Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 5
2. „Machtübernahme“ oder „Machtergreifung“ -
Versuche der Begriffsklärung. 9
3. Entstehung der Weimarer Republik 11
3.1 Die erste demokratische Wahl zur Nationalversammlung. 12
3.2 Probleme der Weimarer Verfassung 14
4. Der erste Schlag gegen die Demokratie unter Brüning 15
4.1 Die Vorboten zur späteren Diktatur 15
4.2 Das erste Präsidialkabinett 16
4.3 Die geänderte Sichtweise der Juristen. 18
4.4 Die Machtfülle des Reichspräsidenten. 19
4.5 Die Reichspräsidentenwahl 1932 und das Ende Brünings. 20
4.6 Hindenburgs Notverordnungspolitik wird nützlich 22
5. Die Weimarer Republik unter von Papen 23
5.1 Die Reichstagsauflösung und das Kabinett unter Papen. 23
5.2 Differenzierte Betrachtungsweise: Führung oder Macht 25
5.3 Ministerposten zur Diktatur 25
6. Kurt von Schleicher als letzter Reichskanzler der Weimarer Republik 27
6.1 Das Hindenburgkabinett. 27
6.2 Eine Chance für die NSDAP. 28
7. Ein Einblick in die wirtschaftliche Situation der Weimarer Republik -
Das Prinzip der antizyklischen Wirtschaftspolitik - 30
8. Die NSDAP - Aufstieg zur Macht 33
8.1 Die Gründungsphase 33
8.2 Hitlers Stärken. 34
8.3 Die Reichstagswahlen 1932 - Kein Erfolg für den „legalen“ Weg? 35
8.4 Entscheidung der Kanzlerfrage 37
2
8.5 Der Einfluss der Reichswehr bei der Machtergreifung. 39
9. Erste Strategie: Die politische und rechtliche Machtsicherung. 41
9.1 Die Reichstagsauflösung und das Verordnungspaket 42
9.2 Die Reichstagsbrandverordnung 43
9.3 Die letzten Tage vor Hitlers Ermächtigungsgesetz 45
9.4 Die Abstimmung zum „Ermächtigungsgesetz“ 47
10. Zweite Strategie: Gleichschaltung 50
10.1 Ausschaltung der Gewerkschaften. 50
10.2 Ausschaltung der Opposition 50
10.3 Die Deutsche Arbeitsfront. 51
10.4 Umstrukturierung der Verwaltung 52
10.5 Gleichschaltung der Länder 53
10.6 Geburtsstunde der Gestapo 55
10.7 Gleichschaltung der Presse und der Massenmedien 56
10.8 Der Weg zur „Volksgemeinschaft“ 57
10.9 Das Ende der „Machtergreifung“ 59
11. Dritte Strategie: Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung
w ährend des „Dritten Reiches“ in drei Phasen 60
11.1 Beschreibung der Phasen der Wirtschaftsentwicklung 60
11.2 Finanzierung der Aufrüstung und der „Arbeitsbeschaffung“ 60
11.3 Wege zur Finanzmittelbeschaffung. 61
11.3.1 Der Mefo-Wechsel 61
11.3.2 Steuergutscheine und Reichsanleihen 61
11.3.3 Die „Reichskreditkassenscheine“ 62
11.3.4 Goldraub zur Finanzierung 63
11.4 Autarkiebestrebungen 64
11.4.1 Autarkiebestrebungen in der Landwirtschaft 64
11.4.2 Autarkiebestrebungen bei Devisen 65
11.4.3 Autarkiebestrebungen in Wirtschaft und Industrie 66
11.5 Die „Arbeitsbeschaffungsprogramme“ 67
11.5.1 Reichsautobahn 67
11.5.2 Arbeitsbeschaffung durch Rüstung 68
3
11.5.3 Arbeits- und Sozialpolitik 69
11.5.4 „Treuhänder der Arbeit“ 70
11.5.5 Arbeit wird zum Arbeitszwang 71
11.5.6 Beginn der Zwangsarbeit 71
11.6 Hitlers Ideologie und deren Herkunft 72
11.7 Das Volk im Nationalsozialismus 73
11.7.1 Die Jugend: HJ und BDM 73
11.7.2 Bildungswesen 75
12. Aly, Götz: Hitlers Volksstaat - Raub, Rassenkrieg und nationaler
Sozialismus - Kritische Beleuchtung der Begriffe „Zustimmungsdiktatur“
und „Gefälligkeitsdiktatur“ 77
Schluss 87
Ausblick. 90
Literaturverzeichnis. 93
Monografien. 93
Herausgeberschriften. 94
Zeitschriften 97
Internetquellen........................................................................................................ 98
4
1. Einleitung
Titel dieser Arbeit ist „Machtergreifung des Nationalsozialismus und Maßnahmen zur Machtsicherung“. Dahinter verbirgt sich die zentrale Fragestellung, welche Umstände dazu führten, dass die Nationalsozialisten die Macht ergreifen sowie eine Diktatur etablieren konnten und welche Maßnahmen bzw. Strategien sie später zur Machtsicherung unternommen haben. Bereits in meiner Schulzeit wurde das Interesse an dieser Thematik geweckt. Insbesondere lag mein Interessenschwerpunkt auf der Erkundung der Frage, wie Hitler die Macht ergreifen konnte, obwohl es zu dieser Zeit schon demokratische Strukturen in der Weimarer Republik gab.
