfungshandlungen
im Zuge des Lizenzierungsverfahrens. 11
3.1.1 Vorbemerkungen zum Lizenzierungsverfahren des Ligaverbands 11
3.1.2 Die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. 12
3.1.2.1 Einzureichende Unterlagen. 12
3.1.2.1.1 Bilanz. 15
3.1.2.1.2 Gewinn- und Verlustrechnung 19
3.1.2.1.3 Anhang 24
3.1.2.1.4 Lagebericht und weitere Angaben. 26
3.1.2.1.5 Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers. 26
3.1.2.1.5.1 Auswahl des Prüfers 26
3.1.2.1.5.2 Rechtliche Grundlagen und Gegenstand der Prüfung 26
3.1.2.1.5.3 Berichterstattung. 28
3.1.2.2 Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die DFL 28
3.1.2.2.1 Liquiditätsverhältnisse. 29
3.1.2.2.2 Vermögenslage 30
3.1.2.2.3 Abschließendes Urteil 30
3.1.2.2.4 Zuständigkeiten und Verfahren 32
II
3.1.3 Das Lizenzierungsverfahren der UEFA 33
3.2 Externe Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten 34
3.2.1 Kapitalgesellschaften. 35
3.2.1.1 Jahresabschluss und Lagebericht. 35
3.2.1.2 Konzernabschluss und Konzernlagebericht. 36
3.2.1.2.1 Pflicht zur Aufstellung 36
3.2.1.2.2 Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen. 37
3.2.1.2.3 Kapitalmarktorientierte Unternehmen. 37
3.2.1.3 Prüfung 38
3.2.1.4 Offenlegung 39
3.2.2 Vereine 41
3.2.2.1 Vereinsarten. 42
3.2.2.2 Typische Struktur gemeinnütziger nichtwirtschaftlicher Vereine. 43
3.2.2.3 Die Rechnungslegung gemeinnütziger Vereine 46
3.2.2.3.1 Rechnungslegung nach dem BGB. 46
3.2.2.3.2 Rechnungslegung nach dem HGB. 46
3.2.2.4 Prüfung 47
3.2.2.5 Offenlegung 47
4 Die Bilanzierung von Spielerwerten im immateriellen Anlagevermögen 49
4.1 Begriffsklärung und Rechtsprechung 50
4.2 Bilanzansatz von Spielerwerten. 53
4.2.1 Ansatz von originärem immateriellem Vermögen 53
4.2.1.1 Ansatz von Spielerwerten gemäß HGB. 53
4.2.1.2 Ansatz von Spielerwerten gemäß IFRS. 54
4.2.2 Ansatz von derivativem immateriellem Vermögen. 55
4.2.2.1 Ansatzvorschriften gemäß HGB. 55
4.2.2.2 Ansatzvorschriften gemäß IFRS. 56
4.3 Bewertung derivativer Spielerwerte 57
4.3.1 Zugangsbewertung 58
4.3.1.1 Zugangsbewertung gemäß HGB 58
4.3.1.2 Zugangsbewertung gemäß IFRS 61
4.3.2 Folgebewertung 62
4.3.2.1 Planmäßige Abschreibungen 62
4.3.2.1.1 Planmäßige Abschreibungen gemäß HGB 62
III
4.3.2.1.2 Planmäßige Abschreibungen gemäß IFRS 63
4.3.2.1.2.1 Anschaffungskostenmodell 64
4.3.2.1.2.2 Neubewertungsmodell 65
4.3.2.2 Außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholung 66
4.3.2.2.1 Außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholung
gem äß HGB 66
4.3.2.2.2 Außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholung
gem äß IFRS 70
4.4 Ausweisvorschriften 73
4.4.1 Ausweisvorschriften gemäß HGB 73
4.4.2 Ausweisvorschriften gemäß IFRS 74
5 Zusammenfassende Schlussbemerkungen 75
Anhang mit Anhangsverzeichnis. 80
Verzeichnis des verbandsrechtlichen Quellenmaterials 87
Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen und
sonstigen Rechnungslegungs- und Prüfungsnormen 90
Rechtsprechungsverzeichnis. 93
Literaturverzeichnis 94
1 Einführung in den Problemkreis
Am Anfang einer Bundesliga 1 -Saison stehen 18 Mannschaften, die im Laufe einer Spielzeit je zweimal gegeneinander antreten. Am Ende steht fest, welche Elf deutscher Meister ist, welche Teams an der UEFA Champions League und am UEFA-Pokal teil-
