INHALTSVERZEICHNIS
GLIEDERUNG
1. Vorbemerkungen 3
2. Forschungsüberblick 4
3. Zu älteren Belegen der Wortgruppe „Francia et Saxonia“ als mögliche Vorlagen
Widukinds 6
3.1. Die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ als ottonische Kanzleiformel 6
3.2. Die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ als spätkarolingische Kanzleiformel 7
4. Zum Geltungsbereich von „omnis francia saxoniaque“ bei Widukind von Corvey 8
4.1. „omnis francia saxoniaque“ im Sinne des werdenden deutschen Reiches 8
4.2. „omnis francia saxoniaque“ als ottonisches Reich und Lothringen 10
4.3. „omnis francia saxoniaque“ als fränkisches und sächsisches Stammesland 11
5. Die Deutung der Wortgruppe „Francia et Saxonia“ bei Widukind zwischen
Kontinuit ät fränkischer Reichstradition und neuer Reichskonzeption 12
5.1. „Francia et Saxonia“ als Ausdruck eines neuen ottonischen Reichsbewusstseins. 12
5.2. „Francia et Saxonia“ als Vorstufe einer sächsischen Reichskonzeption 13
5.3. „Francia et Saxonia“ als bewusstes Anknüpfen an fränkische Tradition 15
5.4. „Francia et Saxonia“ als Fortleben des einstigen ostfränkischen Teilreiches
Ludwig des Jüngeren 19
6. Schlussbemerkungen 23
7. Abkürzungsverzeichnis 24
8. Quellen- und Literaturverzeichnis 25
8.1. Quellenverzeichnis 25
8.2. Literaturverzeichnis 25
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1. Vorbemerkungen
Die Wortgruppe „Francia et Saxonia“, was in unserem Sprachgebrauch soviel wie Franken und Sachsen bedeutet, verdient als feststehende Wortverbindung besondere Aufmerksamkeit. In ihr spiegelt sich sprachlich nicht zuletzt das wider, was seit den Sachsenkriegen Karls des Großen als Einheit des Glaubens angedacht war. 1 Gut einhundert Jahre nach Karl dem Großen sollte diese Wortverbindung erneut von zentraler Bedeutung sein. Unter der Herrschaft der Ottonen, ist zu beobachten, wie sie uns auch in offiziellen Diplomen dieser Zeit begegnet. Die Formulierung schien im Sprachgebrauch, besonders der Kanzlei Ottos I. nicht ungewöhnlich zu sein. 2 Doch erst Widukind von Corvey, der mit etwas zeitlichem Abstand diesen Doppelterminus an drei, höchst bedeutsamen Stellen seiner Sachsengeschichte prägt, in der von Beginn an das Verhältnis der Franken und Sachsen im Mittelpunkt seiner Ausführungen steht, gibt Anlass die Frage nach einer tiefer greifenden Bedeutung der Wortgruppe „Francia et Saxonia“ zu stellen. 3
Die vorliegende Arbeit soll die Wortgruppe „Francia et Saxonia“, in ihrem Auftreten in Widukind von Corveys Sachsengeschichte, auf ihre Ursprünge, bzw. Vorlagen, ihren Geltungsbereich und ihre möglichen Ausdeutungen bezüglich einer an ihr ablesbaren Veränderung im politischen Bewusstsein dieser Zeit, hin untersuchen. Dabei gilt es zu beachten, dass die Wortverbindung „Francia et Saxonia“ in der hier dargelegten Form, bei Widukind von Corvey gar nicht auftaucht, sondern in den Entsprechungen „francorum atque saxonum“ 4 und „francia saxoniaque“ 5 . Beide Wortverbindungen, sowie weitere Entsprechungen, die aus anderen Quellen hinzugezogen werden, werden, da sie inhaltlich das Gleiche aussagen, in der hier vorliegenden Arbeit unter der Wortverbindung „Francia et Saxonia“ subsumiert.
