I
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
I n h a l t s v e r z e i c h n i s I
1. Fragestellung und Zielsetzung der Arbeit. 1
2. Grundlagen der Arbeit 4
2.1 Dimensionen sozialer Gerechtigkeit. 4
2.1.1 Gerechtigkeit. 4
2.1.2 Gleichheit. 8
2.1.2.1 Chancengleichheit. 9
2.1.2.1.1 Lebensqualität als Auktion 10
2.1.2.1.2 Stakeholder Society und UBI 11
2.1.2.1.3 „Option luck“ und „Brute luck“ 12
2.1.3 Verteilungsgerechtigkeit. 12
2.1.3.1 Leistungsgerechtigkeit / Bedürfnisgerechtigkeit 13
2.1.3.2 Das Nutzenprinzip - Der wirtschaftsutilitaristische
Verteilungsansatz. 14
2.1.3.3 Das Differenzprinzip. 15
2.1.3.4 Das Rawlsche Maxmin-Prinzip 17
2.1.3.5 Neoliberale Kritik der staatlichen Umverteilung. 18
2.1.4 Das Sozialstaatsprinzip in Deutschland. 19
2.1.4.1 Historie. 20
2.1.4.1.1 Das liberale Beveridge-Modell. 23
2.1.4.1.2 Das Bismarck’sche Modell. 23
2.1.4.2 Soziale Marktwirtschaft. 24
2.1.4.2.1 Soziale Sicherheit im Alter 25
2.1.4.2.2 Soziale Sicherheit Im Krankheitsfall 26
2.1.4.2.3 Die Pflegeversicherung. 27
2.1.4.3 Veränderte Realitäten 27
2.2 Dimensionen der Armut. 29
2.2.1 Definitionsansätze von Armut 29
2.2.1.1 Absolute Armut. 29
2.2.1.2 Relative Armut. 29
2.2.1.3 Subjektive Armut 30
II
2.2.1.4 Objektive Armut 30
2.2.1.5 Bekämpfte Armut 31
2.2.1.6 Verdeckte Armut. 31
2.2.1.7 Existenzminimum 31
2.2.2 Ursachen von Armut. 31
2.2.2.1 Ungleiche Wohlstandssverteilung 32
2.2.2.1.1 Der stochastische Ansatz: 32
2.2.2.1.2 Das Vererbungsmodell: 33
2.2.3 Armutsentstehung 34
2.2.3.1 Culture of Poverty: 35
2.2.3.2 Relative Deprivation 36
2.2.3.3 Capability Approach 36
2.2.4 Armut in der Bundesrepublik Deutschland 37
2.2.4.1 Vermögens- und Einkommensverteilung in der Bundesrepublik.37
2.2.4.1.1 Vermögensverteilung. 38
2.2.4.1.2 Einkommensverteilung 38
2.2.4.2 Arbeitsmarkt 39
2.2.4.3 Armutsgefährdete Gruppen. 40
2.2.4.4 Der Fahrstuhleffekt 41
3. Armutspolitik und Soziale Gerechtigkeit 42
3.1 Armutspolitik 42
3.1.1 Haushaltslage 42
3.1.2 Steuerpolitik. 42
3.1.2.1 Steuerreform unter der rotgrünen Regierung. 43
3.1.3 Arbeitsmarktsituation. 44
3.1.4 Folgen der Arbeitslosigkeit auf das soziale Sicherungssystem 47
3.1.4.1 Sozialhilfe als Existenzminimum 48
3.1.5 Die Hartzgesetze im Rahmen der Agenda 2010 - Hartz IV 50
3.2 Die Begriffe der sozialen Gerechtigkeit und Armut in der Politik 54
3.2.1 Soziale Gerechtigkeit und Armut in den Parteiprogrammen. 54
3.2.1.1 Wahlprogramm der CDU/CS.U 55
3.2.1.2 Wahlprogramm der SPD. 57
3.2.1.3 Wahlprogramm der Grünen (2005) 58
3.2.1.4 Wahlprogramm der FDP 61
III
3.2.1.5 Wahlprogramm der PDS (2005) 62
3.2.3 Parteiansichten im Vergleich 65
3.2.4 Rückblick - Wahlprogramm CDU / CSU (1980) 68
3.3 Die Frage der sozialen Gerechtigkeit in der Öffentlichkeit 70
3.4 Der Gedanke der sozialen Gerechtigkeit in Äußerungen der
Bundeskanzler und der Bundespräsidenten von 1980 - 2005. 75
4. Fazit und Ausblick 85
L i t e r a t u r l i s t e VI
IV
A b b i l d u n g s v e r z e i c h n i s
Abb. 1: Ökonomische Verteilungsprinzipien…………………………… . 16
Abb. 2: Pareto-Einkoemmensverteilung………………………………..... 32
Abb. 3: Vererbungsmodell……………………………………………….. 33
Abb. 4: Einkommensverteilung…………………………………………. . 38
Abb. 5: Wirtschaftswachstum und Arbeitslosigkeit…………………….. 45
Abb. 6: Entwicklung der Sockelarbeitslosigkeit……………………......... 46
Abb. 7: Entwicklung der HLU + HBL………………………………........ 50
Abb. 10: Perspektive Deutschland - Umfragedaten
Leistungsgerechtigkeit……. .......................................................... 70
Abb. 11: Perspektive Deutschland - Umfragedaten
Wunsch nach sozialem Ausgleich… ............................................. 72
Abb. 12: Perspektive Deutschland - Umfragedaten
Werte und grundlegende Einstellungen…………………………..72
Abb. 13: Perspektive Deutschland - Umfragedaten
Gesellschaftsbild………………………………………………….73
Abb. 14: Perspektive Deutschland - Umfragedaten
Handlungsbedarf nach Politikbereichen………………………….74
V
A b k ü r z u n g s v e r z e i c h n i s
Abb. Abbildung
ALG II Arbeitslosengeld 2
bearb. Bearbeitete
BGS Bürgerliches Gesetzbuch
