Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. TheoretischeAspekte 4
2.1 DemokratieundDemokratisierung 4
2.2 WahlrechtundWahlen 6
2.3 VetospielerHTheorie 8
3 VergleichderpolitischenSysteme 11
3.1 DaspolitischeSystemderBundesrepublikDeutschland 11
3.2 DaspolitischeSystemderSchweiz 14
4. DemokratisierungdesWahlrechts 17
5. DirekteDemokratiealsmobilisierendeFormder 20
B ürgerbeteiligung?
6. Fazit 22
7. Literaturverzeichnis 25
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1 Einleitung
„Ichhaltedas,waswirhaben,janichtfüreineDemokratie.“
HPeterSodann,DIELINKE,KandidatfürdasAmtdesBundespräsidenten(FAZ2008)
Diese Worte des Kandidaten der Linkspartei für das Amt des Bundespräsidenten gegenüber der Sächsischen Zeitung lassen erkennen, dass Demokratie nicht gleich Demokratie ist und das Verständnis darüber, was Demokratie leisten kann und soll zwangsläufigauseinandergehenmuss.
Demokratie ist dem Verständnis der Menschen unterworfen, die in ihr leben. Dieses Verständnis reicht von Demokratie, welche lediglich eine politische Partizipation garantiert bis hin zu radikaldemokratischen Konzepten (vgl. Nohlen 2002a: 122 und 135). Demokratie, so viel schon an dieser Stelle, ist die Herrschaft des Volkes. Wie diese Herrschaft ausgeübt werden kann, werde ich an den Beispielen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz deutlich machen. Dabei dient die Bundesrepublik als Vertreter für Repräsentative Demokratien und die Schweiz als BeispielfürdirektdemokratischeSysteme.
Sowohl in der Schweiz, als auch in der Bundesrepublik Deutschland, sind politische Kurswechselschwierig,bisweilensogarunmöglich.DieshängtmitderhohenAnzahlan Vetospielern innerhalb des jeweiligen politischen Systems zusammen (vgl. Schmidt 2008:335).
In dieser Arbeit möchte ich untersuchen, ob das Volk in der Bundesrepublik DeutschlandundinderSchweizeineRollealsVetospielereinnimmt.Weiterhinistes Ziel zu klären, ob direkte Demokratie einen Partizipationsgewinn für die Bürgerinnen undBürgerdarstellt.
DazugeheichzunächstaufdieDemokratieimAllgemeinenundihrenZusammenhang mitderDemokratisierungein.AnschließendwerdeichaufdieThemenWahlrechtund Wahlen eingehen. Die Erläuterung der VetospielerHTheorie bildet den Abschluss der theoretischenGrundlagendieserArbeit.UnterdemspeziellenAspektdesVetospielerH
AnsatzesstelleichdaspolitischeSystemderBundesrepublikDeutschlandunddasder SchweizdarundgeheaufBesonderheiteninderEntstehungdesjeweiligenpolitischen Systemsein.ImAnschlussdaranzeichneichdenEinflussderDemokratisierungaufdas Wahlrechtnach,auchhierkommtdiehistorischeKomponentederbeidenSystemezur Geltung. Abschließend analysiere ich, inwiefern direkte Demokratie die Bürgerinnen undBürgerfürpolitischePartizipationmobilisiert.
2 TheoretischeAspekte
ZunächstmöchteicheinigefürdieseArbeitwichtigengrundlegendeBegriffeunddie zuGrundeliegendentheoretischenVoraussetzungenklären.
