Inhalt
Einleitung 3
John Rawls: Gerechtigkeit als Fairness 6
J ürgen Habermas: Versöhnung durch öffentlichen Vernunftgebrauch 10
Amartya Sen: Globale Gerechtigkeit. Jenseits internationaler Gleichberechtigung und
Schlussbetrachtung 14
Quellenangaben 18
Einleitung
Die Idee vom Gerechten beschäftigt die Menschen Jahrtausende. Schon in der Antike befasste man sich ausgiebig mit diesem Thema und dessen Hintergründe. Man versuchte Definitionen und Begriffsdimensionen zu ergründen, um der Idee vom Gerechten immer näher zu rücken. Beginnend mit der Gerechtigkeit als Göttlichen Ursprungs bis hin zu einer globalen Gerechtigkeit (vgl. Höffe 2007) entwickelten sich verschiedenartige Ansätze und Ideen über die Jahrtausende hinweg. Die ersten Spuren sind bei den Ägyptern zu erkennen. Dort beginnend mit einer Gerechtigkeit der Schulden des Menschen gegenüber sich selbst, sowie einer höheren Instanz, der göttlichen Ordnung, bis hin zur Solidarität und Verantwortung einander gegenüber, implizierend den Gedanken auch in umgekehrter Form bei Nichterfüllung: die Vergeltung. So lebt in der dortigen
Idee der Mensch, der nach den gerechten Grundsätzen richtet und gerichtet wird, nicht nur rechtschaffend und gerecht, sondern wird auch mehrdimensional belohnt (worauf ich hier nicht weiter eingehen möchte). Erfüllt er diese Kriterien des gerechten Zusammenlebens nicht, wird sich das Böse wegen seiner Taten rechen (Höffe: 2007 S.14). Damit verfolgten schon die Ägypter ein durchaus komplexes System der Vorstellung eines rechtschaffenden Lebens und deren Folgen (Belohnung und Bestrafung).
Diese Gedanken eines rechtschaffenden Lebens des einzelnen trug sich geschichtlich weiter fort. So kann man eine stetige Fortentwicklung dieser Gedanken beobachten, in die Antike hineingetragen: Das im Mittelpunkt stehende Individuum und dessen Sozialverhalten gegenüber anderen, sowie einem moralischen Zustand des Staates, standen auch hier im Mittelpunkt der Gerechtigkeitsbetrachtung. Der “gerechte Staat” und das “gerechte Handeln” eines Individuums sind der Mittelpunkt der antiken Gerechtigkeitsgedanken seit dem fünften Jahrhundert vor Christus. Jedoch ist die Gerechtigkeit hier allein nur noch auf das Handeln des Menschen und des Staates bezogen. Irdische Gerechtigkeiten gegenüber einer höhergestellten metaphysischen Macht sind nicht mehr all zu stark vertreten (Horn/Scarano: 2002 S. 18). Durchaus sind weitere Spuren einer solchen metaphysischen Gerechtigkeit vorhanden, jedoch geraten sie in den Hintergrund gegenüber den zwischenmenschlichen Handlungen.
In der Entwicklung der Spätantike und dem Mittelalter bekommt der göttliche “Einfluss” auf die Gerechtigkeitsidee neue Nährböden. So treten biblische Begriffe wie Sünde auf, die einen starken christlichen Einfluss auf die Ideen zulassen (Horn/Scarano: 2002 S. 91).Die Sünde als metaphysische Definition des “Nicht-Guten” bringt in dieser Zeit eine Verschärfung und eine so genannte “Neuauflage” der göttlichen Bestrafung der ägyptischen Idee. Dadurch ist die Ungerechtigkeit nun eine Verstärkung der klerikalen Bestrafungsmöglichkeit. So entwickeln sich zwei verschiedene Epochen der Gerechtigkeitslehre. Von den vor-aristotelischen Ansätzen,
ausgehend von der Nikomachischen Ethik, bis hin zur Aristoteles-Kommentierung (Horn/Scarano: 2002 S. 96). Zum Ende der mittelalterlichen Epoche hin fokussierten die Schriften auf eine Staatsgerechtigkeit hin. Dort standen die Handlungen des “gerechten” Staates im Mittelpunkt der Gedanken.
