Warschauer Pakt
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Der Warschauer Pakt 4
2.1. Kurze Geschichte des Warschauer Paktes 4
2.2. Inhalt des Paktes 7
2.3. Die DDR im Warschauer Pakt 7
3. Quellenanalyse: Briefmarke zum 20-jährigen Bestehen des Warschauer 9
Paktes
3.1. Beschreibung der Briefmarke 9
3.2. Kurzbiografie Joachim Rieß 10
3.3. Entstehung der Briefmarke 10
3.4. Die DDR-Briefmarke als Propagandaträger 11
3.5. Analyse und Interpretation 12
4. Anhang 15
4.1. Quellen 15
4.2. Bildquellen 17
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Warschauer Pakt
1. Einleitung
„Kein Schritt der DDR-Führung auf militärischem Gebiet erschließt sich, ohne das Verständnis ihrer Einbindung in den Warschauer Vertrag, ohne zu begreifen, dass die DDR auf allen möglichen Gebieten souverän war, aber niemals auf militärischem Gebiet.“ So schätze Paul Bergner, ein Experte für DDR-Bunkeranlagen, in einem Interview mit dem MDR das Verhältnis der DDR zum östlichen Militärbündnis ein.
In der DDR wurde für den Pakt stark geworben, vor allem auf Plakaten aber auch auf Gegenständen des alltäglichen Lebens. An einer Briefmarke anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Warschauer Paktes soll eine Quellenanalyse durchgeführt werden. Wie wurde das Bündnis dargestellt?
Die Begriffe „Warschauer Pakt“, „Warschauer Vertragsorganisation“, „Warschauer Paktorganisation“ und „Warschauer Vertrag“ beschreiben dasselbe Vertragswerk, welches am 14.05.1955 in Warschau unterzeichnet wurde. Dies sind alles Kurzbezeichnungen für den „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Volksrepublik Albanien, der Volksrepublik Bulgarien, der Ungarischen Volksrepublik, der Deutschen Demokratischen Republik, der Volksrepublik Polen, der Rumänischen Volksrepublik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Tschechoslowakischen Republik.“
Der Begriff „Warschauer Vertrag“ wird auch noch für den Vertag von 1970 verwendet, im Kontext der Ostpolitik Brandts geschlossen (Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen), sowie der „Warschauer Vertrag“ von 1990, in dem endgültig die Oder-Neiße-Grenze festgeschrieben wurde (Deutsch-Polnischer Grenzvertrag). Daher soll in dieser Arbeit immer vom Warschauer Pakt gesprochen werden.
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Warschauer Pakt
2. Der Warschauer Pakt
Der Warschauer Pakt ist ein Militärbündnisvertrag, in dem acht der Ostblockstaaten involviert waren. Er bestand zwischen 1955 und 1991. Neben dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) war der Warschauer Pakt die wichtigste multilaterale Organisation der kommunistischen Staaten in Europa. 1
2.1. Kurze Geschichte des Warschauer Paktes
Albanien, Ungarn, Bulgarien, Sowjetunion (von West nach Ost)
Am 04.04.1949 wurde der Nordatlantikpakt (NATO - North Atlantic Treaty Organization) verabschiedet. Dieser forderte die Staaten des Ostblockes zu einer Reaktion heraus. Als am 23.10.1954 die Bundesrepublik Deutschland die Pariser Verträge unterzeichnete und damit den Beitritt zur NATO manifestierte, geriet der Ostblock endgültig in Zugzwang. Nur wenige Tage nach in Kraft treten der Pariser Verträge, fanden zwischen dem elften und 14. Mai 1955 Verhandlungen der Führer von acht kommunistischen Staaten in Warschau, unter Beobachtung der Koreanischen Volksrepublik 2 , statt, an deren Ende die Verabschie-dung des Warschauer Paktes als militärisches Beistandsabkommen stand. Die Gründungsmitglieder des Paktes waren die Sowjetunion, die DDR, die Tschechoslowakische Republik, die Volksrepublik Polen, die Volksrepublik Albanien, die Volksrepublik Bulgari-en, die Ungarische Volksrepublik und die Rumänische Volksrepublik (Abb.1). Am 04.06. des Jahres trat der Vertrag in Kraft. Damit war „alles, was die Länder der Antihitlerkoali-tion während des gemeinsamen Kampfes gegen den Faschismus erreicht hatte, […] endgültig
1 Müller, Helmut M.: Schlaglichter der deutschen Geschichte. - 2., aktualisierte Auflage. - Schriftenreine Bd. 402.
- Bonn : Bundeszentrale für politische Bildung, 2003. - S. 347.
