Inhaltsverzeichnis
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1. Einleitung 1
2. Definition des Mehrheitsprinzips 2
3. Der Mehrheitsentscheid als Entscheidungsprinzip der Demokratie 2
4. Kritik am Mehrheitsprinzip und seinen legitimitätstiftenden Prämissen 4
4.1. Fiktion abstrakter Teilhabegleichheit 5
4.1.1. Diskrepanz zwischen Beteiligten und Betroffenen 6
4.1.2. Nichtberücksichtigung der Intensität politischer Voten 7
4.2. Chance des Mehrheitswechsels 8
4.2.1. Problem der Folgenirreversibilität 8
4.2.2. Permanente Mehrheiten durch Selbstbefestigung 9
4.3. Verwischung der Grenzen zwischen öffentlichem und privatem Bereich 10
4.3.1. Eingriff von Mehrheitsentscheidungen in die Privatsphäre 10
4.3.2. Private Präjudizierung öffentlicher Entscheidungen 11
5. Modifikationen des Mehrheitsentscheids zur Stärkung seiner Legitimationskraft 11
6. Schlussbetrachtung 13
Literaturverzeichnis 15
1. Einleitung
Dem gebräuchlichen und geläufigen Demokratiebegriff und -verständnis der Moderne nach gelten Entscheidungen dann als demokratisch legitimiert, wenn sie auf Grundlage des Majoritätsprinzips getroffen werdenÄE]ZDXWRULWDWLYH(QWVFKHLGXQJHQ sind legitim, ZHQQYRQHLQHU0HKUKHLWEHVFKORVVHQ³)DFK. Entweder wird das Mehrheitsprinzip Ä]XUQRWZHQGLJHQ.RQVHTXHQ]EHVWLPPWHUGHPRNUDWLVFKHU*UXQGZHUWH)UHLKHLW *OHLFKKHLW9RONVVRXYHUlQLWlWHUNOlUW³ebd.) oder dient wie selbstverständlich zur Produktion von Entscheidungen in demokratischen Ordnungen ohne als Verfahrensregel bei Wahlen oder Abstimmungen explizit Erwähnung finden oder sich sogar rechtfertigen zu müssen. -HGRFKVWHOOWGDV0DMRULWlWVSULQ]LSÄNHLQYRUDXVVHW]XQJVIUHLHVJOHichsam selbst- HYLGHQWHVSROLWLVFKHV)RUPSULQ]LS³*XJJHQEHUJHUa: 187)dar. Die scheinbar selbstverständliche Akzeptanz des Mehrheitsentscheids als demokratische Ä%LOGXQJXQG/HJi-WLPLHUXQJHLQHV*HVDPWZLOOHQV³ (Scheuner 1973: 7) beruht auf der Supposition der Gültigkeit einer Vielzahl von ungeschriebenen, verfassungsrechtlich zum Teil nicht normierbaren Bedingungen, wie der Reversibilität der durch Mehrheitsregel produzierten Entscheidungen oder der Limitation der Reichweite dieser auf den öffentlichen Bereich. Die folgende Arbeit stellt sich zur Aufgabe, den normativen Anspruch des Majoritätsprinzips auf Erfüllung dieser legitimitätstiftenden Prämissen mit der empirischen Wirklichkeit zu vergleichen, zu Tage tretende Diskrepanzen zwischen Ideal und Realität zu beleuchten und Kritik an der Begründung der Verbindlichkeit mehrheitlich gefasster Beschlüsse, speziell der unterlegenen Minderheit gegenüber, zu üben. Sie folgt in quantitativ nicht unbedeutenden Teilen der von Bernd Guggenberger und Claus Offe vorgetragenen Kritik an der Mehrheitsregel und bedient sich novellierender sozial- und politikwissenschaftlicher Literatur anderer Autoren, wie der detaillierten Auseinandersetzung mit dem Mehrheitsprinzip von Werner Heun.
