Gliederung
1. Einleitung 3
2. Historischer Überblick 3
2.1 Türkei und Europa. 3
2.2 Zyperns Weg zur EU-Mitgliedschaft 4
2.3 Der Zypernkonflikt. 5
3. Andauernde Konfliktpunkte. 6
4. Ansätze zur Konfliktlösung auf Zypern zwischen 1999 und August 2007. 9
4.1 Mediationsbemühungen der Vereinten Nationen. 9
4.2 Die Rolle der EU - Ko-Mediator im Konflikt? 11
5. Erwartungen der EU an die Türkei 13
6. Außenpolitische Positionen der Türkei 14
7. Die Republik Zypern als EU-Mitglied 17
8. Ergebnis und Ausblick 18
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Einleitung 1.
Im Jahr 1999 hat die Türkei offiziell den Status eines Beitrittskandidaten zur Europäischen Union (EU) erhalten. Die Republik Zypern ist seit 2004 EU-Mitglied. Doch die Türkei erkennt die Republik Zypern völkerrechtlich nicht an. Türkische Soldaten sind im Nordteil Zyperns stationiert; die Republik Zypern spricht von einer „Besetzung“ Nordzyperns durch die Türkei.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Zusammenhang zwischen dem Zypernkonflikt und den EU-Beitrittsverhandlungen der Türkei. Es soll herausgefunden werden, ob bzw. in wie weit der Zypernkonflikt ein Hindernis für einen EU-Beitritt der Türkei darstellt. Auch sollen die Auswirkungen des EU-Kontext auf den Konflikt herausgearbeitet werden. Die Rolle der EU im Zypernkonflikt und ihre eventuelle Eignung als Mediator soll untersucht werden. Zunächst wird der historische Kontext resümiert, die Beziehungen der Türkei und der Republik Zypern zur Europäischen Union, sowie die Entstehung und Entwicklung des Zypernkonflikts werden skizziert. Es werden die relevanten „issues in conflict“ 1 herausgearbeitet und die Ansätze zur Konfliktlösung zwischen 1999 und 2007 betrachtet. Besondere Aufmerksamkeit wird hierbei den Mediationsbemühungen der Vereinten Nationen und der Rolle der EU geschenkt. Anschließend werden die Erwartungen der EU an den Beitrittskandidaten Türkei, die Positionen der Türkei sowie des neuen EU-Mitglieds Republik Zypern in Bezug auf den Zypernkonflikt herausgearbeitet und analysiert. Ziel ist es, vor diesem Hintergrund den Einfluss des Zypernkonflikts auf die EU-Beitrittsverhandlungen der Türkei zu beurteilen.
Bezüglich des Konzepts der Konfliktmediation und der Anforderungen an Mediatoren wird in dieser Arbeit auf die Untersuchungen von Jacob Bercovitch zurückgegriffen. 2 Besonders Bercovitchs Annahme, dass Mediatoren über bestimmte Ressourcen zur Mediation verfügen müssen 3 wird aufgegriffen.
Historischer Überblick 2.
Türkei und Europa 2.1
Bereits seit den 60’er Jahren ist die Türkei bemüht, sich dem europäischen Integrationsprozess anzuschließen. Schon das Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der EWG vom Dezember 1964 zielte auf eine Zollunion und eine mögliche spätere
1 Vgl. Bercovitch/Houston (1996), S. 24
2 Bercovitch (1992), / Bercovitch (1996) / Bercovitch/Houston (1996)
3 Bercovitch (1992), S. 15
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Mitgliedschaft in der Gemeinschaft. 4 Der Antrag auf Beitritt zur EU wurde schließlich 1987 von der Türkei gestellt. 5 Der Integrationsprozess verlief allerdings - auch bedingt durch das traditionell gespannte Verhältnis zwischen Griechenland und der Türkei sowie die Zypernfrage - bisher nur schleppend. 1995 hob Griechenland schließlich sein Veto gegen eine Zollunion mit der Türkei auf, nachdem ein „pre-accession structured dialogue“ über einen EU-Beitritt Zyperns etabliert worden war. 6 Im darauffolgenden Jahr wurde die Zollunion entsprechend umgesetzt. Bezüglich einer EU-Mitgliedschaft wird die Türkei jedoch 1997 zunächst vertröstet, während Beitrittsverhandlungen u.a. mit der Republik Zypern aufgenommen werden. Erst nach einer Wende in der griechischen Außenpolitik und Griechenlands Bruch mit seiner Vetopolitik erhält die Türkei auf dem Helsinki-Gipfel 1999 den Status eines Beitrittskandidaten. Seit Oktober 2005 laufen nunmehr die offiziellen Beitrittsverhandlungen zwischen Türkei und EU. Die Anerkennung der Republik Zypern, welche bei Aufnahme dieser Verhandlungen bereits EU-Mitglied ist, durch die Türkei hat die EU nicht zur Vorbedingung für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen gemacht, „aber eine Anerkennung im Laufe der Verhandlungen und eine Lösung des Zypernproblems gilt für einen Beitritt der Türkei zur EU als unabdingbar.“ 7
2.2 Zyperns Weg zur EU-Mitgliedschaft
Schon zwei Jahre nach der Erlangung ihrer Unabhängigkeit von Großbritannien im Jahr 1960 beantragte die Republik Zypern die Assoziierung mit der EWG. Der Assoziierungsvertrag trat schließlich im Juni 1973 in Kraft. In Folge der türkischen Invasion 1974 wurde der Assoziierungsprozess jedoch stark verzögert. Erst 1987 wurde die zweite Assoziationsstufe, welche die Schaffung einer Zollunion zum Ziel hatte, unterzeichnet. Wenig später, im Juli 1990, stellte die Republik Zypern im Namen der gesamten Insel, jedoch ohne tatsächliche Beteiligung des türkischen Nordteils, den Antrag auf Vollmitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft. Zunächst setzte die EU-Kommission voraus, dass eine EU-Integration Zyperns „implies a peaceful, balanced and lasting settlement of the Cyprus question“ 8 . Diese Forderung wurde jedoch im Laufe der Verhandlungen immer mehr ‘verwässert’. 9 Als Ursache für die diesbezügliche Verschiebung der EU-Position nennt Redmond die erfolgreichen Bemühungen Griechenlands, die Verhandlungen über eine Zollunion zwischen der EU und
4 Kreiser/Neumann (2005) S. 449
5 Kreiser/Neumann (2005) S. 449
6 Joseph (1997) S. 81
7 Web-Information des Europäischen Parlaments zu den Beitrittsländern und -kandidaten: http://www.europarl.de/europa/erweiterung/beitrittslaender.html (29.09.2007)
8 Zitiert nach Axt (1997) S. 171
9 Axt (1997) S. 171
4
der Türkei mit den EU-Beitrittsverhandlungen Zyperns zu koppeln. 10 Auch drohte Griechenland mit einem Veto gegen die anstehende Erweiterungsrunde, welche vor allem die osteuropäischen Länder umfassen sollte, sofern nicht auch Beitrittsverhandlungen mit Zypern aufgenommen würden. 11 Auf dem Helsinki Gipfel im Dezember 1999 einigte man sich schließlich darauf, dass die Lösung des Zypernkonflikts keine Vorbedingung für den EU-Beitritt Zyperns sei. 12 Die Türkisch-Zyprer sollten nach Auffassung der EU jedoch möglichst in den Integrationsprozess einbezogen werden und die Beitrittsverhandlungen sollten zu einer Lösung des Zypernkonflikts beitragen. Im Hinblick auf die Abkoppelung des Beitrittsprozesses von der Frage der Lösung des Zypernkonflikts hatte der Ausgang des Referendums zum Annan-Plan keine direkten Auswirkungen auf den EU-Beitritt der Republik Zypern. 13 Dieser wurde im Mai 2004, unmittelbar nach dem gescheiterten Referendum, vollzogen.
