INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS 2
1. EINLEITUNG 3
1.1 FRAGE- UND PROBLEMSTELLUNG 3
1.2 HINTERGRÜNDE ZUR ENTSTEHUNG FINANZIERUNGSPROBLEMATIK 4
1.3 BISHERIGE REFORMVERSUCHE 8
2. ALTERNATIVE KONZEPTE ZUR FINANZIERUNG DES GESUNDHEITSWESENS 10
2.1 BÜRGERVERSICHERUNG 11
2.2 KOPFPAUSCHALE/ SOLIDARISCHE GESUNDHEITSPRÄMIE 13
2.3 GEGENÜBERSTELLUNG UND BEWERTUNG DER KONZEPTE 15
3. DER GESUNDHEITSFOND ALS SYNTHESE? 19
3.1 BESCHREIBUNG DER STRUKTURMERKMALE 19
3.2 ELEMENTE AUS DEM KONZEPT BÜRGERVERSICHERUNG 22
3.3 ELEMENTE AUS DEM KONZEPT KOPFPAUSCHALE 23
3.4 FAZIT/ BEWERTUNG: GESUNDHEITSFONDS ALS SYNTHESE? 24
4. AUSBLICK 26
LITERATURVERZEICHNIS 27
ANHANG 30
2
1. EINLEITUNG
1.1 Frage- und Problemstellung
Mittlerweile 11% des deutschen BIP wird für Gesundheit ausgegeben. Das Gesundheitswesen ist damit nicht nur zu einer der größten und wichtigsten Industrien aufgestiegen, es beschäftigt - da der größte Anteil dieser Ausgaben (ca. 7% des BIP) über
die Sozialversicherung finanziert wird - auch zunehmend die politische Diskussion. So
deutlich über alle politische Lager hinweg Einigkeit bezüglich der immer größer werdenden Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung herrscht, so unterschiedlich die Auffassung von Konzepten zur Behebung dieser
Finanzierungsproblematik. Anfang 2003, vor der vorletzten Bundestagswahl, wurden diese Konzepte zu Stellvertretern des politischen Machtkampfes hochstilisiert: Bürgerversicherung vs. Kopfpauschale, SPD vs. CDU/CSU.
In der Zwischenzeit gab es zahlreiche Veränderungen im Gesundheitssystem, zuletzt das sog. GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG). Ein wesentlicher Bestandteil dessen ist der Gesundheitsfonds. Diese Arbeit versucht zu erörtern, ob die beiden Initial-Konzepte der heutigen Koalitionsparteien im Gesundheitsfonds ihre Synthese finden konnten, oder ob es
sich eher um den viel zitierten (faulen) "Gesundheitskompromiss" handelt.
Dabei steht nicht die Beschreibung der Entstehungsgeschichte im Vordergrund, sondern im
Wesentlichen eine Betrachtung der "Ergebnisse" der Finanzierungsthematik der GKV . Eine
knappe Einführung in die Hintergründe und den Kontext des deutschen Gesundheitswesens muss also ausreichen, ist aber zum Verständnis unterlässlich. In Anlehnung an die
Konstruktionselemente von Schäfer werden dann die generischen Konzepte der
Bürgerversicherung und Kopfpauschale beschrieben und analysiert. Anschließend wird der Gesundheitsfonds in analoger Struktur beschrieben, um so Elemente aus Bürgerverscherung und Kopfpauschale identifizieren und die Ausgangsfrage nach Synthese vs. Kompromiss beantworten zu können. Abschließen möchte ich mit einem Ausblick auf die weitere Entwicklung der politischen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen.
