Islamic Banking I
Inhaltsverzeichnis
Abk rzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis. IV
1 Einleitung 1
1.1 Ausgangslage und Zielsetzung. 1
1.2 Abgrenzung und Aufbau der Thesis. 2
2 Grundlagen des Islamic Banking 3
2.1 Definition Islamic Banking. 3
2.2 Scharia 3
2.3 Schl sselprinzipien. 5
2.3.1 Riba 5
2.3.2 Gharar. 7
2.3.3 Maysir 8
2.3.4 Halal 8
3 Instrumente des Islamic Banking. 9
3.1 Kreditbasierte Instrumente. 9
3.1.1 Murabahah. 10
3.1.2 Qard Hasan 11
3.2 Kapitalbasierte Instrumente 11
3.2.1 Mudarabah. 12
3.2.2 Musharakah 13
3.3 Weitere Instrumente 14
3.3.1 Ijarah 14
3.3.2 Wadiah 15
3.3.3 Wakalah. 15
4 Potenzialanalyse f r Islamic Banking in Deutschland 16
4.1 Zahlen und Fakten zur Muslimischen Bev lkerung 16
4.2 Quantifizierung der Nachfrage. 18
4.3 Weiteres Marktpotential 19
4.4. Res mee 20
Islamic Banking II
5 Islamisches Finanzdienstleistungsangebot 21
5.1 Konten und Karten 21
5.1.1 Islamische Konten. 21
5.1.2 Islamische Zahlungsverkehrskarten. 22
5.2 Finanzierungen. 23
5.2.1 Islamische Konsumentenkredite 23
5.2.2 Islamische Baufinanzierungen. 23
5.3 Kapitalmarktanlagen. 24
5.3.1 Islamische Anleihen (Sukuk) 24
5.3.2 Islamische Aktienanlagen. 26
5.3.3 Islamische Investmentfonds 27
5.4 Islamische Versicherungen (Takaful) 28
6 Anforderungen an Anbieter von Islamic Banking. 32
6.1 Organisatorische Anforderungen 32
6.2 Scharia Board. 33
6.3 Vertrieb 35
6.3.1 Mitarbeiter 35
6.3.2 Vertriebsnetz. 35
6.3.3 Marketing 36
6.4. Risikomanagement 37
6.5 Weitere Anforderungen 41
7 Schlussbetrachtung 42
Glossar V
Literaturverzeichnis VI
Abkrzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
bzw. beziehungsweise
ca. circa
d.h. das heit
Diss. Dissertation
etc. et cetera
ff. folgende
ggfs. gegebenenfalls
Hrsg. Herausgeber
Kap. Kapitel
konven. konventionellen
kg Kilogramm
Mio. Millionen
Mrd. Milliarden
Nr. Nummer
o.O. Ohne Ortsangabe
o.S. Ohne Seitenangabe
o.V. Ohne Verfasser
p.a. per anno
S. Seite
SPV Special Purpose Vehicle
Univ. Universitt
z.B. zum Beispiel
zugel. zugelassene
Islamic Banking
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Instrumente des Islamic Banking
Abb. 2: Struktur des Murabahah Instruments
Abb. 3: Struktur des Mudarabah Instruments
Abb. 4: Struktur des Musharakah Instruments.
Abb. 5: Struktur des Ijarah Instruments.
Abb. 6: Wirtschaftsdaten der t rkischen Bev lkerung in Deutschland.
Abb. 7: Religiosit t der t rkischen Muslime in Deutschland
Abb. 8: Zusammenfassung der empirischen Ergebnisse
Abb. 9: Struktur eines Sukuk
Abb. 10: Takaful auf Mudarabah-Basis.
