II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. II
Abbildungsverzeichnis. V
Tabellenverzeichnis. VII
Abk ürzungsverzeichnis. VIII
1. Einleitung 1
2. Die Institution „Bank“ 1
2.1 Die „Bank“ aus historischer Perspektive. 1
2.2 Die „Bank“ aus theoretisch-volkswirtschaftlicher Perspektive. 4
2.2.1 Finanzintermediation. 4
2.2.2 Die neoklassischen Theorien. 6
2.2.3 Neo-Institutionalismus 6
2.2.3.1 Transaction Cost Approach 8
2.2.3.2 Information Theoretic Approach 9
2.2.3.3 Disintermediation 12
2.2.3.4 Zusammenfassende Betrachtung zum Intermediär Bank 13
2.3 Die „Bank“ aus betriebswirtschaftlicher Sicht 14
2.4 Banken aus Sicht der Gesetzgebung. 15
2.4.1 Banken im Kontext der Gesetzgebung. 15
2.4.2 Bankenregulierung und Risiken 17
3. Bankensysteme. 21
3.1 Der Begriff Bankensystem 21
3.2 Arten von Bankensystemen 22
4. Das deutsche Bankensystem 23
4.1 Das Zentralbanksystem. 24
4.2 Geschäftsbankensystem - Universalbanken 25
4.2.1 Privatwirtschaftlicher Bankensektor (Kreditbanken) 26
4.2.1.1 Großbanken. 26
4.2.1.2 Regionalbanken und Sonstige Kreditbanken. 28
4.2.1.3 Zweigstellen ausländischer Banken. 30
4.2.2 Öffentlich-Rechtlicher Bankensektor. 31
4.2.2.1 Sparkassen 31
4.2.2.2 Landesbanken 34
III
4.2.2.3 Sparkassen Verbundpartner 35
4.2.3 Genossenschaftlicher Bankensektor. 36
4.2.3.1 Kreditgenossenschaften 36
4.2.3.2 Genossenschaftliche Zentralbanken 38
4.2.3.3 Genossenschaftliches Verbundsystem. 39
4.3 Geschäftsbankensystem - Spezialbanken 39
4.3.1 Realkreditinstitute / Hypothekenbanken 39
4.3.2 Bausparkassen 40
4.3.3 Direktbanken 40
4.3.4 Kapitalanlagegesellschaften 41
4.3.5 Wertpapiersammelbanken. 41
4.3.6 Banken mit Sonderaufgaben 42
5. Kennzahlen und Performanceanalyse 42
5.1 Kennzahlen 42
5.1.1 Begriff und Merkmale von Kennzahlen. 43
5.1.2 Kennzahlenarten. 44
5.2 Erfolgsmessung im Bankbereich 45
5.3 Empirische Untersuchung der Entwicklung des Bankensystems. 48
5.3.1 Strukturkennzahlen. 49
5.3.1.1 Anzahl der Kreditinstitute. 49
5.3.1.2 Anzahl der Zweigstellen (Bankstellen) 50
5.3.1.3 Anzahl der Mitarbeiter. 51
5.3.2 Volumenkennzahlen. 52
5.3.2.1 Geschäftsvolumen. 52
5.3.2.2 Bilanzsumme 52
5.3.2.3 Marktanteil. 57
5.3.3 Ertragskennzahlen 60
5.3.3.1 Zinsspanne 60
5.3.3.2 Provisionsspanne 63
5.3.3.3 Weitere Ergebniskomponenten. 68
5.3.3.4 Bruttoertragsspanne 69
5.3.4 Aufwandskennzahlen 70
5.3.5. Bewertungskennzahlen - Risikovorsorgespanne. 72
5.3.6 Gesamtkapitalrentabilität - Return on Assets ( ROA) 76
IV
5.3.7 Eigenkapitalrentabilität - Return on Equity ( ROE) 77
5.3.8 Aufwand-Ertrags-Relation bzw. Cost Income Ratio (CIR) 84
5.3.9 Weitere Kennzahlen 86
5.4 Kennzahlensysteme 87
5.4.1 ROE-(ROI) Kennzahlenhierarchie. 87
5.4.2 Konzept einer integrierten Rendite-/Risikosteuerung 89
5.4.3 Alternative bzw. ergänzende Kennzahlenkonzepte 89
5.5 Grenzen im Rahmen von Kennzahlen-Untersuchungen. 90
6. Bankensysteme anderer Staaten. 90
6.1 Das US-amerikanische Bankensystem 91
6.1.1 Charakteristika des Bankensystems der USA 91
6.1.2 Das Bankensystem der USA 93
6.1.2.1 Zentralbankensystem 93
6.1.2.2 Geschäftsbankensystem 94
6.1.3 Entwicklung des US Bankensystems 97
6.2 Das Japanische Bankensystem 99
6.2.1 Charakteristika des japanischen Bankensystems 99
6.2.2 Das Bankensystem Japans. 101
6.2.2.1 Das Zentralbankensystem Japans 101
6.2.2.2 Das Geschäftsbankensystem Japans 101
6.2.3 Entwicklung des japanischen Bankensystems 103
6.3. Das Britische Bankensystem 106
6.3.1 Charakteristika des Bankensystems Großbritanniens 106
6.3.2 Das Bankensystem Großbritanniens 107
6.3.2.1 Das Zentralbankensystem 107
6.3.2.2 Das Geschäftsbankensystem. 107
6.3.3 Entwicklung des britischen Bankensystems 110
6.4 Grenzen der Vergleichbarkeit. 113
7. Neue Wege für das deutsche Bankensystem. 114
8. Zusammenfassung. 120
Literaturverzeichnis. XI
Anhangsverzeichnis. XXVI
Quellenverzeichnis XXVIII
V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Möglichkeiten der Intermediation zwischen Kapitalgeber und -nehmer.
Abbildung 2: Verringerung der Anzahl der Vertragsbeziehungen
Abbildung 3: Ansätze zur Erklärung von Transaktionskosten
Abbildung 4: Banken als Finanzintermedäre.
Abbildung 5: Funktionen von Kreditinstituten
Abbildung 6: Risikoarten
Abbildung 7: Das deutsche Bankensystem
Abbildung 8: „Auslandsanteil“ an der Gesamtbilanzsumme.
Abbildung 9: Arten von statistischen Kennzahlen.
Abbildung 10: Traditionelle versus „wertorientierte“ Erfolgsmessung.
Abbildung 11: Anzahl der Kreditinstitute.
Abbildung 12: Anzahl der Bankstellen von Kreditinstituten.
Abbildung 13: Anzahl der Mitarbeiter.
Abbildung 14: Grafik zur optimalen Betriebsgröße.
Abbildung 15: Entwicklung der absoluten Bilanzsumme.
Abbildung 16: Entwicklung der relativen Anteile an der Gesamtbilanzsumme.
Abbildung 17: Vergleich Bilanzsummenwachstum und BIP-Wachstum.
Abbildung 18: Marktanteile im Wertpapiergeschäft.
Abbildung 19: Marktanteile im Kreditgeschäft
Abbildung 20: Marktanteile im Einlagegeschäft
Abbildung 21: Entwicklung des absoluten Zinsüberschusses
Abbildung 22: Entwicklung der Zinsspanne.
Abbildung 23: Entwicklung des Provisionsüberschusses
Abbildung 24: Entwicklung der Provisionsspanne
Abbildung 25: Beiträge einzelner Ergebniskomponenten
Abbildung 26: Entwicklung der Bruttoertragsspanne.
Abbildung 27: Entwicklung der Bruttobedarfsspanne.
Abbildung 28: Risikovorsorgespanne
Abbildung 29: Insolvenzen in Deutschland
Abbildung 30: Gesamtrentabilität bzw. Return on Assets (ROA)
Abbildung 31: Mü-Sigma-Diagramm
Abbildung 32: Eigenkapitalrentabilität bzw Return on Equity (ROE)
VI
Abbildung 33: Cost Income Ratio (weite Abgrenzung)
Abbildung 34: ROI bzw. ROE Kennzahlensystem.
Abbildung 35: Bankensystem der USA
Abbildung 36: Entwicklung der US-Bankengruppen
Abbildung 37: Japanisches Bankensystem
Abbildung 38: Entwicklung in Japan - Teil I
Abbildung 39. Entwicklung in Japan - Teil II.
Abbildung 40: Bankensystem Großbritanniens
Abbildung 41: Entwicklung in Großbritannien - Teil I.
Abbildung 42: Entwicklung in Großbritannien - Teil II
VII
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Statistik der Großbanken. 27
Tabelle 2: Regionalbanken und sonstige Kreditbanken Beispiele. 29
Tabelle 3: Die größten kommunalen Sparkassen. 32
Tabelle 4: Die größten freien Sparkassen 32
Tabelle 5: Die größten Landesbanken. 34
Tabelle 6: Genossenschaftsbanken 37
Tabelle 7: Genossenschaftliche Zentralbanken. 39
Tabelle 8: Führende Staaten der Welt. 91
Tabelle 9: Commercial Banks USA. 94
Tabelle 10: Japanische „Mega“-Banken 102
Tabelle 11: Führende britische Banken. 108
Tabelle 12: Führende Building Societies 109
VIII
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BBA British Bankers Association BBankG Bundesbankgesetz BIP Bruttoinlandsprodukt BoE Bank of England BoJ Bank of Japan BS Bilanzsumme BSA Building Societies Association BVR-Bundesverbank der Volks- und Raiffeisenbanken c.p. ceteris paribus CAPM Capital Asset Pricing Model CDFI Community Development Finance Institution CIR Cost Income Ratio DAX Deutscher Aktien Index DICJ Deposit Insurance Corporation Japan DSGV Deutscher Sparkassen und Giroverband EKQ Eigenkapitalquote EKR Eigenkapitalrentabilität ESZB Europäisches System der Zentralbanken EU Europäische Union EVA Economic Value Added EZB Europäische Zentralbank FDI Finanzdienstleistungsinstitut FDIC Federal Depository Insurance Corporation Fed Federal Reserve System (amerikanisches Zentralbankensystem) FHC Financial Holding Company FI Finanzinstitut FOMC Federal Open Market Committee FSA Financial Services Authority (britische Bankenaufsicht) FSLIC Federal Savings and Loan Insurance Corporation GB Großbritannien
IX
GBP Währung Britisches Pfund GG Grundgesetz GLBA Gramm-Leach-Bliley Act GSA Glass-Stegall Act GuV Gewinn- und Verlust (Rechnung) GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen i.d.R. in der Regel IPO Initial Public Offering JBA Japanese Bankers Association KAG Kapitalanlagegesellschaft KI Kreditinstitut KWG Kreditwesengesetz KZ Kennzahlen KZS Kennzahlensystem LBBW Landesbank Baden-Württemberg M&A Mergers and Acquisitions MA Mitarbeiter MBBG Major British Banking Groups MFI Monetäres Finanzinstitut Mio. Millionen MPC Monetary Policy Committee Mrd. Milliarden NCUA National Credit Union Association NPL Non Performing Loan Nr. Nummer RAPM Risk Adjusted Performance Measurement RAROC Risk Adjusted Return On Capital RARORAC Risk Adjusted Return On Risk Adjusted Capital ROA Return on Assets (Eigenkapitalrentabilität) ROE Return on Equity (Gesamtkapitalrentabilität) ROI Return on Investment RORAC Return On Risk Adjusted Capital SA Savings Associations SAIF Savings Associations Insurance Fond
X
SEC Securities and Exchange Commission SME Small and Medium-sized Enterprises TA Total Assets TSB Trustee Savings Banks u.a. unter anderem USA Vereinigte Staaten von Amerika USD Wähung Amerikanische Dollar VaR Value at Risk WP Wertpapier z.B. zum Beispiel
1
1. Einleitung
Das deutsche Bankensystem ist immer wieder Gegenstand kontroverser wirtschaftlicher und politischer Diskussionen. Während der letzten Jahrzehnte erfolgten im Ausland zahlreiche Reformen um die einheimischen Banken fit für den Wettbewerb auf den europäischen und internationalen Märkten zu machen - eine Entwicklung die Deutschlands Bankenlandschaft in dieser Form nicht widerfahren ist. Ausgehend von einer theoretischen Betrachtung der Institutionen „Bank“ und „Bankensystem“ soll in dieser Diplomarbeit auf das deutsche Bankensystem eingegangen werden. Dazu erfolgt neben der Vorstellung typischer (Performance-)Kennzahlen auch eine ausführliche empirische Untersuchung zur Entwicklung des deutschen Kreditwesens auf Ebene der Banken-gruppen für das letzte Jahrzehnt. Daran anschließend wird auf die Bankensysteme in anderen führenden Volkswirtschaften der Welt (USA, Japan und Großbritannien) eingegangen, wobei auch die Entwicklung der Bankengruppen innerhalb dieser Staaten Gegenstand der Untersuchung sein wird. Schließlich werden Handlungsmöglichkeiten und Alternativen - auch auf Grundlage der bereits im Ausland gemachten Erfahrungen - für das deutsche Bankensystem thematisiert.
