Inhalt
PROLOG 3
1 EMPOWERMENT IN DER SOZIALPÄDAGOGISCHEN ARBEIT 4
1.1 WAS IST POLITISCH AN DER SOZIALPÄDAGOGISCHEN ARBEIT IM KONTEXT DER
SELBSTHILFEUNTERST ÜTZUNG? 6
2 SELBSTHILFE UND SELBSTHILFEGRUPPEN 8
2.1 GESELLSCHAFTLICHE URSACHEN DER SELBSTHILFE 8
2.2 WAS CHARAKTERISIERT SELBSTHILFEGRUPPEN? 11
2.3 ARTEN VON SELBSTHILFEGRUPPEN 11
2.4 GRÜNDE FÜR DEN BEITRITT IN EINE SELBSTHILFEGRUPPE 13
2.5 DIE ANONYMEN ALKOHOLIKER - EIN PROMINENTES BEISPIEL 14
2.5.1 DAS SELBSTVERSTÄNDNIS DER ANONYMEN ALKOHOLIKER 15
2.5.2 DIE 12 TRADITIONEN DER ANONYMEN ALKOHOLIKER 16
2.5.3 DIE 12 SCHRITTE DER ANONYMEN ALKOHOLIKER 17
3 PROFESSIONELLE UNTERSTÜTZUNG DER SELBSTHILFE DURCH
SELBTSHILFEKONTAKTSTELLEN 18
4 BERATUNG IN DER SELBSTHILFE 19
4.1 DAS BERATUNGSVERSTÄNDNIS PROFESSIONELLER SOZIALARBEIT IN DER SELBSTHILFE
19
4.2 AUFGABEN PROFESSIONELLER BERATUNG IN DER SELBSTHILFE 21
4.3 BERATUNGSSETTING PROFESSIONELLER SELBSTHILFEUNTERSTÜTZUNG 21
5 DIE BERATUNGSPRAXIS 22
5.1 SELBSTHILFEKONTAKSTELLEN - KLIENTEN UND ADRESSATEN 23
5.1.1 ALLES KLAR - DER AUFGEKLÄRTE KLIENT 24
5.1.2 DAS CLEARINGGESPRÄCH - DER KLIENT IM DUNKEL SEINER SELBST 24
5.1.3 DER GRÜNDUNGSWILLIGE KLIENT - INFORMATIONEN UND UNTERSTÜTZUNG BEI DER
GRUPPENGR ÜNDUNG 25
5.1.4 WO FINDE ICH HILFE FÜR MEINEN KLIENTEN? - EXPERTEN AM TELEFON 26
5.1.5 BERATUNG VON GRUPPEN 26
5.2 DAS BERATUNGSVERSTÄNDNIS VON SELBSTHILFEKONTAKSTELLEN 27
6 NEUE HERAUSFORDERUNGEN FÜR SELBSTHILFE DURCH DIE
GESUNDHEITSREFORM 28
7 EPILOG 29
8 LITERATUR 30
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Prolog
Professionelle Sozialarbeit und Selbsthilfe scheinen oberflächlich betrachtet nicht zusammenzupassen. Doch schaut man genauer hin, stellt man schnell fest, dass das auch im Umfeld der Selbsthilfe professionelle Beratungs- und Unterstützungsstrukturen existieren. Dass diesen Strukturen im Vergleich zu anderen Felder der Sozialarbeit eine ihnen eigene Charakteristik gemein ist, erscheint nicht zuletzt durch die enge Bindung zum Konzept des Empowerments evident. Die Selbsthilfe als ein komplett eigenständiges Feld der sozialen Arbeit zu betrachten wäre jedoch nicht ganz angemessen, da die vielen Parallelen, Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten mit anderen Feldern eine derart scharfe Differenzierung als nicht sinnvoll erachten lassen. Trotzdem kann von einer Eigentümlichkeit der Professionellen Arbeit im Kontext der Selbsthilfe geredet werden. Sowohl die Themenvielfalt, die Klienten, das Beratungsverständnis, die Rolle der Professionellen als auch die dem Empowerment-Ansatz innewohnende Ethik bzw. das darin verankerte Menschenbild, machen die Unterstützung der Selbsthilfe durch professionelle Sozialarbeiter und Sozialpädagogen zu einem spannenden und vielfältigem Arbeitsfeld, bei dem es sich lohnt, genauer hinzuschauen und die Eigentümlichkeit zu erforschen. Dieser Aufmunterung sollen die folgenden Ausführungen Folge leisten.