Aufgrund meines Studiengangs Handelslehramt mit Unterrichtsfach Politik ist es mir zudem ein persönliches Interesse, künftige Schülerinnen und Schüler, auch an der Berufsbildenden Schule, mit diesem Thema zu konfrontieren. Der Bundesverfassungsschutz berichtete im Mai 2007 über den Deutschlandfunk, dass Jugendliche trotz intensiver Aufklärungsbemühungen Defizite im Wissen über die Zeit des Dritten Reiches aufweisen. Als Handelslehrer trage ich Verantwortung dafür meinen Schülern nicht nur rein ökonomische Kenntnisse zu vermitteln. Die Historie hat gezeigt, dass Kriege oftmals aus Unwissenheit und Vorurteilen gegenüber Anderen resultieren. Ein präventives und wirksames Mittel zur Vermeidung von Kriegen ist somit Aufklärungsarbeit in der Schule. Zudem ist es meine Pflicht wissenschaftliche, fundierte Informationen an meine Schülerinnen und Schüler weiter zu geben. Diese Arbeit bietet einen geeigneten Rahmen, um mir dieses Wissen anzueignen.
Auch die Öffentliche Diskussion um aktuelle rechtsextremistische Vorfälle sowie der aktuelle Verfassungsschutzbericht vom Dezember 2007 zeigen, dass weiterer Aufklärungsbedarf dringend geleistet werden muss.
Mein Thema „Machtergreifung des Nationalsozialismus und Maßnahmen zur Machtsicherung“ beleuchte ich auf Grundlage der Literatur aus politischer, gesellschaftlicher, juristischer sowie ökonomischer Sichtweise 1 .
1 Siehe Seite 82
Exkurs zu Strenge, Irene: Hitlers Machtergreifung-Alles auf legalem Weg
5
Zu Beginn meiner Arbeit möchte ich im ersten Kapitel die Begriffe Machtergreifung und Machtübernahme voneinander abgrenzen, da diese beiden Begriffe unterschiedliche Konnotationen aufweisen und trotz allem in der Literatur oft synonym verwendet werden. Wie aus der Fragestellung ersichtlich wird, stellt der Begriff der Machtergreifung ein zentrales Element dar. Diesen Begriff werde ich folglich für diesen Prozess verwenden.
Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Entstehung der Weimarer Republik und ihren Problemen, die im Zusammenhang mit der Weimarer Verfassung und der Notverordnungspolitik Hindenburgs standen.
Anschließend wird im Kapitel drei die Regierungszeit des Reichskanzlers Heinrich Brünings dargestellt, weil in dieser Zeit der erste Aushöhlungsversuch der Weimarer Republik mittels Präsidialkabinett erfolgreich unternommen wurde. Dieses Ereignis zog eine veränderte juristische Sichtweise nach sich, die der Machtergreifung der Nationalsozialisten später dienlich sein sollte. Anschließend möchte ich die Machtfülle des Reichspräsidenten Hindenburg näher beleuchten, da diesem in der Weimarer Republik eine spezielle Rolle zuzuordnen ist. Dem Reichspräsidenten stand u.a. das Recht zu, den Kanzler zu ernennen und ihn zu entlassen; dies hatte entscheidenden Einfluss auf die Ereignisse, die zur Machtergreifung durch die Nationalsozialisten führten. Zum Ende des dritten Kapitels werde ich die Gründe der Regierungsniederlage des Reichskanzlers Brüning näher beleuchten, da hierbei nicht nur politische sondern auch persönliche Gründe mitwirkten. Nachdem Kurt von Schleicher, Leiter des Reichswehrministeriums, durch seine Intrigen und dem guten Verhältnis zum Reichspräsidenten dafür gesorgt hatte, dass Brüning zum Kanzler ernannt wurde, beeinflusste er auch maßgeblich die Wahl Franz von Papen zum neuen Reichskanzler.
Papens Regierungszeit wird im vierten Kapitel näher erläutert, da in seiner Amtszeit das Regieren mittels Präsidialkabinett weiter geführt wurde. Hier werde ich auf die differenzierte Betrachtungsweise der Begriffe Führung und Macht eingehen, da diese als strittig angesehen wurden. Anschließend werde ich auf die wichtigsten Führungspositionen zur Etablierung einer Diktatur eingehen.
6
Das fünfte Kapitel beschäftigt sich mit der Regierungszeit des letzten Reichskanzlers der Weimarer Republik Kurt von Schleicher. Das sogenannte „Hindenburgkabinett“ sollte unter Schleicher umgesetzt werden. Die NSDAP sollte sich an der Regierungsarbeit beteiligen, jedoch hatte sich Hitler strikt gegen eine Kooperation ausgesprochen.
Im weiteren Verlauf möchte ich die wirtschaftliche Situation Deutschlands im Kapitel sechs näher beleuchten und die vielfältigen Probleme aufzeigen, denen sich die Weimarer Republik stellen musste. Die wirtschaftliche Not trug maßgeblich dazu bei, dass die Wahlpropaganda der NSDAP auf fruchtbaren Boden fiel.
Das siebte Kapitel beschäftigt sich mit der Gründung der NSDAP, Hitlers Stärken und den Reichstagswahlen 1932 nach denen Hitler für den Posten als Reichskanzler kategorisch abgelehnt wurde. Im Abschnitt 8.4 werde ich der Frage nachgehen, welchen Personen es Hitler zu verdanken hatte, dass Hindenburg ihn am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannte. Zum Schluss der Machtergreifung werde ich zur Schuldfrage der Reichswehr Stellung nehmen.
Im achten Kapitel werde ich zwei Strategien erläutern, die es den Nationalsozialisten erlaubten ihre Macht auszuweiten und zu sichern. Diese sind das Ermächtigungsgesetz, die Gleichschaltung sowie die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung während des Dritten Reiches.
