Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis IIÍ.
Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen V.
1 Einleitung 1
2 Die derzeitige Situation im Apothekenmarkt 2
2.1 Die Apotheke in Deutschland 2
2.2 Veränderte Rahmenbedingungen 3
2.3 Aktuelle Struktur der Apotheken 4
3 Die Filialisierung 7
4 Die Kooperation von Apotheken 8
4.1 Allheilmittel Kooperation? 8
4.2 Das Franchising 9
4.2.1 Historie 10
4.2.2 Abgrenzung zum Filialsystem 11
4.2.3 Abgrenzung zu Handelsketten 11
4.2.4 Allgemeine Vorteile eines Franchisesystems für den Franchisenehmer 12
4.2.5 Allgemeine Nachteile eines Franchisesystems für den Franchisenehmer. 12
4.2.6 Franchisekonzepte in Deutschland 13
4.2.6.1 DocMorris N.V. 13
4.2.6.2 Apo.take 14
4.2.6.3 AVIE GmbH Co. KG 15
4.2.6.4 EasyApotheken Kooperationsgesellschaft mbH 16
5 Persönliche Bewertung 17
5.1 Abwägung der Vor- und Nachteile der einzelnen Konzepte 17
5.2 Das Problem der Messbarkeit der Vor- und Nachteile 18
5.3 Vergleich der Systeme 19
5.4 Franchisesysteme - besser als der Ruf? 24
6 Fazit und Ausblick 26
Anhang S. 28
Literaturverzeichnis S. 29
II
Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen
Abb. 1: Entwicklung der Apothekenzahlen
Abb. 2: Gesamtumsatz der Apotheken
Abb. 3: Handelsspanne, Gesamtkostenanteil, Rendite
Abb. 4: Vergleich großhandelsabhängiger Kooperationen und Franchisesysteme
Abb. 5: Broschüre easyApotheke, S. 2
V
1 Einleitung
Herr der Vergangenheit ist, wer sich erinnern kann, Herr der Zukunft ist, wer sich wandeln kann.“ (Chinesisches Sprichwort)
Das gesamte deutsche Gesundheitssystem ist seit einigen Jahren im Wandel. Die damit verbundenen Veränderungen gehen auch am Apothekenmarkt nicht spurlos vorüber. Der Wettbewerb im Gesundheitsmarkt wird stärker, wodurch höhere Anforderungen auch auf die einzelne Apotheke zukommen.
Die Aufgabe der heutigen Apotheken ist nicht mehr nur das reine Verkaufen von Arzneimitteln, vielmehr entwickeln sich die Apotheken mehr und mehr zum Kompetenzzentrum für Gesundheit. Sie sehen sich vermehrt der Herausforderung gegenübergestellt, sich dieser Veränderung anzupassen, um in der Zukunft im Markt wettbewerbsfähig und damit überlebensfähig zu bleiben 1 . Doch sich in diesen Zeiten zu behaupten und zu profilieren, ist nicht die einfachste Aufgabe des Apothekers 2 .
Immer dann, wenn von außen eine Gefahr droht, so steht man zusammen, denn zusammen ist man stark. Dieser Gedanke mag für viele Apotheker der Anlass gewesen sein, sich einer oder mehrerer Kooperationen anzuschließen 3 . So hat sich seit 2004 die Anzahl der Apothekenkooperationen enorm erhöht 4 . Es stellt sich allerdings die Frage, ob dieses Konzept wirklich aufgeht.
Dieser Frage widmet sich die vorliegende Arbeit. Dabei soll zunächst auf die derzeitige Situation im deutschen Apothekenmarkt eingegangen werden. Anschließend werden die verschiedenen Apothekenkooperationen dargestellt. Hierbei wird insbesondere auf die für Apotheken neue Form des Franchisings eingegangen. Im Anschluss an diese Darstellung erfolgen eine Bewertung dieser Kooperationen, sowie eine kritische Auseinandersetzung mit den Franchisesystemen. Abschließend folgt ein Fazit und Ausblick für den Apothekenmarkt.
1 Behling/ Brickau/ Ziegenbein (2005), S. 109.
2 Behling/ Brickau/ Ziegenbein (2005), S. 110.
3 U.A., PharmaRundschau/ Sonderobjekt 2007, S. 6.
4 U.A., apo-online 2/2007, S. 20.
1
2 Die derzeitige Situation im Apothekenmarkt
2.1 Die Apotheke in Deutschland
Die Apotheke ist grundsätzlich ein mittelständischer Betrieb, der eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sichert 5 und damit eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt 6 , § 1 Abs 1 ApoG 7 . Zwar ist der Apotheker als Vollkaufmann i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 1 HGB 8 angesehen, dennoch handelt es sich bei Apotheken nicht um gewerbliche, wirtschaftlich geprägte Betriebe im herkömmlichen Sinn, da bei ihr die unmittelbare Beziehung zum einzelnen Kunden im Vordergrund steht 9 . Apotheken stehen in der Wertschöpfungs- und Versorgungskette beim Vertrieb von Medizinprodukten als Intermediär zwischen der Pharmaindustrie und dem Patienten 10 .
