Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Ursachen, wirtschaftliche Folgen und Möglichkeiten der Bekämpfung


Seminararbeit, 2003

26 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Ursachen und Definitionen
1.1 Einleitung
1.2 Korruption
1.3 Geldwäsche
1.4 Steuerhinterziehung

2. Auswirkungen
2.1 Materielle und immaterielle Schäden von Korruption
2.2 Ökonomische Auswirkungen der Geldwäsche
2.3 Wirtschaftliche Folgen von Steuerhinterziehung

3. Gegenmassnahmen
3.1 Anti-Korruptionsmassnahmen
3.2 Bekämpfung von Geldwäsche
3.3 Mögliche Folge einer Amnestie für Steuerhinterzieher

4 Schlussbemerkung

5. Quellenangaben

1. Ursachen und Definitionen

1.1 Einleitung

Die oft als Schlagwörter verwendeten Begriffe Korruption, Steuerhinterziehung und Geldwäsche sind immer öfter Bestandteil öffentlicher Diskussionen. Gerade Korruption war lange Zeit ein Außenseiterthema. Ein Tabu-Thema über das weitgehend der „Mantel des Schweigens“ gebreitet war.

Spätestens seit der Kölner Spendenaffäre beschäftigt sich die Öffentlichkeit und die Medien verstärkt mit dem Phänomen Korruption.[1]

Steuerhinterziehung hat die Medien und die Öffentlichkeit schon erheblich länger beschäftigt. Während man Korruption vor allem bei den „anderen“ vermutet, ist jedem bewusst, das Steuerhinterziehung nicht nur in Entwicklungsländern in großem Ausmaß betrieben wird, sondern auch in entwickelten Industrienationen vorkommt. Immer wieder wird die Beschäftigung mit Steuerhinterziehung durch zahlreiche spektakuläre Fälle angeregt. Aber nicht nur die spektakulären Fälle haben volkswirtschaftliche Auswirkungen, auch die „volkssportliche“ Betätigung bei der Hinterziehung von Steuergeldern soll ihre Beachtung finden.

Geldwäsche ist das korrespondierende Delikt zur Steuerhinterziehung. Zum einen werden Gelder aus kriminellen Geschäften, beispielsweise Drogenhandel gewaschen zum anderen aber auch Gelder aus legalen Quellen, die nicht korrekt oder überhaupt nicht versteuert wurden.

Zunächst werden die Begriffe definiert und Ursachen analysiert. In einem zweiten Schritt werden die Auswirkungen vorgestellt.

Im dritten Abschnitt werden Methoden aufgezeigt, die geeignet scheinen, um Steuerhinterziehung und die damit verbunden Delikte Korruption und Geldwäsche zu verhindern oder zumindest schwieriger zu gestalten.

1.2 Korruption

Korruption wurde von Aristoteles als Ausdruck für die Entartung der idealtypischen Form des Staates benutzt. Seit dem 17. Jahrhundert versteht man unter dem Begriff Korruption vornehmlich die Bestechung und die Bestechlichkeit staatlicher Amtsträger, die moralische Normen brechen. Korruption war bereits im preußischen Beamtenkorps verwurzelt. Bis gegen Ende des Kaiserreichs erhielten Beamte nur ⅔ des Gehalts, was zur Finanzierung des Lebensstandards benötigt wurde, den man von ihnen erwartete. Preußische Professoren durften von Studenten, die ihr Examen machten, beispielweise Gänse als Dank erwarten.[2] Dabei wurde es von den Beamten nicht als Korruption angesehen, sondern vielmehr als eine Art ihnen zustehender „Lohn“ für Amtshandlungen begriffen.

