Michael Buback -
Eine aktuelle Rezension von Wilma Ruth Albrecht
Wilma Ruth Albrecht
Michael Bubacks "Der zweiter Tod meines Vaters" ist sowohl ein persönliches als auch ein
aufklärerisches Buch: Persönlich ist es in den Teilen, in denen der Autor seine Gefühle im
Zusammenhang mit dem Bubak-Attentat 1977 und der Tätigkeit der Verfolgungs- und Straf-
behörden zur Aufklärung des Verbrechens darlegt. Aufklärerisch ist es in der Darstellung
der Methoden, mit denen der Autor versucht, die Verschleierung der Verfolgungs- und
Strafbehörden um den wahren Tathergang und den/die Täter(in/innen) - dies stellt er chro-
nologisch dar - aufzudecken. Letztere sind nachvollziehbar und stehen im Mittelpunkt die-
ser Buchbesprechung (Rezension).
I.
Am Gründonnerstag, dem 7. April 1977, wurde in Karlsruhe am Linkenheimer Tor auf Sieg-
fried Buback, seit 1974 Generalbundesanwalt der Bundesrepublik Deutschland (BRD), ein
Attentat verübt. Dabei wurden Buback und sein Fahrer Wolfgang Göbel, der an diesem Tag
den Cheffahrer ersetzte, getötet und Begleiter Georg Wurster, der im Dienstwagen mitfuhr,
so schwer verletzt, dass er wenige Tage später starb. Die Attentäter näherten sich dem
Dienstwagen (Mercedes) auf einem Motorrad (Suzuki GS 750, Kennzeichen LU-LN 8). Der
Todesschütze saß auf dem Soziussitz und schoss mit einer Schnellfeuerwaffe aus unmittelba-
rer Nähe auf die Insassen des Autos. Beide Attentäter trugen Motorradhelme. Das Motorrad
und zwei Helme wurden gleichentags, am 7. 4. 1977, in einer Brückenpfeiler-Kammer der
Autobrücke Wolfahrtsweier bei Karlsruhe gefunden.
Als mögliche Täter wurden am 8. April 1977 die "RAF"-Mitglieder Günter Sonnenberg, Knut
Folkerts und Christian Klar, alle aus Karlsruhe, präsentiert und zur Fahndung ausgeschrie-
ben.
Am 3. Mai 1977 wurden in Singen aufgrund eines Hinweises einer älteren Frau Verena Be-
cker und Günter Sonnenberg nach einem heftigen Schusswechsel mit der Polizei festge-
nommen. Bei ihnen wurde die Tatwaffe des Karlsruher Attentats gefunden.
Nachdem aus dem vermuteten Täterkreis Sonnenberg am 3. 5. 1977 festgenommen worden
war, erfolgte die Festnahme Folkerts im September 1977 und die Klars im November 1982.
Diese drei wurden verurteilt: Klar und Folkert wegen Beteiligung am Karlsruher Attentat,
Sonnenberg wegen der Singener Schießereien (gemeinsam mit Verena Becker).
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II.
Jahrzehntelang blieben offizielle Tathergangsschilderung und der Täterpersonenkreis unhin-
terfragt. Das änderte sich erst 2007 als Michael Buback erfuhr, dass nach der Mindestverbü-
ßungsdauer Brigitte Mohnhaupt 2007 und Christian Klar 2009 nach Mindestverbüßungsdau-
er freigelassen würden. Daraufhin engagierte sich Buback in öffentliche Diskussionen und
verwies dabei auch darauf, dass die Morde an seinem Vater und dessen Begleiter immer
noch nicht aufgeklärt seien.
In diesem Zusammenhang habe sich im März 2007 Peter-Jürgen Boock bei Buback telefo-
nisch gemeldet, um ihm mitzuteilen, "dass Christian Klar und Knut Folkerts definitiv nicht
an der Durchführung des Attentats in Karlsruhe beteiligt gewesen seien. Keiner von ihnen
habe auf dem Motorrad gesessen, von dem aus mein Vater und seine beiden Begleiter er-
schossen wurden." (S. 82) Vielmehr seien Günter Sonnenberg und Stefan Wisniewski die
Motorradbesetzung gewesen. Dies jedenfalls sei 1976 in einem Ausbildungscamp in Aden
(Jemen), an dem auch Verena Becker, Sieglinde Hofmann, Brigitte Mohnhaut sowie Günter
Sonnenberg, Peter Wisniewski und Peter-Jürgen Boock selbst (nicht aber Christian Klar) teil-
genommen hätten, geplant worden.
