Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1. Jugendhilfe und Schule: Zwei getrennte Institutionen 5
1.1 Funktion der Schule 5
1.2 Funktion der Jugendhilfe. 6
2. Lebensweltorientierung und Schule 7
3. Kooperation Jugendhilfe und Schule 8
4. Grenzen der Kooperation. 10
5. Schulsozialarbeit 11
5.1 Historische Entwicklung der Schulsozialarbeit 12
5.2 Ziele der Schulsozialarbeit 14
5.3 Methoden der Schulsozialarbeit. 15
5.4 Trägermodelle der Schulsozialarbeit. 16
5.4.1 Örtliche Schulträger bzw. Einzelschule 16
5.4.2 Öffentliche Träger der Jugendhilfe 17
5.4.3 Freie Träger der Jugendhilfe 17
5.5 Kooperationsmodelle der Schulsozialarbeit 18
5.6 Rechtliche Grundlagen der Schulsozialarbeit 19
5.6.1 § 81 SGB VIII 19
5.6.2 § 11 SGB VIII 20
5.6.3 § 13 SGB VIII 20
5.7 Zielgruppen der Schulsozialarbeit. 20
6. Fazit und Ausblick 22
7. Literaturverzeichnis 25
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Einleitung
Immer häufiger erklingen Klagen der Lehrer 1 , dass sie mit schwierigen Schülern nicht mehr zu Recht kommen, dass die Unterrichtszeit nicht ausreichend ist und somit der normale Unterricht zu kurz kommt. Gewalt und Ausländerfeindlichkeit prägen das Bild des Schulalltags. Die Schüler fühlen sich von ihren Lehrer nur in der Funktion Schüler wahrgenommen und nicht als Gesamtpersönlichkeit. Die Schule wird mit Problemen überhäuft, die sie alleine nicht bewältigen kann. In dieser Situation tritt die Schulsozialarbeit auf.
Zu Beginn dieser Arbeit beschäftige ich mich mit den Institutionen Schule und Jugendhilfe als Sozialisationsinstanzen für die Kinder und Jugendlichen. Hierbei werden Unterschiede und gegenseitige Ergänzungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschließend betrachte ich die Lebensweltorientierung nach Hans Thiersch um daran aufzuzeigen, wo Schule und Jugendhilfe Defizite aufweisen und wo Gemeinsamkeiten zu sehen sind, an denen sie in der Lebensweltorientierung anknüpfen können. Daraufhin werden die verschiedenen Kooperationsformen von Schule und Jugendhilfe exemplarisch angesprochen. Dabei wird aufgezeigt, dass das später aufgeführte Handlungsfeld Schulsozialarbeit nicht die einzige Kooperationsform ist. Im Anschluss an die Kooperationsformen werden die Grenzen der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe geprüft und näher betrachtet.
Im Hauptteil beschäftige ich mich mit der Thematik der Schulsozialarbeit. Zuerst wird eine definitorische Annäherung unternommen. Um dafür ein besseres Verständnis zu erlangen, untersuche ich zuerst die historischen Wurzeln der Schulsozialarbeit. An-hand der Ziele wird aufgezeigt, was Schulsozialarbeit mit ihrem Wirken erreichen möchte. Im Anschluss daran werden die Methoden erklärt, mit welchen sie diese Ziele erreichen möchte. Das führt zu einem Verständnis, wie die Arbeit in ihrer konkreten Umsetzung aussieht.
Die organisatorischen und strukturellen Ansätze werden mit den Punkten der Träger-und Kooperationsform abgedeckt. Darin wird erläutert, welche unterschiedlichen Formen existieren.
Anschließend betrachte ich die rechtlichen Grundlagen der Schulsozialarbeit, vor allem die Paragraphen § 11 SGB VIII, § 13 SGB VIII und § 81 SGB VIII. Diese ver-
1 Ichwerde in der folgenden Arbeit bei den Personengruppen Schüler, Lehrer, Sozialpädagogen und Schulsozialarbeitern der Einfachheit halber immer in männlicher Form schreiben, wobei selbstverständlich die weibliche
Form implizit inbegriffen ist.
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suchen einen rechtlichen Rahmen zur Schulsozialarbeit zu bieten. Dabei wird aufgezeigt, wie verbindlich dieser ist und wie er tatsächlich umgesetzt wird. Danach wird beleuchtet, an wen sich Schulsozialarbeit richtet, wer ihre Zielgruppe ist und inwiefern diese das Angebot aufnimmt.
