Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
1.1 Definition von Ehe 3
1.2 Die Institution Ehe 4
2. Wandel der Institution. 5
3. Ehe früher. 6
4. Wie Frauen und Männer heute leben 8
5. Partnerwahl. 10
6. Warum Ehe - warum nicht? 12
7. Konfliktbewältigung und die Rolle der Frauen. 15
8. Arbeitsteilung in der Ehe. 16
9. Schluss. 19
10. Literaturverzeichnis. 20
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1. Einleitung
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit dem Thema „Ehe- Kontinuität und Wandel einer Institution zur gemeinsamen Lebensführung unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechterverhältnisse“. Die Diskussion über Geschlechterverhältnisse im Seminar und ein Bericht über den Rückgang der Anzahl der Ehen in einer Zeitung bewogen mich dazu, mich genauer mit diesem Thema zu beschäftigen.
Zu „Ehe im Wandel“ ist sehr viel interessante Literatur zu finden, das Thema selbst besteht aus verschiedensten Facetten, die eine genauere Beschäftigung als lohnenswert erscheinen lassen. Aus diesen Gründen entschied ich mich für das oben genannte Thema. Zunächst wird eine Definition des Begriffs „Ehe“ vorangestellt, gefolgt von der Institution Ehe. Im Anschluss wird der Wandel der Institution angesprochen. Ein Schwerpunkt wurde auf das Thema Ehe früher gelegt, da es grundlegend ist, um den Wandel, den die Institution Ehe im Laufe der Jahrhunderte durchlaufen hat, auch nachvollziehen und begreifen zu können. Der Aspekt, wie Frauen und Männer heute leben, fügt sich an. Die Partnerwahl ist ein Punkt, auf den ein weiterer Schwerpunkt gelegt wurde, da er sehr interessant und im Hinblick auf jedwede Partnerschaft von zentraler Bedeutung ist. Als nächstes werden in recht ausführlicher Weise die Eheschließungsgründe bzw. die Eheschließungsbarrieren dargelegt, ein Thema, das auch heute nichts an seiner Aktualität eingebüßt hat. Konfliktbewältigung und die Rolle der Frauen, sowie die Arbeitsteilung in der Ehe, beides Themen, die ausführlich im Seminar behandelt wurden, werden nun aufgegriffen. Abschließend formuliere ich meine eigene Einschätzung und einen Ausblick.
1.1 Definition von Ehe
Die Ehe als lebenslanger Bund ist eine durch eine „höhere“ Stelle gesetzlich oder religiöszeremoniell legitimierte Form der Partnerschaft. Grundsätzlich entstehen aus der Ehe sexuelle und ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den betroffenen Personen 1 . Somit ist die Ehe eine Art öffentlich anerkannter Vertrag.
Im herkömmlichen Sinn kann die Ehe als Wirtschafts- und Reproduktionsgemeinschaft verstanden werden, durch die Kinder legitim werden, auch die gegenseitige Hilfe und Unterstützung spielt eine Rolle.
Die Entstehung sowie die Machart des Vertrages werden durch die jeweiligen kulturellen und gesellschaftlichen Strukturen maßgeblich geprägt. Die gegenseitige materielle Versorgung stellt eine gesetzlich verankerte Verpflichtung der Ehepartner dar.
1 Vgl. Müller, Rolf: Wandel der Rolle der Frau und Auflösung der Institution Ehe. Bremen 2002, S. 48.
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Die Ehe beginnt mit der Aushändigung der Eheurkunde, in der Regel durch das Standesamt, und endet durch Scheidung, Annullierung oder mit dem Tod eines Partners. Die katholische Kirche kennt keine Scheidung der Ehe, sondern nur die Annullierung der Ehe, das heißt, eine Ehe bestand aufgrund fehlender Voraussetzungen von Anfang an nicht. Diese Form der Ehe wird dann Putativehe genannt. Geschiedene können nicht ein zweites Mal katholisch heiraten.
Weiterhin trennt die katholische Kirche die Ehe in die Sakramentale Ehe und die Naturehe. Die Ehe zwischen zwei getauften Christen (Sakramentale Ehe) zählt zu den sieben Sakramenten. Eine gültige sakramentale Ehe wird erst durch den Geschlechtsakt unauflösbar. Eine Ehe zwischen ungetauften Personen oder einem Christen und einer ungetauften Person wird als Naturehe bezeichnet.
