zusätzliche Dienstleistungen verkaufen. Interessant ist dabei die Begründung des niedergelassenen Arztes, die er für die Privatleistung anbietet: Nicht die Notwendigkeit der diagnostischen Leistung, sondern vielmehr die Aussage, die er macht. “Ihre” Krankenkasse zahlt die Leistung nicht mehr. In den meisten Fällen traut sich aus verständlichen Gründen der Patient nicht, zu fragen, ob denn ein bestimmter Verdacht für diese gesonderte private Leistung vorliegt! (Wenn ein bestimmter Verdacht durch den Arzt vorliegt, ist er verpflichtet, diese Leistung mit der KV abzurechnen).
Die stationären medizinischen/pflegerischen Leistungen bestimmen die dort verantwortlichen Ärzte in Abstimmung mit den Landesbehörden. Die Vergütungsentrichtung von der Krankenkasse erfolgt aufgrund eines Fallpauschalen-Kataloges, der für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt. Die Werbebotschaft der Krankenkasse mit dem Vokabular “der hervorragenden Leistung” ist wirklich unangebracht und hat mit der Krankenkasse überhaupt nichts zu tun.
Von einem “besten Service” der Krankenkasse kann man sicher auch dann nicht reden, wenn viele Versicherte nicht darüber aufgeklärt sind, welche Leistungen aus eigener Tasche zu zahlen sind. Die Palette von Zuzahlungen beginnt am Quartalsbeginn mit 10 Euro Praxisgebühr. Geht der Versicherte direkt zum Facharzt, bezahlt er dort diesen Betrag. Lässt er sich keine Überweisung an weitere Fachärzte (incl. Hausarzt) ausstellen, zahlt er die Praxisgebühr doppelt im Quartal.
Muss der Versicherte ins Krankenhaus oder zur Reha, zahlt er aus eigener Tasche 10 Euro pro Aufenthaltstag. Bei Heilmitteln (z.B. Krankengymnastik, Massagen, Sprachheilkunde etc.) und der häuslichen Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10% der tatsächlichen Kosten plus 10 Euro je Arzt-Verordnung. Auf Zuzahlungsauflagen bei Verordnungen notwendiger Medikamente gehe ich noch ein.
Von namhaften gesetzlichen Krankenkassen wird in Werbeaktivitäten auch die “persönliche Beratung” besonders hervorgehoben. Dieses besondere Beratungsangebot basiert auf ohnehin völlig selbstverständlichen Pflichten gegenüber ihren Versicherten, in der Geschäftsstelle telefonisch oder persönlich Auskünfte über Regularien im Verwaltungsablauf für gesonderte Kann-Leistungsgewährungen zu erteilen. Es ist bedenkenswert,
die vielen tausend Geschäftsstellen einmal daraufhin zu untersuchen, wie Rentabilität und Inkompetenz des Personals mit den hohen Verwaltungskosten im Einklang stehen. Selbst Verbraucherzentralen fallen auf Werbeschlagworte der Krankenkassen, also Angebote der unterschiedlichen Qualität in der medizinischen Versorgung für chronisch kranke Menschen, herein. Die Angebotspalette spezieller Versorgungsmodelle in Zusammenarbeit mit den Ärztenetzen zur Verbesserung der Abstimmung einer Behandlung steht sehr oft nur auf dem Papier. Jeder Hausarzt -vorausgesetzt, er bekommt ein ausreichendes Honorar für die Sicherstellung von Folgebehandlungen dieser Patienten- erledigt diese im Interesse des Patienten und in fachlicher Verantwortung. Im Augenblick propagiert eine Krankenkasse, Sorge dafür zu tragen, dass eine lange Wartezeit für einen Arzttermin für den Versicherten nicht stattfinden muss, weil die Kasse sicherstellt, verkürzte Terminvereinbarungen zu erledigen. In Wirklichkeit aber wird ein externes Dienstleistungsunternehmen von der Krankenkasse damit beauftragt! In diesen Tagen macht auch eine große Krankenkasse darauf aufmerksam, dass über 1500 Fälle in letzter Zeit bekannt wurden, in denen Versicherte keine Behandlung von einem aufgesuchten Arzt erhielten. (Verweigerung wegen des fehlenden Geldes. Hintergrund: Auswirkungen der neuen Ärztehonorare seit Anfang 2009). Soweit zum angeblich “guten” Service! Auch die vierte Werbeaussage der Krankenkasse - “Individuelle Tarife”- ist nicht ganz ernst zu nehmen. Der gesetzlich Versicherte kann heute, schlicht gesagt, private Zusatzleistungen dort zukaufen! Zum Beispiel die Absicherung höherer Zahnersatzleistungen, alternativer Heilmethoden,Tarife für den Selbstbehalt oder zur Kostenerstattung (Zahlung der Rechnung in Vorleistung). Die gesetzliche Krankenkasse hat für derartige individuelle Tarife einen Vertrag mit einer privaten Gesellschaft geschlossen! Es werden noch einige weitere Wahlmöglichkeiten erhöhter Absicherungen angeboten, welche absolut nichts mit der eigentlichen Mitgliedschaft und dem Beitrag innerhalb des vom Gesetzgeber beschlossenen Gesundheitsfonds von einheitlich 15,5%, ab 1.7.09 sind es 14,9%, zu tun haben. (Aus wahltaktischen Gründen wird die Beitragshöhe für den Gesundheitsfonds, der ab Anfang des Jahres wirksam ist, abgesenkt und durch Steuermittel aufgefüllt). Der Komplex verordnungsfähiger, zuzahlungspflichtiger und
Arbeit zitieren:
Günter Steffen, 2009, Werbungen statt Aufklärung für GKV-Versicherte, München, GRIN Verlag GmbH
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