Anschluss an die mittelalterlichen Gedanken betreffs des “gerecht handelnden Staates” fand vor allem Thomas Hobbes. Aber der Sprung und der Abschluss der naturgegebenen göttlichen Gerechtigkeit hin zu einem stärker intergesellschaftlichen, naturalistisch-wissenschaftlichen und unter anderem eher rechtspositivistischem Denken wurde zum Merkmal dieser Neuzeit (vgl. Horn/Scarano: 2002 S. 151). In diesem Sinne wurden antike Fragen neu aufgelegt und durchdacht. Wie schon zum Anfang dieser Epoche erwähnt, ist Thomas Hobbes einer der wichtigsten Denker dieser Zeit. Seine Idee des stark rechtspositivistischen, auf Naturrecht basierenden Staates wurde als neu empfunden (vgl. Horn/Scarano: 2002 S. 153). Grundlage für den starken Rechtspositivismus ist der Gesellschaftsvertrag, der zur Überwindung des Naturzustandes zwischen den einzelnen Individuen geschlossen wird. Daraus logisch folgend ergibt sich eine Gerechtigkeit- und Ungerechtigkeitsauffassung, die sich allein auf die Grundlage des Vertrages stützt. Der natürliche Gerechtigkeitssinn des Menschen existiert nicht (vgl. Horn/Scarano: 2002 S. 153/54). Rousseau, im Gegensatz zu Hobbes, fokussiert nicht den Staat oder den Staatsvertrag, sondern das Besitzeigentum als Grundlage für sein Gerechtigkeitsverständnis. So öffnet er die Gerechtigkeit für die Gleichheit. Auch er argumentiert aus dem Naturzustand heraus mit einer natürlichen Ordnung der Welt(vgl. Horn/Scarano: 2002 S. 219). Bei ihm entsteht erst durch die Existenz der Ungerechtigkeit der Sinn für das Gerechte, wobei die Ungerechtigkeit nur im Naturzustand und damit im Urzustand des Menschen existieren kann. Mit der Überwindung des Naturzustandes geht im Gleichschritt die Entwicklung des Menschen voran und die Ungerechtigkeit, die aus der Natur des “wilden Menschen” entsteht, wird durch die, aus der Natur des “zivilisierten Menschen” entstehenden, Gerechtigkeit ersetzt. Kant spaltet den Begriff der Gerechtigkeit in drei Teilbereiche: die göttliche Gerechtigkeit, Gerechtigkeit als Sicherstellung des Eigentums und Strafgerechtigkeit. Damit verfolgt Kant ein stark vernunftgeprägtes Verständnis (vgl. Horn/Scarano: 2002 S. 164). Im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert gab es vor allem einen wichtigen neuen Versuch die Gerechtigkeit zu erfassen. Von John Stuart Mill und Henry Sidgwick wurde versucht mit empirischen Hilfsmitteln Moral zu messen und damit der Gerechtigkeit ein empirisches Standbein zu verschaffen (vgl. Horn/Scarano: 2002 S. 236). Mit Marx und Nietzsche entstanden in der selben Schaffungsepoche kritische Ansätze zu Moralvorstellungen und der Gerechtigkeit (vgl. Horn/Scarano: 2002 S. 236), welche später mit in die kritizistische Strömung der politischen Theorie aufgenommen wird. Auch G. W. F. Hegel beschreibt im einem seiner Werke eine Idee zur Gerechtigkeit. Er kritisiert die Naturzustandstheoreme und geht mit der Ansicht Platons einher, die
wahre und reale Gerechtigkeit sei nur im Staat zu finden (Horn/Scarano: 2002 S. 237).
Nun angekommen in der gegenwärtigen Debattenepoche, möchte ich jetzt kurz erklären, wieso ich auf eine stark gekürzte historische Herleitung setze. Ich möchte hiermit einen kurzen und knappen, allgemeinen Wissenshintergrund für die Gerechtigkeitsergründung aufbauen, um einen späteren, stark theoretisierten, Rückgriff der Entstehung eines gerechten Gedankens innerhalb einer Gesellschaft auf das Konstrukt des Urzustandes geben.
Nachdem ich die Position und Gedanken der rawlsschen Gerechtigkeit als Fairneß erläutert habe, greife ich die Kritik des Jürgen Habermas an Ralws auf, um einen Realitätsbezug für die Gerechtigkeitsidee von John Ralws herzustellen. Vor diesem Hintergrund der realisierten Gerechtigkeit als Fairness, im Gleichschritt mit der von Jürgen Habermas ins Spiel gebrachten Diskurstheorie innerhalb der Gerechtigkeit, möchte ich dann Amartya Sens Versuch die Gerechtigkeit globaler zu betrachten aufgreifen, um am Ende zu einem, zwar nicht ganz kompletten, aber deutlich aufeinander aufbauenden, Gedankenstranges anzukommen. Mit dieser Vereinigung dieser drei doch unterschiedlichen Gedankenstränge versuche ich dieses neue Feld der globalen Gerechtigkeit zu erweitern, um für weitere Ideen zu einer globalisierteren Form der Gerechtigkeit einen Nährboden zu schaffen.
Arbeit zitieren:
Philipp-A. Stütze, 2008, Der Weg zu eine globalen Gerechtigkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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