Seite I
INHALTSVERZEICHNIS
Abk ürzungsverzeichnis III
1 Einleitung. 1
2 Optionsrechte im Umsatzsteuerrecht. 1
2.1 Option für die Erwerbsbesteuerung (§ 1a Abs. 4 UStG) 1
2.2 Option für die Besteuerung im Bestimmungsland im Rahmen der
Versandumsätze (§ 3c Abs. 4 UStG) 2
2.3 Option zur Steuerpflicht (§ 9 UStG) 3
2.3.1 Überblick. 3
2.3.2 Vorsteuer 4
2.3.3 Sinn und Zweck 6
2.3.4 Beispiel anhand von Vermietungsumsätzen 6
2.4 Option zur Regelbesteuerung bei Kleinunternehmern (§ 19 Abs. 2 UStG) 8
2.4.1 Überblick. 8
2.4.2 Sinn und Zweck 8
2.5 Option zur Ist-Besteuerung (§ 20 Abs. 1 UStG) 9
2.5.1 Überblick. 9
2.5.2 Sinn und Zweck 10
2.6 Option zur Regelbesteuerung bei Wiederverkäufern (§ 25a Abs. 8 UStG) 11
2.6.1 Überblick. 11
2.6.2 Sinn und Zweck 11
2.7 Sonstige Optionsrechte. 13
2.7.1 Option zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei
einem Überschuss von mehr als EUR 6.136 (§ 18 Abs. 2a UStG) 13
2.7.2 Antrag auf Dauerfristverlängerung (§§ 46 ff UStDV) 13
Seite II
2.7.3 Optionen zur Besteuerung nach Durchschnittssätzen (§ 23 f. UStG) 14
2.7.4 Option zur Regelbesteuerung bei land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(§ 24 Abs. 4 UStG) 16
3 Zusammenfassung. 16
Literaturverzeichnis 18
Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz Abschn. Abschnitt AO Abgabenordnung BFH Bundesfinanzhof BMF Bundesministerium der Finanzen bspw. beispielsweise d.h. das heißt EStG Einkommensteuergesetz EStR Einkommensteuer-Richtlinien EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof f., ff. folgende, fortfolgende gem. gemäß i.V.m. in Verbindung mit KStG Körperschaftsteuergesetz o.g. oben genannte, -r, -n Rz. Randziffer sog. so genannte, -r, -n USt Umsatzsteuer UStDV Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung UStG Umsatzsteuergesetz v. vom vgl. vergleiche VoSt Vorsteuer z. T. zum Teil
1 Einleitung
Das Umsatzsteuerrecht bietet diverse Optionsrechte, die ein Steuerpflichtiger in Anspruch nehmen kann. Sie sollen entweder Erleichterungen des Besteuerungsverfahrens darstellen, die Steuerlast vermindern oder Wettbewerbsnachteile kompensieren. Die Wahlrechte sind immer an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sowohl mit Rechten als auch mit Pflichten einhergehen. Diese sind stets bei der Ausübung des Wahlrechts zu berücksichtigen. Ein Widerruf ist in einigen Fällen zwar möglich, zieht jedoch erhebliche steuerliche Folgen nach sich. In dieser Seminararbeit wird ein Überblick über die wichtigsten Optionsrechte des Umsatzsteuergesetzes mit ihren jeweiligen Inhalten und Bedeutungen gegeben. Die Angaben der §§ beziehen sich immer auf das Umsatzsteuergesetz (UStG), soweit nichts anderes angegeben ist. Diese Seminararbeit berücksichtigt dabei das Jahressteuergesetz 2008 vom 20.12.2007.
2 Optionsrechte im Umsatzsteuerrecht
2.1 Option für die Erwerbsbesteuerung (§ 1a Abs. 4 UStG)
Werden die Tatbestände des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Sinne des § 1a Abs. 1 oder 2 erfüllt, so liegt der Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungs-land (sog. Bestimmungslandprinzip). 1 Um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt es sich jedoch nicht, wenn der Erwerber
- ein Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze ohne Abzug der Vorsteuer (VoSt) (sog. Ausschlussumsätze) ausführt, oder
- ein Kleinunternehmer (vgl. Kapitel 2.4), oder
- ein Land- und Forstwirt mit Durchschnittsbesteuerung (vgl. Kapitel 2.7.4), oder
1 Der innergemeinschaftliche Erwerb ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 steuerbar und in Ermangelung einer Steuerbefreiung nach § 4 steuerpflichtig. Der Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs bestimmt sich
nach § 3d Satz 1.
- eine juristische Personen, die nicht Unternehmer ist oder nichtunternehmerisch handelt,
ist (sog. Halbunternehmer) 2 sowie die Erwerbsschwelle 3 in Höhe von EUR 12.500 im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überstiegen hat und diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird (§ 1a Abs. 3). Daraus resultiert eine Besteuerung im Ursprungsland (sog. Ursprungslandprinzip). Auf die Erwerbsschwelle kann der Unternehmer gem. § 1a Abs. 4 für mindestens zwei Kalenderjahre verzichten (Option für die Erwerbsbesteuerung). Dieser Verzicht ist gegenüber dem Finanzamt formfrei zu erklären. 4 Die Option gilt nicht für den Erwerb neuer Fahrzeuge 5 und verbrauchsteuerpflichtiger Waren (§ 1a Abs. 5). Durch die Ausübung der Option für die Erwerbsbesteuerung wird der Halbunternehmer wie ein Unternehmer nach § 2 behandelt und kann den innergemeinschaftlichen Erwerb nach dem Bestimmungslandprinzip versteuern. Diese Option ist sinnvoll, wenn der Steuersatz im Bestimmungsland niedriger als im Ursprungsland ist. Der Kaufpreis ermäßigt sich für die genannten Erwerber, da die Umsatzsteuer (USt) zu den Anschaffungskosten bzw. zu den Aufwendungen gehört. Der VoSt-Abzug in diesen Fällen ist gem. § 15 Abs. 2 ausgeschlossen. Diese Option kompensiert z. T. den Wettbewerbsnachteil gegenüber VoSt-abzugsberechtigten Unternehmern, die die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb als VoSt geltend machen können (§ 15 Abs. 1 Nr. 3).
2.2 Option für die Besteuerung im Bestimmungsland im Rahmen der
Versandumsätze (§ 3c Abs. 4 UStG)
§ 3c regelt Versandumsätze im Gemeinschaftsgebiet an Privatpersonen oder Halbunternehmer, die nicht die Erwerbsschwelle überschreiten oder nicht für die Erwerbsbesteuerung optiert haben. Die Besteuerung erfolgt in diesen Fällen im Bestimmungs-land, wenn der liefernde Unternehmer die maßgebliche Lieferschwelle überschritten hat
2 Vgl. Kußmaul. H. (2008). S. 441.
3 Erwerbsschwelle entspricht dem Gesamtbetrag der Entgelte für Erwerbe im Sinne des § 1a Abs. 1 und 2.
4 Vgl. Abschn. 15a Abs. 2 Satz 8 UStR.
5 Auf die Tatbestände neuer Fahrzeuge im Sinne des § 1b soll nicht näher eingegangen werden.
Arbeit zitieren:
Karin Seah, 2008, Optionsrechte im Umsatzsteuerrecht, München, GRIN Verlag GmbH
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