2
Inhalt:
1. Nehmen Sie zu der These Stellung:
„Es gibt keine europäischen, sondern nur westliche Werte“ 3
2. Welche Gemeinsamkeiten und Differenzen zwischen den Wohlfahrtssystemen
der EU-Mitgliedstaaten lassen sich aus dem EU (25) - Sozialindikatoren-Ranking
(Jörgensen/Schulz zur Wiesch) ablesen? Beschränken Sie sich auf zwei bis drei
Dimensionen der Studie und die Ihrer Meinung nach wichtigsten alten und neuen
EU -Staaten. Gehen Sie abschließend auf die Frage ein, ob und wie die übliche
Typologie europäischer Wohlfahrtssysteme modifiziert bzw. erweitert werden
sollte. 6
3. Welche Merkmale sollte Ihrer Meinung nach ein zukunftsfähiges „europäisches
Sozialmodell “ in einem entstehenden sozialpolitischen EU-Mehrebenensystem
aufweisen ? 13
Literaturverzeichnis 16
3
1. Nehmen Sie zu der These Stellung:
„Es gibt keine europäischen, sondern nur westliche Werte“
Was sind westliche Werte?
„Europa ist nicht (allein) der Westen. Der Westen geht über Europa hinaus. Aber Europa geht auch über 1 den Westen hinaus.“
Mit dem Begriff „westlich“ assoziiert man gemeinhin eine kulturelle Tradition, die ihre Ursprünge in der griechischen Philosophie hat und deren geistliches Zentrum im Mittelalter in Rom lag, also zur Westkirche gehörte. Nur in diesem Teil Europas gab es die beiden vormodernen Formen der Gewaltenteilung, zwischen geistlicher und weltlicher Macht und die von fürstlicher und ständischer Gewalt. Nur hier hatten die spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Emanzipationsprozesse der Renaissance und des Humanismus, der Reformation und der Aufklärung stattgefunden. Die Menschenrechtserklärungen des späten 18. Jahrhunderts waren das Ergebnis transatlantischen Zusammenwirkens; zusammen legten sie den Grund für das politische Konzept des Westens. Die Amerikanische Revolution war nicht nur die erste moderne, sie war zugleich eine konservative Revolution: Sie klagte Rechte ein, die den Untertanen des Königs von England seit alters her zustanden: die demokratischen Prinzipien des traditionellen englischen Verfassungsrechts. 2
„Die westlichen Werte sind das Ergebnis transatlantischer Prägungen und Erfahrungen und wie alle his- 3 torischen Erscheinungen dem Wandel unterworfen.“
Zu den zentralen Inhalten dieser Tradition gehören die Deduktion und der Rechtsstaat. Westliche Länder weisen einen vergleichsweise hohen Lebensstandard auf. Sie sind Rechtsstaaten mit demokratischen, weltlichen Regierungen und entwickelter Justiz, die den Bürgern grundlegende Rechte zugestehen. Ein vergleichsweise hohes Bildungsniveau und eine ähnliche, „moderne“ Popkultur prägen die westliche Gesellschaft. Aus diesem Grund wird auch Japan als westlich eingestuft, Kolumbien dagegen nicht. Militärisch und diplomatisch sind die westlichen Länder seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs alle auf die eine oder andere Weise miteinander verbündet. Werte, die diese westlich geprägte Kultur ausmachen, finden sich auch im Entwurf zum Verfassungsvertrag der EU:
„Die Union gründet sich auf folgende Werte: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese in Artikel I-2 zum Ausdruck gebrachten Werte sind den Mitgliedstaaten gemeinsam. Ebenso zeichnet sich die Gesellschaft in den Mitgliedstaaten durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern 4 aus.