Korruption im Zusammenhang mit der Einziehung von Steuern ist ein Problem, seitdem Steuern von Regierenden und Staaten erhoben werden. Dabei ist Korruption oft eine Folge des Besteuerungssystems, in dem die Systeme in sich bereits Versuchungen für Finanzbeamte bergen.[3]

Eine Versuchung für Finanzbeamte, die bei einer Ermittlung auf Unregelmäßigkeiten stoßen, liegt unter Umständen darin, ihren Informationsvorsprung auszunutzen und bei entsprechender Gegenleistung, sprich Zahlung eines Bestechungsgeldes von seitens des ermittelten Steuerhinterziehers, über dieses Vergehen „hinwegzusehen“ und es schlicht nicht zu melden. Die ungleichmäßige Informationsverteilung zwischen ermittelnden Beamten und Vorgesetzten in einer Finanzbehörde ist eine der Hauptursachen bei Korruption im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung. Eigentlich macht die ungleiche Verteilung von Informationen diese Art der Korruption erst möglich.[4]

Daneben ist allein zwischen dem, was an Steuergeldern eingenommen wird und dem was für die Einkommen der Finanzbeamten ausgegeben wird, ein so großer Unterschied, dass schon die Transferierung eines relativ kleinen Anteils der Steuereinnahmen in die eigene Tasche eines Finanzbeamten für diesen bereits eine erhebliche Verbesserung seines eigenen finanziellen Status bedeutet. Dies stellt natürlich ein großes Versuchungspotential dar.[5]

Information ist die Vorraussetzung für die Erhebung von Steuern überhaupt. Eine Steuerbehörde mit umfassenden Informationen über die Geschäfte aller Steuerpflichtigen würde wenige, vielleicht sogar überhaupt keine Probleme in der Ermittlung der individuellen steuerlichen Zahlungsverpflichtung haben. Eine Behörde wiederum, die nur über sehr wenige Informationen verfügt, hat Schwierigkeiten diese Zahlungsverpflichtungen exakt zu identifizieren. Informationsbeschaffung ist aber Zeit- und Kostenaufwendig. Daher wird von den Behörden geschätzt, inwiefern ein Mehraufwand an Kosten für Informationsbeschaffung durch einen Zugewinn an Steuereinnahmen gerechtfertigt ist.[6]

Korruption ist immer eine subjektive Entscheidung. Sowohl aus Sicht des Steuerzahlers, als auch aus Sicht des Beamten, der eventuell ein Bestechungsgeld annimmt oder ablehnt. Nicht jeder Beamte ist korrumpierbar.[7]

Am 26. Juni 1997 wurde vom deutschen Bundestag ein „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption“ verabschiedet (wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; §§ 298, 302 StGB), nachdem am 26. September 1996 im deutschen Bundestag eine heftige Debatte über Korruption geführt worden war. In der EU wurde die Schaffung eines Amtes zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und Bestechlichkeit vorgeschlagen. International ist eine Vereinbarung der OECD seit dem Februar 1999 in Kraft, die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe zu stellen.[8]

Begünstigt wird Korruption vor allem durch einen sehr großen Ermessensspielraum für Amtsträger, durch sehr große Komplexität von Verwaltungsabläufen (mangelnde Transparenz) und eine zunehmende Fülle von Regelungen. Korruption kommt vor allem in Ländern mit geringerem BIP vor. Außerdem haben die auch einer Kultur eigenen Variablen Einfluss auf das Ausmaß von Korruption. In eher individualistisch geprägten Kulturen ist Korruption weniger verbreitet als in korporatistisch geprägten Kulturen. Weitere Einflüsse haben Machtdistanz und Ungewissheitsvermeidung.[9]

Korruption ist kein in sich abgegrenzter Bereich der Kriminalität, sondern ein Hilfsmittel im Bereich der Wirtschaftskriminalität.[10] Und darüber auch verbunden mit Geldwäsche.

Über das Ausmaß in welchem Korruption weltweit wächst, gibt die Organisation Transparency International jährlich Auskunft. Diese 1993 in Berlin gegründete private Einrichtung befragt jährlich anerkannte Einrichtungen, Beamte, Politiker und Unternehmer aus zuletzt 91 Ländern danach, inwieweit ihrer Meinung nach in ihrem Land auf unerlaubte Geschäftspraktiken zurückgegriffen wird. Nach diesen Angaben wird der Corruption Perceptions Index (CPI) berechnet, der von 0 („völlig korruptes System“) bis 10 („völlig korruptionsfreies System“) reicht. Während Bestechung in den skandinavischen Ländern Finnland und Dänemark nahezu überhaupt nicht vorzukommen scheint, hat Korruption in Nigeria und Bangladesch den Status der Alltäglichkeit. Deutschland steht in dieser Liste auf Rang 20 und damit noch vor Japan, Spanien und Frankreich.[11]

