Inhaltsverzeichnis
I. Vorwort 3
II. Aufgaben des Europäischen Parlaments. 3
1) Das Europäische Parlament als gesetzgebende Gewalt 4
a) Das Mitentscheidungsverfahren. 5
b) Das Anhörungsverfahren 6
c) Das Zustimmungsverfahren 7
2) Das Europäische Parlament und die demokratische Kontrolle. 7
a) Die Kontrolle des Europäischen Parlaments über die Europäische Kommission. 8
b) Die Kontrolle des Europäischen Parlaments über den Ministerrat 8
c) Weitere Formen der demokratischen Kontrolle 9
3) Die Haushaltsbefugnis des Europäischen Parlaments 9
III. Die Bedeutung der Fraktionen für das Europäische Parlament 10
IV. Die Legitimation des Europäischen Parlaments 11
V. Die Einflussmöglichkeiten der nationalen Staaten und nicht-staatlichen Akteure 13
VI. Veränderungen für das Europäische Parlament bei Ratifizierung der Europäischen
Verfassung................................................................................................................................ 16
1) Änderungen in den Beschlussverfahren. 16
2) Das neue System der Sitzverteilung 16
VII. Die zukünftige Rolle des Europäischen Parlaments (Schluss) 17
VIII. Literaturverzeichnis. 18
IX. Zusammenfassung/ Abstract 20
2
I. Vorwort
Die Europäische Union ist weder ein Staat noch eine andere übliche internationale Organisation (Maurer/Wessels 2003: 11), so kommt auch den Organen der Union eine besondere Bedeutung zu, die nicht mit den üblichen staatlichen Institutionen vergleichbar ist. Die Aufgabe der Organe der Europäischen Union ist es, an der Schaffung einer „immer engeren Union der Völker Europas“ (Artikel 1.2 EUV) aktiv mitzuwirken. Dem Europäischen Parlament kommt dabei eine besondere Rolle zu, da es das einige direkt vom Volke gewählte Organ der Europäischen Union ist. Trotz dieser schwierigen Aufgabe war das Parlament zunächst nur mit wenigen Befugnissen ausgestattet, galt gar als „schwaches“ Parlament (Schmidt 1995: 282) und hat sich erst nach und nach zu einem systemprägenden Akteur entwickelt. Welche Funktion hat das Europäische Parlament heute? Welche Kompetenzen und Befugnisse stehen ihm zu? Ist das Europäische Parlament in der Rolle eines Parlaments des europäischen Volkes überhaupt legitimiert? Für die Rolle und Funktion des Parlaments ist allerdings auch von Bedeutung, welche Einflussmöglichkeiten sich für die Bundesrepublik und andere, nicht-staatliche Akteure bieten und inwiefern sich die Rolle des Parlaments im Falle einer Unterzeichnung der EU-Verfassung verändern würde.
Da es sich als äußerst schwierig gestaltet hat, aktuelle Bücher zu diesem sich jährlich verändernden Themengebiet zu finden, wurde bei der Ausarbeitung auch auf Artikel der Stiftung für Wissenschaft und Politik sowie auf die offizielle Internetseite der Europäischen Union zurückgegriffen. Insbesondere die Tatsache, dass andere Internetseiten sich inhaltlich stark widersprachen, zeigt, dass die Ausgestaltung des europäischen Systems äußerst umfangreich und kompliziert ist. Am Ende soll dennoch eine Antwort auf die Frage gefunden werden, welche Rolle das Europäische Parlament in der Europäischen Union einnimmt.
II. Aufgaben des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament ist das einzige Organ im EU-System, dass direkt gewählt wird und dadurch den demokratischen Willen der 380 Millionen EU-Bürger repräsen-tieren soll. Seine Internationalität wird gut durch die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments verdeutlicht: der Sitz des Parlaments befindet sich in Straßburg (Frankreich), wo die monatlichen Plenartagungen abgehalten werden, die parlamentarische Ausschüsse sowie zusätzliche Plenartagungen finden hingegen in Brüssel (Belgien) statt und das Generalsekretariat, und somit die Verwaltung, befindet sich in Luxemburg. Dem Parlament gehören zurzeit maximal 732 Abgeordnete an.