Für den Inselnorden wurde aufgrund des ungelösten Konfliktes und der weiter andauernden faktischen Teilung der Insel der Acquis Communautaire bis auf weiteres ausgesetzt. 14
2.3 Der Zypernkonflikt
Bereits kurz nach Entlassung der Insel Zypern in die Unabhängigkeit im Jahr 1960 zeigte sich, dass die von den ehemaligen britischen Kolonialherren in Abstimmung mit den beiden ‚Mutterländern’ Griechenland und Türkei gebildete Republik Zypern mit ihrer bikommunalen Prägung keine Stabilität erlangen konnte. Die griechisch-zyprische Bevölkerungsmehrheit strebte, wie schon während ihrer Zeit als britischer Kronkolonie, nach ‚Enosis’- die türkischen Zyprer forderten als Gegenreaktion hierauf die Verwirklichung von ‚Taksim’. 15 Die beiden Bevölkerungsgruppen haben es bisher nicht geschafft, eine Grundlage für ein friedliches Zusammenleben in einem gemeinsamen souveränen Staat zu finden. Joseph sieht den Prozess der Staatenbildung auf Zypern als nicht erfolgreich gelöst an. 16 Schon zum Jahreswechsel 1963 / 1964 kam es im Zusammenhang mit einem Streit über die Verfassung der Republik zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen und zu gewaltsamen Pogromen gegen die türkisch-zyprische
10 Redmond (1997) S. 97
11 Stöwsand (2007) S. 44-47, Axt (2006) S. 118
12 Stöwsand (2007) S. 47
13 Näheres hierzu siehe Punkt 4
14 Art. 1 Nr. 1 des Protocol No on Cyprus, in: Official Journal of the European Union vom 23.09.2003, S. 955
15 Unter dem Begriff ‘Enosis’ wird das Bestreben der Griechisch-Zyprer, die Insel mit dem Mutterland Griechenland zu vereinigen, verstanden. Diese Idee steht in einem engen Zusammenhang mit der griechischen ‚Μεγάλη Ιδέα’ (‚Megali Idea’) - der Schaffung eines griechischen Großreichs. ‚Taksim’ bezeichnet den Gegenvorschlag der türkischen Seite, die Aufteilung der Insel in eine griechische und eine türkische Hälfte und deren Integration mit den jeweiligen Mutterländern.
16 Joseph (1997), S. 76
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Bevölkerung. Die Garantiemächte der Insel - Großbritannien, Griechenland und die Türkeischufen zunächst eine gemeinsame Friedenstruppe und initiierten eine Friedenskonferenz. Diese Bemühungen scheiterten jedoch. Noch im gleichen Jahr zogen sich in Folge der Auseinandersetzungen die türkischen Zyprer aus den Einrichtungen des öffentlichen Lebens zurück und nahmen fortan ihre Rolle in den bikommunalen Staats- und Verwaltungsgremien der Republik Zypern nicht mehr war. 17
Nach einem von der griechischen Militärjunta initiierten und auf eine Vereinigung mit Griechenland abzielenden Putsch gegen den amtierenden zyprischen Präsidenten Erzbischof Makarios, griff 1974 die Türkei in ihrer Rolle als Garantiemacht ein. Sie besetzte den nördlichen Teil der Insel. Nach dem Scheitern von Verhandlungen zwischen den türkischen Zyprern und Erzbischof Makarios über eine geographische Teilung der Insel ging die Türkei in die Offensive und brachte 36 % des Inselterritoriums unter ihre Kontrolle. Türkisches Militär ist seither in signifikanter Anzahl in Nordzypern stationiert. Die Insel Zypern ist faktisch geteilt. Eine Demarkationslinien, die sogenannte ‚Greenline’, deren Überqueren über lange Jahre für Zyprer nicht gestattet war, trennt die Inselhälften. 18 In Folge der türkischen Invasion und der Teilung der Insel kam es zu einem signifikanten Bevölkerungsaustauschgriechische Zyprer flohen unter Zurücklassung ihres Eigentums in den Inselsüden, die türkischen Zyprer in den Norden.
1983 erklärt sich Nordzypern schließlich zur unabhängigen „Türkischen Republik Nordzypern“ (TRNZ), welche aber lediglich von der Türkei völkerrechtlich anerkannt wird. Die (faktisch griechisch-zyprische) Republik Zypern stellt das einzige international anerkannte Völkerrechtssubjekt der Insel dar; durch die Türkei wird sie - im Gegensatz zur TRNZ - allerdings nicht anerkannt. Lediglich der südliche Inselteil mit seiner vorwiegend griechisch-zyprischen Bevölkerung fällt unter die tatsächliche Herrschaftsgewalt der Republik Zypern. Die TRNZ versteht sich, trotz fehlender internationaler Anerkennung, als souveräner Staat, welcher die Staatsgewalt in Nordzypern ausübt. Sie pflegt engste Beziehungen zum „Mutterland“ Türkei, welche diese Position unterstützt.
3 Andauernde Konfliktpunkte
Für eine Konfliktlösung haben nach Bercovitch/Houston die “Issues in conflict“ eine Schlüsselrolle inne. Sie sind für die Akzeptanz von Mediation und für deren Erfolg
17 Axt (2006), S. 117
18 In Folge der Konflikte 1974 wurde die ‚Greenline’ als Waffenstillstandslinie und Pufferzone zwischen dem türkischen und dem griechischen Inselteil eingerichtet. Entlang der Linie befinden sich zahlreiche ‚Observer Points’, an welchen die UNFICYP die Einhaltung der Waffenstillstandslinie durch die beiden Konfliktparteien überwacht.
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entscheidend. 19 Aus diesem Grund soll im Folgenden untersucht werden, wo die andauernden Konfliktpunkte auf Zypern liegen.
