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Inhaltsverzeichnis
Einleitung 4
1. Zur Abgrenzung der Wirtschaftsmediation gegenüber anderen Formen der
Mediation 6
1.1. Zum Begriff der Wirtschaftsmediation. 9
1.2. Exkursive Gegenstandsbetrachtung anderer Formen der Mediation und
deren Abgrenzung. 17
2. Die Grundlagen der Mediation im Kontext der außerordentlichen Konfliktlösung24
2.1. Zur Bestimmung des Mediationsbegriffes 26
2.2. Wesentliche Elemente bzw. Zielstellungen der Mediation im Kontext der
Konflikttheorie. 30
2.3. Konfliktarten und deren Ursachen. 32
2.4. Zur Definition des Begriffes vom Konflikt 33
2.5. Aspekte sozialer Konflikte und deren Auswirkungsbedeutung. 34
2.6. Zur Bedeutung von interpersonellen und intrapersonellen Konflikten 36
2.7. Zur Unterscheidung von latenten und manifesten Konflikten. 38
2.8. Zur besonderen Bedeutung des Phänomens der Eskalation von Konflikten40
2.9. Historischer Abriss zur Entwicklungsentstehung der Mediation und ihrer
Grundannahmen im Kontext zu den Grundprinzipien der Außergerichtlichen
Konfliktregelung (AKR) im Kontext unterschiedlicher Rechtstraditionen. 42
2.10. Aspekte des Verfahrens der AKR im Vergleich zum Gerichtsverfahren. 43
3. Das Mediationsverfahren im Rahmen der Wirtschaftsmediation. 44
3.1. Grundlagen des Verfahrensablaufes 47
3.2. Zu einzelnen Mediationsphasen im Rahmen des Mediationsprozesses 48
3.3. Phase 1: Vorbereitung, Einführung und Auftragerteilung. 50
3.4. Phase 2: Informationsrecherche und Themensammlung. 51
3.5. Phase 3: Interessenklärung 52
3.6. Phase 4: Kreative Ideensuche 53
3.7. Phase 5: Bewertung und Auswahl 54
3.8. Phase 6: Abschluss und Vereinbarung 56
3
3.9. Ausgewählte Mediationskonzepte im Rahmen der Wirtschaftsmediation: Kompetitive Methode und Wolfssprache .................................................... 58 3.10. Ausgewählte Mediationstechniken im Rahmen der Wirtschaftsmediation. 62 4. Wirkungsbereiche des Mediators als Wirtschafts- bzw. Rechtsmediator .............. 65 4.1. Zur Bedeutung der Sozialen Kompetenz im Rollenverständnis des
Mediators in der Wirtschaftsmediation ....................................................... 67 4.2. Das Vier- Seiten- Modell der Nachricht nach Friedemann SCHULZ von
4.3. Chancen und Risiken des Einsatzes der Wirtschafts- und Rechtsmediation72
Fazithafte Würdigung ..................................................................................................... 75 Quellen ........................................................................................................................... 77
4
Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit neuen und daher ihrem Verständnischarakter nach optionalen Wegen in der Mediation sowie im Umgang mit Konflikten im Rahmen der gewaltfreien Kommunikation. Doris KLAPPENBACH charakterisiert „die Gewaltfreie Kommunikation (GfK)“ 1 als „ein weiterführendes Grundelement der Mediativen Kommunikation“. 2 Die Gewaltfreie Kommunikation betrachtet ein friedliches Miteinander zwischen kommunizierenden Empfängern und Sendern als die Grundlage ihres mediativen Positionsaustausches: „Sie stellt eine Möglichkeit dar, dem Erkenntnisstand eines Aktiv Zuhörenden gerecht zu werden.“ 3 Die Gewaltfreie Kommunikation definiert sich in ihrem immanenten Selbst- bzw. Eigenverständnis als „einfühlsame, empathische Kommunikation“ 4 und „bezieht sich sowohl auf andere als auch auf die eigene Person.“ 5 Eine Besonderheit der Gewaltfreien Kommunikation, denen sich die vorliegende Arbeit verpflichtet fühlt und dies auch in einzelnen Abschnitten evident werden lässt, ist deren explizites Plädoyer „für einen bewussten Umgang mit Sprache (und einzelnen Worten).“ 6 KLAPPENBACH klassifiziert grundsätzlich „vier Komponenten der Gewaltfreien Kommunikation“ 7 , zu denen der Prozess des Beobachtens „ohne zu bewerten“ 8 ebenso gehört, wie „über Gefühle reden“ 9 zu können und durch eine Bedürfnisäußerung „Verantwortung für die eigenen Gefühle übernehmen“ 10 zu wollen und mit der Formulierung von Wünschen zu bitten statt zu fordern. 11
Diese sensible und komplexe Thematik erfährt eine notwendige Eingrenzung durch eine bewusste Fokussierung der entsprechenden Reflexionen auf den Bereich der Wirtschaftsmediation. Daher unternehme ich im ersten Abschnitt den Versuch einer definitorischen Betrachtung des Begriffes der Wirtschaftsmediation, um diesen gleichsam von anderen Formen der Mediation wie etwa in den Bereichen Familie und
1 Klappenbach, Doris: Mediative Kommunikation, Paderborn 2006, S. 137.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