Abb 11: Risiken in "Islamic Windows"
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage und Zielsetzung
Islamic Banking ist zurzeit weltweit in aller Munde. Die Berichterstattung und die Anzahl der Konferenzen zu diesem Thema insbesondere in nicht muslimischen Lndern hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. 1 Dies resultiert zum einem aus den hohen Wachstumsraten von ca. 20% pro Jahr und zum anderem auf die geringe Ausschpfung bzw. Sttigung des Islamic Banking Marktes. 2
Damit einhergehend betreiben immer mehr internationale Banken wie HSBC, BNP Paribas und UBS im Nahen Osten und auch in Ihren Heimatlndern erfolgreich Islamic Banking. Gerade in Grobritannien und den USA werden sehr erfolgreich Islam kon-forme Finanzdienstleistungen an die dort lebende muslimische Bevlkerung abgesetzt. 3
Dagegen ist das vorhandene Marktpotenzial, welches die in Kontinentaleuropa lebende muslimische Minderheit bietet, noch weitestgehend unerschlossen, insbesondere in Deutschland. 4 Allerdings sind deutsche Banken und Finanzdienstleister, wie z.B. die Allianz oder die Deutsche Bank, auch im Islamic Banking aktiv, jedoch beschrnken sich die Aktivitten auf den Nahen Osten. 5 Dabei ergeben sich bei einer zielgerichteten Ansprache der Bedrfnisse der muslimischen Minderheit in Deutschland groe Wachstumsmglichkeiten fr Banken und Finanzdienstleister. 6
Ferner sind gerade die Banken und Finanzdienstleister in Deutschland aufgrund des starken Wettbewerbs im Privatkundengeschft auf der Suche nach neuen Mglichkeiten Marktanteile zu gewinnen bzw. zu halten. Daher wird verstrkt ber eine nischen- oder zielgruppenspezifische Angebotsstrategie versucht 7 , sich den Wnschen, ngsten und Bedrfnissen einer klar definierten Kundenschicht zuzuwenden um Wachstumspotenziale zu heben. 8
Somit sollte ein Islamic Banking Angebot im deutschen Privatkundenmarkt, aufgrund eines bisher fehlenden nischen- bzw. zielgruppenspezifischen Angebotes fr die ca. 3,4 Mio. Muslime in Deutschland, die Chance bieten fr die Banken und Finanzdienstleister signifikante Marktanteile zu gewinnen. 9
Doch ist dieses neue Geschftsfeld wirklich zukunftstrchtig, nach welchen Prinzipien funktioniert es, welche Besonderheiten mssen beachtet werden, welche Anforderungen
1 Vgl. Gassner / Wackerbeck (2007), S. 13.
2 Vgl. Wackerbeck (2006), S. 452.
3 Vgl. Gassner (2003), S. 732.
4 Vgl. Siddiqui (2007), S. 12
5 Vgl. Middendor (2008), S. 25.
6 Vgl. Siddiqui (2007), S. 12.
7 Vgl. Swoboda (2004), S. 41.
8 Vgl. Rauscher (2006), S. 20.
9 Vgl. Ashrati (2008), S. 1.
mssen erfllt werden damit eine erfolgreiche und profitable Etablierung im Markt erfolgen kann, und lohnt sich der Aufwand berhaupt? Diese und hnliche Fragen stellen sich, wenn Banken und Finanzdienstleister versuchen, die sich bietenden Chancen eines Islamic Banking Angebots realisieren zu wollen.
Die vorliegende Bachelor-Thesis verfolgt das Ziel, diese zuvor gestellten Fragen zu be-antworten, und ein Verstndnis fr die zugrunde liegende Philosophie des islamischen Finanzwesens zu schaffen.
1.2 Abgrenzung und Aufbau der Thesis
Die Thesis beleuchtet nur die Aspekte des Islamic Banking, die relevant fr die Themenstellung sind. Darber hinausgehende oder vertiefende Einblicke in die geschichtlichen, ethischen und moralischen Aspekte, verschiedene Interpretationen der rechtlichen Grundlagen des Islams und weiterfhrende islamische Finanzierungstechniken sind nicht Bestandteil dieser Thesis.
Generell werden in dieser Thesis um die Authentizitt zu erhalten und fr interessierte Leser die Zuordnung in weiterfhrender Literatur zu erleichterten, die arabischen Begriffe verwendet. Weiterhin wird der Begriff Islamic Banking, islamisches Finanzwesen oder hnliche Bezeichnungen nur im Bezug mit Scharia-Konformer Geschftsttigkeit verwandt.
Des Weiteren werden zur vereinfachten Lesbarkeit in dieser Thesis nicht stets die mnnliche und die weibliche Form von Begriffen und Personen verwandt, sondern immer nur eine Form.
Nach diesen einleitenden Worten und Hinweisen werden im Kapitel 2 die wichtigsten Begriffe definiert und erlutert. Weiterhin werden die Besonderheiten und grundstzlichen Prinzipien des Islamic Banking aufgezeigt. Darauf aufbauend werden im Kapitel 3 die speziell entwickelten Instrumente bzw. Techniken des islamischen Finanzwesens vorgestellt. Nach Erluterung dieser wichtigen Grundlagen wird im daran anschlieenden Kapitel 4 aufgezeigt, welches Marktpotenzial in Deutschland besteht und welche Wnsche und Bedrfnisse in Finanzangelegenheiten die muslimische Minderheit in Deutschland hat.