nehmen dürfen, wer im UI-Cup um die Teilnahme am UEFA-Pokal spielt 2 und welche drei Mannschaften in der nächsten Saison ihren Dienst in der 2. Bundesliga antreten müssen. Dies zu verfolgen, vereint jede Woche Millionen Fußballfans in ganz Deutsch-land als Zuschauer im Stadion oder vor den Fernsehgeräten, gleichwohl welcher Altersgruppe oder sozialer Schicht sie angehören. Dies sind - vereinfacht dargestellt - die sportlichen und gesellschaftlichen Seiten der deutschen Fußball-Bundesliga. Dahinter steht jedoch ein Wirtschaftszweig mit hohen Wachstumsraten und Erfolgspotenzialen, aber auch mit großen Risiken und vielen Besonderheiten:
Die Klubs 3 der Bundesliga erzielten in der Saison 2004/2005 einen Rekordumsatz in Höhe von durchschnittlich rund EUR 71,4 Mio., größtenteils bestehend aus Werbe-, Medien- und Spielbetriebseinnahmen. Dies entspricht einer Steigerung im Vergleich zur
vorangegangenen Saison um ca. 18 %. 4 Auch das Ergebnis nach Steuern war im Schnitt mit EUR 3,1 Mio. positiv 5 nach einem durchschnittlichen Verlust von EUR 4,0 Mio. in der Spielzeit 2003/2004. 6 Die Bilanzsumme betrug in der Saison 2004/2005 im Durchschnitt EUR 56,4 Mio. 7 Es handelt sich also bei den Klubs der Bundesliga aufgrund des Umsatzes und der Bilanzsumme im Mittel um große Unternehmen, legt man den Maßstab des § 267 HGB zugrunde.
Die Risiken und Besonderheiten dieser Branche liegen eng beieinander. Der für den Lizenzfußball üblicherweise größte Aufwandsposten - die Spielergehälter - beträgt pro
Bundesligist rund EUR 27,5 Mio. 8 Dieser hohe Anteil, den die Spielergehälter auf der
1 „Bundesliga“ ist die offizielle Bezeichnung für die oberste Spielklasse im deutschen Fußball. Die darunter angesiedelte Spielklasse ist die „2. Bundsliga“, siehe hierzu das Onlineportal der DFL: http://www.bundesliga.de/de/index.php. Spricht man von beiden Ligen zusammen, so ist meist vom „Lizenzfußball“ oder „Profifußball“ die Rede.
2 Seit der Saison 2006/2007 wird pro Verband grundsätzlich nur noch ein UI-Cup-Platz vergeben, siehe UEFA (Hrsg.) (2006b), Art. 1.02.
3 Da in der Bundesliga und der 2. Bundesliga sowohl Vereine als auch Kapitalgesellschaften zugelassen sind, siehe Abschn. 2.4, S. 9, wird in dieser Arbeit zusammenfassend auch von Klubs oder Profiabteilungen gesprochen.
4 Vgl. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2006), S. 40 f.
5 Dennoch schlossen vier der 18 Bundesliga-Klubs die Saison 2004/2005 mit einem negativen Ergebnis ab.
6 Siehe DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2006), S. 109.
7 Siehe DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2006), S. 100.
8 Vgl. hierzu DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2006), S. 97.
Aufwandsseite einnehmen, ist im Vergleich zu anderen Branchen ungewöhnlich hoch und birgt enorme Risiken, da meist ein großer Teil der Gehälter fix, also unabhängig vom Saisonverlauf und -ausgang und somit unbeeinflusst von den Einnahmen des Klubs
vereinbart wird. 9 Zusätzlich werden im Berufsfußball hohe Ablösesummen für die Abwerbung von Spielern bezahlt, die bei einem anderen Klub einen noch zu erfüllenden Arbeitsvertrag haben. Als Beispiel sei hier der Wechsel des Abwehrspielers Daniel van Buyten vom Hamburger SV zum FC Bayern München zu Beginn der Saison 2006/2007
für EUR 10,5 Mio. genannt. 10 Die Frage der Aktivierbarkeit solcher Zahlungen löste in der Vergangenheit große Diskussionen aus, die bis heute andauern, und war auch Ge-genstand der Rechtsprechung. Eine weitere Besonderheit des Wirtschaftszweigs Fuß-
ball-Bundesliga ist die Tatsache, dass einige dieser großen Unternehmen 11 der Bundesliga in der Rechtsform des Vereins auftreten. Die Risiken, die mit dieser Rechtsform verbunden sind, sind die nur in geringem Maße vorhandenen gesetzlichen Regelungen und die daraus resultierenden Unsicherheiten bzgl. der Rechnungslegungspflichten.