5 Ebenda.
6 Ebenda.
7 Ebenda, S. 141.
8 Ebenda, S. 143.
9 Ebenda, S. 145.
10 Ebenda, S. 146.
11 Ebenda, S. 148.
5
Schule zu unterscheiden. Diese definitorische Begriffsbetrachtung der Wirtschaftsmediation und deren Abgrenzung sowie die Darstellung der Grundbedingungen für die Wirtschaftsmediation als einem praktischen Betätigungsfeld ist dem zweiten Abschnitt und seiner Darstellung der Grundlagen der Mediation durch die Begriffsbestimmung der Mediation bewusst vorgeschaltet: Ich möchte zunächst mit Blick auf die erkenntnistheoretische Anwendung der induktiven Methode Einzelheiten und Besonderheiten der Wirtschaftsmediation darstellen, um sodann darauf aufbauend einerseits ihre Abgrenzung zu anderen Mediationsformen umso signifikanter darstellen zu können. Andererseits wird auf das vielschichtige Anleihenpotenzial der Wirtschaftsmediation bei den anderen Formen ihres fachlichen Gegenstandes eingegangen und somit werden auch interdisziplinäre Aspekte der Gesamtthematik bedacht. In eben diesem Abschnitt erfährt die bereits skizzierte Bedeutung eines bewussten Umgangs mit Sprache und einzelnen Wörtern eine entsprechende Würdigung.
Ähnlich begründet sich die methodische Vorgehensweise innerhalb des zweiten Abschnittes: Bevor im Teilabschnitt 2.4 auf den Begriff des Konflikts selbst eingegangen wird, versteht sich der diesem vor geschaltete Teilabschnitt 2.3 mit einer exkursiven Betrachtung von Konfliktarten und deren Ursachen als eine Art methodischer Zuarbeit zu dem nachfolgenden Teilabschnitt.
Darauf aufbauend kehrt bzw. greift der dritte Abschnitt dann auch wieder in einem verfahrenstechnisch verstandenen Sinne zum Begriff der Wirtschaftsmediation aus dem ersten Abschnitt zurück. Es wird hier der Versuch unternommen, die allgemeinen und grundlegenden Bestandteile des Mediationsverfahrens und seiner im zweiten Abschnitt dargestellten Grundlagen nunmehr seinem Verfahrensablauf und dessen einzelnen Mediationsphasen nach auf den Bereich der Wirtschaftsmediation hin zu konkretisieren und dabei auch die sozioökonomischen Besonderheiten einer friedlichen Konfliktbeilegung in diesem konkreten Bereich zu skizzieren.
Im vierten Abschnitt wird der Wirkungsbereich eines Mediators im Bereich der Wirtschaftsmediation charakterisiert und dieser punktuell um den der Rechtsmediation erweitert, um hier vor allem auf das konkrete Rollenverständnis des vermittelnden Akteurs von wirtschaftsmediativen Verfahren einzugehen. Es wird beispielhaft ein vor
6
allem kommunikationspsychologisch orientierter Handlungsvorschlag zur
arbeitstechnischen Realisierung des Mediationsverfahrens im sozioökonomischen Bereich der Mediation unterbreitet, nicht ohne jedoch auch Chancen und Risiken des Verfahrens als dessen Größe und Grenzen exkursiv zu benennen.
In der fazithaften Würdigung ist das Potenzial der Wirtschaftsmediation als ein Verfahren zur gewaltfreien Konfliktlösung zusammenfassend zu betrachten.
Zu einzelnen Fachbegriffen wird im Verlaufe der vorliegenden Arbeit aus fachlichen bzw. interdisziplinären Vergleichsgründen deren synonyme Verwendung angeführt. Dies gilt insbesondere auch für den Gebrauch des Begriffes des Medianden als dem an dem Verfahren der jeweiligen Mediation als Konfliktpartei Beteiligten. Je nach textlichem Gesamtkontext wird dieser beispielsweise auch als beteiligter Akteur oder als wirtschaftender Akteur sowie als handelnder Akteur bezeichnet. Der Begriff der Sozialen Kompetenzen erfährt im Kontext von Teilen der Fachliteratur eine durchgängige Großschreibung.