Anschlieend wird in den Kapiteln 5 und 6 aufgezeigt, wie das Produktangebot ausgestaltet werden muss und welche Anforderungen auf den Anbieter eines Islamic Banking Angebots zukommen. Insbesondere in Fragen der Organisation, des Vertriebs und des Risikomanagements. Abschlieend wird im Kapitel 7 ein Fazit ber die zentrale Fragestellung der Thesis nach der Zukunftstrchtigkeit von Islamic Banking in Deutsch- land gezogen.
2 Grundlagen des Islamic Banking
Im folgenden Teil wird das Konzept des Islamic Banking erlutert und definiert. Weiterhin werden die zentralen Begriffe, Rechtsgrundlagen und Schlsselelemente des Islamic Banking erlutert und charakterisiert.
2.1 Definition Islamic Banking
Islamic Banking umfasst jede Form von Finanzdienstleistungen, die im Einklang mit der Scharia stehen. 10 Das bedeutet die Verbote Riba, Gharar und Maysir werden bercksichtigt respektive eingehalten. Dabei basiert Islamic Banking auf dem Prinzip von Kooperation und Verantwortung. In allen geschftlichen Aktivitten mssen die ethisch moralischen Normen des islamischen Rechts beachtet werden. Damit werden im Islamic Banking die moralischen, ethischen und sozialen Belange auf gleiche Ebene mit den finanziellen Belangen gestellt. 11
Insbesondere die Prinzipien der Risiko-, Gewinn- und Verlustteilung sind als elementar im islamischen Finanzwesen anzusehen und zu beachten. 12 Die gettigten Investitionen mssen sich in dem genau definierten Bereich des Erlaubten bewegen. Dieser Bereich wird im islamischen mit Halal bezeichnet und stellt den Kern der ethischen Grundstze des Islams dar. 13
Nur wenn dieses Grundstze und Prinzipien eingehalten sind, handelt es sich um ein Scharia-Konformes Islamic Banking, das dann entsprechend von glubigen Muslimen genutzt werden darf.
2.2 Scharia
Im Rahmen des Islamic Banking taucht immer wieder der Begriff Scharia auf. Ebenso wird immer von Scharia-Konformen Produkten gesprochen. 14 Da die Scharia das zentrale Rechtselement in der Muslimischen Gesellschaftsordnung darstellt, und somit auch das Finanzwesen betrifft, wird dieses im Folgenden nher betrachtet.
Die Scharia ist das islamische Recht, wobei der Begriff wesentlich weiter gefasst wird als unser westlicher Rechtsbegriff 15 . In der Scharia werden alle Belange des Menschen, sowohl private als auch ffentliche, geregelt. So umfasst die Scharia Regelungen und Vorschriften zur Krperhygiene, zum Handels-, Familien- und Strafrecht. Weiterhin wird ein familirer und religiser Verhaltenskodex vorgeben. 16
10 Vgl. Schnemann (2007), S. 10.
11 Vgl. Altundag / Haldi (2005), S. 23-26.
12 Vgl. Iqbal (2007), S. 24-25.
13 Vgl. Altundag / Haldi (2005), S. 23-25.
14 Vgl. Altundag / Haldi (2005), S. 34.
15 Vgl. Stoll (1991), S. 10.
16 Vgl. Arbeitskreis Religion und Menschenrechte (2008), o.S..
Dabei speist sich die Scharia aus zwei primren Rechtsquellen, dem Koran und die Sunna. Der Koran ist das heilige Buch im Islam. 17 Nach muslimischer berzeugung enthlt der Koran das Wort Gottes, welches der Prophet Mohammed durch den Erzengel Gabriel empfangen und niedergeschrieben hat. 18 Bei der Sunna handelt es sich um Taten und Aussprche von Mohammed, die seine Anhnger nach seinem Tod zusammengefasst und niedergeschrieben haben. 19
Weiterhin besteht die Scharia noch aus zwei weiteren sekundren Rechtsquellen, der Ijma und der Qiyas. 20
Ijma bedeutet soviel wie Konsens und ist die bereinstimmung aller islamischen Rechtsgelehrten in einer Rechtsfrage, die nicht aus den primren Rechtsquellen geklrt werden konnte. Dafr mssen alle Rechtsgelehrten bereinstimmend die gleiche Meinung ausdrcklich und unwiderruflich vertreten. Dann ist der Konsens auf Dauer verpflichtend und unwiderruflich. 21
Qiyas bedeutet in der islamischen Rechtswissenschaft soviel wie Analogie bzw. Analogieschluss. 22 Dabei wird fr einen zu regelnden Sachverhalt in den vorhandenen Rechtsquellen nach Vorschriften, die fr hnliche Sachverhalte formuliert wurden, gesucht. 23 Diese werden dann entsprechend modifiziert und bertragen auf den zu regelnden Sachverhalt. 24
Anzumerken ist, dass im Islam wie in vielen anderen Religionen auch, verschiedene Rechtsstrmungen existieren, die die Scharia und somit die Rechtsquellen unterschiedlich beurteilen, interpretieren und anwenden respektive auslegen. Somit existiert kein einheitlicher Rechtsrahmen im Islam, da je nachdem welcher Rechtsstrmung die Rechtsgelehrten angehren bzw. welche Rechtstrmung in Entscheidungsgremien berwiegt, unterschiedliche oder widersprechende Entscheidungen zu gleichen Sachverhalten entstehen knnen. 25 Auf diese Problematik wird im weiteren Verlauf der Arbeit noch detaillierter eingegangen.