Seit der Invasion türkischer Truppen im Inselnorden im Jahr 1974 ist dort fortlaufend eine große Anzahl türkischer Soldaten stationiert; Axt gibt im Jahr 2006 deren Zahl mit ca. 30.000 an. 20 Der ‚Präsident’ der TRNZ Talat spricht bezüglich des Einschreitens der Türkei 1974 von einer „Peace Operation“ zum Schutz der türkisch-zyprischen Bevölkerung. 21 Die Republik Zypern sieht in dem militärischen Eingreifen und der Stationierung türkischen Militärs jedoch ganz anders eine „Besetzung“ des Inselnordens durch die Türkei. 22 Seither ist die Insel durch eine Demarkationslinie, welche zwischen einem türkisch besiedelten Nord- und einem griechischen Südteil verläuft, geteilt. Lange war ein Überschreiten dieser ‚Greenline’ für Zyprer nicht möglich. Eine für das alltägliche Leben entscheidende Änderung ergab sich hier im April 2003 durch Öffnung der ‚Greenline’ für den Personenverkehr, was die Möglichkeit zur gegenseitigen Begegnung von Angehörigen beider Volksgruppen eröffnete. 23
Ein von der Republik Zypern heftig kritisierter Punkt ist die Einflussnahme der Türkei auf Nordzypern und vor allem auch die Ansiedlung türkischer Siedler aus Anatolien auf Zypern, welche die politischen Verhältnisse im Inselnorden verändere und nicht im Sinne der zyprischen Bevölkerung sei. 24 Die Größenordnung dieser Bevölkerungsansiedlungen ist keineswegs unerheblich. Nach Axt sind 113.000 von 200.000 Einwohnern Nordzyperns aus der Türkei stammende Siedler. 25 Die türkischen Zyprer sind nach diesen Zahlen in ihrem eigenen Landesteil mittlerweile in der Minderheit. Die TRNZ spricht in ihren offiziellen Statements dennoch von Arbeitsmigranten, welche nach 5-jährigem Aufenthalt in der TRNZ die dortige Staatsangehörigkeit erworben hätten. 26
Dies verweist auf ein weiteres Problem: mangels internationaler völkerrechtlichen Anerkennung der TRNZ wird auch die von ihr verliehene Staatsangehörigkeit nicht anerkannt. Es ist somit fraglich, welchen Status die in der TRNZ eingebürgerten Personen im Hinblick auf Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsrecht und Bürgerrechte künftig erhalten sollen. 27
19 Bercovitch/Houston (1996), S. 24
20 Axt (2006) S. 115
21 Rede von Talat vom 20.07.07, anlässlich des 33. Jahrestags des 20. Juli 1974 http://www.kktcb.eu/index.php?tpl=show_news&id=139 (01.12.07)
22 http://www.mfa.gov.cy/mfa/mfa2006.nsf/cyprus08_en/cyprus08_en?OpenDocument (07.11.07)
23 Axt (2006), S.130
24 http://www.mfa.gov.cy/mfa/mfa2006.nsf/cyprus08_en/cyprus08_en?OpenDocument (07.11.07)
25 Axt (2006) S. 115
26 http://www.trncpio.org/index.asp?page=61 (07.11.07)
27 Schoch (2003) S. 11
7
Auch die geographische Ausdehnung der von den türkischen Zyprern kontrollierten Gebiete ist umstritten. Der von der Türkei 1974 besetzte Teil der Insel entspricht nicht dem damaligen türkischen Bevölkerungsanteil und Siedlungsgebiet. Territoriale Verschiebungen der Einflussbereiche türkischer Zyprer zu Gunsten der griechischen Bevölkerung werden daher als erforderlich betrachtet. 28
In engem Zusammenhang hiermit steht die Forderung der griechischen Zyprer auf eine Rückkehrmöglichkeit in den Inselnorden. 29 In Folge der türkischen Invasion von 1974 kam es zu erheblichen Bevölkerungsverschiebungen. Nach Angaben der Republik Zypern wurden ca. 160.000 Zyprer aus ihren Siedlungsgebieten in Nordzypern vertrieben. 30 Gerade auch im Hinblick auf die Mitgliedschaft in der EU, in welcher die Freizügigkeit für alle EU-Bürgeralso auch für Zyprer unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft innerhalb ihres eigenes Landes - eigentlich eine Selbstverständlichkeit darstellen sollte, ist dieser Aspekt nachvollziehbar. Die Forderungen der griechischen Zyprer schüren aber Ängste auf türkischzyprischer Seite, da hier befürchtet wird, dass der seit 40 Jahren durch Fakten geschaffenen Besitzstand verletzt würde. Auch die bisher ausstehende Klärung von Eigentumsfragen und der Umgang mit Entschädigungsforderungen enteigneter Zyprer, welche aus ihren ursprünglichen Siedlungsgebieten vertrieben wurden, steht in diesem Kontext und stellt eine besonders sensible Thematik für die Konfliktparteien dar. 31
Großen Einfluss hat der Zypernkonflikt auch auf die Bereiche Handel und Transport, und damit auf die Möglichkeiten für wirtschaftliche Entwicklung besonders des Inselnordens. Innerhalb des europäischen Binnenmarktes können zyprische Waren frei gehandelt werden. Bisher gilt dies jedoch faktisch nur für Waren aus dem Süden der Insel. Nordzypern wird als außerhalb der Zollunion gelegen betrachtet, dortige Handelsware unterliegt Zöllen. 32 Die Anerkennungsfrage hat auch unmittelbare Auswirkungen auf den See- und Luftverkehr. Die Republik Zypern hat die See- und Flughäfen im Nordteil Zyperns, für welchen sie ja die Staatsgewalt beansprucht, als geschlossen erklärt und droht Schiffsführern und Eignern, welche diese Häfen nutzen mit Geld- und Haftstrafen. 33 Auch der nordzyprische Flughafen Ercan ist in diesem Zusammenhang für den internationalen Flugverkehr geschlossen, was z.B. den Aufbau des Tourismus in der TRNZ erheblich behindert. Im Gegenzug verweigert die
28 Schoch (2003) S. 10
29 Schoch (2003) S. 10 f.
30 http://www.mfa.gov.cy/mfa/mfa2006.nsf/cyprus04_en/cyprus04_en?OpenDocument (30.11.07)
31 http://www.mfa.gov.cy/mfa/mfa2006.nsf/cyprus05_en/cyprus05_en?OpenDocument (07.11.07)
32 Axt (2007) S. 425
33 http://www.mfa.gov.cy/mfa/mfa2006.nsf/cyprus16_en/cyprus16_en?OpenDocument (07.11.07)
8
Türkei Schiffen und Flugzeugen unter Flagge der Republik Zypern den Zugang zu türkischen Häfen.
Nicht zu unterschätzen ist auch das große Misstrauen zwischen den beiden zyprischen Bevölkerungsgruppen. Trotz einer grundsätzlich ruhigen Lage auf der Insel und genereller Einhaltung des Waffenstillstands 34 hatten vertrauensbildende Maßnahmen der Konfliktmediatoren wenig Erfolg. 35 Beide Parteien empfinden sich als Opfer eines ethnischen Konflikts, sie fühlen sich von der jeweils anderen Seite bedroht und haben in diesem Zusammenhang ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis. 36
Uneinigkeit besteht vor allem auch bezüglich einer gemeinsamen Zukunft. Griechische und türkische Zyprer haben unterschiedliche Vorstellungen bezüglich des Grads von Autonomie für Nordzypern in einem gemeinsamen Staat. Und auch der Status für die türkischen Zyprer als zweitem Staatsvolk in Augenhöhe mit den griechischen Zyprern oder aber als ethnische Minderheit ist zwischen griechischen und türkischen Zyprern strittig.
