1. EINLEITUNG
Beschäftigt man sich mit der Frauenbildung im Mittelalter, so stößt man zunächst auf das Problem, dass dieses Thema sehr weit gefasst ist. Im Allgemeinen meint man mit dem Mittelalter einen Zeitabschnitt von rund 1.000 Jahren, nämlich ungefähr vom Jahr 500 bis zum Jahr 1500 n.Chr. Hinzu kommt, dass es in dieser Zeit nicht nur einen großen „Staat“, wie etwa in der Antike das Römische Reich, sondern mehrere große und viele kleine Herrschaftsgebiete gab, die in ihrer politischen, geographischen und religiösen Struktur oft sehr verschieden waren. Außerdem war die mittelalterliche Gesellschaft stark hierarchisch geprägt und in Stände unterteilt, die einen sozialen Aufstieg erheblich schwieriger machen als etwa im Römischen Reich. Dies alles hat zur Folge, dass es die typische Frau des Mittelalters nicht gab, sondern auch hier verschiedene Gruppen zu betrachten sind. Zusammen mit der sehr unterschiedlichen Quellenlage zu den Gruppen wird deutlich, dass in der vorliegenden Arbeit kein detaillierter Blick auf sämtliche Formen der Frauenbildung im Mittelalter, sondern lediglich auf einzelne Aspekte geworfen werden kann. Ich gehe daher vor allem auf den deutschen Sprachraum, Frauen an den Höfen und die Zeit des Spätmittelalters ein. Das Ziel dieser Arbeit ist zu zeigen, dass anhand der behandelten Beispiele trotz aller Probleme doch eine gemeinsame Grundtendenz innerhalb der Frauenbildung des Mittelalters erkennbar ist.
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2. DAS FRAUENBILD DES MITTELALTERS
In der Zeit des Mittelalters wurde die Nonne das kirchliche Idealbild eines Frauenlebens. 1 Im Kloster konnte sie, scheinbar frei von weltlichen Bindungen, einfach und zurückgezogen leben und ein keusches, gottgeweihtes Leben führen. 2 Anhand erhaltener Viten 3 zeigt sich, dass dieses Ideal zum Teil auch auf weltliche Damen übertragen wurde: Weniger Schmuck und einfache Kleidung wurde gelobt, und nicht die äußere Erscheinung wurden hervorgehoben, sondern karitative Tätigkeiten. 4 Gleichzeitig sollten adlige Frauen und Frauen an den Höfen aber gerade auch repräsentieren, so dass sich die Frauen in einer Zwickmühle befanden, wie sie sich verhalten sollten. 5 „Das Idealbild verhinderte jedoch nicht, dass sich manche auch im politischen Bereich bewährten wie die Kaiserin Adelheid oder Äbtissin Mathilde von Quedlinburg, eine Schwester Ottos II., die nach dem Tode des Kaisers als Repräsentantin des liudolfingischen Hauses eine wichtige Rolle spielte.“ 6 Doch auch dies waren Ausnahmen, die im Laufe der Zeit seltener vorkamen. Nach Ansicht von Joachim Bumke könnte dies daran liegen, dass, nachdem in der Karolingerzeit das Reich als ein Privatbesitz der regierenden Familie betrachtet wurde, im hohen Mittelalter der institutionelle Charakter der Herrschaft in den Vordergrund trat und so die familiären Motive im Herrschaftsprotokoll in den Hintergrund rückten. 7 Wie in der Antike hing die Beteiligung der Ehefrauen der Herrscher an der Herrschaft von persönlichen Faktoren ab. 8
Überhaupt ist das Frauenbild des Mittelalters widersprüchlich. Auf der einen Seite galten Frauen als geistig minderwertig, auf der anderen Seite war eine Frau, die heilige Katharina, die Patronin der Philosophen 9 und die Universität wurde, wie zuweilen auch heute noch, als Alma Mater 10 , nährende Mutter, bezeichnet. Joachim Bumke
1 vgl. Ludolphy, Ingetraut (1983): Frau V. 2. Mittelalter, in: Krause, Gerhard; Müller, Gerhard (Hg.) (1983): Theo-
logische Realenzyklopädie, Band XI, Familie-Futurulogie, Berlin/New York: Walter de Gruyter & Co., S. 438 -
441, hier S. 438.
