Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Zur Einschränkung der Bürgerrechte im Civil War 4
2.1 Die Aufhebung der Habeas-Corpus-Akte 5
2.2. Zur Bewertung in der Historiographie 11
3. Zur Einschränkung der Bürgerrechte während des Zweiten Weltkriegs 13
3.1 Die Internierung der „Japanese Americans“ 13
3.2 Zur Situation auf Hawaii 20
3.3 Zur Bewertung in der Historiographie 21
4. Das Konzept der „Constitutional Dictatorship“ 23
5. Fazit und Ausblick 25
6. Literatur. 28
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1. Einleitung
Glaubt man den in den USA äußerst populären, von Historikern und Politikwissenschaftlern sowohl unter Kollegen als auch in der Bevölkerung durchgeführten Umfragen zum historischen „Ranking“ der US-Präsidenten, so sehen die Amerikaner heute Abraham Lincoln und Franklin Roosevelt als die beiden erfolgreichsten Präsidenten aller Zeiten an. 1 Zugleich findet sich jedoch nicht nur in der amerikanischen Historiographie eine nicht abreißende Diskussion über die negativen Seiten der Regierungen Lincolns bzw. Roosevelts. Abgehoben wird dabei zumeist einerseits auf eine außergewöhnliche, potentiell verfassungswidrige Überdehnung der präsidentiellen Rechte und Befugnisse, andererseits auf eine problematische, kaum zu rechtfertigende Einschränkung der Bürgerrechte. 2
Sowohl die Präsidentschaft Lincolns als auch die Präsidentschaft Roosevelts ging mit einem enormen Zuwachs der exekutiven Macht einher, ein Umstand der bereits zeitgenössisch reflektiert wurde. So wurden Lincoln und Roosevelt von ihren Gegnern wie auch von vielen ihrer Anhänger als Diktatoren bezeichnet. In der Geschichtsschreibung ist der Frage nach dem diktatorischen Gehalt gerade der Lincoln-Administration auf breiter Basis nachgegangen worden. 3 Dabei werden in diesem Zusammenhang mitunter auch Vergleiche zwischen Lincoln und Roosevelt gezogen. Während ersterer mit seinem autoritären Vorgehen im Bürgerkrieg den Ausgangspunkt auf dem Weg zur „Imperial Presidency“ (Schlesinger) des 20. Jahrhunderts darstelle, sei im Zuge der enormen Ausweitung der exekutiven Notfallbefugnisse im Zweiten Weltkrieg von letzterem ein vorläufiger Höhepunkt der außerordentlichen und verfassungsrechtlich bedenklichen Machtstellung des Präsidenten in Kriegs- und Krisenzeiten erreicht worden. 4
Während die Frage nach der Ausdehnung der exekutiven Machtstellung unter Lincoln und Roosevelt in den folgenden Ausführungen stets berücksichtigt werden muss, soll im Rahmen dieser Hausarbeit vor allem das zweite, oben genannte Problem genauer untersucht werden, namentlich die Einschränkung und Verletzung der Bürgerrechte während den Administrationen
1 Eine Übersicht zu zwölf zwischen 1948 und 2005 von Wissenschaftlern durchgeführten Umfragen findet sich unter: http://en.wikipedia.org/wiki/Historical_rankings_of_United_States_Presidents [21.10.2007]. Danach sind die durchschnittlichen Platzierungen Lincolns und Roosevelts 1,58 bzw. 2. Vgl. zur Geschichte und Problematik der Rankings Arthur M. Schlesinger: Rating the Presidents: Washington to Clinton, in: Political Science Quarterly 112 (1997), Nr. 2, S. 179-190.
2 Vgl. Clinton Rossiter: Constitutional Dictatorship. Crisis Government in the Modern Democracies. New York 1963, S. 227 und S. 266f.
3 Ein ausführlicher Literaturüberblick hierzu findet sich bei Herman Belz: Abraham Lincoln, Constitutionalism, and Equal Rights in the Civil War Era. New York 1998, S. 18-26. Vgl. auch Rossiter, Dictatorship, S. 220.
4 Vgl. Don E. Fehrenbacher: Lincoln and the Constitution, in: Cullom Davis u.a. (Hg.): The Public and the Private Lincoln. Contemporary Perspectives. Carbondale/Edwardsville 1980, S. 129f. Zur „Imperial Presidency“ siehe Arthur M. Schlesinger: The Imperial Presidency. Boston 1973.
