2
Inhaltsverzeichnis
1 - Einleitung 3
2 - Die Argumentationsstruktur der Hobbes´schen Theorie
2.1 - In welchem „Zustand“ befinden sich die Menschen? 5
2.2 - Leidenschaft und Furcht
oder
Welcher Schluss lässt sich aus diesem „Zustand“ folgern? 7
2.3 - Status Qou oder Wird aus der Furcht die Vernunft? 9
3 - Der Vertrag: Autorisierung, Konstitution, politische Einheit 11
4 - Welche Rechte besitzt der Inhaber der höchsten Gewalt im Staate? 14
5 - Didaktischer Teil
5.1 - Begründung der Textauswahl 15
5.2 - Möglichkeit einer Verlaufsstruktur des Unterrichts 16
Themen der 1. Doppelstunde: 16
- Aus dem Leben des Thomas Hobbes
- Der Mensch als Naturwesen
Themen der 2. Doppelstunde: 19
- Erarbeitung zentraler Begriffsinhalte
- Formale und inhaltliche Momente des „Gesellschaftsvertrages“
Thema der 3. Doppelstunde: 21
- Implikationen der kontraktualistischen Lösung
Thema der 4. Doppelstunde: 22
- Zusammenfassung des Hobbes´schen Staatsverständnisses
Themen der 5. Doppelstunde: 23
- Abschluss der Stundensequenz zu Hobbes
- Erweiterungs- bzw. Vertiefungsmöglichkeit
6 - Schlusswort und Aktualität des Hobbes´schen Satzes
vom „Wolfsdasein“ 25
7 - Anhang 27
8 - Literaturangabe 33
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1 - Einleitung
Eine der Grundbedingungen von Gesellschaften ist das Individuum, für welches die Selbsterhaltung oberster Wert ist. Jene lässt es bzw. ihn (den Menschen) nach egoistischen Gesichtspunkten handeln; es gibt keinen übergeordneten Maßstab, denn jeder entscheidet selbst, was für ihn gut ist. 1 Wenn alle so denken und handeln, ist dies der Nährboden für die Omnipräsenz von Gewalt, wobei der Mensch selbst in seinem natürlichen Streben und seiner natürlichen Freiheit Urheber einer Gewalt ist, die letztlich zur tödlichen Bedrohung für seinesgleichen wird.
Diese ursprüngliche und unüberholbare Einsicht Hobbes orientiert sich immer wieder an der Frage, wie eine gesellschaftliche und politische Ordnung - die den Menschen vor sich selbst schützt und die ihm ein Leben in Sicherheit und Frieden garantiert - beschaffen sein muss bzw. wie sie herbeigeführt werden kann.
Betrachtet man das umfangreiche Werk des Thomas Hobbes (1588 - 1679) unter diesem Aspekt, so geben hierauf besonders der dritte Abschnitt der Elemente der Philosophie„Vom Bürger“ 2 sowie der „Leviathan“ 3 Antwort, in denen die Anthropologie zum Ausgangspunkt einer Staatsableitung gemacht wird. In beiden Schriften beschäftigt man sich mit elementaren Fragen wie „Warum überhaupt Staat“ bzw. „Worin liegt der Zweck des Staates“, die sich angesichts der praktischen Bedrohung des Friedens vehement und zeitlos neu stellen. So ist es das Ansinnen des Denkers, den Staat (sowie die staatliche Souveränität überhaupt) begrifflich zu fassen. Dies gelingt in einem Dreischritt: anarchischer Naturzustand - Vertrag - Gesellschaft/Staat; womit eine normative Theorie geboren ist, die ein Konzept staatlicher Herrschaft entwickelt und eine Begründung staatlicher Autorität liefert.
In De Cive wird der Mensch aus den natürlichen Bedingungen seines Daseins begriffen, der aus Vernunft übereinkommt und sich Gesetze gibt, sodass aus dem „Werkstoff“ Mensch der „Stoff“ des Staates wird, der sich durch und im Begriff des „Bürgers“ explizit definiert und in der Darstellung über die Regierung mündet. Die Bausteine und Materialien des De Cive kulminieren im Leviathan im kontraktualistischen Argument, welches die Vergesellschaftung der Menschen und die Errichtung einer gesetzlichen Ordnung auf Vertrag und Übereinkunft zurückführt und nach der Darstellung einer höchsten Staatsgewalt fragt. ______________________________________
1 vgl. hierzu DC, I, 10: Da nun alles, was jemand will, ihm gut erscheint, weil er es will […].