Des weiteren erhielt Buback im April 2007 die e-Postmitteilung eines 44-jährigen Mannes,
der ihm mitgeteilt habe, dass er am 6. April 1977, also am Vortag des Attentats, zusammen
mit seinen Eltern und seiner Schwester im Auto unterwegs gewesen sei. Vor dem Bundes-
verfassungsgericht hielt der Vater das Auto an und er, der damals 14-jährige Junge, habe oh-
ne auf den Verkehr zu achten, die Tür geöffnet, so dass ein vorbeifahrendes Motorrad fast zu
Fall gekommen sei. Er habe auch zum gleichen Zeitpunkt Siegfried Buback gesehen. Am
nächsten Tag, als das Attentat auf Buback und seine Begleiter bekannt wurde, habe man der
Polizei den Motorradvorfall und dabei während des nachmittäglichen Verhörs auch mitge-
teilt, dass auf dem Soziussitz eine kleinere, zierliche Person, ein "Hüpferle", zwischen eins-
sechzig und einssiebzig groß, gesessen und eine Tasche bei sich getragen habe. In weiteren
Telefonanrufen teilte der Mann noch mit, dass weder er noch sein Vater zu "Gegenüberstel-
lungen oder als Zeugen zu Gerichtsverhandlungen geladen worden" seien (S. 114).
Diese Mitteilungen sowie eine gewisse Reserviertheit der Bundesanwaltschaft, der sich Bu-
back verbunden fühlte, nährten bei ihm Zweifel an der offiziellen Version des Tathergangs
und der Täter des Karlsruher Attentats. Diese führten zunächst noch zu pragmatischen und
dann immer stärker zu methodisch angeleiteten Fragen und textanalytischen Untersuchun-
gen mit dem Ergebnis:
(1) Bei der zeitnahen Berichterstattung über das Karlsruher Attentat in der Tagesschau am 7.
April 1977 und in Presseberichten (Welt, FAZ) vom 9. April 1977 wurde gemeldet, dass die
Person auf dem Soziussitz des Tatmotorrades, die auch geschossen habe, eine Frau gewesen
sein könnte. Auch der unmittelbare Augenzeuge, dessen Auto direkt links neben dem
Dienstfahrzeug Bubacks vor einer roten Ampel stand, habe erklärt, dass die beiden Attentä-
ter zwischen zwanzig und dreißig Jahre alt gewesen seien, die Person auf dem Soziussitz ei-
ne Frau sein könnte. (S. 87)
Schon einen Tag später jedoch, am 8. April 1977, präsentierte der damalige Leiter der Anti-
terrorabteilung des BKA, Gerhard Boeden (1983 Vizepräsident des BKA, 1987 Präsident des
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Bundesverfassungsschutzamtes) in der Tagesschau Bilder von Folkerts, Klar und Sonnen-
berg als Tatbeteiligte: 8 Sekunden das Foto Sonnenbergs und 16 Sekunden nebeneinander
die Bilder dieser drei gemeinsam. Zur Nachfrage einer angeblichen Frau auf dem Soziussitz
erklärte Boeden: "Nun, wenn Sie sich die Fahndungsfotos, die wir heute veröffentlicht ha-
ben, ansehen, dann kann man nicht ausschließen, dass einer dieser drei Beteiligten so aus-
sieht, wie auch eine Frau aussehen kann." (S. 213)
Entgegen Bubacks Ansicht, dass Boeden mit diesem "eine mögliche weibliche Mittäterin"
ausschlösse (S. 214), meint dieser verschrobene Satz etwas anderes: Der mit "wenn" eingelei-
tete Konjunktionalsatz baut mit "dann" eine kausale Beziehung auf: einer der Drei sieht so
aus wie eine Frau aussehen kann; oder, im Umkehrschluss: eine Frau kann so aussehen wie
einer der drei. Da zwei der präsentierten Tatverdächtigen (S. 182) Bartträger waren (Sonnen-
berg und Folkerts) kann nur Klar, der eine Ähnlichkeit mit einer Frau bzw. eine Frau, die ei-
ne Ähnlichkeit mit Klar aufweist, gemeint sein.