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Lincolns (Kapitel 2) und Roosevelts (Kap. 3) und damit verbunden die Frage nach deren Ursachen, Bedeutung und historiographischer Bewertung. Dabei wird die These vertreten, dass sowohl Lincoln als auch in noch höherem Maße Roosevelt während ihrer Präsidentschaft in einer verfassungswidrigen und unverhältnismäßigen Weise die durch die „Constitution“ gewährleisteten Freiheitsrechte der amerikanischen Bürger verletzten. Angesichts dessen bleibt die Frage, wieso Lincoln und Roosevelt heute dennoch eine solch große Popularität genießen, dass die Amerikaner sie als die beiden erfolgreichsten Präsidenten aller Zeiten ansehen. Diesem Aspekt soll primär in Kapitel 4 nachgegangen werden, in dem das Modell der „Constitutional Dictatorship“ des amerikanischen Politologen und Historikers Clinton Rossiter vorgestellt wird.
Generell sprengt die zu den beiden Präsidentschaften vorliegende Literatur jeden Rahmen. Dabei ist das Problem der Einschränkung der Bürgerrechte während des Civil War’s, hauptsächlich in Form der Ausrufung des Kriegsrechtes und der damit verbundenen Aufhebung der Habeas-Corpus-Akte in vom Krieg gar nicht unmittelbar betroffenen Regionen, bisher in der Forschung jedoch eher stiefmütterlich behandelt worden. 5 Im völligen Kontrast dazu ist die Literaturlage zur Frage der Verletzung der Freiheitsrechte während des Zweiten Weltkrieges, vor allem durch die Internierung der japanisch-stämmigen Amerikaner mittlerweile kaum noch zu überblicken. Insbesondere seit dem Erscheinen des auch erfolgreich verfilmten Bestsellers „Snow Falling on Cedars“ von David Guterson im Jahre 1995 und der dadurch ausgelösten neuen Diskussion über das Schicksal der „Japanese Americans“ ist eine wahre Flut von historischen Schriften zu diesem Thema erschienen. 6
2. Zur Einschränkung der Bürgerrechte im Civil War
„Is there, in all republics, this inherent, and fatal weakness? […] Must a government of necessity, be too strong for the liberties of its own people, or too weak to maintain its
own existence?” 7
5 So liegt zu diesem, ansonsten hauptsächlich im Rahmen umfassenderer Darstellungen zur Lincoln-Regierung und kurzer Aufsätze lediglich angedeuteten Problem, bislang nur eine einzige Monographie vor: Mark E. Neely Jr.: The Fate of Liberty. Abraham Lincoln and Civil Rights. New York 1991.
6 David Guterson: Snow Falling on Cedars. London 1995. Einen ausführlicheren und zugleich kritischen Literaturüberblick bietet Stephen S. Fugita/Marilyn Fernandez: Altered Lives, Enduring Community. Japanese Americans Remember Their World War II Incarceration. Seattle 2004, S. 4f.
7 Roy P. Basler (Hg.): The Collected Works of Abraham Lincoln. Band 4 (1860-1861), New Brunswick 1953, S. 426.
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2.1 Die Aufhebung der Habeas-Corpus-Akte
Als Abraham Lincoln am 4. Juli 1861 in einer Rede vor dem versammelten Kongress den anwesenden Abgeordneten und Senatoren obige Frage stellte, hatte er selbst die Antwort darauf faktisch längst gegeben. In den knapp zwölf Wochen, die seit Ausbruch des Bürgerkriegs vergangen waren, hatte der Präsident, welcher die Einberufung des Kongresses nach dem konföderierten Angriff auf Fort Sumter (12. April 1861) bis zu eben jenem 4. Juli verzögert hatte, im Alleingang ein umfassendes politisches Programm zur Unterdrückung der Rebellion verfasst und durchgesetzt. Einige der präsidentiellen Handlungen, wie etwa die Verhängung einer Seeblockade gegen die Sezessionsstaaten oder die Einberufung der einzelstaatlichen Milizen, waren dabei durch existierende Gesetze und
Verfassungsbestimmungen gedeckt, in anderen Fällen wie bei der angeordneten Vergrößerung der regulären Armee oder der Zuweisung von zur Verwendung vom Kongress nicht freigegebenen Geldern aus der Staatskasse an Privatpersonen jedoch bestenfalls von fragwürdiger Rechtmäßigkeit. 8 In einer rechtlichen Grauzone befand sich Lincoln auch mit den Befehlen an die Armeebefehlshaber, die Habeas-Corpus-Akte in einigen Gebieten bei Bedarf zu ignorieren, was diese de facto dazu ermächtigte, dort lebende Bürger nach Belieben festzunehmen und zu inhaftieren. 9
