Inhaltsverzeichnis
Sozialarbeiterische Handlungsmöglichkeiten bei Gewalt und Aggressionen im
Bereich der Schulsozialarbeit
Inhalt Seite(n)
Inhaltsverzeichnis 2
Einleitung 4
1. Begriffsklärungen 6
1.1 Was ist Gewalt? 8
1.1.1 Arten von Gewalt 9
1.1.2 Personale versus strukturelle Gewalt 9
1.1.3 Legitime versus Illegitime Gewalt 10
1.1.4 Individuelle versus kollektive Gewalt 10
1.1.5 Expressive versus instrumentelle Gewalt 10
1.1.6 Intentionale versus nicht intentionale Gewalt 11
1.1.7 Manifeste versus latente Gewalt 11
1.2. Physische Gewalt 11
1.3. Psychische Gewalt 12
2. Was ist Aggression? 13
2.1 Aggressionsformen 14
2.2 Aggressive Verhaltensweisen 15
3. Ursachen für aggressives und gewalttätiges Verhalten 16
3.1 Theoretische Ansätze 17
3.2 Ausschlaggebende Faktoren 19
3.2.1 Familie 21
3.2.2 Schule / Umwelt 24
3.2.3 Medien 25
3.2.4 Geschlechter und Gruppen 27
4. Gewalt an Schulen 28
5. Forschungsbefunde und statistische Erhebungen 30
6. Schulsozialarbeit als eine Form der Kooperation 32
von Jugendhilfe und Schule
7. Schulsozialarbeit in Deutschland 34
2
7.1 Definitionen von Schulsozialarbeit 35
7.2 Trägerschaft 38
7.3 Arbeitsfelder und rechtliche Grundlagen der Schulsozialarbeit 39
7.4 Ziele der Schulsozialarbeit 43
8. Methoden der Schulsozialarbeit am Beispiel von Gewalt 44
8.1 Prävention und Gewaltprävention 45
8.2 Soziale Gruppenarbeit 47
8.3 Einzelhilfe 51
8.4 Krisenintervention 51
8.5 Mediation - Streitschlichtung 52
8.6 Konfrontatives Interventionsprogramm 52
8.7 Coolness-Training 53
8.8 Sozialer Trainingskurs 54
8.9 Kooperationsmöglichkeiten durch Gemeinwesenarbeit 54
9. Fazit 55
10. Literaturverzeichnis 58
3
Einleitung
Gewalt birgt immer ein Element der Verzweiflung.
Thomas Mann
Spätestens seit Moses die Gesetzestafeln abholte, hat die Menschheit ein gewaltiges soziales Experiment durchgeführt. Die Hypothese ist: Gewalt lässt sich durch Gewalt verhindern. Wenn jemand Gewalt anwendet, muss er damit rechnen, dass ihm ebenfalls Gewalt widerfährt - Auge um Auge, Zahn um Zahn. In der Geschichte der Menschheit ist Gewalt in Erzählungen, Märchen und Mythologien schon immer Thema gewesen. Welches Kind kennt nicht die Geschichte von Hänsel und Gretel, vom tapferen Schneiderlein, von Schneewittchen oder Rumpelstilzchen?
Auch Gewalt an deutschen Schulen gibt es nicht erst seit den großen Schlagzeilen von Erfurt oder Erding. Die Öffentlichkeit und Fachwelt, aber auch die Politik sind aufmerksam geworden, wie nicht zuletzt der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung von 2005 ausweist.
In den Massenmedien ebenso wie in den Fachmedien ist Gewalt an und von Kindern zu einem wichtigen Thema geworden. Es geht hierbei um Gewalt in den unterschiedlichen Lebensbereichen der Kinder: Familie, Kindergarten und Schule, in den Medien, unter Jugendlichen, sexuelle Gewalt und Delinquenz. Viele Menschen haben schon eigene Erfahrungen sowohl mit nonverbalen als auch mit verbalen Angriffen gemacht. Diese sind teils von uns selbst ausgehend und teils direkt auf uns gerichtet.