2 Gribkow, Anatoli: Der Warschauer Pakt - Geschichte und Hintergründe des östlichen Militärbündnisses. - Berlin
: Edition q, 1995. - S. 34.
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Warschauer Pakt
zusammengebrochen.“ 3 Ergänzt wurde der Vertrag durch einen Beistandspakt mit Finnland, ebenfalls 1955 geschlossen. 4
Sitz der beiden Hauptführungsorgane des Paktes war Moskau. Der „Politisch Beratende Ausschuss“, in dem jedes Mitglied vertreten war, war für alle politischen Fragen verant-wortlich, außer die der militärischen Angelegenheiten. Dafür war das „Vereinte Oberkom-mando der Streitkräfte“ zuständig, bei dem ein General der Sowjetunion immer den Vor-sitz innehatte. Dem Politisch Beratenden Ausschuss wurden1956 zwei Hilfsorgane beige-stellt: das Vereinigte Sekretariat und eine Ständige Kommission, die Empfehlungen für außenpolitische Fragen erarbeitete. 5 Durch die Dominanz der Sowjetunion im Pakt war die Kommandosprache Russisch, wenn auch Dokumente in die jeweiligen anderen Sprachen übersetzt wurden.
Neben der offiziellen Begründung, die Reaktion auf den Eintritt der BRD in die NATO und der dadurch entstandenen akuten Bedrohung der kommunistischen Staaten Europas, gab es noch andere Gründe für diesen Pakt. Die Sowjetunion wollte vertraglich gesicherte Rechte auf Stationierung von Truppen in Ost- und Südosteuropa. Zudem sollte ein Ge-gengewicht zur NATO installiert werden. Die Streitkräfte der kommunistischen Staaten sollten gebündelt, um sie schlagfähiger zu machen und unter sowjetisches Kommando gestellt werden. Mit dem Pakt band die Sowjetunion aber vor allem die anderen Mitglieds-staaten eng an sich, um die eigene Vorherrschaft im Ostblock zu sichern und auszubauen. Damit sollte das internationale Gewicht der Sowjetunion vergrößert werden. 6
Dieses Ziel wurde unter anderem durch Truppenstationsverträge erreicht, die zwischen 1956 und 1968 mit Polen, der DDR, Rumänien, Ungarn und der CSSR geschlossen wur-den. Trotz aller Friedensbekundungen im Vertragstext des Paktes, war der Pakt vorrangig ein Militärbündnis, was in fast allen Mitgliedsländern zu militärischer Aufrüstung führte. Aber auch die NATO vergrößerte ihre militärische Schlagkraft (Abb.2). Am 23.10.1956 brach in Ungarn ein Volksaufstand los. Daraufhin kündigte Ungarn am 01.11.1956 die Mitgliedschaft im Warschauer Pakt. Durch das Eingreifen bewaffneter sowjetischer Einheiten wurde der Austritt jedoch durch die neue ungarische Regierung rückgängig gemacht.
Schon 1961 kam es zwischen der Sowjetunion und Albanien zu einer diplomatischen Kri-se, vor allem wegen ideologischer Kontroversen. Mit dem Abbruch der diplomatischen Be-
3 Gribkow,Anatoli: Der Warschauer Pakt - Geschichte und Hintergründe des östlichen Militärbündnisses. - Berlin
: Edition q, 1995. - S. 35.
4 Stöver, Bernd: Der Kalte Krieg 1947-1991 - Geschichte eines radikalen Zeitalters. - Schriftenreihe Bd. 613. -
Bonn : Bundeszentrale für politische Bildung, 2007. - S. 101.
5 Müller, Helmut M.: Schlaglichter der deutschen Geschichte. - 2., aktualisierte Auflage. - Schriftenreine Bd. 402.
- Bonn : Bundeszentrale für politische Bildung, 2003. - S. 347.
6 ebd. und Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.): Die DDR im Warschauer Pakt und im Rat für Gegenseitige
Wirtschaftshilfe. - Die DDR Realitäten - Argumente. - Bonn : Verlag Neue Gesellschaft, 1987. - S. 18.
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Arbeit zitieren:
Christiane Arndt, 2008, Solidarität mit Waffen - Quellenanalyse anhand einer Briefmarke der Post der DDR anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Warschauer Pakts, München, GRIN Verlag GmbH
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