1 Der gemeinsame christliche Glaube kann als Bindeglied dieser Einheit aufgefasst werden.
2 Vgl. Die Urkunden Konrad I., Heinrich I. und Otto I., in: Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser (= Monumenta Germaniae Historica, Diplomata, Bd. 1), ed. v. Theodor Sickel, Hannover 1879, S. 89-137, ebenso DO I,20.
3 Vgl. Die Sachsengeschichte des Widukind von Korvei (= Monumenta Germaniae Historica, scriptores rerum germanicarum in usum scholarum separatim editi, Bd. 60), ed. v. Paul Hirsch, Hannover 1935, S. 26, ebenso:
4 Vgl. Die Sachsengeschichte des Widukind von Korvei (wie Anm. 3), Buch 1, Kap. 16, S.26; Buch 1, Kap. 26, S. 39; Buch 2, Kap. 1, S. 63.
5 Vgl. Die Sachsengeschichte des Widukind von Korvei (wie Anm. 3), Buch 3, Kap. 63, S. 137.
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2. Forschungsüberblick
Schon zu einem recht frühen Zeitpunkt der Forschungsgeschichte weckt die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ bei Widukind von Corvey und anderen das Interesse der Geschichtswissenschaft. Als einer der Ersten, bemühte sich Fritz Vigener (1901) zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts dieser Wortgruppe auf den Grund zu gehen. 6 Er gibt ihr bereits den Charakter einer Reichsbezeichnung ohne jedoch Zusammenhänge zwischen den einzelnen Reichsbezeichnungen herzustellen. In der Folge ist es besonders Gerd Tellenbach (1943), der sich bemüht, die unterschiedlichen Benennungen für das Reich in den Rahmen eines entstehenden deutschen Reiches einzuordnen. 7 Dabei misst er der „Francia et Saxonia“ keine gesonderte Bedeutung bei. Er sieht in ihr nur symbolisch zum Vorschein kommen, was längst Herrschaftsrealität geworden sei, die Gleichwertigkeit aller deutschen Stämme. 8 Helmut Beumann (1950) war es, der wenig später erstmals die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ in ihrer Bedeutung bei Widukind von Corvey untersuchte. 9 Beumann greift die Untersuchungen Tellenbachs auf, geht aber noch einen Schritt weiter, indem er in der Formulierung „omnis francia saxoniaque“, wie sie bei Widukind auftritt, die Bedeutung: „das ganze deutsche Reich“ beimisst. 10
Erst später setzte sich Margret Lugge (1960), in ihrer umfangreichen Untersuchung zur Geschichte des „Gallia“ und „Francia“ Namens im Mittelalter, erneut mit der Wortgruppe „Francia et Saxonia“ auseinander. 11 Neben einer kurzen Zusammenfassung des bisherigen Forschungsganges äußert sie die These, die Bedeutung der Wortgruppe gehe über das bloße deutsche Reich hinaus und schließe Lothringen mit ein. Anhand von zahlreichen Quellen versucht sie eine lange Tradition des „Francia„ Namens als Bezeichnung für Lothringen nachzuweisen. 12 Da ihr aber die Belege für den Namen „Saxonia“ in der Bedeutung von „Deutschland“ fehlen, ist dieser Ansatz bis heute unbeachtet geblieben. Wolfgang Giese (1979) ist es, der erstmals die hier zu bearbeitende Wortgruppe unter dem Aspekt einer möglichen translatio imperii betrachtet. Die Herrschaft über das Reich wäre somit von den Franken auf die Sachsen übergegangen, woraufhin eine neue, spezifisch
6 Vgl. Vigener, Fritz, Bezeichnungen für Volk und Land der Deutschen vom 10.-13. Jahrhundert, Heidelberg 1901.
7 Vgl. Tellenbach, Gerd, Wann ist das deutsche Reich entstanden?, in: DA 6 (1943), S. 38-41.
8 Vgl. Tellenbach, Gerd, Wann ist das deutsche Reich entstanden? (wie Anm. 7), S.39.
9 Vgl. Beumann, Helmut, Widukind von Korvei. Untersuchungen zur Geschichtsschreibung und Ideengeschichte des 10. Jahrhunderts, Weimar 1950.