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3
1.2 Hintergründe zur Entstehung Finanzierungsproblematik
1.2.1 Motive zur Einführung einer sozialen Krankenversicherung
Um die aktuelle Problematik von Finanzierungs-, Organisationsstrukturen und politischer Situation verstehen zu können, bietet sich zunächst ein kurzer Blick in den "Rückspiegel" an: Die Einführung der ersten Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKVen) entstand im Grunde aus der Not heraus: gegen Ende des 19. Jahrhunderts hatte die Industrialisierung zu bisher nicht gekannter Konzentration in Städten, der Auflösung von traditionellen familiären, dörflichen und ständischen Zusammenhängen und damit zu massenhafter Armut geführt. Insbesondere das Krankheitsrisiko - immer weniger durch soziale Netze aufgefangen - bot
Zündstoff für soziale Konflikte und gefährdete die politische Stabilität. Um der unruhigen
Arbeiterschaft Zugeständnisse zu machen und das Herrschaftssystem zu stabilisieren, schuf Bismarck 1883 mit dem Gesetz über die Krankenversicherung eine erstaunlich moderne Sozialversicherung, deren wesentliche Strukturen (vgl. 1.2.4 - 1.2.5) noch heute Bestand
1.2.2 Organisation der GKV
Der Staat setzte die Rahmenbedingungen und überlies die Detailregelungen der Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten. Es wurde in der Organisation der
Sozialversicherungsträger differenziert nach regionalen (Allgemeinen Ortskrankenkassen), beruflichen (Innungs- und Betriebskrankenkassen) und statusbedingten Kriterien. Noch 1970 war die gesetzliche Krankenversicherung von 1.815 solch differenzierter Kassen organisiert. Der allmählich entstehende Kostendruck auf die Kassen stieß eine bis heute anhaltende Konsolidierung an. Aufgrund von verstärktem Zwang zur Wirtschaftlichkeit und der Erlaubnis zu kassenartenübergreifenden Fusionen - bisher gesetzlich nicht gestattet - werden ab
2009 voraussichtlich eine Vielzahl der heute noch 253 Kassen in weiteren Fusionen
aufgehen.
1.2.3 Finanzierung der GKV
Die seit Gründung in 1883 paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierte Krankenversicherung war für Arbeiter verpflichtend. Nur so konnte die angestrebte Solidarität zwischen niedrigen und etwas höheren Einkommen innerhalb der Arbeiterschaft (Leistungsfähigkeitsprinzip) sowie zwischen gesunden und kranken Personen
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(Bedarfsprinzip) sichergestellt werden. Das heutige System hat demgegenüber nur eine
kleine Änderung erfahren: um die Belastung der Lohnnebenkosten durch die GKV-Beiträge zu begrenzen, ist seit 1.7.2005 die "kleine Prämie" von 0,9% allein vom Arbeitnehmer zu
Die Finanzierung der Sozialversicherung musste im Umlageverfahren erfolgen, da zum Start
des GKV-Systems kein Kapitalstock zur Deckung der laufenden Gesundheitsausgaben bereit stand. Auch heute noch werden die monatlichen Beitragseinnahmen zur Deckung der laufenden Gesundheitsausgaben verwendet. Im Gegensatz dazu steht das Kapitaldeckungsverfahren der privaten Krankenversicherung (PKV), bei dem jeder
Versicherte in jüngeren Jahren Rückstellungen bildet, um die höheren Krankheitskosten im
1.2.4 Veränderte Voraussetzungen - Gründe für Finanzierungsproblematik
Das Bismarck'sche Sozialversicherungssystem gestaltete sich jahrzehntelang als tragfähig und konnte zu großen Teilen zum Aufbau der exzellenten Versorgungsstrukturen in Deutschland beitragen. Allerdings beruht das System auf gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die schon seit Jahren nicht mehr erfüllt sind. Da aber die wesentlichen Organisationsparameter des Bismarck'schen Systems bisher nicht an die veränderten Voraussetzungen angepasst wurden, steht das System heute vor seinem Kollaps (vgl. Abb.
Vollbeschäftigung und industrielle/kontinuierliche Arbeitsverhältnisse gehören der
Vergangenheit an. Die Reduktion der Beitragseinnahmen - aufgrund höherer Arbeitslosigkeit
und einer geringeren Quote sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter - stehen einer
unterproportionalen Reduktion der Leistungsempfänger gegenüber. Auch die kontinuierliche Reproduktion der Bevölkerung - vom wachsenden Bismarck-Staat
bis in die 1960er Jahre noch Realität - entfällt als notwendige Voraussetzung für ein umlagefinanziertes System. Der demographische Wandel, d. h. längere Lebenserwartung bei geringer Geburtenrate, hat doppelt problematische Auswirkungen auf das GKV-System: Erstens sind durch die geringe Geburtenrate die Anzahl der einzahlenden GKV-Mitglieder gesunken. Zweitens steigt gleichzeitig die Anzahl der alten Personen, die verhältnismäßig
hohe Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
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5
Die Entwicklung der GKV-Ausgaben auf Niveau der Lohnentwicklung fällt als wichtige
Voraussetzung ebenfalls weg. Die Kostenexplosion, der Anstieg der Gesundheitsausgaben über das Inflations- bzw. Lohnanstiegsniveau hinaus, gilt als weitere Ursache für das Finanzierungsproblem im GKV-System. Durch teure Innovationen (z.B. in der Medizintechnik) stiegen die Gesundheitsausgaben in einem Maße, mit dem die Lohnentwicklung und damit auch die Beitragseinnahmen nicht annähernd mithalten
Abb. 1-1 Finanzierungsproblematik GKV
1.2.5 Folgen: erhebliche Finanzierungslücke
Der Wegfall dieser drei Voraussetzungen hat zu einem Auseinanderdriften von GKV-Ausgaben und Beitragseinnahmen geführt, das in der Vergangenheit durch Kostendämpfungsmaßnahmen (insbesondere Leistungskürzungen) und
Gesundheitsreformen nur leicht eingedämmt werden konnte. Sollte sich nicht fundamental an Einnahme- und Ausgabensituation etwas ändern , ist mit einem Anstieg der
Deckungslücke bis 2030 auf über 60 bzw. 120 Mrd. EUR pro Jahr zu rechnen (vgl. Abb. 1-2).