2. Die Institution „Bank“
Banken kommt in den modernen Volkswirtschaften eine zentrale Bedeutung zu. Im Folgenden wird zunächst die Institution „Bank“ aus verschiedenen Sichtweisen betrachtet.
2.1 Die „Bank“ aus historischer Perspektive
Die Entwicklung der Bank aus historischem Blickwinkel ist untrennbar mit der Entwicklung der
menschlichen Gesellschaft und Wirtschaft sowie dem Münz- und Geldwesen verbunden. 1,2 Während der Steinzeit lebten die Menschen als Jäger und Sammler und waren damit Selbstver-sorger. Erst als sie sesshaft wurden und dadurch eine arbeitsteilige Gesellschaft schufen, kam der Tauschhandel auf. In diesen Tauschwirtschaften herrschte zunächst der Naturaltausch - Tausch
von Ware gegen Ware - vor. 3 Die Abwicklung eines solchen Tauschgeschäftes erforderte die doppelte Koinzidenz der Tauschpläne der Wirtschaftssubjekte. 4 Bedingt durch die zunehmende Differenzierung der Produkte und Spezialisierung in der Arbeitsteilung wurde die Vereinfachung des Tauschhandels immer dringlicher und es kam zur Herausbildung von allgemein akzeptierten
1 Vgl. Tolkmitt, V. (2007), Neue Bankbetriebslehre - Basiswissen zu Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen, Wiesbaden, S. 12 ff.
2 Die Entwicklung des Geldes von Stufe I. Metallgeld - über die Stufe II. Papiergeld - hin zu Stufe III. Immateriellen Geld (Buchgeld, Giralgeld) ist eng mit der Entstehung der Banken verknüpft. (Vgl. Harlandt, H. (1994), Das Geld, Rheinfelden, S. 1 ff.)
3 Vgl. Priewasser, E. (2001), Bankbetriebslehre, München, S. 3 ff.
4 Vgl. Helmedag, F. (1995), Geldfunktionen, in: WISU, 24. Jahrgang, Heft 8-9/1995, S. 711-718, S. 712.
2
Tauschmitteln, sogenanntem Warengeld. Dabei handelte es sich zumeist um Grundstoffe wie
Getreide, Salz, Vieh oder auch Metalle. Damit war der Übergang zur Geldwirtschaft erfolgt. 5 Die einfache Koinzidenz der Tauschpläne reichte nun zum Tausch aus, die Tauschgeschäfte zerfielen in zwei Akte - den Kauf und den Verkauf. 6 Vor allem dem „Vieh“ kam damals als Warengeld eine zentrale Bedeutung zu, da es nicht verderben konnte und universell einsetzbar war, so zum Bei-spiel als Schlachtvieh oder im Ackerbau. Dies lässt sich auch an den
lateinischen Begriffen „pecus“ (Vieh) und „pecunia“ (Vermögen) nachvollziehen. 7 Dennoch war das Vieh auf Grund seiner Größe als Geld nur bedingt geeignet. Im 7. Jahrhundert vor Christus erfanden die Lyder in Kleinasien die Münzen, welche aus wertvollen Metallen wie Gold oder
Silber bestanden. 8 Dem lydische Herrscher Alyattes wird die Prägung einer Münze mit 13% igem Goldgehalt zugerechnet, Krösus von Lydien (561 bis 546 v. Chr.) ließ reine Goldmünzen
prägen. 9 Damit war ein Supergut 10 entstanden, welches drei Aufgaben zugleich dienen konnte. Zum einen war es ein Wertaufbewahrungsmittel. Mit Hilfe des Geldes war ein Transfer von
Kaufkraft aus der Gegen-wart in die Zukunft möglich geworden. 11 Gleichzeitig konnte es als Recheneinheit verwendet werden und damit zur Angabe von Preisen dienen. Es wurde zum
numeraire 12 - zum Vergleichs-maßstab - gegenüber allen anderen ökonomischen Gütern. Auf Grund seiner Werthaltigkeit war das Geld als Tauschmittel anerkannt, gegen Geld konnten
Waren verkauft werden und für das Geld konnte man andere Waren erwerben. 13 Die drei Geldfunktionen: Wertaufbewahrungs-, Recheneinheits- und Tauschmittelfunktion werden auch
Triade des Geldes genannt. 14
Die Vorläufer des Bankgeschäftes entwickelten sich ebenfalls bereits im antiken Griechenland (unter Solon sowie Alexander dem Großen). In Folge der Blüte des Handels und der Einführung des Münzgeldes im gesamten Mittelmeerraum entstand der Beruf des Geldwechslers. Seine Geschäftsidee bestand darin, die Münzen ferner Handelsstädte gegen die heimischen Geldstücke zu wechseln / umzutauschen. Da die Geldwechsler damals ihre Geschäfte meist auf Bänken (italie-nisch: banco) abwickelten, entwickelte sich daraus der Begriff „Bank“. 15 Das griechische Wort
5 Vgl. Priewasser, E. (2001), S. 3.
6 Vgl. Helmedag , F. (1995), S. 711-718, S. 712.
7 Vgl. Kigma, R. (1985), Münzen und Geld, Was-ist-was Band 78, S. 6 ff sowie auch das engl. Wort „pecuniary“.
8 Vgl. Priewasser, E. (2001), S. 3.
9 Vgl. Harlandt, H. (1994), S. 16 f.
10 Vgl. Helmedag , F. (1995), S. 711-718, S. 712 ff.
11 Vgl. Mankiw, G. (2003), Makroökonomie, S. 94 f.
12 Im antiken Griechenland wurde beispielsweise schon früh ein Zwölfersystem eingeführt: 1 Talent = 60 Minen = 6000 Drachmen = 36000 Obolen (Vgl. Kigma, R. (1985), S. 9.).
13 Vgl. Mankiw, G. (2003), S. 95.
14 Vgl. Helmedag, F. (1999), Geld: Einführung und Überblick, in: Enzyklopädisches Lexikon für das Geld-, Bank-und
Börsenwesen, Band 1, Frankfurt am Main, S. 739-745, S. 736.
15 Vgl. Kigma, R. (1985), S. 12 und Vgl. Arndt, F.J. (1992), Das Bank- und Börsen-ABC, S. 20.
3
für Bank ist „trapeza“. Dabei handelt es sich um die Bezeichnung des trapezförmigen Tisches, auf den der Geldwechsler seine Waage zur Bestimmung des Edelmetallgehaltes der Münzen
stellte. 16
Erste Vorläufer privater Banken, die das Kreditgeschäft betrieben, gab es bereits im 5.
Jahrhundert vor Christus in Athen. 17 Die ersten Bankgeschäfte im eigentlichen Sinne entstanden im Mittelalter bedingt durch den zunehmenden Fernhandel. Damals begannen die Kaufleute verstärkt unbar - per Wechsel - zu zahlen. Es entstand eine Art „Geldwechslernetz“, welches in jedem bedeutenden Messe- und Handelsplatz vertreten war. Es ermöglichte die Auszahlung der im Wechsel genannten Geldsumme in jeweiliger Landeswährung sowie den Austausch der
Wechselbriefe innerhalb des Netzwerkes. 18 Diese Geschäfte gingen hauptsächlich von Italien aus und nahmen ihren Anfang im 12. / 13. Jahrhundert. Behindert wurde die Entstehung von gewerblichen Bankgeschäften aller-dings durch das Zinsverbot der Katholischen Kirche, welches erst im 18. Jahrhundert abgeschafft wurde. Die Durchführung von Geldgeschäften erfolgt daher
damals hauptsächlich von Lombarden 19 und Juden. 20 Aber auch vermögende Kaufleute betrieben zunehmend Geldleih-geschäfte, in Italien waren dies die Medici, Bardi und Peruzzi und in Deutschland die Fugger (später auch die Familie Rothschild). Auf Grund des stetig steigenden Finanzierungsbedarfes der Kaiser und Könige für Politik und Kriege traten die reichen Kaufleute zunehmend als Kreditgeber auf. Aus ihren Geschäften entstanden in der Folgezeit die Privatbankiers und damit die ersten offiziellen gewerblichen Bankhäuser, die das Einlagengeschäft und das Kreditvergabegeschäft gegen Sicherheitenüberlassung betrieben. 1694
wurde die erste Notenbank der Welt - die Bank of England - gegründet. 21 Bereits 1402 war mit dem „Wessil“ die erste deutsche Bank mit festem Grundkapital in Frankfurt am Main gegründet worden, eine der ersten sächsischen Banken war die 1698 in Leipzig errichtete „Banco die
Depositi“. 22
Die Entstehung des Investment Banking war wesentlich mit der Entwicklung der Börsen verbunden. Die erste Börse im heutigen Sinne wurde 1611 in Amsterdam gegründet (Vorläufer
gab es bereits 1409 in Brügge). 23 . An den Börsen wurden Waren, Edelmetalle und Wertpapiere
16 Vgl. Harlandt, H. (1994), S. 17.
17 Vgl. Harlandt, H. (1994), S. 17.
18 Vgl. Priewasser, E. (2001), S. 3.
19 Lombarden: Bezeichnung für privilegierte, italienische, christliche Kaufleute die Geld gegen Zinsen verleihen durften. (Vgl. Harlandt, H. (1994), S. 59 f.)
20 Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 12.
21 Vgl. Priewasser, E. (2001), S. 3.
22 Vgl. Harlandt, H. (1994), S. 61 und S. 127.
23 Vgl. Harlandt, H. (1994), S. 122.
4
(Staatseffekten) emittiert und gehandelt. Als Investoren agierten dabei primär die
Privatbankiers. 24
2.2 Die „Bank“ aus theoretisch-volkswirtschaftlicher Perspektive
Die Volkswirtschaftslehre spricht in der Regel nicht von Banken, sondern vielmehr von Finanzintermediären. Im Folgenden werden verschiedene volkswirtschaftliche Theorien hinsichtlich der Entstehung bzw. dem Nutzen von Finanzintermediären betrachtet.
2.2.1 Finanzintermediation
Die Finanzintermediation betrachtet die grundsätzlichen Funktionen und Aufgaben, die zum Ausgleich von Kapitalangebot und Kapitalnachfrage notwendig sind. Dabei handelt es sich um die Losgrößentransformation, die Fristentransformation und die Risikotransformation. Diese drei Transformationsleistungen können theoretisch durch Finanzintermediäre (Banken)
oder den Finanzmarkt 25 selbst erbracht werden. (siehe Abbildung 1) Finanzintermediäre (Banken) erbringen Losgrößentransformation dadurch, dass sie viele kleine Einlagen bündeln. Daraus wird eine Art Pool gebildet, aus dem Kredite für (Groß-)Investitionen bereitgestellt werden können. Fristentransformation betreibt der Finanzintermediär indem er einen Ausgleich schafft zwischen den, ihm meist nur kurzfristig zur Verfügung gestellten, Einlagen auf der einen Seite und den langfristig ausgegebenen Krediten auf der anderen Seite. Die Risikotrans-formation bezeichnet die Leistung des Intermediärs, trotz der Ausgabe von meist risikobehafteten Krediten an Kreditnehmer bei denen die Rückzahlung unsicher ist, den Einlegern
sichere Anlagen bieten zu können. 26 Der Intermediär erreicht dies durch Portfoliobildung und auf Grund des Um-standes, dass die einzelnen unsicheren Assets (Kredite) nicht vollständig positiv
miteinander korreliert sind (Diversifikation). 27 Dadurch kann er entsprechend der Portfoliotheorie das Risiko des Kredit-Portfolios reduzieren. Außerdem übernimmt der Intermediär die Überwachung der Kreditnehmer (Monitoring). Weiterhin haftet er mit seinem Eigenkapital gegenüber den Kapital-gebern, das heißt auch bei eventuellen Kreditausfällen haben die Anleger Anspruch auf die volle Einlagensumme. Der Finanzintermediär übernimmt demnach Risiken, die
einen höheren Kredit-zins als den Einlagezins rechtfertigen. 28
Die vier Phänomene, die es ermöglichen, dass Intermediäre diese Transformationsleistungen erzielen können, sind die Mobilisation (Bereitschaft von Finanzintermediären auch die Einlagen
24 Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 13.
25 Finanzmarkt: Setzt sich zusammen aus (1) dem Geldmarkt (Markt für WP mit kurzfristigen Laufzeiten (bis 1 Jahr))
und (2) dem Kapitalmarkt (Markt für WP mit langfristigen Laufzeiten (mehr als 1 Jahr)).
26 Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 13-14.
27 Vgl. Markowitz, H. (1952), Portfolio Selection, in: Journal of Finance, Volume VII, No. 1, S. 77-91, S. 79 sowie S. 89 und Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 126 f.
