EU -Beitritt der Türkei: Auswirkungen auf Mitteleuropa und den „Westlichen Balkan“
Inhalt
Ι. Inhaltsverzeichnis 2
II. Abbildungsverzeichnis. 3
III. Tabellenverzeichnis. 3
1. Einleitung 4
2. Die Türkei und Europa
2.1 Die Geschichte der Beziehungen des Türkentums und Europas 5
2.2 Türkei und der EU-Beitritt allgemein 7
2.2.1 Beitrittsverfahren allgemein 7
2.2.2 Die „Kopenhagener Kriterien“ 8
2.2.3 Die Beitrittsverhandlungen der Türkei 9
3. Auswirkungen eines EU-Beitritts der Türkei auf Mitteleuropa 12
3.1 Wo hört Europa auf? - Geopolitische Überlegungen 12
3.1.1 Allgemein 12
3.1.2 Die Kritiker 13
3.1.3 Die Befürworter 13
3.2 Die ökonomischen Auswirkungen - wie viel kostet die Türkei? 13
3.2.1 Allgemein 15
3.2.2 Die Kritiker 17
3.2.3 Die Befürworter 20
3.3 Kulturspezifische Überlegungen 21
3.4 Der politische Einfluss der Türkei nach einem Beitritt 24
4. Auswirkungen eines EU-Beitritts der Türkei auf
den „Westlichen Balkan“ 25
4.1 Chancen für den „Westlichen Balkan“ 25
4.2 Risiken für den „Westlichen Balkan“ 25
5. Alternative Integrationskonzepte für die Türkei 26
5.1 Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) 27
5.2 Privilegierte Partnerschaft 27
6. Fazit 30
7.Literatur 33
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EU-Beitritt der Türkei: Auswirkungen auf Mitteleuropa und den „Westlichen Balkan“
II. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Das Beitrittsverfahren
Quelle: AWS (Hrsg.) 2004: 33................................................................................. 8
Abbildung 2: Verschiedene Integrationswege und -stadien
Quelle: QUAISSER & WOOD: 2004: 54 ..................................................................... 10
Abbildung 3: Latente Gefahrenherde
Quelle: MEGGLE 2004: 3 ........................................................................................ 12
Abbildung 4: Ergebnisse des Eurobarometers 2005
Quelle: EUROPÄISCHE KOMMISSION (Hrsg.) 2005: 6 ................................................ 15
Abbildung 5: Ökonomische Beitrittskriterien und die Bewertung der Türkei durch die EU-Kommission
Quelle: QUAISSER & REPPEGATHER 2004: 23 .......................................................... 16
Abbildung 6: Long term Economic Growth and Inflation in Turkey (1981-2005)
Quelle: QUAISSER & WOOD 2004: 27 ...................................................................... 19
Abbildung 7: Convergence of Per-Capita-GDP in PPS (EU = 100)
Quelle: QUAISSER & WOOD 2004: 27 ...................................................................... 19
III. Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Chronik: die EU und die Türkei
Quelle: eigene Zusammenstellung......................................................................... 12
Tabelle 2: Ausgewählte Schlüsselindikatoren der türkischen Wirtschaft (1999-2002) Quelle: QUAISSER & REPPEGAHTER 2004: 19.......................................................... 17
Tabelle 3: Coast of a EU-Accession by Turkey in 2014
Quelle: QUAISSER & WOOD 2004: 46 ...................................................................... 18
Tabelle 4: Ausgewählte Sozio-ökonomische Daten der MOE-Länder und der Türkei im Vergleich zu den EU-15 und den MOE-Ländern (2002)
Quelle: QUAISSER & REPPEGATHER 2004: 8............................................................ 20
Tabelle 5: Basic Macro-economic Data for Turkey
Quelle: QUAISSER & REPPEGATHER 2004: 8............................................................ 21
Tabelle 6: Vergleich der EU-Integrationsmodelle
Quelle: KARAKAS 2005: 14 ..................................................................................... 29
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EU-Beitritt der Türkei: Auswirkungen auf Mitteleuropa und den „Westlichen Balkan“
1. Einleitung
Gehört die Türkei zu Europa? Diese Frage beschäftigt derzeit nicht nur die Politiker aller europäischen Länder, sondern wird auch intensiv in allen gesellschaftlichen Schichten der europäischen Bevölkerung diskutiert. Am 3. Oktober begannen offiziell die Beitrittsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Die Debatte ob und wann ein Beitritt stattfinden soll, wird begleitet von zahlreichen Streitigkeiten zwischen Befürwortern und Gegnern. Ein viel zitiertes Argument seitens der Skeptiker bezieht sich auf die herrschenden kulturellen Unterschiede zwischen Europa und der Türkei und sehen keine Aussicht auf eine erfolgreiche politische Integration. Demgegenüber verweisen die Befürworter auf die zentrale Rolle der Türkei die die europäische Geschichte maßgeblich mitgestaltet hat. Mit der Integration eines islamischen aber demokratisch-laizistischen Staates würde eine Vorbildfunktion für die übrige islamische Welt konzipiert werden und dadurch ein gemäßigteres „Klima“ zwischen der westlichen Welt und der islamischen Welt entstehen.
