1. Einleitung 03
2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 04
3. Weltflüchtlingsproblem 05
4. Geschichte der Migration in Deutschland 07
5. Asylrecht - Menschenrecht? Die Situation in Deutschland 08
6. Schlussbemerkungen 11
7. Literaturangaben 13
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1. Einleitung
„ Alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“ 1
So lautet der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948. Es war ein langer und schwieriger Weg bis zu deren Formulierung durch die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Was musste nicht alles passieren, bis die Notwendigkeit dieser Erklärung offensichtlich wurde. Dennoch bedeutet die AEMR nicht das Ende vom Lied bzw. Leid. Auch heute noch finden weltweit Menschenrechtsverletzungen, meist vor den Augen der Öffentlichkeit statt. Das Hauptproblem scheint der Charakter der AEMR zu sein. Sie stellt keine rechtliche Verbindlichkeit dar, sondern versteht sich mehr als Empfehlung, als ein „ von allen Völkern und Nationen zu erreichendes gemeinsames Ideal“ (Präambel AEMR). Zu weiteren Schwierigkeiten kommt es durch die weitgehend allgemein und unscharf gehaltenen Formulierungen. So lässt sich erklären, warum bis heute noch kein Mittel gegen Menschenrechtsverletzungen gefunden wurde. Diese Verletzungen in (fast) allen Teilen der Welt sind eine der Hauptursachen der Flüchtlingsbewegungen. Menschen versuchen, aus ihren schlechten, oft unzumutbaren Verhältnissen zu entrinnen und sich ein neues Leben in einem Land aufzubauen, das bessere Lebensbedingungen verspricht. Dazu gehört auch Deutschland. Deutschland verspricht das Recht auf Asyl als Grundrecht. Im folgenden werde ich nun versuchen, die Probleme, die auch in Deutschland in Bezug auf Menschenrecht- Asylrecht herrschen, aufzuzeigen, indem ich hauptsächlich auf geschichtliche Faktoren wie Migration in Deutschland im 20. Jahrhundert sowie die Geschichte und Veränderungen des Asylrechtes und deren Auswirkungen eingehen werde. Im Hinterkopf zu behalten wäre die Frage, zu welchen Menschenrechtsverletzungen es auch in Deutschland in Bezug auf das Asylrecht kommt und kommen kann und in wie fern dabei auch Grundrechte verletzt werden.
1 Maier, Hans, 1997: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. In: Wie universal sind die Menschenrechte?. S. 95
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2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Vorab gehe ich kurz auf die Entstehungsgeschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein, um deren Bedeutung für die heutige Zeit darzustellen. Dabei beziehe ich mich auf einen Text von Peter J. Opitz.
Die Wurzeln des Denkens, dass „... der Mensch über eine Reihe von Rechten verfügt, die ihm angeboren sind und in ihrem Kerngehalt auch von der Gesellschaft nicht verletzt werden dürfen“ 2 liegen vor allem in den Gedanken von Thomas Hobbes und John Locke, durch die erste philosophische Konturen entstanden. Die Menschenrechtsbewegung war als Gegenbewegung zum absolutistischen Staat entstanden, aus dem Denken heraus, sich von antiquierten Vorstellungen zu lösen und sich Freiräume zu schaffen, die eine Entwicklung frei von staatlichen Einflüssen ermöglichen sollten. Die Entwicklung der Menschenrechte war und ist also eng mit der Entwicklung demokratischer Staaten verknüpft. Dennoch war der Weg hin zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lange und schwierig. Nur langsam wurde den Menschen bewußt, dass jeder Mensch einklagbare Rechte besitzt und dass es diese Rechte zu schützen gilt. Erste Ansätze lassen sich in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776, besonders der Virginia Bill of Rights (1776), der französischen Menschenrechtserklärung (1789) und der amerikanischen Bill of Rights (1791) erkennen. Dennoch war die Durchsetzung der Menschenrechte auf internationaler Ebene schwieriger als erwartet. Komplikationen entstanden und entstehen heute noch durch das auch damals schon existierende Völkerrecht. Das Völkerrecht erkennt nur ganze Staaten, nicht aber deren Einzelpersonen als „Rechtssubjekte“ (Opitz), an und überträgt diesen die Regelung ihrer inneren Angelegenheiten. Es mussten also Wege gefunden werden, die Menschenrechtsdeklaration mit der Souveränität der Staaten zu vereinbaren. Ein schwieriges Unterfangen, da die meisten Menschenrechtsverletzungen vom Staat selbst ausgehen. Erste Ansätze zu einem internationalen Menschenrechtsschutz lassen sich erst im frühen 20. Jahrhundert erkennen. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Ruf nach Selbstbestimmung laut, was zur Entstehung des Völkerrechtes führte. Auslöser dafür waren mit unter die faschistischen Regimes in Europa und Asien. Als Reaktion auf die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen proklamierte der amerikanische Präsident Roosevelt im Januar 1941 die „Vier Freiheiten“, gefolgt von der „Atlantik-Charta“ und der „Erklärung der
2 Opitz, Peter J. 2000: Die Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes in den Vereinten Nationen.
In: Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, (Hrsg.) Die Vereinten Nationen. München 2000-
3.überarbeitete Auflage
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Arbeit zitieren:
Alexandra Mörz, 2001, Geschichte der Migration und die damit verbundene Entwicklung des Asylrechts in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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