3
Der Ursprung des heutigen Europäischen Parlaments bestand in einer parlamen-tarischen Versammlung bestehend aus der Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Euro-päischen Atomgemeinschaft (EURATOM), in die Vertreter der nationalen Parla-mente entsandt wurden. Eine Direktwahl zu dieser Versammlung wurde 1979 eingeführt. Die Versammlung wurde erst am 1. Juli 1987 durch die in Kraft getretene Einheitliche Europäische Akte (EEA) zu einem Parlament. Trotz seines Namens „Parlament“ war und ist Rolle und Funktion des Europäischen Parlaments stark umstritten und Gegenstand vielfältiger Diskussionen.
Zunächst nur mit wenig Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten ausgestattet, hat sich das Parlament aus seiner „Alibi“-Funktion (Maurer/Wessels 2003: 11) heraus hin zu einem zentralen Akteur im EU-System mit immer weitreichenderen Befug-nissen entwickelt, der insbesondere seine Interessensvertretung durch Diskussionen und Beratungen mit anderen Organen der EU wahrnimmt. Durch die Verträge von Maastricht (1993), Amsterdam (1999) und Nizza (2003) wurden nicht nur formale Dinge wie die Sitzverteilung im Parlament 1 reformiert, sondern auch die Rechte des Europäischen Parlaments ständig ausgeweitet.
Das Europäische Parlament hat heute drei wesentliche Aufgaben:
1.es teilt sich die gesetzgebende Gewalt mit dem Rat
2.es übt eine demokratische Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere über die Kommission aus
3.es teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat
1) Das Europäische Parlament als gesetzgebende Gewalt
Durch die direkte Wahl des Parlaments soll die demokratische Legitimierung des europäischen Rechts gewährleistet werden. Dennoch hat das Europäische Parlament keine entscheidende Gesetzgebungsfunktionen (Tömmel 2003: 78). Um diesem Missstand entgegenzuwirken, findet eine enge Zusammenarbeit zwischen Kommission und Parlament in einem frühzeitigen Stadium der Gesetzgebung statt, damit sich die Positionen annähern können oder zumindest gekannt werden (Westlake 1994: 37). Die jeweiligen Positionen des Parlaments entstehen also nicht nur durch politische Abwägungsprozesse zwischen den Parteien und Parteienfraktionen, sondern auch durch Auseinandersetzung mit anderen europäischen Organen (Tömmel 2003: 124). Die Vorbereitungen für Entscheidungen des
1 Sitzverteilung wurde im Vertrag von Nizza neu gestaltet: für die Wahl 2004 wurde eine Anpassung der Sitzverteilung an die Bevölkerungsgröße vorgenommen, was zu einer Erhöhung der Repräsentativität beiträgt. Deutschland stimmt demnach weiterhin über 99 Sitze ab, die Bürger der anderen Staaten werden weniger Vertreter entsenden
4
Parlaments werden in Ausschüssen getroffen, die sich auch in Unterausschüssen aufgliedern können, so dass Diskussionen im Parlament immer auf einer von den Ausschüssen erarbeiteten Grundlage stattfinden können 2 .
Es gibt drei Gesetzgebungsverfahren für Gesetzesvorlagen der Europäischen Union: das „Mitentscheidungsverfahren“, das „Anhörungsverfahren“ und das „Zustimmungsverfahren“.
a) Das Mitentscheidungsverfahren
Das häufigste Gesetzgebungsverfahren ist das Mitentscheidungsverfahren nach Art.251 EGV und gilt in vielfältigen Bereichen, zum Beispiel in dem des Binnenmarktes.
Das Mitentscheidungsverfahren nach Art.251 EGV
2 Jeder Abgeordnete ist Mitglied in mindestens zwei Ausschüssen, wobei in einem die Hauptarbeit liegt.
5
Das Mitentscheidungsverfahren sorgt dafür, dass die Position des Europäischen Parlaments vom Ministerrat (im Folgenden „Rat“) nicht ignoriert werden kann, da es in allen Phasen der Gesetzesfindung ein Vetorecht für das Parlament vorsieht. Dieses Verfahren sorgt für eine Stärkung des Europäischen Parlaments, da es nicht nur Gesetzesvorlagen ablehnen, sondern durch die Möglichkeit von dem Veto-Recht Gebrauch zu machen auch den Rat zu einer Kompromisslösung drängen kann (Tömmel 2003: 76). Der Nachteil dieses Verfahren liegt in dem starken Druck zur Kompromiss- und Konsensfindung, der auf den Parteien im Europäischen Parlament liegt, da ihre Veto-Position nur mit absoluter Mehrheit einsetzbar ist (Tömmel 2003: 76).
