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Inhaltsverzeichnis
1. Einführung 1
2. Konventionelle Fernleihe - Auswärtiger Leihverkehr 1
2.1. Der Nationale Leihverkehr 1
2.1.1. Regionaler Leihverkehr 2
2.1.2. Überregionaler Leihverkehr 2
2.2. Der Internationale Leihverkehr 3
2.3. Probleme des Auswärtigen Leihverkehrs 4
3. SUBITO - Der neue kooperative Dokumentenlieferdienst
der deutschen Bibliotheken 4
3.1 Die Entwicklung von SUBITO 5
3.2. So benutzt man SUBITO - Eine kurze Einführung 5
3.3. Leistungsumfang 6
3.4. Wie wird eine Bibliothek Lieferbibliothek 8
3.5. Statistische Daten und kritische Stimmen 8
4. Zusammenfassung 9
5. Quellenverzeichnis 11
5.1. Gedruckte Quellen 11
5.2. Andere Quellen 11
6. Anhang 12
2
1. Einführung
Unter Fernleihe versteht man: die befristete Ausleihe von Bibliotheksbeständen an auswärtige Bibliotheken für deren Benutzer. Aufgrund dieser Ausleihform hat sich eine Zusammenarbeit der Bibliotheken entwickelt, die ihren organisatorischen Ausdruck im Leihverkehr findet. 1 Der Leihverkehr ist eine historisch gewachsene Form der Literaturversorgung, welche auch heute noch immer mehr an Bedeutung und Umfang gewinnt. Gründe dafür sind das ständig ansteigende Informations- und Literaturbedürfnis der Bevölkerung und die Tatsache, daß keine Bibliothek der Welt mehr in der Lage ist, das wissenschaftlich interessante Schrifttum umfassend zu sammeln. Aus diesen Gründen ergibt sich die Funktion des Leihverkehrs: Überwindung der räumlichen Trennung zwischen den Bibliotheken und jedem Benutzer, unter Beachtung der gesellschaftlichen Notwendigkeit, die Informationsquelle, die er benötigt, aber nicht am Ort vorfindet, aus anderen Bibliotheken des eigenen Landes oder des Auslandes zu beschaffen. 2 Trotz aller Bemühungen dauert die Erledigung einer Fernleihbestellung bei dieser Form der Literaturversorgung leider meist unzumutbar lange. Seit dem 17. November 1997 gibt es SUBITO, den neuen kooperativen Dokumentenlieferdienst der deutschen Bibliotheken, der gestützt auf Technik, Infrastruktur und verbesserte Dienstleistungen jedem Literatursuchenden eine optimale und vor allem schnelle Nutzung der vorhandenen Ressourcen bieten will.
Ziel dieser Arbeit ist es, SUBITO vorzustellen, nachdem kurz auf Struktur, Funktion und Probleme des Auswärtigen Leihverkehrs eingegangen wurde.
2. Konventionelle Fernleihe - Auswärtiger Leihverkehr
2.1. Der Nationale Leihverkehr
Der Nationale Leihverkehr ist gegliedert in Regionalen Leihverkehr und Überregionalen Leihverkehr. Dieses abgestufte System soll ermöglichen, daß der allgemeine Literaturbedarf im Regionalen Leihverkehr durch benutzernahe Bestände schnell und rationell befriedigt werden kann, die Leistungsfähigkeit des Überregionalen Leihverkehrs soll für speziellen Literaturbedarf gewährleistet bleiben. 3
1 vgl. Ewert (1986), S. 23
2 vgl. ebd.
3 vgl. Kommission des DBI für Benutzung und Information (1993), S. 8
3
2.1.1. Der Regionale Leihverkehr
Der Regionale Leihverkehr dient der allgemeinen Literaturversorgung in den Leihverkehrsregionen der Bundesrepublik Deutschland. 4 Er ermöglicht also auch Benutzern Öffentlicher Bibliotheken das Ausleihen von Medieneinheiten aus anderen Bibliotheken der Region.
2.1.2. Der Überregionale Leihverkehr
Die gesetzliche Grundlage für den Überregionalen Leihverkehr ist: "Die Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland" (1993). Darin geht es im einzelnen darum, Aufgabe, Zweckbestimmung, Organisation und Benutzungsbedingungen des Leihverkehrs verbindlich festzulegen.
Der Überregionale Leihverkehr dient der Förderung von Forschung und Lehre, vermittelt aber wissenschaftliche Literatur auch für Aus- und Fortbildung sowie für die Berufsarbeit. 5 In jedem Ort nimmt in der Regel nur eine Bibliothek am Überregionalen Leihverkehr teil (genaue Teilnahmevoraussetzungen regelt die Leihverkehrsordnung). Es wird unterschieden zwischen unmittelbarer und mittelbarer Teilnahme am Leihverkehr. Bibliotheken, die mittelbar teilnehmen, werden Leitbibliotheken zugeordnet. Die Voraussetzungen, die eine Bibliothek erfüllen muß, um Leitbibliothek zu werden, findet man in einer Übersicht im Anhang. Das zuständige Ministerium des Landes, in dem die Bibliothek liegt, entscheidet über die Aufnahme einer Bibliothek als unmittelbare oder mittelbare Teilnehmerin am Leihverkehr. Die Teilnahme daran beginnt dann für die entsprechende Bibliothek mit der Aufnahme in die amtliche Leihverkehrsliste und erlischt mit der Streichung daraus. 6 Jede Bibliothek ist verpflichtet, vor Inanspruchnahme des Überregionalen Leihverkehrs die Bestände im örtlichen und ggf. überörtlichen Verflechtungsbereich zu nutzen. Bibliotheken, die keiner Leitbibliothek unterstellt sind, geben ihre Bestellungen direkt in den Überregionalen Leihverkehr, alle anderen senden ihre Bestellung an die Leitbibliothek. Diese leitet Bestellungen, die sie nicht selbst erledigen kann weiter, dabei ist sie für deren Vollständigkeit und Richtigkeit verantwortlich. 7
Für die Durchführung des Überregionalen Leihverkehrs ist die BRD in Leihverkehrsregionen eingeteilt, für die Koordinierung dessen sind Leihverkehrszentralen zuständig. Diese verzeichnen den Buchbestand der wissenschaftlichen Bibliotheken der Region. So fungiert zum
4 vgl. Kommission des DBI für Benutzung und Information (1993), S. 8
5 vgl. Hacker (1992), S. 332
6 vgl. Kommission des DBI für Benutzung und Information (1993), S. 9
7 vgl. ebd., S. 12
Arbeit zitieren:
Juliane Barth, 1998, Konventionelle Fernleihe und der kooperative Dokumentenlieferdienst SUBITO, München, GRIN Verlag GmbH
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