Inhaltsverzeichnis
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Vorbemerkung 1
1. Die Handlungsfähigkeit der EU sichern 2
1.1. Strukturveränderungen 2
1.2. Subsidiaritätsprinzip 3
1.3. Die Erweiterung der Europäischen Union 4
1.4. Ein „innerer Kern“? 5
2. Gemeinsam handeln in der EU 5
2.1. Wirtschafts- und Finanzpolitik 5
2.2. Entwicklungspolitik 6
2.3. Außen- und Sicherheitspolitik 8
3. Die Außenbeziehungen der EU 9
3.1. Europäische Union und die USA 9
3.2. Europäische Union und Russland 11
3.3. Europäische Union und die Türkei 13
Schlussbemerkung 14
Literaturangaben
Vorbemerkung
In nicht einmal mehr einem Jahr, ab dem 1. Januar 2002 wird in fast allen Staaten Europas mit dem Euro bezahlt. In Finnland und Deutschland, in Luxemburg, Italien und Spanien und sechs weiteren Staaten der Europäischen Union wird dann mit derselben Währung bezahlt. Der Euro wird dann das bislang deutlichste Zeichen der europäischen Zusammenarbeit und der europäischen Verständigung sein.
Inzwischen hat es seit mehr als 55 Jahren keinen Krieg mehr zwischen europäischen Mächten gegeben und als sich 1998 die Europäer und die Amerikaner gegen den serbischen Präsidenten Milosevic und sein Regime verbündeten, kämpften die europäischen Staaten nicht mehr gegeneinander sondern Seite an Seite. Die Aussöhnung zwischen den europäischen Ländern hat zum Frieden und zum Wohlstand weit über Europa hinaus beigetragen. Dennoch hat die EU weitergehende Entwicklungsperspektiven und Aufgaben, gerade in einer Zeit zunehmender Globalisierung. Die EU muss sich behaupten gegen das Netz der internationalen Kapitalmärkte und mit einer vernünftigen Finanz- und Wirtschaftsordnung die negativen Folgen der Globalisierung bekämpfen. Sie ist mit verantwortlich dafür, die nach dem Fall des Eisernen Vorhangs unabhängigen Staaten Mittel- und Osteuropas bei ihren Bestrebungen nach Demokratie und Marktwirtschaft zu unterstützen und sie hat die wesentlichen Entscheidungen zu treffen, die sich entwicklungspolitisch auf andere Kontinente auswirken sollen und auch dort Armut bekämpfen und Demokratie sichern sollen.
In den kommenden Jahrzehnten wird es darauf ankommen, die EU zu einem schlagkräftigen Bündnis in Fragen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, der Entwicklungspolitik und der Außen- und Sicherheitspolitik umzuformen. Bedenkt man, dass es sich ursprünglich um ein Bündnis von sechs Staaten handelte, sind dazu dringende Reformen bei den Entscheidungsprozessen notwendig. Die Nationalstaaten werden dazu auch ein Stück weit auf ihre Rechte verzichten müssen. Nur wenn die Reform gelingt und die EU erweiterungsfähig wird, ist Europa in der Lage, sich künftig selbst zu behaupten und auch ohne andauernde Einflussnahme der Vereinigten Staaten entscheidungs- und konkurrenzfähig zu bleiben.
Ausgehend von Helmut Schmidts Buch „Die Selbstbehauptung Europas“, welches 2000 in München erschienen ist, will diese Hausarbeit die wichtigsten Themenkomplexe beleuchten, die für Europa in den nächsten Jahren bedeutsam sind. Dies sind die notwendigen Veränderungen, die im Kapitel „Die Handlungsfähigkeit sichern“ beschrieben sind, die Möglichkeiten der europäischen Zusammenarbeit (Kapitel „Gemeinsam handeln in der EU“) sowie die Bedeutung der Beziehungen zu anderen Staaten, die im Kapitel „Die Außenbeziehungen der EU“ näher erläutert sind. Ergänzend habe ich auf einige aktuellere Literatur zurückgegriffen, die im Literaturverzeichnis angegeben ist. Auf zwei von Schmidt ebenfalls für bedeutsam erachtete Themenkomplexe geht die Hausarbeit nur am Rande ein. Die Analyse von Fragen und Problemen der
Globalisierung sowie die Bedeutung der deutsch-französischen Beziehungen aus Sicht des Altbundeskanzlers können bei ihm nachgelesen werden.
1. Die Handlungsfähigkeit der EU sichern
1.1. Strukturveränderungen
Die Europäische Union wird größer. Aus den anfänglichen Zusammenschluss von nur sechs Staaten ist heute bereits ein Bund von 15 Nationalstaaten geworden. Mit zwölf Kandidaten wird schon jetzt über den Beitritt verhandelt, die Türkei hat darüber hinaus ebenso eine Beitrittsperspektive wie die Ukraine oder Weißrussland. Es ist also nicht auszuschließen, dass sich die Anzahl der Mitgliedsstaaten in den kommenden Jahren und Jahrzehnten mehr als verdoppelt.
Eine solche Vergrößerung der Union muss auch wesentliche Veränderungen in der Organisation nach sich ziehen. Schon heute hat die Europäische Union oftmals ein Legitimationsproblem. Die EU-Kommission sieht sich zwar selbst als eine Art „Europäische Regierung“, wird aber nicht von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt und war bis vor kurzem kaum dem Europäischen Parlament unterworfen. Hinzu kommt, dass die meisten EU-Staaten der ständigen Eingriffe in das nationale Recht überdrüssig sind und sich die EU-Instanzen im Zuge ihrer Regelungs- und Verordnungswut („Krümmung von Salatgurken“) nicht unbedingt als unverzichtbar in den Augen der EU-Bürger erwiesen hat.
