Inhaltsverzeichnis
1. Ursachen und Definitionen
1.1 Einleitung
1.2 Korruption
1.3 Geldwäsche
1.4 Steuerhinterziehung
2. Auswirkungen
2.1 Materielle und Immaterielle Schäden von Korruption
2.2 Ökonomische Auswirkungen der Geldwäsche
2.3 Wirtschaftliche Folgen von Steuerhinterziehung
3. Gegenmassnahmen
3.1 Anti-Korruptionsmassnahmen
3.2 Bekämpfung von Geldwäsche
3.3 Mögliche Folge einer Amnestie für Steuerhinterzieher
4. Schlussbemerkung
5. Quellenangaben
1
1. Ursachen und Definitionen
1.1 Einleitung
Die oft als Schlagwörter verwendeten Begriffe Korruption, Steuerhinterziehung und Geldwäsche sind immer öfter Bestandteil öffentlicher Diskussionen. Gerade Korruption war lange Zeit ein Außenseiterthema. Ein Tabu-Thema über das weitgehend der „Mantel des Schweigens“ gebreitet war.
Spätestens seit der Kölner Spendenaffäre beschäftigt sich die Öffentlichkeit und die Medien verstärkt mit dem Phänomen Korruption. 1
Steuerhinterziehung hat die Medien und die Öffentlichkeit schon erheblich länger beschäftigt. Während man Korruption vor allem bei den „anderen“ vermutet, ist jedem bewusst, das Steuerhinterziehung nicht nur in Entwicklungsländern in großem Ausmaß betrieben wird, sondern auch in entwickelten Industrienationen vorkommt. Immer wieder wird die Beschäftigung mit Steuerhinterziehung durch zahlreiche spektakuläre Fälle angeregt. Aber nicht nur die spektakulären Fälle haben volkswirtschaftliche Auswirkungen, auch die „volkssportliche“ Betätigung bei der Hinterziehung von Steuergeldern soll ihre Beachtung finden.
Geldwäsche ist das korrespondierende Delikt zur Steuerhinterziehung. Zum einen werden Gelder aus kriminellen Geschäften, beispielsweise Drogenhandel gewaschen zum anderen aber auch Gelder aus legalen Quellen, die nicht korrekt oder überhaupt nicht versteuert wurden.
Zunächst werden die Begriffe definiert und Ursachen analysiert. In einem zweiten Schritt werden die Auswirkungen vorgestellt.
Im dritten Abschnitt werden Methoden aufgezeigt, die geeignet scheinen, um Steuerhinterziehung und die damit verbunden Delikte Korruption und Geldwäsche zu verhindern oder zumindest schwieriger zu gestalten.
1.2 Korruption
Korruption wurde von Aristoteles als Ausdruck für die Entartung der idealtypischen Form des Staates benutzt. Seit dem 17. Jahrhundert versteht man unter dem Begriff Korruption vornehmlich die Bestechung und die Bestechlichkeit staatlicher Amtsträger, die moralische Normen brechen. Korruption war bereits im preußischen Beamtenkorps verwurzelt. Bis gegen Ende des Kaiserreichs erhielten Beamte nur ⅔ des Gehalts, was zur Finanzierung des
1 Vgl. Müller, Stefan: Ursachen und Konsequenzen von Korruption, S. 492.
2
Lebensstandards benötigt wurde, den man von ihnen erwartete. Preußische Professoren durften von Studenten, die ihr Examen machten, beispielweise Gänse als Dank erwarten. 2 Dabei wurde es von den Beamten nicht als Korruption angesehen, sondern vielmehr als eine Art ihnen zustehender „Lohn“ für Amtshandlungen begriffen. Korruption im Zusammenhang mit der Einziehung von Steuern ist ein Problem, seitdem Steuern von Regierenden und Staaten erhoben werden. Dabei ist Korruption oft eine Folge des Besteuerungssystems, in dem die Systeme in sich bereits Versuchungen für Finanzbeamte bergen. 3
Eine Versuchung für Finanzbeamte, die bei einer Ermittlung auf Unregelmäßigkeiten stoßen, liegt unter Umständen darin, ihren Informationsvorsprung auszunutzen und bei entsprechender Gegenleistung, sprich Zahlung eines Bestechungsgeldes von seitens des ermittelten Steuerhinterziehers, über dieses Vergehen „hinwegzusehen“ und es schlicht nicht zu melden. Die ungleichmäßige Informationsverteilung zwischen ermittelnden Beamten und Vorgesetzten in einer Finanzbehörde ist eine der Hauptursachen bei Korruption im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung. Eigentlich macht die ungleiche Verteilung von Informationen diese Art der Korruption erst möglich. 4
Daneben ist allein zwischen dem, was an Steuergeldern eingenommen wird und dem was für die Einkommen der Finanzbeamten ausgegeben wird, ein so großer Unterschied, dass schon die Transferierung eines relativ kleinen Anteils der Steuereinnahmen in die eigene Tasche eines Finanzbeamten für diesen bereits eine erhebliche Verbesserung seines eigenen finanziellen Status bedeutet. Dies stellt natürlich ein großes Versuchungspotential dar. 5 Information ist die Vorraussetzung für die Erhebung von Steuern überhaupt. Eine Steuerbehörde mit umfassenden Informationen über die Geschäfte aller Steuerpflichtigen würde wenige, vielleicht sogar überhaupt keine Probleme in der Ermittlung der individuellen steuerlichen Zahlungsverpflichtung haben. Eine Behörde wiederum, die nur über sehr wenige Informationen verfügt, hat Schwierigkeiten diese Zahlungsverpflichtungen exakt zu identifizieren. Informationsbeschaffung ist aber Zeit- und Kostenaufwendig. Daher wird von den Behörden geschätzt, inwiefern ein Mehraufwand an Kosten für Informationsbeschaffung durch einen Zugewinn an Steuereinnahmen gerechtfertigt ist. 6