Um den Risiken und den Besonderheiten des Fußballgeschäfts zu begegnen, führt die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (im Folgenden: DFL) ein verbandsinternes Lizenzierungsverfahren für die Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga durch, bei dem die Bewerber unter anderem ihre wirtschaftliche Leis-
tungsfähigkeit unter Beweis stellen müssen. 12
An dieser Stelle knüpft die vorliegende Arbeit an. Ziel ist die Darstellung und Analyse des Lizenzierungsverfahrens, insbesondere hinsichtlich der damit einhergehenden finanziellen Berichterstattung. Zusätzlich werden die gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften sowohl für Vereine als auch für Kapitalgesellschaften systematisch dargestellt. Bzgl. der viel diskutierten Frage der Bilanzierbarkeit von Spielerwerten hat die vorliegende Arbeit das Ziel, einen Überblick über die diesbezügliche Rechtsprechung zu liefern und die praxisrelevante Vorgehensweise bei Ansatz, Bewertung und Ausweis sowohl nach HGB als auch nach IFRS aufzuarbeiten.
In Kapitel zwei werden zunächst die Organe der Fußball-Bundesliga vorgestellt. Dabei richtet sich der Blick auf den Deutschen Fußball-Bund (DFB) e.V. (im Folgenden DFB), auf Die Liga - Fußballverband e.V. (im Folgenden Ligaverband) und die DFL
9 Vgl. die Regelungen in Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005b), § 10 Abs. 1.
10 Abgeschlossene Transfers sind im Internet unter der Adresse http://www.transfermarkt.de einzusehen.
11 Vgl. weiter oben den Verweis auf die Größenkriterien des § 267 HGB.
12 Bis zur Spielzeit 2000/2001 wurde dieses Lizenzierungsverfahren vom DFB betrieben, vgl. Abschn. 2.1.1, S. 4 und Abschn. 3.1.1, S. 11.
sowie auf die Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga. Kapitel drei beinhaltet eine Darstellung der Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten deutscher Fußball-Bundesligisten. Im ersten Unterabschnitt des dritten Kapitels wird das Lizenzierungsverfahren vorgestellt. Der Fokus liegt dabei auf die zur Erbringung des Nachweises der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einzureichenden Unterlagen und die Prüfung derselben durch die DFL. Der zweite Unterabschnitt enthält Ausführungen zur verbandsexternen, also gesetzlich normierten finanziellen Berichterstattung, wobei die Betrachtung getrennt für Kapitalgesellschaften und Vereine vorgenommen wird und auch die Frage der Prüfungs- und Offenlegungspflicht erörtert wird. Im vierten Kapitel, das die bilanzielle Behandlung von Spielerwerten zum Inhalt hat, wird zunächst ein Blick auf die Rechtsprechung und die in der Literatur verwendeten Begrifflichkeiten geworfen. Nachdem in Abschnitt 4.2 der Ansatz von derivativen Spielerwerten sowohl für eine HGB- als auch für eine IFRS-Bilanzierung bejaht werden kann, schließen sich im dritten und vierten Unterabschnitt detaillierte Erläuterungen zu deren Bewertung und Ausweis - jeweils getrennt nach HGB und IFRS - an. Den Abschluss bildet eine zusammenfassende Darstellung der Themenschwerpunkte.
2 Die Organe der Fußball-Bundesliga
Der deutsche Berufsfußball ist zusammen mit dem Amateurfußball unter dem Dach des DFB organisiert. Für den Berufsfußball wurden die DFL und der Ligaverband gegründet. Mitglieder des Ligaverbandes sind die Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga. Die Darstellung dieser Organe ist Inhalt der folgenden Unterabschnitte.
2.1 Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) e.V.
Die satzungsmäßige Hauptaufgabe des DFB ist es, Meisterschaftsspiele und Wettbewerbe in den Spielklassen der Regional- und Landesverbände sowie in den Lizenzligen durchzuführen, wobei die Aufgaben bzgl. der Lizenzligen an den Ligaverband abgetreten wurden. Weitere Aufgaben sieht der DFB in der Förderung des Freizeit- und Brei-
tensports sowie im Umwelt- und Naturschutz. 13
13 Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006), Präambel. Eine detaillierte Auflistung des Zwecks und der Aufgaben des DFB liefert Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006), § 4.