1. Zur Abgrenzung der Wirtschaftsmediation gegenüber anderen Formen der Mediation
Sowohl die Wirtschaftsmediation als auch andere Formen der Mediation basieren im juristisch verstandenen Sinne auf der willentlichen Einsicht ihrer professionellen Akteure, dass „jedes Verfahrensrecht ... als wichtiges Ziel Rechtsfrieden ... erstrebt.“ 12 Herta DÄUBLER- GMELIN setzt hierbei klare Prioritäten, wenn sie ausführt, dass „die gütliche Beilegung eines Konflikts ... dabei von herausragender Bedeutung ist: Wenn die am Konflikt beteiligten Parteien die Überzeugung gewonnen haben, dass dieser Abschluss das Ergebnis ihres freien Entschlusses ist, dass er ihren Interessen am besten entspricht, und dass sie mit ihm‚ zufrieden’ sein können, dann ist die Konfliktlösung gelungen und Rechtsfrieden erreicht.“ 13 Dabei stehen nicht „Überlegungen zur Gerichtsentlastung und Verfahrensbeschleunigung“ 14 im Vordergrund von mediativen
12 Däubler- Gmelin, Herta in: Haft Fritjof u. Schlieffen, Katharina von: Handbuch Mediaition, München 2002, S. IX.
13 Ebenda.
14 Ebenda.
7
Bemühungen sondern vielmehr eine praktizierbare Orientierung auf den „Weg zu einer neuen Streitbehandlungs- und Rechtskultur.“ 15
DÄUBLER- GMELIN betont im Hinblick auf einen als gesamtgesellschaftlich zu verstehenden Kontext, „dass außergerichtliche Schlichtungs- und Mediationsverfahren Möglichkeiten zur stärkeren ‚Bemündigung’ der Bürger darstellen.“ 16 Ich halte in diesem Zusammenhang den Hinweis für ergänzenswert, dass in einem Zeitalter der wirtschaftlich turbulenten Märkte mit internationalen Rahmenbedingungen und der damit verbundenen zunächst latenten und späterhin auch offenen Zunahme eines individuellen Konfliktpotenzials zwischen den menschlichen Akteuren die Mediation nicht nur allgemein eine ‚Bemündigung’ fördern kann, sondern im Rahmen einer Vorstufe auch der allgemeinen Überforderung des Individuums durch moderne Phänomene einer sowohl unübersichtlichen als auch widersprüchlichen Informationsflut und neuen Zielkonflikten in unterschiedlichen Handlungsentwürfen von Menschen und deren Realisierung entgegenwirken kann. Mediaitonsverfahren können dieses gesellschaftlich immer stärker empfundene Vakuum durch die „Wahrnehmung der persönlichen Interessen der Konfliktparteien“ 17 und eine damit verbundene „Erfüllung von Grundbedürfnissen“ 18 auch im Hinblick auf eine sinnbestimmte „Zukunftsgestaltung“ 19 im menschlichen Miteinander ausfüllen helfen. Dabei darf m. E. zu Recht davon ausgegangen werden, dass Mediationsverfahren einen nicht zu unterschätzenden Beitrag bei der fortwährenden Konstituierung von humanistisch geprägten Beziehungen in einem durch Informationen und Technik nachhaltig vorgeprägten 21. Jahrhundert leistet, um vor allem die aus monetären Motivlagen heraus entstandenen Zielkonflikte zwischen den menschlichen Akteuren nicht nur allein einer verurteilenden Gerichtsbarkeit zuführen zu wollen, sondern gleichsam auch in eine beurteilende Kommunikation einzubeziehen. Um mediative Gestaltungsvarianten erfolgreich zu praktizieren, „... ist sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Mediation in
15 Ebenda.
16 Ebenda.
17 Ebenda.
18 Ebenda.
19 Ebenda.
8
einem offenen und fairen Verfahren von vergleichbar starken Parteien selbst erarbeitet und gefunden werden.“ 20
DÄUBLER-GMELIN spricht hinsichtlich der durch praktizierte
Mediationsverfahren erzielten Wirkungsergebnisse von „qualitative(n) Vorteile(n) gegenüber ‚normalen Gerichtsverfahren’, in denen Justiz und Recht von außen in die zwischenmenschlichen Beziehungen hineinwirken und die Vielfalt der Wirklichkeit reduzieren.“ 21 Eine solche Reduktion der ambivalenten Vielfalt der gemeinschaftlichen Wirklichkeit menschlicher Individuen kann auch aus einem eher interdisziplinär verstandenen Sinne deshalb nicht unwidersprochen hingenommen werden, weil das gegenwärtige Zeitalter der Globalisierung im Rahmen einer sich täglich neuartig konstituierenden Wissens- und Informationsgesellschaft ständig komplexere Wahrnehmungs- und Handlungsoptionen hervor bringt, auf deren Widersprüchlichkeit hin eine allein nur gerichtsurteilende Reduktion zunehmend kontraproduktive Auswirkungen auf die unterschiedlichsten Teilbereiche der Gesellschaft haben muss.