Die Habeas-Corpus-Akte, nach der die Legalität jeder Verhaftung durch einen Richter untersucht werden muss, diese mithin sowohl einer materiellen (gab es einen ausreichenden Grund für die Verhaftung?) als auch einer formellen (handelte die dazu ermächtigte Behörde?) Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit standhalten muss, gilt gemeinhin als eines der wichtigsten Bestandteile der amerikanischen Freiheits- und Bürgerrechte. War dieses „great bulwark […] of American freedom“ zuvor seit Bestehen der USA noch nie eingeschränkt worden, stellte es die Lincoln-Administration nach Ausbruch des Bürgerkrieges vor ein fundamentales Problem. 10 Angesichts einer vermuteten Vielzahl von potentiell zu Sabotage und Spionage fähigen Südstaatenanhängern im Unionsgebiet, die gerichtlich erst nach einem begangenen
8 Vgl. Belz, Lincoln, S. 18 und Schlesinger, Presidency, S. 58. Eine vollständige Auflistung der Sofortmaßnahmen Lincolns nach Kriegsausbruch findet sich in Gottfried Dietze: America’s Political Dilemma. From Limited to Unlimited Democracy. Baltimore 1968, S. 34-36. Zur Aufschiebung der Einberufung des Kongresses vgl. v.a. Rossiter, Dictatorship, S. 225f.
9 Vgl. Fehrenbacher, Lincoln, S. 127 sowie Alexander J. Groth: Lincoln and the Standards of Presidential Conduct, in: Presidential Studies Quarterly 22 (1992), Nr. 4, S. 765-777, hier S. 766.
10 David L. Martin: When Lincoln Suspended Habeas Corpus, in: American Bar Association 60 (1974), Nr. 1, S. 99-102, hier S. 99. Zur Definition und historischen Bedeutung der Habeas-Corpus-Akte siehe auch Neely, Liberty, S.xiii-xvi sowie Sydney G. Fisher: The Suspension of Habeas Corpus during the War of the Rebellion, in: Political Science Quarterly 3 (1888), S. 454-485, hier S. 454f.
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Verbrechen hätten belangt werden können, erschien es der Regierung nötig, entsprechende Personen auf Verdacht festnehmen zu können, um größeren Schaden abzuwenden. 11 Als aus Massachusetts zum Schutz der Hauptstadt abkommandierte Unionstruppen unmittelbar nach Kriegsausbruch beim Versuch durch den „border state“ Maryland nach Washington zu ziehen im Gebiet von Baltimore auf hartnäckigen Widerstand der Bevölkerung trafen, gab Lincoln dem Oberbefehlshaber der Nordstaatenarmee, General Winfield Scott, am 27. April 1861 den Befehl, im Gebiet zwischen Philadelphia und Washington falls notwendig die Habeas-Corpus-Akte aufzuheben:
„If […] you find resistance which renders it necessary to suspend the writ of Habeas Corpus for the public safety, you, personally or through the officers in command at the
point where the resistance occurs, are authorized to suspend that writ.” 12 Während der zuständige General Benjamin Butler in Baltimore daraufhin die gesamte Führungselite der Stadt, mithin jede Person, die in irgendeiner Weise im Verdacht stand, mit der Sezession zu sympathisieren, kurzerhand festnehmen ließ, spitzte sich die Situation auch in einem weiteren der sklavenhaltenden „border states“ zu, namentlich in Missouri. Wegen des illoyalen Verhaltens einer großen Zahl der Bewohner von St. Louis verhängte der ehemalige republikanische Präsidentschaftskandidat und Befehlshaber der westlichen Unionstruppen General John Frémont im August 1861 eigenmächtig das Kriegsrecht. Lincoln genehmigte kurze Zeit darauf nachträglich die erste, auf das Gebiet von St. Louis beschränkte Verkündung des Kriegsrechtes, hob jedoch eine zweite Proklamation Frémonts, die dieses auf ganz Missouri ausdehnte, standrechtliche Erschießungen genehmigte und eine Sklavenemanzipation vorsah, wieder auf. Nichts desto weniger konnte fortan für den Rest des Krieges in St. Louis aufgrund der mit dem Kriegsrecht einhergehenden Aufhebung der Habeas-Corpus-Akte jede Meinungsäußerung gegen die Union oder für die Südstaaten zur sofortigen Festnahme führen, was schnell eine Überfüllung der Gefängnisse zur Folge haben sollte. Dabei bestimmten die zuständigen Offiziere der Militärpolizei alleine und ohne richterliche Überprüfung, wer für wie lange inhaftiert blieb. 13
Im Osten wurde die Bemächtigung der Armeekommandanten zur Aufhebung der Habeas-Corpus-Akte Mitte 1861 auf das Gebiet zwischen Washington und New York ausgedehnt, wohl nicht zuletzt auch aufgrund des Erfolges dieser Strategie in Maryland, wo die Inhaftierung führender Sezessionisten einen wesentlichen Teil dazu beitrug, dass der