2 Vgl. Scheuch, Erwin: Korruption als Teil einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, S. 80.
3 Vgl. Bowles, Roger: Minimising Corruption In Tax Affairs, S. 65.
4 Vgl. Bowles, Roger: Minimising Corruption In Tax Affairs, S. 67-68.
5 Vgl. ebd., S. 66.
6 Vgl. ebd., S. 66.
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Korruption ist immer eine subjektive Entscheidung. Sowohl aus Sicht des Steuerzahlers, als auch aus Sicht des Beamten, der eventuell ein Bestechungsgeld annimmt oder ablehnt. Nicht jeder Beamte ist korrumpierbar. 7
Am 26. Juni 1997 wurde vom deutschen Bundestag ein „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption“ verabschiedet (wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; §§ 298, 302 StGB), nachdem am 26. September 1996 im deutschen Bundestag eine heftige Debatte über Korruption geführt worden war. In der EU wurde die Schaffung eines Amtes zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und Bestechlichkeit vorgeschlagen. International ist eine Vereinbarung der OECD seit dem Februar 1999 in Kraft, die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe zu stellen. 8
Begünstigt wird Korruption vor allem durch einen sehr großen Ermessensspielraum für Amtsträger, durch sehr große Komplexität von Verwaltungsabläufen (mangelnde Transparenz) und eine zunehmende Fülle von Regelungen. Korruption kommt vor allem in Ländern mit geringerem BIP vor. Außerdem haben die auch einer Kultur eigenen Variablen Einfluss auf das Ausmaß von Korruption. In eher individualistisch geprägten Kulturen ist Korruption weniger verbreitet als in korporatistisch geprägten Kulturen. Weitere Einflüsse haben Machtdistanz und Ungewissheitsvermeidung. 9
Korruption ist kein in sich abgegrenzter Bereich der Kriminalität, sondern ein Hilfsmittel im Bereich der Wirtschaftskriminalität. 10 Und darüber auch verbunden mit Geldwäsche. Über das Ausmaß in welchem Korruption weltweit wächst, gibt die Organisation Transparency International jährlich Auskunft. Diese 1993 in Berlin gegründete private Einrichtung befragt jährlich anerkannte Einrichtungen, Beamte, Politiker und Unternehmer aus zuletzt 91 Ländern danach, inwieweit ihrer Meinung nach in ihrem Land auf unerlaubte Geschäftspraktiken zurückgegriffen wird. Nach diesen Angaben wird der Corruption Perceptions Index (CPI) berechnet, der von 0 („völlig korruptes System“) bis 10 („völlig korruptionsfreies System“) reicht. Während Bestechung in den skandinavischen Ländern Finnland und Dänemark nahezu überhaupt nicht vorzukommen scheint, hat Korruption in Nigeria und Bangladesch den Status der Alltäglichkeit. Deutschland steht in dieser Liste auf Rang 20 und damit noch vor Japan, Spanien und Frankreich. 11
