Inhaltsverzeichnis
1. Methodik und Vorgehen. 3
2. Die Arbeitsmarktreform Hartz IV und ihre Ziele 4
2.1 Ausgangssituation 4
2.2 Ziele vom SGB II: Fördern und Fordern. 5
2.3 Instrumente: Geld und Dienstleistungen. 6
2.4 Vorläufige Ergebnisse 8
3. Fazit. 10
Literaturverzeichnis : 11
2
1. Methodik und Vorgehen
Die folgende schriftliche Hausarbeit zur modulabschließenden Prüfung beschäftigt sich mit der Frage, welche Ziele mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV verfolgt werden. Bei meiner Literatur- und Internetrecherche habe ich zunächst Informationen über die Ausgangssituation vor Hartz IV gesammelt. Unter dem Punkt 2.1 ist deshalb die Problematik am Arbeitsmarkt vor dem Jahr 2005 geschildert und die ersten Reformen bis Hartz IV zur Senkung der Arbeitslosenzahlen gekennzeichnet. Unter dem Punkt 2.2 ist dann ein direkter Übergang zu den Zielen des SGB II möglich. Der Überbegriff Fördern und Fordern wird erläutert und die Rechte und Pflichten von der Agentur für Arbeit bzw. des arbeitslosen Menschen benannt. Als Ansichtsexemplar ist zu diesem Thema ein Merkblatt des Job Centers Wichtige Hinweise und Informationen zu Ihren Pflichten, wenn die Leistungen des SGB II in Anspruch nehmen (liegt in der örtlichen Arbeitsagentur aus) in der Anlage zu finden. Dort sind direkte Informationen zum Thema Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht festgehalten. Unter dem Punkt 2.3 werden die Instrumente von Hartz IV benannt, die durch Verknüpfung von Geld- und Dienstleistungen die zuvor genannten Ziele erreichen sollen. Die aktuellen Regelsätze 1 sind dem beigefügten Berechnungsbogen, der mir aus dem Bekanntenkreis zur Verfügung gestellte wurde, zu entnehmen. Weiterhin sind daraus die Anrechnung des Kindergeldes und die entsprechende Einkommensbereinigung zu erkennen.
Im weiteren Verlauf der Hausarbeit gehe ich auf einzelne Sonderbestimmungen ein. Danach folgt eine exemplarische Auswahl der Dienstleistungen, die das Job Center anbietet. Der Punkt 2.4 widmet sich folgend mit den vorläufig erreichten Ergebnissen von Hartz IV, wobei nicht nur auf die aktuellen Arbeitslosenzahlen sondern auch auf die Armuts-und Reichtumsstudie eingegangen wird.
Das Fazit umfasst einen Rückblick auf die Methodik der Arbeit und behandelt mögliche Schwierigkeiten.
1 Allgemeinen Pressemeldungen ist zu entnehmen, dass der Regelsatz zum 01.07.2008 um 4€ erhöht wurde.
Diese Änderung bleibt in der Anlage noch unberücksichtigt.
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2. Die Arbeitsmarktreform Hartz IV und ihre Ziele
2.1 Ausgangssituation
Im Jahr 2004 hatte das Ausmaß der Arbeitslosigkeit mit 4,381 Mio. Arbeitslosen den höchsten Stand seit 1997 (4,384 Mio.) erreicht (IAB 2005). Insbesondere die Zahl der Langzeitarbeitslosen stieg in den Jahren 2000 - 2004 um rund 16 % auf 1,7 Mio. Personen an (IAB 2005). Arbeitslose, die vorher erwerbstätig waren, bezogen zu diesem Zeitpunkt zunächst Arbeitslosengeld und später Arbeitslosenhilfe. Hilfsbedürftige Menschen, die noch nie erwerbstätig waren, bezogen Sozialhilfe nach dem BSHG (Huster 2008). Es existierten zwei Fürsorgesysteme nebeneinander, die kausal angelegt waren (Huster 2008). Mit den Reformen am Arbeitsmarkt ist die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung neu ausgelegt worden. Ausgangspunkt der Reformen am Arbeitsmarkt ist - auch mit Blick auf die auf europäischer Ebene vereinbarten beschäftigungspolitischen Ziele - die unabdingbare Notwendigkeit, die Wirkungen und Effizienz der Arbeitsmarktpolitik zu erhöhen und die beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern. Damit sollen die Erwerbstätigkeit gesteigert und die Arbeitslosigkeit bekämpft werden (IAB 2005). Deshalb wurde bereits zum 01.01.2002 mit der Einführung des Job-AQTIV-Gesetzes (Abk. für Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren und Vermitteln) mit der aktiven Arbeitsmarktpolitik begonnen (Boeck et al. 2006). Hauptanliegen des Gesetzes ist es, durch präventiv wirkende Ansätze die Anwendungspraxis des SGB III im Bereich der Vermittlung und Beratung zu ergänzen. Dazu wurde besonders die Mitwirkungspflicht der von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen u.a. durch frühzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit verstärkt (Boeck et al. 2006). Der Umsetzung folgten am 01.01.2003 durch das erste und zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I und II). Darin sind festgelegt:
• neue Fördermöglichkeiten für Existenzgründungen (Ich-AG) 2 ,
• Umwandlung der Arbeitsämter in Jobcenter (Beratungs-und Vermittlungsleistungen),
2 Ich-AG (Abkürzung von Ich-Aktiengesellschaft) bezeichnet ein Einzelunternehmen, das von einem Arbeitslosen
gegründet worden ist, der für diese Existenzgründung einen Existenzgründungszuschuss (EXGZ) erhält (Bun-
desagentur für Arbeit 2008).
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Arbeit zitieren:
Eva-Kristina Ziegler, 2008, Welche Ziele verfolgt die Durchführung der Arbeitsmarktreform Hartz IV?, München, GRIN Verlag GmbH
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