Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
Urkundendepots 4
Definition 4
Entstehung /Grund der Anlage. 4
Aufbewahrung des restlichen Schriftgutes. 6
Beispiel an der Entstehung des markmeißnischen Urkundendepots. 6
Zusammenfassung. 7
Kopialb ücher 9
Definition /Abgrenzung. 9
Geschichte 9
Aufbau /Verwendung 10
Quellenkritik. 11
Gesch äftsbücher 12
Der Begriff 12
Definition 12
Arten von Geschäftsschriftgut. 13
Entwicklung 16
Aufbau und Verwendung der Amtsbücher. 16
Historischer Wert 17
Bibliographie. 18
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Einleitung
Folgende Arbeit entstand im Zusammenhang mit einem Referat in dem Hauptseminar „Spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Quellen zur Stadt- und Landesgeschichte“. Die Themen des Vortrages waren dabei die Urkundendepots, Kopialbücher und Geschäftsbücher des 14. und 15. Jahrhunderts. Entsprechend vielseitig gestaltet sich auch der Inhalt der vorliegenden Arbeit - zu jedem der drei Quellenarten wird eine Definition gegeben, außerdem werden Entstehungsgeschichte bzw. Entwicklung, die Überlieferung, der historische Quellenwert und, bei den Urkundendepots, auch ein Beispiel beschrieben. Die Geschäftsbücher werden hier, aufgrund der günstigen Quellenlage, am ausführlichsten behandelt, ansonsten ist das Ziel dieser Arbeit, einen allgemeinen Überblick über die verschiedenen Quellengattungen zu geben und einen Zusammenhang zwischen ihnen herzustellen.
Wie in der Arbeit noch weiter zu erläutern ist, liegt der Wert der verschiedenen Archivalien vor allem in der Beweiskraft bzw. der Rechtswahrung (besonders bei den Urkunden und damit den Kopialbüchern und Urkundendepots), außerdem dienten die aufbewahrten Geschäftsschriften als Gedächtnis der Kanzlei und der Verwaltung. Die Aufbewahrung zwecks historischer Dokumentation hingegen ist sehr unwahrscheinlich. Zur Forschungsliteratur ist zu sagen, dass in der heutigen Zeit zu jedem der drei Themen zahlreiche Veröffentlichungen vorliegen. Für die Urkundendepots wurde hier vor allem die Schrift Manfred Kobuchs herangezogen: „Die Anfänge des meißnisch-thüringischen landesherrlichen Archivs“. Darin wird ausführlich die Entstehung eines Archivs an einem Beispiel erläutert, das auch in dieser Arbeit behandelt wird. Die Literatur, die sich auf Kopialbücher bezieht, ist nur sehr spärlich vorhanden, für die Ausarbeitung an dieser Stelle wurden vor allem allgemein gehaltene Lehrbücher und Lexika herangezogen, die diese in meist kurzen Absätzen behandelten.
Die vorhandene Literatur für das breite Thema der Geschäftsbücher hingegen ist üppig, hier wurden besonders die Werke von Stefan Pätzold („Amtsbücher des Mittelalters“), Rolf Goldfriedrich („Die Geschäftsbücher der kursächsischen Kanzlei im 15. Jahrhundert“) und das lehrreiche Buch von Beck/Henning („Die archivalischen Quellen“) herangezogen. Die breite Palette der angebotenen Literatur lässt sich laut Pätzold darauf zurückführen, dass zum einen die überlieferten Geschäftsbücher eine große Fülle und Vielfalt aufweisen, und zum anderen, dass sowohl Archivare also auch Hilfswissenschaftler und Historiker an der Erschließung der Quellen, jedoch mit anderen Schwerpunkten, interessiert sind. So
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kümmern sich z.B. Archivare besonders um die angemessene Erschließung, sachgemäße Lagerung und Konservierung der Bücher, während Hilfswissenschaftler sich besonders um die Edition der Amtsbücher kümmern, da diese wichtige Überlieferungsträger sind. Die Historiker schließlich beschäftigen sich mit dem buchförmigen Geschäftsschriftgut vor allem im Rahmen der allgemeinen Quellenkunde, da der Nutzen für die Sozial-, Wirtschafts-, Stadt- oder Rechtsgeschichte sehr groß ist.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich also zuerst mit den Kopialbüchern, betrachtet danach die Urkundendepots und mündet schließlich in die Betrachtung der Geschäftsbücher.
Urkundendepots
Im ersten Kapitel dieser Arbeit soll es um Urkundendepots gehen.