Die Vielschichtigkeit dieser Debatte zeigt, wie kompliziert die Frage nach einer eventuellen Mitgliedschaft der Türkei ist. Beide Lager scheinen Gefahren aber auch Chancen zu sehen und so stellt sich die Frage der vorliegenden Arbeit, welche Konsequenzen ein EU-Beitritt der Türkei haben könnte. Dabei stellt sich die Frage für Mitteleuropa, welches in dieser Arbeit mit der EU gleichgesetzt wird. Kann die EU ein so armes und großes Land wirtschaftlich überhaupt verkraften? Und wie verändern sich die institutionellen Konstellationen der EU?
Doch reicht es bei weitem nicht, ausschließlich die Auswirkungen auf die derzeitige Europäische Union zu betrachten. Die Türkei stellt auch in geographischer Hinsicht ein Bindeglied zwischen Ost und West dar. Welche Auswirkungen also gäbe es weiterhin für den „Westlichen Balkan“? Für Beide, EU und dem „Westlichen Balkan“ werden im Laufe dieser Arbeit jeweils differenzierte Sichtweisen von positiver als auch von negativer Seite aufgezeigt und analysiert.
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EU-Beitritt der Türkei: Auswirkungen auf Mitteleuropa und den „Westlichen Balkan“
2. Die Türkei und Europa
2.1 Die Geschichte der Beziehungen des Türkentums und Europas
Die Genese der ambivalenten Beziehungen zwischen Europa und der Türkei reicht mitnichten nur in die letzten 50 Jahre zurück, in denen die Türkei Verhandlungen zur EU Aufnahme praktiziert. Vielmehr reichen die Beziehungen bis in das 14. bis 18 Jahrhundert, in welcher Zeit die Türken die Inkarnation von Gewalt, Blut und Krieg für Europa waren und das Osmanische Reich eine militärische Übermacht darstellte (nach: KÜRSAT-AHLERS ET. AL.1998: 14). Die Ausbreitung des Osmanischen Reichs wurde mit großen Ängsten verfolgt. Im 16. Jahrhundert erschienen 2460 so genannte „Türkendrucke“, davon 1000 in deutscher Sprache, welche das Bild des blutrünstigen Türken verfestigten. Solche Medien, sowie weltliche und geistliche Lieder, schürten die Furcht vor einer Bedrohung des Christentums durch die türkische Expansion (ebd.: 15).