In diesem Zusammenhang stelle ich als erste Maßnahme den Weg bis zum Ermächtigungsgesetz vor.
Kapitel neun befasst sich im Rahmen der zweiten Strategie mit der Gleichschaltung der Gewerkschaften, der Ausschaltung der Opposition und der Schaffung neuer Organisations- und Verwaltungsstrukturen. Anschließend wird der Weg über die Gleichschaltung der Länder, Presse, Medien, der „Volksgemeinschaft“ und der „Nacht der langen Messer“ bis zum Tod des Reichspräsidenten am 02. August 1934 näher beschrieben. Nach dem Tode Hindenburgs wurde die Reichswehr auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler vereidigt. An diesem Punkt war die rechtliche Machtsicherung abgeschlossen.
7
Das zehnte Kapitel beschäftigt sich mit der dritten Strategie, in der die wirtschaftlichen Probleme des Dritten Reiches aufgezeigt werden. Hier stelle ich die Wege zur Finanzmittelbeschaffung dar. Unter diesen sind z.B. die Mefo-Wechsel (Metallurgische Forschungsgesellschaft), die Reichskreditkassenscheine und der Goldraub zu nennen. Es folgt der Schritt zur Autarkie des Dritten Reiches vom Weltmarkt im Bereich Landwirtschaft, Devisen sowie in der Wirtschaft und der Industrie. Einen weiteren Schritt zur Machtsicherung stellten die Arbeitsbeschaffungsprogramme und die Aufrüstung dar.
Im weiteren Verlauf betrachte ich die Ideologie Hitlers und gehe anschließend auf die Hitlerjugend, den Bund Deutscher Mädel (BDM) und auf das veränderte Bildungswesen dieser Zeit ein.
Das elfte Kapitel beschäftigt sich mit einer anderen Sichtweise des Dritten Reiches. Für Götz Aly liegt der Grund am Expansionskrieg vorrangig im Finanziellen und nicht im Antisemitischen. Er beschreibt in seinem Buch „Hitlers Volksstaat“ detailliert die Ausplünderung der besetzten Länder wie z.B. Frankreich, Belgien, Niederlande, Polen und Teile der Sowjetunion. Die geraubten Gegenstände, Gelder sowie Nahrungs-Genuss- und Luxusartikel wurden ins Reich transportiert und an die Bevölkerung verkauft. Der Erlös dieser Verkäufe floss dem Deutschen Reich zu. Die Besitztümer der ermordeten Juden gingen in den Staatshaushalt über und stellten eine Einnahmequelle für den Staat dar, um die enormen Staatsausgaben im sozialen Bereich aufrechterhalten zu können. Zum Schluss folgt eine kritische Beleuchtung der Begriffe „Zustimmungsdiktatur“ oder „Gefälligkeitsdiktatur“, da Aly mit diesen Begriffen versucht, einen weiteren Blickwinkel auf den Genozid zu werfen.
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2. „Machtübernahme“ oder „Machtergreifung“ -
Versuche der Begriffsklärung
In der Literatur und im heutigen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Machtergreifung“ und „Machtübernahme“ synonym verwendet. Es gilt jedoch zu hinterfragen, ob diese Begriffe auch damals schon synonym verwendet worden sind, und dieselbe Bedeutung hatten wie heute? Aus stenografischen Aufzeichnungen geht diese differenzierte Betrachtung eher nicht hervor 2 . Auch können ungewollte Verfälschungen 3 so gut wie ausgeschlossen werden. In aufgezeichneten Reden damaliger nationalsozialistischer Politiker wie Hitler oder Goebbels, ist nur von anderen Sinnverwandtschaften zu hören z.B. „Tag der nationalen Erhebung“, „die Macht errungen“, „die Macht erhalten“ oder „an die Macht gekommen“. Sind diese Worte einfach nur zufällig gewählt worden oder hatten sie eine bestimmte Konotation 4 ?
Norbert Frei verbindet mit dem Begriff „Machtergreifung“ eher einen „kämpferischen Akt, einen heroischen Sieg“ 5 über das marode gewordene System der Weimarer Republik. Diese Worte könnten einen Unterton innehaben, der sich eher auf eine nicht legitime Aneignung der Macht beziehen könnte. Hitler hatte nie auf der Terminologie bestanden, dass seine „Bewegung“ die Macht am 30. Januar 1933 ergriffen hat 6 . Jedoch könnte diese Aussage, die er an diesem Tag abgegeben hatte, auch bewusst so gewählt worden sein, um kein weiteres Aufsehen zu erregen. Ein Jahr später hatte Hitler den Ausdruck „Machtergreifung“ immer noch nicht verwendet. Ob dies nun absichtlich war, oder Hitler lieber ein anderes Wort hierfür nutzte, bleibt bis heute ungeklärt 7 . Auch in einem Dankschreiben an Mussolini schreibt Hitler nicht von „Machtergreifung“ sondern von „Machtübernahme“ 8 . Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Wortprägung nicht auf Hitler zurückzuführen ist 9 . Auch Goebbels verwendete diesen