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1 Empowerment in der sozialpädagogischen Arbeit
Der Begriff "Empowerment" kommt aus dem Englischen und kann mit "Ermächtigung" übersetzt werden. Damit ist auch gleich vage ausgesagt, welches Ziel mit dem Empowerment-Konzept verfolgt wird: Es geht um die Ermächtigung von Menschen. In der Literatur wurden drei Definitionen von Empowerment herausgegriffen: Im Verständnis von Georg Theunissen steht Empowerment „für einen Prozess, in dem Betroffene ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen, sich ihrer eigenen Fähigkeiten bewusst werden, eigene Kräfte entwickeln und soziale Ressourcen zu nutzen. Leitperspektive ist die selbstbestimmte Bewältigung und Gestaltung des eigenen Lebens“ (Theunissen/Plaute 2002). Die zweite Definition kommt von Wolfgang Stark: "Empowerment bezieht sich „... auf die Möglichkeiten und Hilfen, die es Individuen oder Gruppen erlauben, Kontrolle über ihr Leben und ihre sozialen Zusammenhänge zu gewinnen, und die sie darin unterstützen, die dazu notwendigen Ressourcen zu beschaffen" (Stark 1996, 17f). Bei einem Vergleich der beiden Definitionen fällt auf, dass in der von Theunissen/Plaute die Selbsthilfe der Betroffenen besonders hervorgehoben wird, während in der Definition von Stark die Bedingungen ("Möglichkeiten und Hilfen") im Mittelpunkt stehen, die eine Ermächtigung von Menschen ermöglichen. Als dritte und letzte Definition findet die Definition von Norbert Herriger Eingang in diese Arbeit: „Mit Empowerment bezeichnet man Strategien und Maßnahmen, die Geeignet sind, das Maß an Selbstbestimmung und Autonomie im Leben der Menschen zu erhöhen und sie in die Lage zu versetzen, ihre Belange (wieder) eigenmächtig, selbstverantwortet und selbstbestimmt zu vertreten und zu gestalten. Empowerment bezeichnet dabei sowohl den Prozess der Selbstbemächtigung als auch die professionelle Unterstützung der Menschen, ihre Gestaltungsspielräume und Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen.“ (Herriger 2002). Die dritte Definition umschließt sowohl den individuellen Prozess der Selbstermächtigung, als auch den Aspekt der professionellen Unterstützung. Damit schlägt er eine Brücke zwischen dem Spannungsfeld „Selbsthilfe und Sozialarbeit“. Er stellt fest, dass Selbsthilfe durchaus professioneller Unterstützung bedarf bzw. das professionelle Hilfsangebote und Selbsthilfe nicht miteinander konkurrieren, sondern sich ergänzen. Diese Auffassung teilt er mit Hans Thiersch, der ebenfalls von einer Kooperation von professioneller und nicht-profesioneller Hilfe spricht und sich dezidiert gegen ein Konkurrenzverhältnis mit dem Ziel der Verdrängung ausspricht. Folgt man seinen Ausführungen, sind Ehrenamtliche kein „Ersatz für professionelle Hilfe, sondern bieten vielmehr spezifische Leistungen in Kooperation mit Professionellen Angeboten an (Vgl. Thiersch, 1984). Im Deutschen wird Empowerment auch als „Selbstkompetenz“ bezeichnet. Damit ist Selbsthilfe als Prinzip definiert, eigene Probleme aus eigener Kraft bzw. gemeinsame Probleme mit gemeinsamer Anstrengung zu bearbeiten. Dies
