II
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS II
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. III
ABBILDUNGSVERZEICHNIS. IV
TABELLENVERZEICHNIS IV
1 EINLEITUNG. 1
2 DER IWF ALS INSTITUTION 2
2.1 DIE GESCHICHTE DES IWF 2
2.2 DIE ORGANE. 3
2.3 DIE ZIELE UND AUFGABEN. 5
2.4 HERKUNFT DER FINANZIELLEN MITTEL. 6
2.5 MÖGLICHKEITEN DER MITGLIEDSLÄNDER 8
3 DIE AUSWIRKUNG AUF DIE ENTWICKLUNGSLÄNDER. 10
3.1 URSACHEN FÜR DIE VERSCHULDUNG 10
3.2 GRUNDSATZ DES FÖRDERNS UND FORDERNS. 11
3.3 KRITIK DER ENTWICKLUNGSLÄNDER 13
4 FAZIT UND AUSBLICK. 15
ANHANG V
QUELLENVERZEICHNIS. VI
LITERATURVERZEICHNIS VI
III
Abkürzungsverzeichnis
Abschn. Abschnitt
Art. Artikel
ASEM Asia-Europe Meeting
BRD Bundesrepublik Deutschland
CFA-Franc Franc de la Communauté Financière d'Afrique
D.C. District of Columbia
EFF Extended Fund Facility
GAB General Arrangement to Borrow
IWF Internationaler Währungsfonds
IWFÜ Übereinkommen über den internationalen Währungsfonds
NAB New Arrangement to Borrow
PRGF Poverty Reduction and Growth Facility
PRSP Poverty Reduction Strategy Paper
SRF Supplemental Reserve Facility
SZR Sonderziehungsrechte
UNCTAD United Nations Conference on Trade and Development
USA United States of America
IV
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Growth in IMF Membership, 1945- 2005 Seite 3
Abb. 2 Die Schuldenproblematik Seite 14
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Die Chronik der Geschäftsführenden Direktoren des IWF Anhang
Tabelle 2: Wichtige Kreditfazilitäten des IWF Anhang
1
1 Einleitung
In einem Innenhof der Hauptstadt Bamako des westafrikanischen Staates Mali findet eine Gerichtsverhandlung statt. An diesem Tag treten Repräsentanten der Bevölkerung an und machen dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank den Prozess. Die Anklägerin hat im Zeitraum 1992 bis 1997 die Verwendung der Staatsbudgets einiger afrikanischer Staaten untersucht und gibt in ihrem Eröffnungsplädoyer Folgendes zu bedenken: Kenia nutzt 12,6 Prozent des Budgets für soziale Dienste, wie Gesundheit, Erziehung und Infrastruktur, aber 40 Prozent zur Tilgung der Schulden bei der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds. Sambia verwendet ebenfalls mit 6,7 Prozent nur einen geringen Teil der zur Verfügung stehenden Mittel für soziale Leistungen und ebenfalls 40 Prozent zur Schuldenreduzierung. Als Beispiel für das gravierendsten Ausmaß wird Kamerun angeführt. Hier werden nur 4 Prozent, also 8 Milliarden der 200 Milliarden CFA-Francs Staatsbudget, für soziale Grundleistungen genutzt, jedoch werden 36 Prozent, 72 Milliarden CFA-Francs, in das Ausland überwiesen. 1
Diese Szene ist dem Film „Das Weltgericht von Bamako“ entnommen und zeigt eine fiktive Gerichtsverhandlung. Doch diese Szene ist mehr als nur eine Filmszene, zeigt sie doch die Diskrepanz, die zwischen den Zielen der Weltbank bzw. des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Auswirkung auf die Entwicklungsländer zu liegen scheint. Um die Vorgehensweise des Internationalen Währungsfonds in seiner Kreditvergabe zu verstehen, wird dieser als Institution vorgestellt. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit zwischen dem IWF und den Entwicklungsländern beschrieben und die Auswirkungen auf die Entwicklungsländer untersucht. Und letztendlich betrachtet diese Arbeit auch, welche Veränderungen möglich sind und welche neuen Aufgaben dem IWF als „Lehre“ aus der aktuellen Finanzkrise möglicherweise übertragen werden können.