2 Thomas Hobbes: „Vom Bürger“; folgend: DC
3 Thomas Hobbes: „Leviathan“; folgend: L
4
Um den allgemeinen Frieden der dissoziierten Individuen zu garantieren, soll und muss die höchste Staatsgewalt/der Souverän die vorhandene „natürliche Vernunft“ der Individuen durch seine Gewalt erzwingen! Ist diese „Möglichkeit“ - die sich „Staat“ nennt - erfasst und begründet, so sind auch Sittlichkeit, Gesellschaft und Recht begriffen. In beiden politischen Schriften geht Hobbes davon aus, dass die Menschen durch den Trieb zur Selbsterhaltung und einem unersättlichen Machtstreben bestimmt werden. Diese Idee fasst sich in der Formel Homo homini lupus est („Der Mensch ist des Menschen Wolf”) 4 zusammen. Nach Hobbes kann erst durch die Gründung des Staates - durch seine eingreifend überordnende Gewalt - die Willkür überwunden und Frieden hergestellt werden.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Verfassungskonzeption Hobbes zu erarbeiten und daraus den Begriff des Staates abzuleiten, zu analysieren und darzustellen, um so die Notwendigkeit der Existenz eines solchen zu beweisen.
Jene erwachsenden Erkenntnisse und gewonnenen Einsichten ergeben für den didaktischen Teil eine Stundenserie zur Hobbes´schen Deduktion des Staates.
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4 DC, Widmung:
Da sich alle Menschen über diese „Natur“ im Klaren sind, herrschen zwischen ihnen Konkurrenz und Misstrauen;
Machtstreben akkumuliert sich mit Angst (anderen unterlegen zu sein). Der Mensch ist in Hobbes Worten wie ein
„Raubtier“, welches allerdings mit berechender Vernunft ausgestattet ist, und so Zukünftiges antizipieren kann.
5
2 - Die Argumentationsstruktur der Hobbes´schen Theorie
2.1 - In welchem „Zustand“ befinden sich die Menschen?
Grundlage für Hobbes´ Theorie bildet das Bild des Menschen, wie es sich im ersten Kapitel des De Cive in der Abhandlung über die Freiheit darstellt. Hobbes´ Schilderung bedient sich eines Zustandes, der durch die Abwesenheit des Staates und seiner Institutionen gekennzeichnet ist - ein Zustand außerhalb der bürgerlichen Gesellschaft (den ich den Naturzustand zu nennen mir erlaube) (DC, Vorwort) - ein Dasein der Menschen 5 , in dem keine größere Zentralmacht als die einzelnen Menschen existiert. Auch wenn Hobbes nicht immer hinreichend klar und deutlich herausstellt, ist sein Naturzustand doch weniger ein vorgeschichtlicher oder vorgesellschaftlicher, als ein vorstaatlicher Zustand, der Zustand der Herrschaftslosigkeit (An-Anarchie), in dem sich der Mensch als Mensch, nicht als Bürger befindet. 6
In jenem Zustand haben Begriffe wie Recht und Unrecht keinen Platz, da sie von niemandem verbindlich festgelegt werden. „Gut“ ist subjektiv stets der Gegenstand des eigenen Begehrens, womit das „Gesetz des Faktischen“ gilt, was sich auszeichnet durch die Abwesenheit äußerer Hindernisse oder anders formuliert, ist dies „Naturrecht“, d.h. dass jeder frei und damit nicht an Recht und Gesetz gebunden ist/sei. Die Menschen sind in keiner ihrer Handlungsmöglichkeiten beschränkt; moralische Bedenken gibt es nicht: Jeder besitzt
ein Recht auf alles […] noch ehe die Menschen durch irgendwelche Verträge sich gegenseitig gebunden hatten, war es jedem erlaubt zu tun, was er wollte und gegen wen er es wollte, und alles in Besitz zu nehmen, zu gebrauchen und zu genießen, was er wollte und konnte […] so folgt, daß in dem Naturzustande jeder alles haben und tun darf. (DC, I, 10)
Die Hobbes´sche Reflexion über den Menschen setzt bei dem spekulativen Bild ein, dass diese im Naturzustand gleichsam wie Pilze - plötzlich aus der Erde hervorgewachsen [...] wären (DC, VIII, 1) , womit er sie als isoliert zu betrachtende Einzelgänger sieht, die nicht in einer irgendwie gearteten Sozialität zueinander in Beziehung stehen.