2 Frei, Norbert: Machtregreifung - Anmerkungen zu einem historischen Begriff, S. 136.
3 Ebenda. S. 141.
4 Frei. Norbert: Machtregreifung - Anmerkungen zu einem historischen Begriff, S. 141.
5 Ebenda. S. 141.
6 Ebenda. S. 137.
7 Ebenda. S. 137.
8 Ebenda. S. 137.
9 Ebenda. S. 138.
9
Begriff „Machtergreifung“ nicht direkt. Aus seinen Tagebucheinträgen gehen eher Begriffe wie z.B. „die Macht […] gewinnen“ hervor 10 . Der Begriff „Machtübernahme“ lässt eher auf „Gesetzmäßigkeit, Normalität [und] Solidarität“ 11 schließen. Leider hat jedoch dieser Begriff eher einen „technokratische[n] Beigeschmack“ und damit etwas von „Gewöhnlichkeit“ 12 . Für den eigentlichen Zweck, also für die Propaganda, wäre der Terminus „Machtergreifung“ deshalb sinnvoller: Er verbindet wichtige Elemente wie „Kampf, Aktion, Bewegung [und] Eroberung“ 13 . Allerdings hätte dies auch wieder Probleme für die legale Übernahme der Macht bringen können. Hierin ist wohl auch der Grund zu finden, warum sich die Naziführung gegen diesen Begriff gewendet hat. Die Beiden Termini werden heute also gleichbedeutend benutzt, jedoch hat sich eine Präferenz des Wortes „Machtergreifung“ herauskristallisiert. Im Gegensatz zu „Röhmputsch“ oder „Reichskristallnacht“ haben sie nicht so Starke, besser gesagt keine propagandistisch-verfälschte Wortprägung bekommen 14 . Selbst die 13. Auflage des Rechtschreibdudens 1947 enthielt die Begriffe „Machtergreifung“ und „Machtübernahme“ nicht 15 . In der von mir verwendeten Literatur wird zumeist der Begriff Machtergreifung benutzt, welchen ich im Folgenden auch verwenden werde, da dieser die illegale Konnotation für mich besser widerspiegelt.
10 Ebenda. S. 139.
11 Ebenda. S. 141.
12 Ebenda. S. 141.
13 Ebenda. S. 142.
14 Frei, Norbert: Machtregreifung - Anmerkungen zu einem historischen Begriff, S. 142.
15 Ebenda. S. 142.
10
3. Entstehung der Weimarer Republik
Der Friedensvertrag von Brest-Litowsk, der von den Deutschen im Februar 1918 unterzeichnet wurde, war einen Monat alt, als die Truppen zur großen Offensive “Michael“ in Frankreich losstürmten. Aus den festgefahrenen Stellungskämpfen sollte ein Bewegungskrieg entstehen. Doch dieser währte nur einige Monate und die Kräfte der deutschen Armee waren aufgerieben worden. Kurz vor der Gegenoffensive forderte die deutsche Heeresleitung die Regierung unter Max von Baden auf, mit den Alliierten in Friedensverhandlungen zu treten 16 . Am 03.Oktober 1918 bot die deutsche Regierung, aufgrund des 14-Punkte-Planes des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson, den Alliierten einen Waffenstillstandsvertrag an. Einige Tage später reiste der deutsche Kaiser Wilhelm II. nach Spa in Belgien, um sich mit seiner Armeeführung zu beraten 17 . Zeitgleich legte der letzte Reichskanzler Prinz Max von Baden sein Amt nieder und übergab seine Regierungsgeschäfte an den Vorsitzenden der stärksten Fraktion im Reichstag Friedrich Ebert (SPD). Es wurde zu dieser Zeit vermutet, dass es einen Militärputsch im Reich geben könne, an dessen Spitze sich der Kaiser selbst stellen würde 18 .
Am 03. November 1918 kam es in Kiel zum Aufstand der Matrosen und Admirale der Kriegsmarine. Die deutsche Admiralität hatte der Kriegsmarineflotte den Befehl gegeben auszulaufen. Hierbei setzten sie sich über eine ausdrückliche Anordnung aus Berlin hinweg. Aus Protest hiergegen bildeten sich im ganzen Reich die Arbeiter-und Soldatenräte. Vorrangiges Ziel war es, der Regierung in Berlin „das Gesetz des Handelns“ in die Hände zu legen, um mit den alliierten Truppen über Frieden und die Aufhebung der Blockade gegen Deutschland zu verhandeln 19 . Aus Angst vor realer oder imaginärer Gefahr von radikalen, bewaffneten Kräften, die nach russischem Vorbild eine Räterepublik errichten wollten, kam der Ausruf der deutschen Republik von Philipp Scheidemann. Er war ein Mitglied der Mehrheitssozialisten. Somit ist Scheidemann dem geplanten Ausruf der „freien sozialistischen Republik“ von Karl Liebknecht zuvor gekommen. Scheidemann kann
16 Gessner, Dieter: Die Weimarer Republik, S. 6.
17 Ebenda. S. 6.
18 Ebenda. S. 6.
19 Gessner, Dieter, S. 6.
11
somit als Vater der Weimarer Republik angesehen werden 20 . Seinen Gedanken und seiner Partei nach, müsse in Deutschland ab sofort an einer „verfassungsmäßig autorisierten und demokratisch legitimierten Regierung“ gearbeitet werden 21 . Das voreilige Handeln Scheidemanns hatte einen Konflikt zwischen der SPD, welche eine Verfassung etablieren wollte, und dem „Spartakusbund“, der eine „sozialistische Republik“ für Deutschland vorsah, zur Folge 22 .