2.1.1 Geschichtliche Entwicklung des DFB und der Bundesliga
Der DFB wurde am 28.1.1900 14 mit Beteiligung von 86 Fußballvereinen aus ganz Deutschland gegründet. 15 Der professionelle Fußball wurde in Deutschland durch Einführung der Fußball-Bundesliga am 24.8.1963 16 etabliert. 17 Zu ihren Gründungsmitgliedern gehörten zahlreiche Klubs, die auch heute noch in der Bundesliga vertreten sind,
bspw. Borussia Dortmund, der VfB Stuttgart oder auch Schalke 04. 18 Von der Spielzeit 1963/1964 bis einschließlich der Saison 2000/2001 oblag das Betreiben der Lizenzligen
(Bundesliga und 2. Bundesliga 19 ) dem DFB. Aufgrund der immer stärker werdenden Professionalisierung der Lizenzligen wurde diese Struktur um den Ligaverband und die
DFL in der sog. Strukturreform erweitert. 20 Seit der Spielzeit 2001/2002 betreibt der Ligaverband die Bundesliga und die 2. Bundesliga, wobei das operative Geschäft von
der DFL geführt wird. 21
2.1.2 Organisatorische Grundlagen des DFB
Der Ligaverband ist ordentliches Mitglied des DFB. 22 Nach der Wiedervereinigung wurde am 21.11.1990 der Nordostdeutsche Fußballverband als fünfter Regionalverband nach dem Norddeutschen, dem Süddeutschen und dem Südwestdeutschen Fußballver-
band sowie dem Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverband 23 ebenfalls ordentliches Mitglied beim DFB. 24 Unter diesen Regionalverbänden sind 21 Landesverbände mit rund 26.000 Vereinen und insgesamt ca. 6,4 Mio. Mitgliedern organisiert. 25 Auch die Landesverbände sind ordentliche Mitglieder des DFB und darüber hinaus noch in
dem jeweiligen nach geographischen Aspekten zuständigen Regionalverband. 26 So ist bspw. der Landesverband „Württembergischer Fußballverband e.V.“ Mitglied im DFB
14 Der damalige Sitz des DFB war Berlin. Heutiger Sitz ist Frankfurt am Main.
15 Vgl. Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006), Präambel.
16 Die erste Bundesligasaison fand in den Jahren 1963/1964 statt.
17 Vgl. Swieter, D. (2002), S. 24.
18 Siehe Hofmann, M. (2006).
19 Die 2. Fußball-Bundesliga wurde als Unterbau der Bundesliga im Jahr 1974 eingeführt.
20 Vgl. Brast, C./Stübinger, T. (2002), S. 23-27.
21 Siehe hierzu Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), Präambel; DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2004), Präambel.
22 Vgl. Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006a), § 7 Abs. 2 Buchst. b; Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 3 Abs. 1.
23 Eine Übersicht der Regionalverbände liefert Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006a), § 7 Abs. 2.
24 Vgl. Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006a), Präambel.
25 Siehe hierzu Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006b).
26 Vgl. Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006a), § 7 Abs. 2 Buchst. a.
und im Regionalverband „Süddeutscher Fußball-Verband e.V.“ 27 Mitglieder der Landesverbände sind die in den jeweiligen Bezirken und Kreisen beheimateten Fußballver-
eine. 28
Der DFB selbst ist Mitglied der FIFA und der UEFA und somit deren Bestimmungen,
wie bspw. dem Lizenzierungsverfahren der UEFA, 29 unterworfen. Daneben ist der DFB dazu verpflichtet, die Entscheidungen der Organe der FIFA und UEFA umzusetzen. Die Vorschriften der FIFA und der UEFA sind auch bindend für alle Mitglieder des DFB
sowie für die Vereine und Kapitalgesellschaften seiner Mitgliedsverbände. 30 Die FIFA ist unter anderem zuständig für die Ausrichtung der Fußball-Weltmeisterschaften, die UEFA für die Durchführung der Europameisterschaften auf Nationalmannschaftsebene sowie für die UEFA Champions League und den UEFA-Pokal für die europäischen
Fußballklubs. 31
Eine Übersicht der Struktur, in die der DFB eingebunden ist, liefert die folgende Abbildung:
Abbildung 1: Die Stellung des DFB bei der Organisation des deutschen Fußballs (in Anlehnung an:
27 Siehe Württembergischer Fußballverband e.V. (Hrsg.) (2006), § 5.
28 Siehe hierzu beispielhaft Württembergischer Fußballverband e.V. (Hrsg.) (2006), § 7.
29 Vgl. Abschn. 3.1.3, S. 33.
30 Vgl. Deutscher Fußball Bund (Hrsg.) (2006a), § 3 Nr. 1 und 2.
31 Siehe FIFA (Hrsg.) (2006), Art. 2b; UEFA (Hrsg.) (2006a), Art. 49 Abs. 2 Buchst. a und b.
2.2 Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband)
Im Zuge der o.g. Strukturreform hat der DFB seine satzungsmäßige Aufgabe, die Bun-
desliga und die 2. Bundesliga als seine Vereinseinrichtung zu organisieren, 32 an den Ligaverband abgetreten. Damit hat der DFB von seinem Recht Gebrauch gemacht, „Rechte ganz oder teilweise auf einen Mitgliedsverband oder auf mehrere Verbände
[zu] übertragen.“ 33 Die im Ligaverband zusammengeschlossenen Vereine und Kapitalgesellschaften der beiden Lizenzligen waren bis zum 28.4.2001 außerordentliche Mit-
glieder des DFB. 34 Seither sind sie ordentliche Mitglieder des Ligaverbands, der seinerseits ordentliches Mitglied des DFB ist. 35 Kraft dieser Mitgliedschaft sind die Satzungen, Statute und Ordnungen des DFB sowie die Regelungen des Grundlagenvertrages 36 zwischen dem DFB und dem Ligaverband für diesen und seine Mitglieder verbindlich. 37 Aufgrund der Mitgliedschaft des DFB bei der FIFA und der UEFA sind auch deren
Vorschriften für den Ligaverband und seine Mitglieder bindend. 38
Die Aufgaben des Ligaverbands sind insbesondere, aber nicht abschließend,
S das Betreiben der Lizenzligen, ausgetragen nach den internationalen Fußballregeln, unter Berücksichtigung der verbindlichen Auslegung des DFB, 39
S die Ermittlung des deutschen Fußballmeisters, der Auf- und Absteiger und der Teilnehmer internationaler Wettbewerbe sowie die Durchführung anderer Wett-
bewerbe und 40
S die Vergabe der Lizenzen an die Vereine und Kapitalgesellschaften 41 sowie an die Spieler gemäß den Bestimmungen des Ligastatuts 42 . 43
32 Siehe hierzu Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006a), § 4 Buchst. g.
33 Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006a), § 6 Nr. 3.
34 Vgl. Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), Präambel; Deutscher Fußball-Bund/Ligaverband (Hrsg.) (2004), Präambel.
35 Siehe Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), §§ 3 und 7.
36 Im Grundlagenvertrag zwischen DFB und Ligaverband sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgelegt. Zu den wichtigsten Regelungen des Grundlagenvertrages siehe Müller, C. (2003a), S. 557.
37 Vgl. Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 2 Nr. 2.
38 Siehe hierzu Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004), § 2 Nr. 3 und 4.
39 Vgl. Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 4 Abs. 1 Buchst. a.
40 Siehe Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 4 Abs. 1 Buchst. b.
41 Zur Lizenzvergabe an die Klubs der Lizenzligen siehe Abschn. 3.1.
42 Das Ligastatut, das der Ligaverband gem. § 5 Abs. 1 Buchst. a der Satzung des Ligaverbands erlässt, besteht aus der Lizenzierungsordnung, der Lizenzordnung Spieler, der Spielordnung des Ligaverbands und der Ordnung für die Verwertung kommerzieller Rechte sowie Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, siehe Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 5 Abs. 1 Buchst. a.
43 Vgl. Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 4 Abs.1 Buchst. c und d.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Ligaverband die DFL gegründet, 44 welche als Geschäftsführerin des Ligaverbands fungiert. 45 Die zentralen Organe des Ligaverbands sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und der Lizenzierungsausschuss. 46 Der Vorstand setzt sich aus sechs bis acht Personen zusammen, darunter der Ligapräsident und der Vizepräsident, welche beide durch die Mitgliederversammlung gewählt wer-
den. 47 Darüber hinaus ist die Mitgliederversammlung befugt, zwei weitere Vorstände zu wählen. Die Versammlungen der Vereine und Kapitalgesellschaften aus der Bundesliga
und der 2. Bundesliga wählen ebenfalls jeweils zwei weitere Vorstände 48 . 49
2.3 Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Die DFL ist im Gegensatz zum DFB und dem Ligaverband kein gemeinnütziger Verein, sondern wird in der Rechtsform einer GmbH geführt. Einziger Gesellschafter der DFL ist der Ligaverband. Die DFL als Geschäftsführerin des Ligaverbands führt das operative Geschäft desselben. Die DFL hat bei der Ausübung ihrer Tätigkeit die Satzungen des DFB und des Ligaverbands sowie den Grundlagenvertrag zwischen DFB und Ligaver-
band zu beachten. 50
Gegenstand der Tätigkeit der DFL ist insbesondere, aber nicht abschließend,
S das Betreiben des Lizenzierungsverfahrens für Vereine und Kapitalgesellschaften, 51
S die Leitung des Spielbetriebs der Lizenzligen sowie die Erfüllung der damit einhergehenden Aufgaben,