28 Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 14.
5
vieler kleiner Sparer zum Zwecke der Losgrößentransformation anzunehmen), die Substitution (Ersetzung des Kapitals eines Kapitalgebers durch einen anderen), die Prolongation (Verlängerung der Kapitalüberlassungsdauer auch über den Kündigungszeitpunkt hinaus - Bodensatz-theorie 29 ) und die Diversifikation (Kreditvergabe an verschiedene Investoren unterschiedlicher Branchen und Regionen). 30
Abbildung 1: Möglichkeiten der Intermediation zwischen Kapitalgeber und -nehmer
Nach Gurley und Shaw kann zwischen primären und sekundären Intermediären unterschieden werden, wobei primäre Intermediäre die Fähigkeit haben Giralgeld zuschaffen (siehe auch
Kapitel 2.2.3.4). 31 Eine Unterscheidung zwischen Finanzintermediäre im engeren Sinne (z.B. Banken, Versicherungen; die zwischen originäre Kapitalgeber und Kapitalnehmer geschaltet sind) und Finanzintermediäre im weiteren Sinne (z.B. Börsendienste, Rating-Agenturen; die lediglich zum Abschluss von ‚originären’ Geschäften beitragen) ist ebenfalls möglich. 32 Auch der Finanzmarkt selbst ist in der Lage Transformationsleistungen zu erbringen (siehe Abbil-dung 1). Er kann auf Grund seiner Koordinations- und Allokationsfunktion auch als Treffpunkt von Kapitalangebot und Kapitalnachfrage dienen (wie z.B. die Börse). Losgrößentransformation wird beispielsweise dadurch erreicht, dass Kapitalnachfrager (Unternehmen) Aktien oder Anleihen emittieren, welche von den vielen Anlegern entsprechend ihrer Investitionsbereitschaft erworben werden können. Die Fristentransformation ist auf Finanzmärkten auch gegeben. Sie wird dadurch ermöglicht, dass es neben dem Primärmarkt
29 Bodensatztheorie, bei kumulierter Betrachtung aller Kapitalgeber wird immer nur ein Teil der Bankkunden seine Einlagen tatsächlich abrufen, mit dem verbleibenden Bodensatz kann die Bank arbeiten. (Vgl. Hagen, J. / Stein, J. (Hrsg.) (2000), Obst/Hintner - Geld-, Bank- und Börsenwesen, Stuttgart, S. 564.)
30 Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007a), Finanzintermediation, in: Hockmann, H. / Thießen, F. (Hrsg.), Investment Banking, S. 8-14, S. 13.
31 Vgl. Paul, S. (1999), Finanzintermediation: Theoretische Fundierung, in: Thießen, F. (Hrsg.), Enzyklopädisches Lexikon des Geld-, Bank- und Börsenwesens, Frankfurt/M., S. 649-666, S. 649 ff.
32 Vgl. Paul, S. (1999), S. 649.
6
(Markt auf dem Emissionen platziert werden) auch einen Sekundärmarkt (Markt auf dem die einzelnen Wertpapiere gehandelt werden) gibt. Die Kapitalanleger haben somit die Möglichkeit jederzeit ihre Anteile zu kaufen bzw. zu verkaufen und damit in Liquidität zurückzuverwandeln. Risikotransformation aus Sicht des Kapitalgebers lässt sich am Finanzmarkt durch Diversifikation, das heißt Investitionen in verschiedene Wert-papiere mit unterschiedlicher Korrelation erreichen. Somit besteht für den Kapitalgeber die Mög-lichkeit ein Portfolio
entsprechend seinem individuellen Rendite-Risiko-Profil aufzubauen. 33
2.2.2 Die neoklassischen Theorien
Die neoklassischen Theorien beruhen auf idealisierten Annahmen und versuchen das Kapitalmarktgeschehen mit Hilfe von Gleichgewichtsmodellen auf (meist) vollkommenen Märkten zu
erklären. 34 Demzufolge herrschen auf einem vollkommenen Markt vollständige Markttransparenz, vollständige Konkurrenz und vollständige Information (gleiches Wissen und gleiche Fähigkeiten unter den Marktteilnehmern) vor. Weiterhin gibt es kostenfreie Tauschprozesse und
Transaktionssicherheit. 35 Dies ermöglicht die direkte Zusammenführung von Kapitalangebot und Kapitalnachfrage. Der Finanzmarkt übernimmt die Funktionen eines Intermediärs (siehe Kapitel 2.2.1). Losgrößentransformation, Fristentransformation und Risikotransformation werden durch ihn erbracht. Da dieser die Transformationsaufgaben, auf Grund der Annahme der Vollkommenheit des Finanzmarktes, pareto-effizient erfüllen kann, ergibt sich als Konsequenz daraus, dass
auf derartigen Märkten kein Platz für Intermediäre - das heißt Banken - sein kann. 36 Finanzintermediäre könnten Paul zufolge höchstens eine Rolle als Dienstleister zur Abwicklung des Zah-lungsverkehrs unter diesen Voraussetzungen übernehmen. 37 Typische neoklassische Modelle die von vollkommenen Märkten ausgehen, sind das Capital Asset Pricing Model (CAPM), die
Arbitrage Pricing Theory (APT) und das Option Pricing Model. 38
2.2.3 Neo-Institutionalismus
Die Annahme eines vollkommenen Finanzmarktes ist allerdings laut Büschgen realitätsfremd. Vielmehr seien Marktunvollkommenheiten, Unsicherheit, asymmetrische Informationsverteilung und Kosten beim Abschluss von Tauschgeschäften vorhanden. Institutionen, welche diese Marktunvollkommenheiten und eine Verringerung entstehender Kosten ermöglichten, seien gerade
Finanzintermediäre in Form von Banken. 39 Theoretische Basis dafür ist die - in den 1970er
33 Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 5-8.
34 Paul, S. (1999), S. 650.
35 Vgl. Büschgen, H. (1998), Bankbetriebslehre - Bankgeschäfte und Bankmanagement, S. 35.
36 Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007b), Theorie der Finanzintermediäre, in: Hockmann, H. / Thießen, F. (Hrsg.), Investment Banking, S. 18-27, S. 19.
37 Vgl. Paul, S. (1999), S. 650-651.
38 Vgl. Paul, S. (1999), S. 650.
39 Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 35.
7
Jahren in den USA entwickelte - Theory of Financial Intermediation. Diese beschäftigt sich
mit der Frage nach der Existenzbegründung von Banken. 40 Den Ansatzpunkt bilden die von Coase 1937 beschriebenen Transaktionskosten. Dabei handelt es sich laut Picot beispielsweise um Anbah-nungskosten (z.B. Kosten, die für Kapitalgeber und Kapitalnehmer entstehen um einen passenden Geschäftspartner zu finden (=Suchkosten)), Vereinbarungskosten (z.B. Verhandlungskosten), Abwicklungskosten (z.B. Gebühren, Spesen, Notarkosten), Kontrollkosten (z.B. Überwachungs-kosten) und Anpassungskosten (Zusatzkosten durch nachträgliche Veränderungen bereits geschlos-sener Verträge z.B. Rechtsanwaltskosten)). 41 Die folgende Abbildung zeigt zwei Modell-Ökonomien - eine ohne bzw. eine mit Intermediär. Abbildung 2: Verringerung der Anzahl der Vertragsbeziehungen
Wenn man davon ausgeht, dass jede Transaktion fixe Kosten in gleicher Höhe verursacht,
erkennt man, dass die Gesamtkosten im Fall (1) höher sind als im Fall (2). 42 Benston / Smith entwickelten 1976 einen ersten Transaktionskostenansatz. Transaktionskosten stellten für sie die „raison d’être“ (Existenzgründe) für Banken als Finanzintermediäre dar. Sie griffen dabei einerseits Größen- und Verbundeffekte sowie die ungleiche Verteilung von Informa-tionen auf. Aus den Überlegungen zu den Transaktionskosten entwickelten sich zwei Ansätze, zum einen der Transaction Cost Approach und zum anderen der Information
Theoretic Approach. 43 (siehe Abbildung 3)
40 Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), Bankmanagement, S. 12.
41 Vgl. Paul, S. (1999), S. 653.
42 Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 112. Beispiel bei n=100, m=100 und fixen Stück-transaktionskosten=1 GE ergeben sich folgende Gesamtkosten; im Fall (1) K=10.000 GE und Fall (2) K=200 GE.
43 Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), S. 13.
8
Abbildung 3: Ansätze zur Erklärung von Transaktionskosten
Quelle:
Eigene Darstellung in Anlehnung an: Süchting, J / Paul, S. (1998), S. 13.
2.2.3.1 Transaction Cost Approach
Der Transaction Cost Approach geht von einem gleichen Informationsstand (im Sinne von
gleich verteilten / symmetrischen Informationen) 44 der Marktteilnehmer auf einem unvollkommenen Markt sowie technisch-organisatorischen Kosten bei der Beschaffung, Verarbeitung und Kontrolle der Informationen aus. Banken gelten als Spezialisten im Umgang mit Informationen bezüglich finanzieller Transaktionen. Mit ihrer Hilfe können die Kosten für den Kontakt zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer gesenkt werden. Dies wird beispielsweise durch Kostendegres-sion ermöglicht. Den Ausgangspunkt bildet dabei die Annahme U-förmig verlaufender Stückkos-ten. Wenn beispielsweise gegebenen Fixkosten auf eine immer größere
Anzahl von Leistungsein-heiten verteilt werden können, führt dies zu sinkenden Stückkosten. 45 Des Weiteren ergeben sich der Argumentation Flecks folgend Economies of Scale (Lernkurveneffekte auf Grund sich wieder-holender Arbeitsabläufe z.B. im Zahlungsverkehr), Economies of Scope (Verbundeffekte durch Nutzung zentraler Einrichtungen (z.B. Rechenzentren) oder Cross Selling durch Absatz mehrerer Produkte an einen Kunden), sowie auch Economies of Learning (Verbesserung von bereits be-stehenden Fähigkeiten durch Lerneffekte, z.B. bei Bonitätsprüfungen), Economies of Quality (Kostenreduktion durch Qualitätsverbesserung, z.B. weniger Vertragswiderrufe und mehr Ab-schlüsse durch höhere
44 Vgl. Paul, S. (1999), S. 658.
45 Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), S. 14. Wie dargestellt wurde, können bei Annahme U-förmig verlaufender Stückkosten mit steigender Ausbringungsmenge Degressionseffekte erzielt werden (abfallender Ast des U). Allerdings ist
darauf zu achten, dass bei einer Erhöhung der Ausbringungsmenge über das Optimum hinaus die internen Kontroll-
kosten den Degressionseffekt überkompensieren und dies zu steigenden Stückkosten führt (steigender Ast des U).
9
Beratungsqualität) und Economies of Speed (z.B. Kostensenkung durch verkürzte
Entwicklungszyklen bei der Kreation neuer Wertpapierprodukte wie z.B. Zertifikaten). 46 Dies zeigt, dass größere Einheiten mit einer Großzahl an Mitarbeitern effektiver arbeiten können als Einzelpersonen. Allerdings steigen mit der Mitarbeiterzahl auch die internen Kosten der Organisation (Abstimmungskosten) an. Wird beispielsweise die Unterhaltung einer Personalabteilung notwendig, stellt diese einen Kostenfaktor dar, den eine Einzelperson nicht hätte. Daher ist die Realisierung der oben angeführten Effekte nur sinnvoll bis zu dem Punkt, an dem die internen
Abstimmungskosten gleich dem Nutzen aus den „Economie-Effekten“ sind. 47
2.2.3.2 Information Theoretic Approach
Der Information Theoretic Approach betrachtet die asymmetrische Informationsverteilung auf unvollkommenen Märkten. Dabei wird zwischen der Situation vor Vertragsschluss (ex ante
Unsicherheit) und nach Vertragsschluss (ex post Unsicherheit) unterschieden. 48 Das Problem der Unsicherheit vor Vertragsschluss kommt dadurch zustande, dass Unsicherheit hinsichtlich des Verhaltens des Geschäftspartners besteht. Annahmebedingt ist das Verhalten exogen vorgegeben und nicht beeinflussbar, wird allerdings erst nach Vertragsschluss, dem Geschäftspartner offenbart. Man weiß zwar um die eigene Ehrlichkeit und Verlässlichkeit, hin-
sichtlich dem Gegenüber ist man sich aber nicht sicher „Hidden Information“. 49 Darüber hinaus sind die verfügbaren Informationen ungenau und es besteht meist ein gewisser Zeitdruck bezüglich der Entscheidungsfindung. Theoretisch sollten sich die Qualitätsunterschiede in der Bepreisung des Kontraktes ausdrücken. Falls dies allerdings nicht (mehr) möglich ist und die Preise zu stark vereinheitlicht sind, werden die Anbieter überdurchschnittlicher Qualität den Markt verlassen und nur Anbieter unterdurchschnittlicher Qualität übrig bleiben. Es hat dann eine
Negativauswahl („adverse selection“ 50 ) stattgefunden. 51 Dieses Problem kann zumindest teilweise durch Screening und Signaling gelöst werden. Screening bezeichnet die Informationsgewinnung durch den schlechter Informierten, welcher beispielsweise auf Erfahrungswerte zurückgreifen kann. Beim Signaling handelt es sich um die Offenlegung / Offenbarung seitens des besser Informierten um die Glaubhaftigkeit seiner Qualität zu belegen,
beispielsweise durch aktives Anbieten von Sicher-heiten. 52 Einen weitergehenden Ansatz hinsichtlich des Signalings entwickelten 1980 Campell und Kracaw. Finanzstarke Intermediäre
46 Vgl. Götze, U. / Mikus, B. (1999), Strategisches Management, Chemnitz, S. 170.
47 Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007b), S. 21.