BSHG Bundessozialhilfegesetz
bzw. beziehungsweise
d. h. das heißt
ebd. ebenda
f. folgende
ff. fortfolgende
GG Grundgesetz
HBL Hilfe in besonderen Lebenslagen
HLU Hilfe zum laufenden Unterhalt
Hrsg. Herausgeber
Jg. Jahrgang
Kap. Kapitel
neubearb. neubearbeitete
S. Seite
überarb. überarbeitete
usw. und so weiter
vgl. vergleiche
vollst. vollständig
z. B. zum Beispiel
1
1. Fragestellung und Zielsetzung der Arbeit
In der aktuellen politischen Diskussion in Deutschland ist immer wieder die Rede von der Krise des Wohlfahrtsstaates. Opposition und Regierung beschuldigen sich gegenseitig, nicht genügend zur ökonomischen Sicherung der bestehenden Lebensverhältnisse in Deutschland zu tun und keine Talkshow scheint mehr ohne Expertenrunde zur Krisenhaftigkeit des deutschen Staates auszukommen. Die Lage kann angesichts von 4,5 Millionen Arbeitslosen in der Tat als äußerst angespannt bezeichnet werden. 1 Im Angesicht von Hartz IV scheint die Angst vor einer auf die Menschen zukommende Armutswelle immer größere Ausmaße anzunehmen. Doch wovor ängstigen die Menschen in Deutschland eigentlich? Geht es um ihre materielle Existenz, um Verlustängste, oder darum, in Zukunft nur noch einmal pro Jahr in den Urlaub fahren zu können? Die politische Diskussion ist angefüllt mit Schlagwörtern, wobei der Begriff der sozialen Gerechtigkeit zunehmend in den Vordergrund zu treten scheint.
Es stellt sich die Frage, ob das Leitbild der sozialen Gerechtigkeit, eingeschlossen der mit ihr verbundenen, unterschiedlichen Präferenzsetzung bei der Gestaltung einer sozial gerechten Politik, Auslöser einer Verdrängung der direkten Armutsbekämpfung aus der Zielsetzung der Sozialpolitik ist. Besteht möglicherweise ein politisches Interesse daran, den deutschen Sozialstaat heutiger Prägung als sozial gerecht zu kennzeichnen, um eine gesellschaftliche Exklusion der von Armut betroffenen zu rechtfertigen? Wird unter Umständen die Diskussion um soziale Gerechtigkeit instrumentalisiert, um die Armut aus dem gesellschaftlichen Fokus zu rücken und zur individuellen, selbstverschuldeten Problemlage einer Minorität zu machen?
Um dieses näher zu untersuchen, soll im Rahmen dieser Arbeit untersucht werden, wie soziale Gerechtigkeit und Armut in der bundesrepublikanischen Politik thematisiert werden.
Im ersten Grundlagenteil der Arbeit wird zunächst der Versuch unternommen, den Begriff der sozialen Gerechtigkeit näher zu definieren. Dabei steht die Frage im
1 Vgl. Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Mai 2006.
Quelle:http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000000/html/start/monat/aktuell.pdf
2
Mittelpunkt, welche Dimensionen soziale Gerechtigkeit umfasst und wie interpretationsoffen der Begriff der Gerechtigkeit ist. Anschließend wird die Bedeutung der sozialen Gerechtigkeit für das Sozialstaatsprinzip der Bundesrepublik Deutschland näher untersucht werden, wobei auch ein kurzer historischer Abriss der Geschichte des Sozialstaates erfolgt, um Entwicklungslinien der sozialen Sicherung kenntlich zu machen.
Im zweiten Grundlagenteil wird der Begriff der Armut näher bestimmt. Worüber spricht man, wenn von Armut die Rede ist und welche Formen der Armut existieren? Nach einer allgemeinen Definition von Armut wird die Frage nach ihrer Entstehung thematisiert. In einem weiteren Schritt wird das Armutsausmaß und die Armutstiefe in der Bundesrepublik Deutschland skizziert um den Untersuchungsgegenstand zu verdeutlichen.
Im Hauptteil der Arbeit wird in einem ersten Schritt die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung, unter besonderer Berücksichtigung der Ausgestaltung der Sozialhilfe und des Hartz IV- Gesetzes skizziert, um anschließend zu untersuchen, inwieweit die soziale Absicherung Erwerbsloser Ansprüche der Existenzsicherung erfüllt und inwieweit die jüngste Arbeitsmarktreform mit dem Gedanken der sozialen Gerechtigkeit verträglich ist. Im Anschluss richtet sich der Fokus der Arbeit weniger auf konkrete politische Maßnahmen, als auf die Darstellung von Gerechtigkeitsgrundsätzen durch die Politik.
