Inhaltsverzeichnis
Einleitung. 1
1 Politische Regimes - Zwischen Diktatur und Demokratie. 5
1.1 Definition von politischen Regimes. 5
1.2 Typologisierung und Operationalisierung politischer Regimes 6
1.2.1 Diktatorische Regimes 6
1.2.2 Das autoritäre Minimum 8
1.2.3 Demokratische Regimes 9
1.2.4 Das demokratische Minimum: Das Dahlsche Konzept der „Polyarchie“ 10
1.2.5 Kritik am Dahlschen Konzept: „Delegative Democracy“ und die
Unterscheidung von formaler und liberaler Demokratie 12
1.2.6 Zusammenhang von Rechtsstaat und Demokratie 14
1.2.7 Hybride Regimes 15
2 Neopatrimonialismus - Zwischen legal-rationaler und patrimonialer Herrschaft 18
2.1 Herleitung des Konzepts der neopatrimonialen Herrschaft 19
2.2 Operationalisierung des Konzepts 22
2.2.1 Concentration of Political Power 23
2.2.2 Award of Personal Favours. 24
2.2.3 Misuse of State Resources 25
2.3 Entwicklung neopatrimonialer Strukturen in Afrika 26
3 Zusammenhang von neopatrimonialer Herrschaft und politischen Regimes 29
4 Transition politischer Regimes 32
4.1 Definition von Transition. 32
4.2 Phasen des Transitionsprozesses. 34
4.2.1 Die Liberalisierungsphase. 34
4.2.2 Die Institutionalisierungsphase 37
4.2.3 Die Konsolidierungsphase 38
5 Besonderheiten der Transition von neopatrimonialen Regimes 39
6 Togo: Von der deutschen Musterkolonie über die afrikanische Schweiz zum
Paria der internationalen Staatengemeinschaft 44
6.1 Von der deutschen Musterkolonie bis zur Unabhängigkeit 44
6.2 Die afrikanische Schweiz: Zur postkolonialen Entwicklung Togos. 60
6.3 Der Weg zum Paria der internationalen Gemeinschaft. 71
6.3.1 Der Transitionsprozess nach 1990 71
6.3.2 Vom Vater zum Sohn: Die dynastische Transition. 77
7 Der demokratische Lackmustest: Die Parlamentswahl 2007. 80
7.1 Der Weg zur Parlamentswahl 80
7.2 Das Wahlergebnis und seine Auswirkungen 81
8 Das politische Regime Togos - Zwischen Diktatur und Demokratie 83
9 Das neopatrimoniale Regime Togos - Zwischen legal-rationaler und
patrimonialer Herrschaft 85
9.1 Concentration of Political Power 85
9.2 Award of Personal Favours. 86
9.3 Misuse of State Resources 87
10 Das Neopatrimoniale Mehrparteiensystem am Beispiel Togos. 88
Res ümee und Ausblick 90
Literatur - und Quellenverzeichnis 93
Abbildungsverzeichnis 110
„Des Menschen Anlage zur Gerechtigkeit macht
Demokratie möglich; aber des Menschen Neigung zur
Ungerechtigkeit macht Demokratie notwendig.“
(Reinhold Niebuhr)
Einleitung
„Africa is on the move.” 1 Mit diesem Satz beschreibt die Europäische Kommission pointiert in ihrem Grundlagenpapier zur EU-Afrikastrategie die seit den 90er Jahren anhaltende dynamische Entwicklung im subsaharischen Afrika - insbesondere die politische Entwicklung - und konstatiert „a real momentum for change.“ 2 Allerdings zeigen die jüngsten Ereignisse im Tschad, in Kenia und insbesondere in Simbabwe, 3 dass der „move“ keiner zielgerichteten und stetigen Entwicklung entspricht. Vielmehr stellt sich die jeweilige Entwicklung in den Staaten sehr differenziert dar. Obwohl ein Vergleich der Gegenwart mit der Situation in den 1980er und 1990er Jahren vielversprechende Veränderungen offenbart, 4 vermischen sich „the most promising examples of new democracies in the world” 5 mit „the most disheartening examples of political stagnation, democratic backsliding, and state failure” 6 und ergeben insgesamt eine undurchsichtige und kaum noch überschaubare Gemengelage. 7 Ziel dieser Arbeit ist es folglich politische Regimes unter Berücksichtigung der besonderen Strukturen im subsaharischen Afrika explorativ zu typologisieren und die daraus resultierenden besonderen Schwierigkeiten des Transitionsprozesses aufzuzeigen. Als Fallbeispiel dient die Republik Togo, da sie geradezu ein „Lehrstück“ 8 der Entwicklung eines vorkolonialen Gebiets im subsaharischen Afrika hin zu einem
1 Kommission der europäischen Gemeinschaften (2005): EU Strategy for Africa: Towards a Euro-African pact to accelerate Africa’s development, Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss, Brüssel: Kommission der europäischen Gemeinschaften, S. 2.
2 Ebd.
3 Nach den Präsidentschaftswahlen 2002 bestand laut Freedom House gar die Hoffnung, dass sich das demokratische Regime Kenias konsolidiert. Vgl. Freedom House (2006): Countries at the crossroad, Country report -Kenya, Onlinedruckversion, S. 1.
4 „So wurde in den 1980er Jahren noch die deutliche Mehrzahl der Staaten (31) autoritär (unfrei) regiert, neben einer geringen Zahl (13) hybrider Regime (teilweise frei) und nur zwei „liberalen“ Demokratien. Im Vergleich hierzu wurde bis in die Gegenwart die Zahl der autoritären Regime auf 15 halbiert, während sich vor allem die Anzahl der hybriden Regime (22), darunter zahlreiche „elektorale Demokratien“, und die der liberalen Demokratien (11) sehr deutlich vergrößert hat.“ In: Erdmann, Gero (2007): Demokratie in Afrika, GIGA Focus Afrika 10/2007, S. 2.
5 Freedom House (2007): Freedom in Sub-Saharian Africa 2007. A Survey of political rights and civil liberties, Vorwort, S. i.
6 Ebd.
7 Vgl. Schmidt, Sigmar (2006): Wieviel Demokratie gibt es in Afrika, In: APuZ, N° 32-33/2006, S. 9.
8 Kohnert benutzt den Begriff „Lehrstück“, um den von den ehemals autoritären Eliten eingeleiteten und gescheiterten Demokratisierungsprozess zu beschreiben. Vgl. Kohnert, Dirk (2005): Togo: Ein Lehrstück fehlgeleiteter Demokratisierung, In: Afrika im Blickpunkt 1/2005, Hamburg: Institut für Afrika-Kunde. Dennoch wird ihr die Annahme vertreten, dass die gesamte Entwicklung Togos, von der Annektion bis heute, exemplarischen Charakter für das subsaharische Afrika besitzt.
Zwischen Diktatur und Demokratie - Zur Transition von politischen Regimes am Beispiel der Republik Togo. 2
postkolonialen Staat des 21. Jahrhunderts darstellt und alle wesentlichen Entwicklungsmerkmale geradezu exemplarisch aufweist.