Dazu werde ich zunächst die Begriffe Demokratie und Demokratisierung definieren undeinenkurzenÜberblicküberdieEntwicklungdesWahlrechtsgeben.Anschließend folgteineDefinitionderBegriffeWahlrechtundWahlen.ZumAbschlusserläutereich dieTheoriedesVetospielerHAnsatzes. täs
DerBegriffDemokratiehatseinenUrsprungindengriechischenWörterndemos(Volk) und kratein (Herrschaft). Demokratie bedeutet demnach Volksherrschaft beziehungsweise Herrschaft der Mehrheit oder der Vielen (vgl. Nohlen 2002a: 121). Dabei machte das Wort Demokratie einen Bedeutungswandel durch. Ursprünglich bezeichnetedieDemokratieeineHerrschaftdurchdieArmen,dieBesitzlosenundwar somitnegativkonnotiert.DemokratiegrenztsichvonanderenHerrschaftsformenwie Monarchie und anderen autoritären Herrschaftsformen ab. Die sogenannte „GettysburgHFormel“ (Nohlen 2002a: 121) prägt den Demokratiebegriff bis heute entscheidend. Aus dem „government of the people, by the people, for the people“ (Abraham Lincoln zit. nach: Nohlen 2002a: 121) ergeben sich für die Demokratie zunächst das Prinzip der Volkssouveränität sowie die von Geschlecht, Religion und Rasse unabhängige Gleichheit aller. Folgernd hieraus bedingt die Demokratie die GeltungderbürgerlichenGrundrechte,Rechtsstaatlichkeit,denSchutzvorstaatlicher Willkür sowie fundamentaldemokratisierte Partizipationsrechte und
Partizipationsmöglichkeiten, inklusive ihrer Effektivität. Weiterhin folgen aus der
GettysburgHFormeldasallgemeineundgleicheWahlrecht,effektivePartizipation,eine aufgeklärteÖffentlichkeit,konventionelleundunkonventionellesowieindividuelleund kollektivePartizipationsmöglichkeiten.EntscheidungenwerdenaufZeitgetroffen,die Opposition kann sich frei entfalten, Minderheiten werden geschützt und die Abwahl der Regierenden ist möglich. Darüber hinaus herrschen unterschiedliche Zustimmungserfordernisse je nach Reversibilität der Entscheidungen. Die Herrschaft wirdimSinnedesVolkesausgeübt,diesimpliziertnichtnureinegewisseResponsivität sondern auch ein als legitim angesehenes Maß an sozialer Teilhabe und sozialer Gerechtigkeit (vgl. Nohlen 2002a: 121f). So lassen sich drei Kernelemente der komplexen Demokratie herausfiltern: Demokratie als Schutz, hierunter wird der liberale RechtsH und Verfassungsstaat verstanden, die Gewaltenteilung sowie die Parlamentarisierung von Herrschaft; Demokratie als Partizipation, also der Fundamentaldemokratisierung, politischer Integration aller Bevölkerungsteile sowie ParteiendemokratieundDemokratiealsInklusionvonsozialenGrundrechtenunddem Wohlfahrtsstaat(vgl.Nohlen2002a:122).
MankanndreinormativeModellederDemokratieunterscheiden,dasrepublikanische unddeliberativeModell,beidenendasGemeinwohlaussichselbstherausdieBürger zu konsensorientiertem Handeln anhält sowie das liberale Modell von Demokratie. Letzteres beschränkt die Partizipation allein auf das Politische und basiert auf der Annahme, dass die Maximierung individueller Vorteile bei einem fairen und freien WettbewerbauchdasGemeinwohlstärkt(vgl.Nohlen2002a:122). DemokratisierungkanndieTransitionbezeichnen,alsodieWandlungeinesautoritären RegimesineineDemokratiebeziehungsweiseinBezugaufdemokratischeSystemedie Vertiefung dieser. Dabei kann sich die Demokratisierung „auch am radikaldemokratischen Konzept der Demokratie ausrichten, das seinen Kern in der Abschaffung der Herrschaft von Menschen über Menschen hat“ (Nohlen 2002: 135). ImPrinzipbedeutetDemokratisierungdieAusweitungderPartizipationsmöglichkeiten und -chancen, vom Politischen beginnend bis hinunter auf jede Ebene des gesellschaftlichen Handelns. In Bezug auf den wirtschaftlichen und sozialen Bereich kannDemokratisierungdieBeteiligunganProduktionsmittelnundgrößereTeilhabean
den erwirtschafteten Gütern bedeuten. Als Beispiel wären hier betriebliche Mitbestimmung,VergesellschaftungundauchVerstaatlichungzunennen(vgl.Nohlen 2002a:135).
Da sich Demokratisierung auf die Prinzipien der Demokratie und die daraus resultierenden Folgerungen bezieht, muss man sich die Frage stellen, wie weit Demokratisierung gehen kann, ohne dass das politische System ineffektiv wird. Schließlich werden durch die Prinzipien und Schlussfolgerungen Vetopunkte und VetospielerindempolitischenSystemgeschaffen.JestärkerdieDemokratisierungnun auch innerhalb weiterer gesellschaftlicher Strukturen vordringt, desto höher wird die Anzahl der Vetopunkte und -spieler und desto einflussreicher werden sie. Es kommt hierbei auf die sogenannten winsets an, die mögliche Entscheidungsspielräume aufzeigen. Dabei gilt generell: Je mehr Vetospieler, desto kleiner ist auch die Überschneidung der winsets - sprich der kleinste gemeinsame Nenner für eine gemeinsameEntscheidung,derKonsens.