An eine kurze inhaltliche Eingrenzung des zentralen Begriffs GLHVHU$UEHLWÄ0HKUKHLWs-SULQ]LS³schließt sich die Explikation der Majoritätsregel als effizientes Entscheidungsprinzip demokratischer Systeme an. Die darauf folgende, durch den gesetzten Rahmen der Arbeit beschränkt bleibende Kritik an den für die Legitimationsfähigkeit der Mehrheitsregel notwendigen Voraussetzungen, wird zum Ende der Arbeit durch mögliche Modifikationen des Majoritätsprinzips, die der Stärkung seiner legitimierenden Kraft dienen, ergänzt.
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2. Definition des Mehrheitsprinzips
'DV 0HKUKHLWVSULQ]LS LVW ÄHLQ 3ULQ]LS GHU .RQIOLNWUHJHOXQJ GHP ]XIROJH EHL HLQHU $b- stimmungoder Wahl diejenige Alternative gewinnt und verbindlich für die Mehrheit und GLH0LQGHUKHLWLVWGLHGHQ]DKOHQPlLJJU|HUHQ7HLOGHU6WLPPHQ>«@auf sicKYHUHLQW³ (Schmidt 1995: 593). Im Allgemeinen wird zwischen Teilnehmer-, Anwesenden- und Stimmberechtigtenmehrheit unterschieden. Ferner wird die Differenzierung zwischen absoluter Mehrheit, bei der die Alternative siegt, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen entfallen, relativer Mehrheit, der zufolge gewinnt, wer im Vergleich mit den übrigen Abstimmungsalternativen die größte Stimmenanzahl erringt, und qualifizierter Mehrheit, die sich von der relativen und der absoluten Mehrheit durch höhere Konsensbildungsschwellen, z.B. Zweidrittel- oder Dreiviertelmehrheit, unterscheidet, getroffen (Schmidt 2000: 285f.).
Ä'DV0HKUKHLWVSULQ]LSLVWHLQHZHLWYHUEUHLWHWH%DVLVLQVWLWXWLRQ]XU+HUVWHOOXQJYRQ.Rl-OHNWLYHQWVFKHLGXQJHQ³HEGScheuner sieht in ihm ÄHLQDOOJHPHLQHVXQGIRUPDOHV politisches Formprinzip, das zwar stets eine bestimmte Geformtheit und Rationalität des politischen Verfahrens voraussetzt, aber in sehr verschiedenen Staatsformen und Regi- PHQDQZHQGEDULVW³6FKHXQHU Entgegenanderen politischen Ordnungen fällt der Mehrheit in der Demokratie im Sinne von Stimmenmehrheit dem Majoritätsprinzip nach Entscheidungsbefugnis zu.
3. Der Mehrheitsentscheid als Entscheidungsprinzip der Demokratie
Das Majoritätsprinzip in der Demokratie wird mit der Auffassung, der Wille der Mehrheit verkörpere am ehesten den Willen der Gesamtheit, zu verteidigen versucht. Die unter Rekurs auf das individuelle Selbstbestimmungsrecht zu fordernde Einstimmigkeit in Entscheidungsfragen sei in der politischen Realität nicht zu erreichen und daher nicht praktikabel (Helfen 1992: 417f.). Da sich ein demokratisches System jedoch nicht ausschließlich durch Garantie der Teilhabe an Herrschaft und der Begrenzung von Herrschaft legitimiere, müsse auch gewährleistet sein, dass überhaupt politische Entscheidungen produziert und durchgesetzt werden, folglich die Leistungs- bzw. Handlungsfähigkeit des Systems gesichert ist. Somit sei eine mehrheitlich gefasste Entscheidung als Kompromisslösung ÄGDV PD[LPDO HUUHLFKEDUH >«@ GLH JU|WP|JOLFKH $QQlKHUXQJ DQ )UHLKHLW XQG
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GleichKHLW³+HXQ. Mit den Grundwerten der Demokratie unvereinbare Modi der Entscheidungsfindung wie dem Befehl, dem Los, dem Orakel oder dem qualifizierten Minderheiten- und Expertenvotum scheiden aus.