(2) Auch bei dem Vergleich der Niederschriften der Tatzeugenaussagen findet Buback Unge-
reimtheiten. So habe in der Tageszeitung "Die Welt" (9. 4. 1977) der unmittelbare Tatzeuge,
ein Jugoslawe, der direkt vor der roten Ampel auf der linken Spur neben dem Dienstfahr-
zeug Bubacks gestanden hat, die Täter so beschrieben: "beide Terroristen seien zwischen 20
und 30 Jahre alt [...] Die Person auf dem Sozius könnte eine Frau gewesen sein." (S. 87) Auch
in der Pressemitteilung des Innenministeriums von Baden-Württemberg 79/1977, die auf Po-
lizeiauskünften zurückging, sei der Hinweis erhalten, dass die Person, die die Schüsse ab-
feuerte, "möglicherweise eine Frau" (S. 200) gewesen sein könnte. Die Niederschrift der Be-
fragung des Jugoslawen über den Tathergang durch die SOKO C enthielt diesen Hinweis auf
eine Frau als Täterin jedoch nicht mehr, vielmehr heißt es nun "er habe nicht unterscheiden
können, ob es sich um Männer oder Frauen oder um Mann und Frau gehandelt habe" (S.
199). Über den polizeilichen Vernehmungsbericht hinaus wird jedoch auf die Waffenkompe-
tenz des Tatzeugen verwiesen: "da er bereits seinen Militärdienst abgeleistet habe, habe er
erkannt, dass es Schüsse aus einer Maschinenpistole oder einem Maschinengewehr gewesen
seien [...] Der Soziusfahrer habe eine Maschinenpistole in der kürzeren Ausführung, er
schätze vierzig bis fünfzig Zentimeter lang, gerade in die Tasche gesteckt, die er vor sich in
der Höhe seines Bauches gehabt habe." (S. 198)
Damit sei eine mögliche Tatbeteiligung einer Frau aus dem Blick gerückt.
Ähnliche Ungereimtheiten zeigt der Vergleich der Aussagen des von Buback bezeichneten
"Zeugen des Vortages" vom April 2007 mit den Angaben der Spurenakte 227, der telefoni-
schen Mitteilung vom 8. 4. 1977 an die SOKO C über die Befragung des Vaters des "Zeugen
des Vortages" und eine ergänzende Befragung der Zeugen vom 6. 4. 1977 am 12. Mai durch
die SOKO C, neun Tage nach der Festnahme von Becker und Sonnenberg in Singen und zwei
Tage nach der staatsanwaltlichen Beschuldigung von Verena Becker als mögliche Mittäterin
am Karlsruher Attentat.
Zunächst seien die Aussagen von 1977 von dem/den Zeugen nicht unterschrieben. Sodann
gibt es unterschiedliche Aussagen darüber, wo genau die Frau des Autofahrers, des Vaters
des "Zeugen vom Vortag", ausgestiegen sei: einmal wird die Ampelkreuzung Waldstraße -
Zirkel - Hans-Thomas Straße angeführt, sodann die Ausbuchtung am Bundesverfassungsge-
richt, das ist Ecke Waldstraße - Schloßplatz. Auch enthalten die Berichte der SOKO unter-
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schiedliche Angaben darüber, mit wem sich Generalbundesanwalt Buback unterhalten habe:
einmal wird auf einen Beamten des Bundesgrenzschutzes verwiesen, das andere Mal auf
Bubacks Ehefrau. Sodann werden die Insassen des Zeugenautos nicht genau aufgeführt. In
der zusätzlichen Befragung am 12. Mai 1977 wird wiedergegeben, dass der Zeuge mitteilte,
"dass der Soziusfahrer seitlich an dem Körper gepresst eine dunkelbraune Tasche getragen
habe. Diese sei durch einen Überwurf verschlossen gewesen." (S. 184) Sonst habe der Hin-
weisgeber, der Zeuge also, seine Angaben, die im Vermerk der SOKO vom 8. 4. 1977 nieder-
gelegt seien, bestätigt: "Lediglich der letzte Satz des ersten Absatzes treffe in der dort nie-
dergelegten Form nicht zu." (S. 184) Damit distanzierte sich der Zeuge von der Aussage,
dass die "im Fernsehen abgegebene Personenbeschreibung recht genau auf die Motorradfah-
rer" (S. 178) zutreffe.
