I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
1. VORWORT 3
TEIL I : GRUNDLAGEN 4
2. HASS UND HASSVERBRECHEN 4
3. SOLDATENVERBRECHEN 5
3.1. VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT 6
3.2. KRIEGSVERBRECHEN 6
3.3. VÖLKERRECHT UND KRIEGSVÖLKERRECHT 7
TEIL II : VERBRECHEN 8
4. BEISPIELE 8
4.1. VERBRECHEN WÄHREND DES 2 WELTKRIEGS 8
4.1.1. VERBRECHEN IN POLEN 1939 8
4.1.2. VERBRECHEN DEUTSCHER SOLDATEN IN RUSSLAND 10
4.2. ALGERIENKRIEG 11
4.3. MASSAKER VON MY LAI 12
4.4. VERBRECHEN ISRAELISCHER SOLDATEN IM GAZA-STREIFEN 14
5. GEMEINSAMKEITEN 16
TEIL III: HINTERGRÜNDE 17
6. FEINDBILDER 17
TEIL IV : SCHLUSS 18
7. FAZIT 18
8. LITERATURVERZEICHNIS 20
9. INTERNETQUELLEN 21
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HASS UND SOLDATENVEBRECHEN
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1. VORWORT
In dieser Arbeit zum Themenbereich „Hate Crime“ möchte ich versuchen, die sozialpsychologischen und politischen Hintergründe von Soldatenverbrechen aufzudecken. Speziell geht es mir Aspekte von Soldaten- oder Kriegsverbrechen, bei denen Hass eine tragende Rolle spielt. Ich werde versuchen anhand von verschiedenen Beispielen Gemeinsamkeiten in den Motiven zu finden, die Soldaten dazu bringen, sich z.T. über ihre Befehle hinweg, z.T. nach ihren Befehlen, an Wehrlosen gewaltsam zu vergehen.
Ich denke eine solche Arbeit passt zum Themenbereich Hate Crime, da im Krieg der Hass auf den Feind, der sich im Kampf ständig entlädt, eine zentrale Rolle spielt. Dieser automatisierte, mechanische Hass bleibt auch zwischen den Kämpfen bestehen und führt leider oft genug zu Aggressionsausbrüchen gegen Unbeteiligte und Unschuldige. Die Medien sind immer wieder voll von Berichten über Massaker, Folter, Völkermord und anderen Formen von Soldatenverbrechen. Jedem ist das Phänomen des Soldatenverbrechens ein Begriff, jeder kann ein Beispiel nennen. In dieser Arbeit möchte ich nun versuchen anhand einiger Beispiele darzustellen, was Soldaten vor dem Hintergrund verschiedener Konflikte, wie dazu gebracht hat ihre angestauten Aggressionen gewalttätig, und zum Teil auf grauenhafte Weise, an Zivilisten zu entladen. Nach diesen Ausführungen werde ich dann einen Überblick über mikro- und makrogesellschaftliche Hintergründe und Motive der Taten geben. Zum Abschluss folgt ein Fazit.
Es wird mir schwer fallen im Umfang dieser Arbeit alle Aspekte dieser Art des Hassverbrechens ausführlich darzulegen. Dennoch möchte ich den Versuch unternehmen, einige Wurzeln des Soldatenverbrechens freizulegen.
Hassverbrechen sind ethisch falsch und in der Form, in der ich sie hier darstelle unmenschlich. Diese Arbeit soll diese Taten weder durch Erklärung beschönigen, noch sie durch Aufzeigung der Grausamkeit und Willkür der Taten verurteilen. Ich möchte mich lediglich darauf beschränken die Verbrechen darzustellen und versuchen ihre Hintergründe sichtbar und verständlich, oder zum Teil „nachvollziehbar“ zu machen.
Ich werde in dieser Arbeit den Begriff „Soldatenverbrechen“ synonym mit dem Begriff „Kriegsverbrechen“ verwenden, da er mir im Zusammenhang mit den von mir bearbeiteten
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Verbrechen sinnvoller erscheint. Der Begriff „Soldatenverbrechen“ ist mir in der Literaturrecherche nicht untergekommen. Trotzdem habe ich mich für ihn entschieden, da er meiner Meinung nach für diese Arbeit der Passendere ist. Das Wort „Soldat“ bringt den Bezug zum Krieg mit sich und da ich Verbrechen interpretieren will, speziell Hassverbrechen (oder Hate Crime), die von Soldaten während einem Krieg begangen wurden, erscheint mir der gewählte Begriff passender.