10 Vgl. Beumann, Helmut, Widukind von Korvei. (wie Anm. 9), S. 226.
11 Vgl. Lugge, Margret, „Gallia“ und „Francia“ im Mittelalter (= Bonner historische Forschungen, Bd. 15), Bonn 1960.
12 Vgl. Lugge, Margret, „Gallia“ und „Francia“ (wie Anm. 11), S. 147.
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ottonische Entwicklung einsetzt. 13 Barbara Pätzold (1979) greift diesen Gedanken auf, wobei sie von einer halben translatio imperii ausgeht, in der die Sachsen zwar die Herrschaft von den Franken übertragen bekommen haben, diese aber zusammen mit ihnen das führende Volk im Reich bildeten. 14 Mit der Wortgruppe „Francia et Saxonia“ sieht sie den Beginn einer spezifisch sächsischen Reichskonzeption, die auf ein „regnum Saxonum“ abzielte. In der Folge wurde die Diskussion der älteren Forschung, ob denn die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ bei Widukind schon auf das werdende deutsche Reich zu beziehen sei, erneut aufgegriffen. Während Helmut Beumann dafür plädiert 15 , verweist Carlrichard Brühl (1990) auf ein weiter bestehendes „regnum francorum“, wie Widukind das Reich ansonsten auch stets bezeichne. 16
Einen neuen Ansatz steuerte Josef Semmler (1990) bei. Er glaubt, dass Widukind mit der Formulierung „Francia et Saxonia“ auf ein unter Ludwig dem Jüngeren bestehendes ostfränkisches Teilreich anspiele, welches bis in Zeit Ottos I. weiterexistiert hätte. 17 Er stützt sich hierbei auf eine für die Zeit Ludwig des Jüngeren zeitgenössische Quelle, die für dessen Reich diesen Terminus geprägt hätte. Die Glaubwürdigkeit dieser Quelle wurde zuletzt von Wolfgang Eggert (1994) in Zweifel gezogen, der die dort auftretende Bezeichnung für eine typische, eigenwillige Bezeichnung Notkers hält, der als Autor der Quelle ausgemacht wurde. 18 Matthias Becher (1996) konterte zuletzt die Kritik Eggerts und verwies, nach einer Auswertung der Urkunden Heinrichs I. und Ottos I., auf die tatsächliche Machtbasis der Ottonen, die in Franken und Sachsen gelegen habe. 19 In der neuesten Forschung scheint Konsens darüber zu herrschen, dass in der Doppelnennung „Francia et Saxonia“ der Beginn einer neuen Form der Reichsauffassung liege. Während Eduard Hlawitschka (1997) jüngst feststellte, dass bei Widukind mit der Wortgruppe „Francia et Saxonia“ zum Ausdruck komme, dass die Sachsen nun eine
13 Vgl. Giese, Wolfgang, Der Stamm der Sachsen und das Reich in ottonischer und salischer Zeit, Wiesbaden 1979, S. 74.
14 Vgl. Pätzold, Barbara, „Francia et Saxonia“ - Vorstufe einer sächsischen Reichsauffassung, in: Jahrbuch für Geschichte des Feudalismus 3 (1979), S. 49.
15 Vgl. Beumann, Helmut, Sachsen und Franken im werdenden regnum teutonicum, in: Angli e sassoni al di qua e al di là del mare (= Settimane die Studio del centro italiano di studi sull’alto medioevo, Bd. 32), Spoleto 1986, S. 892.
16 Brühl, Carlrichard, Deutschland - Frankreich. Die Geburt zweier Völker, Köln, Wien 1990, S. 551.
17 Vgl. Semmler, Josef, Francia Saxoniaque oder die ostfränkische Reichsteilung von 865/76 und ihre Folgen, in: DA 46 (1990), S. 340.