Bei der Verwendung des Begriffes Gewalt ist von Seiten der Fachwelt kritisch angemahnt worden zu hinterfragen, inwieweit sie der Durchsetzung von Interessen über die Erweckung öffentlicher Aufmerksamkeit dienen soll 1 . Massenmedien vermitteln uns tagtäglich Gewalt aus aller Welt. Kriege, Vergewaltigungen, Missbrauch und Gewalt in der Familie, Rechtsradikalismus und jede erdenkliche Art von Raubüberfällen bis hin zu Mord begleiten uns jeden Tag aufs Neue. Eine Welt, in der Aggression, Brutalität, Zerstörung und Unmenschlichkeit alltäglich werden, ist für die intuitive Kraft der kindlichen Moral kein günstiger Lebensraum.
1 Krumm 1997, S. 66
4
Es ist geradezu undenkbar, dass sich eine moralische Veranlagung im Kontext der modernen Massenmedien störungsfrei entwickeln kann.
Hierbei ist zu bedenken, dass Sensationsreportagen ihrerseits Rückwirkungen auf die Schule und die Auseinandersetzungen um Gewaltentwicklungen haben 1 . In den letzen Jahren ist das Thema Gewalt ist in der Öffentlichkeit wieder vermehrt dargestellt und diskutiert worden, und es stellt sich jedem die Frage, inwieweit die Gewalt an unseren Schulen verbreitet ist. In welcher Form kommt Gewalt an deutschen Schulen vor? Ist es wirklich so schlimm, wie es die Medien vorgeben?
Eine Frage, die dabei im Vordergrund steht, ist sicher die, die nach den Ursachen der Gewaltbereitschaft bei Kindern und Jugendlichen sucht.
Liegt die Schuld bei der Familie, die sich zu wenig kümmert oder deren Erziehung versagt? Trägt die Schule Mitschuld? Gibt es noch weitere „Schuldige“ zu benennen? Wie kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Konflikten bei Kindern und Jugendlichen? Welche Möglichkeiten hat die Schulsozialarbeit, um einen Beitrag zur Problematik „Gewalt an der Schule“ zu leisten? Diese Fragen sollen in dieser Arbeit beantwortet werden, in der das Thema Gewalt und Handlungsmöglichkeiten gegen Gewalt an Schulen dargestellt wird. Meine Arbeit beschäftigt sich intensiv mit Arten und Theorien von Gewalt und Aggression an der Schule, um anschließend näher auf die Prävention von und die Intervention bei Gewalt eingehen zu können.
Ein erster Schritt zu professionellem Handeln ist es, die Begriffe Aggression und Gewalt mit all ihren verschiedenen Facetten verstehen zu lernen.
1 Krappmann 1994, S. 119 -131
5
1. Begriffsklärung
Wie in anderen Ländern auch gibt es in Deutschland keine einheitliche Definition des Begriffs „Gewalt“, ebenso wenig wie in der damit zusammenhängenden theoretischen Grundlegung, die die Entstehung und Auswirkung des Phänomens erklären könnte sowie Prävention und Intervention ableiten ließe 1 . „Gewalt ist … die Manifestation von Macht und/oder Herrschaft, mit der Folge, und/oder dem Ziel der Schädigung von einzelnen oder Gruppen von Menschen.“ 2 Diese Begriffserklärung umfasst also alle Schädigungen von Menschen als Folge verschiedenster Anwendungen von Macht. Häufig wird nicht unterschieden zwischen „Gewalt“, und „Aggression“. Diese Phänomene sind zwar durchaus verwandt, jedoch nicht gleichzusetzen.
In einigen Studien wird "Gewalt" als Eigenbegriff überhaupt nicht definiert und dafür ein breiter Gewaltbegriff zugrunde gelegt, der die verschiedenen Unterformen von Gewalt, wie physische Gewalt, verbaler Druck, sexuelle Belästigung oder sogar strukturelle Gewalt umfasst.
Während in psychologischen Studien Gewalt meist als eine Unterform von Aggression angesehen wird, wird in erziehungswissenschaftlichen Untersuchungen umgekehrt Aggression oft als eine Unterform von Gewalt betrachtet 3 . In soziologischem und kriminologischem Kontext wird Gewalt allgemein als abweichendes Verhalten definiert.
Im Alltag wird Gewalt meist mit körperlichen Übergriffen oder kriminellem Verhalten assoziiert. Nach einer Studie von Schwind 4 bringen Schüler, Lehrer, Schulleiter oder Eltern vor allem Verhaltensweisen wie körperliche Übergriffe, Bedrohung mit einer Waffe, Erpressung oder Vandalismus mit Gewalt in Zusammenhang. Verbale Ausfälle, wie Beschimpfen oder Beleidigen, werden oft hingegen sehr viel weniger mit Gewalt assoziiert. In der Praxis haben wir es mit der Frage zu tun, ob eine Handlung vorsätzlich oder unbeabsichtigt ausgeführt wurde. Kennt man die Gründe zur Entstehung von Aggression und Gewalt aus der Theorie, besitzt man eine Grundlage für den Umgang mit schwierigen Situationen und deren Prävention.