Der Forschungszweig der Transitologie ist exhaustiv theoretisch behandelt wurden. Die vorliegende Arbeit stützt sich vor allem auf die theoretischen Erwägungen in der „seminal work“ 9 „Transitions from Authoritarian Rule: Tentative Conclusions about Uncertain Democracies” von Guillermo O´Donnell und Philippe C. Schmitter. Aktuelle empirische Untersuchungen sind allerdings weniger zahlreich vorhanden. In dieser Arbeit werden zur Untermauerung vor allem der Index von Freedom House, der Bertelsmann Transformationsindex und der „Corruption Index“ von Transparency international verwendet. Zusätzlich gibt es eine Vielzahl von wissenschaftlichen Arbeiten zur Typologisierung von politischen Regimes. Allerdings reduzieren sich diese zumeist auf ökonomisch fortgeschrittene Länder. Die Untersuchungen von politischen Regimes in Afrika und somit die Berücksichtigung der besonderen Strukturen und Entwicklungen sind noch, obwohl Michael Bratton und Nicolas van de Walle in ihrem Buch „Democratic Experiments in Africa“ Pionierarbeit geleistet haben, sowohl theoretisch als auch empirisch aufzuarbeiten. Dies gilt insbesondere für das gewählte Fallbeispiel Togo. Zwar beschreibt Renate Helms in ihrem Buch „Politische Herrschaft in Togo. Das Problem der Demokratisierung“ die Entwicklung Togos detailliert, bietet allerdings wie das jährlich erscheinende Afrika-Jahrbuch, seit 2004 Africa Yearbook, welches die wesentlichen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen einzelner Länder prägnant zusammenfasst, keinen profunden theoretischen Rahmen.
Da keine geschlossenen Theorien existieren, welche die Transition von politischen Regimes im subsaharischen Afrika umfassend erklären, wird auf das „zentrale heuristische Instrument sozialwissenschaftlicher Methodik“ 10 - die Typologisierung - zurückgegriffen. Ausgehend von Max Webers Herrschaftstypologie wird das Konzept der neopatrimonialen Herrschaft ideengeschichtlich hergeleitet und operationalisiert. Der Transitionsprozess wird diskurstheoretisch behandelt, wobei insbesondere die
9 Carothers, Thomas (2002): The End of the Transition Paradigm, In: Journal of Democracy, 13/1, S. 6.
10 Lauth, Hans-Joachim (2002): Die empirische Messung demokratischer Grauzonen: Das Problem der Schwellenbestimmung, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Dikta- tur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 130.
Besonderheiten der Transition von neopatrimonialen Regimes aufgezeigt werden. Die Entwicklung Togos, beginnend vom deutschen Schutzgebiet 1884 bis zur Parlamentswahl 2007, wird deskriptiv dargestellt. Daraufhin wird eine Wahlanalyse vorgenommen, die es erlaubt, das politische Regime Togos zu verorten. Hierfür werden zur empirischen Untermauerung die oben genannten Indices, die neben Querschnittsauch Längsschnittanalysen bieten und somit signifikanten Veränderungen erfassen, herangezogen.
Diese Arbeit basiert auf den Annahmen, dass „das Demokratiemodell westlicher Prägung […] vor allem nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Regime […] ohne überzeugende Alternative [ist]“ 11 , insbesondere da spätestens seit Mitte der 1980er Jahre der wirtschaftliche Niedergang der autoritären Regimes im subsaharischen Afrika rapide voranschritt. Daher traf dort die Demokratisierungswelle Anfang der 1990er Jahre auch nicht auf ökonomisch fortgeschrittene Länder, sondern musste den jeweiligen Umständen entsprechend neu konstruiert werden. 12 Da mit der Einführung von demokratischen Regimes zumeist eine Verschlechterung der materiellen Lebensbedingungen des Großteils der Gesellschaft verbunden war und ist, bleiben dieses Regimes per se instabil und anfällig für interne Konflikte. 13 Des Weiteren wird behauptet, dass der legal-rationale Herrschaftstypus nach Weber, trotz seiner Kompatibilität u.a. mit autoritären Regimes eine notwendige Vorraussetzung eines demokratischen Regimes darstellt.
Zur Untersuchung dieser Thesen wird wie folgt vorgegangen: Nach einführenden Definitionen wird anhand der erarbeiteten Typologisierung von politischen Regimeszwischen Diktatur und Demokratie - der Herleitung des Konzepts der neopatrimonialen Herrschaft und deren Entwicklung in Afrika, die Beschreibung des Transitionsprozesses im Allgemeinen und im Speziellen in Afrika dargestellt. Daran anknüpfend werden im empirischen Teil diese theoretischen Erwägungen am Fallbeispiel Togo überprüft. Dabei wird die Entwicklung von der Musterkolonie über die „afrika- 11 Vgl.Meinhardt, Heiko (2001): Externe Akteure und Demokratisierung in Afrika, Hamburg: Institut für Afrika-Kunde, S. 8.
12 Vgl. Rüb, Friedbert W. (2002): Hybride Regime: Politikwissenschaftliches Chamäleon oder neuer Regimetypus? Begriffliche und konzeptionelle Überlegungen zum neuen Pessimismus in der Transitologie, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 112.
13 Vgl. Ebd.
Zwischen Diktatur und Demokratie - Zur Transition von politischen Regimes am Beispiel der Republik Togo. 4
nische Schweiz“ 14 bis hin zum „Paria der internationalen Staatengemeinschaft“ 15 dargelegt. Hierbei wird insbesondere die Entwicklung von neopatrimonialen Strukturen anhand von bereits vor der Unabhängigkeit vorherrschenden Verwaltungsstrukturen im Togogebiet untersucht. Ferner wird mittels zentraler Merkmale eine Typologisierung des jeweiligen politischen Regimes nach der Unabhängigkeit vorgenommen und der Transitionsprozess nach dem Wegfall der Systemalternative bis hin zur dynastischen Transition vom Vater zum Sohn aufgezeigt. Anschließend folgt die Analyse der Parlamentswahl vom Oktober 2007, anhand derer das heutige politische Regimezwischen Diktatur und Demokratie - verortet wird. In einem weiteren Schritt wird das Konzept der neopatrimonialen Herrschaft am Beispiel Togos überprüft, um anschließend das heutige politische Regime Togos mit vorherrschenden neopatrimonialen Strukturen in einem neuen Regimetypus, dem neopatrimonialen Mehrparteiensystem, zu (re-)kombinieren. Abschließend wird im Resümee eine Prognose über die Entwicklung des politischen Regime Togos gewagt.
14 Kohnert, Dirk (2005): Togo: Ein Lehrstück fehlgeleiteter Demokratisierung, In: Afrika im Blickpunkt 1/2005, Hamburg: Institut für Afrika-Kunde, S. 2.
15 Wurster, Patrick F. A. (2005a): Togo - Ende einer Ära, In: Blätter für deutsche und internationale Politik, N° 4, S. 409.