48 Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), S. 16 und Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 99.
49 Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007b), S. 22.
50 “Adverse Selection”, wurde erstmals von Akerlof in: Akerlof, G. (1970), The Market for ‘Lemons’: Quality Uncertainty and the Market Mechanism, in: Quarterly Journal of Economics, Volume 84, S. 488-500 vorgestellt.
51 Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), S. 17.
52 Vgl. Paul, S. (1999), S. 656.
10
könnten beispielsweise glaubwürdig Signale an den Markt dahingehend aussenden, wenn sie sich an Unternehmen, die sie für unterbewertet hielten, selbst beteiligten. Im Falle einer falschen Analyse würde auch der „Signal-Geber“ Verluste erleiden, da er dies wird verhindern wollen,
sendet er höchstwahrscheinlich richtige Signale aus. 53
Bei der asymmetrischen Informationsverteilung nach Vertragsschluss basiert die Unsicherheit darin, dass das Verhalten der Vertragspartner ausschließlich seiner freien Willensbildung unter-liegt. 54 Die Gegenpartei muss daher immer damit rechnen, dass sich ihr Vertragspartner ein klein wenig schlechter verhält als von ihr antizipiert, wenn sich dem Kontrahenten ein Anreiz dazu
bietet (Moral Hazard). 55 Das Delegated Monitoring Modell entwickelt von Diamond und die Prinzipal-Agenten-Theorie 56 liefern Ansätze zur Erklärung und Lösung derartiger Probleme. Den Ausgangspunkt bildet die Situation ohne Intermediär. Der Prinzipal (Kapitalgeber) beteiligt sich an der Finanzierung eines Projektes, welches vom Agenten (Kapitalnehmer) geleitet wird. Zwar verspricht der Agent die Rückzahlung plus Zinsen, allerdings erfährt der Prinzipal das tatsächliche Ergebnis erst am Laufzeitende. Der Prinzipal hat demnach einen Informationsnachteil, zusätzlich ist er potenziell negativem Verhalten von Seiten des Agenten (z.B. Shrinking (Agent drückt sich vor der Arbeit) oder Consumption on the job (Agent genehmigt sich unnötig teure Dienstwagen, Büros usw.)) ausgesetzt. Anreizsetzung (z.B. Erfolgsabhängige Entlohnungsbestandteile) sowie die konkrete Vorgabe von Handlungszielen
(z.B. Kennzahlen) sind Möglichkeiten, seitens des Prinzipals, den Agenten zu steuern. 57 Zur Überwachung müsste allerdings jeder Prinzipal Kosten (Monitoring Costs) aufbringen, darüber hinaus wäre er dem Free-Rider-Verhalten anderer Kapital-geber, welche zwar an dem Projekt
beteiligt sind aber keine Monitoring Kosten aufbringen wollen, ausgesetzt. 58 Diamond schlägt daher die Einschaltung eines Intermediärs vor, welcher anstelle der Kapitalgeber die Überwachungsaufgabe übernimmt (Delegated Monitoring). Allerdings bestünde für die Kapi-talgeber (Prinzipale) nun erneut ein Überwachungsproblem. Sie müssten den
Intermediär über-wachen (Monitoring the monitor). 59 Dies sei allerdings nicht nötig, da das Ausfallrisiko eines Intermediärs geringer sei als das eines Einzelprojektes (bzw. eines Agenten mit einem Projekt).
53 Vgl. Paul, S. (1999), S. 657.
54 Vgl. Paul, S. (1999), S. 658.
55 Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007b), S. 22.
56 Die „Principal-Agenten-Theorie“ wurde von Jensen, M. / Meckling, W. 1976 vorgestellt, in: Jensen, M. / Meckling, W. (1976), Theory of the firm: Managerial Behaviour, Agency Costs and Ownership Structure, in: Journal of Financial Economics, Volume 3, S. 305-360.
57 Vgl. Paul, S. (1999), S. 658.
58 Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007b), S. 22.
59 Vgl. ebenda.
11
Erreicht wird dies mittels Diversifikation indem der Intermediär in eine Vielzahl von Projekten
unterschiedlicher Branchen und Regionen investiert, 60 sowie auf Grund von gesetzlichen Maßnah-men (wie z.B. einer Aufsicht über Intermediäre). 61 Diamond formulierte dies wie folgt: „Diversifi-cation within the intermediary is key to the possible net advantage of intermediation“. Sein Modell und die damit verbundene Möglichkeit für FI zur Erzielung von Economies of Diversifi-cation stellen somit die zentrale Begründung für die Existenz von (Geschäfts-)Banken
dar. 62
Eine weitere Möglichkeit dem Problem der asymmetrischen Informationsverteilung auf unvollkommenen Märkten zu begegnen; ist der Aufbau von Reputation. Es wird hierbei angenommen, dass sich auf Grund einer mehrperiodischen Geschäftsbeziehung die Unsicherheit hinsichtlich der Qualität (Ehrlichkeit, Verlässlichkeit) des Kontrahenten reduziert. Mehrperiodisches vertrags-konformes Verhalten ist für beide Geschäftspartner von Vorteil, dem Prinzipal ermöglicht es seine Monitoring Kosten zu senken, da er auf Grund der bisherigen positiven Erfahrungen davon ausgehen kann, dass der Agent sein gutes Verhalten nicht ändert, sondern das Ziel hat seinen über die Perioden hinweg aufgebauten „guten Ruf“ nicht verspielen zu wollen. Außerdem belegt der Agent mit einem derartigen Verhalten, dass er von überdurchschnittlicher Qualität (im Sinne der Signaling-Theorie) ist. Dies wiederum wird der Prinzipal dem Agenten beispielsweise in Form von geringeren Kredit-Risikoaufschlägen vergüten. Dadurch nimmt der Kalkulationszins ab und der Barwert der geplanten Investitionen steigt. Somit hat auch der Agent einen finanziellen
Anreiz zu vertragskonformen Verhalten. 63 Die Übertragbarkeit der erlangten Reputation ist auf Grund des „Lock In-Effektes“ erschwert, dem Agenten gelänge es nicht kurzfristig bei einem
anderen Prinzipal ähnlich vorteilhafte Konditionen zu erhalten. 64 Die in Deutschland weitverbreitete Hausbankbeziehung basiert primär auf dem Reputationsprinzip. Die Bank hat einen tiefen Einblick in viele Firmenbereiche und erfährt wichtige und sensible bzw. vertrauliche
Informationen aus der Unternehmensleitung. 65 Diese „Long Term Relationship“ führt dazu, dass
60 Mc Allister und Mc Manus wiesen 1993 in einer empirischen Untersuchung nach, dass die Standardabweichung des Ertrages von Kreditinstituten in Nordamerika mit zunehmendem Kreditportfolio signifikant zurückgeht. (Vgl. Paul, S (1999), S. 659.)
61 Vgl. Paul, S. (1999), S. 659. Umsetzung der Aufsicht über Intermediäre beispielsweise in Form der Bankenaufsicht.
62 Vgl. Paul, S. (1999), S. 664 und S. 659.
63 Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), S. 23.
64 Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007b), S. 25.
65 Lummer und Mc Connell fanden 1989 in einer Studie in den USA heraus, dass sich die Veränderung von Kreditverträgen bei Unternehmen, die eine neue Bankverbindung aufgenommen hatten, nicht auf deren Aktienkurs auswirkte.
Während bei Unternehmen die Kurse stiegen, wenn diese eine „alte“ Bankverbindung hatten und günstigere Kredit-
konditionen vereinbaren konnten. Bei negativeren Konditionen fielen die Aktienkurse. (Vgl. Paul (1999), S. 661.)
12
die Bank ihren Kredit-nehmer besser beurteilen kann. Dieses Vertrauen gibt sie in Form von günstigeren Zins-konditionen, höheren Kreditrahmen oder auch durch die Bereitschaft zur
Unterstützung im Falle einer Unternehmenskrise zurück. 66
2.2.3.3 Disintermediation
Disintermediation ist ein Phänomen dessen Bedeutung in den letzten Jahren zugenommen hat. Es bezeichnet die Verdrängung von Intermediären am Finanzmarkt indem Kapitalnehmer guter Bonität in direkten Kontakt mit Kapitalgebern treten - ohne Einschaltung einer Bank als Inter-mediär. 67 Diese Entwicklung wurde vor allem begünstigt durch neue Technologien wie das Internet oder die Entstehung von Großvermögen außerhalb klassischer Banken. 68 Die Verdrängung der Einlage- und Kreditbank erfolgte beispielsweise durch industrielle Großunternehmen, welche selbst eigene Banken gründeten (z.B. Volkswagen Æ VW Bank) oder Privatpersonen, die ihre Ein-lagen durch Wertpapieranlagen („Securitization“) abgelöst haben. Auch im Bereich der Wert-papierbanken gibt es Tendenzen zur Disintermediation. Beispielsweise verwalten große
Pensions-fonds oder Versicherungen ihre Assets zunehmend selbst. 69 Dennoch werden auch in Zukunft Banken als Dienstleister, Vermittler und Händler benötigt werden. Damit einhergehen
wird der Wandel vom zins- zum provisionsorientierten Geschäft. 70
66 Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), S. 22.
67 Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 41.
68 Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007c), Disintermediation, in: Hockmann, H. / Thießen, F. (Hrsg.), Investment Banking, 2. Auflage, Stuttgart, S. 15-17, S. 16-17.
69 Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007c), S. 15 f und Vgl. Süchting, J. / Paul, S. 54 ff.
70 Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 41.
13
2.2.3.4 Zusammenfassende Betrachtung zum Intermediär Bank
Es gibt wie in Kapitel 2.2.1 bereits erwähnt wurde neben den Banken weitere Intermediäre (z.B. Versicherungen, Börsendienste, Rating-Agenturen, Börsenmakler). Diese haben sich meist auf bestimmte Aspekte des Transaktionsprozesses spezialisiert, so reduzieren beispielsweise Börsen-dienste die Such- und Informationskosten potenzieller Investoren. 71 Banken grenzen sich von diesen Intermediären ab. Sie sind in der Lage die Transformationsaufgaben (Losgrößen-, Fristen-und Risikotransformation) mit den Kostenvorteilen aus dem Transaktionsprozess (Economies of Scale oder Scope) zu verbinden und können so Effizienzverbesserungen im Geschäftsverkehr zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern - insbesondere durch die Reduktion der praktisch
vorhandenen Marktunvollkommenheiten - erzielen (siehe Abbildung 4). 72 Abbildung 4: Banken als Finanzintermedäre
Eine weitere zentrale Aufgabe von Banken innerhalb einer Volkswirtschaft stellt - neben der Ab-wicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland - die Geldschöpfung dar. 73 Dieser Prozess unterteilt sich in die Geldschöpfung durch die Zentralbank sowie die Geld- bzw. Kreditschöpfung der Geschäftsbanken. Durch Kreditgewährung an die Geschäftsbanken sowie den An- und Verkauf von Vermögenswerten der Geschäftsbanken ist es der Zentralbank möglich die Geldmenge zu steuern. Die Geschäftsbanken betreiben Geldschöpfung durch Kreditgewährung und Halten der Gelder als Sichtguthaben auf Konten. Auf Grund dessen erhöht sich die Geld-menge - es entsteht Giralgeld - welches beispielsweise als Einlage bei anderen
Banken gehalten wird und somit wiederum zur Kreditgewährung zur Verfügung steht. 74 Die Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken wird als aktive Geldschöpfung bezeichnet. Während passive Geldschöp-fung dann vorliegt, wenn Nichtbanken Geldkapital in Anlagen umschichten,
71 Vgl. Paul, S. (1999), S. 649.
72 Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 35 ff.
73 Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 41.
74 Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 47.