1 Krumm 1997, S. 78
2 Theunert 1987, S. 40
3 vgl. Vieluf, 1993, S. 28
4 Schwind 1995
6
Die UN-Kinder-Konvention verpflichtet in Art. 19 sämtliche Vertragsstaaten „alle geeigneten Gesetzgebungsmaßnahmen zu treffen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung zu schützen“ 1 . Nach vielen Anläufen wurde in Deutschland am 02.11.2000 das „Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts“ verabschiedet. Der betreffende Teil zur Ächtung von Gewalt im Rahmen der Erziehung trat am 08.11.2002 in Kraft und lautet in § 1631 Abs. 2 BGB: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ 2 Im ersten Internationalen Handbuch der Gewaltforschung haben Heitmeyer und Hagan auf die Schwierigkeit hingewiesen, einen für den wissenschaftlichen Gebrauch geeigneten Gewaltbegriff zu definieren.
Der Begriff der Gewalt ist in der deutschen Sprache doppelbödig. 3 Er enthält die Komponenten sowohl der direkten persönlichen Gewalt als auch der legitimen institutionellen Gewalt. Einmal Gewalt als Bezeichnung für einen einmaligen physischen Akt, bei dem ein Mensch einem anderen Menschen Schaden mittels physischer Stärke oder psychisch-verbaler Abwertung zufügt, zum anderen Gewalt als Bezeichnung für öffentliche Macht, mittels derer bestimmte Ordnungsvorstellungen durchgesetzt werden. Neben der erwähnten
Doppelbedeutung verweist diese Ambivalenz auf die sich im historischen Verlauf schnell und stark verändernden Vorstellungen von der Akzeptanz und Legitimität von Aggression und Gewalt, die eine genaue und dauerhafte Abgrenzung fast unmöglich machen.
Im Zeitverlauf verschieben sich die Vorstellungen davon, welche Ausprägungen von Aggression und Gewalt als kulturell akzeptabel oder sogar produktiv gelten und von welcher Ausprägung und Schwelle ab sie als illegitim und zerstörerisch wahrgenommen werden. Mit der Veränderung von moralischen, rechtlichen, politischen, erzieherischen und sexuellen Normen und Werten wandeln sich auch die Maßstäbe.
1 UN-Kinderrechtskonvention 1992, Artikel 19
2 Bundesministerium der Justiz, BGB § 1631
3 Imbusch 2002, S. 29
7
1.1 Was ist Gewalt?
Glynis M. Breakwell zieht einen Unterschied zwischen Selbstbehauptung, Aggression und Gewalt: „Selbstbehauptung heißt, auf seinen Rechten oder Meinungen zu bestehen. Aggression wird als jede Form des Verhaltens definiert, die darauf angelegt ist, eine Person gegen ihren Willen zu schädigen oder zu verletzen. Gewalt ist als Handlung definiert, in der vorsätzlich versucht wird, jemandem körperlichen Schaden zuzufügen." 1
Die Definition nach Philip G. Zimbardo und Richard J. Gerrig lautet wie folgt: „In Beschränkung auf die Aggression zwischen Menschen ist Aggression jedes absichtlich ausgeführte körperliche oder verbale Handeln, welches verletzt oder gar zerstört. Gewalt bildet die noch extremere und gesellschaftlich nicht mehr akzeptierte Form der Aggression. Neben dem Verhalten der Aggression wird Aggressivität eher als Persönlichkeitseigenschaft oder Disposition definiert, welche bei verschiedenen Menschen höchst unterschiedlich ausgeprägt sein kann.“ 2
Nach Selg, Mees und Berg wird Gewalt definiert: „Unter Gewalt wird in erster Linie physische Gewalt verstanden.“ 3
Sie gehen jedoch noch einen Schritt weiter und geben Definitionen für Ärger, Wut, Zorn und Hass, Gefühle, die oft in unmittelbarem Zusammenhang mit Aggressionen bzw. Gewalt auftreten: „Ärger kann als eine Klasse von untereinander ähnlichen, unlustbetonten emotionalen Reaktionen bezeichnet werden. Von Wut sprechen wir bei höheren Erregungsgraden. Zorn entsteht, wenn andere Personen wichtige Normen verletzen. Hass meint weniger eine kurzzeitige Gefühlsregung als vielmehr eine überdauernde intensive Einstellung gegen etwas oder gegen jemand, Hass zielt auf Vernichtung des Objekts.“ 4
All diese Definitionen lassen jedoch das tatsächliche oder vermeintliche Opfer bislang völlig außer Betracht.