18 Vgl. Eggert, Wolfgang, „Franken und Sachsen“ bei Notker, Widukind und anderen. Zu einem Aufsatz von Josef Semmler, in: Historiographie im frühen Mittelalter, hrsg. v. Anton Scharer und Georg Scheibelreiter (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, bd. 32), Wien, München 1994, S. 517.
19 Vgl. Becher, Matthias, Rex, Dux und Gens. Untersuchungen zur Entstehung des sächsischen Herzogtums im 9. und 10. Jahrhundert (= Historische Studien, Bd. 444), Husum 1996, S. 225.
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reichstragende Funktion inne hätten 20 , weist Eckhard Müller-Mertens (1997) darauf hin, dass die Sachsen an die Stelle der Franken getreten seien und somit eine neue Form der Reichsintegration erreicht sei. 21
Zuletzt eröffnete Bernd Schneidmüller (2002) eine Grundsatzdiskussion darüber, ob Widukind tatsächlich politische Tatsachen berichte oder vielmehr befangen durch den eigenen Stammesstolz eine sächsisch ausgefärbte Geschichte vermittle. 22
3. Zu älteren Belegen der Wortgruppe „Francia et Saxonia“ als mögliche Vorlagen Widukinds
3.1. Die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ in ihrer Verwendung als ottonische Kanzleiformel
Stellt man sich die Frage, auf welchem Weg die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ in Widukind von Corveys Sachsengeschichte gelangte, so kommt niemand auf den Gedanken, dass es sich um eine Neuschöpfung des Corveyer Mönches handele. Vielmehr wird die Frage nach Vorlagen diskutiert, welche Widukind zu dieser Formulierung inspirierten. Innerhalb der herrschenden Meinung tritt die These in den Vordergrund, die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ sei als ottonische Kanzleiformel von Widukind übernommen worden, quasi eine Neuschöpfung der Ottonenzeit. 23 Zwar taucht die Wortgruppe bereits in vor-ottonischen Urkunden auf, so etwa in einigen Diplomen Arnulfs von Kärnten 24 , jedoch wird angenommen, dass diese ausnahmslos Fälschungen des 11. Jahrhunderts seien. 25 Diese Fälschungen beziehen sich ihrerseits auf echte Urkunden der Kanzlei Ottos I. Besonders die im Original überlieferte Urkunde Ottos I. für das Nonnenkloster Quedlinburg, vom 13. September 936 26 und die Immunitätsbestätigung Ottos I. für Osnabrück, vom 18. Mai
20 Vgl. Hlawitschka, Eduard, Vom Ausklingen der fränkischen und Einsetzen der deutschen Geschichte, in: Beiträge zur mittelalterlichen Reichs- und Nationsbildung in Deutschland und Frankreich (= Historische Zeitschrift, Beihefte, Bd. 244, hrsg. v. Lothar Gall), München 1997, S. 64.
21 Vgl. Müller-Mertens, Eckhard, Frankenreich oder Nicht-Frankenreich? Überlegungen zum Reich der Ottonen anhand des Herrschertitels und der politischen Struktur des Reiches, in: Beitrage zur mittelalterlichen Reichs-und Nationsbildung in Deutschland und Frankreich (= Historische Zeitschrift Beihefte, Bd. 244, hrsg. v. Lothar Gall), München 1997, S. 49
22 Vgl. Schneidmüller, Bernd, Wahrnehmungsmuster und Verhaltensformen in den fränkischen Nachfolgereichen, in: Deutschland und der Westen Europas im Mittelalter (= Vorträge und Forschungen, Bd. 56, hrsg. v. Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte), Stuttgart 2002, S. 275.
23 Vgl. Müller-Mertens, Eckhard, Frankenreich oder Nicht-Frankenreich (wie Anm. 21), S. 49; Eggert, Wolfgang, „Franken und Sachsen“ (wie Anm. 18), S. 523; Pätzold, Barbara, „Francia et Saxonia“ (wie Anm. 14), S. 29.