Innerhalb dieser Arbeit wird die Demokratisierung insbesondere in Bezug auf die Ausweitung von Partizipationsmöglichkeiten und -chancen der Bürger innerhalb des politischenSystemsbetrachtet. tät
In seinem umfassenden Verständnis schließt das Wahlrecht alle Normen ein, welche die Wahlen von Amtsträgern und Körperschaften regeln. Diese können in Verfassungen, Gesetzen oder Wahlordnungen fixiert sein. Damit umfasst das Wahlrecht den gesamten Wahlprozess, beginnend bei der Einrichtung der Wahlbehörden beziehungsweise Wahlorganen bis zur „letztinstanzlichen Feststellung der Gültigkeit von Wahlergebnissen“ (Nohlen 2002b: 1074). Ob seiner umfassenden Auslegung wird der Begriff des Wahlrechts daher auch mit dem Begriff des Wahlsystemssynonymverwendet(vgl.Nohlen200b:1074).ImengerenSinnbedeutet Wahlrecht, das Recht zu wählen und gewählt zu werden. Es umfasst nach dieser AuslegungnurdasaktiveundpassiveWahlrecht.IndenmodernenVerfassungsstaaten gelteninBezugaufdasWahlrechtimengerenSinnedieGrundsätzederallgemeinen,
gleichen, unmittelbaren beziehungsweise direkten und geheimen Wahl. Dabei bedeutet der Grundsatz der allgemeinen Wahl, dass jedem Staatsbürger das Wahlrechtprinzipiellzusteht.EsistunabhängigvonbeispielsweiseGeschlecht,Stand, Einkommen, religiöser und politischer Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung.AllerdingswidersprechendiesemGrundsatznichtdieEinschränkungenin Bezug auf den Wohnsitz oder das Erreichen eines bestimmten Alters. Unter dem PrinzipdergleichenWahlwirdeingleicherZählwertfürjedeStimmeverstanden.Der GrundsatzderdirektenbeziehungsweiseunmittelbarenWahlmeint,dassderWähler seinen Kandidaten direkt, also ohne Zwischenschaltung von unabhängigen Wahlmännern,wählt.UntergeheimerWahlwirdverstanden,dassdierechtlichenund organisatorischen Rahmenbedingungen gewährleistet sind, sodass nicht nachvollziehbarist,welcherWählerwiegewählthat(vgl.Nohlen2002b:1074f). Wahlsysteme regeln wie der Wähler seinem Willen durch Stimmabgabe Ausdruck verleihen kann und wie seine Wahlentscheidung in die Besetzung von Mandaten, Ämtern beziehungsweise in die Zusammensetzung von parlamentarischen Versammlungen und ähnlichem einfließt (vgl. Nohlen 2002b: 1075). Man kann Wahlsysteme grob in zwei Konzepte unterteilen: In Mehrheitswahlrecht und in Verhältniswahlrecht. Beide Spielarten haben eine doppelte Bedeutung. Sie sind einerseits die Entscheidungsinstanz welcher Kandidat beziehungsweise Gruppierung einMandaterhält,andererseitssindsieauchdieZielvorstellungdarüber,obdurchdie Wahl vorrangig eine Mehrheitsbildung (Mehrheitswahlsystem) erreicht werden oder eine spiegelbildliche Abbildung der politischen Präferenzen des Elektorats (Verhältniswahl)dargestelltwerdensoll(vgl.Nohlen2002b:1075).Darüberhinausgibt es auch Mischformen, wie das in Deutschland praktizierte personalisierte Verhältniswahlrecht.
Die Wirkung von Wahlsystemen auf Parteiensysteme ist allerdings umstritten. Ein zwingenderZusammenhangzwischenMehrheitswahlbeziehungsweiseVerhältniswahl und einem bestimmten Parteiensystem ist empirisch nicht nachweisbar (vgl. Nohlen 2002b:1077).
Arbeit zitieren:
Alexander Schröder, 2009, Wahlrecht und Demokratisierung, München, GRIN Verlag GmbH
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