Leo MONTADA und Elisabeth KALS reflektieren das Verhältnis zwischen einer institutionellen Justiz und deren praktizierter Rechtssprechung im Kontext des „Erfolgsmodell(s) Rechtsstaat“ 22 und einer auf Mediation hin orientierenden „Kritik am Rechtssystem“ 23 . Als ein Erfolg wird dabei angesehen, dass „immer mehr Bereiche des Lebens und Austauschbeziehungen zwischen den Bürgern durch Gesetze geregelt“ 24 werden, wobei der Begriff der Austauschbeziehungen bereits mittelbar das Feld der Wirtschaftsmediation 25 anklingen lässt. Ein zweiter Erfolg darf wohlverstanden als gleichzeitiger Kritikpunkt angesehen werden, wenn nämlich „die Klage vor Gericht ... zum Standardmodell der Konfliktaustragung geworden ... ist“ 26 und sich daraus die Frage ableiten lässt, ob „der Ruf nach dem Gesetzgeber immer zu Rechtssicherheit ... führt“ 27 weil sich nämlich in deren Beantwortung empirisch herausgestellt hat, dass
20 Ebenda.
21 Ebenda.
22 Montada, Leo u. Kals, Elisabenth: Mediation. Ein Lehrbuch auf psychologischer Grundlage, Weinheim/Basel 2007, S. 2.
23 Ebenda.
24 Ebenda.
25 Vgl. Abschnitt 1.1 der vorliegenden Arbeit.
26 Montada, Leo u. Kals, Elisabenth: Mediation. Ein Lehrbuch auf psychologischer Grundlage, Weinheim/Basel 2007, S. 2.
27 Ebenda.
9
„viele Gesetze ... keine Rechtssicherheit ... schaffen, weil sie unterschiedlich auslegbar sind.“ 28
Es verwundert m. E. daher nicht, dass Fritjof HAFT und Katharina von SCHLIEFFEN das Verfahren der Mediation aus ihrer Sicht aktuell „auf einer ungebrochenen Welle der Begeisterung, Hoffnung und des persönlichen Engagements“ 29 sehen und meinen, dass die Mediation dabei „auch hierzulande längst die Schwelle vom Experiment zur Institution überschritten“ hat. 30 Dabei ist eine Entwicklung „aus der aufsehenerregenden Alternative zum Gerichtsweg“ 31 hin zu „eine/r unentbehrliche(n) Option für die unterschiedlichsten Formen der Konfliktbewältigung“ 32 zu erkennen, „deren Sinn und Nutzen niemand mehr grundsätzlich bezweifelt.“ 33
Bei aller methodischen Notwendigkeit einer definitorischen Abgrenzung der Wirtschaftsmediation gegenüber den anderen Formen der Mediation betonen HAFT und VON SCHLIEFFEN explizit die „Interdisziplinarität des Gegenstandes“ 34 der Mediaton und damit auch eine grundlegende Notwendigkeit des Zugriffs auf „... kommunikationswissenschaftliche, psychologische oder soziologische ... Aspekte ...“ 35 Insofern ist der Bereich der Wirtschaftsmediation vor allem als ein Aspekt der angesprochenen interdisziplinären Denk- und Handlungsweise zu betrachten und darauf basierend auch seine methodisch notwendige begriffliche Abgrenzung zu verstehen.
1.1. Zum Begriff der Wirtschaftsmediation
Das inhaltliche Verständnis des Begriffes der Wirtschaftsmediation leitet sich grundlegend aus dem ökonomischen Handlungsumfeld des Verfahrens und seiner erfolgreichen Praktizierung ab. Insofern beschreiben Leo MONTADA und Elisabeth
28 Ebenda.
29 Däubler- Gmelin, Herta in: Haft Fritjof u. Schlieffen, Katharina von: Handbuch Mediation, München 2002, S. XIII.
30 Ebenda.
31 Ebenda.
32 Ebenda.
33 Ebenda.
34 Ebenda.
35 Ebenda.
10
KALS das sozio-ökonomische Phänomen der „Konkurrenz um knappe Güter“ 36 als die Grundlage der Wirtschaftsmediation und damit auch als einer solchen der möglichst gewaltfreien Kommunikation zwischen gewinnorientierten Akteuren. Dabei „... konkurrieren ... Unternehmen ... auf den Absatzmärkten mit ihren Produkten und um die besten Mitarbeiter“ 37 ebenso, wie „Bewerber ... um knappe Positionen bzw. um Aufträge.“ 38 Im Rahmen einer umfassenden Globalisierung gibt es an den turbulenten Weltmärkten perspektivisch forcierte „Konkurrenzen um Ressourcen, beispielsweise um Wasser, Rohstoffe und Subventionen“ 39 , wie sie eventuell in den letzten Jahrzehnten des vergangenen Jahrhunderts vordergründig nicht als so problematisch empfunden worden sind: „Auf allen Märkten, von Produkt- über Informations- bis zu Arbeitsmärkten ... gibt es konkurrierende Interessen, gibt es Wettbewerb und folglich Gewinner und Verlierer.“ 40 Die aufgezeigten Tendenzen weisen jedoch nach MONTADA und KALS keine expliziten Merkmale von Konfliktsituationen auf, denn: „Legitimer Wettbewerb ist kein Konflikt.“ 41 Dieser entsteht als sozio-ökonomisches Arbeitsfeld der Wirtschaftsmediation erst, „wenn normative Regeln des Wettbewerbs verletzt werden“ 42 und regionale bzw. nationale Märkte zunehmend „durch Korruption, Kartellabsprachen, Dumpingpreise, Werbung mit negativen Urteilen über die Konkurrenten“ 43 sowie „auf internationalen Märkten durch regelwidrige Zollschranken und Subventionen“ 44 gekennzeichnet sind. Eine der wesentlichen Aufgaben der Wirtschaftsmediation ist es demnach, zunächst eklatante Verletzungen von normativen Regeln des Wettbewerbs zu erkennen, im Sinne eines sozioökonomischen Bewusstseins zu veröffentlichen und darauf aufbauend entsprechende mediative Verfahrensweisen zu entwickeln. Dabei gilt es m. E. zu berücksichtigen, dass die Wirtschaftsmediation vordergründig keine wirtschaftsethischen Aspekte und Problemstellungen zu bedienen hat, sondern i. S. d. beide oder mehrere Konfliktseiten interessierenden Gewinnorientierung eine Interesseneinvernehmlichkeit antizipiert.