Da die Widersprüche in den Zeugenaussagen des "Zeugen des Vortages" bzw. dessen Vater
so offensichtlich sind, können sie nach Meinung des Autors Buback nur dem Zweck dienen,
sie als unglaubwürdig zu werten.
(3) Außer diesen Zeugenhinweisen gibt es noch Indizien, die im Zusammenhang mit dem
Tathergang stehen und in Verbindung mit dem/den Tätern gebracht wurden bzw. werden
können: Die Waffe, das Motorrad, die Motorradkleidung, Werkzeuge, das Fluchtauto usw.
Auch bei ihrer Bewertung weist Buback Unstimmigkeiten nach.
Motorrad und Schutzhelme wurden (so die Anklageschrift gegen Mohnhaupt/Klar) in der
Kammer eines Brückenpfeilers der Autobahnbrücke Wolfertsweier (südöstlich von Karlsru-
he) gefunden. Dort habe auch das Fluchtauto, ein Alfa Romeo GER-AM 25, in das die Karls-
ruher Attentäter umgestiegen seien, mit einem weiteren "RAF"-Mitglied gewartet.(S. 204) In
diesem Auto, das wenige Tage nach dem Attentat gefunden wurde, fand sich auch die
Kunstledertasche, in der die Mordwaffe transportiert worden sei, darin eine Motorradjacke,
ein Motorradhandschuh, einen Nierenschutzgürtel, zwei Trainingshosen, ein Visier für einen
Motorradhelm sowie ein zunächst nicht erwähnter und erst im Klar-Urteil von 1985 aufge-
führter Schraubendreher. Einen Schraubendreher aus dem Bordwerkzeug des Suzuki-
Motorrads fand man auch bei der Lingener Verhaftung im Mai 1977 von Becker/Sonnenberg.
Die Tatwaffe des Karlsruher Attentats selbst, ein Selbstladegewehr HK 43, befand sich im
Wagen bei der Festnahme von Becker/Sonnenberg in Lingen. (S. 283) Entsprechend Bubacks
Paraphrasierung des Urteils gegen Verena Becker habe Becker das Selbstladegewehr bedie-
nen wollen, es sei ihr aber nicht gelungen, damit zu schießen (S. 242), stattdessen habe sie
mit einem Revolver auf die Polizisten, die das Fahrzeug und die Insassen kontrollierten
wollten, geschossen. Im taz-Interview mit Joachim Lampe, der 1977 die Anklage der Gene-
ralbundesanwaltschaft gegen Verena Becker vertreten hatte, erklärte dieser im Sommer 2007,
dass die Karlsruher "Tatwaffe im Rucksack ihres Begleiters Sonnenberg" (S. 238) gefunden
worden sei. Diese Tatsache, die im Widerspruch zu den Feststellungen des Urteils steht,
wird als "kein starkes Indiz für eine unmittelbare Tatbeteiligung von Frau Becker" am Karls-
ruher Attentat gewertet. (S. 238)
Das Ermittlungsverfahren gegen Becker im Zusammenhang mit dem Karlsruher Attentat
wurde dann am 31. 3. 1980 nach § 170 (2) StPO eingestellt. Auch Sonnenberg wurde wegen
Beteiligung am Karlsruher Attentat nicht angeklagt.