4 Ansätze zur Konfliktlösung auf Zypern zwischen
1999 und August 2007
Versuche den Zypernkonflikt zu lösen ziehen sich nun über ein halbes Jahrhundert hin. Und, wie Joseph feststellt, ist es „Obviously, […] not easy to resolve a dispute in which the parties involved have diametrically different positions and their goals are mutually exclusive“ 37 . Neben den beiden sich diametral gegenüberstehenden Konfliktparteien sind zusätzlich Dritte in den Konflikt involviert, die versuchen eine Lösung zu erreichen. Im Folgenden sollen die respektive Rolle der Vereinten Nationen und der Europäischen Union im Zypernkonflikt betrachtet werden.
4.1 Mediationsbemühungen der Vereinten Nationen
Die Vereinten Nationen (UN) sind bereits seit den gewaltsamen Ausschreitungen von 1964 in den Zypernkonflikt involviert. Nicht nur ist die UNFICYP 38 seit dieser Zeit auf der Insel stationiert und zahlreiche Resolutionen der UN-Vollversammlung und des UN-Sicherheitsrates wurden verabschiedet 39 , es wurden auch zahlreiche Vermittlungsversuche zur
34 http://www.un.org/Depts/dpko/missions/unficyp/background.html (10.11.2007)
35 Axt (1997) S. 181
36 Schoch (2003) S. 17; Schoch betont zudem die Eingebundenheit Zyperns in die traditionelle ‚Erbfeindschaft’ zwischen der Türkei und Griechenland. Aus dem ‚Bevölkerungsaustausch’ 1923 resultierende kollektive Traumata seien Quelle nationalistischen Hasses zwischen beiden Ethnien.
37 Joseph (1997) S. 77
38 UNFICYP = United Nations Peacekeeping Force on Cyprus
39 Eine Übersicht über die verschiedenen Resolutionen findet sich auf der Website des Außenministeriums der Republik Zypern:
9
Konfliktlösung durch die UN unternommen. Zuletzt versuchte sich UN-Generalsekretär Kofi Annan als aktiver Konfliktmediator. Nach Bercovitch/Houston ist die Wahl des richtigen Zeitpunkts für eine erfolgreiche Konfliktmediation ausschlaggebend. 40 Annan sah diesen Zeitpunkt vor der Unterzeichung des Vertrags über den EU-Beitritts Zypern als gegeben an 41 und legte am 11.11.2002 einen umfassenden Friedens- und Verständigungsplan mit dem Titel „Basis for Agreement on a Comprehensive Settlement of the Cyprus Problem“ vor. Er versuchte bereits in diesen Vorschlag Regelungen der EU, ins besondere des Acquis Communautaire zu inkorporieren. Im März 2003 zeigte sich in Treffen mit den Vertretern der beiden Konfliktparteien, dass eine Einigung zunächst nicht möglich war. Annans Vorschlag stand jedoch weiter als Verhandlungsgrundlage zur Verfügung. 42 Auf erneute Einladung des UN-Generalsekretärs wurden die Verhandlungen ein Jahr später, unmittelbar vor dem für den Mai 2004 avisierten EU-Beitritt der Republik Zypern, nochmals aufgenommen. Das nach zähen Verhandlungen und verschiedenen Revisionen erstellte „Comprehensive Settlement of the Cyprus Problem“ wurde schließlich am 24.04.2004 einer Volksabstimmung in beiden Inselhälften unterzogen. Das Referendum scheiterte jedoch an mangelnder Zustimmung der griechischen Zyprer, während die türkischen Zyprer mit 65 % für die Wiedervereinigung stimmten. 43
Gespräche zwischen den beiden Konfliktparteien auf Ebene der Staatsführung fanden daraufhin zunächst einige Zeit nicht statt. Die Lage blieb jedoch ruhig. 44 Am 08. Juli 2006 einigten sich unter erneuter Involvierung der Vereinten Nationen der Präsident der Republik Zypern Papadopoulus und der ‚Präsident’ der TRNZ Talat dann zwar auf ein „Commitment to the unification of Cyprus based on a bi-zonal, bi-communal federation and political equality” und auf das sofortige Anlaufen eines Verhandlungsprozesses. 45 Geschehen ist seither aber wenig. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt scheinen die Vereinten Nationen in ihrer Rolle als Konfliktmediator ermüdet und ungeduldig geworden zu sein. Bezüglich des Zypernkonflikts spricht die UN nun von einem „protracted problem“ und bedauert das fehlende Anlaufen des
http://www.mfa.gov.cy/mfa/mfa2006.nsf/All/6B8AFC6E799C0FE1C22571B20038C2CC?OpenDocument (30.11.2007)
40 Bercovitch/Houston (1996), S. 23
41 Axt (2006) S. 118
42 http://www.un.org/Depts/dpko/missions/unficyp/background.html (10.11.2007)
43 Axt (2006), S. 127
44 Bericht des UN-Generalsekretärs zu den UN-Operationen auf Zypern vom 06.06.2005; http://www.unficyp.org/News/Press/press%20SG%20report%20on%20unficyp%206%20june%202005.htm (10.11.2007)
45 Presseerklärung der UNFICYP vom 08.07.2006
http://www.unficyp.org/News/Press/2006_08July_%20Gambari%20reads%20statement%20by%20two%20lead ers.htm (10.11.2007)
10
vereinbarten Prozesses. 46 UN-Generalsekretär Ban Ki-moon macht die Konfliktparteien darauf aufmerksam, dass „the international community’s current involvement should not be taken for granted“. 47 Dennoch wurde das Mandat der UNFICYP zunächst weiter verlängert, zuletzt bis zum 15. Dezember 2007. 48
4.2 Die Rolle der EU - Ko-Mediator im Konflikt?
Anders als die UN hat sich die EU in der Vergangenheit nicht aktiv als Konfliktmediator auf Zypern vorgestellt. Sie spielte vielmehr lange, wie Axt feststellt, die Rolle eines mehr oder weniger passiven Beobachters, welcher der UN den Vortritt gab. 49 Durch die EU-Beitrittsverhandlungen Zyperns hat sich dies teilweise geändert. Die EU war laut Joseph auf eine Schlüsselposition für eine erfolgreiche Konfliktlösung gerückt, denn „The parties involved in Cyprus are either part of, or have special relations with the EU and can, therefore, appreciate and support a European contribution or initiative on Cyprus” 50 . Die EU erfüllte somit die gemäß Houston/Bercovitch wichtige Voraussetzung eines Konfliktmediators, als “reasonable, acceptable, knowledgeable, and able to secure the trust and cooperation of the disputants” wahrgenommen zu werden. Sie verfügte grundsätzlich über das notwendige Prestige und die Autorität für die Einnahme der Rolle eines Mediators. 51 In diesem Zusammenhang ist jedoch anzumerken, dass die Türkei die Einschaltung Dritter in die Friedensgespräche zwischen den zyprischen Konfliktparteien grundsätzlich ablehnt und eine Lösung nur in direkten Gesprächen zwischen den Vertretern der türkischen und griechischen Zyprer sieht. 52 Eine Mediation durch die EU ist vor diesem Hintergrund schon zu diesem Zeitpunkt als nicht unproblematisch zu betrachten. Eine weitere Anforderung an den Konfliktmediator ist nach Houston / Bercovitch das Verfügen über Ressourcen und „leverage“ gegenüber den Konfliktparteien. 53 Durch die Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft verfügte die EU zumindest ursprünglich über eine besonders reizvolle „reward resource“ 54 sowohl gegenüber der Republik Zypern als auch
46 Presseerklärung der UNFICYP vom 06.07.2007,
http://www.unficyp.org/News/Press/2007_6July_HQ%20Spokesman%20comments%20re%208%20July.htm (10.11.2007)
47 http://www.un.org/Depts/dpko/missions/unficyp/background.html (10.11.2007)