Bierhoff und Wagner definieren eine Aktivität als Aggression, wenn ein Akteur versucht, einem Opfer Schaden oder körperlichen Schmerz zuzufügen, und das Opfer simultan versucht dies zu vermeiden. 5
1 vgl. Breakwell 1998, S. 19
2 Zimbardo/Gerrig 1999, S. 338
3 vgl. Selg/Mees/Berg 1997 S. 7-8
4 Ebd. S. 9-10
5 vgl. Bierhoff/Wagner 1998, S. 6
8
Damit wird vermieden, dass beispielsweise sadistische Sexualpraktiken, bei welchen sich die handelnden Personen ihrer Rolle und ihres Tuns bewusst sind, als Aggression eingestuft werden müssten.
1.1.1 Arten von Gewalt Gewalt kann sein:
Ideologische Gewalt, politische Gewalt, Gewalt in der Bildung, religiöse Gewalt, rassistische Gewalt, körperliche Gewalt, psychische Gewalt, familiäre Gewalt, Gewalt in der Erziehung, Gewalt in der Partnerschaft, sexuelle Gewalt, Mobbing, wirtschaftliche Gewalt (Kinderarbeit), Gewalt gegen sich selbst, Staatsgewalt, sowie geschlechtsfeindliche Gewalt.
Da es keine einheitliche Definition von Gewalt gibt, hilft eine Strukturierung wie folgt:
1.1.2 Personale versus strukturelle Gewalt
Die Unterscheidung zwischen personaler und struktureller Gewalt bezieht sich auf Gewalt mit und ohne Akteur. So definiert Michael Kunczik personale Gewalt als: "die beabsichtigte physische und/oder psychische Schädigung einer Person, von Lebewesen und Sachen durch eine andere Person“. 1 Im Gegensatz dazu liegt nach Johan Galtung strukturelle Gewalt vor, „wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung“ 2 , also der Unterschied zwischen dem was ist und dem, was hätte sein können. Eingeschränkte Lebenschancen, wie sie durch Armut oder Hunger hervorgerufen werden, sind in diesem Sinne Ausdruck einer strukturellen Gewalt, die von den Opfern nicht einmal direkt so empfunden werden muss, weil die eingeschränkten Lebensnormen bereits internalisiert sein können. Strukturelle Gewalt ist deshalb kaum messbar und extrem weitreichend, weshalb an dieser Stelle nicht weiter darauf eingegangen werden kann.
1 Kunczik 1996, S.12
2 Galtung 1982, S. 9
9
1.1.3 Legitime versus illegitime Gewalt
Die Aufteilung in legitime und illegitime Gewalt schließt legale und illegale Gewalt mit ein, da der Begriff legitim auch noch moralische und kulturelle Konventionen berücksichtigt. Während die Legalität anhand der Gesetzgebung leicht zu bestimmen ist, muss man bei der Legitimität auch noch die jeweilige Gesellschaft in der die Gewalt ausgeübt wird, berücksichtigen, denn auch illegale Handlungen können unter Umständen als legitim angesehen werden.
1.1.4 individuelle versus kollektive Gewalt
Die individuelle Gewalt geht von einzelnen Akteuren aus und richtet sich gegen einzelne oder mehrere Personen oder gegen Sachen. Unter kollektiver Gewalt versteht man die Gewaltausübung von mindestens zwei Personen, die in die gleiche Richtung wirken. Oft ist sie gegen ein anderes Kollektiv gerichtet, und die Akteure können einander auch unbekannt sein. Auf kollektiver Ebene kann Gewalt durch Befehle ausgelöst werden und die einzelnen Individuen können durch Stimulation der anderen Kollektivmitglieder stärkere Aggressionen zeigen als solche, zu denen sie alleine fähig wären.