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Überzeugend kritisiert Buback auch, dass man die Haarspuren in den Motorradhelmen, den
Kleidungsstücken im Fluchtauto und in einem Koffer, der am Hauptbahnhof Zürich sicher-
gestellt wurde und für den Becker den dazu gehörenden Gepäckschein besaß, nicht sorgfäl-
tig und vergleichend untersuchte. (S. 306)
Das bedeutet zusammenfassend: Erstens wurde unmittelbar nach dem Karlsruher Attentat
bei der öffentlichen Präsentation der möglichen Täter bewusst manipuliert. Zweitens wur-
den Aussagen der unmittelbaren Zeugen im Verlauf der Aufklärung des Falles so bearbeitet,
dass sie nicht in Widerspruch zu den präsentierten möglichen Tätern gerieten. Drittens wur-
den die wichtigsten Indizien zur Personenfeststellung der Attentäter und ihrer Helfer un-
vollständig verwertet, untersucht und/oder zu widerspruchsfrei interpretiert.
III.
Angesichts dieser offensichtlichen Widersprüche in der Aufarbeitung des Karlsruher Atten-
tats kommt der Autor nach Abwägung verschiedener alternativer Interpretationen zur Ü-
berzeugung, dass zumindest eine Person im Zusammenhang mit dem Karlsruher Attentat
aus dem "RAF"-Kreis - für ihn ist es Verena Becker - "gedeckt" wurde, um ihre Zusammen-
arbeit mit Organen des Staatsschutzes geheimzuhalten. Buback und seine Frau glauben he-
rausgefunden zu haben, dass Sonnenberg das Motorrad lenkte und Becker auf dem Sozius-
sitz saß. Doch weder Becker, Sonnenberg noch Wisniewski, von Boock als Schütze genannt,
wurden wegen des Karlsruher Attentats öffentlich angeklagt:
"Für uns besteht kein Zweifel: Es gab einen Schutz für RAF-Täter." (S. 354)
Auf Beziehungen zwischen Staatsschutzorganen und "RAF" geht der Autor auch verschie-
dentlich ein und verwertet dabei journalistische Rechercheergebnisse. So gibt Buback Inhalte
von Stasi-Akten wieder, die Journalisten in der Birthler-Behörde durchsahen. In einem Ak-
tenvermerk der Hauptabteilung II/2 der Stasi vom 2. 2.1978 heißt es:
"Es liegen zuverlässige Informationen vor, wonach die B. seit 1972 von westdeutschen Ab-
wehrorganen wegen der Zugehörigkeit zu terroristischen Gruppierungen bearbeitet bzw.
unter Kontrolle gehalten wird. Diese Informationen wurden durch Mitteilung der HVA von
1973 und 1976 bestätigt. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass B. im Jahre 1977 von gegneri-
schen Abwehrorganen festgenommen wurde." (S. 221/222)
Verwiesen wird auch auf Inge Viett, die berichtete, dass inhaftierte "RAF"-Angehörige so
auch Becker bis zu ihrer Freipressung im Februar 1975 - nach Verurteilung wegen des Bom-
benanschlags auf den Britischen Yachtclub in Berlin-Gatow 1972 "häufig und regelmäßig
von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes besucht" wurden. (S. 224)
Jedenfalls wussten westdeutsche Staatsschutzbehörden, dass 1976/77 gezielte Anschläge der
"RAF" geplant waren. Am 30. November 1976 wurde der Baader-Anwalt Siegfried Haag
festgenommen. Bei ihm wurden die "Haag-Papiere" (sogenannte "Regiepläne" für künftige
Terroranschläge) gefunden. Den Inhalt dieser Papiere muss auch der damalige Generalbun-
desanwalt Buback gekannt haben, denn er habe im Dezember 1976 der Frau seines Sohnes
erzählt, "dass die Haag-Papiere auf eine Attacke gegen ihn oder das nicht weit von meinem
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Elternhaus gelegene Kernforschungszentrum Karlsruhe hindeuteten".(S. 25) Als Schlüssel-
begriffe für die Attentatsopfer galten die Begriffe "Margarine", "Big Money" und "Big Raus-
hole", im Nachhinein leicht entschlüsselbar als "Margarine-SB" Siegfried Buback, "Big Mo-