1.3 Geldwäsche

Geldwäsche als Tätigkeit wird auf den römischen Kaiser Vespasian zurückgeführt, der die öffentlichen Toiletten mit einer Benutzungsgebühr belegte. Sein Sohn Titus kritisierte ihn dafür, wurde jedoch von Vespasian mit dem Ausspruch zurecht gewiesen: „(pecunia) non olet“. Die Münzen rochen natürlich nicht, denn zur Sicherheit ließ der Kaiser sie, bevor er sie seinem Sohn zeigte, im Tiber waschen.[12]

Hierbei handelte es sich um manuelle tatsächliche Geldwäsche. Gemeinsam mit dem Delikt Geldwäsche ist der Versuch, die Herkunft der Gelder zu verschleiern. Dies gilt vor allem im Falle durch kriminelle Aktivitäten erlangter Gelder. Als geistiger Vater der modernen Geldwäsche gilt Meyer Lansky, ein amerikanischer Gangsterboss, der durch das Schicksal seines „Kollegen“ Al Capone aufgeschreckt wurde, nachdem Al Capone nicht wegen seiner Verbrechen überführt wurde, sonder wegen Steuerhinterziehung belangt werden konnte. Lansky erkannte den Vorteil politisch unabhängiger Insellagen, sogenannter „offshore“-Länder und den Nutzen anonymer Schweizer Nummernkonten. Seine Methoden haben bis heute Vorbildfunktion für das Finanzmanagement der Organisierten Kriminalität (OK).[13]

Während in den 20er und 30er Jahren Schmuggel und Schwarzbrennerei die kriminellen Aktivitäten in den USA dominierten, änderte sich das nach Abschaffung der Prohibition. Der Drogenhandel nahm zu und wurde neben dem Glücksspiel zur Haupteinnahmequelle der OK. Einem Einnahmeüberschuss auf Seiten der illegalen „Unternehmen“ stand ein erheblicher Finanzierungsbedarf legaler Unternehmungen gegenüber. Banken leisteten oftmals Hilfestellungen, um die unterschiedlichen Bedürfnisse an Investitionsmöglichkeiten einerseits, beziehungsweise andererseits an Finanzierungsmitteln über ihre Bilanzen in Einklang zu bringen.[14]

Der Begriff Geldwäsche fand jedoch erst im Jahre 1973 Eingang in die Literatur.[15]

Wie bereits erwähnt, hat vor allem die OK ein Interesse daran, durch kriminelle Aktivitäten erwirtschaftete Gelder zu waschen, um sie „legal“ benutzen und in den offiziellen Wirtschaftskreislauf wieder eingliedern zu können. Sicherlich wird auch ein Handwerksmeister, der Handwerksarbeiten „schwarz“ ausführt in irgendeiner Form an Geldwäsche interessiert sein. Doch seine Methoden werden vermutlich von erheblich weniger krimineller Energie angetrieben, einmal davon abgesehen, dass es sich dabei um weit geringere Summen handeln dürfte. Die folgenden Ausführungen über Geldwäsche beschränken sich daher auf die Aktivitäten der OK. Dazu folgende Definition:

„Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind wenn mehr als zwei Beteiligten auf längere Zeit oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig

a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
c) unter Einflußnahme auf Politik, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“[16]

Wichtige Akteure bei Geldwäscheaktivitäten sind auch angesehene Individuen aus den Gruppen Rechtsanwälte, Bankmanager, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer[17] wo man derartige Verbindungen eher nicht vermutet, da sie nicht dem Archetypus des Kriminellen mit geringer Intelligenz und sozialen Einschränkungen entsprechen. Diese sogenannte „Weiße-Kragen-Kriminalität“ kann nur sehr ungenau in ihren Ausmaßen geschätzt werden. Man fasst aber unter diesem Begriff alle illegalen oder kriminellen Aktivitäten, die von Individuen oder Institutionen beispielsweise der oben angegebenen Akteure begangen werden, zusammen.[18]