7 Vgl. ebd., S. 74-75.
8 Vgl. Scheuch, Erwin: Korruption als Teil einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, S. 79.
9 Vgl. Müller, Stefan: Ursachen und Konsequenzen von Korruption , S. 494-495.
10 Vgl. Bongard, Kai: Wirtschaftsfaktor Geldwäsche: Analyse und Bekämpfung, S. 15.
11 Vgl. Müller, Stefan: Ursachen und Konsequenzen von Korruption, S. 492-493.
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1.3 Geldwäsche
Geldwäsche als Tätigkeit wird auf den römischen Kaiser Vespasian zurückgeführt, der die öffentlichen Toiletten mit einer Benutzungsgebühr belegte. Sein Sohn Titus kritisierte ihn dafür, wurde jedoch von Vespasian mit dem Ausspruch zurecht gewiesen: „(pecunia) non olet“. Die Münzen rochen natürlich nicht, denn zur Sicherheit ließ der Kaiser sie, bevor er sie seinem Sohn zeigte, im Tiber waschen. 12
Hierbei handelte es sich um manuelle tatsächliche Geldwäsche. Gemeinsam mit dem Delikt Geldwäsche ist der Versuch, die Herkunft der Gelder zu verschleiern. Dies gilt vor allem im Falle durch kriminelle Aktivitäten erlangter Gelder. Als geistiger Vater der modernen Geldwäsche gilt Meyer Lansky, ein amerikanischer Gangsterboss, der durch das Schicksal seines „Kollegen“ Al Capone aufgeschreckt wurde, nachdem Al Capone nicht wegen seiner Verbrechen überführt wurde, sonder wegen Steuerhinterziehung belangt werden konnte. Lansky erkannte den Vorteil politisch unabhängiger Insellagen, sogenannter „offshore“-Länder und den Nutzen anonymer Schweizer Nummernkonten. Seine Methoden haben bis heute Vorbildfunktion für das Finanzmanagement der Organisierten Kriminalität (OK). 13 Während in den 20er und 30er Jahren Schmuggel und Schwarzbrennerei die kriminellen Aktivitäten in den USA dominierten, änderte sich das nach Abschaffung der Prohibition. Der Drogenhandel nahm zu und wurde neben dem Glücksspiel zur Haupteinnahmequelle der OK. Einem Einnahmeüberschuss auf Seiten der illegalen „Unternehmen“ stand ein erheblicher Finanzierungsbedarf legaler Unternehmungen gegenüber. Banken leisteten oftmals Hilfestellungen, um die unterschiedlichen Bedürfnisse an Investitionsmöglichkeiten einerseits, beziehungsweise andererseits an Finanzierungsmitteln über ihre Bilanzen in Einklang zu bringen. 14
Der Begriff Geldwäsche fand jedoch erst im Jahre 1973 Eingang in die Literatur. 15 Wie bereits erwähnt, hat vor allem die OK ein Interesse daran, durch kriminelle Aktivitäten erwirtschaftete Gelder zu waschen, um sie „legal“ benutzen und in den offiziellen Wirtschaftskreislauf wieder eingliedern zu können. Sicherlich wird auch ein Handwerksmeister, der Handwerksarbeiten „schwarz“ ausführt in irgendeiner Form an Geldwäsche interessiert sein. Doch seine Methoden werden vermutlich von erheblich weniger krimineller Energie angetrieben, einmal davon abgesehen, dass es sich dabei um weit
12 Vgl. Bongard, Kai: Wirtschaftsfaktor Geldwäsche: Analyse und Bekämpfung, S. 9.
13 Vgl. ebd., S. 9-10.
14 Vgl. ebd., S. 10.
15 Vgl. ebd., S. 11.
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geringere Summen handeln dürfte. Die folgenden Ausführungen über Geldwäsche beschränken sich daher auf die Aktivitäten der OK. Dazu folgende Definition:
„Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind wenn mehr als zwei Beteiligten auf längere Zeit oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
c) unter Einflußnahme auf Politik, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“ 16
Wichtige Akteure bei Geldwäscheaktivitäten sind auch angesehene Individuen aus den Gruppen Rechtsanwälte, Bankmanager, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer 17 wo man derartige Verbindungen eher nicht vermutet, da sie nicht dem Archetypus des Kriminellen mit geringer Intelligenz und sozialen Einschränkungen entsprechen. Diese sogenannte „Weiße-Kragen-Kriminalität“ kann nur sehr ungenau in ihren Ausmaßen geschätzt werden. Man fasst aber unter diesem Begriff alle illegalen oder kriminellen Aktivitäten, die von Individuen oder Institutionen beispielsweise der oben angegebenen Akteure begangen werden, zusammen. 18 Durch die Einführung des Straftatbestandes der Geldwäsche, des Geldwäschegesetzes, den gesetzlichen Erweiterungen des Verbrechensbekämpfungsgesetzes und dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der OK wird die Geldwäsche in Deutschland bekämpft. Der Erfolg dieser Maßnahmen ist aber umstritten, da nach den Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden davon ausgegangen werden muss, Deutschland als Teil eines Netzes weltweiter Geldwäscheschemata anzusehen. 19
„Schätzungen taxieren das Geldwäschevolumen in Deutschland zu Beginn der 90er Jahre in einer Bandbreite von 50-80 Mrd. DM.“ 20
In Deutschland steigt derzeit das Bewusstsein der Bevölkerung für die Problematik der Geldwäsche wahrscheinlich vor allem auf Grund der verstärkten Präsentation dieses Themas
16 Bundeslagebild Organisierte Kriminalität, S. 29.
17 Vgl. Bongard, Kai: Wirtschaftsfaktor Geldwäsche: Analyse und Bekämpfung, S. 93.
18 Vgl. ebd., S. 16-17.
19 Vgl. Bongard, Kai: Wirtschaftsfaktor Geldwäsche: Analyse und Bekämpfung, S. 233-234..
20 Ebd., S. 235.
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Arbeit zitieren:
Martin Wienand, 2003, Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung: Ursachen, wirtschaftliche Folgen und Möglichkeiten der Bekämpfung, München, GRIN Verlag GmbH
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