48 Von einer erneuten Verlängerung, im üblichen 6-monatigen Rhythmus über dieses Datum hinaus ist auszugehen.
49 Axt (1997), S. 192
50 Joseph (1997), S. 83 f
51 Vgl. Houston/Bercovitch (1996), S. 25
52 Informationen des Türkischen Außenministeriums zu den Entwicklungen auf Zypern; in deutscher Sprache siehe: http://www.tuerkischebotschaft.de/de/index.htm (30.11.2007)
53 Houston/Bercovitch (1996), S. 26
54 Vgl. Bercovitch (1992), S. 20
11
gegenüber der Türkei. Zusätzlich verfügt sie auch über starke „referred resources“ 55 , da sowohl Zypern, wie auch die Mutterländer Türkei und Griechenland im Hinblick auf Werte und Einstellungen nach Übereinstimmung mit der EU streben. An den von der UN initiierten Friedensverhandlungen war die EU trotz ihrer Schlüsselposition und den vorhandenen Ressourcen allerdings nur indirekt beteiligt; sie entsandte Experten zur Unterstützung der Vermittlungsbemühungen der UN und zur Sicherstellung der Konformität der Verhandlungsergebnisse mit dem rechtlichen Besitzstand der EU. 56
Gegenüber den griechischen Zyprern verspielte die EU frühzeitig ihr Lockmittel der EU-Mitgliedschaft, in dem der Europäische Rat bereits im Dezember 1999 beschloss, er werde „über die Frage des Beitritts [der Republik Zypern] beschließen, ohne dass die vorgenannte politische Lösung eine Vorbedingung darstellt“. 57 Die griechischen Zyprer konnten sich somit in Bezug auf den EU-Beitritt in Sicherheit wiegen und die Bemühungen um die Beilegung des Zypernkonflikts und die Wiedervereinigung der Insel quasi unabhängig vom Beitrittsprozess sehen. Diese gesicherte Position dürfte maßgeblich zum negativen Ausgang des Referendums auf der griechischen Seite beigetragen haben.
Genau gegenteilig war während des Referendums die Situation auf türkisch-zyprischer Seite, wo der Anreiz eines baldigen EU-Beitritts und das Streben nach einem Beweis für die eigene EU-Fähigkeit zur Befürwortung des Annan-Plans führte. Hier werden außerdem die Beziehungen des Mutterlands Türkei zur EU und deren Bestreben nach einer Aufnahme der Beitrittsverhandlungen eine Rolle gespielt haben. Ein vereintes Zypern, integriert in eine wirtschaftlich starke EU, zu der womöglich langfristig beide Mutterländer Zyperns gehören würden, hatte für die türkischen Zyprer eine hohe Attraktivität, und wurde auch vom Mutterland Türkei unterstützt.
Seit Aufnahme der Republik Zypern in die EU ohne vorherige Lösung des Konflikts hat sich die Rolle der EU in punkto Konfliktmediation gewandelt. Mit Zypern als EU-Mitglied kann die EU nicht mehr unparteilicher Mediator sein. Die griechischzyprische Konfliktpartei ist nun Teil der EU und hat ein Mitspracherecht in dieser. Für die türkische Seite hat sich die EU damit als geeigneter und vertrauenswürdiger Mediator disqualifiziert.
55 Vgl. Bercovitch a.a.O.
56 Axt (2006), S. 124
57 Regelmäßiger Bericht 2000 der Kommission über die Fortschritte Zyperns, S. 7; http://ec.europa.eu/enlargement/archives/pdf/key_documents/2000/cy_de.pdf (12.11.2007)
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5 Erwartungen der EU an die Türkei
Die Involvierung der Türkei in den Zypernkonflikt mit der Stationierung türkischen Militärs in Nordzypern, und der besonders von der Republik Zypern kritisierten Einflussnahme der Türkei auf die TRNZ 58 beeinflusst auch die EU-Beitrittsverhandlungen der Türkei. Besonders gravierend ist in diesem Zusammenhang die mangelnde völkerrechtliche Anerkennung der Republik Zypern durch die Türkei.
Die EU und ihre Mitgliedsstaaten hatten sich bezüglich der Frage der völkerrechtlichen Anerkennung Zyperns hinter die diversen UN-Resolutionen 59 gestellt und erkennen die Republik Zypern als einziges Völkerrechtssubjekt der Insel an. Vor diesem Hintergrund konnte 1990 auch das Beitrittsgesuch der Republik Zypern angenommen, Beitrittsverhandlungen geführt und Zypern im Jahr 2004 EU-Mitgliedsstaat werden. Nach der erfolgreichen EU-Erweiterungsrunde des Jahres 2004 erwartete die EU vom Beitrittskandidaten Türkei, die Verabschiedung eines Zusatzprotokolls zum
Assoziationsabkommen über dessen Ausweitung auf die neuen EU-Mitgliedsstaaten, hierunter auch Zypern. Dieses wurde von der Türkei dann auch am 29.07.2007 verabschiedet. Gleichzeitig gab die Türkei jedoch eine Erklärung in Bezug auf Zypern ab, in der sie die Nicht-Anerkennung der Republik Zypern betont. 60 Diese Weigerung der Ausweitung des Assoziationsabkommen auf ein EU-Mitgliedsland und dessen fortdauernde völkerrechtliche Nicht-Anerkennung stellte für die EU eine Provokation dar, auf welche sie zunächst mit einer gemeinsamen Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedsstaaten vom 22.09.2005 reagierte. Die EU erinnerte hierin die Türkei an den neuen Status der Republik Zypern als Mitgliedsstaat der EU. Sie betont auch, dass die völkerrechtliche Anerkennung aller Mitgliedsstaaten der EU durch die Türkei „eine unerlässliche Komponente des Beitrittsprozesses“ sei. Des Weiteren kündigte sie an, die Entwicklung im Jahr 2006 zu beobachten und zu beurteilen. 61
Der Rat der Europäischen Union fasste im Januar 2006 seine Anforderungen an die Türkei im Rahmen der Beitrittspartnerschaft erneut zusammen. In Bezug auf Zypern verlangt er von der Türkei ausdrücklich die Unterstützung der Bemühungen um die Lösung des Zypernkonflikts,
58 Siehe auch unter Pkt. 3
59 Vgl. u.a. Resolution 3212 (XXIX) der UN-Vollversammlung vom 01.11.1974; http://www.mfa.gov.cy/mfa/mfa2006.nsf/All/A9BA8B1A20A2B273C22571B6003777F3/$file/Resolution%203 212.pdf?OpenElement (30.11.2007)
60 Erklärung der Türkei zu Zypern vom 29.07.2005;
http://www.mfa.gov.tr/MFA/ForeignPolicy/MainIssues/Cyprus/Declaration_29July2005.htm (17.11.2007)
61 Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedsstaaten vom 22.09.2005; http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/Erweiterung/TuerkeiErklaerung.pdf
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die vollständige Umsetzung des Ankara-Protokolls auf die zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten, sowie die Normalisierung der bilateralen Beziehungen zwischen der Türkei und Zypern. 62 Ende 2006 wurde von der EU, wie in der Erklärung vom September 2005 angekündigt, die Lage beurteilt. Der Europäische Rat beschloss im Hinblick auf die unveränderte Position der Türkei gegenüber der Republik Zypern, die Beitrittsverhandlungen zwar fortzusetzen, hierbei jedoch acht Verhandlungskapitel vorläufig auszusetzen, unter anderem jene in Bezug auf den freien Warenverkehr und die Zollunion. Und es wurde beschlossen, bis zu einer Lösung im Verhältnis zwischen der Türkei und der Republik Zypern in keinem Kapitel Verhandlungen abzuschließen. 63 Zumindest eine Erschwernis und Verzögerung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ist durch die Zypernfrage somit konstatierbar.