36 Montada, Leo u. Kals, Elisabenth: Mediation. Ein Lehrbuch auf psychologischer Grundlage, Weinheim/Basel 2007, S. 71.
37 Ebenda.
38 Ebenda.
39 Ebenda.
40 Ebenda.
41 Ebenda.
42 Ebenda.
43 Ebenda.
44 Ebenda.
11
Jochen SCHNEIDER verortet die „Eignung der Mediation“ 45 zunächst im Zusammenhang mit der Rechtssprechung von wirtschaftlichen Konfliktlagen durch das „Wirtschaftsrecht“ 46 . Hierbei muss dieser Teil der Rechtssprechung schon allein deshalb zwingend als ein wichtiger Teil der Wirtschaftsmediation insgesamt angesehen werden, weil es hierbei im Kontext von Mediation grundlegend darum geht, eine „Streitvermeidung sowohl im Rahmen der Vertragsverhandlung als auch der Vertragsdurchführung“ 47 zu erreichen. Dabei betont SCHNEIDER m. E. völlig zu Recht, dass hierbei das Wirtschaftsrecht „gegenüber vielen anderen Rechtsgebieten dadurch“ 48 unterschieden ist, dass „nicht erst der streitige Fall produziert werden muss, um schlichtende, mediative Verfahren zur Prozessvermeidung einzusetzen. Vielmehr kann durch geschultes Verhalten bei Verhandlungen und Vereinbarungen über die Verhandlungsführung bereits ein Großteil des eventuellen Konfliktpotentials ausgeschlossen und vermieden werden.“ 49 SCHNEIDER gehört somit zu den auffälligen Fachautoren, welche im Zusammenhang mit der Wirtschaftsmediation ihrer durchaus präventiven Funktion das Wort reden und somit offenbar auch die Erkenntnis von latenten Konfliktpotentialen im Sinne einer konstruktiven Pragmatik der Wirtschaftlichkeit als durchaus vorausschaubar bzw. vorhersehbar im Sinne einer Antizipation verstanden wissen wollen.
Horst EIDENMÜLLER verfolgt hinsichtlich einer konstruktiven
Verhandlungsproblematik ebenfalls die wirtschaftsmediativen Intentionen von SCHNEIDER, erweitert diese allerdings in einer interessanten Art und Weise um Überlegungen zu „ökonomische(n) und spieltheoretische(n) Grundlagen“ 50 von Verhandlungsverläufen und einer damit verbundenen Mediation. Anders als etwa SCHNEIDER hinterfragt EIDENMÜLLER dabei nicht eine etwaige Eignung der Mediation für seinen fokussierten Bereich, sondern stellt „die Frage, welchen Beitrag
45 Schneider, Jochen: Mediation im Wirtschaftsrecht. In: Breidenbach, Stefan u. Henssler, Martin (Hrsg.): Mediation für Juristen. Konfliktbehandlung ohne gerichtliche Entscheidung, Köln 1997, S. 171.
46 Ebenda.
47 Ebenda.
48 Ebenda.
49 Ebenda.
50 Eidenmüller, Horst: Ökonomische und spieltheoretische Grundlagen von Verhandlung/Mediation. In: Breidenbach, Stefan u. Henssler, Martin (Hrsg.): Mediation für Juristen. Konfliktbehandlung ohne gerichtliche Entscheidung, Köln 1997, S. 31.