Auch die Reformation sah in den Türken eine Strafe Gottes, die das nahe Weltende ankündigten. „Für Luther bildeten Papst, Türken und Antichrist eine Einheit, die auf die Endzeit hin deuteten (ebd.: 1953).“
Parallel zum Machtverfall des Osmanischen Reichs und dem Verlust der militärischen Übermacht im 18. Jahrhundert wandelte sich der kollektive Hass und die Furcht zu Lächerlichkeit und Spott, was sich in der Bezeichnung des „Kranken Mannes am Bosporus“ in diplomatischen Kreisen verfestigte. Der osmanische Hof erkannte die europäischen Höfe an und situierte dauerhafte konsularische Vertretungen in London, Paris, Wien und Berlin. Die ersten Kontakte führten von europäischer Seite zu einer Exotisierung der Türken. Spielerisch wurde die türkische Mode an europäischen Höfen nachgeahmt, welche als „Turquoisie“ bekannt wurde (nach: KÜRSAT-AHLERS et.al.1998: 17). Somit erwuchs eine rege Neugier der Ober- und Mittelschicht an beispielsweise preußischen und sächsischen Höfen bezüglich der fremden Kultur. So fielen zwischen 1711 und 1791 mit 49 Stücken etwa drei Viertel aller Uraufführungen der Türkenoper, welche allerdings wieder das Image des barbarischen Türken untermauerte (ebd.: 18).
Eine echte osmanische Hinwendung zu Europa erfolgte jedoch sehr zögerlich. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts existierte eine allgemeine Verachtung der westlichen und zugleich christlichen Zivilisation. Der Verfall des Osmanischen Reichs führte zu einer nicht verkrafteten Niederlage und einhergehenden Minderwertigkeitsgefühlen. Die materielle Kultur sollte zwar auf das europäische Niveau gelangen, jedoch sollten moralische und religiöse Werte und die islamischosmanische Gesellschaftsstruktur unberührt bleiben. Doch erste Ansätze des Verhandelns um Zugang zum europäischen Staatensystem zu erlangen, können in den Dokumenten der Pariser Konferenz 1856 nachgewiesen werden. Es herrschte seitens Europas Interesse für die
Verwestlichungsbemühungen des Osmanischen Reichs und die Bereitschaft, das
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EU-Beitritt der Türkei: Auswirkungen auf Mitteleuropa und den „Westlichen Balkan“
Reich in das europäische Konzept aufzunehmen. Dies allerdings unter der Bedingung, „dass die osmanische politische Elite ihre politischen
Modernisierungsschritte wie z.B. die Gleichstellung zwischen unterschiedlichen Religionsgemeinschaften, fortsetzt (ebd.: 20).“ Nach der finanziellen Bankrotterklärung des Reichs aufgrund von enormen Außenschulden, setzte ein Wandel der öffentlichen Meinung und der Regierungspolitik europäischer Mächte ins Negative ein. Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts dominierten außerdem europäische Aufteilungspläne hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des osmanischen Reiches (ebd.: 21). Eine kollektive Hassliebe gegenüber Europa entstand, welche mit der
Parole der ehemaligen türkischen Ministerpräsidentin Ciller „Wir werden Europa mit dem Koran in der einen und der Flagge in der anderen Hand erobern“ veranschaulicht werden kann (ebd. 21).“
Mit dem Aufstieg des Generals Mustafa Kemal zum Präsident der von ihm am 28.10.1923 proklamierten Türkischen Republik, erschuf er mit Hilfe der Armee aus den Überresten des osmanischen Reichs einen national - definierten laizistischen Staat nach europäischen Vorbild. Kemal entwickelte sechs Prinzipien, die bis heute als „Kemalismus“ Verfassungsrang in der Türkei besitzen. „Neben den Prinzipien des Republikanismus, des Nationalismus, des Populismus (Volksverbundenheit) und des Reformismus (Anschluss an die europäische Zivilisation), die die politische Kultur betrafen, gibt es die Grundsätze des Etatismus (staatliche Wirtschaftslenkung) und des Laizismus, die Trennung von Staat und Religion (Internet 1, 2004). Das Bürgerliche Gesetzbuch der Schweiz (1926) ersetzte die Sharia-Gesetze, wodurch die Mehrehe beendet wurde. Auch wurde der Schleier in allen öffentlichen Gebäuden abgeschafft. Kemal führte für seine Republik den gregorianischen Kalender ein und die lateinische Schrift. 1934 erhielt Kemal so den Beinamen „Atatürk“ - Vater der Türken.