6 Außenpolitische Positionen der Türkei
Es fragt sich nun, wo die türkischen Positionen in Bezug auf die Erwartungen der EU liegen. Bereits im Rahmen der Verhandlungen über den Annan-Plan und des Referendums im Jahr 2004 hatte die Türkei den Friedensprozess auf Zypern unterstützt. Diesem Prozess fühlt sie sich weiter verpflichtet. 64
Problematisch für die Türkei sind allerdings die Forderungen der EU bezüglich des Status und der Beziehungen zur Republik Zypern. Die Türkei hat bezüglich der völkerrechtlichen Anerkennung Zyperns eine grundlegend von der EU abweichende Position. Sie betrachtet sich weiterhin als Garantiemacht Zyperns und sieht es als ihre Aufgabe an, die Interessen der türkischen Zyprer zu schützen. Nach der Unabhängigkeitserklärung von 1983 hatte die Türkei als einziger Staat die TRNZ völkerrechtlich anerkannt. Die Regierung der Republik Zypern ist nach türkischer Auffassung nicht legitimiert, die Interessen der gesamten Insel zu vertreten. Diese sei nicht von den türkischen Zyprern legitimiert und habe keine Herrschaftsgewalt über den Nordteil der Insel. 65 Als logische Schlussfolgerung hieraus wird die Republik Zypern seitens der Türkei nicht anerkannt. Die Statusfrage der Republik Zypern hat Auswirkungen auf alle Auffassungen und Handlungen der Türkei in Bezug auf Zypern. Der EU-Beitrittsprozess der Republik Zypern wurde seitens der Türkei sehr kritisch verfolg. Sie hatte „bei jeder Gelegenheit und auf allen Ebenen ihre Ansichten und Einwände gegenüber den zyperngriechischen EU-
62 Amtsblattder Europäischen Union vom 26.1.2006, L22/39
63 http://ec.europa.eu/enlargement/turkey/key_events_en.htm (15.11.07)
64 Fortschrittsbericht 2005, S. 40,
http://ec.europa.eu/enlargement/archives/pdf/key_documents/2005/package/sec_1426_final_progress_report_tr_ en.pdf (15.11.07)
65 Vgl. Erklärung der Türkei vom 29.07.2005,
http://www.mfa.gov.tr/MFA/ForeignPolicy/MainIssues/Cyprus/Declaration_29July2005.htm (30.11.2007)
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Beitrittsbemühungen […] betont“ und betrachtet mangels der Vertretungsberechtigung der Republik Zypern schon den von dieser gestellten Antrag auf EU-Beitritt als unrechtmäßig. 66 Die Zusage der EU, die Republik Zypern als EU-Mitglied unabhängig von der Lösung des Konflikts aufzunehmen, löste in der Türkei heftige Reaktionen aus. Premierminister Ecevit stellte sogar die Möglichkeit einer Annektierung der TRNZ durch die Türkei in den Raum. 67 Aus türkischer Sicht sind im Zypernkonflikt die Kräfteverhältnisse durch die Aufnahme der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Republik Zypern zu Gunsten der griechischen Zyprer verschoben. Die Zusagen der EU hätten „die Zyperngriechen lediglich dazu ermutigt, sich zunehmend von dem[ V]erhandlungsprozess zu distanzieren und ihre kompromisslose Haltung weiter aufrechtzuerhalten.“ 68 Die Türkei stellt also einen kausalen Zusammenhang her zwischen den Beitrittsversprechen der EU an die Republik Zypern und einem mangelnden Willen zur Konfliktlösung auf Seite der griechischen Zyprer sowie dem negativen Ausgang des Referendums.
In Verhandlungen zur Lösung des Zypernkonflikts betont die Türkei die „absolute Gleichheit der beiden Parteien auf Zypern“ 69 , also eine Akzeptanz von TRNZ und Republik Zypern als gleichrangige Verhandlungspartner.