11 Vgl. etwa Fisher, Suspension, S. 455.
12 Zitiert nach Martin, Lincoln, S. 99.
13 Siehe zur Situation in Missouri Louis S. Gerteis: “A Friend of the Enemy“: Federal Efforts to Suppress Disloyalty in St. Louis during the Civil War, in: Missouri Historical Review 96 (2002), Nr. 3, S. 165-187. Zu den hier erwähnten Aspekten vgl. v.a. S. 166, S. 168 und S. 171f.
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Bundesstaat in der Union verblieb. 14 Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der ersten Gesetze zur Einführung der Wehrpflicht und den dagegen erwarteten Protesten entschied sich die Lincoln-Administration knapp ein Jahr danach, noch einen Schritt weiter zu gehen. Durch eine „Executive Order“ genehmigte der Präsident am 24. September 1862 die landesweite Aufhebung der Habeas-Corpus-Akte. Demnach waren alle Personen fortan der militärischen Gerichtsbarkeit unterworfen, welche „discouraging volunteer enlistments, resisting militia drafts, or [that are] guilty of any disloyal practice […].” 15 Die verfassungsrechtliche Problematik hinsichtlich der beschriebenen präsidentiellen Aufhebung der Habeas-Corpus-Akte in der Zeit bis Anfang 1863, als sich erstmals der Kongress damit befassen sollte, liegt zum einen darin, dass die amerikanische Verfassung zwar Aussagen hinsichtlich der Möglichkeit zur Einschränkung der Habeas-Corpus-Akte trifft, aber keine der Gewalten im Speziellen damit ermächtigt. So heißt es in Art. I Sect. 9 der US-Verfassung lediglich: „[t]he Privilege of the Writ of Habeas Corpus shall not be suspended, unless when in Cases of Rebellion or Invasion the public Safety may require it.” Während Lincoln nicht zögerte, dieses Recht der Exekutive zuzusprechen, war die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft bis dato gewesen, dass dies nur dem Kongress zustehe. Das zweite rechtliche Problem lag darin, dass nach nahezu einhelliger Interpretation der oben zitierten Verfassungsklausel davon ausgegangen wurde, dass die Aufhebung der Habeas-Corpus-Akte nur in Gegenden erfolgen konnte, die von Rebellion oder Invasion auch direkt betroffen sind. Angesichts etwa der Tatsache, dass die meisten Regionen des Nordostens nie direkt vom Bürgerkrieg in Mitleidenschaft gezogen wurden, erschien die landesweite Suspendierung der Akte daher vielen verfassungswidrig. 16
Lincolns Rechtfertigung bestand zunächst in der Berufung auf eine vermeintliche „War Power“ der Regierung (die das amerikanische Verfassungsrecht freilich bislang nicht kannte). Da die „Constitution“ dem Präsident das Recht, die Habeas-Corpus-Akte aufzuheben, zumindest nicht abspreche und in akuten Krisensituationen schnelles Handeln gefragt sei, habe er sehr wohl die Berechtigung zu dieser Maßnahme gehabt. 17 Zudem mache die Verfassung ihrem Wortlaut nach keine Unterscheidung zwischen einer möglichen Aufhebung der Habeas-Corpus-Akte in
14 Rossiter, Dictatorship, S. 227 und Neely, Liberty, S.29f.
15 Zitiert nach Joseph George Jr.: Military Trials of Civilians under the Habeas Corpus Act of 1863, in: Lincoln Herald 98 (1996), Nr. 4, S. 126-138, hier S. 126. Vgl. hierzu auch Fisher, Suspension, S. 456. Zu den Hintergründen der Proklamation siehe Neely, Liberty, S. 52f.
16 Vgl. dazu etwa Dietze, Dilemma, S. 35, Schlesinger, Presidency, S.61 sowie Rossiter, Dictatorship, S. 227. Die US-Verfassung findet sich zum Beispiel unter: http://www.archives.gov/national-archivesexperience/charters/constitution_transcript.html [21.10.2007].