3.1 Die erste demokratische Wahl zur Nationalversammlung
Die am 19. Januar 1919 gewählte und am 06. Februar 1919 in Weimar tagende Nationalversammlung wurde von Mehrheitssozialisten dominiert. Es wurde eine Wahlbeteiligung von 83% erreicht, und die Sozialdemokraten hatten fast 38% der Stimmen erhalten. Zusammen mit dem Zentrum und der Demokratischen Volkspartei, welche 20% und 18,5% der Mandate erhielten, hatte diese Koalition die notwendige Mehrheit, um eine Verfassung zu unterzeichnen, welche am 21. Februar 1919 vorgelegt wurde. Des Weiteren hatte die Koalition die Aufgabe das Ultimatum zur Friedensvertragsunterzeichnung bis zum 23. Juni 1919 einzuhalten 23 . Am 29. Mai 1919 wurde versucht die Forderungen der Alliierten als nichterfüllbar zu zeigen, um einen abgeänderten Friedensvertrag zu erwirken. Als Reaktion bekamen die deutschen Volksvertreter von Clemenceaus, dass die Annahme dieses Friedensvertrages nur bedingungslos erfolgen könnte. Da im Parlament die Befürworter bereits eine Mehrheit errungen hatten, beugte sich die Nationalversammlung und unterschrieb den Versailler Vertrag, der in den nächsten Jahren, noch bis zu den Nationalsozialisten, für Spannungen in den einzelnen Parteien und Interessensgruppen der Republik sorgte 24 . Entstanden Diskussionen oder Meinungsverschiedenheiten, bildeten sich Flügel in den Parteien, von denen die sich übergangen fühlten. Dies war nicht die Flexibilität, die ein solches Staatsexperiment in Deutschland mit sich bringen musste, um funktionieren zu können 25 .
20 Ebenda. S. 7.
21 Ebenda. S. 7.
22 Ebenda. S. 8.
23 Ebenda. S. 10.
24 Gessner, Dieter, S. 10.
Höhne, Heinz: S. 37-38.
25 Ebenda. S. 40.
12
„Diese Parteien waren reine Klassen- und Interessenparteien [und] ihren Führern ging es […] nur um „die Sache der eigenen Klientel“ 26 d.h. nur die eigenen Wähler waren wichtig. Aber bevor eine Partei Gefahr lief, das Vertrauen ihrer Wähler wegen einer unpopulären Politik zu verlieren, trat sie lieber aus dem Kabinett aus, statt sich auf mühselige Kompromisse oder ähnliches einzulassen 27 . Sie waren auch nicht immer bereit oder erfreut über eine Regierungsbeteiligung. Oft ging es bei der SPD und der KPD nur darum, ihre parteieigenen Interessen gegenüber den anderen Parteien und Interessengruppen zu vertreten. Deshalb war sich die SPD auch nicht sicher, ob sich z.B. proletarische Interessen besser in der Regierung oder doch eher in der Opposition vertreten ließen 28 .
Höhne schreibt dazu, dass „die deutschen Parteien nie gelernt [hatten], politische Verantwortung zu 29 “ übernehmen. Dies hatten sie nicht gelernt, aber wie man politischen Einfluss übt, ohne der Öffentlichkeit Verantwortung schuldig zu sein, das hatten sie sich von ihrem Lehrmeister Bismark während des Zweiten Reiches abgeschaut. Das Prinzip der vollen Ministerverantwortung wurde also aus Eigennützigkeit nicht weiter verfolgt und nicht etabliert 30 . Das Land versank in dieser Zeit immer mehr in Reibereien. Nicht nur innerhalb der Politik, sondern auch in der Gesellschaft. Am 04. März 1919 musste ein in Berlin ausgerufener Streik des Arbeiter- und Soldatenrates mit militärischer Gewalt begegnet werden, da dieser aus dem Ruder lief. Dieses Ereignis wurde später bekannt als die „Berliner Blutwoche“ 31 .
Die Streitpunkte dieser Jahre betrafen die Sozialisierung und die Sozialpolitik 32 . Politisch war keine Regierungsarbeit fruchtbar, da sie von einem Teil der Parteien oder der Bevölkerung nicht akzeptiert wurde. Die Parteien waren völlig zerstritten 33 . Die ersten Weimarer Regierungen hatten den „Schmachfrieden“ von Versailles einer Besetzung Deutschlands durch die Siegermächte vorgezogen. Damit hatten sie auch die Folge zu tragen, die der jungen Staatsform aufgebürdet wurde: Reparationszahlungen in ungeheurer Höhe. Doch nicht nur die finanziellen Aspekte
26 Ebenda. S. 36.
27 Ebenda. S. 36.
28 Ebenda. S. 36.
Deutschlands Weg in die Diktatur: S. 127.
29 Becker, Josef / Becker, Ruth: S. 13.
30 Höhne, Heinz: S. 36-37.
Becker, Josef / Becker, Ruth: S. 13.
31 Gessner, Dieter: S. 8.
32 Gessner, Dieter: S. 9.
33 Ebenda. S. 9.
13
nagten am neuen Staate, sondern auch die „akzeptierte Kriegsschuldlüge“ 34 , die aus dem Artikel 231 des „Schanddiktats“ hervorging:
Artikel 231
Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären und Deutschland erkennt an, dass
Deutschland und seine Verbündeten als Urheber aller Verluste und aller Schäden
verantwortlich sind, welche die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Angehörigen
infolge des ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen
Krieges erlitten haben 35 .
3.2 Probleme der Weimarer Verfassung
Die oben genannten Probleme, wie z.B. die Kriegsschuldlüge und andere Demütigungen aus dem Versailler Vertrag, waren nicht zu unterschätzende psychologische Faktoren, die später immer wieder als Zündstoff für z.B. Hitler und seine Agitatoren dienten 36 .