Des Weiteren ist die Türkei bestrebt, die internationale Isolierung der TRNZ zu durchbrechen, unter anderem durch Öffnung von See- und Flughäfen Nordzyperns und durch die Ermöglichung direkter Handelsbeziehungen Nordzyperns mit der EU. 70 In der Logik um die Frage der Anerkennung und Vertretungsberechtigung der Republik Zypern bewegen sich auch die Probleme der Türkei mit der Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Assoziationsvertrag. In der Erklärung vom 29. Juli 2005 hat die Türkei ihre Auffassung in Bezug auf Zypern zusammengefasst. 71 Sie betont, dass die Regierung der Republik Zypern nicht der legitime Vertreter des 1960 gegründeten gesamtzyprischen Staates sei und die griechischzyprischen Autoritäten nicht die türkischen Zyprer vertreten. Die Verabschiedung des Zusatzprotokolls stelle daher nicht die Anerkennung der Republik Zypern dar und werde die Beziehungen zwischen der Türkei und der TRNZ nicht verändern. Im Hinblick auf diese Auffassung zur Statusfrage wird das Zusatzprotokoll in Bezug auf Zypern seitens der Türkei nicht umgesetzt. In dieser Erklärung zeigt sich die Türkei allerdings durchaus bereit, „to establish relations with the new partnership state which will
66 http://www.tuerkischebotschaft.de/de/index.htm (17.11.2007)
67 Suvarierol (2003), S. 62
68 http://www.tuerkischebotschaft.de/de/index.htm (17.11.2007)
69 http://www.tuerkischebotschaft.de/de/index.htm (17.11.2007)
70 Kramer (2006a), S. 2-3
71 Erklärung der Türkei zu Zypern vom 29.07.2005;
http://www.mfa.gov.tr/MFA/ForeignPolicy/MainIssues/Cyprus/Declaration_29July2005.htm (17.11.2007)
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emerge following a comprehensive settlement in Cyprus.“ 72 Unter Berücksichtigung dieser türkischen Auffassung wäre eine völkerrechtliche Anerkennung des EU-Mitglieds Zypern durch die Türkei, was nach Auffassung der EU eine zentrale Komponente für einen EU-Beitritt der Türkei darstellt 73 , denkbar nach Lösung des Zypernkonflikts und Schaffung eines neuen zyprischen Staates, welcher legitimiert ist, beide Volksgruppen zu vertreten. Zu Eingeständnissen gegenüber der Republik Zypern auch auf niedrigerer Ebene, wie z.B. der Öffnung der Häfen für Schiffe unter zyprischer Flagge, ist die Türkei grundsätzlich nur in Koppelung mit einer Beendigung der Isolierung der TRNZ, möglichst durch die Ermöglichung des Direkthandels, bereit. 74 Allerdings gab die Türkei der TRNZ im Jahr 2001 „unumwunden zu verstehen, dass sie die eigene EU-Perspektive nicht für die TRNC opfern werde.“ 75 Und durch die Aufhebung der Visapflicht für Staatsangehörige der Republik Zypern im Jahr 2003 76 , was im Hinblick auf die weiterhin fehlende Anerkennung der die Pässe ausstellenden zyprischen Behörden keinesfalls eine Selbstverständlichkeit darstellt, zeigte die Türkei, dass sie durchaus in der Lage ist, sich in der Zypernfrage zu bewegen. Neben dem von der Türkei häufig in den Vordergrund gestellten Rolle einer Garantiemacht und dem Schutz der türkischen Zyprer, muss angemerkt werden, dass auch sicherheitspolitische Interessen für die Türkei traditionell und bis heute eine Rolle spielen. Zypern stellt traditionell einen geopolitisch wichtigen strategischen Stützpunkt für das türkische Militär dar, welcher verhindert, dass das anatolische Festland von griechischen Inseln ‚umzingelt’ werde. 77 Auch muss berücksichtigt werden, dass jede Bewegung in der Zypernfrage für die türkische Regierung mit hohen innenpolitischen Kosten verbunden ist. 78 Eine Auseinandersetzung mit dem in der Türkei traditionell dominaten Militär und eine Rechtfertigung gegenüber nationalistischen Interessen der Bevölkerung ist bei der Zypernfrage für die türkische Regierung unabdingbar und erschwert ihre Flexibilität in Verhandlungen.
72 Erklärung der Türkei zu Zypern vom 29.07.2005;
http://www.mfa.gov.tr/MFA/ForeignPolicy/MainIssues/Cyprus/Declaration_29July2005.htm (17.11.2007)
73 Vgl. Pkt. 5
74 Kramer (2007), S. 3
75 Schoch (2003) S. 31
76 Schoch (2003), S. 33
77 Suvarierol (2003), S. 56
78 Suvarierol (2003), S. 57
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7. Die Republik Zypern als EU-Mitglied
Die Republik Zypern hat es in den vergangenen 40 Jahren geschafft, durchgängig international als das einzige legitime Völkerrechtssubjekt Zyperns mit einem Vertretungsanspruch für die gesamte Insel anerkannt zu werden. Sie hat in zahlreichen Resolutionen der UN den Rückhalt der internationalen Staatengemeinschaft erhalten. 79 Trotz langen Drängens der EU auf eine Beilegung des Zypernkonflikts gelang ihr der EU-Beitritt, ohne dass diese erfolgte.
Bezüglich Nordzyperns ist die griechisch-zyprische Regierung bemüht, jede Handlung zu unterbinden, die auf eine faktische Anerkennung der TRNZ hinauslaufen könnte. Dies erschwert auch die Umsetzung von Zusagen der EU, durch Hilfsmaßnahmen und Handel die türkischen Zyprer im Inselnorden in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung zu unterstützen. So hat die griechisch-zyprische Regierung im Jahr 2006 unter Vorschiebung von Interessen und Rechten griechischer Zyprer Einwände bezüglich eines Maßnahmepakets für Nordzypern erhoben. 80 Auch der Handel Nordzyperns wird von der Republik Zypern stark behindert, da durch diesen eine faktische Anerkennung der TRNZ befürchtet wird. Der Direkthandel zwischen Nordzypern und der EU wird durch die Republik Zypern ganz verhindert, schon allein dadurch dass die Häfen Nordzyperns als geschlossen gelten. Und ein Handel nordzyprischer Produkte über den Inselsüden scheitert bislang an Begleitpapieren, Firmenregistrierungen und amtlichen Dokumenten, welche durch Behörden des EU-Mitglieds Republik Zypern ausgestellt werden müssen. Axt stellt fest, dass ein Handel zwischen Nordzypern und dritten EU-Staaten bislang noch „überhaupt nicht stattgefunden“ hat. 81 Bürokratische Hürden, aufgestellt durch Behörden der Republik Zypern und in engem Zusammenhang mit der Frage der Legitimation zu staatlichen Handlungen auf Zypern allgemein und ins Besondere als EU-Mitglied stehend, verhindern somit den Beginn einer Kooperation zwischen der EU und Nordzypern.
Die Republik Zypern ist des Weiteren durch den vollzogenen EU-Beitritt auf eine Schlüsselposition für die EU-Beitrittsverhandlungen der Türkei gerückt. Sie hat nun Mitspracherecht bei allen Fragen, welche das Verhältnis zwischen EU und Türkei betreffen. Und bezüglich eines möglichen Beitritts befindet sie sich nach den gegenwärtigen Regelungen in eine Veto-Position. Sie kann von dieser - notfalls auch im Alleingang - einen
79 Eine Übersicht über die verschiedenen Resolutionen der UN-Vollversammlung findet sich auf der Website des Außenministeriums der Republik Zypern:
http://www.mfa.gov.cy/mfa/mfa2006.nsf/All/6B8AFC6E799C0FE1C22571B20038C2CC?OpenDocument (30.11.2007)
80 Schoch (2006b), S. 2
81 Axt (2007), S. 426
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EU-Beitritt der Türkei blockieren. Diese Situation ist vor dem Hintergrund der von der Republik Zypern kritisierten „presence of Turkish occupation forces, the Turkish mainland settlers and the overwhelming influence of Ankara“ 82 in Nordzypern extrem prekär. Die Türkei ist in den Augen der Republik Zypern eine Besatzungsmacht, welche ihr Staatsgebiet besetzt hält. Einem solchen den EU-Beitritt zu ermöglichen steht für die Republik Zypern aktuell außer Frage.
Ohne Lösung des Zypernkonflikts ist eine Entspannung im bilateralen Verhältnis zwischen der Republik Zypern und der Türkei kaum denkbar. Und ohne Entspannung in diesem Verhältnis ist ein Veto gegen den türkischen Beitrittsantrag zur Europäischen Union vorhersehbar.