1 Politische Regimes - Zwischen Diktatur und Demokratie
„Begriffe sind […] als Produkte der Forschungspraxis und näherhin als forschungspraktisch entwickelte Schemata für Unterscheidungs- und Zuord-nungshandlungen, weder wahr noch falsch. Sie sind vielmehr zweckmäßig oder unzweckmäßig.“ 16
1.1 Definition von politischen Regimes
Aufgrund der Zweckmäßigkeit wird der Begriff „Regime“ dem Begriff „Herrschaft“ vorgezogen. Da nach Weber Herrschaft definitionsgemäß immer autoritär ist, unterläge man beim Versuch Subtypen zu bilden, z.B. autoritäre und demokratische Herrschaft zu definieren, einer Tautologie. 17 Nach Bratton/van de Walle sind politische Regimes „sets of political procedures - sometimes called the ‚rules of the political game’ - that determine the distribution of power. These rules prescribe who may engage in politics and how.” 18 Diese Regeln 19 „may be formally codified in constitutions and other legal statutes; or they may be informal, embodying costumes and habits to which all participants are attuned.” 20 Unterschieden werden können demnach politische Regimes in solche mit formal kodifizierten und in solche mit allgemein anerkannten informellen Regeln. Erstere erlauben eine Typologisierung - zwischen dik-tatorischen und demokratischen Regimes - anhand der in der Verfassung und/oder in Elitenübereinkünften niedergeschrieben formalen Regeln. Zweitere erlauben dagegen eine Typologisierung anhand der allgemein anerkannten informellen Regeln nach dem jeweiligen Herrschaftstypus, d.h. eine Unterscheidung anhand des zugrunde liegenden Legitimationsglaubens in Verbindung mit deren immanenten dominanten Verhaltensweisen und Handlungslogiken.
16 Zitiert nach Lübbe, Hermann, In: Schubert, Gunter; Tetzlaff, Rainer (1998): Erfolgreiche und blockierte Demokratisierung in der postkolonialen und postsozialistischen Weltgesellschaft - Eine Einführung, In: Dies. (Hrsg.): Blockierte Demokratien in der Dritten Welt, Opladen: Leske + Budrich, S. 13.
17 Vgl. Weber Max (2006): Wirtschaft und Gesellschaft, Hauptwerke der großen Denker, Paderborn: Voltmedia, S. 214ff.
18 Bratton, Michael; Walle, Nicolas van de (1997): Democratic Experiments in Africa, Cambridge: Cambridge University Press, S. 9.
19 „Rules“ wird an dieser Stelle mit „Regeln“ übersetzt, um Irritationen u.a. mit dem Begriff „Herrschaft“ zu vermeiden, welchen Erdmann/Engel mit „domination“ übersetzen. Vgl. Erdmann, Gero; Engel, Ulf (2006): Neopatrimonialism Revisited - Beyond a Catch-All Concept, GIGA Working Papers N° 16, Februar 2006, S. 8ff.
20 Bratton, Michael; Walle, Nicolas van de (1997): Democratic Experiments in Africa, Cambridge: Cambridge University Press, S. 9f.
Zwischen Diktatur und Demokratie - Zur Transition von politischen Regimes am Beispiel der Republik Togo. 6
1.2 Typologisierung und Operationalisierung politischer Regimes
Einführend werden grundlegende Definitionen von politischen Regimes - zwischen Diktatur und Demokratie - vorgestellt, anhand derer in Anlehnung an Rüb minimalistische Typologien erstellt und operationalisiert werden können. 21 Im Anschluss werden dann kritische Positionen dargelegt, welche die vermeintliche Unzulänglichkeit solcher Typologien aufzeigen.
1.2.1 Diktatorische Regimes
Etymologisch generiert sich der Begriff „Diktatur“ aus dem Verb „dictare, diktieren (die ursprüngliche Bedeutung des Wortes).“ 22 Als Bezeichnung für politische Regimes diente dieser Begriff allerdings erst „nach ausreichender und erfolgreicher Erfahrung mit der ‚Regierung durch Konsens’. […] erst dann konnte ‚Diktatur’ eine negative Bedeutung annehmen - [nämlich] als Negation der Regierung durch Konsens.“ 23 Jedoch unterlag einerseits die Fähigkeit der Konsensbildung innerhalb einer Gesellschaft einer enormen Wandlung, so dass Giegel sogar von einem „Konsensparadox der Moderne“ ausgeht, d.h., dass aufgrund der zunehmenden Komplexität in der Moderne friedliche Konfliktlösungen immer unwahrscheinlicher werden, 24 und andererseits ebenso der Begriff Diktatur selbst. In Anlehnung an Sartori wird daher Diktatur als Gattungsbegriff politischer Regimes verstanden, welche durch eine „nichtkonstitutionelle Herrschaft [gekennzeichnet sind], entweder weil die Herrschenden eine vorhandene Verfassung missachten oder weil sie eine Verfassung einführen, die ihnen praktisch die Möglichkeit gibt zu tun, was sie wollen.“ 25 Somit konstituiert eine Diktatur ein politisches Regime, in dem der Diktator bzw. die Machtha-
21 Vgl.Rüb, Friedbert W. (2002): Hybride Regime - Politikwissenschaftliches Chamäleon oder neuer Regimetypus? Begriffliche und konzeptionelle Überlegungen zum neuen Pessimismus in der Transitologie, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 94ff.
22 Sartori, Giovanni (2006): Demokratietheorie, 3. Auflage, Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG): Darmstadt, S. 208.
23 Ebd.
24 Vgl. Schubert, Gunter; Tetzlaff, Rainer (1998): Erfolgreiche und blockierte Demokratisierung in der postkolonialen und postsozialistischen Weltgesellschaft - Eine Einführung, In: Dies. (Hrsg.): Blockierte Demokratien in der Dritten Welt, Opladen: Leske + Budrich, S. 31.
25 Sartori, Giovanni (2006): Demokratietheorie, 3. Auflage, Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG): Darm- stadt, S. 209.
ber nicht an Recht und Gesetz gebunden sind, d.h., über dem von ihnen gesetzten Recht stehen. Allerdings können dabei wie in Abbildung 1 dargestellt, die einzelnen Kriterien der jeweiligen diktatorischen Regimes, unterteilt nach totalitären und autoritären Regimes, unterschiedliche Ausprägungen haben. Die damit
Abbildung 1: Diktatorische Regimetypen nach Merkmalen
Lernen aus Irrtümern, In: Jesse, Eckhard (Hrsg.): Totalitarismus im 20. Jahrhundert. Eine Bilanz der internationalen Forschung, BpB: Bonn, S. 546.
verbundene zunehmende Komplexität erschwert nicht nur die friedliche Konfliktlösung, sondern stellt vor allem diktatorische Regimes vor neue Herausforderungen. So sind totalitäre Regimes nach Friedrich/Brzezinski „gewissermaßen die Anpassung […] an die Industriegesellschaft des zwanzigsten Jahrhunderts“ 26 und somit die genuine Weiterentwicklung von diktatorischen Regimes. 27
26 Friedrich, Carl Joachim; Brzezinski, Zbigniew (1996): Die allgemeinen Merkmale der totalitären Diktatur, In: Jesse, Eckhard (Hrsg.): Totalitarismus im 20. Jahrhundert. Eine Bilanz der internationalen Forschung, BpB: Bonn, S. 225.