Da die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit immer nur aus dem moralischen Empfinden der Bevölkerungsmehrheit definiert werden kann, wird in einem weiteren Schritt untersucht werden, welche Gerechtigkeitskonzeptionen von den Menschen in Deutschland anerkannt werden. Grundlage werden dabei die Ergebnisse der Studie „Perspektive Deutschland“ sein, in dessen Rahmen online über 620.000 Deutsche im Alter von 15 - 69 Jahren befragt wurden. Dabei ist von besonderem Interesse, inwieweit sich Übereinstimmungen in dem Empfinden sozialer Gerechtigkeit durch die Bevölkerung zu den Aussagen der Politiker zur sozialen Frage finden lassen. Um dieses feststellen zu können werden die Aussagen der im Bundestag vertretenen Fraktionen zur sozialen Gerechtigkeit näher betrachtet. Dabei stellt sich bei der Materialsichtung die Frage, wo sich die Einstellungen der Parteien zur Bekämpfung von Armut und zur sozialen Gerechtigkeit finden lassen. Eine objektive Quellenauswahl erscheint bei der
3
Kakophonie der Meinungen innerhalb der einzelnen Parteien schwer. Da die jeweiligen Wahlprogramme jedoch den Anspruch haben, die Ansichten der Partei allgemeingültig festzulegen, dienen die Programme zur Bundestagswahl 2005 als Basis. Um feststellen zu können, inwieweit sich Differenzen oder Kontinuitäten in der politischen Betrachtungsweise des Sozialstaats zeigen, werden die Regierungserklärungen von Gerhard Schröder und Angela Merkel mit den Regierungserklärungen Helmut Schmidts und Helmut Kohls aus den Jahren 1981/1983 verglichen. Dieser Vergleich macht insofern Sinn, als zu Beginn der 80er Jahre die wirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik genau wie ein Vierteljahrhundert später durch eine Rekordarbeitslosigkeit und ein geringes Wirtschaftswachstum geprägt ist und auch die politische Konstellation eine ähnliche ist: Die sozialdemokratischen Kanzler stehen am Ende ihrer Regierungszeit, während die christdemokratischen Bundeskanzler neu im Amt sind. Ergänzt werden diese Aussagen durch Auszüge aus Reden der Bundespräsidenten Karl Carstens und Gerhard Köhler aus den Jahren 1982 bzw. 2004.
In der Abschlussdiskussion werden die Ergebnisse zusammengefasst.
Das Thema der Armut und sozialen Gerechtigkeit ist so weitläufig, dass kaum möglich ist, zu begründen, warum gewisse Themen nur am Rande oder gar nicht erörtert werden. Exemplarisch sei dafür an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass eine gesonderte Betrachtung der Generationen- oder Geschlechtergerechtigkeit ebenso wenig stattfindet, wie eine Auseinandersetzung mit der marxistischen Gerechtigkeitskritik. Um den Text lesefreundlicher zu gestalten, wird auf eine geschlechterspezifische Unterscheidung verzichtet; so steht z.B. der Begriff „Betroffener“ neutral für Angehörige beider Geschlechter. Bei der Analyse der Wahlprogramme finden sich Fußnoten nur bei direkten Zitaten. Die Übersichtlichkeit wäre ansonsten in diesem Teil der Arbeit verloren gegangen.
4
2. Grundlagen der Arbeit
2.1 Dimensionen sozialer Gerechtigkeit
„Mehr als zehn Jahre habe ich mich intensiv damit befasst, den Sinn des Begriffs soziale Gerechtigkeit herauszufinden. Der Versuch ist gescheitert.“ 2 - Dieses Zitat des Volkswissenschaftlers und Nobelpreisträger Friedrich von Hayek verdeutlich eine große Schwierigkeit bei der Bestimmung dessen, was soziale Gerechtigkeit eigentlich ausmacht: Soziale Gerechtigkeit ist ein Kompaktbegriff, der vielfältige, heterogene und mitunter diffuse Vorstellungen in sich vereint. Es werden darunter all jene Standards gefasst, welche die institutionelle Verfassung und die Rechte und Pflichten innerhalb einer Gesellschaft bestimmen. Im allgemeinen Verständnis von Sozialer Gerechtigkeit steht diese für rechtliche, politische, wirtschaftliche und soziale Gleichheit. 3 Doch was ist Gleichheit? Um den Begriff der Sozialen Gerechtigkeit näher bestimmen zu können, muss zunächst einmal festgestellt werden, was unter Gerechtigkeit und was unter Gleichheit zu verstehen ist. Da Gerechtigkeitskonzeptionen ebenso wie die Grundbedingungen einer gerechten Gesellschaft auf dem Begriff der Gleichheit aufbauen, erscheint es sinnvoll, nach der grundsätzlichen Bestimmung des Begriffes der Gerechtigkeit zunächst zu einer Bestimmung des Begriffes der Gleichheit überzugehen und erst im Anschluss näher auf die konkreteren Gerechtigkeitsbedingungen einzugehen. Es wird dabei weiter auf die Frage der Verteilungsgerechtigkeit und verschiedene Verteilungsansätze eingegangen. Welche Bedeutung hat die staatliche Umverteilung von Gütern und wie kann eine solche Umverteilung so gestaltet werden, dass sie das Prädikat „sozial gerecht“ erhalten kann?
2.1.1 Gerechtigkeit
Gerechtigkeit beschäftigt sich mit dem gerechten, fairen und moralisch gebotenen Umgang miteinander innerhalb einer Gemeinschaft. Gerechtigkeit besitzt eine rechtliche, soziale und philosophische Dimension. 4 Diese Dimensionen überschneiden sich allerdings und können von daher nicht getrennt voneinander
Vgl Hayek, Friedrich August von: Drei Vorlesungen über Demokratie, Gerechtigkeit und Sozialismus. Tübingen: 1977. S.23.
3 Vgl. www..wikipedia.de / Soziale Gerechtigkeit. Quelle: www.wikipedia.de/sozialegerechtigkeit. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Gerechtigkeit. Vgl. Ebd.