Blickt man auf den Ausgang des Referendums im Jahr 2004 ist allerdings fraglich, in wie weit die griechischen Zyprer tatsächlich bereit sind, aktiv an einer Konfliktlösung mitzuwirken und ggf. auch Kompromisse einzugehen. Die Maximalforderung nach einer Wiedervereinigung der Insel mit der möglichst alleinigen Staatsgewalt in Händen der Republik Zypern steht weiter im Raum. Nach Auffassung von Axt scheint es, „dass große Teile der Zyperngriechen darauf hoffen, dass es ihnen - nunmehr als Mitglied der EU - gelingen wird, bei künftigen Einigungsbemühungen ihre Interessen in größerem Maße durchsetzen zu können.“ 83 Die Republik Zypern sieht im EU-Beitritt eine weitere Anhebung ihrer Verhandlungsposition im Zypernkonflikt und beabsichtigt die Nutzung alle Mittel - auch gerade das Veto-Recht -, um eigene Interesse durchzusetzen, ohne Kompromisse einzugehen.
8 Ergebnis und Ausblick
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein EU-Beitritt der Türkei, unabhängig von der Erfüllung der weiteren Beitrittskriterien, ohne Lösung des Zypernkonflikts nicht vorstellbar ist. Die Republik Zypern wird mit Aussicht auf eine möglichst weitgehende Durchsetzung griechisch-zyprischer Interessen bei den Verhandlungen zum Zypernkonflikt ihre neu gewonnene Veto-Position innerhalb der EU nutzen, um einen EU-Beitritt der Türkei zunächst zu blockieren.
Damit bleibt die Frage, ob und ggf. wie eine Lösung des festgefahrenen und lang andauernden Zypernkonflikts gefunden werden kann.
Ein deutlicher Positionswechsel der Türkei könnte theoretisch eine Lösung bringen. Eine ‚Opferung’ der TRNZ für die türkischen EU-Ambitionen, inklusive eines Truppenabzugs aus Zypern und einer Anerkennung der Republik Zypern wäre grundsätzlich rasch durchführbar.
82 Außenministerium der Republik Zypern:
http://www.mfa.gov.cy/mfa/mfa2006.nsf/cyprus08_en/cyprus08_en?OpenDocument (30.11.2007)
83 Axt (2006), S. 128
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Zum Teil scheint die EU auf eine solche ‚einfache’ Lösung durch einseitige Zugeständnisse der Türkei zu hoffen. Jedenfalls fällt auf, dass seitens der EU immer wieder der Status Zyperns wiederholt wird, während auf türkische Forderungen kaum eingegangen wird. Allerdings erscheint ein solch radikaler Umschwung der Türkei im Hinblick auf innenpolitische Kosten und die traditionelle Verbundenheit der Türkei mit den türkischen Zyprern als unwahrscheinlich.
Damit bleibt weiter die Suche nach einem Kompromiss und Bewegung auf Seiten beider Konfliktparteien erforderlich. Und Anhaltspunkte, wie eine konkrete Lösung aussehen könnte, sind aktuell nicht in Sicht.
Die Konfliktparteien werden hierzu weiter eines geeigneten Vermittlers bedürfen, der die Gespräche anstößt und begleitet. Die EU hat, wie unter Punkt 4.2. festgestellt, ihre zunächst durchaus vorhandene Chance als Mediator zur Konfliktlösung unmittelbar beizutragen verloren. Spätestens durch die Aufnahme der Republik Zypern in die EU ist sie parteiisch geworden und als Mediator nicht mehr geeignet. Damit verbleibt als Vermittler die seit langem involvierte UN.
Durch den EU-Prozess hat sich der Kontext des Zypernkonflikts verändert. Lange nachwirkende historische Ideen zur politischen Integration Zyperns in das bzw. die Mutterländer sind wohl endgültig vom Tisch. Die Forderung nach ‚Enosis’ ist hinfällig geworden, da Zypern nun ebenso wie Griechenland Mitglied der EU ist. Und zumindest vorläufig ist auch die Drohung einer Annektierung der TRNZ durch die Türkei - was der traditionellen türkisch-zyprischen Forderung nach Taksim gleichkäme - von der politischen Agenda verschwunden, da dies jegliche Hoffnung auf einen EU-Beitritt der Türkei zu Nichte machen würde.
Aber auch das politische Leben und politische Prozesse auf Zypern werden durch die Eingebundenheit in die EU verändert. Und dies nicht nur in der von den griechischen Zyprern erhofften Stärkung der Durchsetzungsfähigkeit für eigene Interessen. Es sollte in weitergehenden Untersuchungen herausgefunden werden, ob Erfahrungen mit auf Kompromiss und Verhandlung ausgerichteten politischen Prozessen innerhalb der EU die griechisch-zyprischen Verhandlungsmuster auch in Bezug auf den Zypernkonflikt verändern. Auch bleibt abzuwarten, ob mit ‚Paketen’ und Anreizen der Republik Zypern durch die EU zumindest graduelle Zugeständnisse bezüglich Nordzyperns entlockt werden können. Des Weiteren wäre in weiteren Untersuchungen interessant festzustellen, ob die Eröffnung der neuen multilateralen Ebene der EU den zyprischen Konfliktparteien in Bezug auf die Abgabe
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von Souveränitätsrechten und das Sicherheitsbedürfnis der ethnischen Gruppen auf Zypern neue Möglichkeiten für eine Kompromissfindung zur Verfügung stellt. Es bleibt zu hoffen, dass die Konfliktparteien, ggf. mit Unterstützung der UN als Mediator, wieder aktiv in Verhandlungen eintreten und auch im Hinblick auf den geänderten Kontext des Konfliktes neue Optionen für ein friedliches Zusammenleben in einem geeinten Staatswesen auf Zypern erschließen. So könnte der Zypernkonflikt und damit dieses Hindernis für einen EU-Beitritt der Türkei eventuell doch noch aus dem Wege geräumt werden.
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Abkürzungsverzeichnis:
EU -Europäische Union EWG -Europäische Wirtschaftsgemeinschaft TRNC -Turkish Republic of Northern Cyprus (siehe auch TRNZ) TRNZ -Türkische Republik Nordzypern UN -Vereinte Nationen UNFICYP -United Nations Peacekeeping Force on Cyprus
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Regierung der Republik Zypern www.cyprus.gov.cy
TRNZ - Präsident www.kktcb.eu
TRNZ - Public Information office www.trncpio.org
Generalsekretariat für EU Angelegenheiten der Türkei www.abgs.gov.tr
Außenministerium der Türkei www.mfa.gov.tr
Türkische Botschaft in Berlin www.tuerkischebotschaft.de
Europäische Kommission www.ec.europa.eu
UN Missionen - UNFICYP www.un.org/Depts/dpko/missions/unficyp/background.html
UNFICYP www.unficyp.org
Auswärtiges Amt www.auswaertiges-amt.diplo.de
Friedrich Ebert Stiftung www.fes.de
Stiftung Wissenschaft und Politik www.swp-berlin.org
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Claudia Hüppmeier, 2007, Der Zypernkonflikt und die EU-Beitrittsverhandlungen der Türkei, betrachtet im Zeitraum 1999 bis 2007, München, GRIN Verlag GmbH
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