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5 Der „natürliche Mensch“ und die ihn bewegenden Kräfte sind das Ergebnis eines „Gedankenexperiments“, d.h. der
Naturzustand ist ein rationales Konstrukt/die Fiktion eines Zustands ohne jede institutionalisierte politische Ordnung.
6 Höffe, S. 199
6
In dieser Atmosphäre handelt der Mensch geprägt von Todesfurcht und gelenkt von Selbstinteresse durch fortwährendes und rastloses Verlangen nach immer neuer Macht […] der nur mit dem Tode endet (L, XI) , weil er ein profitorientiertes und rationelles Wesen ist, welches als kalkülrationaler Nutzenmaximierer 7 vernünftig und um stetige Vergrößerung des Selbsterhaltungs- bzw. Selbstbehauptungspotentials bemüht ist, wobei Denken und Handeln nichts anderes als Rechnen, das heißt Addieren und Subtrahieren (L, V) sind. Das Streben nach Macht akkumuliert sich mit Angst, anderen unterlegen zu sein und dass man sich eines einmal erreichten Status nie sicher sein kann, da die natürlichen Ressourcen begrenzt sind. Dieser radikale Individualismus verwandelt sich notwendig in einen sich perpetuierenden Zustand. Eine gleichsam „natürliche“ Beendigung dieses Zustandes der Rohheit durch einen endgültigen „Sieger“, welcher alle anderen unterdrückt und dadurch eine gewisse Stabilität schafft, schließt Hobbes durch das Gleichheitstheorem aus: Die Natur hat die Menschen hinsichtlich ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten so gleich beschaffen, daß trotz der Tatsache, daß bisweilen der eine einen offensichtlich stärkeren Körper oder gewandteren Geist als der andere besitzt, der Unterschied zwischen den Menschen alles in allem doch nicht so beträchtlich ist, als daß der eine auf Grund dessen einen Vorteil beanspruchen könnte, den ein anderer nicht ebenso gut für sich verlangen dürfte. Denn das, was die Körperstärke betrifft, so ist der Schwächste stark genug, den Stärksten zu töten - entweder durch Hinterlist oder durch ein Bündnis mit anderen, die sich in der gleichen Gefahr wie er selbst befinden. (DC, I, 3)
Da der Andere dieselbe Erwartung in Bezug auf mich haben muss, ergibt sich eine Interdependenz gleichartiger, jeweils auf feindliches Verhalten gerichteter Erwartungen. Diese Erwartungsstruktur ist angesprochen, wenn Hobbes von Konkurrenz, Misstrauen, Furcht und Ruhmsucht (vgl. hierzu: L XIII bzw. DC I; II; III) spricht. Durch eine offene Spirale des - nach Hobbes begründeten - Misstrauens zwischen den Menschen im Naturzustand und daraus folgender, quasi Sicherheitsvorkehrungen des Einzelnen, werden diese durch die von Hobbes postulierten „natürlichen Gesetze“ dazu getrieben bzw. praktisch-logisch dazu gezwungen, Macht über andere zu erlangen. Ursprung jener Spirale ist die Feststellung, dass der Mensch als einziges Lebewesen Ursachenforschung betreibt, dabei aber doch nie zu gesicherten Zukunftsprojektionen gelangt. 8 ____________________
7
Die bange Frage, ob auch morgen noch Hunger und Durst gestillt werden können, erhält, analog dem verwandten Knappheitsproblem, ihre entscheidende Verschärfung durch das Faktum der Sozialität:
Die Zukunftsangst veranlaßt nun den einzelnen, von den ohnehin knappen Gütern viel mehr zu beanspruchen, als zur bloßen Existenzsicherung nötig wäre. Dadurch verschärft sich der Überlebenskampf […] entscheidend. Und die Sorge um die eigene Zukunft bezieht sich verstärkt auch auf das Aggressionspotential der Artgenossen, deren Absichten zudem durch die Fähigkeit zur Verstellung schwer einsehbar sind. […] Mißtrauen aber setzt eine Spirale der vorbeugenden Absicherung und Abschreckung in Gang, die im allgemeinen Machtkampf gipfelt. 9
2.2 - Leidenschaft und Furcht oder Welcher Schluss lässt sich aus diesem
„Zustand“ folgern?