Abschließend ziehe ich eine Schlussbetrachtung von der Funktionalität von Schulsozialarbeit, was sie bewirkt und wo Änderungsbedarf besteht.
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1. Jugendhilfe und Schule: Zwei getrennte Institutionen
Sowohl Schule als auch Jugendhilfe sind Sozialisationsinstanzen, die die Kinder und Jugendlichen unterstützen und begleiten sollen. Sie spielen dadurch eine sehr wichtige Rolle in ihrer Entwicklung. Nun betrachten wir zuerst die Unterschiede dieser beiden Institutionen um später ihre Gemeinsamkeiten zu beleuchten.
1.1 Funktion der Schule
Bevor wir uns mit der Kooperation von Jugendhilfe und Schule beschäftigen, muss zuerst geklärt werden, wo der Unterschied zwischen diesen beiden Institutionen liegt. Was macht Schule aus?
Schule ist ein Ort, an dem Wissen vermittelt wird und in der anhand von Noten Beurteilungen erstellt werden. Olk/ Bathke/ Hartnuß (2000 S. 14, zitiert nach Fend 1980) unterscheiden bei der Funktion von Schule drei unterschiedliche Aufgaben: „Qualifikationsfunktion, Selektionsfunktion und Integrationsfunktion“. Dies wird so verstanden, dass Schule den Schülern durch den dort stattfindenden Unterricht Fähigkeiten vermittelt, mit denen sie das kulturelle System besser verstehen können und sich dort zu recht finden können. Diese Fähigkeiten bezeichnet Fend (1980) als Qualifikation.
Gemäß ihren Leistungen werden die Schüler selektiert und erhalten die Möglichkeit, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Je nach Note und Schulabschluss haben sie dann die Möglichkeit, ihren weiteren Weg zu gehen. Dort wird dann von Selektion gesprochen.
Durch das in der Schule vermittelte Werte- und Normensystem stabilisieren sie die gegebenen Herrschaftsstrukturen. Mit diesem Wissen ist die Möglichkeit gegeben, sich besser in der Gesellschaft zurechtzufinden. Dies wird als Integration bezeichnet (vgl. ebd. S. 14 f).
Hierbei wird schon sehr deutlich, dass die Schule durchaus eine Institution ist, die die Schüler nach Leistung aussortiert. Die Schüler werden nach den Noten in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Die Schwierigkeit liegt darin, die einmal entstandene Stigmatisierung „schlechter Schüler“ im Kopf des Lehrers wieder zu verändern. Kritisch dabei zu sehen ist auch, dass die Schüler dort nicht als Individuen betrachtet werden, sondern nur als Summe ihrer Noten.
Die Notengebung ist und bleibt eine subjektive Einschätzung des Lehrkörpers. Dem Lehrer steht dabei eine sehr große Machtkompetenz zu, um über das Schicksal und
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die weitere Zukunft der Schüler zu entscheiden. Kritisch ist hierbei auch zu betrachten, dass es wenig Kontrollfunktionen über die Lehrer gibt. Somit bleiben viele Entscheidungen nicht nachvollziehbar und auch schwer anfechtbar. Außerdem ist das Notensystem extrem Konkurrenz fördernd und nur auf Leistung ausgerichtet. Das Leistungsprinzip führt jedoch zum Ausschluss vieler Schüler und funktioniert dadurch sehr defizitär.
Zudem werden die Schüler immer nur im Kontext der Schule bewertet und die dort anstehenden Leistungsanforderungen. Dass die Schüler jedoch darüber hinaus auch über andere Fähigkeiten verfügen, fällt zumeinst unter den Tisch. Somit werden die Schüler immer nur in bestimmten Bereichen bewertet und es wird nicht das „Gesamtpaket“ des Schülers gesehen.
Es ist zu hinterfragen, ob nicht aber genau solch eine Gesamtbetrachtung für die Entwicklung des Jugendlichen am förderlichsten wäre. Ein genereller Unterschied zwischen Jugendhilfe und Schule liegt auch in dem Pflichtcharakter, den Schule innehat. Gegenüber der Schulpflicht in der Schule steht der freiheitliche Charakter der Jugendhilfe.