27 Arendt definiert totale Herrschaft als ein Form der Herrschaft, die versucht „alle Menschen in ihrer Pluralität und Verschiedenheit so zu organisieren, als ob sie alle zusammen nur einen einzigen Menschen darstellten […] [und] jeden Menschen auf eine sich immer gleichbleibende Identität von Reaktion zu reduzieren, so daß jedes dieser Reaktionsbündel mit jedem anderen vertauschbar ist.“ In: Arendt, Hannah (1955): Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft, Frankfurt am Main: Europäische Verlagsanstalt, S. 644.
Zwischen Diktatur und Demokratie - Zur Transition von politischen Regimes am Beispiel der Republik Togo. 8
1.2.2 Das autoritäre Minimum
Autoritäre Regimes sind, wie in Abbildung 1 dargestellt, ein Subtyp von Diktaturen, allerdings ein im Wissenschaftsbetrieb im Allgemeinen und in der Transitologie im Besonderen anerkannter und klar definierter Regimetypus. 28 Nach Juan J. Linz minimalistischer Definition sind diese Regimetypen definiert als solche „with limited, not responsible political pluralism, 29 without elaborate and guiding ideology, but with distinctive mentalities without extensive nor intensive political mobilization, except at some points in their development, and in which a leader or occasionally a small group exercises power, within formally ill-defined limits but quit predictable ones.” 30 Autoritäre Regimes weisen demnach zumindest „eingeschränkten politischen Pluralismus gegenüber dem unbegrenzten der Demokratie und dem vollständig vernichteten in totalitären Regimes [auf]; die politische Legitimation der autoritären Herrschaft [wird] durch Mentalitäten statt umfassender quasi-religiöser Weltanschauung wie im Totalitarismus und der Legalität der Demokratie [hergestellt]; und [es herrscht] weder eine extensive noch eine intensive Mobilisierung, [sondern] […] eine „Passivierung“ der Bevölkerung.“ 31 Darüber hinaus bilden autoritäre Regimes häufig Subtypen, in denen „durch bestimmte verfassungsmäßige Einrichtungen der Regierungschef - der Präsident - an politischer Macht allen anderen Staatsorganen überlegen ist.“ 32 Obwohl autoritäre Regimes keinesfalls auf Parlamente und nominell unabhängige Gerichte verzichten, verhindert die exponierte Stellung der Exekutive eine wirksame gegenseitige Kontrolle, da sie der Exekutive hierarchisch strikt untergeordnet sind. Dieser „exzessiver Exekutionalismus“ 33 ist zumeist „Folge von konstitutionell unklar definierten Machtbefugnissen.“ 34 Zu unterscheiden ist dabei die Art und Weise der exe-
28 DerRegimetyp „totalitäre Regimes“ ist trotz der hier vorgestellten Kriterien äußerst umstritten und stark ideologiebehaftet. Vgl. Ruffmann, Karl-Heinz (1996): Autokratie, Absolutismus, Totalitarismus. Bemerkungen zu drei historischen Schlüsselbegriffen, In: Jesse, Eckhard (Hrsg.): Totalitarismus im 20. Jahrhundert. Eine Bilanz der internationalen Forschung, BpB: Bonn, S. 43ff.
29 Carother nennt diese Art des Pluralismus deshalb „feckless pluralism“. In: Carothers, Thomas (2002): The End of the Transition Paradigm, In: Journal of Democracy, 13/1, S. 10.
30 Zitiert nach Linz, Juan J., In: Rüb, Friedbert W. (2002): Hybride Regime - Politikwissenschaftliches Chamäleon oder neuer Regimetypus? Begriffliche und konzeptionelle Überlegungen zum neuen Pessimismus in der Transitologie, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 103.
31 Zitiert nach Loewenstein, Karl, In: Ebd.
32 Ebd., S. 104.
33 Ebd.
34 Ebd.
kutiven Machtaneignung. Erstens kann diese aktivistisch sein, d.h., dass die Exekutive, zumeist der direkt gewählte Staatspräsident, usurpiert und monopolisiert legislative und exekutive Funktionen. 35 Oftmals geschieht dieses in präsidentiellen und semipräsidentiellen Regierungssystemen. Andererseits kann die Usurpation der Macht auch aufgrund der Fragmentierung oder Polarisierung der Legislative, eventuell provoziert durch eine unterentwickelte Parteienlandschaft, durch Delegation der Legislative an die Exekutive erfolgen, welche dann mit Dekreten an dieser vorbei regiert. 36
1.2.3 Demokratische Regimes
„Demokratie ist bekanntlich ein schillernder Allerweltsbegriff; er verfügt unter anderem über die faszinierende Eigenschaft […] als oberste Werteinstanz politische Herrschaft legitimieren zu können.“ 37
Etymologisch bedeutet „Demokratie“ die Herrschaft des Volkes (griech. Demos = Volk und kratein = herrschen). 38 Wiseman unterstreicht dies und greift, zurückgehend auf die „Gettysburg Address“ von Abraham Lincoln, eine populäre Definition von Demokratie auf, indem er meint, dass Demokratie stets noch eine Regierung „of the people, for the people, by the people“ 39 impliziert, um jedoch anschließend die Problematik einer solchen Definition genauer zu erörtern. 40 Demgegenüber ist Demokratie für Bratton/van de Walle „a form of regime whose legitimacy derives from the principle of popular sovereignty: Namely, that ordinary citizens are equally endowed with the right and ability to govern themselves.” 41 Zweckmäßigere Definitionen, da operationalisierbar, sind dagegen das Dahlsche Konzept der Polyarchie, O’Donnells Konzept der „delegative democracy“ und die von Diamond vorgenommene Unterscheidung von vertikaler und horizontaler Verantwortlichkeit. Letztere werden in Punkt 1.2.5 zusammenbehandelt, da sie als Produkte aus der Kritik am Dahlschen Konzept
35 Vgl. Ebd.
36 Rüb nennt deshalb diese Version der Machtaneignung „delegierten Dekretionismus“. Vgl. Ebd., S. 104f.
37 Tetzlaff, Rainer (1991): Demokratie in der dritten Welt: Zwischen normativer Zustimmung und praktischen Realisierungsproblemen, In: Jahrbuch Dritte Welt 1992, München: Beck´sche Reihe, S. 33.
38 Vgl. Emminghaus, Christoph (2003): Politische Parteien im Demokratisierungsprozess. Strukturen und Funktionen afrikanischer Parteinsysteme, Opladen: Leske + Budrich, S. 24.
39 Wiseman, John A. (1990): Democracy in Black Africa. Survival and Revival, New York: Paragon House Publishers, S. 4.
40 Vgl. Ebd., S. 4ff.
41 Bratton, Michael; Walle, Nicolas van de (1997): Democratic Experiments in Africa, Cambridge: Cambridge University Press, S. 10ff.