5
betrachtet werden. Der Rechtsstaat strebt nach Gerechtigkeit, um sich an einer Richtschnur für das eigene Handeln orientieren zu können. Gerechtigkeit wird in verschiedenen Gesellschaften, in verschiedenen Epochen unterschiedlich interpretiert. Glaubt man John Rawls, so kann eine moderne Moralphilosophie keinen Allgemeingültigkeitsanspruch haben. Die Gerechtigkeit müsse der Vielfalt miteinander konkurrierender und inkommensurabler Konzeptionen des Guten gerecht werden. 5 Dennoch gibt es einen universalen, (moralischen) Minimalkonsens: Das „Prinzip der formalen Gerechtigkeit“. Dieses verlangt, Gleiches gleich zu behandeln. 6 Das moderne Moralbewusstsein ist durch die Freiheit und Gleichheit des Menschen geprägt. Gerechtigkeit ist also normativ bestimmt und es wird ein gesellschaftlich bestimmtes moralisches Gleichgewicht angestrebt. 7 John Rawls setzt in seiner „Theory of Justice“ Gerechtigkeit mit Fairness gleich. Während in frühen Gesellschaften die Religion den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichert und das normative Fundament für die Gesellschaft bildet, muss dieses Fundament in der modernen Gesellschaft neu entworfen werden. 8 Kants Forderung, des „Ausgangs des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit“ verlangt, gesellschaftliche Bedingungen nicht mehr als natur- oder gottgegeben aufzufassen. Der soziale status quo wird durch den Menschen veränderbar und jede Veränderung des status quo verlangt eine gesellschaftliche Rechtfertigung. 9 Die Frage nach gesellschaftlicher Gerechtigkeit gewinnt mit der Industrialisierung an Bedeutung. Die zunehmende Arbeitsteilung im Arbeitsprozess und dadurch entstandene Abhängigkeiten führen zu einer gegenseitigen Abhängigkeit der Beschäftigten untereinander und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 10 . Da es, anders als von Marx vorhergesagt, nicht zur Verelendung der Arbeiterschaft gekommen ist, sondern durch einen wirtschaftlichen Fahrstuhleffekt Wohlstand für die breite Maße der Bevölkerung verwirklich werden konnte, schien die Frage nach sozialer Gerechtigkeit in Vergessenheit geraten zu sein. Das in jüngerer Vergangenheit verstärkte Wiederaufkommen der Frage nach sozialer Gerechtigkeit ist in
Vgl. Pioch, Roswitha: Funktionale Differenzierung und die Konsequenz für eine Soziologie der Gerechtigkeit.
In: Michael Corsten (Hrsg.): Die Gerechtigkeit der Gesellschaft. Baden-Baden: 2005. S. 53.
6 Vgl. Ebd.
7 Vgl. Müller, Hans-Peter: Soziale Ungleichheit und soziale Gerechtigkeit. Opladen 1995. S. 10 f.
8 Vgl. Pioch S. 54.
9 Vgl. Ebd.
10 Vgl Lippl, Bodo: Sozialer Wandel , wohlfahrtsstaatliche Arrangements und Gerechtigkeitsäußerungen im internationalen Vergleich. Analysen in postkommunistischen und westlich-kapitalistischen Ländern. Berlin: 2003. zit. nach: http://deposit.dbb.de/cgi-bin/dokserv?idn974114324. S. 43.
6
Verbindung zu bringen mit einem Paradigmenwechsel in der Wirtschafts- und Sozialpolitik seit Mitte der 70er Jahre. Erstmals seit Ende des zweiten Weltkriegs ist ein langfristiger Einbruch des weltweiten Wirtschaftswachstums festzustellen gewesen. 11
Ausgleichende Gerechtigkeit
Die „iustitia directiva“ (ausgleichende Gerechtigkeit) will die „Schäden durch die vorliegende Ordnung des Rechts“ ausbessern, nicht die Ordnung des Rechtes selber ändern. 12
Verteilende Gerechtigkeit
Die „iustitia distributiva“ (verteilende Gerechtigkeit) betrifft „die Verteilung von öffentlichen Anerkennungen, von Geld, und sonstigen Werten, die den Bürgern eines Gemeinwesens zustehen.“ 13 Die Göttin der Iustitia directiva ist blind, während die Göttin der iustitia distributiva genau hinsehen muss. Die Grundformel der iustitia distributiva findet sich in der allgemeinen Gerechtigkeitsdefinition wieder: Gleiches Gleichen, Ungleiches Ungleichen: 14 „Belohnungen sind dann gerecht, wenn sie proportional zu den erbrachten Leistungen verteilt werden.“ 15
Das eigentliche Konfliktpotential bei der Frage nach Sozialer Gerechtigkeit liegt in der Frage der Verteilungsgerechtigkeit. Eine gerechte Verteilung knapper Güter setzt eine gerechte Gesellschaft voraus. Unabhängig von der Frage nach der Verteilungsgerechtigkeit muss zunächst einmal geklärt werden, was für eine gerechte Gesellschaft grundlegend ist. In einer gerechten Gesellschaft müssen alle Menschen über die gleichen politischen und bürgerlichen Freiheiten verfügen, der faire Wert der politischen Freiheit muss garantiert sein und es muss eine faire Chancengleichheit bestehen. 16 „Jede Person hat ein gleiches Recht auf ein völlig adäquates System gleicher Grundrechte und Grundfreiheiten, das mit dem