ney" Jürgen Ponto und "Big Raushole" Hans Martin Schleyer. (S. 348)
Auch musste schon die "konspirative Wohnung" in Karlsruhe, Veilchenstraße 17, in der sich
"RAF"-Mitglieder 1976 trafen, bekannt gewesen sein, denn Becker und Sonnenberg wurden
als Besucher identifiziert. (S. 353)
Das Bundeskriminalamt wusste auch Namen aus der Gruppe um Haag, der sie die Karlsru-
her Attentate zuschrieb, denn das BKA forderte die Bevölkerung am 23. April 1977 zeitungs-
öffentlich auf, mitzuteilen, "wann und wo die nachfolgend genannten Personen seit Herbst
1976 im In- und Ausland gesehen wurden" (S. 282) Bei diesen Personen handelte es sich um
Siegfried Haag, Roland Mayer, Sabine Schmitz, Waltraud Boock, Günter Sonnenberg, Chris-
tian Klar und Adelheid Barbara Schulz. Verena Becker wurde nicht genannt. (S. 283)
Von Knut Folkerts ist bekannt, dass er Kontakt zum BKA hatte: Er sollte im Gegenzug für
Hinweise zum Versteck Hans Martin Schleyers im Herbst 1977 eine "neue Identität" in den
USA erhalten.
Seltsam auch, dass die im Mai 1978 in Zagreb festgenommenen "RAF" Mitglieder Mohn-
haupt, Hofmann, Wagner und Boock im November 1978 nach Südjemen als "Land ihrer
Wahl" ausreisen durften, obwohl sie bundesweit steckbrieflich gesucht wurden.
Auch das Hamburger Montagsmagazin "Der Spiegel" berichtete 2007 über Kontakte zwi-
schen "RAF"-Mitgliedern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz: Danach habe Verena
Becker dieser Behörde bereits Anfang der 80er Jahre preisgegeben, dass Klar im Fluchtauto
gewartet, Sonnenberg das Motorrad gefahren und Wisniewski die tödlichen Schüsse abge-
geben habe. (S. 122)
Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt hätten entsprechende Unterla-
gen 1981/82 der Bundesanwaltschaft übermittelt. Sie standen auch Generalbundesanwalt
Rebmann, der Folkerts als Schütze in Karlsruhe anklagte, zur Verfügung. Diese Unterlagen
gingen an die Ämter zurück und sind seit Mitte Januar 2008 auf Antrag des Verfassungs-
schutzes vom Innenminister gesperrt und damit unzugänglich.
Zu diesem Komplex stellt der Autor verwundert fest, dass alle schwerster Verbrechen ange-
klagten "RAF"-Mitglieder entweder vorzeitig oder nach Verbüßung der Mindesthaftzeit aus
dem Strafvollzug entlassen wurden: Haag 1987, Becker 1989, Sonnenberg 1992, Folkerts 1995,
Mohnhaupt 2007, zuletzt Klar 2009.
7
IV.
Michael Buback ging es zunächst "nur" darum, zu erfahren, wer seinen Vater und dessen
Begleiter ermordet hatte. Der Autor beendet sein Buch resigniert: Er sah (zunehmend er-
schrocken und angewidert) in einen realexistierenden Sumpf von Medienberichten, Poli-
tik(er)sprüchen und Verlautbarungen so geheimer wie legaler Verfolgungsbehörden im Zu-
sammenhang mit dem deutschen Terrorismus der 70er Jahre. Insofern ist Bubacks Bild der
BRD als "freiheitlichster Staat in der deutschen Geschichte" (Eckhard Jesse) nebst ,,unabhän-
giger" Justiz nicht mehr so naiv-idealistisch wie zuvor. Buback ahnt auch (nach Lektüre von
Regine Igels Buch "Terrorjahre" [Neuausgabe 2006]), dass die Ermordung seines Vaters, Ge-
neralbundesanwalt Buback, in einem größeren zeit- und politikgeschichtlichen Zusammen-
hang gestanden haben musste (S. 160/161), will sich damit jedoch nicht mehr beschäftigen,
denn, so seine spezielle Erfahrung: "Wissen, das nicht von Macht begleitet ist, trägin der Re-
gel nicht weit." (S. 361)
Michael Bubacks Buch ist spannend zu lesen, überzeugend in der Argumentation, wenn
auch etwas langatmig in der Schilderung persönlicher Befindlichkeiten - letzteres könnte a-
ber auch als schriftstellerisches Mittel gedeutet werden, um nicht selbst in den Fahndungs-
blick zu gelangen.