Nicht nur Versailles brachte Probleme mit sich. Auch die Verfassung selber hatte Angriffspunkte, die man sich später zu nutzen machte. Sie enthielt z.B. Art. 25 zur Reichstagsauflösung, Art. 48 der wesentliche Grundrechte außer Kraft setzte, um mit „Notverordnungen“ -sie enthoben den Zwang zur Konsensbildung 37 - regieren zu können. Zudem beinhaltet sie auch den Art. 53 zur Ernennung und Entlassung von Ministern und Kanzlern. Jasper nennt diese „Notverordnungspolitik“ „Reserveverfassung“ 38 . Alle Artikel waren dazu gedacht, die Republik zu schützen. Der junge Staat hatte sich erfolgreich gegen rechte und linke Angriffe mit Hilfe von Sondergesetzen zum Schutz der Republik sowie mit Waffengewalt gewehrt. 39 Gegen einen sogenannten legitimen, auf der Verfassung ruhenden Angriff seitens einer nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) waren Politiker und Parteien noch nicht gewappnet.
34 Wette, Wolfgang: S. 3.
35 Versailler Vertrag
36 Turner, Henry A.: S. 12.
37 Becker, Josef / Becker, Ruth: S. 12.
Broszat, Martin: Die Machtergreifung, S. 97
38 Becker, Josef / Becker, Ruth: S. 12.
Jasper, Gotthard: S. 21.
39 Gessner, Dieter: S. 11.
14
4. Der erste Schlag gegen die Demokratie unter Brüning
4.1 Die Vorboten zur späteren Diktatur
Dr. Heinrich Brüning war der Fraktionsvorsitzende der Zentrumspartei im Reichstag. Die 5-Parteien-Regierung unter dem SPD-Kanzler Hermann Müller war gescheitert 40 . Brüning sollte seine Nachfolge antreten, von der er selber nicht begeistert war. Er wollte nicht einer Regierung in den Rücken fallen, die er selbst getragen hatte. In seinen Augen war Müller „noch nicht amtsmüde 41 “. Die Große Koalition war seine Möglichkeit zu regieren. Dem Parlamentarismus wollte er nicht den Rücken kehren und stattdessen ein Präsidialkabinett errichten. Aber alle Vermittlungsversuche, das Kabinett Müllers zu retten, waren erfolglos 42 . Es zerbrach letztlich an einem halben Prozent Beitragserhöhung zur Arbeitslosenversicherung 43 . Die Regierung war gescheitert und die SPD schied aus der Regierung aus. Deutschlands Katastrophe nahm am 27. März 1930 ihren Lauf 44 . Als der Reichspräsident v. Hindenburg den neuen Kanzler ernannte, war Brüning vorher das Kabinett beschrieben worden. Es sollte ein „Rechtsruck“ erfolgen und ohne eine Koalition mit den „Sozis“ regiert werden. Das neue Kabinett sollte antiparlamentarisch und antimarxistisch sein, wenn es nach dem Willen des Reichspräsidenten ging. Befürworter dieses Kabinetts waren der Ansicht, dass die Erreichung der „wirtschaftlichen und außenpolitischen Ziele“ nur „ohne die SPD“ möglich wäre 45 . Brüning tat sich schwer damit, die Sozialdemokraten aus den Entscheidungen herauszuhalten. Die SPD tolerierte den Brüningschen Kurs um zumindest eine „semiparlamentarische“ Rückbildung des Präsidialkabinetts zu erreichen 46 . Brüning hoffte immer auf die Zustimmung und Toleranz der SPD, was Hindenburg gar nicht gefiel 47 . Hindenburg und Schleicher hielten die Sozialdemokraten außerdem für „regierungsunfähig“, da sie Aufrüstung und die
40 Höhne, Heinz: S. 28.
41 Ebenda. S. 76.
42 Ebenda. S. 76.
43 Jasper, Gotthard: S. 18.
44 Höhne, Heinz: S. 80-81.
45 Jasper, Gotthard: S. 24.
46 Höhne, Heinz, S. 58.
Broszat, Martin: Die Machtergreifung, S. 124.
47 Höhne, Heinz: S. 87.
Strenge, Irene: S. 64.
Turner, Henry A: S. 17.
15
Reichswehr kritisierten 48 . Brüning hingegen wollte sich nur ungern auf Hindenburgs Notverordnungen stützen und stattdessen durch Mehrheitsbeschlüsse und Kompromisse regieren, was jedoch nicht hieß, dass Brüning zu einem „parlamentarisch-demokratischen Parteienstaat“ zurückkehren wollte 49 . Diese waren in seinem Kabinett aber schwer zu erringen. Es bestand aus Zentrum/DDP/BVP/DVP sowie allen Splitterparteien, um einer Regierung mit der SPD ausweichen zu können 50 . Außerdem äußerte Brüning Bedenken, dass der Zustrom von ausländischen Krediten absinken könne, falls die Nazis an der Macht beteiligt werden würden 51 .
