Inhaltsangabe
1. Einleitung 3
2. Die grundsätzliche Haltung zum Tod und
die Eschatologie des Islam 3-4
3. Islamische Bestattungsriten
3.1 Die islamischen Bestattungsriten 4-7
4. Die Umsetzung der islamischen Bestattungsriten in Deutschland
4.1 Die Umsetzung der islamischen Bestattungsriten in
Deutschland S. 7-9
4.2 Hilfen bei muslimischen Bestattungen in Deutschland 9-10
4.3 Überführungen in das Heimatland 10-11
5. Fazit und Ausblick 11-12
6. Bibliographie 13-14
2
1. Einleitung
„In Deutschland leben geschätzte 3,2 bis 3,5 Millionen Menschen muslimischer Prägung bzw. muslimischer Abstammung.“ 1
Da der Islam im Gegensatz zum Christentum, das in Deutschland die meisten Anhänger hat 2 , unterschiedliche religiöse Riten und Gebräuche mit sich bringt, kann es bei der Ausführung dieser in einem nicht-islamischen Land, in diesem Beispiel Deutschland, zu Problematiken kommen.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den islamischen Bestattungsriten und ihre Umsetzung in Deutschland, sowie den Problemen, die dabei entstehen.
Beginnend mit einer Einführung zur allgemeinen Sicht zum Tod und zur Eschatologie des Islam, folgen im Hauptteil die islamischen Bestattungsriten und deren Ausführung in Deutschland als nicht islamisches Land. Dabei werden Einblicke in den Umgang von Institutionen wie Friedhöfe usw. mit diesen Bestattungsriten aufgezeigt, sowie die Problematiken erörtert, die bei der Umsetzung entstehen. Zum Schluss werden Lösungsansätze und Hilfen aufgezeigt, die den Umsetzungs-Problematiken entgegen wirken sollen.
2. Die grundsätzliche Haltung zum Tod und die Eschatologie des Islam
Der Koran bietet folgende Textstelle, die die grundsätzliche Haltung des Islam zum Tod wiedergibt:
Ein Rechtsgelehrter (Mufti), der in der in Saudi-Arabien in der englischsprachigen Tageszeitung „Arab News“, Leserfragen zu verschiedenen Themen, nach Absprache mit anderen islamischen Rechtsgelehrten, beantwortet, beschreibt die grundlegende Haltung zum Tod, die der Koran anordnet, mit seinen eigenen Worten wie folgt:
1 vgl. „Konzept des Bundesministerium des Innern zur „Deutschen-Islam-Konferenz“ - Presseinformation“, in:
http://islam.de/6839.php (05.12.2006)
2 vgl. „Religionen in Deutschland: Mitgliederzahlen“, in:
http://www.remid.de/remid_info_zahlen.htm (12.12.2006)
3 Hofmann, Murad Wilfried (Hrsg.): Der Koran - Das Heilige Buch des Islam. 3. Auflage, Istanbul:
Verlag çaĝri yayinlari 2003, S. 59
4 Heine, Peter: „Die Bestattung von Muslimen außerhalb der islamischen Welt als Problem des islamischen
Rechts“, in: Gerhard Höpp; Gerdien Jonker (Hrsg.): In fremder Erde. Zur Geschichte und Gegenwart der
islamischen Bestattung in Deutschland , Berlin 1996, S. 11-18
3
Somit wird der Tod als unausweichliches, von Allah festgelegtes, Geschehnis angesehen, das nicht als endgültiges Auslöschen der Person beschrieben wird, sondern als Zustand. „Mit dem Tod wird die irdische Existenz beendet, und er bedeutet […] nach der von Gott festgesetzten Zeit Heimkehr zu ihm.“ 5
Im Folgenden wird kurz und knapp die Eschatologie des Islam angerissen, da die islamischen Bestattungsriten durch sie ableitbar sind und einige Motive der Eschatologie in weiteren Verlauf der Arbeit auftauchen werden.