Definition
Als Urkundendepot bezeichnet man besonders geschützte Aufbewahrungsorte für das Schriftgut, das der Rechtssicherung diente und sicher aufbewahrt werden musste. Weitere für diesen Begriff verwendete Synonyme sind Urkundenarchiv und teilweise auch Schatzarchiv, da die Urkunden oft zusammen mit dem Schatz und den Kleinodien lagerten.
Entstehung/Grund der Anlage
Urkundenarchive entstanden auf einer bestimmten Entwicklungsstufe der Gesellschaft, als sich zunehmend das Bedürfnis bemerkbar machte, die Rechtshandlungen, die man bis dahin ausschließlich in rechtssymbolischer Form abgeschlossen hatte, durch schriftlichen Aufzeichnungen größere Dauer und Sicherheit zu verleihen 1 . Urkunden wurden in größeren Mengen ausgefertigt und auch aufbewahrt, denn die Anfertigung einer mittelalterlichen Urkunde diente nicht nur der Durchführung und der sichernden Dokumentation eines Rechtsgeschäftes, sondern war auch als Gedächtnisstütze gedacht. Zusätzlich war ein wichtiger Beweggrund die Wahrung der besonderen Rechte und Besitztitel einzelner Institutionen oder Personengruppen - es galt, die politischen, ökonomischen und sozialen Privilegien und Rechtsansprüche zu sichern. Kirchen und Klöster verwahrten mit den Pergamenturkunden über ihre Privilegien oder Güterschenkungen die zur Sicherung erstellten Kopialbücher und
1 Beck/Henning, S. 9
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Besitzstandsverzeichnisse und ließen auf diese Weise die frühesten kontinuierlich gewachsenen Archivfonds entstehen. 2 In ihnen wurden jedoch nur die Urkunden gelagert, die man nicht ständig benötigte oder von denen man eine Abschrift angefertigt hatte, welche man für den täglichen Gebrauch verwendete.
Die Sicherung eigener Rechte war auch der Ausgangspunkt für die Urkundenarchive der Fürsten und Grafen, die ihre Lehnbriefe, Verträge und sämtliche wichtigen Urkunden in besonders gesicherten Gewölben oder Türmen aufbewahrten. Gesicherte Orte befanden sich also in Burgen, Klöstern und Kirchen, in Kellergewölben und Türmen. In den Städten fanden sich spezielle Gewölbe in den Rathäusern, so in Leipzig z.B. die Rathauskapelle. 3 Bedingt durch den wirtschaftlichen Anstieg, die wachsende politische Bedeutung der Städte und die Ausbildung der Territorialstaaten wurden die Kanzleiräte mit Verwaltungsaufgaben überhäuft, deren Fülle sie nur durch eine neue Ordnung der ein- und ausgehenden Schriftstücke Herr werden konnten. Das anfallende Schriftgut, welches aufbewahrt werden musste, war zu ordnen, zu dokumentieren und möglichst auch zu registrieren - nur so war ein Überblick möglich. Die Aufbewahrung und Ordnung der Schriftstücke erfolgte bei Urkunden getrennt von den restlichen Schriftstücken. Die zunehmende Quantität und die stetig wachsende Bedeutung der Urkunden führten dazu, dass im Mittelalter die Aufbewahrung der Urkunden nach einer bestimmten Systematik erfolgen und die Urkunden verzeichnet werden mussten. Abgesehen von der Verzeichnung in Kopialbüchern wurden diese Urkunden teilweise mit so genannten Dorsualvermerken versehen. Ein solcher Dorsualvermerk beinhaltet die Eigenbezeichnung der Urkunde, Angaben über den Aussteller und den Empfänger, eine knappe Bezeichnung des Sachinhalts mit Ortsangabe, oft fehlt jedoch das Datum. 4 An dieser Stelle findet sich zusätzlich auch hin und wieder ein Verweis auf den Eintrag in einem Kopialbuch. Eine systematischere Organisation erfuhren die fürstlichen Urkundenarchive aber frühestens am Ende des 15. Jahrhunderts, als man die zum Teil auf mehreren Burgen und Städte verteilten Urkundendepots zusammenzog und in umfangreicheren Inventaren verzeichnen ließ. Gelegentliche Erbteilungen in den fürstlichen Archiven könnten ebenfalls ein Ansatz für eine solche bewusstere Erfassung und Ordnung der Urkunden gewesen sein. 5
2 Vgl. Franz, S. 9
3 Steinführer, S. 175
4 Vgl. Beck/Henning, S. 29
5 Vgl. Franz, S. 10
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Arbeit zitieren:
Nicole Heintke, 2007, Urkundendepots, Kopialbücher, Geschäftsbücher, München, GRIN Verlag GmbH
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