11 Vgl. Becker, Irene u. Hauser, Richard: Soziale Gerechtigkeit - eine Standortbestimmung. Berlin: 2004. S. 7.
12 Vgl. Kersting, Wolfgang: Theorien der sozialen Gerechtigkeit. Stuttgart 2000. S. 42.
13 Vgl. Ebd.
14 Vgl. Ebd. S. 45.
15 Vgl. Ebd. S. 25.
16 Vgl. Hinsch, Wilfried: Gerechtfertigte Ungleichheiten. Grundsätze sozialer Gerechtigkeit. Berlin 2002. S. 96.
7
gleichen System für alle anderen vereinbar ist.“ 17 Die politischen Freiheiten setzen sich dabei zusammen aus a) der Redefreiheit, b) der Pressefreiheit und c) dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht. Die bürgerlichen Grundfreiheiten sind bestimmt als a) Gedankenfreiheit, b) Gewissensfreiheit und c) Religionsfreiheit. Im Rahmen dieser Arbeit wird davon ausgegangen, dass eine funktionierende Gesellschaft immer zwingend moralbedürftig ist und es einer Verständigung der Bürger bedarf, was eine gute und gerechte Grundlage einer Gesellschaft ausmacht. 18 Der Demokratiegedanke verlangt, gesellschaftliche Gerechtigkeit als gesellschaftlich-moralische Fairness anzusehen. Gesellschaftliche Gerechtigkeit kann nur dann umgesetzt werden, wenn gleichberechtigte Bürger genau diese Fairness als oberste Maxime anerkennen, Gerechtigkeit ist dabei ausschließlich bestimmt durch Interessen, die alle Bürger teilen. 19 Eine jede Konzeption von Gerechtigkeit baut auf den politisch willentlich partizipierenden, aufgeklärten Bürger. Darin unterscheidet sich diese Konzeption nicht von der Demokratie an sich, der Einwand, eine Mehrheit könne sich irren, kann also nur sehr beschränkt Gültigkeit haben. Der moderne demokratische Staat garantiert verfassungsgemäß jedem Bürger das gleiche Mitwirkungsrecht an der Gesellschaft. Jeder Mensch hat Anspruch auf die gerechte Verteilung der „primary goods“, welche neben der politischen und bürgerlichen Freiheit auch die freie Berufswahl und die sozialen Grundlagen der Selbstachtung umfassen. 20 Die zwei Grundkonstituenten einer gerechten Gesellschaft sind Freiheit und Gleichheit. Bei der Gestaltung von Gerechtigkeit stellt sich die Frage, welche der beiden Fundamente stärker betont werden sollen, das Element der Freiheit oder der Gleichheit. 21 Der Staat hat in der Gesellschaft die Aufgabe, durch politische Entscheidungen über die Verteilung von Rechten, Gütern und Chancen zu bestimmen. Diese Entscheidungen durchdringen sämtliche gesellschaftlichen Lebensbereiche. Da dem aufgeklärten Bürger dieses bewusst ist, wird er auf sein Recht auf politische Partizipation per se nicht verzichten wollen, da er ansonsten befürchten müsste, von außen in seinen Lebensplänen eingeschränkt zu werden. 22
17 Vgl. Rawls, John: Die Idee des politischen Liberalismus. Aufsätze 1978 - 1989. Hrsg. Wilfried Hinsch. Frankfurt a.M.1992. S. 261.
18 Vgl. Müller S. 19.
19 Vgl. Hinsch S. XII
20 Vgl. Ebd. S.2
21 Vgl. Müller S. 16.
22 Vgl. Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit. 8. Auflage. Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1994. S. 476f.
8
2.1.2 Gleichheit
Artikel 1 der Menschenrechte der Vereinten Nationen besagt, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind. 23 Der Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes legt weiter fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, Männer und Frauen gleichberechtigt und niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. 24 Die „Gleichheit der Geburt“ besteht nur dann, wenn alle Menschen sich im gegenseitigen Verhältnis dieselben Rechte zugestehen. Ohne eine solche moralische Grundlage kann es keine Gerechtigkeit geben. Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Gesellschaft bedingt aber nicht eine dauerhafte ökonomische Gleichstellung aller Menschen. Inwieweit ist Ungleichheit gerecht und inwieweit steht sie Gerechtigkeit diametral entgegen, inwieweit gilt es Ungleichheit aus Gerechtigkeitsgründen zu beschränken und distributiv zu vermeiden? So einig man sich ist, dass es Ungleichheiten bei der Verteilung gibt, so uneins ist man über die Frage, inwieweit eine ungleiche Verteilung gerecht ist. 25 Inwieweit kann das Gebot der Gleichheit Gültigkeit haben, bei einer naturgegebenen Ungleichheit der Fähigkeiten und Talente einzelner Individuen? Wenn man davon ausgeht, dass Menschen ungleiche Fähigkeiten und Talente besitzen, so wird sich im Falle einer Chancengleichheit immer eine Ungleichheit in den ökonomischen Verhältnissen und in der eingenommenen gesellschaftlichen Position finden. 26 Diese Ungleichheit wird durch den Markt bestimmt. Ist dieser Markt ein freier Markt, so können die ökonomischen Ungleichheiten ins Unendliche anwachsen. Ausgehend von einer sehr liberalen Vorstellung der Sozialen Gerechtigkeit rechtfertigt die Chancengleichheit den aus ihr sich ergebenden Verdienst des Einzelnen und rechtfertigt so eine spätere, ungleiche Chancenverteilung. Dieser Ansatz geht davon aus, dass es gerecht ist, Menschen nach ihrem volkswirtschaftlichen Wert zu bezahlen. Moralisch gesehen widerspricht dieses dem Postulat, jeder Mensch sei zuerst Mensch und dann Zweck. Es gibt verschiedene Ansätze zur Untersuchung von Ungleichheiten, im Zentrum steht dabei die Frage der