2 vgl. Ludolphy, Ingetraut (1983): Frau V. 2. Mittelalter, S. 438.
3 Viten: Ausdruck für antike und mittelalterliche Biografien.
4 vgl. Ludolphy, Ingetraut (1983): Frau V. 2. Mittelalter, S. 438.
5 Siehe Kapitel: 4.1.
6 Ludolphy, Ingetraut (1983): Frau V. 2. Mittelalter, S. 438.
7 vgl. Bumke, Joachim (1999): Höfische Kultur, Literatur und Gesellschaft im hohen Mittelalter, 9. Auflage, Mün-
chen: Deutscher Taschenbuch Verlag, S. 484-
8 vgl.Bumke, Joachim (1999): Höfische Kultur, Literatur und Gesellschaft im hohen Mittelalter, S.485.
9 Boehm, Laetitia (1986): Erziehungs- und Bildungswesen. A. Westliches Europa, in: Lexikon des Mittelalters,
Band 3, Codex Wintoniensis bis Erziehungs - und Bildungswesen, München/Zürich: Artemis Verlags GmbH,
Spalten 2196 - 2203, hier Spalte: 2200.
10 Lundt, Bea (1996): Zur Entstehung der Universität als Männerwelt, in: Kleinau, Elke: Opitz, Claudia (Hg.)
(1996): Geschichte der Mädchen und Frauenbildung, Band 1. Vom Mittelalter bis zur Aufklärung, Frankfurt
(Main)/New York: Campus Verlag, Seiten 103 - 118, hier S. 118.
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zeigte, dass in der höfischen Dichtung, dem Minnegesang, Frauenverherrlichung und - verachtung gelegentlich im gleichen Werk oder zumindest beim gleichen Autor in verschiedenen Werken enthalten waren und besonders konnten die „Sänger scheinbar beliebig zwischen Frauenschelte und Frauenpreis wechseln.“ 11
3. RECHTLICHE STELLUNG DER FRAUEN
Die rechtliche Stellung der Frau ist auch im Mittelalter davon geprägt, dass sie nicht prozessfähig waren und von gerichtlichen Funktionen sowie öffentlichen Ämtern ausgeschlossen blieben. 12 „Sie wurden als unfähig betrachtet, vor Gericht Zeugnis abzulegen oder als Eideshelferinnen zu fungieren.“ 13 In Frankreich waren Frauen lehensfähig, in Deutschland dagegen nicht. 14 Als Frauen im Spätmittelalter schließlich Lehen erhalten konnten, mussten sie dennoch einen männlichen Lehensträger einschalten. 15 Außerdem finden sich viele Beispiele, dass die Lehensfähigkeit den Frauen keinen größeren Handlungsspielraum einbrachte. 16 Die Lehensfähigkeit setzte sich nach Ingetraut Ludolphy allmählich durch, weil die Männer höherer Kreise aufgrund von Kriegen und Kreuzzügen häufiger abwesend waren und so jemand ihre Aufgaben übernehmen musste. 17 Auch hier zeigt sich also wieder, dass der Grund für eine bessere Stellung der Frauen nicht ein verändertes Frauenbild war, sondern Überlegungen der Männer, die ausschließlich ihren Interessen galten. Die Frauen konnten selbst Vermögen haben und waren im Allgemeinen erbfähig. 18 Es bestand allerdings eine Vorrangstellung der Söhne, obwohl die Versorgung der Frau durch das eheliche Güterrecht nur teilweise ausgeglichen wurde. 19 Ebenso hatten die
11 vgl. Bumke, Joachim (1999): Höfische Kultur, Literatur und Gesellschaft im hohen Mittelalter, S.459.
12 Schulze, Reiner (1989): Frau. A.- C. lateinischer Westen (B. Recht III.- X. Rechte einzelner Länder (III.
Germanisches und deutsches Recht)), in: Lexikon des Mittelalters. Band 4. Erzkanzler bis Hiddensee, München /
Zürich: Artemis Verlags GmbH, Spalten 857-858, hier Spalte 857
13 RECHTLICHE STELLUNG DER FRAU IM MITTELALTER (2002)
14 vgl. Bumke, Joachim (1999): Höfische Kultur, Literatur und Gesellschaft im hohen Mittelalter, S.459.