Zwischen Diktatur und Demokratie - Zur Transition von politischen Regimes am Beispiel der Republik Togo. 10
Eingang in den Wissenschaftsbetrieb gefunden haben und sich zumindest punktuell überschneiden, da beide den Anspruch haben, über das „polyarchische Minimum“ 42 hinauszugehen.
1.2.4 Das demokratische Minimum: Das Dahlsche Konzept der „Polyarchie“
„The most influential elaboration has been Robert Dahl´s concept of ‚polyarchy’, which requires not only extensive political competition and participation but also substantial levels of freedom (speech, press, and the like) and pluralism that enable people to form and express their political preferences in a meaningful way.” 43
Das Dahlsche Konzept, obwohl oftmals als unzureichend beschrieben, 44 ist dennoch Dreh- und Angelpunkt in den meisten wissenschaftlichen Beiträgen in der Transitologie. 45 Grund dafür ist die gute Operationalisierbarkeit und somit die Vergleichbarkeit von Regimes und die Möglichkeit, Fortschritte oder Rückschritte von schon geringem Ausmaß messen zu können. Darüber hinaus erlaubt es durch seine minimalistische Konzeption Regime zu beurteilen, die sich noch am Anfang des Transitionssprozesses befinden. Dahl definiert Polyarchien als „regimes that have been substantially popularized and liberalized, that is, highly inclusive and extensively open to public contestation.” 46 Eine Polyarchie ist demnach eine Vorstufe einer - real nicht existierenden perfekten - Demokratie, welche durch offenen Zugang zum politischen Geschehen Partizipationsmöglichkeiten für die Bürger bietet und durch eine hohe öffentliche friedliche Streitkultur bzw. politischen Wettbewerb operationalisiert wird (vgl. Abbildung 2). Grundvoraussetzungen, damit beide Elemente Wirkungen entfalten
42 Merkel, Wolfgang; Puhle, Hans-Jürgen (1999): Von der Diktatur zur Demokratie. Transformation, Erfolgsbedingungen, Entwicklungspfade, Opladen; Wiesbaden: Westdeutscher Verlag, S. 12.
43 Diamond, Larry (1996): Is the Third Wave Over?, In: Journal of Democracy, 7/3, S. 21.
44 So kritisiert Rüb die elektoralistische Auffassung von Demokratie und sieht diese zwar als notwendige, aber eben nicht als hinreichende Bedingung eines demokratischen Regimes. Vgl. Rüb, Friedbert W. (2002): Hybride Regime - Politikwissenschaftliches Chamäleon oder neuer Regimetypus? Begriffliche und konzeptionelle Überlegungen zum neuen Pessimismus in der Transitologie, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 96.
45 Vgl. u.a. Krennerich, Michael (2002): Weder Fisch noch Fleisch? Klassifikationsprobleme zwischen Diktatur und Demokratie, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 57; Merkel, Wolfgang; Puhle, Hans-Jürgen (1999): Von der Diktatur zur Demokratie. Transformation, Erfolgsbedingungen, Entwicklungspfade, Opladen: Wiesbaden: Westdeutscher Verlag, S. 13.
46 Dahl, Robert A. (1971): Polyarchy. Participation and Opposition, New Haven/London: Yale University Press, S. 24.
Politische Regimes - Zwischen Diktatur und Demokratie 11
können, sind freie Meinungsäußerung, das aktive und das passive Wahlrecht, politischer Wettbewerb, alternative Informationsquellen, freie und faire Wahlen und
Abbildung 2: Das demokratische Minimum: Die Polyarchie nach Dahl
University Press, S. 15.
Institutionen, welche die Regierungspolitik an den Willen der Bürger bindet. 47 Kern dieses Konzepts einer „prozeduralen [sic] Demokratie“ 48 , ist die Annahme, dass durch regelmäßige demokratische Wahlen die Regierenden an den Willen der Regierten gekoppelt werden und dass die Regierten, wenn sie mit der von ihnen gewählten Regierung und der von ihr zu verantworteten Politik nicht einverstanden sind, 49 ihr Sanktionspotenzial, nämlich die Möglichkeit der Abwahl, nutzen. Somit trägt die Möglichkeit der Alternierung zwischen Opposition und Regierung dazu bei, dass die
47 Vgl. Ebd. S. 3.
48 Thiery, Peter (2002): Demokratie und defekte Demokratien. Zur Präzisierung des Demokratiekonzepts in der Transformationsforschung, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 73.
49 Dafür ist natürlich ein gewisses Maß an Informationen und Wissen des Wählers, also auch ein gewisses Maß an Bildung notwendig. Dahl schreibt dazu: „Within reasonable limits as to time, each member must have equal and effective opportunities for learning about the relevant alternative policies and their likely consequences.” In: Rüb, Friedbert W. (2002): Hybride Regime - Politikwissenschaftliches Chamäleon oder neuer Regimetypus? Begriffliche und konzeptionelle Überlegungen zum neuen Pessimismus in der Transitologie, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokrati- scher Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 97.
Zwischen Diktatur und Demokratie - Zur Transition von politischen Regimes am Beispiel der Republik Togo. 12
Responsivität, 50 definiert als die tatsächliche Umwandlung des Wählerwillens in Re-gierungshandeln, zur Entfaltung kommt. 51
1.2.5 Kritik am Dahlschen Konzept: „Delegative Democracy“ und die Unterscheidung von formaler und liberaler Demokratie
„Modern democracy has inexorable come to mean representative democracy.” 52
„Here I depict a ‚new species’“ 53 beginnt O’Donnell seinen in der Wissenschaft viel beachteten Aufsatz „Delegative Democracy“. Dieser neue Regimetypus ist dadurch charakterisiert, dass er die Dahlschen Kriterien erfüllt, also gemäß der Definition von Polyarchien politische Partizipationsmöglichkeiten und politischen Wettbewerb gegeben ist. Allerdings erfüllt dieser Typus nicht die Kriterien einer repräsentativen Demokratie im modernen Verständnis. Die Erfüllung der minimalistischen Demokratieauffassung nach Dahl ist für O’Donnell lediglich eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung „on the path toward becoming - representative democracy. […] The installation of a democratically elected government opens the way for a ‚second transition’, often longer and more complex than the initial transition from authoritarian rule.” 54 Diese zweite Transition ist notwendig für die Entwicklung eines „Geflechts von gut funktionierenden Institutionen […], die erst die informellen Praktiken des Klientelismus, des Patrimonialismus und der Korruption ersetzen könnten.“ 55 An dieser Kritik anknüpfend unterscheidet Diamond in seinem Aufsatz „Is the Third Wave Over?“ zwischen „pseudodemocracies“, d.h. Fassadendemokratien und somit keine Polyarchien, im Unterschied zu „formal democracies“ und „liberal democra-
50 Responsiveness(Responsivität) ist nicht gleich dem Begriff der Repräsentation. Letzterer ist weiter zu fassen. Dennoch „if the representative and his constituency agree on a particular policy, no matter how the agreement has come about, then the representative is responsive.” Zitiert nach Eulau, Heinz; Karps, Paul D., In: Brettschneider, Frank (1995): Öffentliche Meinung und Politik. Eine empirische Studie zur Responsivität des deutschen Bundestages zwischen 1949 und 1990, Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 18.