1.1.5 expressive versus instrumentelle Gewalt
Expressive Gewalt dient meistens der Selbstrepräsentation. Sie hat Bedeutung im Zuge der Präsentation von Einzigartigkeit, über die der SchülerInnen Aufmerksamkeit erreichen will. Gewalt erscheint hier als ein wirkungsvolles Mittel, da sie wahrgenommen wird und Aufmerksamkeit sichert. Die Opfer sind dabei meist beliebig und das Ausbrechen dieser Gewalt ist unberechenbar. Sie ist Gewalt „just for fun“ und der Akt der Gewaltausübung wird zum Selbstzweck. Kinder und Jugendliche sind darauf aus, Aufsehen zu erregen, was durch die Brüskierung der Schulöffentlichkeit gelingen kann. Hierdurch erhält expressive Gewalt ihren Stellenwert. Diese Form wird - auch in der Verbindung mit jugendkulturellen Orientierungen und Cliquenkontexten - zunehmend gefährlich, weil sie schwer zu kalkulieren ist und weil die Opfer beliebig sind. Instrumentelle Gewalt hingegen dient der Selbstdurchsetzung und der Problemlösung in alltäglichen schulischen Konfliktsituationen. Sie ist mit einem kalkulatorischen Aspekt verbunden. Gewalt wird hier ganz zielgerichtet und bewusst als Mittel
10
eingesetzt. Das heißt aber auch, wichtiger als der Vollzug der Gewalthandlung ist das Ergebnis, welches man damit erreichen will.
1.1.6 Intentionale versus nicht-intentionale Gewalt
Zwischen intentionaler und nicht-intentionaler Gewalt zu unterscheiden. Ob der gewaltsamen Handlung eine Absicht zugrundeliegt, ist aus der Sicht des Opfers nicht immer eindeutig erkennbar, obwohl aus seiner Sicht die Vermutung naheliegt. Dennoch mag die Gewalthandlung, z.B. der Tritt auf den Fuß, ohne Absicht erfolgt. (Beispiel: Foul im Fußball)
1.1.7 Manifeste versus latente Gewalt
Manifeste Gewalt bezeichnet wahrnehmbare Gewalt, also körperlich und verbal aggressives Verhalten. Latente Gewalt spielt sich in der Phantasie ab und ist nicht umgesetzte Aggression, daher auch nicht messbar.
1.2. Physische Gewalt
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. 1 Physische Gewalt wird von Helga Theunert definiert als: „alle Formen, die körperliche Zerstörung, Verletzung oder Einschränkung zur Folge haben, also die Gewalt, die Menschen anderen körperlich zufügen“. 2
Unter physischer Gewalt leidet ein Mensch, wenn die Unversehrtheit seines Körpers durch eine oder mehrere Personen absichtlich (also nicht durch Missgeschick, Zufall oder Unfall) verletzt wird. Unter psychischer Gewalt können demgegenüber die Formen von Gewalt verstanden werden: „die die geistige und seelische Verfassung der Betroffenen schädigen“ 3 .
Alle Menschen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wer dieses missachtet, überschreitet eine Grenze, stellt die persönliche Unabhängigkeit und Selbstständigkeit eines Menschen in Frage - die eines Erwachsenen wie die eines Kindes. Physische Gewalt wird aber nicht nur von Erwachsenen, sondern auch von Kindern und Jugendlichen an Minderjährigen ausgeübt, sei es als misslungener Konfliktlösungsversuch, als Ausübung von Macht oder als Kompensation eigener Frustrationen.
1 Deutscher Bundestag:, GG Artikel 2 Abs. 2
2 Theunert 1987, S. 71
3 Ebd., S. 74
11
1.3. Psychische Gewalt
Die wohl am schwersten fassbare Form von Gewalt in der Familie wird durch Begriffe wie „psychische bzw. emotionale Misshandlung“, „seelische Grausamkeit“ oder auch „psychische Gewalt“ umrissen.