23 Vgl.http://daccessdds.un.org/doc/RESOLUTION/GEN/NR0/88/IMG/NR004388.pdf?OpenElement
24 Vgl. http://dejure.org/gesetze/GG/3.html
25 Vgl. Marshall, Gordon: Against the odds? Social Class and Social Justice in Industrial Societies. Oxford: 2000. S. 1.
26 Vgl. Ebd. S. 2.
9
Ungleichheit der Einkommen (Bedingungen) und die Ungleichheit bei Zugängen (Möglichkeiten). 27 Wenn nun die Chancengleichheit in den Fokus einer Gerechtigkeitskonzeption gestellt wird, so ist wesentlich, inwieweit gleiche oder ungleiche Möglichkeiten des Zugangs existieren. Jede soziale Ungleichheit muss, damit sie als gerecht empfunden werden kann, immer moralisch verteidigt werden. 28
2.1.2.1 Chancengleichheit
Auf den ersten Blick scheint vieles dafür zu sprechen, die Chancengleichheit als oberstes Gerechtigkeits- und Gleichheitsprinzip anzuerkennen. Nach dem Gleichheitsprinzip besäße jeder dieselben Möglichkeiten und es läge allein an seinem Fleiß und seinen Fähigkeiten, seine soziale Stellung in der Gesellschaft zu sichern. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen der formalen und der fairen Chancengleichheit. Die formale Chancengleichheit ist ein rechtlich einfacher Anspruch und auch im Grundgesetz verankert: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstimmung, (…) benachteiligt werden“ 29 . Niemand käme zunächst auf die Idee, bei einem Wettrennen die Teilnehmer von verschiedenen Startpunkten aus ins Rennen gehen zu lassen, einigen einen Vorsprung zu gewähren, anderen nicht; das Gebot der Chancengleichheit würde in solch einem Fall verletzt werden. Die einfache Chancengleichheit verlangt einen gemeinsamen Startplatz für alle Starter. Das Starterfeld im „Wettbewerb des Lebens“ ist jedoch äußerst heterogen. Niemand würde von einer Leichtathletin oder einem Einbeinigen verlangen, gegen die männlichen, gesunden Wettbewerber anzutreten, da die körperliche Ungleichheit ein solches Wettrennen unfair erscheinen ließe. Damit der Wettbewerb zu fairen Bedingungen durchgeführt wird, erscheint es angemessen, den körperlich Unterlegenen einen Vorsprung zu gewähren. auch das Grundgesetz geht in seiner Formulierung weiter als bis zur bloßen Festschreibung der formalen Gleichheit. So ist im GG beispielsweise nicht festgelegt, dass Behinderte nicht bevorteilt werden dürfen. Konkret heißt es nur: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ 30 . Die Frage die sich bei der fairen Chancengleichheit stellt, ist nun, wie groß der Vorsprung der Benachteiligten sein darf. Übertragen auf die Gesellschaft
27 Vgl. Ebd. S .3.
28 Vgl. Marshall.. S. 9.
29 Vgl. Art. 3 GG. Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/3.html
30 Ebd.
10
bedeutet das Beispiel, dass eine faire Chancengleichheit die Förderung der gesellschaftlich Schwächeren verlangt, um wirkliche Teilhabemöglichkeiten und wirkliche Chancengleichheit zu verwirklichen. Nach der fairen Gleichheit sind „sozialpolitische Programme etwa zur Verbesserung der Bildungschancen benachteiligter Gruppen nicht nur wünschenswert, sondern notwendige Forderung Sozialer Gerechtigkeit.“ 31 Eine solche Förderung kollidiert auch nicht mit Aristoteles Forderung, „Gleiches gleich“ zu behandeln, da die Förderung dazu dienen soll, Ungleiches besser zu behandeln, die Gleichbehandlungsmaxime bleibt bestehen. 32
2.1.2.1.1 Lebensqualität als Auktion
Die faire Chancengleichheit erscheint gerecht und besitzt die Möglichkeit der Rechtfertigung von Ungleichheit. Es stellt sich die Frage nach der technischen, theoretischen Möglichkeit einer Umsetzung von Chancengleichheit. Dworkin entwirft ein Modell, in dem Lebenschancen in einer Art Auktion vergeben werden. Jeder verfügt, über dieselben Mittel. Die Auktion spiegelt das Ideal des freien Marktes wieder. 33 Wie nun der Einzelne die Ressourcengleichheit zur Aneignung knapper Güter ausnutzt, ist ihm überlassen. Dadurch wird das Individuum nicht in seiner Freiheit eingeschränkt und zugleich wird den unterschiedlichen Lebensplanungen und Bedürfnissen Rechnung getragen. Einzelne Auktionsgegenstände haben für Personen einen unterschiedlichen Wert, einen verschiedenen Nutzen. Eine solche Auktion, in der alle ökonomisch gleich stark und politisch gleichberechtigt sind, würde das Aufkommen von Neid ausschließen - was aber nicht bedeuten muss, dass nach der Auktion nicht einige Menschen glücklicher wären als andere. Dennoch käme niemand auf die Idee, sich ungerecht behandelt zu fühlen. Dieser Ansatz geht davon aus, dass ökonomische Ungleichheiten allein das Produkt individueller Präferenzen und Lebensentscheidungen sind. Unter diesen Bedingungen wäre der Markt, oder in diesem Fall die Auktion, das ideale Verteilungsinstrument für begehrte Güter.
31 Vgl. Hinsch S. 6.
32 So starten, um noch einmal das Sportbeispiel aufzugreifen, bei den olympischen Spielen alle Frauen von ein und demselben Startpunkt.
Vgl. Eichler, Daniela: Armut, Gerechtigkeit und soziale Grundsicherung. Einführung in eine komplexe Problematik. Wiesbaden 2001 S. 82.