51 Rüb, Friedbert W. (2002): Hybride Regime - Politikwissenschaftliches Chamäleon oder neuer Regimetypus? Begriffliche und konzeptionelle Überlegungen zum neuen Pessimismus in der Transitologie, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 97.
52 Bratton, Michael; Walle, Nicolas van de (1997): Democratic Experiments in Afrika, Cambridge: Cambridge University Press, S. 11.
53 O’Donnell, Guillermo (1994): Delegative Democray, In: Journal of Democracy, 5/1, S. 55.
54 Ebd., S. 56.
55 Schubert, Gunter; Tetzlaff, Rainer (1998): Erfolgreiche und blockierte Demokratisierung in der postkolonialen und postsozialistischen Weltgesellschaft - Eine Einführung, In: Dies. (Hrsg.): Blockierte Demokratien in der Drit- ten Welt, Opladen: Leske + Budrich, S. 21.
Politische Regimes - Zwischen Diktatur und Demokratie 13
cies“. Formale Demokratien sind im Schumpeterschen Sinn 56 charakterisiert durch „vertical accountability”. 57 Sie garantieren lediglich „regular, free, and fair electoral competition and universal suffrage“ 58 , wohingegen liberale Demokratien darüber hinaus gehen und „horizontal accountability“ 59 , d.h. insbesondere „accountability of officeholders to one another; this contraints executive power and so helps protect constitutionalim, the rule of law, and the deliberative process“ 60 und die Abwesenheit von „reserved domains“ 61 , z.B. für das Militär, verlangen. Zusammenfassend ist beiden Autoren gemein, dass sie ein demokratisches Regime erst dann als ein solches betrachten, wenn über die vertikale Verantwortbarkeit der Polyarchie hinausgehend ebenso die horizontale Verantwortbarkeit als fundamentalen Bestandteil eines demokratischen Regimes gegeben ist. Rechtsstaatliche Elemente sind daher wie eine kompatible politische Kultur inhärente Bestandteile eines demokratischen Regimes. 62 Obwohl sowohl O’Donnell seinem Regimetyp der „delegative democracy“ als auch Diamond dem Regimetyp der „formal democracy“ eine gewisse Stabilität unterstellen, 63 typologisieren beide diese jedoch als „diminished subtypes“ 64 , d.h. als Regimetypen, welche auf dem Weg zum voll funktionsfähigen repräsentativen demokratischen Regimetypus ins Stocken geraten sind.
56 Schumpeter definiert Demokratie als ein System „for arriving at political decisions in which individuals acquire the power to decide by means of a competitive struggle for the people’s vote.” In: Diamond, Larry (1996): Is the Third Wave Over?, In: Journal of Democracy, 7/3, S. 21.
57 Ebd., S. 23.
58 Ebd.
59 Ebd.
60 Ebd.
61 Ebd.
62 Neben institutionellen Reformen braucht der Transitionsprozess auch „behavioral changes“ der politischen Klasse. Vgl. Ebd., S. 33.
63 „But they may be enduring.“ In: O’Donnell, Guillermo (1994): Delegative Democray, In: Journal of Democracy, 5/1, S. 56.
64 Vgl. Krennerich, Michael (2002): Weder Fisch noch Fleisch? Klassifikationsprobleme zwischen Diktatur und Demokratie, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 56ff.
Zwischen Diktatur und Demokratie - Zur Transition von politischen Regimes am Beispiel der Republik Togo. 14
1.2.6 Zusammenhang von Rechtsstaat und Demokratie
„Ich habe keinen Zweifel, daß […] der Rechtsstaat und der Konstitutionalismus die notwendige Voraussetzung für die Demokratie […] ist.“ 65
Die Begriffe Rechtsstaat 66 bzw. „rule of law“ sind oftmals uneinheitlich definiert. „Auf eine einfache Formel gebracht, beinhalten sie das Prinzip, dass der Staat an das geltende Recht gebunden ist und auf Grundlage klar definierter Machtkompetenzen agiert.“ 67 Rechtsstaatlichkeit bedeutet demnach eine Begrenzung der Herrschaftsausübung. Diese Begrenzung erfolgt in demokratischen Regimes einerseits durch die vertikale Kontrolle, die gewählten Repräsentanten unterwerfen sich der Kontrolle durch den Souverän in periodisch abzuhaltenden Wahlen und andererseits der horizontalen Kontrolle, d.h. der Kontrolle durch andere institutionalisierte Gewalten, insbesondere eines unabhängigen Verfassungsgerichtes. Darüber hinaus umfasst der rechtsstaatliche Bestand 68 auch fundamentale Grundrechte, vor allem politische und bürgerliche Freiheitsrechte. Ebenso verlangt eine begrenzte Herrschaftsausübung den Grundsatz des „allgemeinen Gesetzes, als generelle Norm.“ 69 Nur so kann im Regelfall die Gesetzgebung durch die Legislative in einem offenen Verfahren der Willensbildung unter Einbezug von unterschiedlichen Interessen erfolgen und relative Dauerhaftigkeit, Verbindlichkeit und Rechtssicherheit garantieren. 70 Dieser Grundsatz des
65 Rüb, Friedbert W. (2002): Hybride Regime - Politikwissenschaftliches Chamäleon oder neuer Regimetypus? Begriffliche und konzeptionelle Überlegungen zum neuen Pessimismus in der Transitologie, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 100.
66 Degenhart definiert den Rechtsstaat als denjenigen Staat „in dem die Ausübung staatlicher Macht umfassend rechtlich gebunden ist. Rechtsstaatlichkeit in diesem Sinn ist grundlegendes Ordnungsprinzip.“ In: Degenhart, Christoph (2001): Staatsrecht I, Staatsorganisationsrecht, 17. Auflage, Heidelberg: C.F. Müller, S. 96.
67 Thiery, Peter (2002): Demokratie und defekte Demokratien. Zur Präzisierung des Demokratiekonzepts in der Transformationsforschung, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 77.
68 „Unbeschadet nationaler Besonderheiten umfasst das Rechtsstaatsprinzip folgende Elemente: Primat des Rechts, Verfassungsstaatlichkeit, Gewaltenbalance, Grundrechte, wirksamer Rechtsschutz, richterliche Unabhängigkeit.“ Zitiert nach Brunner, Georg, In: Krennerich, Michael (2002): Weder Fisch noch Fleisch? Klassifikationsprobleme zwischen Diktatur und Demokratie, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 57.
69 Rüb, Friedbert W. (2002): Hybride Regime - Politikwissenschaftliches Chamäleon oder neuer Regimetypus? Begriffliche und konzeptionelle Überlegungen zum neuen Pessimismus in der Transitologie, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 101.