Aus dieser Stellung und der öffentlichen Aufgabe der Apotheken folgen besondere Anforderungen an den Betrieb einer Apotheke und an die Person des Apothekers. Besondere Vorschriften und Auflagen wie etwa die Personenbezogenheit der Apothekenerlaubnis (vgl. §§ 1 Abs. 3, 7, 9 ApoG) führen dazu, dass sich die Apotheken deutlich von mittelständischen Unternehmensformen unterscheiden 11 . Durch die besonderen Bestimmungen soll gewährleistet werden, dass dem Apotheker die Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelsicherheit für die Bevölkerung höherwertiger ist, als das unternehmerische Gewinnstreben 12 . Der Beruf eines Apothekers ist damit ähnlich eines staatlich gebundenen Berufs 13 .
Diese Schutzregelungen unterliegen jedoch ebenfalls laufenden Veränderungen und Liberalisierungen. Im Folgenden soll daher kurz auf einige wichtige aktuelle Rechtsänderungen eingegangen werden.
5 Behling/ Brickau/ Ziegenbein (2005), S. 3.
6 Wigge/ Kleinke, MedR 2002, S. 391.
7 Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1993), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686).
8 Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2833).
9 BVerfGE 75, 166 (178); Wigge/ Kleinke, MedR 2002, S. 391.
10 Behling/ Brickau/ Ziegenbein (2005), S. 3.
11 Behling/ Brickau/ Ziegenbein (2005), S. 3.
12 Behling/ Brickau/ Ziegenbein (2005), S. 3.
13 Wigge/ Kleinke, MedR 2002, S. 391 (392).
2
2.2 Veränderte Rahmenbedingungen
Die neuesten Änderungen im Apothekenmarkt sind auf das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) 14 zurückzuführen. Hierdurch wurde der in § 130 Abs. 1 Satz 1 SGB V 15 gesetzlich festgelegte Abschlag für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel, den die Apotheken an die Krankenkassen abführen müssen, von € 2,00 auf € 2,30 erhöht 16 .
Die wesentlichsten Neuerungen wurden jedoch bereits am 1. Januar 2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) 17 eingeführt 18 .
Zum einen wurde das bis dato geltende strickte Mehrbesitzverbot dahingehend gelockert 19 , dass die Apotheker nunmehr bis zu drei sogenannte Filialapotheken betreiben können (§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 4 ApoG) 20 . Somit ist es nunmehr einem approbierten Apotheker gestattet, neben der persönlichen Leitung seiner Stammapotheke noch drei weitere Filialapotheken innerhalb desselben oder des benachbarten Kreises zu führen, wenn in allen Filialapotheken je ein approbierter Apotheker als Angestellter in Vollzeit die verantwortliche Leitung dieser übernimmt 21 .
Zum anderen ist nun auch der Versandhandel für Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (§ 43 Abs. 1 AMG 22 i.V.m. § 11a ApoG) 23 .
14 Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) vom 26. März 2007, BGBl. 2007, S. 378.
15 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom
20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477), zuletzt geändert durch § 22 Abs. 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2861).
16 Sodan, NJW 2007, S. 1313 (1315).
17 Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz -GMG) vom 14. November 2003, BGBl. I, S. 2190.
18 Hierzu siehe Hiddemann/ Muckel, NJW 2004, S. 7.
19 Das Fremd- und Mehrbesitzverbot wurde durch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 1964 verfassungsrechtlich gebilligt (BVerfGE 17, 232). Zwar befindet sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines Fremd- und Mehrbesitzverbots erneut in der verfassungsrechtlichen Diskussion. Bisher ist sie jedoch noch nicht höchstrichterlich entschieden worden. Das VG des Saarlandes hat die Frage der Zulässigkeit des Betriebes einer Niederlassung einer Apotheke durch die Aktiengesellschaft DocMorris N.V. dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt (Vorlagebeschluss vom
20. März 2007 - Az.: 3 K 361/06). Eine Entscheidung diesbezüglich steht noch aus.
20 Hasan-Boehme, AWA 15.12.2007, S. 5.
21 Behling/ Brickau/ Ziegenbein (2005), S. 17.
22 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I, S. 3394), zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 1 des Gesetzes vom 23 November 2007 (BGBl. I, S. 2631).
23 Hiddemann/ Muckel, NJW 2004, S. 7 (12).
3
Arbeit zitieren:
Robert Tischer, 2008, Kooperationen und Franchising – Quo vadis inhabergeführte Apotheke?, München, GRIN Verlag GmbH
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