17 Martin, Lincoln, S. 102 und Dietze, Dilemma, S. 37. Zum Konstrukt der „war power of the Government“ vgl. v.a. Rossiter, Dictatorship, S. 228 und Belz, Lincoln, S. 18.
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Gegenden, die direkt von einer Rebellion betroffen sind und anderen, die nur indirekt betroffen sind, weswegen es eine solche auch nicht geben könne: „as the constitution makes no such distinction, I am unable to believe that there is any such […] distinction.“ Verhaftungen ohne Gewährung der Habeas-Corpus-Rechte seien daher möglich „wherever the public safety require them [Hervorhebung im Original].“ 18 Darüber hinaus war für Lincoln die Antwort auf seine in der Kongressrede am 4. Juli 1861 selbst gestellte rhetorische Frage eindeutig: „are all the laws, but one, to go unexecuted and the government itself go to pieces, lest that one be violated [Hervorhebung im Original]?” Nicht nur seien exekutive Handlungen ohne Gesetzesermächtigung in Notzeiten durch das „law of necessity“ gerechtfertigt, sondern auch eine temporäre Verletzung der verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechte einzelner Bürger, wenn dies zu Rettung des Staates notwendig erscheine. 19
Der Kongress sah sich durch das eigenmächtige Verhalten des Präsidenten ohnehin vor ein Fait accompli gestellt. Hatten die Parlamentarier bereits am 6. August 1861 alle Handlungen Lincolns informell bestätigt, dauerte es jedoch bis Anfang 1863, dass die Aufhebung der Habeas-Corpus-Akte auch durch ein formelles Gesetz normiert wurde. Nach einigen Auseinandersetzungen vor allem im Senat wurde am 3. März der Habeas Corpus Act of 1863 verabschiedet. Dieser ermächtigte den Präsidenten für die Dauer der Rebellion die Habeas-Corpus-Akte aufzuheben - was dieser wohlgemerkt schon seit fast zwei Jahren de facto tat. Als Bedingung hierfür legte das Gesetz der Administration unter anderem auf, innerhalb von 20 Tagen eine Liste mit den Namen aller inhaftierten Bürger an die Bundesgerichte zu senden und Gefangene aus Bundesstaaten, in denen die zivile Gerichtsbarkeit vom Bürgerkrieg unbeeinflusst weiter bestand, freizulassen, sofern keine Anklage gegen sie vor einem zivilen Schwurgericht erhoben werden konnte. 20
In einer zweiten Proklamation zur landesweiten Aufhebung der Habeas-Corpus-Akte im September 1863 berief sich Lincoln zwar auf das Kongressgesetz und akzeptierte damit formell dessen Bedingungen, jedoch war der Präsident davon überzeugt, dass die staatlichen Gerichte die Arbeit der Militärverwaltung negativ beeinträchtigen würden. Folgerichtig missachtete die Lincoln-Administration den Habeas Corpus Act, in dem sie die Liste der Gefangenen zu spät
18 Roy P. Basler (Hg.): The Collected Works of Abraham Lincoln. Band 6 (1862-1863), New Brunswick 1953, S. 265. Vgl. zu diesem Aspekt auch Herman Belz: Abraham Lincoln and American Constitutionalism, in: The Review of Politics 50 (1988), Nr. 2, S. 169-197, hier S. 174 und Belz, Lincoln, S. 36.
19 Basler, Works (Band 4), S. 430. Zum „law of necessity“ (von Rossiter auch als „Not kennt kein Gebot-Theorie bezeichnet) vgl. Rossiter, Dictatorship, S. 12 und Fehrenbacher, Lincoln, S. 128f.
20 Vgl. Rossiter, Dictatorship, S. 230 und S. 236. Zur präsidentiellen Taktik den Kongress vor Fait accomplis zu stellen vgl. kritisch Dietze, Dilemma, S. 38 sowie Schlesinger, Presidency, S. 59. Zum Habeas Corpus Act siehe George, Military, S. 126 und William M. Wiecek: The Great Writ and Reconstruction. The Habeas Corpus Act of 1867, in: The Journal of Southern History 36 (1970), Nr. 4, S. 530-548, hier S. 536f.
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Florian Greiner, 2007, Die Einschränkung und Verletzung von Bürgerrechten in den USA in Kriegszeiten, München, GRIN Verlag GmbH
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