Die Mehrheitsregel besitze zudem den VorteiO Äjederzeit, kurzfristig und zuverlässig Entscheidungen produzieren zu können³ 2IIH XQG VHL ÄLQVRIHUQ HQWVFKHi-GXQJVWHFKQLVFKRSWLPDO>«@DOVHVHLQ0D[LPXPDQ*HZLKHLWGDUEHUGDEHUKDXSt eine Entscheidung getroffen wird, PLW UHODWLY JHULQJHQ (QWVFKHLGXQJVNRVWHQ YHUNQSIW³ (ebd.). Heun erkennt darüber hinaus DOV LKU &KDUDNWHULVWLNXP ÄGD GLH 0HKrheitsregel gegenüber den [zur Entscheidung stehenden] Alternativen neutral ist und sich insofern für beliebige Entscheidungsgegenstände eignet, ohne in irgendeiner Weise für bestimmte $OWHUQDWLYHQYRUWHLOKDIWRGHUQDFKWHLOLJ]XVHLQ³+HXQ. Das Abstimmungsergebnis werde somit stets unabhängig von der Streitfrage ermittelt. 'LH Ä9RU]JH mehrheitlicher Entscheidungsfindung: Schnelligkeit, Einfachheit, Durchsetzbarkeit, Klarheit XQG3UDNWLNDELOLWlW³+HOIHQEOLHEHQQDFK+HOIHQXQEHUVHKEDUGRFKÄPVVHQ Gründe für die Verbindlichkeit GHU0HKUKHLWVHQWVFKHLGXQJDQJHIKUWZHUGHQ³ebd.). Der Ausschluss GHU GHILQLWRULVFKHQ *OHLFKVHW]XQJ YRQ PHKUKHLWOLFKHQ PLW ÄULFKWLJHQ³ Entscheidungen, das $EVFKLHGQHKPHQ ÄYRP 0\WKRV HUNHQQEDUHU XQG SROLWLVFK H[HNu- tierbarerWahrheiten, von der Vision der volonté générale, die keinen Widerspruch duldet³ (Guggenberger 1984a: 193/194), ermöglicht es, der Majoritätsregel größere Legitimationskraft für alle von den durch sie produzierten Entscheidungen Betroffenen zuzusprechen 'DGXUFK GDVV HLQH Ä$QWZRUW GDUDXI RE HWZDV ULFKWLJ RGHU IDOVFK JXW RGHU schleFKW VFK|Q RGHU KlOLFK VHL >«@ DXHUKDOE GHU 0|JOLFKNHLW GHVVHQ ZDV GXUFK MehrheitsVSUXFKHQWVFKLHGHQZHUGHQNDQQ³9DUDLQ OLHJW und kein objektiv erkennbares Gemeinwohl im Sinne einer verpflichtenden Orientierungsinstanz existiert, sind die durch Majoritätsregel produzierten Entscheidungen durch Minderheiten, die ihnen nicht zugestimmt haben, kritisierbar und erhöhen folglich die Akzeptanz der Mehrheitsvoten für diese (Zippelius 1987: 8).
Nicht nur der Verzicht jedes Wahrheitsanspruchs, sondern auch auf Prätention eines größeren Maßes an Vernünftigkeit gegenüber anderen Entscheidungsfindungen, stärkt die Bindekraft von Mehrheitsbeschlüssen. Garantie einer höheren Vernünftigkeit der mehrheitlich gefällten Entscheidungen könne nicht die größere Zahl von Meinungen innerhalb einer Majorität gegenüber einer Minorität darstellen (Heun 1983: 86). Vielmehr werde HLQHP|JOLFKH9HUQQIWLJNHLWÄLQGHPNRPSOL]LHUWHQ0HLQXQJVELOGXQJVSUR]HGHURIIe- nenDiskussion, dem gesamten Verfahren, das der abschließenden Mehrheitsentschei-
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Arbeit zitieren:
Jürgen Menze, 2003, Kritik am Mehrheitsprinzip als Legitimation demokratischer Entscheidungen , München, GRIN Verlag GmbH
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