b) Das Anhörungsverfahren
Auch im Falle des Anhörungsverfahrens, das zum Beispiel bei Änderungen bestehender Verträge angewendet wird, übermittelt die Kommission ihren Vorschlag an Rat und Parlament. Offiziell bittet jedoch der Rat das Parlament sowie andere Einrichtungen wie den Wirtschafts- und Sozialausschuss 3 und den Ausschuss der Regionen 4 um ihre Stellungnahmen.
Anhörungen können sowohl obligatorisch als auch optional sein. Wenn eine Anhörung aufgrund von Rechtsgrundlagen obligatorisch ist, so kann ein Vorschlag nur dann angenommen werden kann, wenn das Parlament eine Stellungnahme abgibt. Wenn die Anhörung hingegen optional ist, kann die Kommission den Rat dazu anregen, das Parlament mit einzubeziehen. Wenn das Parlament durch den Rat konsultiert wurde, kann es in jedem Fall entweder den Vorschlag der Kommission billigen, ihn ablehnen oder Änderungen beantragen. Wenn das Parlament Änderungen fordert, kann die Kommission die Stellungnahme des Europäischen Parlaments ganz oder teilweise in ihren Vorschlag übernehmen. Wird die Stellungnahme des Parlaments berücksichtigt, übermittelt die Kommission einen geänderten Vorschlag an den Rat. Dieser prüft den geänderten Vorschlag und hat dann die Möglichkeit ihn in der ihm vorliegenden Form zu verabschieden oder ihn nochmals zu verändern. Ändert der Rat den Vorschlag der Kommission, so ist Einstimmigkeit erforderlich. In einigen Gebieten wie den steuerlichen Vorschriften muss der Beschluss des Rates auch bei Annahme des Vorschlags ohne Änderung einstimmig gefasst werden.
3 Der Wirtschafts- und Sozialausschuss muss vom Rat auf Vorschlag der Kommission gehört werden (Art.257-262 EGV). Er setzt sich aus 317 Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie weiteren Interessengruppierungen (Landwirte, Kaufleute, Vertreter von kleinen und mittleren Unternehmen usw.) bzw. Experten zusammen.
4 siehe unten: „Die Einflussmöglichkeiten der nationalen Staaten und nicht-staatlichen Akteure“
6
Arbeit zitieren:
Kerstin Zuber, 2005, Rolle und Funktion des Europäischen Parlaments, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Das demokratische Defizit der EU
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Seminararbeit, 17 Seiten
Hat die EU ein Legitimationsproblem?
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Bachelorarbeit, 18 Seiten
Das Europäische Parlament - Parlament ohne Volk?
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Hausarbeit, 37 Seiten
Kerstin Zuber's Text Rolle und Funktion des Europäischen Parlaments ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Kerstin Zuber hat den Text Rolle und Funktion des Europäischen Parlaments veröffentlicht
Kerstin Zuber hat einen neuen Text hochgeladen
Anerkennungspflichten im Wirtschaftsverwaltungsrecht der Europäischen ...
Zwecke des Internationalen Ver...
Sascha Michaels
Designpreis der Bundesrepublik Deutschland 2009 / Design Award of the ...
Rat für Formgebung
Die Sozialisation der osteuropäischen Abgeordneten in das Europäische ...
Eine Analyse am Beispiel der E...
Jane Oispuu
Zugang zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates
Gebrauchsanleitung
. Europäisches Parlament, . Rat der Europäischen Union, European Commission
Der Europäische Bürgerbeauftragte und die Petitionen zum Europäischen ...
Eine Bestandsaufnahme zu Begin...
Annette Guckelberger
Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments
Das 7. Rahmenprogramm der Euro...
. Generaldirektion Forschung und Innovation, Europäische Kommission
0 Kommentare