In dieser Atmosphäre - welche [ihrem] Wesen nach ewig ist (DC, I, 13) - handelt der Mensch geprägt von Todesfurcht und Selbstinteresse, wobei Hobbes deutlich macht, was aus dieser Situation entsteht:
Daraus ergibt sich klar, dass die Menschen während der Zeit, in der sie ohne eine allgemeine, die alle im Zaum haltende Macht leben, sich in einem Zustand befinden, der Krieg genannt wird, und zwar in einem Krieg eines jeden gegen jeden.
Dass unter „natürlichen“ Bedingungen der Zustand menschlichen Zusammenlebens den Charakter eines Kriegszustandes annimmt, beruht auf folgenden Voraussetzungen. Konstitutiver Egoismus 10 als ein Selbstinteresse und ungeselliges menschliches Verhaltensmuster in Grenzsituationen, in denen das eigene Überleben und Wohlergehen über den Interessen der anderen steht.
Da ist zweitens die knappheitsbedingte Konkurrenz und konkurrenzbedingte Verfeindung 11 . Das Leben findet unter der Bedingung einer doppelten unaufhebbaren Knappheit statt. Sowohl die begehrten Güter selbst als auch die zu ihrem gegenwärtigen und künftigem Erwerb erforderlichen Mittel sind knapp. Menschen sind daher in zweifacher Hinsicht Konkurrenten: Sie konkurrieren um die erstrebten Güter und um die Macht. Drittens findet die Rationalität des offensiven Misstrauens und der vorbeugenden Gewaltanwendung 12 statt. _______________________________________
9 Geyer, S. 83 11 ebd.
10 Kersting (1992), S. 104 12 ebd., S. 105
8
Unter Naturzustandsbedingungen ist Gewaltanwendung vernünftig. Die vorausschauende Vernunft muss angemessene Präventivstrategien entwickeln, denn es gilt, mit dem Schlimmsten zu rechnen und der Gewalt anderer zuvorzukommen. Auf die eben erkämpfte Position meldet schon der Nächste gewaltsam seine Anwartschaft an. Mit der Betonung der Vereinzelung des Menschen geht ein stark konflikthaft eingefärbtes Bild einher, in der der Mensch als ein Mensch, der dem Menschen ein Wolf ist (DC, Widmung) , erscheint. Als einzelner, raubtierartig Ressourcenallokationen betreibender Mensch, der außer Habgier und Todesfurcht keinen natürlichen Gesetzen folgt, generiert einen Krieg aller gegen alle (DC, I, 12) .
Die Position der Individualität, welche sich stets erneut bestätigt in der Anhäufung von Macht, schlägt um in die Negation des Nichts und des Todes. 13
Das heißt, dass es im Ermessen des Einzelnen liegt, welche Mittel er „wie“ zu seinem Schutze einsetzt. Neben diesen Leidenschaften ist dem Mensch die rechte Vernunft von Gott (DC, IV, 1) an die Hand gegeben. Um sich vor dem größten natürlichen Übel, dem Tod (DC, I, 7) zu bewahren, werden Schutzmaßnahmen getroffen. Dies ist nicht zu verurteilen:
denn was nicht gegen die rechte Vernunft ist, ist mit Recht gehandelt und wird mit Recht bezeichnet. (DC, I, 7)
Der Hobbes´sche Rechtsbegriff meint also die Freiheit eines jeden, seine natürlichen Vermögen gemäß der „rechten Vernunft“ zum Ziele der Selbsterhaltung zu gebrauchen. Da jeder selbst über das entscheidet, was seiner Selbsterhaltung dienlich ist, hat (im Naturzustand) jeder ein Recht auf alles - jede Abwehrmaßnahme bzw. -reaktion geschieht daher mit Recht. Das Leben wird dahingehend als einsam, armselig, ekelhaft, tierisch und kurz (L, XIII) beschrieben.
Vernunft ist nach Hobbes vor allem Planungskompetenz, die Fähigkeit, mit Zukünftigem und Möglichem zu rechnen. Charakteristisch für jenes strategische Handeln ist die reflektierte Wechselhaftigkeit der Instrumentalisierung. Jedes Handlungssubjekt weiß, dass der Interaktionspartner es genauso selbstverständlich als Mittel für die Realisierung seiner Ziele einspannen will. Beide betrachten einander ausschließlich im Horizont der eigenen Interessen:
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13 Weiß, S.167
14 Kersting (1992), S. 115
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Lukas Scholz, 2003, Die Deduktion des Staates oder Naturzustand + Furcht + Vernunft + Vertrag = Souveränität anhand der Hobbesschen Werke -De Cive- und -Leviathan-, München, GRIN Verlag GmbH
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