Instrument dieser Gewaltform ist die Sprache. Ziel ist dabei meistens die Diskreditierung und Herabsetzung des Gegenübers 1 . Durch die dabei entstehenden seelischen Verletzungen können die betreffenden Personen stark beeinträchtigt werden. Oft liegt der Ursprung von physischer Gewalt in einer konflikthaften Interaktion, die dann zu psychischer Gewalt führt (z.B. Beleidigungen) und dann in physische Gewalt (Schläge) mündet. Da z.B. „Sprüche“, die in Interaktionen geäußert werden, für den einen als harmlos, für den anderen jedoch als schwerwiegende Beleidigung aufgenommen werden können, ist es oftmals schwierig, etwas als psychische Gewalt eindeutig festzuhalten. „Zudem ist psychische Gewalt immer äußerst interpretationsbedürftig, weil die Auswirkungen dieser Gewalt nicht so offensichtlich sind wie bei der physischen Gewalt (blaues Auge).“ 2
In den 1960er und 1970er Jahren konzentrierten sich Forscher darauf, medizinische, psychiatrische und strafrechtliche Erklärungen für Gewalt gegen Kinder zu finden. Modernere Debatten legen mittlerweile ihr Hauptaugenmerk auf Ausdrucks- und Erscheinungsformen, Erklärungsversuche und Ursachenforschung. Allerdings herrscht dabei heute ein großes Unbehagen auf den unterschiedlichen Ebenen und die Forschungsbemühungen sind sehr zurückhaltend, da es sich bei psychischer Gewalt gegen Kinder um ein Thema handelt, in das sehr viel Subjektivität eingeht. Folglich ist es schwierig in diesem Bereich eine Diskussion zu führen, weil jeder für sich selbst definiert, was als psychische Gewalt gegen Kinder angesehen werden kann. Die Grenze zwischen üblichen und weitgehend tolerierten Praktiken (z.B. Hausarrest) und psychisch schädigenden Verhalten ist schwer zu ziehen. Somit sind auch Aussagen über die Häufigkeit psychischer Misshandlungen schwierig.
1 vgl. Neidhardt 1986, S. 119
2 Tillmann 2000 S. 36-52
12
2. Was ist Aggression?
Der Begriff Aggression kommt aus dem lateinischen „aggredior - aggredi“ und heißt ursprünglich herangehen, im Sinne von Annäherung, bzw. angreifen im Sinne von berühren. Erst in neuerer Zeit ist Aggression als Angriffsverhalten bekannt. Jeder Mensch hat wahrscheinlich durch seine angeborenen Anlagen ein bestimmtes Potential und Profil von Aggressivität. Es gehört im weitesten Sinne zur menschlichen Antriebskraft und ist insofern fester Bestandteil der Menschen als Gattungswesen. In welchem Ausmaß und in welchen Formen sich diese Aggressivität aber in tatsächliche Aggression niederschlägt, scheint nicht genetisch vorgegeben zu sein, sondern stark von den Umweltimpulsen und Sozialisationseffekten abzuhängen, die ein Mensch vor allem in der frühen Kindheit und im Jugendalter erfährt. Aggressivität ist eine angeborene menschliche Eigenschaft.
Jeder von uns kennt unterschwellige Impulse, in bestimmten Situationen schädigende Handlungen auszuführen, entweder gegen Menschen oder auch gegen Sachen. Diese Aggressivität kann in eine Aggression umschlagen, wenn die Neigung zum Schädigen tatsächlich ausgelebt wird.
Häufig wird übersehen, dass aggressives Verhalten oft Durchsetzungsverhalten ist, das von dem Gegenüber als Angriff erlebt wird 1 . Für den Begriff Aggression finden sich in der wissenschaftlichen Literatur unterschiedliche Definitionen. Aggression ist im weitesten Sinn Energie, die in sinnvollen menschlichen Taten und sinnvollen, weil menschenwürdigen Handlungsweisen ihren Ausdruck findet. Aggression in diesem Sinne ist nicht nur die Möglichkeit wütend werden zu können. Viele Menschen können gar nicht wütend werden, sondern werden, ohne es zu wissen, gleich gewalttätig. Im Allgemeinen werden unter Aggressionen alle jene Verhaltensweisen und Handlungen verstanden, die in schädigender Absicht gegen Lebewesen und/oder Gegenstände gerichtet sind. Wesentlich dabei ist das Vorhaben der Schädigung, unabhängig davon, ob als Folge des aggressiven Verhaltens ein tatsächlicher Schaden eintritt oder nicht. Aggressionen sind zielgerichtet und geschehen nicht aus Versehen.
„Unter aggressiven Verhaltensweisen werden hier solche verstanden, die Individuen oder Sachen aktiv und zielgerichtet schädigen oder in Angst versetzen.“ 1
1 Fachlexikon der sozialen Arbeit 2002, S.9
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Arbeit zitieren:
Kirsten Pieczynski, 2007, Gewalt und Aggressionen im Bereich der Schulsozialarbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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