S die Durchführung der Wettbewerbe des Ligaverbands und
S die exklusive Vermarktung der Lizenzligen in eigenem Namen. 52
Somit übernimmt die DFL alle exekutiven Aufgaben des Ligaverbands, der sich wie-
derum der Regelgebung und den Judikativaufgaben widmet. 53
44 Siehe Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 4 Abs. 2.
45 Vgl. Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), §19 Abs. 1.
46 Siehe Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 15 Abs. 1.
47 Die Mitgliederversammlung setzt sich gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung des Ligaverbands aus je einem stimmberechtigten Vertreter der Klubs aus der Bundesliga und der 2. Bundesliga zusammen.
48 Vgl. Abb. 2, S. 8.
49 Vgl. Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 16 Abs. 1 bis 4.
50 Siehe DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2004), Präambel.
51 Vgl. Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005a), Präambel.
52 Vgl. Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 19 Abs. 2; DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2004), § 2 Abs. 1.
Die Organe der DFL sind die Geschäftsführer, der Aufsichtsrat sowie die Gesellschaf-
terversammlung. 54 Der Aufsichtsrat der DFL wird aus dem Vorstand des Ligaverbands gebildet. 55 Der Aufsichtsrat ist mit der Bestellung und der Abberufung der Geschäftsführung der DFL betraut 56 . 57
Die Organisation des Ligaverbands und der DFL verdeutlicht folgende Abbildung:
Abbildung 2: Die Organisation des Ligaverbands und der DFL (in Anlehnung an Brast, C./Stübinger T. (2002), S. 26)
Durch die vom DFB durchgeführte Strukturreform wurde der Einfluss der Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und der 2. Bundesliga deutlich erhöht. Zuvor waren sie außerordentliche Mitglieder des DFB, nun überwachen und prüfen sie die Ge-
schäftsführung, die alle die Lizenzligen betreffenden Rechtsgeschäfte abschließt 58 . 59
53 So auch Müller, C. (2003a), S. 559 f.
54 Siehe DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2004), § 4.
55 Vgl. Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 17 Abs.6; DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2004), § 7 Abs. 1.
56 Vgl. Abb. 2, S. 8.
57 Siehe DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (2004), § 7 Abs. 4 Buchst. a.
58 So bilden derzeit den Aufsichtsrat der DFL respektive den Vorstand des Ligaverbands die Herren: Werner Hackmann, Präsident des Ligaverbands, Vorsitzender des Aufsichtsrats der DFL † 28.01.07 (es wurde bis zur Abgabe dieser Arbeit noch keine Nachfolgeregelung getroffen);Wolfgang Holzhäuser, Vizepräsident des Ligaverbands, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der DFL; Michael Meier (Geschäftsführer 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA); Harald Strutz (1. FSV Mainz 05); Karl-Heinz Rummenigge (FC Bayern München AG); Peter Peters (FC Schalke 04); Andreas Rettig (FC Augsburg) Kurt Gaugler (SV Wacker Burghausen). Siehe hierzu DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (Hrsg.) (o.J.).
59 So auch Brast, C./Stübinger, T. (2002), S. 26 f.
2.4 Vereine und Kapitalgesellschaften
Mit einem Beschluss des DFB-Bundestags vom 24.10.1998 wurde die Struktur der Li-
zenzligen grundlegend verändert. Bis dahin war die Lizenzerteilung 60 für die Bundesliga und die 2. Bundesliga ausschließlich an eingetragene Vereine möglich. Seither ist es zulässig, die Lizenzspielerabteilung aus dem Verein auszugliedern und in eine Gesell-
schaft mit der Rechtsform einer AG, GmbH oder KGaA sowie mögliche Mischformen 61 einzubringen. 62
Die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung, durch die insbesondere die Außenfinan-zierungsmöglichkeiten verbessert werden, 63 ist jedoch an Restriktionen gebunden: 64 Eine Lizenzerteilung an eine Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich nur dann möglich,
wenn ein Verein 65 über mehr als 50 % der Stimmrechte an dieser Gesellschaft verfügt. Firmiert die Lizenzspielerabteilung unter der Rechtsform der KGaA, so muss der Mutterverein oder eine 100 %-ige Tochter Komplementär der KG sein. In diesen Fällen ist auch ein Stimmanteil kleiner als 50 % an der Tochtergesellschaft zulässig. Eine weitere Ausnahme besteht dann, wenn „ein Wirtschaftsunternehmen seit mehr als 20 Jahren vor dem 1.1.1999 den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich geför-
dert hat.“ 66 Diese Mehrheitsbeteiligung eines Wirtschaftsunternehmens an einer ausgegliederten Lizenzspielerabteilung ist auf Antrag des Ligaverbands vom DFB-Präsidium
zu bewilligen oder abzulehnen. 67 Aufgenommen wurde diese Passage aufgrund eines Antrags von Vertretern des TSV Bayer 04 Leverkusen e.V. auf dem o.g. Bundestag. Neben der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, die eine 100 %-ige Tochter der Bayer AG ist, ist die Volkswagen AG mit einer 90 %-igen Beteiligung an der VfL Wolfsburg-