14
die zur Geldmenge zählen. 75 Der gesamte Prozess der Geldschöpfung ist allerdings vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich dadurch lediglich die Liquidität der Wirtschaft erhöht, aber
nicht ihr Vermögen. 76
2.3 Die „Bank“ aus betriebswirtschaftlicher Sicht
Unter einer Bank versteht man aus betriebswirtschaftlicher Perspektive ein Unternehmen, welches Einlagen annimmt, Kredite gewährt, Leistungen des Geld-, Kredit- und Kapitalmarktes
erbringt sowie sonstige Dienstleistungen offeriert. 77
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht hat eine Bank folgende Funktionen. Zunächst kommt ihr die Umtauschfunktion zu, wobei ihre Aufgabe darin besteht liquide Mittel unterschiedlicher Form und Qualität gegeneinander (aus)zutauschen (z.B. von Buchgeld in Bargeld oder das Wechseln von Auslands- in Inlandswährung). Weiterhin hat sie eine Depotfunktion (Verwahrungsfunktion). Banken sind Unternehmen bei denen Vermögenswerte über längere Zeiten hinweg vergleichs-weise sicher deponiert werden können, so ist z.B. die Anlage von Geldern auf Konten oder auch die Verwahrung wertvoller Gegenstände (wie Gemälde oder Münzen) in Bankschließfächern mög-lich. Weiterhin gehört der räumliche Transfer monetärer Geldmittel (Zahlungsverkehr) zu ihren Aufgaben - Transportfunktion. Die Finanzierungsfunktion (respektive die Kreditvergabe) be-schreibt das zeitweilige Ausleihen von
Geldern an Kapitalnachfrager (siehe Abbildung 5). 78 Abbildung 5: Funktionen von Kreditinstituten
Historisch gesehen übten bereits die ersten - das Einlage- und Kreditgeschäft betreibenden -Ban-ken im antiken Griechenland im 4. Jahrhundert vor Christus die oben aufgeführten Elementar-funktionen aus. Die damals 23 privaten Bankiers in Athen verwahrten Gelder, gaben Darlehen aus und wechselten Münzen fremder Länder in heimische Münzen um. Verfügungen
75 Vgl. Deutsche Bundesbank (2007a), Glossar Buchstabe G, Stichwort Geldschöpfung, verfügbar: http://www.bundesbank.de/bildung/bildung_glossar_g.php (Zugriff am: 01.12.2007).
76 Vgl. Mankiw, G. (2003), S. 559.
77 Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 33.
78 Vgl. Krumnow, J. / Gramlich, L. / Lange, T. / Dewner, T. (Hrsg.) (2002), Gabler Bank Lexikon - Stichwort Bank, S. 110 und Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), S. 6-7.
15
über das Gut-haben waren mittels mündlicher bzw. schriftlicher Zahlungsanweisung möglich.
Geldtransfer im Sinne des modernen Giroverkehrs war allerdings noch nicht entwickelt. 79
2.4 Banken aus Sicht der Gesetzgebung
Banken gehören weltweit zu den am stärksten regulierten Unternehmen. 80 Der Hintergrund dieser Regulierung und Beaufsichtigung besteht in den Risiken denen die Banken ausgesetzt sind sowie in ihrer Bedeutung für das Funktionieren der gesamten Volkswirtschaft. Im Folgenden wird zunächst dargestellt, was der deutsche sowie der europäische Gesetzgeber unter einer Bank verstehen. Im Anschluss daran wird auf die Risiken, welche den Hintergrund für die Regulierung darstellen, eingegangen.
2.4.1 Banken im Kontext der Gesetzgebung
Die Gesetzgebung definiert zunächst eine Vielzahl von Begriffen (für einen Überblick siehe Anhang 1). Banken werden entsprechend dem Gesetz über das Kreditwesen unter dem Begriff Kreditinstitut gefasst. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die eines oder mehrere der in § 1 Abs. 1 KWG enumerativ aufgeführten Geschäfte ausüben und dies gewerbsmäßig oder in einem
Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftbetrieb erfordert. 81 Als Bankgeschäfte im Sinne des §1 Abs. 1 KWG gelten, Nr. 1 das Einlagegeschäft, Nr. 1a das Pfandbriefgeschäft, Nr. 2 das Kreditgeschäft, Nr. 3 das Diskontgeschäft, Nr. 4 das Finanzkommissionsgeschäft, Nr. 5 das Depotgeschäft, Nr. 6 das Investmentgeschäft, Nr. 7 das Revolvinggeschäft, Nr. 8 das Garantiegeschäft, Nr. 9 das Girogeschäft, Nr. 10 das Emissionsgeschäft und Nr. 11 das E-Geld-Geschäft.
Die aufgeführten Geschäfte dürfen nur von den Unternehmen - Kreditinstituten - betrieben
werden, welche die BaFin 82 gemäß § 32 KWG dafür zugelassen hat. Desweiteren ist ihnen die Verwendung der geschützten Bezeichnungen „Bank“, „Bankier“, „Volksbank“ (bei eingetragene Genossenschaften) sowie „Sparkasse“ zu Werbezwecken gestattet (§§ 39 und 40 KWG). Der dargestellte umfangreiche Katalog an Bankgeschäften verdeutlicht zudem, dass das KWG grund-
sätzlich von einem - am Universalbankprinzip orientierten - Kreditinstitutsbegriff ausgeht. 83 Demgegenüber definiert der europäische Gesetzgeber Kreditinstitute (erstmalige Definition in der „Ersten Bankrechtskoordinierungsrichtlinie“ - Richtlinie 77/780/EWG mittlerweile durch die Richtlinie 2006/48/EG ersetzt) wie folgt:
79 Vgl. Harlandt, H. (1994), S. 57.
80 Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 20.
81 § 1 Abs. 1 KWG: „…Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.“.
82 BaFin-Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Aufsicht über Banken, Versicherungen u. Wertpapierhandel.
83 Vgl. Becker, H. / Peppmeier, A. (2006), Bankbetriebslehre, S. 14 und S. 15.
16
„Kreditinstitut: a) ein Unternehmen, dessen Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere
rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren, oder b) ein E-Geld-Institut im Sinne der Richtlinie 2000/46/EG […]“ 84
Diese Definition beinhaltet lediglich drei der zwölf Bankgeschäfte (Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 11), die
das KWG definiert. 85 Dies illustriert wie weit das KWG den Kreditinstitutsbegriff im Vergleich zur EU-Gesetzgebung fasst. Gleichzeitig verdeutlicht dies, dass sich die europäische Ebene am Trennbankensystem orientiert und der EU-Kreditinstitutsbegriff dem der klassische Commercial
Bank entspricht. 86 Hintergrund dessen ist die grundsätzliche Idee auf Seiten der EU, dass lediglich „…die störendsten Unterschiede zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mit-gliedsstaaten beseitigt werden [sollen]…“, „…die Harmonisierung […] auf das Wesentlichste beschränkt…“ und durch ihre Bestimmungen „…der Vielfalt der Kreditinstitute in der Gemein-schaft […] Rechnung getragen wird…“. 87
Auf Grund dieser voneinander abweichenden Definitionen ergaben sich unterschiedliche Rechts-grundlagen für die Regulierung und Aufsicht von Kreditinstituten in Universalbanken- und
Trenn-bankensystemen innerhalb der EU. KI die (nur) das Wertpapiergeschäft 88 in Universalbanken-systemen (weite Interpretation des Begriffs Kreditinstitut) betrieben, unterlagen den Vorschriften des strengen Bank- und Aufsichtsrechts. Während KI, die dasselbe Geschäft betrieben, aber in Staaten beheimatet waren in denen der (enge) EG-Kreditinstitutsbegriff galt, geringeren regulator-ischen Vorschriften ausgesetzt waren. Infolge dessen kam es zu Wettbewerbsverzerrungen, da die KI aus Universalbankensystemen strengeren Regeln der Beaufsichtigung sowie höheren Anfor-derungen an die Eigenkapitalausstattung gegenüber
standen, während vergleichbare Risikoniveaus eingegangen wurden. 89 Dies machte es von Seiten der EU notwendig die Investment Banks - sogenannte „Wertpapierfirmen“ 90 - gesetzlich zu fixieren; erstmals in der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie 93/22/EWG (mittlerweile durch die Richtlinie 2004/39/EG abgelöst) umgesetzt, zum deutschen Pendant wurde der Begriff „Wertpapierhandelsunternehmen“ (§ 1 Abs. 3d Satz 2 KWG). Ihre Regulierung wurde in der Richtlinie 93/6/EWG „Kapitaladäquanzrichtlinie“, mit dem Ziel
vergleichbare Bedingungen für KI und Wertpapierfirmen zu schaffen, beschlossen. 91
84 Vgl. Richtlinie 2006/48/EG - Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der KI, Artikel 4 Nr. 1.
85 Der EU-Kreditinstitutsbegriff wurde in § 1 Abs. 3d des KWGs aufgenommen - sogenanntes Einlagenkreditinstitut.
86 Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 29 ff.
87 Vgl. Richtlinie 2006/48/EG, Vorbemerkungen 2, 7 und 38.
88 Wertpapiergeschäft: Sammelbezeichnung für Wertpapierbezogene Geschäfte, z.B. Depotgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Emissionsgeschäft. (Vgl. Krumnow, J. / Gramlich, L. / Lange, T. / Dewner, T. (2002), S. 1413.)
89 Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 30.
90 Wertpapierfirma: „Jede juristische Person, die im Rahmen ihrer üblichen beruflichen oder gewerbliches Tätigkeit gewerbsmäßig eine oder mehrere Wertpapierdienstleistungen für Dritte erbringt und/oder mehrere Anlagetätigkeiten ausübt […]“ (Vgl. Richtlinie 2004/39/EG - Richtlinie über Finanzinstrumente, Artikel 4 Abs. 1 Nr. 1.)
91 Vgl. Richtlinie 93/6/EWG, Richtlinie über angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und
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Wertpapierfirmen dürfen nachfolgende Geschäfte ausführen, es handelt sich dabei - entsprechend Anhang I der Richtlinie 2004/39/EG - um die (1) Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die ein oder mehrere Finanzinstrument(e) zum Gegenstand haben, (2) Ausführung von Aufträgen im Namen von Kunden, (3) Handel für eigene Rechnung, (4) Portfolio-Verwaltung, (5) Anlageberatung, (6) Übernahme der Emission von Finanzinstrumenten und/oder Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung, (7) Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung sowie (8) Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF). Ihre Entsprechung im KWG sind das in § 1 Abs. 1 KWG definierte Finanzkommissionsgeschäft und Emissionsgeschäft sowie die in § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4 KWG definierten Finanzdienstleistungsgeschäfte (siehe Anhang 1). Demzufolge üben entsprechend dem KWG auch Finanzdienstleistungsinstitute Geschäfte aus, die der Aufsicht unterliegen. In den meisten Regulierungs-vorschriften des KWGs spricht der Gesetzgeber daher von „Instituten“, worunter er entsprechend § 1 Abs. 1b KWG sowohl KI als auch FDI fasst.
Zur Vollständigkeit sei darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber weitere Unternehmen im Finanzbereich definiert: Finanzunternehmen (§ 1 Abs. 3 KWG), Finanz-Holdinggesellschaften (§ 1 Abs. 3a KWG), Gemischte Unternehmen (§ 1 Abs. 3b KWG), Unternehmen mit bankbezogenen
Hilfsdiensten (§ 1 Abs. 3c KWG) sowie Wertpapierhandelsbanken (§ 1 Abs. 3d Satz 3 KWG). 92 Durch den Vergleich der differierenden Begriffsauffassungen des KWGs und der EU-Richtlinien wird deutlich, welch unterschiedliche Vorstellungen der europäische bzw. der deutsche Gesetzgeber hinsichtlich einem Kreditinstituts bzw. einer Bank haben. Anhang 2 veranschaulicht weitere Richtlinien von Seiten der EU um eine gewisse Mindest-
harmonisierung der Bankenaufsicht in den Mitgliedsstaaten zu erreichen. 93
2.4.2 Bankenregulierung und Risiken
Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird es im Weiteren um die Bankensysteme verschiedener Natio-nalstaaten gehen. Die Entwicklung war, ist und wird dabei primär durch Krisen und die darauf-folgenden Reaktionen der Gesetzgebung geprägt. Ein markantes Beispiel ist die Weltwirtschafts-krise 1929-1933, in deren Folge die USA im Rahmen des Glass-Steagall Acts
den Übergang vom Universal- zum Trennbankensystem vollzogen. 94 Ein weiteres Beispiel ist der Konkurs des Kölner Bankhauses Herstatt 1974, woraufhin unter anderem beispielsweise der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht geschaffen wurde. Diesem Ausschuss gehören Vertreter der Bankenaufsichtsbe-hörden und der Zentralbanken der G-10 Länder sowie Luxemburgs und
Kreditinstituten („Kapitaladäquanzrichtlinie“), Gesamte Richtlinie (insbesondere Artikel 1, 2 und 9 Abs. 4).
92 Vgl. Grill, H. / Perczynski, H. (2006), Wirtschaftslehre des Kreditwesens, S. 14.
93 Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 30.