Jedenfalls gilt: Die Geschichte des Terrorismus der 70er Jahre in Europa - auch die (in) der
BRD - ist noch nicht geschrieben. Wohl mögen einzelne Gruppen bekannt sein, auch die Zu-
sammenarbeit mit Geheimdiensten, vielleicht sogar ihre geheimdienstliche Lenkung. Die
weiterreichende Untersuchung der Funktion dieses Terrorismus im Zusammenhang mit
dem Ende des "goldenen Zeitalters des 20. Jahrhunderts" (Eric J. Hobsbawm) und dem
"kurzen Traum immerwährender Prosperität" (Burkart Lutz), der Transformation des regu-
lierten Kapitalismus in sein unreguliertes Stadium, den Finanzkrisen seit den 70er Jahren,
dem Zusammenbruchs des sogenannten "realen Sozialismus", schließlich auch der Zerset-
zung der organisierten Arbeiterschaft als selbständige politische, soziale und kulturelle Be-
wegung sowie der herkömmlichen antiimperialistischen Bewegung(en) steht noch aus.
Michael Buback: "Der zweite Tod meins Vaters". München Droemer Verlag, 2008,
362 S. (ISBN 978-3-426-27489-7)
Wilma-Ruth Albrecht (*1947 in Ludwigshafen/Rhein) ist eine deutsche Sozial- und Sprach-
wissenschaftlerin mit den Arbeitsschwerpunkten Literatur-, Politik- und Architekturge-
schichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Wilma-Ruth Albrecht ist seit 1972 beruflich als Wis-
senschaftlerin, Stadt- und Regionalplanerin und Lehrerin tätig. Sie publizierte unter anderem
Unterrichtseinheiten zur produktiven Rezeption im schulischen Deutschunterricht (in Dis-
kussion Deutsch 1977 und Deutschunterricht 1978), zur Kritik der Entnazifizierung in
Deutschland nach 1945 (u.a. in Blätter für deutsche und internationale Politik 1978 und Neue
Politische Literatur 1979), zu Bildungsreform und Sozialindikatoren (u.a. in die horen 1981
und Blätter für deutsche und internationale Politik 1981), zur Textverständnis- und Textver-
ständlichkeitsforschung (in deutsche sprache 1986) und zur politiksoziologischen Regional-,
Regions- und Stadtgeschichte (u.a. in Österreichische Zeitschrift für Soziologie 1983; Land-
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schaft und Stadt 1983; Die Alte Stadt 1984; Neue Politische Literatur 1985 und 1987; Sociolo-
gia Internationalis 1989; Baukultur 1998). 19891999 war Wilma Ruth Albrecht ehrenamtliche
Stadtverordnete und Fraktions- und Ausschussvorsitzende im Rat der Stadt Bad Münsterei-
fel (NRW). Die Autorin veröffentlicht seit 2005 Online-Beiträge im Münchener GRIN-Verlag
für akademische Texte, zuletzt eine Kritik der Amtssprache und einen Bericht aus Nova U-
topia zum Sozialismus im 21. Jahrhundert. 2006 erschienen die Bände Bildungsgeschichte/n
(ISBN 3-8322-4897-8) und Heimatzeit (ISBN 3-9211384-08-7), 2007 Harry Heine (ISBN 978-3-
8322-6062-0) und Nachkriegsgeschichte/n (ISBN 978-3-8322-6506-9). Seit Sommer 2007 gibt
Wilma Ruth Albrecht das ,,Wiesenhausblatt e-Blätter für Schöne Literatur" heraus
(http://www.wiesenhausblatt.de).
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