24 Vgl. Die Urkunden Arnolfs, in: Die Urkunden der deutschen Karolinger (= Monnumenta Germaniae Historica, Diplomata, Bd. 3), ed. v. Paul Kehr, Hannover 1876, S. 8f. hier besonders D Arn, Nr. 4.
25 Vgl. Pätzold, Barbara, „Francia et Saxonia“ (wie Anm. 14), S. 26f.
26 Vgl. Die Urkunden Konrad I., Heinrich I. und Otto I. (wie Anm. 2), DO I, 1, S. 89.
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938 27 , deren wesentliche Teile als echt angenommen werden, gelten als die frühesten Belege für die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ 28
Als Verfasser der Urkunde vom 13. September 936 ist Adaldag, der spätere Erzbischof von Hamburg-Bremen bekannt. Auf Grund seiner adligen Herkunft, er war ein Verwandter des Bischofs Adalwart von Verden (916-933), schien er am Hof des Königs in dessen besonderer Gunst zu stehen, was daran deutlich wird, dass er wahrscheinlich am Sterbebett König Heinrichs I. die Totenmesse lesen durfte. 29 Diese herausragende Stellung am Hofe Ottos I. veranlasste Wolfgang Eggert zuletzt, in ihm gar den Erfinder dieser Kanzleiformel zu sehen. 30 Hier stellt sich die Frage inwiefern es ihm, dank seiner gehobenen Stellung, möglich war seine eigene Auffassung in das Diplom hineinzutragen. Auch in der Annahme es handele sich nicht um einen offiziellen Terminus, sondern um eine Bezeichnung aus der Anschauung Adaldags, so kann man dennoch davon ausgehen, dass diese der Anschauung des Hofes in etwa entsprach. Adaldag als Erfinder dieser Formulierung zu bezeichnen, ist daher sehr gewagt. Die Tatsache, dass die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ auch noch in einem zweiten, als echt geltenden Diplom Ottos I. auftaucht, ermöglicht sogar den Schluss, dass diese Bezeichnung vom Herrscher gekannt und gebilligt wurde. 31 In der Wortgruppe „Francia et Saxonia“ eine Neuschöpfung der Ottonen zu sehen, erweist sich dennoch als nicht unproblematisch. Vielmehr ist anzunehmen, dass unter den Ottonen dem bestehenden Wortgebilde „Francia et Saxonia“ eine neue Bedeutung zukam, deren Inhalt im Verlauf der Arbeit geklärt werden soll.
3.2. Die Wortgruppe „Francia et Saxonia“ in ihrer Verwendung als spätkarolingische Kanzleiformel
Einen neuen Ansatz über die Ursprünge der Wortgruppe „Francia et Saxonia“ bei Widukinds „Sachsengeschichte“ steuerte zuletzt Josef Semmler bei. 32 Er sieht in ihr einen Rückgriff Widukinds auf eine, bereits unter Ludwig dem Jüngeren existierende, spätkarolingische Kanzleiformel. 33 Grundlage seiner These ist eine Quelle, die für die Zeit Ludwigs des Jüngeren als zeitgenössisch betrachtet wird. Diese prägte für dessen 876 erhaltenen und
27 Vgl. Die Urkunden Konrad I., Heinrich I. und Otto I. (wie Anm. 2), DO I, 20, S. 107.
28 Vgl. Pätzold, Barbara, “Francia et Saxonia” (wie Anm. 14), S. 25.
29 Vgl. Pätzold, Barbara, „Francia et Saxonia“ (wie Anm. 14), S. 25.
30 Vgl. Eggert, Wolfgang, „Franken und Sachsen“ (wie Anm. 18), S. 523.
31 Vgl. Pätzold, Barbara, „Francia et Saxonia“ (wie Anm. 14), S. 32.
32 Vgl.: Semmler, Josef, Francia Saxoniaque (wie Anm. 17), S. 370.
33 Vgl.: Semmler, Josef, Francia Saxoniaque (wie Anm. 17), S. 374.
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Carsten Mogk, 2006, Sachsen von der Karolingerzeit bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts, München, GRIN Verlag GmbH
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