4.2 Das erste Präsidialkabinett
Brünings Kabinett war der letzte Versuch, mit einer parlamentarischen Mehrheit die Wirtschaftskrise, unter der Deutschland seit dem Ende des Ersten Weltkrieges litt, entgegen zu steuern. Sollte dies nicht möglich sein, werde auf Notverordnungen zurückgegriffen 52 . Die Notverordnungspolitik der weiteren Zeit könnte somit als temporäre, diktatorische Regierungsvariante ausgelegt werden. Das Legalitätsdenken und Handeln war durch die Aktion Brünings stark beschädigt worden. Diese lässt sich wie folgt schildern:
Brüning brachte am 16. Juli 1930 für den Haushalt eine Deckungsvorlage in den Reichstag ein, die vom Parlament abgelehnt wurde 53 . Auch die Große Koalition unter Müller scheiterte an den Finanzen des Staates. Brüning hoffte, dass ihm eine Abstimmungsniederlage erspart blieb, da er ja nicht mit der Zustimmung der SPD rechnen „durfte“. Dieses kleine Deckungsprogramm wurde auch genehmigt. Daraufhin wollte er ein größeres Projekt beschließen lassen. Da die DVP jedoch darin die Interessen der Unternehmer beeinträchtigt sah, und die SPD die Deckungsvorlage nur tolerieren würde, wenn die Bürgersteuer nicht mehr diskutiert werden würde, verlor er die Abstimmung 54 .
48 Jasper, Gotthard: S. 21.
Gnau, Christoph: S. 23.
49 Höhne, Heinz, S. 41.
50 Ebenda. S. 87.
Strenge, Irene: S. 64.
51 Jasper, Gotthard: S. 56.
52 Strenge, Irene: S. 65.
53 Höhne, Heinz: S. 65-66.
54 Höhne, Heinz: S. 91-96.
16
Per Notverordnung setzte Brüning die abgelehnte Deckungsvorlage trotzdem um. Das Parlament hebt jedoch die Verordnung mittels eines Außerkraftsetzungsantrages gemäß Art. 48 Abs. 3 WV wieder auf 55 .
Artikel 48
(1) Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden
Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht
anhalten.
(2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und
Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der
bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den
Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil
außer Kraft setzen.
(3) Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der
Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf
Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen 56 .
Als Begründung hierfür gibt das Parlament an, dass „eine Notverordnung niemals ein bereits abgelehntes Gesetz ersetzen“ könne 57 . Da Brüning diese Reaktion schon erwartet hatte, verlas er dem entsetzten Reichstag die Auflösungsorder gemäß Art. 25 WV 58 . Artikel 25
(1) Der Reichspräsident kann den Reichstag auflösen, jedoch nur einmal aus dem gleichen
Anlaß 59 .
Brüning hatte bereits damit gerechnet, dass das Parlament gegen sein Gesetz stimmen würde und hatte sich, in kluger Voraussicht, bereits vom Reichspräsidenten unterzeichnen lassen. Ab dem 26. Juli 1930 konnte Brüning seinen Willen und seine Gesetze bis zum Termin für Neuwahlen durchsetzen 60 . Brüning hatte sich zuvor mit einem Gutachten aus den Reichsinnen- und Reichsjustizministerium abgesichert, dass „keine rechtlichen Bedenken bestehen würden, Steuererhöhungen, ein Agrarsparprogramm und evt. auch die Osthilfe mit dem Art. 48 WV umzusetzen, um möglichen Aufständen in der Landwirtschaft zuvor zu kommen“ 61 .
55 Strenge, Irene: S. 65-66.
56 Weimarer Verfassung
57 Strenge, Irene: S. 65-66.
58 Ebenda. S. 65-66.
59 Weimarer Verfassung
60 Strenge, Irene: S. 65-66.
61 Jasper, Gotthard: S. 37.
17
Sogar in dieser Zeit war dies ein ungeheuerliches Verhalten. Die Juristen fragten sich, „ob sich [ein] Kanzler und [ein] Reichspräsident über [den ausdrücklichen
Willen] des Parlamentes hinwegsetzen durften“ 62 .
Das Reichsgericht legte klar fest, dass der Reichspräsident eine Notverordnung sooft wiederholen könne, „ wie er sie für richtig halte“ 63 . Auch das Parlament dürfe einer Notverordnung von Fall zu Fall zustimmen oder sie ablehnen. Bestätigt wurde auch, dass der Reichstag aufgelöst werden durfte „um den Willen des Kanzlers durchzusetzen“ 64 . Sogar der Staatsgerichtshof konnte an den Vorgängen juristisch nichts Falsches finden. Nicht nur der Weg in eine Präsidialregierung war hierdurch geebnet worden, sondern der spätere Weg in die Diktatur durch die Nationalsozialisten wurde Frick und seinen Mitstreitern auf dem Präsentierteller gereicht. 65
4.3 Die geänderte Sichtweise der Juristen
Diese erstmals von Brüning durchgeführte Prozedur hatte die Interpretation der Art. 48 und 25 WV geändert. Demnach wurde vorher interpretiert, dass in „einer parlamentslosen oder innenpolitischen gefährlichen Situation der Reichspräsident und der Kanzler - letzter als Gegenzeichnungsberechtigter nach Art. 50 WV - die Aufgaben des Parlamentes übernehmen würde, bis ein neuer Reichstag gewählt und seine Arbeit aufgenommen hat“ 66 .
Artikel 50
(1) Alle Anordnungen und Verfügungen des Reichspräsidenten, auch solche auf dem Gebiete der Wehrmacht, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Reichskanzler oder den zuständigen Reichsminister. Durch die Gegenzeichnung wird die Verantwortung
übernommen. 67
Doch nun stellten der Reichspräsident und der Kanzler mit der Reichstagsauflösung absichtlich eine parlamentslose Zeit her, um sich über den Willen des Parlamentes hinweg zu setzen. Ab dem 18. Juli 1930 wurde nun, falls der Reichstag eine
62 Strenge, Irene: S. 65-66.
63 Ebenda. S. 67.
64 Ebenda. S. 67.
65 Ebenda. S. 67.
66 Ebenda. S. 67.
67 Weimarer Verfassung
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Notverordnung ablehnt, der Reichstag aufgelöst und diese erneut erlassen 68 . Es gab folglich sechzig Tage in der fast diktatorisch regiert werden konnte. Diesen Umstand machten sich später auch Frick und Hitler zu nutze um später legal ihr „Verordnungspaket“, welches schließlich am 24.03.1933 im
Ermächtigungsgesetz mündete, auf den Weg zu bringen. Alles, was ein Reichskanzler in dieser Zeit brauchte, war der Wille des Reichspräsidenten, die gewünschten und als notwendig erachteten Notverordnungen zu unterzeichnen 69 .
