Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
Der Sensus Communis 3
Die Bestimmung des Geschmacks als eine Art Gemeinsinn 6
Der Gemeinsinn hinsichtlich des Interesses an der Natur und an der Kunst 6
Der Unterschied in der Wahrnehmung von Natur und Kunst 8
Der Gemeinsinn in der unterschiedlichen Wahrnehmung von Kunst und Natur 10
Fazit 10
Bibliografie 11
2
Darstellung des Gemeinsinns in Kants „Kritik der Urteilskraft“ unter Berücksichtigung des Interesses an Natur und Kunst Einleitung
Der Gemeinsinn ist ein Konzept, dass sich durch weite Teile der Kritik der Urteilskraft zieht. Er bildet die Voraussetzung für eine Vielzahl von Bestimmungen. In der vorliegenden Arbeit sollen die Bestimmungen zum Gemeinsinn dargestellt, und dessen Bedeutung exemplarisch für die Wahrnehmung von Kunst und Natur angesprochen werden.
Die Bestimmungen zum Begriff verändern sich im Laufe der Darstellung innerhalb der Kritik. Die Begrifflichkeiten schwanken zwischen gesundem Menschenverstand und der Bedeutung des Gemeinsinns als Geschmack. Auch wenn sich Kant nicht auf eine eindeutige Definition festlegt, spielt der Begriff doch eine zentrale Rolle in der Verallgemeinerbarkeit von Empfindungen und Eindrücken. An diese Bedeutsamkeit soll sich am Ende der Arbeit durch die Betrachtung der Wahrnehmung von Kunst und Natur angenähert werden.
Der Sensus Communis
Im Folgenden soll der Begriff sensus communis, also der Gemeinsinn, in Kants Kritik der Urteilskraft dargestellt werden.
Der Gemeinsinn taucht immer wieder in der Kritik der Urteilskraft auf und spielt eine zentrale Rolle in der Erklärbarkeit einzelner Phänomene. Er wird erstmals in den §§ 20-22 und dann später in den §§ 39-42 in verschiedenen Zusammenhängen erwähnt.
In § 20 wird die Existenz eines Gemeinsinns als Grundbedingung für das Treffen eines Geschmacksurteils bestimmt. Der sensus communis ist hier kein „äußerer Sinn“, sondern stellt eine „Wirkung aus dem freien Spiel unserer Erkenntniskräfte“ dar. 1 Der Begriff Gemeinsinn deutet an, dass der „Gefühlszustand, der das Geschmacksurteil begründet“ von mehreren Menschen ähnlich, wenn nicht gleich empfunden werden kann. Der Begriff zielt also auf ein Empfinden und nicht auf einen Sinn der Wahrnehmung. Die Beschaffenheit der Wirkung die er erzielt, wird an dieser Stelle der Kritik nicht näher erklärt. Die Notwendigkeit der Existenz eines Gemeinsinns liegt in der Be- 1Kant, I., Kritik der Urteilskraft, hrsg. v. Klemme, H., Hamburg 2006 (Philosophische Bibliothek 507), S.
96/ Z. 8f.
3
deutung objektiver Mitteilbarkeit von Urteilen und Erkenntnissen. Nur wenn der Gemütszustand, der ein Urteil oder eine Erkenntnis begleitet von mehreren Subjekten geteilt werden kann, kann auch eine Erkenntnis oder ein Urteil getreu den zugrunde liegenden Empfindungen ausgetauscht werden. In dieser Grundfunktion des Gemeinsinns sieht Kant gleichzeitig die Bestätigung für dessen Existenz: „so wird dieser mit Grunde angenommen werden können (…) als notwendige Bedingung der allgemeinen Mitteilbarkeit unserer Erkenntnis“. 2 Es sei angemerkt, dass der Gemeinsinn hier in Verbindung mit Erkenntnis und Urteil als Basis des Geschmacks in Verbindung gebracht wird.
Bei der Anwendung auf die Beurteilung von Dingen wird deutlich, dass der Gemeinsinn lediglich eine „idealische Norm“ darstellt. 3 Geschmacksurteile basieren auf der „Annahme eines verallgemeinerungsfähigen Gefühls“ und nicht auf der empirischen Erfahrung, dass das Gefühl tatsächlich verallgemeinerungsfähig ist. 4 Sie stellen somit subjektive Einschätzungen dar, die in der gewissenhaften Prüfung durch die Urteilskraft als verallgemeinerbar beurteilt werden, dies aber nicht zwangsweise sein müssen. Geschmacksurteile erhalten durch den Gemeinsinn eine Art Geltungsanspruch, der aber nicht aus sich heraus besteht, sondern „eher ein[en] Appell an die anderen“ darstellt. 5
Der Begriff Gemeinsinn wird indirekt wieder aufgegriffen im § 39, in dem es um die Mitteilbarkeit einer Empfindung geht. Sie wird wieder als Grundlage der Mitteilbarkeit erwähnt, allerdings nicht wörtlich, sondern über die Notwendigkeit einer Betonung der notwendigen Homogenität von Sinnesempfindungen zur Mitteilung von Eindrücken und Urteilen. Als Beispiel führt Kant den Duft einer Blume an. Man kann jemandem, dem der Geruchssinn fehlt, einen Duft zwar erklären, diese Erklärung weckt aber keine nachvollziehbaren Eindrücke und Vorstellungen und kann so auch nicht nachempfunden werden.
Im § 40 seiner Kritik der Urteilskraft spricht Immanuel Kant von der Bedeutung eines über die Sinne hinausgehenden höheren Erkenntnisvermögens für die Urteilskraft, will man eine Vorstellung von Dingen wie Wahrheit, Schönheit oder Gerechtigkeit bekommen. Er widerspricht so der geläufi-
2Ebd., S. 97/ Z. 12-16.
3 Kant, Kritik, S. 98/ Z. 4f.
4 Teichert, D, Immanuel Kant: „Kritik der Urteilskraft“ - Ein einführender Kommentar, Paderborn 1992
(Studienkommentare zur Philosophie), S. 52.
5 Ebd.
4
Arbeit zitieren:
Christoph Mayr, 2008, Darstellung des Gemeinsinns in Kants „Kritik der Urteilskraft“, München, GRIN Verlag GmbH
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