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realisiert sich einerseits in primären Lebenskreisen und Lebensbereichen des privaten und familiären Alltags (Primäre Selbsthilfe), andererseits über die Problemlösungs- und Problembearbeitungsfähigkeit organisierter Selbsthilfe als bewusstes Gegenkonzept zu bürokratisch oder professionell organisierter „Fremdhilfe“ (vgl. Herriger). Die Frage „was will Selbsthilfe erreichen?“ findet hier Antworten. Um die Wichtigkeit der drei Elemente für den Ansatz des Empowerments zu verdeutlichen werden sie als die drei „Grundpfeiler von Empowerment“ bezeichnet (vgl. Herriger u. a.): 1. Selbstbestimmung und Lebensautonomie: Ein erstes normatives Fundament der Philosophie des Empowerments ist der feste Glauben an die Fähigkeit eines jeden Individuums, aus dem Dilemma von Abhängigkeit, Resignation und erlernter Hilflosigkeit herauszukommen und in eigener Kraft Autonomie, Selbstverwirklichung und Lebenssouveränität zu erstreiten. Obwohl die Soziale Arbeit das Recht des Klienten auf Selbstbestimmung und Lebensautonomie stets betont, erscheint die Nennung dieses Grundwertes nicht überflüssig. Denn: Die berufsalltägliche Einlösung dieses Anspruches erfordert von den Mitarbeitern in den Arbeitsfeldern der Sozialpädagogik eine sensible selbstreflexive Eingrenzung der eigenen Expertenmacht ("sharing power"). 2. Soziale Gerechtigkeit: Dieser zweite Grundwert thematisiert die gesellschaftlichen Strukturen sozialer Ungleichheit, d. h. die sozial ungleiche Verteilung von materiellen Lebensgütern (Niveau und Sicherheit des verfügbaren Einkommens und Vermögens) und immateriellen Lebensgütern (Bildung; Gesundheit; soziale Sicherung; Inklusion in tragende soziale Netzwerke). Das Empowermentkonzept bleibt hier - auch in Zeiten des von Herriger konstatierten „konservativen Roll-Backs“ sowie des durchgreifenden Reformpessimismus - einem sozialaufklärerischen Programm verpflichtet. Es ist sein Ziel, Menschen ein kritisches Bewusstsein für die Webmuster der sozial ungleichen Verteilung von Lebensgütern und gesellschaftlichen Chancen zu vermitteln und in ihren Köpfen ein analytisches Wissen um die Veränderbarkeit dieser übermächtig erscheinenden Strukturmuster zu festigen. Und es ist sein Ziel, Menschen sowohl im mikrosozialen Kosmos ihrer alltäglichen Lebenswirklichkeit als auch im makrosozialen Kosmos politischer Selbstvertretung zu sozialer Aktion anzustiften. 3. Demokratische Partizipation: Der dritte normative Grundpfeiler des Empowermentkonzeptes ist das Prinzip Bürgerbeteiligung. Empowermentprozesse zielen auf die Stärkung der Teilhabe der Bürger an Entscheidungsprozessen, die ihre personale Lebensgestaltung und ihre unmittelbare soziale Lebenswelt betreffen. Sie zielen auf die Implementierung von Partizipationsverfahren, die
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ihren Wünschen und Bedürfnissen nach Mitmachen, Mitgestalten, Sich-Einmischen in Dienstleistungsproduktion und lokaler Politik Rechnung tragen und eine eigenverantwortliche Gestaltung von lokalen Umwelten zulassen. In dieser Strategie sozialpolitischer Einmischung verbinden sich die Philosophie des Empowerments und die aktuelle Diskussion über "Zivilgesellschaft" und "Kommunitarismus". Empowerment und Kommunitarismus gemeinsam ist die Forderung, die Eigenverantwortung und Eigenbeteiligung der Bürger in der Be-sorgung lokaler Angelegenheiten zu stärken, neue zivile Verbindlichkeiten ("Gemeinsinn") zu etablieren und niedrigschwellige Verfahren einer kollektiven Selbstregelung in kleinen lokalen Kreisen zu implementieren (vgl. Herriger 2002).