94 Vgl. Hagen, J. / Stein, J. (Hrsg.) (2000), S. 21.
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Spaniens an. 95 Er tagt bei der BIZ - Bank für Internationalen Zahlungsausgleich - in Basel und verfolgt das Ziel Empfeh-lungen für bankaufsichtsrechtliche Standards auszuarbeiten. Dabei gilt das Prinzip der Einstim-migkeit. Seine Beschlüsse haben allerdings lediglich den Charakter unverbindlicher Empfeh-lungen. Dennoch werden diese in fast 100 Staaten der Welt
übernommen. Auch die meisten der EU-Richtlinien haben Basler Empfehlungen zur Grundlage. 96 Die Gründe für die staatlichen Interventionen in das Bankensystem sind zum einen, dass Krisen des Bankensystems sowohl die Gesellschaft und Wirtschaft als auch das politische System (z.B. durch geringere Steuereinnahmen) belasten. Zum anderen dienen die Banken dem Staat als
Kredit-geber bzw. Finanzierungsquelle. 97 Im KWG ist es der § 6, welcher der staatlichen Aufsichts-behörde - Bafin - erlaubt Anordnungen oder Maßnahmen gegenüber einem Institut zu ergreifen, um „… Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken, welche die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsmäßige Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können…“ (§ 6 Abs. 2 KWG). Der Grund dafür, dass von Banken ein gewisses Gefährdungspotenzial für die Wirtschaft bzw. Gesellschaft ausgeht, liegt vor allem in den durch sie übernommenen Aufgaben als Finanz-
intermediär - insbesondere der Risikotransformation. 98
Der Begriff “Risiko“ umfasst im Allgemeinen eine Abweichung vom Erwartungswert, die in zweierlei Ausprägungen vorliegen kann. Zum einen sind positive Abweichungen möglich, die als erwünscht gelten oder akzeptiert werden. Demgegenüber betrachtet man negative Abweichungen
als riskant und unerwünscht. Diese sind daher Gegenstand des Risikomanagements. 99 Es gibt verschiedene Risikoarten (siehe Abbildung 6).
95 Vgl. Jungmichel, T. (2003), Basel II und seine Folgen; in: WM Wertpapier-Mitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts-und Bankrecht, 57. Jahrgang, Heft 25, S. 1201-1248, S. 1201. (G-10 Länder: Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Schweden, Schweiz und USA.)
96 Vgl. Jungmichel, T. (2003), S. 1201 und Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 29.
97 Vgl. Hagen, J. Stein, J. (Hrsg.) (2000), S. 21.
98 Vgl. Hagen, J. Stein, J. (Hrsg.) (2000), S. 19 ff.
99 Vgl. Kaiser, T. / Köhne, M. (2004), Operationelle Risiken in Finanzinstituten - Wege zur Umsetzung von Basel II und CAD 3, Wiesbaden, S. 4.
19
Abbildung 6: Risikoarten
- Zinsänderungsrisiko
- Währungsrisiko
- Rohstoffpreisrisiko
- Rechtsrisiko
- Modellrisiko
- Strategisches Risiko
Nachfolgend wird auf die Haupt-Risikoarten 100 (Marktzinsrisiko, Kreditausfallrisiko, Operationelles Risiko und Liquiditätsrisiko) im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess eingegangen. Dem Marktzinsrisiko setzt sich das KI durch das Betreiben der Fristentransformationzum Ausgleich der Fristeninkongruenz - aus. Dies kann in Verbindung mit sich (unerwartet stark) ändernden Zinssätzen zu Ertragsproblemen führen, wenn beispielsweise Kredite langfristig zu festen Zinsen gewährt worden sind und die Refinanzierung mittels kurz- bzw. mittelfristiger Kun-deneinlagen erfolgte. Falls nun das Zinsniveau unerwartet stark ansteigt, kann dies dazu führen, dass die Bank höhere Anlagezinsen anbieten muss (zur Verhinderung des Rückzugs der Guthaben der Einlagekunden). Auf Grund der festvereinbarten - und damit auf dem gleichen Niveau verblei-benden - Kreditzinsen verringert sich die Zinsmarge. In Ausnahmefällen kann es sogar geschehen, dass die Anlagezinssätze über den Kreditzinssätzen liegen (Beispiel: US amerikanische Sparban-ken-Krise in den 1980 Jahren). Das zeigt die Verletzlichkeit von KI
gegenüber Zinsänderungen. 101
Neben dem Marktzinsrisiko ist das Kreditausfallrisiko (Bonitätsänderungsrisikos) von großer Bedeutung und im Zusammenhang mit der Risikotransformation zu sehen. Es besteht in der Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Zins- und Tilgungsleistungen bereits geschlossener Kreditvereinbarungen. (Beispiel: Subprime-Krise, ausgelöst durch die Befürchtung des Ausfalls von Immobilienkrediten in den USA). Damit die Risiken, die sich daraus für ein KI entwickeln können, nicht dessen Existenz bedrohen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Vorschriften geschaffen. Die Vorschriften der § 10 und 10a KWG bestimmen, dass die Institute über „…angemessene Eigenmittel 102 […] im Interesse der Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögens-
100 Vgl.Hagen, J. / Stein, J. (Hrsg.) (2000), S. 1084.
101 Vgl. Hartmann-Wendels, T. Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 14 und Vgl. Hagen. J. / Stein, J. (2000), S. 19.
102 Eigenmittel setzen sich zusammen aus Kernkapital, Ergänzungskapital und Drittrangmitteln. Das Haftende Eigenkapital setzt sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital (§ 10 KWG).
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werte…“ verfügen müssen. § 13 und 13a KWG (Großkredite) dienen zur Vermeidung / Begrenzung von Klumpenrisiken, so z.B. ist die Kreditvergabe an eine Kreditnehmereinheit nur bis maximal 25% des haftenden Eigenkapitals - ohne Zustimmung der BaFin - zulässig. Weitere Vor-schriften sind gemäß § 14 KWG die Anzeigepflicht für Millionenkredite oder § 18 KWG die Überwachung von Kreditengagements, welche 750.000 Euro (oder 10 vom Hundert des hEK)
überschreiten. 103
Seit der EG Richtlinie 2006/48/EG und ihrer Umsetzung im KWG sind auch die operationellen
Risiken 104 mit Eigenkapital zu unterlegen. Diese werden in vier Risikounterkategorien unterschie-den. Bei der ersten Risikokategorie handelt es sich um Interne Verfahren, das heißt Risiken auf Grund mangelhafter Kontrollen und Ausführungen, so zum Beispiel das Projektrisiko oder das Risiko unvollständiger Informationsweitergabe. Die zweite Kategorie ist der Mensch, er kann durch betrügerische, fahrlässige oder irrtümliche Handlungen Verluste für die Unternehmung her-beiführen. Als typische Einzelrisiken können mangelnde Motivation, Korruption, Diebstahl oder auch Nichteinhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften angesehen werden. So war es beispielsweise im Fall der Barings Bank ein einziger Broker, welcher über zu weitreichende Kompetenzen verfügte und so den Zusammenbruch der gesamten Bank verursachte (weitere Bei-spiele für Verluste durch operationelle Risiken sind die
Metallgesellschaft (MG) oder die Daiwa Securities Bank). 105 Die dritte Risiko-Dimension umfasst Risiken, die aus Systemen (Technolo-gien) erwachsen. Hierunter fallen zum Beispiel der Ausfall der IT-Software, Überlastung des eigenen Internetservers, veraltete Hardware oder Software-Kompatibilitätsprobleme. Unter die letzte Risikokategorie externe Ereignisse (Katastrophen) werden Verluste aus Naturgewalten (Erd-beben, Sturm, Hochwasser), Feuer oder auch Terroranschlägen subsumiert. 106
Eine weitere Hauptrisikoart stellt das Liquiditätsrisiko dar. 107 Die Liquidität gilt als ausreichend sichergestellt bzw. als gewährleistet, wenn der Kassenbestand plus Einzahlungen größer gleich
103 Vgl. Mauch, P. (2001), Risikomanagement in Banken, in: Götze, U. / Henselmann, K. / Mikus, B. (Hrsg.), Risikomanagement - Beiträge zur Unternehmensplanung, Physica-Verlag, Heidelberg, S. 327-350, S.335 f.
104 „Operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt
Rechtsrisiken ein, beinhaltet aber nicht strategische Risiken oder Reputationsrisiken.“ (Vgl. Basler Ausschuss für
Bankenaufsicht (2004), Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung, S. 127.)
105 Vgl. Brandner, A. / Bruckner, B. / Kanneberger, C. / Royer, K. (2002), Operationelles Risiko in Finanzdienstleistungsunternehmen, in: Eller, R. / Gruber, W. / Reif, M. (Hrsg.) Handbuch operationelle Risiken - Aufsichtsrechtliche Anforderungen, Quantifizierung und Management, Praxisbeispiele, S. 352-371, S. 352 ff.
106 Vgl. Wiedemann, A. / Minz, K. / Niemeyer, F. (2003), Operationelle Risiken - Handlungsfelder für Kreditinstitute, Stuttgart, S. 21.
107 Liquiditätsrisiko: Darunter wird die Gefahr bzw. das Risiko verstanden, dass ein KI nicht mehr in der Lage ist seine
Refinanzierung sicherzustellen. (Vgl. Hagen, J. / Stein, J. (Hrsg.) (2000), S. 1088 f.)
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den Auszahlungen ist. Es sind allerdings - bedingt durch die Fristentransformation - Situationen denk-bar in denen die Erfüllung obiger Bedingung gefährdet ist. Dies kann der Fall sein, wenn es zu einer unerwarteten Inanspruchnahme einer Rahmenkreditvereinbarung kommt oder
Großeinlagen abgezogen werden (sogenanntes Abrufrisiko). 108 Im Extremfall kann das Liquiditätsrisiko zum Bank Run führen. 109 Die ausreichende Zahlungsbereitschaft der KI wird durch die BaFin auf Grundlage des § 11 KWG überwacht. Die Liquiditätskennziffer, Quotient aus „verfügbaren Zahlungsmitteln“ zu „abrufbare Zahlungsverpflichtungen“, darf für das erste
Laufzeitband nicht unter 1 liegen. 110
Hinsichtlich des Umgangs mit Risiken (Risikomanagement) sind grundsätzlich vier Hauptstrategien (Risikovermeidung, Risikokompensation, Risikoreduktion und Risikoübernahme) denkbar (siehe vertiefend Anhang 3).
Das Problem im Umgang mit Risiken besteht aber vor allem in deren systematischer Komponente, welche nicht durch Diversifikation ausgeglichen werden kann. So betreffen beispielsweise Markt-zinsänderungen oder Konjunkturschwankungen gleichzeitig alle Banken, woraus sich eine Krise des Bankensystems entwickeln kann. Ein Beispiel ist die Weltwirtschaftskrise von 1929, sie führte in den USA zur Einführung des
Trennbankensystems. 111 In Deutschland brach damals die zweit-größte Bank, die Danat Bank -Darmstädter und Nationalbank - zusammen, woraufhin unter anderem 1934 das (Reichs-)
Kreditwesengesetz eingeführt wurde. 112
Im Weiteren Verlauf der Diplomarbeit werden nun Strukturen und Systeme von Banken betrachtet und thematisiert.
3. Bankensysteme
Dieses Kapitel wird Bankensysteme zunächst aus theoretischer Sicht betrachten. Daran anschließend erfolgt die Vorstellung verschiedener Arten von Bankensystemen.
3.1 Der Begriff Bankensystem
Der Begriff „System“ beschreibt aus allgemeiner systemtheoretischer Perspektive eine ‚Ordnung’
mehrerer Elemente, die konkrete Eigenschaften besitzen und zueinander in Beziehung stehen. 113
108 Vgl. Krumnow, J. / Gramlich, L. / Lange, T. / Dewner, T. (Hrsg.) (2002), Stichwort - Liquiditätsrisiko, S. 887.
109 Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber. M. (2007), S. 14.
110 Vgl. Grill, H. / Percynski, H. (2006), S. 534.
111 Vgl. Hagen, J. / Stein, J. (Hrsg.) (2000), S. 19.
112 Vgl. Ashauer, G. (1999), Das deutsche Kreditwesen, Stuttgart, S. 79 und S.98.
113 Vgl. Grochla, E. / Lehmann, H. / Fuchs, H. (1976), Einführung in die systemtheoretisch-kybernetisch orientierten Ansätze, in: Grochla, E. (Hrsg.), Organisationstheorie, 2. Teilband, Stuttgart, S. 532-541, S. 533.
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Dies trifft auf gesamtwirtschaftlicher Ebene auch auf die Banken zu. Man kann daher auch von einem Bankensystem sprechen. Die Elemente dieses Systems sind die Noten- und Zentralbank(en) sowie die Geschäftsbanken. Sie weisen entsprechend ihrer Ausprägung jeweils konkrete Eigen-schaften (z.B. als Universal- oder Spezialbank) auf und stehen miteinander in Beziehung.