70 „Bestimmtheit, Klarheit, Verlässlichkeit der Rechtsordnung und damit Rechtsicherheit ist also ein Gebot des Rechtsstaats.“ In: Degenhart, Christoph (2001): Staatsrecht I, Staatsorganisationsrecht, 17. Auflage, Heidelberg: C.F. Müller. S. 137.
Politische Regimes - Zwischen Diktatur und Demokratie 15
„allgemeinen Gesetzes“ steht somit dem für autoritäre Regimes typischen Dekretionismus der exzessiven Exekutive gegenüber (vgl. Abbildung 3). 71 Eine derartige Begrenzung der Herrschaftsausübung ist jedoch in der Mehrheitsdemokratie nicht unveränderbar. Eine „Tyrannei der Mehrheit“ 72 kann nur dann verhindert werden, wenn sich die Mehrheit „entweder freiwillig beschränkt oder durch (verfassungs-)rechtliche Grenzen beschränkt wird.“ 73 Neben dem Grundsatz der formellen Rechtmäßigkeit braucht ein demokratisches Regime deshalb entweder einen breiten Konsens innerhalb der Bevölkerung, insbesondere innerhalb der regierenden Klasse, über die Spielregeln oder „substantielle Inhalte der Verfassung, [welche] dem Zugriff der Mehrheit [entzogen sind].“ 74 So könnten Verfassungen, in denen Plebiszite ermöglicht werden, das demokratische Regime als solches in Frage stellen bzw. gegebenenfalls der Exekutive die zusätzliche Aneignung von Machtbefugnissen formal-legal legitimieren. Daraus ergibt sich, dass demokratische Regimes, insoweit kein breiter Konsens über die Einhaltung der demokratischen Spielregeln vorherrscht, paradoxerweise durch nicht-demokratische Mechanismen stabilisiert werden müssen.
1.2.7 Hybride Regimes
„Most of the ‚transitional countries’, however, are neither dictatorial nor clearly headed toward democracy. They have entered a political gray zone.” 75
Die Notwendigkeit der Generierung eines neuen Regimetypus ergibt sich aufgrund der Existenz „empirischer Mischfälle“ 76 . Unter „hybriden Regimes“ werden politische Regimes verstanden „in denen Merkmale von zwei Regimetypen […] vorliegen
71 Arendt, welche die Elemente totalitäre Regimes untersucht, beschreibt das Gesetz in derartigen Regimes als „Bewegungsgesetz […]:was gestern Recht war, ist heute überholt und Unrecht geworden.“ In: Arendt, Hannah (1955): Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft, Frankfurt am Main: Europäische Verlagsanstalt, S. 676.
72 Die „Tyrannei der Mehrheit“ ist von Tocqueville in Anlehnung an antike Klassiker als „Entartung der Demokratie“, d.h. dem permanenten Verfolgen egoistischen Interessen der Mehrheit, gedacht. Vgl. Bluhm, Harald (2006): Alexis de Tocqueville. Kleine politische Schriften, Berlin: Akademie Verlag, S. 18.
73 Rüb, Friedbert W. (2002): Hybride Regime - Politikwissenschaftliches Chamäleon oder neuer Regimetypus? Begriffliche und konzeptionelle Überlegungen zum neuen Pessimismus in der Transitologie, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 100.
74 Vgl. Ebd.
75 Carothers, Thomas (2002): The End of the Transition Paradigm, In: Journal of Democracy, 13/1, S. 9.
76 Lauth, Hans-Joachim (2002): Die empirische Messung demokratischer Grauzonen: Das Problem der Schwellenbestimmung, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Dikta- tur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 134.
Zwischen Diktatur und Demokratie - Zur Transition von politischen Regimes am Beispiel der Republik Togo. 16
und sich keiner dieser beiden Charakterzüge als dominant erweist.“ 77 Somit sind diese Mischfälle „keine Subtypen […], sondern ein eigenständiger Regimetyp, der diejenigen politischen Systeme erfasst, die sich mit plausiblen Gründen weder der […] [Diktatur] noch der Demokratie zuordnen lassen.“ 78 Daher sind hybride Regimes keine „democracies with adjectives“ 79 oder „diminished forms of democracy“ 80 , also Subtypen, welche aufgrund von demokratischen Unzulänglichkeiten verminderte Demokratien charakterisieren sollen, sondern Regimetypen, welche unterschiedliche Merkmale auf eigentümliche Weise miteinander (re-)kombinieren (vgl. Abbildung 3). „Das Paradox hybrider Regimes liegt darin, daß sie demokratische Bestandteile, häufig Formen des Plebiszits oder auch Wahlen, voraussetzen und nicht - wie autoritäre Regime - teilweise oder ganz negieren.“ 81 Wahlen nach demokratischen Spielregeln sind daher entscheidend für die Zuordnung von politischen Regimes als hybride Regime. 82 Durch die daraus gewonnen Legitimität, kann der in der Regel direkt gewählte Staatspräsident Rechtsakte produzieren, welche die Spielregeln des politischen Regimes in Frage stellen bzw. den „gegebenen verfassungsrechtlichen Rahmen sprengen, weil sie auf (verfassungs-)rechtlich korrekte Weise zustandegekommen [sic] sind.“ 83 Der entscheidende Unterschied zu den „democracies with adjectives“ besteht darin, dass bei diesen Regimetypen „der transitionale Prozeß zur Persistenz geronnen
77 Schubert, Gunter; Tetzlaff, Rainer (1998): Erfolgreiche und blockierte Demokratisierung in der postkolonialen und postsozialistischen Weltgesellschaft - Eine Einführung, In: Dies. (Hrsg.): Blockierte Demokratien in der Dritten Welt, Opladen: Leske + Budrich, S. 20ff.
78 Lauth, Hans-Joachim (2002): Die empirische Messung demokratischer Grauzonen: Das Problem der Schwellenbestimmung, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 121.
79 „David Collier and Steven Levitzki have identified more than 550 ‚subtypes of democracy.’“ In: Diamond, Larry (1996): Is the Third Wave Over?, In: Journal of Democracy, 7/3, S. 21.
80 Ebd.
81 Rüb, Friedbert W. (2002): Hybride Regime - Politikwissenschaftliches Chamäleon oder neuer Regimetypus? Begriffliche und konzeptionelle Überlegungen zum neuen Pessimismus in der Transitologie, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 111.
82 „Den Schein der Demokratie so weit aufrechtzuerhalten, dass die Geber zufrieden sind und die Hilfsgelder weiter fließen. […] Friedlich verlaufende Wahlen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Joseph hat dafür den Begriff der ‚virtuellen Demokratie’ geprägt.“ In Meyns, Peter (2006): Afrika zwischen Autokratie und Demokratie, In: APuZ, N° 32-33/2006, S. 7.
83 Rüb, Friedbert W. (2002): Hybride Regime - Politikwissenschaftliches Chamäleon oder neuer Regimetypus? Begriffliche und konzeptionelle Überlegungen zum neuen Pessimismus in der Transitologie, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 111.