11
2.1.2.1.2 Stakeholder Society und UBI
Bruce Ackermanns Vision einer „Stakeholder Society“ kann als Ergänzung des Auktionsgedankens aufgefasst werden In der Stakeholder Society würde jeder Bürger mit Vollendung seines 18. Lebensjahres einen zinslosen, staatlichen Kredit in Höhe von 80.000 Dollar erhalten. Dieser Kredit wäre aus Steuermitteln finanziert und müsste erst nach dem Tod zurückgezahlt werden. Ist eine Rückzahlung nicht möglich, so verfallen die Schulden. Es bliebe dabei jedem selbst überlassen, mit dem Geld zu tun, war er für richtig hält. Die richtige Anlagestrategie entscheidet also über das zukünftige wirtschaftliche Wohlergehen, jeder könnte abwägen, wie viel er in die Bildung investiert, in sein Haus, in Urlaub. Die ökonomische Unabhängigkeit von dem eigenen sozialen Milieu schafft nach Ackermann tatsächliche Chancengleichheit. Zwei Dinge werden dabei jedoch vernachlässigt: Zum Einen sind für eine Millionärstochter 80.000 Euro marginal, zum Anderen wird der individuelle soziale Habitus mit 18 Jahren bereits ausgebildet sein; Somit stellt sich wieder die Frage, ob der Sohn des Alkoholikers an seinem gedankenlosen Umgang mit den 80000 Dollar schuld ist, oder es ihm an Talent fehlt.
Van Pairiys gesteht jedem Bürger ein bedingungsloses Mindesteinkommen zu (unconditioned basic income „UBI“). Ein solches Mindesteinkommen, welches als Sockelbetrag allen Bürgern zustände, würde dem Menschen ermöglichen, ein unabhängiges Leben in Selbstachtung zu führen, eine eigenverantwortliche Lebensführung wäre auch für die am wenigsten Begünstigten möglich. 34 Die Gefahr generationsübergreifender Armutsdeprivation und Selbststigmatisierung wäre gebannt.
34 Vgl. Van Pajris, Phillipe: Real Freedom for All: What (If Anything) Can Justify Capitalism? Oxford: 1995. S. 30.
12
2.1.2.1.3 „Option luck“ und „Brute luck“
Dworkin unterscheidet zwischen „bad/good option luck“ und „bad/good brute luck.“ 35 „Option luck“ bezieht sich auf die freien Entscheidungen des Menschen“, brute luck“ die naturgegebenen Vor- oder Nachteile. Eine Raucherin, die an Lungenkrebs erkrankt, kann dafür kaum die Gesellschaft oder naturgegebene Umstände verantwortlich machen, erkrankt sie jedoch erbbedingt an Brustkrebs, so wäre dieses dem „brute luck“ zuzuordnen. Und genau für diesen Fall des „brute lucks“ müsse die Gesellschaft unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung des Gedanken der Chancengleichheit eine Art Absicherung bieten. 36 Die Gesellschaft, der Staat wirkt in diesem Fall wie eine Versicherung, die jeden absichert, auch denjenigen, der ihre Leistungen niemals in Anspruch nehmen muss. Eine solche Risikoprotektion gegen „brute luck“ könnte von der Gesellschaft als gerecht anerkannt werden. Die Schwierigkeit hierbei ist offensichtlich: Es ist schwer festzustellen, wann ein Fehler oder eine Schwäche selbstverschuldet ist. Warum raucht die Raucherin? Eine freie Willensentscheidung und somit bad option luck? Dem widerspricht, dass ein geringeres Gesundheitsbewusstsein sehr wohl mit der Sozialisation zusammenhängt, die wiederum wesentlich durch Zufall bestimmt wird. 37
2.1.3 Verteilungsgerechtigkeit
Um Beurteilen zu können, inwieweit eine Umverteilung gerecht sein kann, muss untersucht werden, woraus sich die ungleiche Verteilung von Einkommen beziehungsweise Vermögen ergeben hat. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob es ursprünglich einmal einen Zustand der absoluten Chancengleichheit gegeben hat und die Einkommensdifferenzen sich aufgrund verschiedener Fähigkeiten bildeten und ob diese Einkommensdifferenzen möglicherweise wünschenswert sind, da sie zu einem höheren Wohlstand für alle geführt haben. 38 Isoliert vom gesellschaftlichen Nutzen betrachtet, stellt sich die Frage, ob es gerecht sein kann, den Menschen ausschließlich nach seinem volkswirtschaftlichen Wert zu entlohnen 39 . Eine solche, ausschließlich outputorientierte Verteilung wird von einem Großteil der Bevölkerung nicht als (moralisch) gerecht angesehen werden
35 Vgl. Eichler S. 63.
36 Vgl. Ebd. S. 83.
37 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.): Lebenslagen in Deutschland: Der zweite Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Bonn: 2005.. S. 137.