12
Ökonomik und Spieltheorie zur Entwicklung eines praktisch handhabbaren Konzepts der Konfliktbehandlung leisten können.“ 51
Die Eignungsfrage der Mediation steht hingegen bei Eckart STEVENS- BARTOL wiederum im Vordergrund seiner arbeitsrechtlich orientierten Überlegungen. Dabei warnt der Autor vor einer allzu euphorischen Annahme dieses Rechtsbereiches als etwa originäre Heimstatt der Wirtschaftsmediation, wenn er vorerst feststellt: „Auf den ersten Blick erscheint der Bereich des Arbeitsrechts als klassisches Feld für die Anwendung von mediativen Techniken“ 52 . Allerdings gibt STEVENS- BARTOL relativierend zu bedenken, dass „im Bereich des Arbeitsrechts ... sich Mediation in Wirklichkeit als große Ausnahme ... erweist, ... denn die üblichen Konfliktlösungsmechanismen im Bereich des Arbeitsrechts ... sind fast ausnahmslos geprägt von der Tätigkeit eines durchaus mit Entscheidungsgewalt oder Zwangsmitteln ausgestatteten Schlichters.“ 53 Damit verweist STEVENS- BARTOL gleichsam auf mögliche Risiken einer Überstrapazierung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsmediation. 54
Roman KÖPER attestiert gerade den Gebieten „Arbeitsrecht“ 55 und „Wirtschaftsrecht“ 56 eine wichtige Rollenzuordnung, weil „in jedem dieser Gebiete ... auch eine intensive wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Mediation begonnen ... hat.“ 57
SCHLIEFFEN, Reiner PONSCHAB, Ulrike RÜSSEL und Torsten HARMS definieren: „Wirtschaftsmediation unterstützt die Problemlösung und
Konfliktbearbeitung in und zwischen Unternehmen“ 58 und richten damit den Fokus ihrer Betrachtungsweise eher auf die mikroökonomischen Rahmenbedingungen der Wirtschaftsmediation denn auf den makroökonomischen Bereich.
51 Ebenda.
52 Stevens- Bartol, Eckart: Mediation im Arbeitsrecht. In: Breidenbach, Stefan u. Henssler, Martin (Hrsg.): Mediation für Juristen. Konfliktbehandlung ohne gerichtliche Entscheidung, Köln 1997, S. 141.
53 Ebenda.
54 Vgl. dazu auch Abschnitt 4.3 der vorliegenden Arbeit.
55 Köper, Roman: Die Rolle des Rechts im Mediationsverfahren, Berlin 2003, S. 13
56 Ebenda.
57 Ebenda.
58 Schlieffen, Katharina von/ Ponschab, Reiner/ Rüssel, Ulrike u. Harms, Torsten: Mediation und Streitbeilegung, Verhandlungstechnik und Rhetorik, Berlin 2006, S. 64.
13
Mit Sicherheit eher etwas unkonventionell beschreibt der Wirtschaftsmediator John HAYNES die eigene ökonomische Bedeutung des vorliegenden Sachgebietes der Wirtschaftsmediation, wenn er ausführt: „Immer wenn ein Mediator in eine Auseinandersetzung unter Geschäftspartnern eingreift, sollte man sich vergegenwärtigen, dass das Geschäft die Gans ist, die die goldenen Eier legt. Ich führe dieses Bild frühzeitig in die Verhandlungen ein, um den Kontrahenten vor Augen zu führen, dass sie nichts tun sollten, das die Rentabilität ihres Betriebes gefährdet.“ 59
Ein wesentlicher Aspekt ihrer grundlegenden Zielstellung ist für die Wirtschaftsmediation also nicht nur eine erfolgreiche Durchführung des Verfahrens hinsichtlich eines Schlichtungsergebnisses, sondern parallel dazu auf dem verhandlungsmethodischen Weg dorthin eine betriebswirtschaftliche Absicherung des Unternehmenszwecks des Unternehmens bzw. des Projektes zu jedem Zeitpunkt der aufgelaufenen Konfliktaustragung durch eine mediative Schlichtung. Der Unternehmenszweck findet vor allem in der Unternehmensphilosophie seinen konzeptionellen Niederschlag und trägt in seiner praktischen Realisierung vor allem zu deren theoretischer Glaubwürdigkeit bei. Insofern verwundert es nicht, dass Nadja ALEXANDER ihre resolut vorgetragene Feststellung, dass „viele wirtschaftliche Konflikte ... Interessen ... beinhalten, die sich nur schlecht in einem Gerichtsverfahren verwirklichen lassen“ 60 , vorrangig unternehmensphilosophisch zu begründen versucht. Zum besseren Verständnis der oftmals zunächst idealistisch anmutenden Soft Skills der jeweiligen Unternehmensphilosophie gegenüber klaren betriebswirtschaftlichen Zielstellungen beispielsweise des Controllings erscheint mir die Hinzuziehung der begrifflichen Umschreibung von Unternehmensphilosophie bei HADELER u. a. als besonders sinnvoll, da diese synonym und zugleich eingrenzend den Begriff des Unternehmensleitbildes 61 verwenden. Dieses ist demnach ein „Instrument der unternehmenspolitischen Rahmenplanung, das Unternehmensgrundsätze und -politik etc. in expliziter Weise formulieren soll.“ 62 Als m. E. bedeutsam für die dargestellten
59 Haynes, John: Eine Auseinandersetzung zwischen Geschäftspartnern. Die Bagels- Firma. In: Haynes, John M./Mecke, Axel/ Bastine, Rainer u. Fong, Larry S.: Mediation- Vom Konflikt zur Lösung, Stuttgart 2004, S. 46.
60 Alexander, Nadja: Mediation, Schlichtung, Verhandlungsmanagement. Formen konsensualer Streitbeilegung, Münster, 2005, S. 192 f.