1 Stourzh, G. (Hrsg.): Annäherungen an eine europäische Geschichtsschreibung, Wien 2002, S. XI.
2 vgl.: Winkler, H. A.: Was heißt westliche Wertegemeinschaft? Schriftfassung seiner Abschiedsvorlesung am 14. Februar 2007 in der Humboldt- Universität, Berlin. in: Internationale Politik (Hg), Berlin 2007, S. 66 3 ebenda, S. 84
4 Webseite der Europäischen Kommission: Die Gründungsprinzipien der Union/Die Werte der Union in: http://europa.eu/scadplus/constitution/objectives_de.htm#VALUES 17.07.2007
4
Werte sind nicht greifbar wie Gesetze und Verordnungen, die politische Umsetzung von Wertvorstellungen kann nicht wie eine EU-Richtlinie angeordnet werden. Die Diskussion über die Frage, welche Werthaltungen eigentlich die Union zusammenhalten wurde intensiviert durch eine wachsende europakritische Stimmung, die ihren Ausdruck u.a. in den gescheiterten Referenden zum europäischen Verfassungsvertrag und in den Diskussionen über den Beitritt der Türkei in die EU fand.
Was sind europäische Werte? Gibt es eine Europäische Identität? Aus zahlreichen Umfragen geht hervor, dass sich die EU-Bürger auch weiterhin zuallererst mit ihrem eigenen Land identifizieren 5 . Seit dem Fall der Mauer, dem Zusammenbruch des Ostblocks 1989 und der Gründung der Europäischen Union 1992 durch den Vertrag von Maastricht, stellt sich immer wieder die Frage, welche Staaten eigentlich zur Europäischen Union gehören (oder gehören können) und was die Europäer eigentlich zusammenschmiedet.
Im europäischen Integrationsprozess ist die Definition gesellschaftlicher Werte bisher vor allem politisch bestimmt worden. Laut Vertrag von Nizza beruht die EU auf den allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus muss die EU, die Grundrechte, die in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte festgehalten sind, einhalten 6 . Gemäß dem Motto "in Vielfalt geeint" verpflichtet sich die Europäische Gemeinschaft des Weiteren zur Wahrung der kulturellen Vielfalt, jedoch unter "gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes" 7 . Worin dieses Erbe allerdings besteht, darüber herrscht großenteils Uneinigkeit.
Ist die EU tatsächlich eine (Werte-)Gemeinschaft, die sich durch „Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Männern und Frauen“ auszeichnet? 8
Die EU ist in erster Linie ein politisches, institutionelles und pragmatisches Projekt. Vor allem die praktischen Vorteile binden die Bürger an Europa. Zur Identifikation gemeinsamer Werte die in allen Nationalstaaten innerhalb der EU Anerkennung finden, scheint eine Bezugnahme auf das europäische Recht, insbesondere auf die Vertragstexte ein sinnvoller Ansatz zu sein. Dabei handelt es sich um rechtsverbindliche
5 Laut einer Eurobarometer-Umfrage, die Ende 2004 durchgeführt wurde, fühlen sich lediglich 47 % der EU-Bürger zugleich als Bürger ihres Landes und als Europäer. 41 % der Befragten gaben an, sich ausschließlich ihrer nationalen Staatsangehörigkeit verbunden zu fühlen. 86 % der Befragten äußerten sich stolz auf ihre Nationalität, während 68 % stolz darauf sind, Europäer zu sein. Insgesamt fühlen sich die meisten ihrem eigenen Land (92 %), ihrer Region (88 %) und ihrer Stadt (87 %) stärker verbunden als Europa (67 %). Hierauf scheint auch die relativ niedrige Wahltbeteiligung bei den Europawahlen, die 2004 bei 54 % lag, hinzudeuten.
6 Amtsblatt der Europäischen Union DE 29.12.2006 C 321 E vom 29.12.2006:Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), Artikel 6, Athen 2003, unter: http://eur-lex.europa.eu , 20.07.2007
7 EGV, Artikel 151
8 Vgl.: Webseite der Europäischen Kommission: Die Gründungsprinzipien der Union/Die Werte der Union in: http://europa.eu/scadplus/constitution/objectives_de.htm#VALUES 17.07.2007, Art I-2
5
Verträge, die für alle Mitgliedsstaaten gelten. Das Primärrecht erhebt einen hohen demokratischen Legitimitätsanspruch.