4.4 Die Machtfülle des Reichspräsidenten
Im Folgenden möchte ich zum besseren Verständnis, die Machtfülle des Reichspräsidenten seitens der Weimarer Verfassung näher beleuchten. Er ist die Schlüsselperson um eine Diktatur zu errichten. Die Nationalversammlung hatte dem Staatsoberhaupt folgende Aufgaben in die Hände gelegt 70 :
Artikel 53
(1) Der Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reichsminister werden vom
Reichspräsidenten ernannt und entlassen.
Artikel 54
(1) Der Reichskanzler und die Reichsminister bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens
des Reichstags. Jeder von ihnen muß zurücktreten, wenn ihm der Reichstag durch
ausdrücklichen Beschluß sein Vertrauen entzieht 71 .
Der Reichspräsident kann gemäß Art. 53 WV einen Kanzler oder Minister, unabhängig vom Parlament und dessen Meinung, ernennen oder entlassen. Ein Misstrauensvotum war vorher nicht notwendig. Auch ein Kanzler ohne parlamentarische Mehrheit konnte ernannt werden. Sollte einem vom Reichspräsidenten gewünschten Kanzler ein Misstrauensvotum drohen, konnte dieser den Reichstag gemäß Art. 54 WV auflösen und dieser prekären Lage zuvor zu kommen. Somit kann das Misstrauensvotum faktisch als nutzlos betrachtet werden 72 . Der Reichspräsident konnte also einstellen und entlassen wen und wann er wollte. Dies hieß später für Hitler, Frick und seine treuen Gefolgsmänner, dass der Schlüssel zur Macht beim Staatsoberhaupt zu finden war. Frick wird später als Reichsinnenminister dafür sorgen, dass Hindenburg nicht die nationalsozialistischen
68 Strenge, Irene: S. 68.
69 Ebenda. S. 68.
70 Ebenda. S. 68-70.
71 Artikel 53 WV
72 Strenge, Irene: S. 68-70.
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Abgeordneten entlässt oder anderweitige Kabinettspolitik betreibt. Nicht Hitler wird „eingerahmt“ sondern Hindenburg 73 .
Durch die Änderung der Sichtweise zu einem Präsidialkabinett und der veränderten rechtlichen Sichtweise bezüglich der Weimarer Verfassung, waren diese Ereignisse als Schlüssel für die spätere Einmanndiktatur zu betrachten. Der Kanzler und der Reichspräsident machten sich vom Willen des Parlamentes und des Reichstages unabhängig. Sollte Hindenburg nun noch beeinflussbar sein, war nun der Weg für eine Alleinherrschaft des Kanzlers geebnet, so dass dieser die alleinige uneingeschränkte Macht im Reich besaß 74 .
Da Brüning aber die Gefahr, die von den Nationalsozialisten ausging, schon klar erkannt hatte, hoffte er, durch einen Antrag die Amtszeit des Reichspräsidenten um zwei Jahre verlängern zu können. Der Grund hierfür könnte in dem guten Verhältnis zu Hindenburg zu sehen sein. Brüning brauchte ihn, um weiter regieren zu können und seine Zustimmung zu Notverordnungen zu erhalten, die Deutschland aus der Talsohle der Wirtschaftskrise befreien sollten 75 . Anschließend sollten Neuwahlen stattfinden und ein arbeitsfähiges Kabinett würde dann die Regierungsgeschäfte wieder übernehmen. Während dieser zwei Jahre hätte sich die Wirtschaft von der Weltwirtschaftskrise erholt und die die Gefahr einer Regierungsübernahme durch die NSDAP wäre gebannt gewesen. Dieser Antrag Brünings blieb erfolglos 76 .
4.5 Die Reichspräsidentenwahl 1932 und das Ende Brünings
Die Reichspräsidentenwahl 1932, die die letzte für etliche Jahre sein sollte, hatte zwei Kandidaten. Hitler und Hindenburg. Hitler verlor die Reichspräsidentenwahl 1932 gegen Hindenburg mit 47% zu 53% der Stimmen, womit er auch gerechnet hatte 77 . Hindenburg kandidierte hingegen und rechnete mit zwei Optionen:
1. Hitler könnte die Wahl gewinnen und wäre Reichspräsident in Deutschland. Er hätte das erreicht, was er wollte: Die Macht im Reich. 2. Hitler könnte verlieren. Dann wäre Hindenburg für weitere sieben Jahre das Staatsoberhaupt und könnte weiterhin die Bewegung bremsen.
73 Strenge, Irene: S. 68-70.
Vgl. Jasper, Gotthard: S. 19.
74 Strenge, Irene: S. 71.
75 Ebenda. S. 73.
76 Ebenda. S. 73.
77 Ebenda. S. 62.
20
Arbeit zitieren:
Diplomhandelslehrer Patrick Pigan, 2007, Machtergreifung des Nationalsozialismus und Maßnahmen zur Machtsicherung, München, GRIN Verlag GmbH
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