1 Vgl. Arte, http://www.arte.tv/de/contenus-divers/Nav-Bamako/2218958.html, Stand: 08.10.2008.
2
2 Der IWF als Institution
2.1 Die Geschichte des IWF
Die Gründungsverträge des Internationalen Währungsfonds, im Englischen International Monetary Fund (IMF), und der gleichzeitig gegründeten Weltbank entstanden auf der Konferenz der Währungs- und Finanzminister der Vereinten Nationen im Juli 1944. 2 Zu dieser Zeit waren neben dem Ausmaß des zweiten Weltkrieges immer noch die Eindrücke der Weltwirtschaftskrise der dreißiger Jahre vorherrschend. Die schwer wiegenden Folgen wurden in dem beispiellosen Anstieg der Arbeitslosigkeit auf dem Höhepunkt der Krise am deutlichsten spürbar. Die im US-amerikanischen Bretton Woods stattgefundene Konferenz sollte mit der Gründung der Welbank, die auch als „Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung“ bezeichnet wird, zum Einen dem Wiederaufbau des im Krieg zerstörten Europas dienen und zum Anderen durch die Gründung des Internationalen Währungsfonds verhindern, dass weitere Weltwirtschaftskrisen entstehen. 3 Das Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds (IWF-Übereinkommen) trat am 27. Dezember 1945 in Kraft und der IWF nahm am 1. März 1947 die Finanzoperationen auf. 4 Der Ort der Konferenz führte dazu, dass die Währungsordnung der Nachkriegszeit unter anderem als „Bretton-Woods-System“ bezeichnet wird. 5
Seit dem Inkrafttreten der ursprünglichen Fassung des Übereinkommens haben die inhaltlichen Regelungen mehrfach gravierende Änderungen erfahren. So führte die zweite Satzungsnovelle vom 01.04.1978 zur einer grundlegenden rechtlichen Änderung des IWF. Den Modifizierungen des IWF-Abkommens gehen Krisen, wie zum Beispiel die Finanzkrise Argentiniens, voraus, in denen der IWF nicht den vereinbarten Aufgaben bzw. Zielen, wie im Kapitel 2.3 beschrieben wird, gerecht werden konnte. Trotz inhaltlicher
2 Vgl. Winkelmann, Günter (1985), S. 23f.
3 Vgl. Stiglitz, Joseph (2002), S. 25f.
4 Vgl. Sell, Axel (2003), S. 134.
5 Vgl. Wagner, Helmut (2003), S. 62.
3
Änderungen, blieb die Organisationsstruktur des IWF, wie sie im folgenden Abschnitt beschrieben wird, bis heute aber im Wesentlichen unverändert. 6
2.2 Die Organe
Der Hauptsitz des IWF ist, nach Artikel XIII, Abschnitt 1 des IWFÜ, in dem Mitgliedsland mit der höchsten Quote
7
. Von
Beginn an ist daher der Sitz in der US-amerikanischen Washington D. C.. Die Anzahl der Mitglieder ist, wie in Abbildung 1 erkenntlich wird, seit der Gründung stetig gewachsen. Derzeit sind in dem Internationalen Währungsfonds 185 Staaten organisiert. 8 Die
Organe des Fonds sind ein Gouverneursrat, ein Exekutivdirektorium, ein geschäftsführender Direktor, Personal und, wenn im Gouverneursrat 85 Prozent aller Stimmen dafür stimmen, ein Rat auf Ministerebene, Art. XII, Abschn. 1 des IWFÜ.