„Verfassungswerte sind Rechtskonstruktionen, die im Subsystem Politik einer Gesellschaft Institutionell verortet werden. Zugleich beziehen sie ihre Geltung aus vorpolitischen Quellen, aus dem Subsystem Le- “9 gitimation einer Gesellschaft
Der zentrale Wert Europas liegt also nicht in einer Ideologie, sondern basiert auf den rechtlich verankerten Ideen der Freiheit, der Solidarität und der Menschenrechte. Die europäische Union definiert sich nicht durch eine gemeinsame Religion, Kultur, Ethnie oder territorial festgelegte Grenze; sie versteht sich als eine pluralistische Gemeinschaft, in der Gesellschaften gleichwertig und in gegenseitiger Anerkennung neben-einander existieren. Eine europäische Wertedimension findet sich in der gesamteuropäischen Entscheidung für eine soziale Marktwirtschaft, deren nationale wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen wiederum auf gemeinsamen Werten beruhen, wieder.
„Solidarität und Zusammenhalt, Chancengleichheit und Bekämpfung jeder Form von Diskriminierungen, angemessenen Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen am Arbeitsplatz, allgemeinem Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung, Lebensqualität und Qualität der Arbeitsplätze, nachhaltiger Entwick- 10 lung und der Einbeziehung der Zivilgesellschaft.“
Im Vergleich zu den USA oder Japan haben europäische Bürger höhere Erwartungen an den Staat. Der öffentliche Sektor spielt eine große Rolle, z. B. durch Regulierung, staatliche Ausgaben, oder der Organisation und Finanzierung der nationalen Systeme. Im Durchschnitt wenden die fünfundzwanzig EU-Mitgliedstaaten 27% des BIP für öffentliche Ausgaben für den Sozialschutz auf, im Vergleich zu 15% in den Vereinigten Staaten und 17% in Japan, wo niedrigere öffentliche Sozialleistungen dadurch kompensiert werden, dass die Elemente der betrieblichen Sozialpolitik und der Sozialpolitik mittels Steuern eine weit größere Rolle spielen als in den europäischen Sozialstaaten.
Nationale Systeme werden durch Maßnahmen auf europäischer Ebene (europäische Dimension) verstärkt. So z. B. durch den Binnenmarkt, das Bestreben nach einer Europäischen Sozialordnung oder die Kohäsion der Regionen, der durch die EU Strukturfonds gefördert wird. Eine starke Tradition des sozialen Dialogs und der Partnerschaft zwischen Regierungen, Unternehmern und Gewerkschaften auf europäischer Ebene findet sich in den EU-Verträgen wider. 11 „Es erscheint deshalb wohl berechtigt, die wohlfahrtsstaatliche Kultur als zentralen Bestandteil der kulturellen Werteordnung Europas zu verstehen.“ 12
9 Opielka, M.: Europas soziale Werte - Der Wohlfahrtsstaat als Projekt europäischer Identität? In: Internationale Politik, IP/April 2006, S. 108
10 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beitrag der EU-Kommission zur Tagung der Staats- und Regierungschefs im Oktober 2005 „Europäische Werte in der globalisierten Welt“, S. 6, Brüssel, 20.10.2006
11 vgl. ebd.
12 Opielka, M.: Europas soziale Werte - Der Wohlfahrtsstaat als Projekt europäischer Identität? In: Internationale Poli- tik, IP/April 2006, S. 114
Arbeit zitieren:
Dipl.-Ing. Claudia Harms, 2007, Soziopolitische Trends in den Mitgliedstaaten der EU, München, GRIN Verlag GmbH
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