60 ZurLizenzierung der Vereine und Kapitalgesellschaften siehe ausführlich Abschn. 3.1, S. 11 ff.
61 Bspw. GmbH & Co. KGaA.
62 Vgl. Müller, G. (1998), S. 23; Straub, W. et al. (2002), S.77; Die Liga - Fußballverband e.V. (Liga-verband) (Hrsg.) (2004a), § 7. Die Mitgliedschaft im Ligaverband ist (lizenzierten) Vereinen und Kapitalgesellschaften vorbehalten.
63 So auch Brast, C./Stübinger, T. (2002), S. 27.
64 Es werden nur die für diese Arbeit wesentlichen Voraussetzungen geschildert. Sämtliche Voraussetzungen sind Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006a), § 16c zu entnehmen.
65 Im Folgenden wird der Verein auch als Mutterverein und die Kapitalgesellschaft als Tochter bezeichnet.
66 Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 8; Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006a), §16c.
67 Vgl. Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004a), § 8; Deutscher Fußball-Bund (Hrsg.) (2006a), §16c.
Fußball GmbH das einzige Wirtschaftsunternehmen, das mehrheitlich an einer ausge-gliederten Lizenzspielerabteilung beteiligt ist. 68
Von den 18 Klubs, die in der Saison 2006/2007 in der Bundesliga vertreten sind, haben bereits elf ihre Lizenzspielerabteilung in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert:
Tabelle 1: Die Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga in der Saison 2006/2007 (Quelle: Eige-
ne Erhebung) 69
3 Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten deutscher Bundesligisten
Die Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga sind gegenüber dem Ligaverband zur Rechnungslegung und Prüfung verpflichtet, um ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Zuge des Lizenzierungsverfahrens unter Beweis zu stellen. Daneben ergeben sich weitere - rechtsformabhängige - Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten auf gesetzlicher Grundlage. Da die Rechnungslegung und Prüfung für
68 Die Beteiligungsquoten wurden durch telefonische Anfrage bei den Pressestellen der Fußball-Kapitalgesellschaften ermittelt.
69 Die Angaben wurden durch eigene Recherchen auf den Homepages der jeweiligen Bundesligisten erhoben.
das Lizenzierungsverfahren eine verbandsrechtliche Besonderheit darstellt und den Umfang der gesetzlich vorgegebenen Rechnungslegung und Prüfung in starkem Maße übersteigt, liegt der Fokus dieses Kapitels auf den Vorgaben des Ligaverbands. Die gesetzlichen Vorschriften werden in zusammenfassender Form dargestellt.
3.1 Verbandsinterne Rechnungslegungspflichten und Prüfungshandlungen im Zuge des Lizenzierungsverfahrens 70
3.1.1 Vorbemerkungen zum Lizenzierungsverfahren des Ligaverbands
Das Lizenzierungsverfahren wird geregelt durch die Lizenzierungsordnung und ihre Anhänge. Ein solches Verfahren gibt es in Deutschland seit den 1960er Jahren und wurde bis zur Gründung der DFL und des Ligaverbands vom DFB organisiert und be-
trieben. 71 Die Lizenz wird immer nur für die Dauer einer Saison erteilt. 72
Das seit der Spielzeit 2001/2002 von der DFL durchgeführte Lizenzierungsverfahren zur Erteilung von Lizenzen an Kapitalgesellschaften und Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga durch den Ligaverband soll dazu dienen,
S „den Liga-Spielbetrieb für die jeweils kommende Spielzeit, wie auch längerfristig zu sichern, zuverlässig planen und durchführen zu können,
S die Stabilität sowie die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der Lizenznehmer auch für nationale und internationale Wettbewerbe gewährleisten zu helfen,
S die Integrität des Wettbewerbs zu erhöhen,
S Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit auszubauen,
S Management- und Finanzstrukturen zu fördern,
S das öffentliche Image und die Vermarktung der Liga wie auch der Lizenznehmer zu fördern und zu sichern, dass sie stabile Bestandteile unserer Gesellschaft, zu-
verlässige Partner des Sports und der Wirtschaft sind.“ 73
70 Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Rechtsstand vor dem 8.12.2006.