Für die protestantischen Ehen sind die bürgerlich geschlossenen Ehen Voraussetzung. Geschiedene dürfen ein zweites Mal getraut werden, jedoch nur nach einer vorhergehenden Beratung.
Die Ehe ist im Grundgesetz, Artikel 6 zum Schutz von Ehe, Familie, Mutter und Kind, verankert (durch den Einfluss der Kirchen).
1.2 Die Institution Ehe
„Der Institutionencharakter ist geprägt durch die Wertvorstellung über die Ehe, die sich in ihrer Definition und den zugeschriebenen Funktionen ausdrückt und durch die faktische Umsetzung, die sich aus den Ehe- und Familienstatistiken ersehen lässt“ 2 . In der Soziologie wird mit Institution ein Komplex von sozialen Regeln bezeichnet, diese werden unterschiedlich legitimiert, unter anderem durch Tradition, Brauchtum und Religion. Über Sanktionen wird die Einhaltung abgesichert 3 .
Daher stellt sich der Wandel der Institution Ehe auch als Wandel der Definitionen, Funktionen, ihrer Wertvorstellungen und ihrer Umsetzung dar. Erkennbar ist der Wandel durch (aktuelle) Statistiken, gesetzliche Rahmen und Meinungen diverser kirchlicher Vertreter 4 .
Ehe ist eine Institution, die von kirchlicher als auch von staatlicher Seite aus festgeschrieben ist.
2 Müller, Rolf, 2002, S. 214.
3 Vgl. Nave-Herz, Rosemarie: Ehe- und Familiensoziologie. Eine Einführung in Geschichte, theoretische
Ansätze und empirische Befunde. Weinheim und München, 2004, S. 137.
4 Vgl. Müller, Rolf, 2002, S. 214.
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2. Wandel der Institution
Die Ehe ist eine vom Staat und der Kirche aus legitimierte Form der Partnerschaft, die auf Lebenszeit geschlossen wird. Funktionen, die die Ehe innehat, sind: Kinder zeugen und diese erziehen sowie gegenseitige Unterstützung und Fürsorge. Für die Kirche ist die Ehe die einzige erlaubte Form der Partnerschaft. Durch sie soll sozialer Friede gestiftet, die Fortpflanzung gesichert, die Erben klar erkennbar und Unkeuschheit vermieden werden 5 .
Bei der Übernahme der Ehe von der Kirche in den Staat wurden die maßgeblichen kirchlichen Werte weitgehend übernommen. Seitdem unterliegen diese Werte einer Entwicklung, aus der sich unter anderem auch das „Scheidungssystem“ langsam herausbildete. Heute kann eine Scheidung auch von nur einem Partner eingereicht werden.
Wie bereits erwähnt wurde, war der einzig legitime Ort für Sexualität und Kinder, der Kirche nach, die Ehe. Lange Zeit konnte man auch durch den Staat strafrechtlich belangt werden, beispielsweise bei außerehelichem Geschlechtsverkehr.
Mit der Zeit wandelten sich Regeln und Wertvorstellungen. So kam es, dass heutzutage die unehelichen Kinder dieselben Rechte haben, wie eheliche Kinder. Auch Sexualität und Kinder außerhalb der Institution Ehe sind heute staatlich und gesellschaftlich akzeptiert, allerdings nicht von der kirchlichen Seite aus!
Weiterhin soll die Ehe der Ort der Liebe sein. “In Liebe sollen sich Mann und Frau verbinden“ 6 . Statistiken zufolge ist es so, dass neben der Liebe Kinder und ökonomische Zwecke eine große Rolle in der Ehe spielen, in nichtehelichen Lebensgemeinschaften Kinder allerdings noch nicht so eine große Rolle spielen und demnach die Liebe überwiegt. Dem Bürgerlichen Gesetzbuch zufolge ist die Ehe auch eine Versorgungsinstanz. Hier war früher geregelt, wer wen wann zu versorgen hat, dass die Frau Hausfrau zu sein hat und der Mann erwerbstätig ist. Die Verfügungsgewalt über materielle Dinge, die Frau, die eventuelle Erwerbstätigkeit der Frau und die sexuelle Nutzung ihres Körpers lag beim Mann. Hier liegt ein Wandel vor, der sich während des 20. Jahrhunderts vollzog. Seit 1976 ist die Rollenverteilung von Mann und Frau nicht mehr gesetzlich festgeschrieben, jedoch bleibt die Ehe eine Versorgungsanstalt auf Lebenszeit. Selbst nach einer Scheidung besteht Anspruch auf gegenseitige Unterstützung 7 .