Nimmt man die vorhergehend beschriebenen Prinzipien des Empowerments und der sozialpädagogischen Praxis ernst, ist (beinahe vollständig) auszuschließen, dass ein Betroffener zu einem passiven Empfänger professioneller Hilfe wird. Dies kann und darf insbesondere im Kontext von Empowerment und Selbsthilfegruppen nicht geschehen: Hier ist jeder gleichzeitig Geber und Nehmer von Hilfe. Um die eigene Lage zu verbessern, muss hier selbständig und selbstverantwortlich und aus eigenem Antrieb bzw. eigener Motivation gehandelt werden. Selbsthilfe und Formen der Eigeninitiative sind realistische Optionen für Menschen mit gesundheitlichen, psychischen oder Sucht-Problemen sowie mit sozialen Anliegen. Selbsthilfe wird dabei unbedingt als individuelle Handlungsmöglichkeit und als ergänzende Hilfe zu professionellen Angeboten verstanden und ist als dieses auch bekannt und akzeptiert. Selbsthilfe erhebt nicht den Anspruch professionelle Hilfs-und Unterstützungsangebote zu ersetzen. Vielmehr ist die Teilnahme an Selbsthilfegruppen als eine eigenständige, primäre oder unterstützende bzw. stabilisierende Maßnahme zu betrachten, deren Hauptziel die Kommunikation bzw. der Austausch zwischen Betroffenen und Gleichgesinnten ist. Die der Selbsthilfe sowie dem Empowerment-Konzept innewohnenden Strategie ist die Selbstermächtigung durch Partizipation (vgl. Stark). Diese muss im Beratungsverständnis der professionellen Selbsthilfeunterstützung berücksichtigt und gestützt werden, was noch aufzuzeigen ist. 1.1 Was ist politisch an der Sozialpädagogischen Arbeit im Kontext der Selbsthilfeunterstützung?
Sozialpädagogisches Handeln ist nicht nur auf der Mikroebene des Individuums zu sehen. Vielmehr heißt professionelles sozialpädagogisches Handeln auch politisch zu handeln. Es geht also nicht nur darum, die Missstände zu verwalten, sondern im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft, Individuum und Sozialarbeit neue Strukturen, Voraussetzungen Perspektiven für den Einzelnen, als auch für die Gesellschaft zu entwickeln sowie die Be-
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seitigung von sozialer Ungerechtigkeit voranzutreiben. Dabei muss das Handlungsfeld insbesondere durch die Gesellschaft definiert werden, die gleichzeitig sowohl als Auftraggeber, Problemursache und Problemlösungsteil/-inhaber anzusehen ist (vgl. Engelhardt et al). Folgt man diesen Ausführungen kann es keine soziale Arbeit ohne politische Arbeit geben.
Im Kontext der Selbsthilfe, die in ihrem Ursprung und in ihrer Definition von Grund auf politisch bzw. demokratisch zu betrachten ist, wird dem politischen Mandat der professionellen Selbsthilfeunterstützung eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die gesellchaftlich wichtigste Funktion der Selbsthilfeuntertützung stützt sich auf das Subsidaritätsprinzip. In diesem Sinne geht es (auch) bei der Förderung der Selbsthilfe um den Ausgleich von ungleich verteilten Mitteln sowie ungleich verteilte Möglichkeiten der Einflussnahme zwischen öffentlichen und freien Trägern, kleinen und großen Trägern - kurz: um die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Selbsthilfe und Eigeninitiative (vgl. Engelhardt, 1995). Damit besteht die Gesellschaftspolitische Aufgabe der Selbsthilfeunterstützung darin, marginalisierten Menschen und Menschengruppen in der Gesellschaft bzw. Öffentlichkeit nicht nur Gehör zu verschaffen, sondern sie auch bei der Durchsetzung ihrer Interessen und Forderungen zu unterstützen. Vom einzelnen Betroffenen über die Selbsthilfegruppe bis hin zur Bildung Vereinen, Verbänden oder Interessensvertretungen steigen die quanti- und qualitativen Möglichkeiten der Einflussnahme von Betroffenen auf gesellschaftliche, politische und strukturelle Bedingungen. Dies zu unterstützen heißt, Strukturen und Voraussetzungen zu schaffen, die derartige Empowerment- und Emanzipationsprozesse nicht nur unterstützen, sondern fördern und initiieren. Im Bezug auf die Selbsthilfe heißt dies: Informationen zu sammeln, sie zur Verfügung zu stellen und diese zu verbreiten; Finanzierungsmöglichkeiten zu finden und finanzielle Unterstützungen zu gewähren; Die Selbsthilfeunterstützung Bundesweit zu organisieren und zu vernetzen (z. B. durch Verbände); Selbsthilfegruppen Beratungswissen und -angebote, Räume und Equipment zur Gruppengründung sowie zur Durchführung der Treffen zur Verfügung zu stellen. Dieses Selbstverständnis von Organisationen und Institutionen der Selbsthilfeunterstützung ist auf den dreien - von Herriger proklamierten - Grundpfeilernvon Empowerment (vgl. Kapitel 1) verankert und wird durch Selbsthilfekontakstellen „in der Praxis gelebt“. Als wichtigster individueller Aspekt der demokratisch, politischen Orientierung und Wirkung der sozialen Arbeit im Kontext der Selbsthilfe, ist die Unterstützung und Förderung des Einzelnen bei seiner Selbstermächtigung, am gesellschaftlichem und Bürgerlichen Leben nicht nur zu partizipieren, sondern sein Recht auf Selbstbestimmung und Lebensautonomie (wieder) wahrzunehmen.