61 Hadeler, Thorsten u. a.: Gabler Wirtschaftslexikon, Bd. Sm- U, Wiesbaden 2000, S. 3168.
62 Ebenda.
14
Intentionen ALEXANDERs hinsichtlich einer z.T. fast zwingend anmutenden Notwendigkeit einer außergerichtlichen Schlichtung gerade von „viele(n) wirtschaftliche(n) Konflikten“ 63 erweist sich bei HADELER u. a. die „Legitimationsfunktion“ 64 des Unternehmensleitbildes: „Die verschiedenen
Interessenten werden über die handlungsleitenden Grundsätze aufgeklärt und diese zugleich begründet.“ 65 Aus dieser Vorgehensweise wird evident, dass auftretende Konflikte zwischen wirtschaftenden Akteuren, deren Genese in einem ursprünglichen und durch Sensibilität gekennzeichneten Unternehmensleitbild einer Unternehmung oder eines Projektes zu suchen sind, eben „nur schlecht in einem Gerichtsverfahren“ 66 verhandelt bzw. geschlichtet werden können. „Mögliche gemeinsame Interessen von Parteien, langjährige (Geschäfts-) Beziehungen mit der anderen Partei sowie die Angst um den Ruf des Unternehmens begründen demnach unternehmensphilosophisch das Plädoyer von ALEXANDER für eine Anwendung der Mediation im Betätigungsfeld der Wirtschaft.
Für Christian DUVE kommt es als eine wesentliche Voraussetzung für die Praktizierung eines „professionellen Konfliktmanagements“ 67 als Verfahren der Wirtschaftsmediation vor allem darauf an, „Ursachen und Entwicklung von Konflikten in der Wirtschaft verstehen“ 68 zu können. Damit verortet er die definitorische Auseinandersetzung mit dem Begriff in den Bereich der Umschreibung, um dort sowohl auf das Wesen einer „traditionell“ 69 verstandenen Konfliktbeilegung als auch auf die neuen Qualitätspotenziale der Wirtschaftsmediation zu verweisen. Dabei korrespondiert die Darstellung der Nachteile einer traditionellen Vorgehensweise bei der Schlichtung von wirtschaftsorientierten Konflikten mit der von ALEXANDER hinsichtlich der
63 Alexander, Nadja: Mediation, Schlichtung, Verhandlungsmanagement. Formen konsensualer Streitbeilegung, Münster, 2005, S. 192.
64 Hadeler, Thorsten u. a.: Gabler Wirtschaftslexikon, Bd. Sm- U, Wiesbaden 2000, S. 3168.
64 Ebenda.
65 Ebenda.
66 Alexander, Nadja: Mediation, Schlichtung, Verhandlungsmanagement. Formen konsensualer Streitbeilegung, Münster, 2005, S. 193.
67 Duve, Christian: Ursachen und Entwicklung von Konflikten in der Wirtschaft verstehen. Die Herausforderung eines professionellen Konfliktmanagements. In: Duve, Christian/Eidenmüller, Horst u. Hacke, Andreas: Mediation in der Wirtschaft. Wege zum professionellen Konfliktmanagement, Köln 2003, S. 9.
68 Ebenda, S. 11.
69 Ebenda, S. 7.
15
Vorteile 70 , wenn DUVE ausführt, das bisherige „Wirtschaftskonflikte entweder durch direkte Verhandlungen der Beteiligten oder- wenn diese scheitern- durch eine verbindliche Entscheidung eines Dritten beigelegt“ 71 werden. Dieser verbindliche Entscheidungsrahmen wird nach DUVE durch zwei Ebenen bestimmt, welche jede für sich genommen, den Vorgang der Konfliktschlichtung bisher keineswegs vereinfachen: „Bei betriebsinternen Streitigkeiten“ 72 wird die verbindliche Entscheidung „zumeist“ 73 durch den „gemeinsame(n) Vorgesetzte(n)“ 74 herbeigeführt bzw. durchgesetzt. Dieser gerät dadurch übrigens selbst unabhängig von seinem sonst präferierten Führungsstil in die Zwangssituation einer geradezu notwendigen Praktizierung von Elementen des autoritären Führungsstils und muss dadurch m. E. zwingend auch mittelbare Einschnitte in seinen bisherigen individuellen Status seiner Führungspersönlichkeit hinnehmen. Bei betriebsexternen „Fällen wird ein Gericht oder Schiedsgericht angerufen.“ 75 DUVE verweist noch einmal warnend auf die Tatsache, dass diese Vorgehensweise eben „nicht immer zu interessengerechten Ergebnissen“ 76 führt und fasst die bereits erwähnten Folgen ihrer Praktizierung noch einmal schlüssig zusammen: „Sie kostet häufig viel Zeit und Geld, belastet Geschäftsbeziehungen und unternehmensinterne Abläufe oder wirkt sich negativ auf den ruf des Unternehmens aus.“ 77 Daraus ergibt sich bei DUVE sehr evident eine schlussfolgernde Entscheidung für die Praktizierung der Wirtschaftsmediation, weil sie als „die Vermittlung durch einen Dritten, der keine Entscheidungskompetenz besitzt, ... diese Nachteile ... vermeidet.“ 78
Rolf MÜLLER, Gerhard ALTMANN und Heinrich FIEBIGER meinen, es habe „sich als sinnvoll erwiesen“ 79 , im Zusammenhang mit der „Mediation in der Wirtschaft ... die innerbetriebliche Mediation von der Mediation zwischen Unternehmen zu