71 Vgl. Straub, W. et al. (2002), S.77; Thyll, A. (2004), 169 f.
72 Siehe Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005a), § 10 Abs. 1 Buchst. a.
73 Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005a), Präambel.
Um dies zu erreichen, werden an die Lizenzvergabe Voraussetzungen geknüpft. Diese sind
S die Abgabe einer schriftlichen Bewerbung, inklusive einer rechtsverbindlichen Vollständigkeits- und Richtigkeitserklärung des vertretungsberechtigten Organs des Bewerbers,
S die Einhaltung der sportlichen Voraussetzungen,
S die Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen,
S die Einhaltung der personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen,
S die Beachtung der medientechnischen Voraussetzungen,
S die Einhaltung der Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
S die Abgabe einer schriftlichen Erklärung des Bewerbers, dass er über alle Fußballaktivitäten und die hier genannten Lizenzierungsanforderungen die maßgeb-
liche Kontrolle ausübt. 74
Da der kritischste Aspekt der Lizenzierung im Regelfall der der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist, während die anderen Anforderungen den Klubs keine größeren Prob-
leme bereiten, 75 wird an dieser Stelle auf eine eingehende Betrachtung der anderen Voraussetzungen verzichtet und nachfolgend die Anforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dargestellt und untersucht.
3.1.2 Die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgt dadurch, dass die von den Bewerbern zwingend einzureichenden Unterlagen von der DFL geprüft werden und folglich ein Urteil bzgl. der Lizenzvergabe oder -verweigerung gefällt werden kann.
3.1.2.1 Einzureichende Unterlagen
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Unterlagen beim Ligaverband einzureichen:
74 Vgl. Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005a), § 2 Abs. 1 Buchst. a bis h.
75 So auch Müller, C. (2003a), S. 561.
S Bilanz zum 31.12.t-1, 76
S Gewinn- und Verlustrechnung für die vergangene Saison (1.7.t-2 bis 30.6.t-1) sowie für die erste Hälfte der laufenden Saison (1.7.t-1 bis 31.12.t-1),
S Lagebericht,
S Plan-Gewinn- und Verlustrechnung für die zweite Hälfte der laufenden Saison (1.1.t bis 30.6.t) und für die nächste Saison (1.7.t bis 30.6.t+1), S Anhang 77 ,
S Bericht eines Wirtschaftsprüfers über die Prüfung der genannten Unterlagen. 78
Die Erstellung dieser Unterlagen hat entsprechend der Vorschriften der §§ 264 bis 289 i.V.m. §§ 242 ff. HGB und §§ 317, 321 bis 323 HGB sowie den ergänzenden Anordnungen der Satzung, der Ordnungen und der Bestimmungen des Ligaverbands zu erfol-
gen. 79
Neben den genannten Unterlagen, die in den folgenden Unterkapiteln näher betrachtet
werden, hat der Lizenzbewerber noch Folgendes vorzulegen: 80
S Wesentliche Verträge der Bereiche Vermarktung und Spielbetrieb sowie Unterlagen, die der Beurteilung der wirtschaftlichen Gesamtsituation dienen (z.B. Werbe- und Sponsorenverträge);
S Verpflichtungserklärung des Bewerbers zur Beteiligung an der Stellung des Sicherungsfonds gemäß Anhang VIII zur LO;
S eine rechtsverbindliche schriftliche Erklärung, dass alle fälligen Transferverbindlichkeiten des Bewerbers entweder beglichen wurden oder eine ersatzweise Regelung getroffen wurde;
S eine rechtsverbindliche schriftliche Erklärung, die vom Ligaverband beauftragten Dritten das Recht gewährt, beim zuständigen Betriebsfinanzamt Informationen über den Bewerber einzuholen;
76 t = aktuelles Jahr
77 Die Pflicht zur Einreichung eines Anhangs ist nicht in § 8 Abs. 1 LO kodifiziert, sondern ergibt sich aus den Vorbemerkungen im Anhang VII zur LO.
78 Vgl. Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005a), § 8 Abs. 1 Buchst. a-e.
79 Vgl. Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2004b), Abs. A.
80 Siehe hierzu Die Liga - Fußballverband e.V. (Ligaverband) (Hrsg.) (2005a), § 8 Abs. 2 Buchst. a bis m.
Arbeit zitieren:
Dipl.-Wirtschaftswissenschaftler Sebastian Wagner, 2007, Periodische Finanzberichterstattung deutscher Fußball-Bundesligisten, München, GRIN Verlag GmbH
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