Durch die Einführung des Straftatbestandes der Geldwäsche, des Geldwäschegesetzes, den gesetzlichen Erweiterungen des Verbrechensbekämpfungsgesetzes und dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der OK wird die Geldwäsche in Deutschland bekämpft. Der Erfolg dieser Maßnahmen ist aber umstritten, da nach den Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden davon ausgegangen werden muss, Deutschland als Teil eines Netzes weltweiter Geldwäscheschemata anzusehen.[19]

„Schätzungen taxieren das Geldwäschevolumen in Deutschland zu Beginn der 90er Jahre in einer Bandbreite von 50-80 Mrd. DM.“[20]

In Deutschland steigt derzeit das Bewusstsein der Bevölkerung für die Problematik der Geldwäsche wahrscheinlich vor allem auf Grund der verstärkten Präsentation dieses Themas in den Medien.[21] Dabei lässt sich anmerken: „Das OK-Potential hat sich im Bundesgebiet nicht nennenswert gegenüber den vergangenen Jahren erhöht.[22]

1.4 Steuerhinterziehung

Seitdem es Steuern gibt, gibt es auch die Bestrebung einzelner diese Steuerlast wenn nötig unter Benutzung illegaler Methoden zu kürzen oder gar ganz zu vermeiden. Bereits aus dem „Alten Ägypten“ sind Dokumente überliefert, in denen Strafen für Steuerhinterziehung aufgelistet werden.[23]

Steuerhinterziehung kommt in fortgeschrittenen und sich entwickelnden Ländern gleichermaßen vor. Es gibt Schätzungen in denen davon ausgegangen wird, dass ungefähr 15-20% der Steuern in westlichen Industrieländern hinterzogen werden. Für sich entwickelnde Länder werden bis zu 50% Ausfall an Steuereinnahmen durch Hinterziehung vermutet. Durch diese Schätzungen wird deutlich wie wichtig Steuerhinterziehung allein auf Grund der quantitativen Dimension für die wirtschaftswissenschaftliche Theorie ist.[24]

Steuerhinterziehung ist in entwickelten Staaten allerdings nur insoweit möglich, wie die gesamte wirtschaftliche Aktivität, an der sich die Steuerbelastung ausrichtet, zumindest teilweise nicht buchhalterisch erfasst wurde. Die ökonomische Transaktion muss also in der Schattenwirtschaft stattgefunden haben. Ansonsten ist Steuerhinterziehung schlicht nahezu ausgeschlossen, falls gleichzeitig in genügender Form kontrolliert wird.[25]

Schattenwirtschaft bezeichnet dabei den Teil der produktiven Wirtschaft, der nicht in offiziellen Statistiken der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) berücksichtigt wird.[26] Dabei meint Schattenwirtschaft nicht nur die Verbergung von legaler wirtschaftlicher Aktivität zwecks Vermeidung steuerlicher Belastung derselben, sondern oftmals schlicht kriminelle Aktivitäten mit wirtschaftlicher Gewinnerzielungsabsicht die natürlich auf Grund ihres kriminellen Status verborgen werden müssen.[27]

Ein Steuerzahler ist rational und eigennützig. Daraus folgt, dass er freiwillig nur dann Steuern zahlt, wenn Steuerhinterziehung entdeckt werden kann und auch bestraft wird. Daher ergibt sich aus traditioneller Sicht das Ausmaß der optimalen Hinterziehung aus dem Abwägen des Nutzens von vermiedenen Steuern und den Kosten aus einer erwarteten Strafe bei Entdeckung.[28]