TEIL I : GRUNDLAGEN
2. HASS UND HASSVERBRECHEN
Hass ist in der Welt seit Bestehen der Menschheit ein alltägliches Phänomen. Jeder Mensch hasst etwas oder hat schon mal etwas gehasst. Sei es das schlechte Wetter, stechende Mücken oder Verlogenheit. Auch der Hass gegenüber anderen Personen ist seit Menschengedenken eine relativ normale Sache. Extrem wird Hass jedoch, wenn er in Form von Gewalttaten gegenüber der verhassten Sache oder Person ausgetragen wird. Wenn ein anderer aus Angst, Wut oder Feindseligkeit als böse und schlecht abgewertet wird, und eine Bedrohung darstellt, können sich hassende Menschen in bestimmten Situation dazu genötigt fühlen, gewaltsam gegen den Verhassten vorzugehen, wobei aus tiefster Überzeugung und subjektiver Rechtschaffenheit gehandelt wird. Hass kann ein kollektives Phänomen seien und sich von einer Gruppe gegen eine andere wenden. Hass nimmt viele Gesichter in der Welt an. Es gibt ihn in den unterschiedlichsten Ausprägungen. Vom Hass den einer für sich behält über den Hass gegen Menschengruppen (Ethnien, o.ä.), bis zum Hass gegenüber dem Rest der Welt. Hass wird auch ausgelebt. Hasssituationen eskalieren immer wieder in Gewaltsituationen. Von der Schlägerei auf dem Schulhof bis zur kollektiven Vernichtung einer ganzen Volksgruppe, wie es z.B. 1994 in Ruanda der Fall war. Scheint die Gelegenheit günstig seinem Hass Luft zu machen, so dient plötzlich vorhandene Überlegenheit dazu, an einem verwundbaren und wehrlosen Feind ein Exempel zu statuieren. Dies kann ein gestelltes Bein, eine schwere Körperverletzung oder eine Massenerschießung sein. Ab einem bestimmten Level spricht man dann von einem Verbrechen. Im Rahmen eines Krieges von einem Kriegsverbrechen.
Der Begriff „Hassverbrechen“ (oder „Hate-Crime“) beschreibt keine eindeutige Tatsache. Es existieren viele Erklärungsansätze zu diesem Begriff. Im wissenschaftlichen Diskurs gibt es jedoch wenig Ausführungen zum Themenbereich Hass. Hass wird hier oft als emotionale Aufladung verstanden, die in Zusammenhang mit erhöhtem Aggressionspotential steht und demnach Folge einer komplexen Mischung aus Einstellungen und Emotionen ist (Speck/Horsch 2005, S.34). Hass ist ein Vorurteil, beispielsweise gegenüber einer Personengruppe. Der wissenschaftlich geprägte Begriff „Vorurteilsverbrechen“ beschreibt ein auf Grundlage von Hass begangenes Verbrechen.
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Somit könnte man ein Hate Crime oder Hassverbrechen auch als „Vorurteilsverbrechen“ bezeichnen. Hasskriminalität als Grundbegriff beschreibt im weitesten Sinne eine Gewalttat gegen Personen, die stellvertretend für eine verhasste Gruppe, als Ziel von Angriffen dienen. Also eine (Gewalt-)Tat gegen eine Person, die für den Täter eine verhasste Gruppe, Eigenschaft oder Tugend symbolisiert. Bei der Thematisierung von Hassverbrechen spielt Gewalt im Zusammenhang mit Fremdenfeindlichkeit eine große Rolle. Fremde werden zu Feinden, gesichtslosen Hassobjekten, denen jegliches Recht zu existieren abgesprochen wird. Bei günstiger Gelegenheit gegenüber Verwundbaren entlädt sich diese Feindseligkeit dann in Aggression (Schneider 2003, S.116). Hierbei wird die Tat nicht aus eigenem, persönlichen Motiv begangen, sondern als Gruppenmitglied mit einem gemeinsamen Motiv gegen eine andere Gruppe. Die Tat dient als Zeichen der Abschreckung für die andere Gruppe oder sie dient dazu, andere angehörige Mitglieder der eigenen Gruppe zu animieren, den Kampf gegen den gemeinsam Feind ebenfalls aufzunehmen und in die Tat umzusetzen.
Einen interessanten soziologischen Ansatz zum Komplex Hasskriminalität bietet die sogenannte Kontakthypothese. Der Kern dieser These besagt, dass je mehr jemand mit Fremden zu tun hat, er diese umso weniger hassen wird. Umgekehrt natürlich: Je weniger jemand mit Fremden zu tun hat, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Person eine Abneigung oder Hass gegen sie entwickelt („Die Kontakthypothese: Abbau von Vorurteilen durch Kontakt mit Fremden?“, abgerufen: November 2007).
