Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Vergangenheitsaufarbeitung in der Bundesrepublik
2.1 Juristische Aufarbeitung der Vergangenheit
2.2 Politische Aufarbeitung der Vergangenheit
2.3 Historische Aufarbeitung der Vergangenheit
2.4 Gesellschaftliche und individuelle Aufarbeitung der Vergangenheit
3. Vergangenheitsaufarbeitung in der DDR
3.1 Juristische Aufarbeitung der Vergangenheit
3.2 Politische Aufarbeitung der Vergangenheit
3.3 Historische Aufarbeitung
3.4 Gesellschaftliche und individuelle Aufarbeitung
4. Erklärungsansätze für die unterschiedliche Vergangenheitsaufarbeitung
4.1 Individuelle psychologische Erklärungsansätze
Politische und systembedingte Erklärungsansätze
4.2
5. Fazit und Ausblick
1 Einleitung
Nach dem Ende des zweiten Weltkriegs hatten die Gesamtheit der Deutschen mit ähnlichen Problemen zu kämpfen: diese Probleme waren nicht nur wirtschaftlicher und familiärer Natur, sondern auch psychologischer Natur. Jeder musste das Geschehene zunächst für sich einordnen und sich seiner Rolle während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft bewusst werden. Auf welch unterschiedliche Art und Weise dies, sowohl auf politischer, als auch auf der gesellschaftlichen Ebene geschehen kann, zeigte sich schon wenige Jahre nach Ende des Krieges. Obwohl man das selbe erlebt hatte, die Niederlage des nationalsozialistischen Deutschlands der gemeinsame Ausgangspunkt war, stellte sich noch vor den Staatsgründungen der Bundesrepublik und der DDR heraus, auf wie ungleiche Art und Weise die Vergangenheit bewältigt, verarbeitet und sogar instrumentalisiert werden kann. In der folgenden Arbeit soll nun überprüft werden, welchen Einfluss das politische System und die damit verbundenen Werte und Normen auf die Vergangenheitsbewältigung eines Landes haben.
Warum kam es also nach dem zweiten Weltkrieg in der BRD und in DDR zu einem unterschiedlichen Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit und wie sah dieser aus?
Bei der Beantwortung dieser Frage wird zu überprüfen sein, inwiefern es hauptsächlich systembedingte Erklärungsfaktoren waren, die die Vergangenheitsaufarbeitung in beiden Ländern beeinflusst haben, oder ob auch externe Einflüsse eine Rolle gespielt haben könnten. Hierbei bedarf es zunächst einer genaueren Betrachtung der Vergangenheitsaufarbeitung in der Bundesrepublik (Teil 2) und in der DDR (Teil 3), um dann anschließend die Erklärungsfaktoren für die unterschiedliche Vergangenheitsaufarbeitung (Teil 4) genauer herausarbeiten zu können. Im letzen Teil (5) soll dann sowohl ein Fazit versucht werden, als auch ein Ausblick auf den gesamtdeutschen Umgang mit der Vergangenheit nach der Wiedervereinigung geben.
2 Vergangenheitsaufarbeitung in der Bundesrepublik
2.1 Juristische Aufarbeitung der Vergangenheit
Die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit ist ein erster wichtiger Schritt, um die Vergangenheit zu bewältigen. So können Prozesse und Verurteilungen über ihre Darstellung in den Medien ein Bewusstsein für Unrecht und Gerechtigkeit schaffen. Vor der
Staatsgründung der Bundesrepublik waren es zunächst die Alliierten, die für eine juristische Aufarbeitung sorgten, denn sie setzten eigens einen Ad-hoc-Strafgerichtshof ein und initiierten die Nürnberger Prozesse, wo die obersten Vertreter des NS-Staates angeklagt waren.