Folgende Formel nach Allingham/Sandmo kann zur Verdeutlichung der Maximierung des Erwartungsnutzens benutzt werden:

max EU = pu((1-t)y-se)+(1-p)u((1-t)y+te)

wobei sich der Erwartungsnutzen EU aus dem Konsum im Falle der Entdeckung (cd=(1-t)y-se [se ist die bei Entdeckung erhobene Strafe bezogen auf den hinterzogenen Betrag]) multipliziert mit der exogen vorgegebenen Wahrscheinlichkeit p und dem Nutzen im Falle der Nichtentdeckung (cn=(1-t)y+te [Normalerweise ist die Steuerschuld ty, tatsächlich zahlt das Individuum nur tx, wobei x das angegebene Einkommen ist. Die Hinterziehung ist dann: e=y-x]) ergibt. Ein risikoneutrales Individuum würde entweder alles oder nichts hinterziehen, je nachdem ob die erwartete Rendite positiv oder negativ ist. Diese Annahme gilt aber nur, wenn Steuer- und Straftarif linear sind, und die Entdeckungswahrscheinlichkeit nicht von der Höhe der Steuererklärung abhängt.[29]

Neueren Überlegungen zufolge wird dieses Modell um gewisse Variablen erweitert. Die Wirkungen von öffentlichen Gütern auf Hinterziehung und Endogene Kontrollen müssen auch berücksichtigt werden.[30] Daneben spielt auch die eigene Moral eine Rolle. Inwiefern fühlt sich jemand verpflichtet Steuern zu zahlen, weil er ansonsten das Gemeinwohl schädigen würde, oder welche Rolle hat die mögliche Kenntnisnahme von Mitbürgern über die erfolgte Hinterziehung?[31] Anders gesagt, wird ein Individuum solange Steuern hinterziehen, wie die Alternativkosten der Hinterziehung unter Berücksichtigung der eigenen moralischen Disposition und der zu erwartenden Strafe bei Entdeckung niedriger sind, als die Alternativkosten der legalen Versteuerung.[32] Es spielt auch eine Rolle inwieweit der Steuerzahler das subjektive Gefühl hat, das seine Steuerlast „gerecht“ ist. Je gerechter die Steuerlast empfunden wird, desto weniger wird ein Steuerzahler dazu neigen, Steuern zu hinterziehen.[33] Außerdem kann es sein, dass ein Steuerzahler nicht nur in seiner Wohlfahrt interessiert ist, sondern auch daraus Befriedigung zieht, wenn es der Gesellschaft insgesamt besser geht. Daraus resultiert eine geringere Exposition gegenüber dem Willen zur Steuerhinterziehung, je stärker das Bewusstsein und der moralische Vorbehalt in Bezug auf die Schädigung des Sozialsystems der Gemeinschaft durch Steuerhinterziehung ausgeprägt ist. Daneben kann es auch eine Rolle spielen inwieweit Personen, deren Steuerhinterziehung aufgedeckt wird, durch die Gesellschaft geächtet werden. Durch eine erwartete Ächtung werden Steuerzahler eher von Steuerhinterziehung abgehalten. [34]

Allerdings gibt es auch Personen, die ein „Vergnügen“ an Steuerhinterziehung haben und Steuern hinterziehen, selbst wenn es das Risiko der Entdeckung gibt. In einer empirischen Studie konnte gezeigt werden, dass dieses Verhalten als Beweis für Mut von den Steuerhinterziehern angesehen wurde.[35]

Unter der Annahme abnehmender absoluter Risikovermeidung konnte gezeigt werden, dass die Hinterziehung mit steigendem Einkommen zunimmt. Das führt potenziell zu einer stärkeren Entlastung reicher Individuen im Vergleich zu ärmeren Individuen.[36]

Empirische Studien kommen in der Regel zu folgenden Resultaten[37]:

Hinterziehung ist ein bedeutendes Phänomen. In den USA wird geschätzt, dass etwa 17 % der insgesamt geschuldeten Steuern hinterzogen werden. Für andere westliche Industriestaaten dürften ähnliche Zahlen gelten, während für Entwicklungsländer bis zu 50 % der Steuern hinterzogen werden.

Hinterziehung in großem Stil findet sich eher bei Selbständigen als bei abhängig Beschäftigten.

Individuen mit höherem Einkommen hinterziehen mehr Steuern.

[...]


[1] Vgl. Müller, Stefan: Ursachen und Konsequenzen von Korruption, S. 492.