Politische Regimes - Zwischen Diktatur und Demokratie 17
[ist] und […] damit einen eigenen, hybriden Regimecharakter [angenommen hat].“ 84 Die in Abbildung 3 aufgeführten zentralen Merkmale zeigen die eigentümliche (Re-)Kombination von hybriden Regimes. Die „Herrschaftslegitimität“ wird
Abbildung 3: Unterscheidung von autoritären, hybriden und demokratischen Regimes
Regimetypus aus Elementen des autoritären und des demokratischen Regimetypus. Quelle: Rüb, Friedbert W. (2002): Hybride Regime - Politikwissenschaftliches Chamäleon oder neuer Regimetypus? Begriffliche und konzeptionelle Überlegungen zum neuen Pessimismus in der Transitologie, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 106.
zumeist durch mehr oder minder freie Wahlen hergestellt. Ebenso ist die „Herrschaftsausübung“ nicht völlig willkürlich, sondern basiert auf gesatztem Recht, wenngleich der Dekretionismus der Exekutive dominant ist. Nichtsdestotrotz sind beide Merkmale, sowohl die vertikale Verantwortlichkeit als auch die Herrschaft durch Recht, ebenso zentrale Merkmale eines demokratischen Regimes. Im Unterschied dazu sind die Merkmale „Herrschaftsstruktur“ und „Herrschaftsumfang“ ähnlich denen von autoritären Regimes. Als Folge der schwach ausgeprägten horizontalen Kontrol-
84 Erdmann,Gero (2002): Neopatrimoniale Herrschaft - oder: Warum es in Afrika so viele Hybridregime gibt, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 324.
Zwischen Diktatur und Demokratie - Zur Transition von politischen Regimes am Beispiel der Republik Togo. 18
le, insbesondere der Exekutive, ist daher der „Herrschaftsumfang“ weitestgehend entgrenzt. 85 Somit ist in hybriden Regimes die „Lage von ethnischen oder politischen Minderheiten […] prekär“ 86 , da diese einerseits nicht von der Unabhängigkeit der Justiz ausgehen können und andererseits die Staatsadministration, welche sich zumeist nach politischen, klientelistischen oder patrimonialen Gesichtspunkten zusammensetzt, legal-rationale Herrschaft nur ungenügend anwendet. 87 Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Anhand der vorgenommenen Typologisierung und der minimalistischen Konzeption von politischen Regimes - zwischen Diktatur und Demokratie - können prinzipiell vier Regime(sub)typen unterschieden und aufgrund der definitorischer Klarheit und der guten Operationalisierbarkeit verwendet werden. Erstens der totalitäre, zweitens der autoritäre, drittens der hybride und viertens, basierend auf dem Konzept der Polyarchie, der demokratische Regimetypus.
2 Neopatrimonialismus - Zwischen legal-rationaler und
patrimonialer Herrschaft
„The institutional hallmark of politics in the ancien régimes of postcolonial Africa was neopatrimonialism.” 88
Ausgehend von der These, dass Neopatrimonialismus das entscheidende institutionalisierte Marken- bzw. Kennzeichen war bzw. ist und „best expresses the logic of political and administrative behaviour in Africa” 89 , wird im Folgenden das „universal concept […] that does make sense if it properly defined“ 90 hergeleitet und operationalisiert. 91 Grundlegend ist, dass in „Süd-Osteuropa wie auch in Lateinamerika […] Diktaturen zumeist eher korporatistisch verfasst [waren], d.h.: es existieren zumeist
85 Rüb, Friedbert W. (2002): Hybride Regime - Politikwissenschaftliches Chamäleon oder neuer Regimetypus? Begriffliche und konzeptionelle Überlegungen zum neuen Pessimismus in der Transitologie, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 105ff.
86 Ebd., S. 109.
87 Vgl. Ebd.
88 Bratton, Michael; Walle, Nicolas van de (1997): Democratic Experiments in Africa, Cambridge: Cambridge University Press, S. 61.
89 Zitiert nach Médard, Jean François, In: Erdmann, Gero; Engel, Ulf (2006): Neopatrimonialism Revisited - Beyond a Catch-All Concept, GIGA Working Papers N° 16, Februar 2006, S. 13f.
90 Ebd. S. 5f.
91 Erdmann/Engel beschreiben detailliert die Einführung und Entwicklung des Begriffes Neopatrimonialismus im Wissenschaftsbetrieb. Vgl. Ebd., S. 7ff.
Neopatrimonialismus - Zwischen legal-rationaler und patrimonialer Herrschaft 19
enge regelhafte und formal institutionalisierte Beziehungen zwischen gesellschaftlichen Interessengruppen, dem Staatsapparat und der Regierung in einer Weise, wie dies in neopatrimonialen Regimes nicht anzutreffen ist.“ 92 Mit anderen Worten: Obwohl diese Regimes ebenso den autoritären Regimetypus zugeordnet werden, sind deren Strukturen nicht ohne weiteres mit denen in Afrika vergleichbar. Somit ist ebenso der Transitionsprozess unterschiedlich, da, wie in Punkt 5 gezeigt werden wird, vor allem diese formal-legalen Strukturen in neopatrimonialen Regimes schwach ausgeprägt sind.
2.1 Herleitung des Konzepts der neopatrimonialen Herrschaft
Ausgangspunkt ist dabei die auf Weber zurückgehende Definition von Herrschaft, d.h. „die Chance […], für spezifische (oder: für alle) Befehle bei einer angebbaren Gruppe von Menschen Gehorsam zu finden.“ 93 Herrschaft setzt demnach notwendigerweise Gehorsam voraus, und zwar so, als ob das Handeln des Gehorchenden den Inhalt des Befehls entspricht und dabei eigene Bewertungen über den Wert oder den Sinn des Befehls unterlässt. 94 Dabei setzt die Motivation der Fügsamkeit ein „bestimmtes Minimum an Gehorchenwollen, also Interesse“ 95 voraus. Dieses Interesse kann von Gewohnheit bis zweckrationalen Erwägungen reichen. Nichtsdestotrotz sind derartige Motive allein unzulänglich. Vielmehr braucht Herrschaft weitere „verlässliche Grundlagen [nämlich einen] Legitimationsglaube[n].“ 96 Abhängig von der beanspruchten Legitimität ist aber auch die Art und Weise der Herrschaftsausübung und somit deren Wirkung verschieden. 97 Weber unterscheidet daher drei „reine Typen legitimer Herrschaft“ 98 . Erstens die legal-rationale Herrschaft, welche „auf dem Glauben an die Legalität gesatzter Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch
92 Erdmann, Gero (2002): Neopatrimoniale Herrschaft - oder: Warum es in Afrika so viele Hybridregime gibt, In: Bendel, Petra; Croissant, Aurel; Rüb, Friedbert W. (Hrsg.): Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen: Leske + Budrich, S. 329.
93 Weber, Max (2006): Wirtschaft und Gesellschaft, Hauptwerke der großen Denker, Paderborn: Voltmedia, S. 214.
94 Vgl. Ebd., S. 217.
95 Ebd., S. 214f.
96 Ebd., S. 215.
97 Vgl., Ebd.
98 Ebd., S. 218.
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