Entsprechend der Einschätzung von Büschgen handelt es sich bei Bankensystemen in der Regel
um offene, künstlich geschaffene, reale sowie dynamische Systeme. 114
3.2 Arten von Bankensystemen
In den verschiedenen Staaten der Welt hat die Entwicklung der nationalen Bankensysteme, bedingt durch historische Einflüsse und/oder gesetzgebende Maßnahmen, einen unterschiedlichen
Verlauf genommen (ausführlichere Betrachtung in Kapitel 6). 115 Man differenziert heute primär zwischen Trennbanken-/Spezialbankensystemen versus Universalbankensystemen. Die sogenannten Universalbanken im engeren Sinne betreiben in der Regel sowohl das Wertpapierals auch das Einlage- und Kreditgeschäft, während von Spezialbanken im engeren Sinne lediglich eine Ge-schäftsart ausgeübt wird, entweder das Einlage- und Kreditgeschäft (Commercial
Banking) oder das Wertpapiergeschäft (Investment Banking). 116 Wenn die Universalbanken innerhalb des natio-nalen Bankensystems dominieren, spricht man von einem
Universalbankensystem, andernfalls liegt ein Spezialbanken-/Trennbankensystem vor. 117 Auch eine Unterscheidung in Marktorientierte versus Bankorientierte Finanzsysteme ist möglich. Marktorientierte Systeme sind durch eine Vielzahl von Anbietern gekennzeichnet, die einige wenige hochspezialisierte Dienstleistungen erbringen, welche sie am Markt absetzen können. Bei bankorientierten Finanzsystemen erfolgt die Erzeugung und Verwendung der
Leistungen größtenteils innerhalb - „in House“ - des Instituts. 118 Weiterhin ist eine Differenzierung in Planwirtschaftliche Bankensysteme versus Marktwirtschaftliche Bankensysteme möglich. Darunter wird die Ausgestaltung des Bankensystems determiniert durch die beiden Wirtschaftsordnungen „Zentralverwaltungswirtschaft“ bzw. „Marktwirt-
schaft“ verstanden. 119
114 Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 42 und S. 43.
115 Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 70 f.
116 Universalbank im weiteren Sinne: Bank, die universell tätig ist und jegliches Finanzgeschäft an jedem Ort und jederzeit betreibt. - Spezialbank im weiteren Sinne: Bank, die nur eine Finanzgeschäftsart an einem einzigen Ort betreibt. Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007d), Investment Banking und die Stabilität des Finanzsystems, in: Hockmann, H. / Thießen, F. (Hrsg.), Investment Banking, S. 61-68, S. 63.
117 Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007d), S. 63.
118 Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007d), S. 65 f.
119 Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 62 ff.
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Es wurden diverse Vergleichsstudien bezüglich unterschiedlicher Kriterien (Argumente der Diskussion im Anhang 4) zwischen Universal- und Spezialbankensystemen durchgeführt. Benston leitete 1994 auf Grundlage von empirischen Arbeiten die Aussage ab, Universalbanken könnten, bedingt durch ihr breiteres Leistungsspektrum, die volkswirtschaftlichen Risiken besser verarbeiten. Er stellte fest:
„ However, the existing evidence supports the view that universal banking serves to
enhance the efficient deployment of capital and to reduce agency costs.“ 120
Ob allerdings Universal- oder Spezialbanken besser für die Entwicklung der Volkswirtschaft seien, konnte er nicht feststellen. Gleichzeitig gäbe es keine Belege dafür, dass Universalbanken über kleinere Spezialbanken dominierten und diese aus dem Markt zudrängen versuchten. Eine abschließende Beurteilung hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit eines der beiden Systeme war
ihm allerdings, auf Grund zu weniger empirischer Arbeiten zu diesem Thema, nicht möglich. 121
4. Das deutsche Bankensystem
Das deutsche Bankensystem gliedert sich in das Zentralbanksystem und das Geschäftsbankensystem (siehe Abbildung 7). Zunächst wird das Zentralbanksystem beschrieben werden. Abbildung 7: Das deutsche Bankensystem
120 Benston, G. (1994), Universal Banking, in: The Journal of Economic Perspectives, Volume 8, No. 3, S.121-143, zitiert in: Hartmann-Wendel, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 24.
121 Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 25.
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4.1 Das Zentralbanksystem
Die Deutsche Bundesbank ist die nationale Zentralbank Deutschlands. 122 Ihr geht eine lange Geschichte voraus. Die erste deutsche Zentralbank war die am 1.1.1876 geschaffene Reichsbank. 123 Sie wurde im Zusammenhang mit der Einführung der einheitlichen Mark-Währung im 1871 ge-
gründeten Deutschen Reich errichtet. 124 Sie überstand das Ende der Goldwährung 1914, den ersten Weltkrieg 1914-1918, die Hyperinflation 1923 und den Nationalsozialismus / zweiten
Weltkrieg 1933/1939-1945. Sie wurde am 9.5.1945 geschlossen. 125 1948 wurde im zerrütteten Nachkriegs-deutschland eine Währungsreform durchgeführt, vor allem um die völlig entwertete Reichsmark durch die Deutsche Mark zu ersetzen. Dazu errichteten die Alliierten ein zweistufiges Zentral-banksystem nach dem Vorbild des Federal Reserve Systems der USA. An dessen Spitze stand die Bank deutscher Länder (BdL) und in den einzelnen Ländern (Bundesländern) wurden soge-nannte Landeszentralbanken (LZB) gegründet. Die BdL trat als Issuing Department auf und war für die Notenausgabe und Stabilität der neugeschaffenen Währung zuständig, während die LZBs (Banking Departments) als Zentralbanken fungierten. Die
1949 geschaffene Bundesrepublik hatte sich in Artikel 88 des Grundgesetzes 126 zur Errichtung einer eigenen Währungs- und Notenbank verpflichtet. Die Umsetzung erfolgte mit dem Bundesbank-Gesetz von 26.7.1957. Das zweistufige Zentralbankensystem wurde abgelöst und die BdL in die Deutsche Bundesbank umgewandelt. Die LZBs verloren ihre rechtliche
Selbstständigkeit und wurden Teil der Bundesbank. 127
Die Bundesbank hat ihren Sitz in Frankfurt/Main. Gemäß § 2 BBankG fungiert sie in der Rechts-form einer bundesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts. § 12 BBankG bestim-mt ihre Unabhängigkeit von Weisungen der Bundesregierung. Sie darf mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern diverse Geschäfte betreiben (§§ 19, 22 BBankG), so beispielsweise Nr. 1 die Gewährung von Darlehen gegen Sicherheiten sowie den Kauf und Verkauf von Forde-rungen, börsengängigen Wertpapieren und Edelmetallen am offenen Markt,
122 Vgl. Grill, H. / Perczynski, H. (2006), S. 42.
123 Vorläufer der Reichsbank war die Königliche Bank in Berlin (später: Preußische Bank). Viele der deutschen Banken hatten das Recht zur Notenausgabe (Papiergeld). 1871 gab es 33 Notenbanken - sie verzichteten allerdings
zusehends auf die Notenemission. (Vgl. Harlandt, H. (1994), S. 80.)
124 Das 1871 gegründete Deutsche Kaiserreich bestand aus 25 verbündeten Staaten. In diesem Gebiet kursierten anfänglich 119 verschiedene Münzen sowie ausländische Münzsorten; weiterhin gab es 56 einzelstaatliche Emissionen von Staatspapiergeld sowie 117 Sorten Banknoten. (Vgl. Deutsche Bundesbank (2006a), Die Deutsche
Bundesbank Aufgabenfelder, Rechtlicher Rahmen, Geschichte, Frankfurt, S. 14.)
125 Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 17 und S. 18 und Vgl. Deutsche Bundesbank (2006a), S. 14-23.
126 Grundgesetz: Artikel 88: „Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet.“
127 Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 18 f.
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Nr. 2 Annahme von Giroeinlagen, Nr. 3 Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen oder Nr. 4 den Einzug von Schecks, Lastschriften und Wechseln. Entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 1 KWG gilt die Bundes-bank nicht als Kreditinstitut im Sinne des KWGs. Bis 1999 war die
Bundesbank allein für die Währungsstabilität, Geldpolitik 128 und Notenausgabe zuständig. Unter ihrer Politik entwickelte sich die anfänglich schwache D-Mark zur zweitwichtigsten
Reservewährung der Welt. 129
Mit der Einführung der europäischen Währung „Euro“ in Deutschland - wurde die Bundesbank
integraler Bestandteil der Europäischen Systems der Zentralbanken 130 (ESZB) (§ 3 BBankG). Die Aufgaben der Bundesbank bestehen seitdem (1) in der Mitwirkung an der Aufgabenerfüllung im Rahmen des ESZB-Systems mit dem primären Ziel die Preisstabilität zu gewährleisten, (2) in der Verwaltung der Währungsreserven der Bundesrepublik und darin für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland zu sorgen (Sorgeauftrag) (§3 BBankG), (3) in der Befugnis zur Notenausgabe unter Beachtung des EZB Rechts (§ 14
BBankG) und (4) in der Zusammenarbeit mit der BaFin bei der Bankenaufsicht (§ 7 KWG). 131
4.2 Geschäftsbankensystem - Universalbanken
Das deutsche Geschäftsbankensystem setzt sich aus Universal- und Spezialbanken zusammen, wobei der Typ der Universalbank dominiert.
Die Ursache für die Entstehung des Universalbankensystems in Deutschland liegt in der
historisch bedingten engen Verknüpfung der Industrie mit den Banken. 132 Den Ausgangspunkt bildete die relativ spät einsetzende Industrialisierung Deutschlands. Weiterhin waren die jungen Industrie-unternehmen bereits starkem Wettbewerbsdruck und geringen Gewinnmargen ausgesetzt. Zudem konnten sie zur Finanzierung nicht auf ein kapitalkräftiges Bürgertum - wie es beispielsweise in Großbritannien der Fall war - zurückgreifen, sondern waren auf Banken angewiesen. Die Banken wurden damals meist auf Initiative von Privatbankiers (z.B. dem Berliner Delbrück) als Aktien-banken gegründet und waren von Beginn ihrer Geschäftstätigkeit an universell ausgerichtet. So war es möglich einen großen Kapitalgeber-/Investorenkreis (sowohl Anleger als auch Aktionäre) anzusprechen und den hohen und langfristigen Finanzierungsbedarf der Industrie (mittels Kredit oder den Wertpapiermarkt) zu befriedigen.
128 Elemente des geldpolitischen Instrumentariums sind Offenmarktgeschäfte, Ständige Fazilitäten, Mindestreservehaltung und Lender of last resort. Ihre Ausübung erfolgte bis zum 1.1.1999 individuell durch die jeweilige nationale Zentralbank - seitdem vom ESZB. (Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 40-46.)
129 Vgl. Deutsche Bundesbank (2006a), S. 31.
130 Das ESZB besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der EWWU-Mitgliedsländer. Es verfügt über folgende Organe: (1) EZB-Direktorium, (2) EZB-Rat und (3) Erweiterter Rat. (Vgl. Deutsche Bundesbank (2006a), S. 34 ff.)
131 Vgl. Grill, H. / Perczynski, H. (2006), S. 42 und S. 43.
132 Vgl. Eilenberger, G. (1997), Bankbetriebslehre, 7. Auflage, München, S. 30.
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Außerdem beteiligten sie sich mit den eingenommenen finanziellen Mitteln oftmals an Unternehmensgründungen (in Form von Unternehmensbeteili-gungen) und hielten ihre Anteile
bis die Unternehmen die Kapitalmarktreife erreicht hatten. 133 Als Vorbild derartiger Universalbanken gilt die, 1852 in Paris von den Brüder Issak und Emil Péreire gegründete, Société Générale du Crédit Mobilier. Dieses Institut sah seine Hauptaufgabe in der Finanzierung von Unternehmen. 134
Auch die Sparkassen und Genossenschaftsbanken betrieben in zunehmendem Maße sowohl das Einlage- und Kredit- als auch das Wertpapiergeschäft und entwickelten sich somit auch zu
Universalbanken. 135
Im Folgenden werden die drei großen deutschen Universalbankensektoren - Private Kreditbanken, öffentlich-rechtliche Banken sowie genossenschaftlich organisierte Banken -vorgestellt.