Um die Funktionsfähigkeit der Europäischen Union zu erhalten und zu verbessern sind institutionelle Reformen dringend notwendig, sie hätten eigentlich bereits im Vertrag von Amsterdam 1997 erfolgen müssen (Helmut Schmidt, Die Selbstbehauptung Europas, Stuttgart München 2000, S. 105). Umso dringlicher war es, sich auf der Regierungskonferenz von Nizza im Dezember 2000 zu Veränderungen durchzuringen.
In Nizza konnte allerdings, nachdem bereits ein Scheitern der Verhandlungen drohte, allenfalls ein Minimalkompromiss erzielt werden, der einige Fragen gelöst, viele aber offen gelassen hat. Vertagt wurde u.a. das Problem der übergroßen EU-Kommission. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird es keine Verringerung der Anzahl der Kommissare, wie etwa von Helmut Schmidt (Schmidt, S. 105) gefordert geben. Die EU-Mitglieder konnten sich lediglich darauf einigen, dass die fünf größten Staaten nach der Erweiterung auf ihren zweiten Kommissar verzichten. Nicht beschlossen wurde dagegen ein Rotationsprinzip für die Kommission und auch die Frage nach der Anzahl der Kommissionsmitglieder wird erst nach einer Erweiterung beantwortet werden. Dagegen gelang eine Stellung des Präsidenten der EU-Kommission, der künftig Kommissionsmitglieder einzeln entlassen kann und auch die Arbeitsgebiete und Handlungsfelder für seine Kommissare künftig maßschneidern kann.
Nur halb gelungen ist auch die von Schmidt geforderte Einschränkung des Einstimmigkeitsprinzips im Ministerrat. Von den rund 70 Vertragsgegenständen wurden 35 von der Einstimmigkeit in das Prinzip der Mehrheitsentscheidung
überführt. Leider gelang dies in keinem der wirklich wichtigen Bereiche. So ist insbesondere in der Steuerpolitik, der Sozialpolitik und den Strukturfonds nach wie vor Einstimmigkeit erforderlich. Gleiches gilt auch für Asyl- und Einwanderungsfragen und für die Außen- und Sicherheitspolitik (Dietrich von Kyaw, Weichenstellungen des EU-Gipfels von Nizza, S. 9).
Gelungen ist die von Schmidt für dringend notwendig gehaltene Neuordnung der Stimmgewichte im Ministerrat. Die Bevölkerungsanzahl der Mitgliedstaaten wird künftig stärker berücksichtigt. Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien erhalten künftig 29 Stimmen. Dies ist zwar insgesamt eine Aufwertung der bevölkerungsreichsten Staaten der EU, trägt aber nicht der Tatsache Rechnung, dass Deutschland rund 20 Millionen Einwohner mehr hat als der zweitgrößte EU-Staat Großbritannien. Hier gelang allerdings ein Kompromiss. Auf Antrag muss künftig überprüft werden, ob eine Mehrheit mindestens 62 % der EU-Bevölkerung repräsentiert (sowie die einfache Mehrheit der Mitgliedsstaaten). Dies bedeutet eine größere Bedeutung der deutschen Bevölkerungszahl. Nach einer Erweiterung könnte Deutschland bereits mit zwei größeren Staaten (z.B. Polen und Spanien) einen Beschluss aufhalten.
Ein großer Wurf ist bei der Regierungskonferenz in Nizza nicht gelungen. Die beschlossenen Ergebnisse stellen aber - vorbehaltlich ihrer Ratifikation in den Mitgliedstaaten - eine Grundlage für weitere Schritte dar, die nach wie vor dringend notwendig sind und spätestens nach den ersten Erweiterungsschritten erfolgen müssen. Insbesondere wird es bei einer immer größer werdenden Union darauf ankommen, das Einstimmigkeitsprinzip viel weiter als bisher zurückzuführen, damit nicht jedes Land einen ihm wichtigen Bereich dominieren kann. Das Einstimmigkeitsprinzip ist auch der Grund dafür, so viele Strukturveränderungen wie möglich schon vor der Erweiterung durchzuführen, weil Einstimmigkeit eben bei 15 Mitgliedern deutlich leichter zu erreichen sein wird als bei 18 oder mehr Mitgliedsstaaten. 1.2 . Subsidiaritätsprinzip
Die Zukunft der Europäischen Union wird ganz entscheidend auch davon abhängen, wie es gelingt, gleichzeitig den Einfluss ihrer Instrumente zu steigern und Eingriffe in die Nationalstaaten und ihre Regierungen zu verhindern. Dieses sogenannte Subsidiaritätsprinzip, welches erstmals 1992 in den EU-Vertrag aufgenommen wurde, besagt, dass in den Nationalstaaten geregelt wird, was dort geregelt werden kann. Nur Bereiche, die in das wesentliche Interesse aller Mitgliedstaaten fallen, sollen auf Ebene der Europäischen Union geregelt werden. Helmut Schmidt kritisiert in seinem Buch die zahlreichen Einmischungen der EU-Bürokratie in die Belange einzelner Staaten, so z.B. im Bereich der Schulpolitik (Schmidt, S.111) und die Verordnungs- und Regelungswut der EU, die ein gefundenes Fressen für EU-Gegner und Nationalisten sei (Schmidt, S. 107). Die Funktionsfähigkeit der Europäischen Union wird nun dann langfristig garantiert werden können, wenn die Kompetenzen der EU in den wirklich wichtigen Bereichen deutlich gestärkt werden können und das Subsidiaritätsprinzip vertraglich besser geregelt werden kann.
Arbeit zitieren:
Diplom-Politikwissenschaftler Dennis Buchner, 2001, Die Selbstbehauptung Europas - Zur Zukunft der Europäischen Union, München, GRIN Verlag GmbH
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