Kritiker werfen Atatürk vor, einen krassen Abbruch des Geschichtsbewusstseins vollzogen zu haben und eine rückwärtsgerichtete Wir-Identität erschaffen zu haben, da er die anatolische Kultur hochhielt, sowie Folklore und die Entstädterung - kurz: eine Anatolisierung des Landes mit extremer miltärischer Prägung vorantreiben wollte (nach: KÜRSAT-AHLERS ET. AL. 1998: 23). Richtig ist wohl, dass die Nationenbildung der modernen Republik Türkei ein Resultat militärischer Machteliten darstellt. Ab 1908 bestimmten in der Gründungsphase nahezu nur noch Offiziere der Istanbuler Militärakademie das Geschehen (ebd.: 29). Die Armee bildete zu jeder Zeit die wichtigste Stütze der Republik, was besonders durch die drei Militärputsche (1960, ´71, ´80) deutlich wurde.
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EU-Beitritt der Türkei: Auswirkungen auf Mitteleuropa und den „Westlichen Balkan“
2.2. Türkei und der EU-Beitritt
2.2.1 Das Beitrittsverfahren allgemein
Das Prozedere des Beitrittsverfahrens eines Staates zur Europäischen Union ist sehr umfangreich und zeitaufwendig und benötigt zwischen offizieller Beantragung und vollständiger Mitgliedschaft mehrere Jahre.
Nach Artikel 49 des EU-Vertrages kann jeder europäische Staat einen Antrag auf Mitgliedschaft in der EU stellen. Zwar ist die geographische Komponente keine Voraussetzung für eine Aufnahme in das Staatengefüge, kann jedoch wie im Falle der Ablehnung gegenüber Marokko 1987 bewiesen, wirksam werden. Des weiteren ist nach der Revision des Maastrichter Vertrages durch den 1997 in Kraft getretenen Amsterdamer Vertrag die Mitgliedschaft in der Union auch an die Erfüllung bestimmter Werte gebunden. Nach Artikel 6,1 des EU-Vertrags beruht die Union demnach „auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam (WOYKE & WICHARD 2002: 5)".. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten durch den EG-Vertrag im Artikel 4,1 zusammen mit der Gemeinschaft auf eine Wirtschaftspolitik festgelegt, die dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist. Werden diese Kriterien erfüllt, resultiert daraus allerdings noch kein Rechtsanspruch auf eine Mitgliedschaft. Diese Entscheidung ist der EU und deren Mitgliedsaaten als politische Entscheidung überlassen.
In der Praxis läuft ein Beitrittsverfahren mehrstufig ab, wie in der Abbildung 1 dargestellt. Hat ein Staat gemäß Artikel 49,1 EU-Vertrag einen Antrag auf Mitgliedschaft an den Rat gestellt, gibt die Europäische Kommission eine Stellungnahme ab. Hat auch das Parlament einstimmig dem Antrag zugestimmt entscheidet der Rat im darauf folgenden Schritt einstimmig auf der Grundlage der Stellungnahme der Kommission, ob Verhandlungen mit dem Beitrittskandidaten aufgenommen werden.
Mit dem Bewerberstaat führt nun „die halbjährlich unter den Mitgliedstaaten wechselnde EU-Präsidentschaft im Namen der Mitgliedstaaten die Verhandlungen. Faktisch kommt jedoch der EU-Kommission die entscheidende Rolle als Verhandlungsakteurin zu, da sie die gemeinsame Position der EU vorschlägt, koordiniert und in vielfältigen Arbeitskontakten mit den Bewerberstaaten steht“ (WOYKE & WICHARD 2002: 5f.). Nach Abschluss der Verhandlungen wird die Beitrittsakte unterzeichnet. Im Anschluss beginnt der Ratifikationsprozess. Seitens der EU müssen das Europäische Parlament mit absoluter Mehrheit und der Rat einstimmig dem Beitritt neuer Mitglieder zustimmen. Des weiteren ist die Zustimmung der Parlamente der Mitgliedstaaten sowie der Bewerberstaaten erforderlich.
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Arbeit zitieren:
Dipl. Geogr, Anna Trinks, 2006, Der EU-Beitritt der Türkei: Auswirkungen auf Mitteleuropa und den „Westlichen Balkan“, München, GRIN Verlag GmbH
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