Dem Tod folgt das ‚Zwischengericht’, bei dem die Todesengel die Seele des Verstorbenen vom Körper trennen und diese zum Himmel tragen, wo sie erfährt, ob sie für den Einzug ins Paradies bestimmt ist. Diesem Zwischengericht schließt die ‚Befragung im Grab’ durch die Engel Munkar und Nakir an, die den Verstorbenen nach seinem Glaubensleben befragen. Antwortet der Befragte richtig, wird ihm das Paradies verheißen, wenn nicht, so beginnt seine Peinigung schon im Grab. Nach der Befragung folgt die ‚Wartezeit’, also die Zeitspanne bis zum ‚Jüngsten Tag’. Am ‚Jüngsten Tag’ erfolgt der Zusammenbruch der kosmischen Ordnung und die Erlöschung jeglichen Lebens und alle Toten werden wieder zum Leben erweckt. Gott versammelt alle Lebewesen an einen Ort, an dem das ‚Endgericht’ vollzogen wird. Beim ‚Endgericht’ wird alles Tun und Handeln zu irdischen Zeiten einer gerechten Bewertung unterzogen. Auf das Gericht und das Urteil folgt die gerechte Vergeltung, die Hölle als Strafort und das Paradies als Ort des Lohnes für den gerechten Gläubigen. 6
3. Die Islamischen Bestattungsriten
Jede Religion hat ihre eigenen Riten im Umgang mit dem Tod. Im Islam geben der Koran, Hadithe und das islamische Recht Bestattungsvorschriften vor. Zudem haben sich Gebräuche entwickelt, die von Muslimen im Falle eines Todesfalls vollzogen werden. In diesem Teil der Arbeit werde ich die islamischen Bestattungsriten erläutern und dann auf ihre Ausführung in Deutschland eingehen (4.0).
5 Blach, Thorsten; Neumann, Wolfgang (Hrsg.): Nach Mekka gewandt - Zum Umgang türkischer Muslime mit
ihren Verstorbenen in der Türkei und in Deutschland, Königswinter: Verlag Aeternitas 1996, S. 19
6 vgl. ebd., S. 19fff
4
3.1 Die islamischen Bestattungsriten
Die oberste Vorschrift nach islamischen Glauben ist, dass die Totenruhe nicht gestört werden darf, da der Tote sich zwischen Leben und Auferstehung befindet. „Daher darf die Ruhe der Toten nicht gestört werden, und die Gräber sind unverletzlich bis zum Jüngsten Tag.“ 7 Somit sind Exhumierungen und Umbettung nur in äußersten Ausnahmefällen, sogar nach Meinung einiger Autoritäten des islamischen Rechts undenkbar. 8 Dies gilt für die islamische und nicht islamische Welt.
Der Ort, an dem der Tote begraben wird, ist in der islamischen Welt ein ausgewiesener Friedhof. Begrabungen der Toten in ihren Häusern ist nach der Prophetentradition strengstens verboten. Jede Besonderheit des Grabes wird abgewiesen, folglich sollten Gräber einfach gestaltet sein und nicht mehr als 20 bis 25 Zentimeter über den Erdboden herausragen. Zudem sollten feste Werkstoffe, wie Beton oder Zement, nicht verwendet werden, noch weniger gestalterische Merkmale wie Kuppelbauten. 9
Nur am Kopf- und Fußende des Grabes soll ein Stein zur Markierung gesetzt werden. Eine Grabpflege mit Blumenschmuck und ähnlichem, wie im Christentum üblich, hat im Islam keine Tradition. 10
Neben dem Bestattungsort spielt die Forderung nach einer schnellen Beerdigung eine wichtige Rolle im islamischen Recht.
„Die Praxis stellt sich in dieser Hinsicht in den verschiedenen islamischen Ländern trotz sonstiger Unterschiede der Begräbnisformen erstaunlich einheitlich dar. Stirbt eine Person am Morgen, wird sie zum Mittags- oder Nachmittagsgebet zur Moschee gebracht und anschließend bestattet. Tritt der Tod nachmittags ein, sollte die Beerdigung spätestens bis zum nächsten Mittag stattgefunden haben.“ 11
Vollzieht sich der Tod in einem nicht-islamischen Land so sieht das islamische Recht die Frage der Schnelligkeit vorrangiger als die des Begräbnisortes. Das islamische Recht gestattet, „dass Muslime außerhalb der islamischen Welt beerdigt werden. Die Gelehrten gehen davon aus, dass auf den Friedhöfen Teile abgetrennt sind, die für Muslime vorgesehen sind und dass die islamischen Bestattungsvorschriften beachtet werden.“ 12
7 Heine, Peter: Halbmond über deutschen Dächern - Muslimisches Leben in unserem Land. München: Paul List
Verlag 1997, S. 224
8 vgl. ebd., S. 224
9 vgl. Heine 1996 (wie Anm. 4), S. 13
10 Alder, Yasin: „Wie bestatten wir unsere Toten? Die neue IZ-Reihe über den Alltag der Muslime in
Deutschland“, in: http://www.islamische-zeitung.de/?id=7242 (27.11.2006)
11 Heine 1996 (wie Anm. 4), S. 14
12 Heine 1997 (wie Anm. 7), S. 225
5
Arbeit zitieren:
Kathrin Gabur, 2007, Islamische Bestattungsriten und ihre Umsetzung in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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