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2 Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen gab es schon immer in der menschlichen Geschichte der Neuzeit: "... wo eine Gruppe von Menschen in gemeinsamer Not war und ihre Situation erkannte." Möller, S. 45). Sie realisierten, dass sie durch Kooperation und Solidarität die Chance zur gemeinsamen Rettung hatten. Zu Beginn der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft lebten die Menschen in festen Gruppen. Probleme von einzelnen wurden innerhalb der Gruppe gelöst. Primäre Selbsthilfe entwickelte sich im privaten Umfeld, speziell in der eigenen Familie. Da, wo die primäre Selbsthilfe an ihre Grenzen kam, setzten die Selbsthilfegruppen an. Aber erst Ende der 60er Jahre begann die große Entwicklung und Verbreitung der Selbsthilfegruppen, so, wie wir sie heute kennen: Verschiedenste Bürgergruppen kämpften um mehr Rechte, gegen den Krieg, für die Gleichstellung der Frau, für den Verbraucherschutz und für den Umweltschutz etc..
2.1 Gesellschaftliche Ursachen der Selbsthilfe
Was Selbsthilfe ist, definiert sich aus ihrer Entstehungsursache, aus den Zielen und Motiv in der Selbsthilfe-Akteure sowie aus der jeweils gewählten oder bevorzugten institutionellen Gestalt. Eine Verbindung zwischen der genetischen Perspektive, d. h. auf die Bedingungen, unter denen Menschen Selbsthilfe als Chance für sich entdecken, und der Struktur theoretischen Perspektive, wie sich Selbsthilfeformen als Teil gesellschaftliche Organisation typologisieren lassen sie ihren lassen, entsteht durch eine historische Betrachtung: Die Verlaufs Perspektive verdeutlicht, warum sich eine Strukturtyp aus dem anderen entwickelt hat bzw. auch, warum in bestimmten Entwicklungsphasen der Gesellschaft ganz neue Erscheinungsformen von Selbsthilfe aufgetreten sind. Ein weiterer Erklärungsansatz für die Entstehung von Selbsthilfe ist die qualitative Defizit These. Sie argumentiert, dass Selbsthilfe dann entsteht, wenn eine qualitative Inadäquanz sozialstaatlicher Hilfsangebote erlebt wird. Die qualitative Defizit These nimmt damit weniger die Perspektive "von oben" ein wie die Vertreter der quantitativen Defizit These, sondern sie argumentiert aus der Nutzer- bzw. der Betroffenenperspektive: selbst noch so perfekte professionelle Dienstleistungsangebote und Sozialstaatleistungen würden Selbsthilfe nicht überflüssig machen. Selbsthilfe ist etwas qualitativ anderes als professionelle Fremdhilfe. Dies spitzt die dritte Entstehungstheorie über Selbsthilfe noch weiter zu: die Potentialthese geht von einem bürgerschaftlich-gemeinschaftlichen Impuls der Bürgerinnen und Bürger aus. Eine solche Sozialsicht liegt vor allem liberalen Gesellschaftstheorien zu Grunde. Bereitschaft und Wille zur Selbsttätigkeit und zum Austausch mit anderen werden als eine anthropologische Bereitschaft aller Menschen angenommen. Allerdings ist es ein verletzliches Potenzial und hat vielfältige, auch institutionellen Voraussetzungen, worauf eine
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Dipl.-Päd. Florian Dirr, 2007, Professionelle Selbsthilfeunterstützung und Sozialpädagogische Beratung, München, GRIN Verlag GmbH
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