1.2 Funktion der Jugendhilfe
Die Jugendhilfe ist ein Feld der Sozialen Arbeit. „Sie hat sich von einer repressiven und eingriffsorientierten Not- und Kontrollagentur zu einem modernen leistungs- und angebotsorientierten Hilfe- und Unterstützungssystem fortentwickelt, das seine Aufgaben an tendenziell alle Kinder und Jugendlichen richtet“ (Olk/ Bathke/ Hartnuß 2000, S.16). Die Arbeit der Jugendhilfe setzt gezielt an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen an. Da ein großer Bestandteil des Lebens der Kinder und Jugendlichen in der Schule stattfindet, muss sich die Jugendhilfe folglich mit der Schule auseinandersetzen (vgl. ebd.)
Jugendhilfe richtet sich nicht nur an Kinder und Jugendliche, sondern generell an die ganze Familie. Sie hat die Aufgabe, die Entwicklung von jungen Menschen zu fördern und sie bei der Entwicklung von Kompetenzen zu unterstützen. Zudem hat sie den Auftrag, mit pädagogischen und wirtschaftlichen Leistungen Kinder und Jugendliche und deren Familien zu unterstützen (vgl. Jordan 2005, S. 12). Dies sind natürlich nur die Aufgaben der Jugendhilfe im Theoriekontext. Ob sie in der Praxis so stattfinden sieht Jordan (2005) kritisch.
Schule nimmt Schüler nur in ihrer Rolle als Schüler wahr, wohingegen sie die Jugendhilfe in ihrer gesamten Lebenswelt betrachtet. D.h. sie sieht sie „in ihren le-
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bensweltlichen Bezügen als verstrickt in Entwicklungsstörungen, Benachteiligungsverhältnissen und Konfliktsituationen oder aber als (potentielle) Nutzer von offenen Freizeiteinrichtungen und Angeboten“ (Olk et al. 2000, S. 17). Bevor wir uns näher mit der Kooperation der beiden vorherig genannten Institutionen auseinandersetzen, werfen wir einen Blick auf die Lebensweltorientierung an Schulen.
2. Lebensweltorientierung und Schule
In Punkt 1.1 war schon zu sehen, welche Aufgaben Schule zu leisten hat und welche Anforderungen sie auch nicht erfüllen kann. Häufig kann sie soziale Ungerechtigkeiten nicht ausgleichen und es ist schwierig für die Schüler die schulischen Inhalte in ihrer Lebenswelt umzusetzen. Genau „dann scheint das Verhältnis von Schule zur Lebenswelt der AdressatInnen prekär“ (Thiersch 2004, S. 208) zu sein. In der vorangehenden Diskussion über Schule und Jugendhilfe wurde deutlich, dass jede Institution ihren eigenen Kompetenzbereich schützt und der anderen Institution keine Möglichkeit gibt, sich dort zu verankern.
Die Forderung von Thiersch (2004) besteht darin, dass die Lebenswelt der Jugendlichen in den Blick genommen werden muss und nicht aus dem Unterrichtskonzept ausgeschlossen werden darf. Er spricht hierbei das Bildungskonzept und die unterschiedlich auftretenden Formen des Lernens an: „informelles Lernen, nichtformalisiertes Lernen und formalisiertes Lernen“ (ebd. S. 109). Informelles Lernen sind die Lernprozesse, die z.B. in der Familie oder der Öffentlichkeit stattfinden. Hier ist Lernen gemeint, dass nicht in der Schule vermittelt wird. Nichtformalisiertes Lernen ist Lernen in vorbereiteten Settings, aber in einer offeneren Form. Formalisiertes Lernen hingegen ist das Lernen, dass curricular festgelegt ist und in der Schule stattfindet. (vgl. ebd.)
Thiersch (2004) fasst nach dieser Ausführung Lebensweltorientierung „als Konzept, das in der Rekonstruktion von Erfahrungen informelles Lernen thematisiert und von daher Formen des nichtformalisierten Lernens kritisiert und neu bestimmt (S. 109). Das informelle Lernen soll also nun mehr in den Schulalltag integriert werden. Soziale Arbeit und Schule erhalten dadurch neue Zugänge, wie sie miteinander arbeiten können. Thiersch (2004) weist aber darauf hin und warnt gleichermaßen, dass Soziale Arbeit dadurch nicht kritisierend in den Schulbetrieb eingreifen will (vgl. S. 210). Was ist nun eigentlich diese Lebenswelt?
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Arbeit zitieren:
Caro Kaufmann, 2008, Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule am Beispiel der Schulsozialarbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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