Es gibt noch eine weitere Unterscheidung von Hassverbrechen, die ich für wichtig im Zusammenhang mit Soldatenverbrechen halte:
Erstens gibt es die sogenannten „Thrill Hate-Crimes“, bei denen junge Männer zum Vergnügen eine Gewalttat an einem hilflosen verfügbaren Opfer begehen. Diese Art von Hate-Crimes sind sehr wichtig für meine späteren Ausführungen über Verbrechen im Krieg.
Zweitens gibt es „abwehrende Hassverbrechen“, bei denen es darum geht der verhassten Gruppe zu zeigen, dass sie in einem bestimmten Revier nicht geduldet wird, dass die eigene Gruppe hier stärker ist und das Sagen hat.
Drittens gibt es noch die sogennannten Missionierungshassverbrechen, bei denen es den Tätern darum geht zu zeigen, dass sie mit ihrer Tat rechtschaffend sind.
3. SOLDATENVERBRECHEN
Um mich langsam den von Soldaten im Krieg begangenen Hassverbrechen zu nähern, möchte ich zunächst erklären, was man unter einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit versteht und was ein Kriegsverbrechen ist. Im Krieg herrschen andere Verhältnisse als im zivilen Leben. Der Krieg stellt, so möchte ich sagen, das krasse Gegenteil zum zivilen Leben dar. Aus hohen politischen,
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teilweise für den einzelnen gar nicht nachvollziehbaren Gründen werden Menschen in z.T. weit entfernte Gegenden gesendet um dort unter Erlaubnis ihrer Regierung legal Dinge zu tun zu denen sie unter friedlichen Umständen gar nicht fähig wären und die in Friedenszeiten sogar zur Verurteilung zum Tode führen würden. Der Krieg befähigt und autorisiert Menschen also Handlungen durchzuführen, die sie sonst nie tun würden oder dürften (Sofsky 2005, S.103). Daher möchte ich auch einen kurzen Überblick zum Kriegsrecht geben. In diesem Zusammenhang spielt auch das Völkerrecht eine wichtige Rolle. Daher werde ich auch dazu noch eine kurze Erörterung abgeben.
3.1. VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT
Zum ersten Mal wurde der Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschheit oder Verbrechens gegen die Menschlichkeit (engl. crime against humanity) 1907 festgelegt. Die Institution zur Verfolgung dieser Verbrechen ist seit Juli 2002 der internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag. Nach der Londoner Charta vom 8. August 1945 ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter anderem: Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung. Von den Alliierten erlassen bildete diese Charta nach dem Zweiten Weltkrieg die Grundlage für die Nürnberger Prozesse („The Avalon Project: Charter of the international Military Tribunal“, abgerufen: November 2007).
Seit 2002 existiert eine weitere Definition. Die aus dem Rom-Statut stammende Definition beinhaltet u.a. Mord, Ausrottung, Folter, Vergewaltigung u.a., sofern der Akt verbreitet oder systematisch und direkt gegen die Zivilbevölkerung erfolgt („Rome Statute of the International Criminal Court“, abgerufen: November 2007).
3.2. KRIEGSVERBRECHEN
Kriegsverbrechen sind schwerwiegende Verletzungen der völkerrechtlichen Normen, welche die Handlungen während eines bewaffneten Konflikts regeln sollen. Man versteht unter einem Kriegsverbrechen weiterhin alle Verletzungen des Kriegsrechts, die von Beteiligten nach Beginn und vor Ende des Kriegszustandes begangen werden (Steinkamm 2002, S.319). Verbrechen, die nur zeitlich oder örtlich mit dem Krieg zu tun haben, sind keine Kriegsverbrechen. Konkret gelten nach der Genfer Konvention und der Haager Landkriegsordnung u.a. die gezielte Tötung von Zivilisten, das Aushungern der Zivilbevölkerung, die Behinderung humanitärer Hilfe, Flächenbombardements, Angriff oder Bombardierung unverteidigter Städte, Wohnungen und Gebäude, die Tötung von Gefangenen, Geiselerschießungen, Völkermord und Massenmord als Kriegsverbrechen (Artikel „Kriegsverbrechen“, URL: http://www.wikipedia.de, abgerufen: November 2007).
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Arbeit zitieren:
Benyamin Bahri, 2007, Hass und Soldatenverbrechen, München, GRIN Verlag GmbH
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