38 Vgl. Marshall S. 8.
39 Vgl. Lachmann, Volker: Volkswirtschaft 1. Grundlagen. 4. überarbeitete Auflage. Berlin: 2002. S. 171.
13
und erscheint somit nicht wünschenswert. Es muss überlegt werden, inwieweit eine ökonomische Umverteilung Gerechtigkeitsmaßstäben entsprechen kann. Wenn man davon ausgeht, dass eine größere Leistungsfähigkeit durch das individuelle Talent vorgegeben wird, so wirft dieses weiterhin die Frage auf, inwieweit dieses ein höheres Einkommen rechtfertigen kann. Ein Beispiel verdeutlicht dieses Dilemma: Student X a benötigt eine Vorbereitungszeit von 20 Stunden um bei der Abschlussklausur eine gute Leistung vorzulegen, Student X b nur 10 Stunden. Beide erhalten mit dem Abschluss dieselben Zugangsmöglichkeiten auf den Arbeitsmarkt. Ist aber bei der moralischen Bewertung die Leistung des Studenten X a nicht höher anzusiedeln? 40 Der Wert des Talents ist zudem, abhängig von dem individuellen Lebensplan jedes Menschen, von unterschiedlicher Bedeutung. Diese Einwände machen offensichtlich, wie schwer eine moralische Wertung von Leistung ist, und wie schwer es von daher auch ist, eine moralisch gerechte, die Leistung berücksichtigende Umverteilung vorzunehmen. 41
2.1.3.1 Leistungsgerechtigkeit / Bedürfnisgerechtigkeit
Alle Gerechtigkeitskonzeptionen werden von zwei verschiedenen Ausgangspolen betrachtet: Der Bedürfnisgerechtigkeit und der Leistungsgerechtigkeit. Bedarfsbezogene moralische Ansprüche bestehen, wenn jemand Güter oder Leistungen ohne Gegenleistung erhalt. Ein solcher Anspruch ist immer dann gerechtfertigt, wenn seine Ansprüche moralisch begründet erscheinen und der Wert dieser Güter allgemein anerkannt wird. Eine gerechte Verteilung nach dem Bedürfnisprinzip liegt dann vor, wenn die am meisten von einem Gut abhängigen Personen am leichtesten Zugang zu diesem erhalten. 42 Dabei darf niemand Anspruch auf mehr als das durch öffentliche Werte definierte Minimum haben. 43 Die Leistungsgerechtigkeit betont die traditionelle gewerkschaftliche Forderung, „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Einkommensunterschiede sind also immer dann gerecht, wenn sie das Ergebnis unterschiedlicher Leistungen sind. 44 Damit wird nicht nur der Gedanke der individuellen Gerechtigkeit stärker betont, zugleich soll ein Leistungsanreiz geschaffen werden, der auch
40 Vgl. ebd.
41 Vgl. Becker, Irene u. Hauser, Richard: Soziale Gerechtigkeit - eine Standortbestimmung. Berlin: 2004. S. 75.
42 Vgl. Hinsch S. 196f.
43 Vgl. Ebd. S. 237.
44 Vgl. Becker S. 17.
14
gesamtgesellschaftlich durch eine Erhöhung des Sozialproduktes nützlich ist. Das Konzept der Leistungsgerechtigkeit muss sich allerdings selbst immer wieder dahingehend in Frage stellen, wie es Leistung definiert. Eine Möglichkeit wäre, dieses dem freien Markt zu überlassen, indessen Folge aber sämtliche unentgeltlichen Leistungen nicht berücksichtigt würden. 45 In dem vorherigen Abschnitt dieser Arbeit wurde bereits der Begriff der Gerechtigkeit näher erläutert und es wurde deutlich, dass eine wesentliche Konstituente der Gerechtigkeit die politische Teilhabe ist. Diese ist unter Umständen nicht unabhängig von ökonomischer Gerechtigkeit, bezeichnet aber dennoch nicht denselben Gegenstand.
Da für den Menschen Einkommen aber einen hohen instrumentalen Wert zur Wahrnehmung von Freiheit hat, kann ohne eine Umverteilung ökonomischer Mittel eine Gesellschaft nur schwer existieren. Die Gefahr sozialer Unruhen würde der Gesellschaft als Ganzem mehr Schaden als nutzen Die politische Freiheit ist beispielsweise dann in Gefahr, wenn ein Bürger aus ökonomischen Gründen nicht in der Lage ist, sich über politische Fragen ausreichend zu informieren. 46 Um eine solche extreme, dem Gleichheitsgedanken widersprechende Verteilung zu verhindern, nimmt der demokratische Staat nun als politischer Akteur Umverteilungsmaßnahmen vor.
2.1.3.2 Das Nutzenprinzip - Der wirtschaftsutilitaristische Verteilungsansatz Es wurde festgestellt, dass eine Verteilung nur dann als gerecht empfunden werden kann, wenn sie durch die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung als moralisch gut akzeptiert wird. Im Utilitarismus ist eine Tat, in diesem Fall die Umverteilung, immer dann als moralisch gut zu beurteilen, wenn diese Tat der Glücksmaximierung dient. „Das größte Glück der größten Zahl“ ist dabei einzig und allein ausschlaggebend. 47 Das Wohl des Einzelnen ist dem Gesamtnutzen untergeordnet.
Die utilitaristische Wohlfahrtsfunktion enthält keine Aversion gegen Ungleichheit. Der Nutzengewinn der Reichen wird genauso gewichtet, wie der Nutzengewinn der Armen. 48 Moralisch richtig und damit auch (sozial) gerecht, wäre somit jede Verteilung, die den Gesamtnutzen maximiert. Dieses kann jedoch
45 Anm. z.B. die Erziehung
46 Vgl. Hinsch S. 9.
47 Vgl. Mill, John Stuart: Der Utilitarismus. Stuttgart: Reclam 1976. S. 13ff.
48 Vgl. Lachmann S. 178.
Arbeit zitieren:
Jan Möller, 2006, Das Leitbild der Sozialen Gerechtigkeit - Verdrängung der Armut aus der politischen Agenda?, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Jan Möller's Text Das Leitbild der Sozialen Gerechtigkeit - Verdrängung der Armut aus der politischen Agenda? ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Jan Möller hat den Text Das Leitbild der Sozialen Gerechtigkeit - Verdrängung der Armut aus der politischen Agenda? veröffentlicht
Jan Möller hat einen neuen Text hochgeladen
Reformpolitik am Scheideweg. F...
Alexander Grasse, Carmen Ludwig, Berthold Dietz
Soziale Gerechtigkeit in Deutschland
Gemeinschaftsinitiative der Be...
Stefan Empter, Robert B. Vehrkamp
Oberstufe Religion, 5. Soziale Gerechtigkeit. Materialheft
Option für die Armen
Ralf Markwort
Soziale Gerechtigkeit - ein magisches Viereck
Zieldimensionen, Politikanalys...
Irene Becker, Richard Hauser
Soziale Gerechtigkeit in Deutschland - eine naive Utopie?
Über Bildung, Boni, Hartz IV u...
Johann-Friedrich Huffmann
0 Kommentare