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Abb. 1-2 Prognose Finanzierungsproblematik bis 2030
Ein solches Finanzierungsproblem der GKVen hätte dramatische Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: hohe Gesundheitsausgaben bzw. hohe GKV-Beiträge treiben über den Arbeitgeberanteil die Lohnnebenkosten, wodurch die Einstellungspolitik negativ beeinflusst wird und zu steigender Arbeitslosigkeit führt, die wiederum Beitragszahler aus dem System zieht und damit die Belastung auf bestehende Angestelltenverhältnisse überträgt, wodurch
letztlich wieder Druck auf den Arbeitsmarkt ausgeübt wird etc… Die Bezahlbarkeit des
GKV-Systems aufrechtzuerhalten, hat somit eine für Deutschland eminente Bedeutung.
1.2.6 Ziele der Reformpolitik
Entsprechend ist die nachhaltige Stabilisierung der GKV-Beitragssätze zentrales Ziel der Regierungskoalition. Dieses Ziel wird durch Steigerung von Effizienz und Effektivität des
impliziert und somit auch den Namen der letzten Gesundheitsreform (GKV-WSG) erklärt.
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1.3 Bisherige Reformversuche
Die Tendenz der Entwicklung wurde bereits in den 70er Jahren erkannt. Zwischen 1977 und 1983 wurde daher eine Reihe von Kostendämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Ein erstes gesamthaftes Reformvorhaben brachte der damalige Bundesminister für Arbeit und Soziales mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) im Jahre 1989 auf den Weg, gefolgt vom Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (GSG) in 1993. und dem Beitragsentlastungsgesetz in 1997. Wesentliche Elemente der Reformen waren
• Einschränkungen des Leistungsspektrums (z. B. Präventionsleistungen) • Mehr Selbstgestaltung bei den GKVen (Einführung von Wahlleistungen) • Erhöhung der Zuzahlungspflichten
Ebenfalls in 1997 startete das GKV-Neuordnungsgesetz (GKV-NOG), welches die Strukturen des GKV-Systems auf mehr Wettbewerb trimmen sollte. Durch die Bundestagswahl in 1998 und das daraufhin im Schnellverfahren in Kraft getretene GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (GKV-SolG) wurden viele der gerade erst verabschiedeten Neuerungen wieder zurückgenommen.
Weitere Gesetzte folgten, etwa das Gesundheitsreformgesetz 2000 (GRG 2000), das Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs oder das Fallpauschalengesetz. Wesentliche Elemente dieser Reformen waren • Festlegung einer generellen Teuerungsrate
• Stärkung der Kassen gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), u. a. Einführung von Integrierter Versorgung (Verträge an den KVen vorbei) • Neugestaltung des Risikostrukturausgleiches (Kopplung der Ausgleichszahlungen an Anzahl der eingeschriebenen Patienten in strukturierte Behandlungsprogramme )
und damit mehr Wettbewerb zwischen den Kassen
• Leistungsgerechte Vergütung im Krankenhaussektor und Verschiebung von stationären Leistungen in den ambulanten Sektor
Da keines der o. g. Gesetze die Finanzierungsproblematik respektive die Gefährdung des Sozialversicherungssystems ausreichend adressieren konnte (vgl. Abb. 1-3), wurde 2004 das GKV-Modernisierungsgesetz verabschiedet, um den Kassen weitere
Gestaltungsspielräume zu geben und im Gegenzug die Verwaltungsausgaben einzudämmen, was zeitweise gelang. Mit dem Ziel, langfristig und nachhaltig die Finanzierungsprobleme zu beseitigen, startete im April 2007 das GKV
Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), das u. a. die Finanzierung über den sog. Gesundheitsfonds vorsieht.
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Arbeit zitieren:
Martina Jansen, 2007, Der Gesundheitsfonds: Synthese zweier unvereinbarer Systeme?, München, GRIN Verlag GmbH
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