5 Vgl. ebd.
6 Müller, Rolf, 2002, S. 215.
7 Vgl. ebd.
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Letztendlich ist zu erwähnen, dass sich einige Aspekte im Gesamtbild der Ehe gewandelt und verändert haben und dies auch in Zukunft werden (beispielsweise im Bezug auf die gleichgeschlechtliche Ehe), der Rahmen allerdings bleibt weitgehend erhalten.
3. Ehe früher
Aus historischer Perspektive betrachtet hieß Partnerwahl bis in das 20. Jahrhundert hinein zugleich auch Wahl des Ehepartners. Die gewünschte Partnerschaft musste durch kirchliche, später auch durch staatliche Instanzen legitimiert werden.
Gerade in früheren Zeiten führte die Ehe die unterschiedlichen rechtlichen und sozialen Lebensperspektiven den Männern und Frauen vor Augen. Durch die Eheschließung konnten sich die Paare aus elterlicher Abhängigkeit lösen und einen eigenen Haushalt gründen 8 . Das soziale Kapital, Besitz und Fähigkeiten des zukünftigen Ehepartners waren wichtige Auswahlkriterien sowohl für Frauen als auch für Männer. Weiterhin ist zu erwähnen, dass die Ehe der einzige legitime Ort war, in der Sexualität gelebt werden durfte. Vor- und außereheliche Partnerschaften waren verpönt, oft wurde die Heirat verboten. Dieser Prozess war durch sozialen Abstieg, Ehrverlust und Strafe gekennzeichnet, dabei waren die Konsequenzen und Folgen von etwaigen „unbedachten“ Heiraten in allen Bevölkerungsschichten bekannt 9 .
Ziel war es, einen passenden Ehepartner zu finden. Hierbei war allerdings nicht ein Partner gemeint, den man liebte oder mit dem man eine „romantische Liebe“ aufbauen konnte, vielmehr kam es auf seine wirtschaftliche Lage, die Herkunft, also soziale und wirtschaftliche Hintergründe an (Konvenienzehe). Eine „gute Partie“ zu machen war wichtiger, als die persönlichen Vorlieben und Motive. Das persönliche Umfeld, sei es Familie, Nachbarn, Dorfgemeinschaft etc. hatten bei der Partnerwahl auch ein nicht unerhebliches Wörtchen mitzureden.
Seit dem Mittelalter ist die Ehe geprägt vom Klerus. Während dieser gesamten Zeit bis weit in die Neuzeit hinein „war die Ehe ein Privileg, das an eine ausreichende wirtschaftliche Grundlage und die Erlaubnis des Lehnsherrn bzw. der Zunft gebunden war“ 10 . Ehebeschränkungen dienten vorwiegend der Geburtenkontrolle, Scheidungen kamen nicht vor. Durch verschiedene Einflussfaktoren wie Sterbefälle und Kindbettfieber dauerten die Ehen ohnehin nicht so lange, wie das heute der Fall ist. Kinder waren Arbeitskräfte und da es noch kein Rentensystem gab, auch die Alterssicherung der Eltern. Der Hauptzweck der Ehe
8 Vgl. Möhle, Sylvia: Partnerwahl in historischer Perspektive. In: Klein, Thomas (Hg.): Partnerwahl und
Heiratsmuster. Opladen, 2001, S. 57.
9 Vgl. a.a.O., S. 58.
10 Schöningh, Insa: Ehen und ihre Freundschaften. Niemand heiratet für sich allein. Opladen, 1996, S. 13.
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Arbeit zitieren:
Katharina Keil, 2006, Ehe - Kontinuität und Wandel einer Institution zur gemeinsamen Lebensführung unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechterverhältnisse, München, GRIN Verlag GmbH
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