15 RECHTLICHE STELLUNG DER FRAU IM MITTELALTER (2002)
16 vgl. Bumke, Joachim (1999): Höfische Kultur, Literatur und Gesellschaft im hohen Mittelalter, S.486.
17 Ludolphy, Ingetraut (1983): Frau V. 2. Mittelalter, S. 438.
18 vgl. SCHULZE, REINER (1989): Frau. A.- C. lateinischer Westen (B. Recht III.- X. Rechte einzelner Länder (III.
Germanisches und deutsches Recht)), Spalte 857.
19 vgl. Schulze, Reiner (1989): Frau. A.- C. lateinischer Westen (B. Recht III.- X. Rechte einzelner Länder (III.
Germanisches und deutsches Recht)), Spalte 857.
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Frauen meist nicht das Verfügungsrecht über ihr eigens Vermögen. 20 „Wenn es um Erbangelegenheiten ging oder um die Verfügung über persönlichen Besitz, war die schlechter Stellung der Frau
ganz normal.“ 21 „In der ,Rhetorica Ecclesiastica’ vom Ende des 12. Jahrhunderts wurde gelehrt: ,Es ist nicht Sache der Frauen zu richten, zu herrschen, zu lehren oder Eide zu schwören.’“ 22
4. ERZIEHUNG UND BILDUNG DER FRAUEN IM MITTELALTER
Die Unterordnung der Frau, welche in der christlichen Gesellschaftslehre des Mittelalters verankert ist, und ihre Bestimmung als Helferin und Dienerin des Mannes, spiegelt sich in der Erziehung der mittelalterlichen Frau wieder. Dabei spielte es keine Rolle, welchem Stand sie angehörte. Diese These soll nun belegt werden. Hierzu werden 5 verschiedene Lebenssituationen miteinander verglichen. Zunächst betrachte man die Frau bei Hofe.
4.1. DIE FRAU BEI HOFE
Eine Dame bei Hofe hatte repräsentative Aufgaben. Eigene Interessen zu entfalten und Selbstbestimmung gehörten dagegen nicht dazu. 23 „Als Inbegriff der Schönheit und der moralischen Vollkommenheit erfüllte [sie] eine wichtige gesellschaftliche Funktion, indem sie die Werte, die sie repräsentierte, an den Mann vermittelte.“ 24 In der höfischen Dichtung hieß es dazu: „Frauen sind durchaus der Ursprung des Vollkommenen und des Guten, Frauen vermitteln tugendhafte Gesinnung, Frauen wecken hohe Freude, Frauen führen das verwundete Herz mit freundlicher Fürsorge auf den hohen Pfad geradeaus, Frauen brechen die Fesseln drückender Sorgen, Frauen geben süßen Trost, Frauen bewirken Kühnheit, Frauen lassen Feinde überwinden,
20 Schulze, Reiner (1989): Frau. A.- C. lateinischer Westen (B. Recht III.- X. Rechte einzelner Länder (III.
Germanisches und deutsches Recht)), Spalte 857.
21 vgl. Bumke, Joachim (1999): Höfische Kultur, Literatur und Gesellschaft im hohen Mittelalter, S.464.
22 vgl. Bumke, Joachim (1999): Höfische Kultur, Literatur und Gesellschaft im hohen Mittelalter, S.487.
23 vgl. Rösener, Werner (1989a): Frau, A. - C. lateinischer Westen (C. Die Frau in der mittelalterlichen Gesell-
schaft (II. Die höfische Dame), in: Lexikon des Mittelalters, Band 4, Erzkanzler bis Hiddensee, München/Zürich:
Artemis Verlags GmbH, Spalten 863 - 864.
24 Bumke, Joachim (1999): Höfische Kultur, Literatur und Gesellschaft im hohen Mittelalter, 9. Auflage, München:
Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, S. 453.
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Arbeit zitieren:
Nicole Bär, 2007, Mädchenbildung im Mittelalter, München, GRIN Verlag GmbH
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