[2] Vgl. Scheuch, Erwin: Korruption als Teil einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, S. 80.

[3] Vgl. Bowles, Roger: Minimising Corruption In Tax Affairs, S. 65.

[4] Vgl. Bowles, Roger: Minimising Corruption In Tax Affairs, S. 67-68.

[5] Vgl. ebd., S. 66.

[6] Vgl. ebd., S. 66.

[7] Vgl. ebd., S. 74-75.

[8] Vgl. Scheuch, Erwin: Korruption als Teil einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, S. 79.

[9] Vgl. Müller, Stefan: Ursachen und Konsequenzen von Korruption , S. 494-495.

[10] Vgl. Bongard, Kai: Wirtschaftsfaktor Geldwäsche: Analyse und Bekämpfung, S. 15.

[11] Vgl. Müller, Stefan: Ursachen und Konsequenzen von Korruption, S. 492-493.

[12] Vgl. Bongard, Kai: Wirtschaftsfaktor Geldwäsche: Analyse und Bekämpfung, S. 9.

[13] Vgl. ebd., S. 9-10.

[14] Vgl. ebd., S. 10.

[15] Vgl. ebd., S. 11.

[16] Bundeslagebild Organisierte Kriminalität, S. 29.

[17] Vgl. Bongard, Kai: Wirtschaftsfaktor Geldwäsche: Analyse und Bekämpfung, S. 93.

[18] Vgl. ebd., S. 16-17.

[19] Vgl. Bongard, Kai: Wirtschaftsfaktor Geldwäsche: Analyse und Bekämpfung, S. 233-234..

[20] Ebd., S. 235.

[21] Vgl. ebd. S. 33.

[22] Bundeslagebild Organisierte Kriminalität, S. 13.

[23] Vgl. Breitbach, Axel: Steuerhinterziehung und Schattenwirtschaft aus gesamtwirtschaftlicher Sicht, S. 1.

[24] Vgl. Borck, Rainald: Ökonomische Theorie der Steuerhinterziehung, S. 404.

[25] Vgl. Breitbach, Axel: Steuerhinterziehung und Schattenwirtschaft aus gesamtwirtschaftlicher Sicht, S. 2.

[26] Vgl. Borck, Rainald: Ökonomische Theorie der Steuerhinterziehung, S. 404.

[27] Vgl. Bongard, Kai: Wirtschaftsfaktor Geldwäsche: Analyse und Bekämpfung, S. 15-16.

[28] Vgl. Borck, Rainald: Ökonomische Theorie der Steuerhinterziehung, S. 404-405.

[29] Ebd., S. 405.

[30] Vgl. ebd. S. 405-407.

[31] Vgl. Bosco, Luigi; Mittone, Luigi: Tax Evasion and Moral Constraints: Some Experimental Evidence, S. 300-301.

[32] Vgl. Borck, Rainald: Ökonomische Theorie der Steuerhinterziehung, S. 407.

[33] Vgl. ebd. S. 407.

[34] Vgl. Bosco, Luigi; Mittone, Luigi: Tax Evasion and Moral Constraints: Some Experimental Evidence, S. 297-302.

[35] Vgl. Bosco, Luigi; Mittone, Luigi: Tax Evasion and Moral Constraints: Some Experimental Evidence, S. 308.

[36] Vgl. Borck, Rainald: Ökonomische Theorie der Steuerhinterziehung, S. 407-408.

[37] Vgl. ebd., S. 406.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Ursachen, wirtschaftliche Folgen und Möglichkeiten der Bekämpfung
Hochschule
Universität Kassel  (Wirtschaftswissenschaften)
Veranstaltung
Internationale Besteuerung
Note
1,7
Autor
Jahr
2003
Seiten
26
Katalognummer
V12243
ISBN (eBook)
9783638181730
ISBN (Buch)
9783638642316
Dateigröße
510 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Ursachen, Folgen, Möglichkeiten, Bekämpfung, Internationale, Besteuerung
Arbeit zitieren
Martin Wienand (Autor:in), 2003, Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Ursachen, wirtschaftliche Folgen und Möglichkeiten der Bekämpfung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12243

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