Der Gouverneursrat (Board of Governors)
Jedes Mitgliedsland entsendet in den Gouverneursrat einen Gouverneur und einen Stellvertreter. Wie diese bestimmt werden, unterliegt den Regularien des jeweiligen Staates, Art. II, Abschn. 2, a, Satz 2 IWFÜ. In der Regel werden hier die Finanzminister und Zentralbankpräsidenten ausgewählt. Die Stimmen der Mitglieder werden anhand der Quote unterschiedlich gewichtet, Art. XII, Abschn. 5, a IWFÜ. Alle Aufgaben, die nicht ausdrücklich dem Exekutivdirektorium oder dem geschäftsführendem Direktor zugewiesen sind, entfallen auf den Gouverneursrat, Art. XII, Abschn. 2, a, Satz 1 IWFÜ. Der Gouverneursrat tritt entweder nach von ihm anberaumten Sitzungen zusammen oder es werden Sitzungen durch das Exekutivdirektorium einberufen, Art. XII, Abschn. 2, c IWFÜ.
6 Vgl. Gramlich, Ludwig (2004), S. 53.
7 Auf das Thema „Quoten“ wird in dem Punkt 2.4. dieser Arbeit näher eingeganen.
8 Vgl. IMF (2008e), http://www.imf.org/external/np/sec/memdir/members.htm, Stand: 23.10.2008.
4
Einmal jährlich tritt der Gouverneursrat außerdem zu einem Treffen mit der Weltbank zusammen. 9
Exekutivdirektorium (Executive Board)
Das Exekutivdirektorium ist für die laufende Geschäftsführung des Fonds zuständig, Art. XII, Abschn. 3, a IWFÜ. Es setzt sich aus den Exekutivdirektoren und dem geschäftsführenden Direktor, als deren Vorsitzenden, zusammen, Art. XII, Abschn. 3, b, Satz 1. Im weiteren Wortlaut des eben zitierten Artikels sind grundsätzlich 20 Exekutivdirektoren vorgesehen, tatsächlich besteht es zur Zeit jedoch aus 24 Vertretern, wobei die fünf Mitgliedsstaaten mit der höchsten Quote (USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Groß Britannien) sowie China, Russland und Saudi-Arabien 10 jeweils einen Vertreter davon stellen. Die restlichen Vertreter repräsentieren jeweils eine Staatengruppe. Diese Gruppen sind oft sehr heterogen, so sind zum Beispiel in der Gruppe „Helvetistan“ die Mitgliedstaaten Schweiz, Polen, Aserbaidschan, Kirgistan, Serbien und Montenegro, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan zusammen gefasst. 11 Die Wahl der Direktoren findet im Abstand von 2 Jahren statt, Art. XII, Abschn. 3, d, Satz 1 IWFÜ.
Geschäftsführender Direktor (Managing Director)
Der geschäftsführende Direktor wird vom Exekutivdirektorium gewählt und ist weder Governeur noch Exekutivdirektor. Durch die Wahl wird er ebenfalls zum Vorsitzenden des Direktoriums, hat aber in beiden vorgenannten Organen kein Stimmrecht. Mit Ausnahme des Falles, dass eine Stimmengleichheit herrscht, Art. XII, Abschn. 4, a, Satz 1 u. 2 IWFÜ. Der amtierende geschäftsführende Direktor ist der Franzose Dominique Strauss-Kahn. Er ist seit dem 1. November 2007 im Amt. Traditionell wird dieses Amt mit einem Europäer besetzt, wobei die Führung der Weltbank Gruppe von einem US-Amerikaner ausgeübt wird. Dieses ist nicht im IWFÜ geregelt, lässt sich aber problemlos anhand der Herkunft
9 Vgl. Gramlich, Ludwig (2004), S. 53.
10 Saudi-Arabien wurde 1978, auf Grund seiner hohen Finanzierungsleistung, zugesprochen einen eigenen
Vertreter zu stellen. Vgl. Winkelmann, Günter (1985), S. 27.
11 Vgl. Gramlich, Ludwig (2004), S. 53f.
Arbeit zitieren:
Ronny Scharschmidt, 2008, Der Internationale Währungsfonds und die Vor- und Nachteile für Entwicklungsländer, München, GRIN Verlag GmbH
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