4.2.1 Privatwirtschaftlicher Bankensektor (Kreditbanken)
Unter der Gruppe der Kreditbanken erfasst die Deutsche Bundesbank, die Großbanken, die Regio-nal- und sonstigen Kreditbanken sowie die Zweigstellen ausländischer Banken. Die Banken dieser Gruppe sind privatrechtlich organisiert und verfolgen grundsätzlich das Ziel der Gewinnmaximie-rung. Es gibt kein gemeinsames Verbundsystem, vielmehr stehen die einzelnen privaten Banken, sowohl untereinander, als auch mit den KI der anderen Bankengruppen (öffentlich-rechtliche und genossenschaftliche KI), im Wettbewerb. Die Kreditbanken haben sich im Bundesverband deutscher Banken e.V. Berlin zur gemeinsamen Interessenvertretung zusammengeschlossen. 136
4.2.1.1 Großbanken
Die Großbanken stellen die bedeutendste Teilgruppe unter den Kreditbanken dar. Die folgenden Institute Deutsche Bank, Bayrische Hypo- und Vereinsbank, Dresdner Bank, Commerzbank und
die Deutsche Postbank werden darunter subsumiert (siehe Tabelle 1). 137
133 Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 71 f und Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 15.
134 Vgl. Kulischer, J. (1988), Allgemeine Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit, Band 11, S. 537 und
Vgl. Achterberg, E. (1957), Credit Mobilier, in: Knapps Enzyklopädisches Lexikon (2007), Artikel 5115, S. 1-4.
135 Vgl. Eilenberger, G. (1997), S. 30.
136 Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 63.
137 Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 30.
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Tabelle 1: Statistik der Großbanken
* Konzernabschluss nach US GAAP Quelle: Hoppenstedt (2006), Bankenjahrbuch 2007, Darmstadt, S. V32. ** Konzernabschluss nach IAS
Die Deutsche Bank, die Dresdner Bank und die Commerzbank gingen aus der Vielzahl von Akti-
enbanken 138 hervor, welche - auf Initiative von Privatbankiers - in den Anfängen der Industrialisierung Deutschlands (1830 bis 1890) die Finanzierung der Industrieunternehmen und des Eisen-
bahnbaus 139 (siehe Anhang 5) übernommen hatten. Durch Fusionen und Übernahmen (siehe auch Anhang 6) gelang es den Großbanken ihre Geschäftsbeziehungen und ihr Geschäftsstellennetz zu-nächst im Inland später auch im Ausland auszubauen. Zu ihrer Kundschaft zählten anfänglich vor allem die Großunternehmen und vermögende Privatpersonen, erst ab der zweiten Hälfte des
20. Jh. wandten sie sich verstärkt den privaten Haushalten (Standardkunden) zu. 140 Die aus der Fusion zweier Regionalbanken, der Bayerischen Vereinsbank mit der Bayerischen Hypotheken-und Wechselbank, hervorgegangene Bayrische Hypo- und Vereinsbank (mittlerweile von der Unicredito übernommen) wird seit 1999 von der Bundesbank ebenfalls als Großbank erfasst. Auch die Deutsche Postbank AG wird seit 2004 unter der Gruppe der Großbanken geführt. Sie entstand in Folge der Privatisierung der Bundespost und besteht seit 1.1.1995 in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Bis zu diesen Zeitpunkt erfüllte sie u.a. einen gesetzlichen Versorgungsauftrag dahingehend, die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit bestimmten Bankdienstleistungen (vor allem Einlagegeschäft und Girogeschäft (Zahlungsverkehr)) zu gewährleisten, insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Heute bietet die Postbank AG mit Hilfe des Vertriebsnetzes der Deutschen Post AG neben dem Einlagegeschäft und dem
138 Aktienbanken: Gründung meist auf Initiative von Privatbankiers. Ihnen gelang es das 5 bis 10 fache des Kapitals der Privatbankiers zu erreichen und so die riesigen Kapitalmengen für den Aufbau des Eisenbahnnetzes aufzubringen, die Finanzierung erfolgte primär durch Emission neuer Aktien und Schuldverschreibungen. Während
der Bankenkrisen (1857 und 1873) gab es zahlreiche Insolvenzen unter diesen Bankhäusern. (Vgl. Nipperdey, T. (1991), Deutsche Geschichte 1866-1918, S.265-267 und Vgl. Kulischer, J. (1988), S. 541.)
139 Eisenbahnbau: von 1835 bis 1855 Bau von 390 km pro Jahr, 1855 bis 1865 Bau von 600 km pro Jahr, 1870 waren von 359 an der Berliner Börse gehandelten Wertpapieren 177 Eisenbahnpapiere. (Vgl. Kulischer, J. (1988), S. 523.)
140 Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 98 f.
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Zahlungsver-kehr auch das Kreditgeschäft sowie Geschäfte im Wertpapierbereich an. 141 Sie betrieb laut Bankenstatistik im Jahr 2006 circa 6.486 Zweigstellen. 142 Die Großbanken firmieren heute in der Regel als Aktiengesellschaften und betreiben ein über
ganz Deutschland verteiltes Filialnetz. 143 Insbesondere die Deutsche Bank, Dresdner Bank und Com-merzbank sind zudem stark international ausgerichtet. Sie sind die führenden deutschen KI im Be-reich des Investment Bankings sowie im Konsortialkreditgeschäft. Weiterhin halten sie bedeutende Beteiligungen an Großunternehmen und gelten als die Hausbanken der großen
deutschen Kon-zerne. 144 Auch im Bereich des Auslands- und Wertpapiergeschäfts (Kapitel 5.3.2.3) sind sie die führenden Institute. Insgesamt trägt das Provisionsgeschäft (siehe Kapitel 5.3.3.2) bei ihnen deut-lich stärker zum Gesamtüberschuss bei, als dies bei den anderen Bankengruppen der Fall ist.
Die Großbanken sind gleichzeitig auch Allfinanz-Konzerne. Sie sind verbunden mit zahlreichen Spezialbanken, wie z.B. Bausparkassen, Hypothekenbanken und Kapitalanlagegesellschaften
sowie banknahen Unternehmen wie Versicherungen oder Factoringgesellschaften. 145
4.2.1.2 Regionalbanken und Sonstige Kreditbanken
Zur Gruppe der ‚Regionalbanken und sonstigen Kreditbanken’ zählen Regional, Lokal-, Haus-und Konzernbanken sowie seit 31.12.1998 die vormals eigenständige Gruppe der
Privatbankiers. 146
Viele der Regionalbanken entstanden, wie die heutigen Großbanken, in den Anfängen des Kaiserreiches und finanzierten ebenfalls die jungen Industrieunternehmen. Sie bieten alle Arten von Bankgeschäften an und streben vor allem nach Gewinnmaximierung. Allerdings sind sie lediglich regional (vor allem in Bayern, Südwestdeutschland und Norddeutschland) oder in Ballungsräumen vertreten. Die Regionalbanken unterhalten in der Regel ein Filialnetz in einem bestimmten geographischen Raum (wie z.B. die Südwestbank), während die Lokalbanken meist nur in wenigen Städten (z.B. Fürst Fugger Privatbank KG) vertreten sind. Neben Branchenbanken kann auch in Konzernbanken/Hausbanken (z.B. die VW Bank oder die BMW Bank) differenziert werden. 147 Sie unterstützen ihre Muttergesellschaften vor allem in der
141 Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 82-84.
142 Vgl. Deutsche Bundesbank (2007b), Bankenstatistik-Beiheft zum Monatsbericht 12/2007, S. 104, verfügbar: www.
bundesbank.de/download/volkswirtschaft/bankenstatistik/2007/bankenstatistik122007.pdf (Zugriff: 8.1.2008).
143 Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 80.
144 Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 30.
145 Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 101.
146 Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 81 und Vgl. Deutsche Bundesbank (2007c), Verzeichnis der Kreditinstitute 2007, Frankfurt, S. 1. Die Privatbankiers bildeten bis zum 31.12.1998 eine eigene Bankengruppe. Diese wurde allerdings
aufgelöst und die Privatbankiers der Gruppe der Regionalbanken und sonstigen Kreditbanken zugeordnet.
147 Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 82.
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Absatzpolitik/Absatz-finanzierung sowie im Bereich des Zahlungsverkehrs und
Liquiditätsmanagements. 148 Beispiele für typische Regionalbanken und sonstige Kreditbanken sind in Tabelle 2 aufgeführt.
Tabelle 2: Regionalbanken und sonstige Kreditbanken Beispiele
Der Gruppe der Regionalbanken und sonstigen Kreditbanken sind auch die Privatbankiers zuge-ordnet. 149 Die Privatbankiers sind die älteste Bankengruppe Deutschlands. Ihre Wurzeln liegen im 14. / 15. Jahrhundert (z.B. Fugger Bank) und sie bestimmten die Entwicklung des Finanzwesens bis in 19. Jahrhundert. Durch Geldwechselgeschäfte und den Fernhandel mit Waren in der Zeit des Mittelalters waren einige Kaufleute zu Vermögen gekommen, welches sie gegen Zinsen ausleihen konnten (siehe Kapitel 2.1). Sie finanzierten vor allem die Königsfamilien (Staat) und konnten sich damit ökonomischen sowie politischen Einfluss sichern. Der Finanzierung der Industrialisie-rung und des Eisenbahnbaus waren die Privatbankiers allerdings nicht gewachsen. Sie konnten die benötigten Kapitalmengen nicht allein aufbringen, beteiligten sich allerdings aktiv an der Grün-dung von Aktienbanken, mit deren Hilfe die
Finanzierung der Industrialisierung möglich wurde. 150
Privatbankiers firmieren sowohl als Personen- (OHG oder KG) als auch als Kapitalgesellschaften (meist als KGaA) und zeichnen sich durch eine lange Tradition und persönlichen Kontakt zu ihrer Kundschaft aus. Auf Grund des Universalbankcharakters ist es ihnen möglich, ihren Kunden eine hochwertige und umfassende Beratung aus einer Hand anzubieten, wodurch die Kundenbeziehung weiter gefestigt werden kann. Die meisten Privatbankiers unterhalten nur wenige Filialen und konzentrieren sich neben der universellen Geschäftsausrichtung auf
148 Vgl. Kemper, H. (2007), Autofinanzierung wird bei Volkswagen immer wichtiger, in: Freie Presse, 45. Jahrgang, 30./31.10.2007, S. 7 und Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 131.
149 Vgl. Deutsche Bundesbank (2007c), S. 1.
150 Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 107.
30
Spezialgeschäfte (z.B. Börsen-geschäft, Vermögensverwaltung, Außenhandel oder langfristige
Unternehmensfinanzierung). 151
4.2.1.3 Zweigstellen ausländischer Banken 152
Die Zahl der ausländischen Banken, mit einer Vertretung in Deutschland, erhöhte sich von 15 derartigen Instituten 1957 auf 138 Institute in 2006. Dies ist sowohl auf die Internationalisierung der Weltwirtschaft als auch auf die Harmonisierung des Finanzmarktes in Europa - bedingt durch die Niederlassungserleichterungen (wie beispielsweise den „Europäischen Pass“) - zurückzuführen. EG-Kreditinstitute dürfen auf Grund der gegenseitigen Anerkennung der Bankaufsichtsbehörden der EU-Staaten auch in jedem anderen Mitgliedsstaat die Bankleistungen anbieten, für
die sie in ihrem Heimatland zugelassen sind (§ 53b KWG). 153 Abbildung 8 illustriert, dass der „Auslandsanteil“ an der Gesamtbilanzsumme in Deutschland steigt. Abbildung 8: „Auslandsanteil“ an der Gesamtbilanzsumme
Prozentual ausgedrückt, betrug der Anteil der Bilanzsumme der Banken im Mehrheitsbesitz ausländischer Banken an der Gesamtbilanzsumme im Jahr 2000 1,87 %, während er 2006 bereits bei 8,8 % lag. Der Anstieg von 2004 zu 2005 ist dabei primär auf die Übernahme der Bayrischen Hypo- und Vereinsbank durch die italienische Unicredito zurückzuführen. Auch die deutschen Banken haben zahlreiche Auslandszweigstellen (2006: 309 Auslandszweigstellen und Neben-
zweigstellen) und Auslandstöchter (2006: 407 Auslandstöchter). 154 Die meisten Zweigstellen ausländischer Banken in Deutschland firmieren als AG, GmbH oder OHG. Ihr Geschäftsinteresse besteht nicht im Retail Banking - Standardgeschäft mit Privatkunden (Ausnahme: Unicredito), sondern vielmehr im Firmenkreditgeschäft - vor allem mit
151 Vgl. Büschgen, H. (1999), S. 82.
152 Entsprechend § 53 Abs. 1 KWG gilt die Erst-Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens, welches Bank-oder
Finanzdienstleistungen erbringt, als KI oder FDI. Unterhält das Unternehmen mehrere inländische Zweigstellen, gelten sie als ein Institut. (Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 31.)
153 Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 31.
154 Vgl. Deutsche Bundesbank (2007d), Bankstellenbericht 2007, S. 11-12, verfügbar: http://www.bundesbank.de/ download/bankenaufsicht/pdf/bankstellenbericht07.pdf (Zugriff: 13.12.2007).
Arbeit zitieren:
Andreas Mugler, 2008, Neue Wege für das deutsche Bankensystem, München, GRIN Verlag GmbH
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