Neben den Nürnberger Prozessen fanden noch weitere Militärgerichtsprozesse statt, bei denen insgesamt 5000 Personen angeklagt wurden, wovon etwa 800 zum Tode verurteilt wurden. Des weiteren wurden ehemalige Parteifunktionäre und SS-Mitglieder im „automatic arrest“ zunächst zur Vorbeugung interniert. Doch nicht nur Kriegsverbrecher und ehemaliger Parteifunktionäre und SS-Mitglieder wurden hart bestraft, sondern es wurde auch versucht die sogenannten „Mitläufer“ zu bestrafen: So wurde eine harte Politik der Entlassung aus dem öffentlichen Dienst festgelegt, die insbesondere in der US-Zone hart durchgesetzt wurde( alle, die der NSDAP vor dem 1.Mai 1937 beigetreten waren, wurden entlassen). Diese so genannte Phase der „politischen Säuberung“ stieß in der Bevölkerung jedoch auf Kritik, weil sie als ungerecht empfunden wurde.(Frei 2005:28f.) So entstand ein „nationales Ressentiment gegenüber der angeblichen „Siegerjustiz““(Frei 2005:31), es wurde nicht nur Kritik an den Urteilen der Alliierten geübt, sondern auch an der Kollektivschuldthese und von der Bevölkerung wurde nun ein Schlussstrich unter die Phase der politischen Säuberung erwartet. Diesem Wunsch wurde schon bald nach der Staatsgründung der BRD auch entsprochen und es begann eine zweite Phase, ein Phase der Verdrängung, in deren Kontext „Anfang der fünfziger Jahre eine beispiellose Strategie der Verharmlosung, Leugnung und Irreführung aufgeboten, die am Ende selbst ruchlosesten NS-Verbrechern zur Freiheit verhalfen.“(Frei 2005:31)So wurde beispielsweise schon 1949 ein Straffreiheitsgesetz vom Bundestag beschlossen, das bewirkte, dass alle Straftaten, die vor dem 15. September 49 begangen wurden amnestiert wurden. Überdies gab es eine Gnadenwelle , von der verurteilte Kriegsverbrecher profitierten und die die begangenen Verbrechen verharmloste: „ die Freilassung verurteilter Kriegsverbrecher Mitte der fünfziger Jahre [bekräftigte] die bei den Deutschen ohnehin bestehende Neigung, den fundamentalen Unrechtscharakter des NS-Regimes und seines Eroberungskrieges aus dem kollektiven Bewusstsein auszublenden.“(Frei 2005:33)
Hinzu kam, dass es eine starke personelle Kontinuität zur NS-Zeit in der Justiz gab, was dazu führte, dass die Bereitschaft in NS-Strafsachen zu ermitteln sank es zu einem faktischen Stillstand bei der Ahndung von NS-Verbrechen kam. Erst Ende der 50er Jahre, wurde die juristische Aufklärung, auch unter Einfluss mehrfacher Vorwürfe seitens der DDR, wieder angekurbelt, denn man wurde sich bewusst, dass zahlreiche NS-Verbrechen noch nicht
aufgeklärt waren. In diesem Zusammenhang kam es auch zu der Gründung der Ludwigsburger Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen(1958), die durch ihre Vorermittlungen zahlreiche Prozesse auslöste. Zentral für die Aufarbeitung der Vergangenheit waren dann der Auschwitzprozess 1963 und die Verjährungsdebatte im Bundestag zwei Jahre später. Beide Ereignisse bewirkten ein hohes Medieninteresse, was dazu führte, dass ein Teil der unbewältigten Vergangenheit wieder in das Interesse der Öffentlichkeit gelangte.
Die justizielle Aufarbeitung der NS-Verbrechen war also ein wesentlicher Bestandteil für die Aufarbeitung der Vergangenheit und spiegelte jeweils auch die allgemeine Stimmung(also den Hang zur Verdrängung bzw. das Bedürfnis nach Aufklärung) in der Bevölkerung wieder. Analog dazu lassen sich auch Parallelen im politischen Umgang mit der Vergangenheit feststellen.
2.2 Politische Aufarbeitung der Vergangenheit
Die BRD übernahm als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reichs die vollständige Verantwortung für die in den Kriegsjahren begangenen Verbrechen. So war sie es auch, die eine finanzielle Widergutmachung gegenüber Juden und dem Staat Israel zahlte: „Während die DDR jegliche Verantwortung für das NS-Regime von sich wies und die Bundesrepublik immer wieder des Neonazismus und Militarismus bezichtigte, sah sich die Bundesrepublik in der gesamtstaatlichen Verantwortung für dieses negative Erbe und zahlte im Unterschied zur DDR Entschädigungszahlungen in großer Höhe, bis zur Wiedervereinigung mit den bis dahin eingegangenen Verpflichtungen etwa 130 Milliarden DM.“ (Möller 2007:5) Diese übernommene Verantwortung reduzierte sich jedoch nur auf die NS-Führungselite: Nicht das ganze Volk, sondern nur die Inhaber der Macht seien verantwortlich gewesen; Hitler wurde somit dämonisiert. Man kann also insgesamt nur von einer „reduzierten und externalisierten Verantwortung“(Hammerstein 2007:26) sprechen. Eine Auszug aus einer Regierungserklärung Konrad Adenauers von 1949 spiegelt diese externalisierte Verantwortung wider: „Im Übrigen dürften wir nicht mehr zwei Klassen von Menschen in Deutschland unterscheiden: die politisch Einwandfreien und die nicht Einwandfreien.(...). Wo es (...) vertretbar erscheint, (gilt es,) Vergangenes vergangen sein zu lassen, in der Überzeugung, dass viele nicht schwerwiegende Schuld gebüßt haben.“(Hammerstein 2007:26f.)
Arbeit zitieren:
Linda vom Hofe, 2007, Vergangenheitsaufarbeitung in der DDR und in der BRD (1945-1989), München, GRIN Verlag GmbH
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