70 Vgl. dazu Abschnitt 4 der vorliegenden Arbeit.
71 Duve, Christian: Ursachen und Entwicklung von Konflikten in der Wirtschaft verstehen. Die Herausforderung eines professionellen Konfliktmanagements. In: Duve, Christian/Eidenmüller, Horst u. Hacke, Andreas: Mediation in der Wirtschaft. Wege zum professionellen Konfliktmanagement, Köln 2003, S. 7 (Hervorhebung durch Diplomand).
72 Ebenda.
73 Ebenda.
74 Ebenda.
75 Ebenda.
76 Ebenda.
77 Ebenda.
78 Ebenda (Hervorhebung durch Diplomand).
79 Müller, Rolf/Altmann, Gerhard u. Fiebiger, Heinrich: Mediation. In: Hadeler, Thorsten u. a. (Hrsg.): Gabler Wirtschaftslexikon, Bd. L- O, Wiesbaden 2000, S. 2093.
16
unterscheiden.“ 80 Bei der Mediation zwischen Unternehmen werden
„Schadenersatzforderungen bei Minderleistungen und Reklamationen“ 81 sowie „Auseinandersetzungen um Lizenzen, Kooperationsmängel in komplexen Bau- und Anlageprojekten“ 82 und „Auseinandersetzungen bei Zahlungsproblemen und Umschuldungen“ 83 als „die wesentlichen Streitpunkte“ 84 bezeichnet.
Der Feststellung von MÜLLER, ALTMANN und FIEBIGER, dass „all diese Konfliktsituationen ... durch eine betont sachrationale Ausrichtung“ 85 gekennzeichnet seien, muss m. E. nicht zwingend gefolgt werden, denn es bleibt aus meiner Sicht diskussionswürdig, ob, so die Diktion der Autoren, „persönliche Animositäten und Verwerfungen“ 86 tatsächlich „nur eine geringe Rolle ... spielen.“ 87
Die „Mediation im Betrieb“ 88 betrachtet „vor allem Konflikte in und zwischen Abteilungen, Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung, Konflikte bei Restrukturierungen und Umwandlungen“ 89 sowie „interkulturelle Konflikte innerhalb einer Belegschaft.“ 90 MÜLLER, ALTMANN und FIEBIGER hier in ihrer Feststellung zuzustimmen, dass „das Sachproblem ... von massive(n) persönliche(n) Verwerfungen ... begleitet“ 91 wird, fällt insofern schon leichter, weil die kommunikative Situation im internen Wirtschaftsleben der Unternehmung bereits auch durch ein latentes Konfliktpotenzial 92 gekennzeichnet ist: „Mitarbeiter und Abteilungen können nicht miteinander, vermeiden die Kommunikation wo nur möglich, werden gar ausfällig und schaden sich gegenseitig.“ 93 Bezeichnend und bedeutsam zugleich ist dabei die kommunikative Tatsache, dass die verbalen Ausfälligkeiten und Verletzungen ausgerechnet auf der Beziehungsebene 94 zwischen den handelnden Akteuren stattfinden
80 Ebenda.
81 Ebenda.
82 Ebenda.
83 Ebenda.
84 Ebenda.
85 Ebenda.
86 Ebenda.
87 Ebenda.
88 Ebenda.
89 Ebenda.
90 Ebenda.
91 Ebenda.
92 Vgl. dazu auch Abschnitt 2.7 der vorliegenden Arbeit.
93 Müller, Rolf/Altmann, Gerhard u. Fiebiger, Heinrich: Mediation. In: Hadeler, Thorsten u. a. (Hrsg.): Gabler Wirtschaftslexikon, Bd. L- O, Wiesbaden 2000, S. 2093.
94 Vgl. dazu auch Abschnitt 4.2. der vorliegenden Arbeit.
Arbeit zitieren:
Diplom - Wirtschaftsjurist Lajos Orban, 2008, Die gewaltfreie Kommunikation - Neue Wege in der Mediation und im Umgang mit Konflikten, München, GRIN Verlag GmbH
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Informatik - Wirtschaftsinformatik
Diplomarbeit, 83 Seiten
Lajos Orban's Text Die gewaltfreie Kommunikation - Neue Wege in der Mediation und im Umgang mit Konflikten ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Lajos Orban hat den Text Die gewaltfreie Kommunikation - Neue Wege in der Mediation und im Umgang mit Konflikten veröffentlicht
Lajos Orban hat einen neuen Text hochgeladen
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