Aus den Rechtsquellen der Scharia leitet sich fr das islamische Finanzwesen das elementare Prinzip der Gewinn- und Verlustteilung ab. Das eingesetzte Kapital soll nicht nur als Kapitalanlage gesehen werden, die einen mglichst hohen Gewinn erzielt, sondern auch dem Gemeinwohl, z.B. in Form von Infrastrukturmanahmen dienen. 26
17 Vgl. Afzal (2001), S. 9.
18 Vgl. Altundag / Haldi (2005), S. 36.
19 Vgl. von Pock (2007), S. 23.
20 Vgl. Bergmann (2008), S. 27.
21 Vgl. Nienhaus (1982), S. 80-84.
22 Vgl. Farah (2003), S. 193.
23 Vgl. Nienhaus (1982), S. 83.
24 Vgl. Bergmann (2008), S. 28.
25 Vgl. Altundag / Haldi (2005), S. 39-43.
26 Vgl. Bergmann (2008), S. 38.
Ferner sollen die Geschftspartner gegenseitig von der Zusammenarbeit profitieren und nicht nur auf Kosten der einen Seite Gewinn erwirtschaften. 27 Dieser Geist bzw. diese Denkweise der Scharia ist auch fr Banken von Bedeutung, da auch sie angehalten sind, mit ihren Kunden die Geschftsbeziehung gemeinsam und kooperativ zu gestalten und somit Risiken, Gewinne und Verluste aus den Geschften zu teilen. 28
Der weitere ethisch-moralische Werterahmen fr das Finanzwesen lsst sich aus der Scharia an vier charakteristischen Elementen bzw. Verboten ableiten. Bei diesen Elementen handelt es sich um Riba, Gharar, Maysir und Halal, die zugleich deutlich die Unterschiede zum westlichen Finanzsystem aufzeigen. 29
2.3 Schlsselprinzipien
2.3.1 Riba
Riba kann mit Zins, Zunahme oder Wucher bersetzt werden, 30 und ist im Islamischen Finanzwesen ausdrcklich verboten. Dabei ist es nach gngiger Rechtsauffassung unerheblich ob es sich um Wucherzinsen oder eine normale Zinszahlung handelt, beides ist strikt verboten. 31
Das strikte Riba-Verbot wird zu einem aus dem Koran abgeleitet. Dort heit es in der Sure 2 Vers 275:
Die den Zins verzehren, stehen nicht anders da, als der, den der Satan mit einem Griff niederschlgt. Denn sie sagen: Handel und Zinsnahme sind gleich. Gott aber hat den Handel erlaubt und die Zinsnahme verboten. Wenn zu jemandem Mahnung von seinem Herrn kommt und er dann aufhrt, dann gehrt ihm, was vorausgegangen ist. Seine Sache steht bei Gott. Die es aber wieder tun, das sind die Gefhrten des Feuers. Ewig sind sie darin. 32
Damit ist - wenn auch martialisch ausgedrckt - klar, Zinsnahme ist strikt untersagt und Gewinne aus Handelsttigkeiten werden fundamental anders beurteilt als Gewinne aus dem Verleih von Geld. Somit bezieht sich das Riba-Verbot nur auf den Geldzins, andere Zinsarten wie zum Beispiel Mietzins oder Handelsgewinne sind nicht verboten. 33
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Zinsen auf Darlehen oder Zinsen fr Einlagen verboten sind, und somit den zentralen Unterschied zum westlichen Finanzsystem dar-
27 Vgl.Altundag / Haldi (2005), S. 24.
28 Vgl. Khan (2005), S. 136.
29 Vgl. Gassner / Wackerbeck (2007), S. 25.
30 Vgl. Stoll (1991), S. 11.
31 Vgl. Hamidullah (1991), S. 200.
32 Zirker (2007), S. 40.
33 Vgl. Gassner / Wackerbeck (2007), S. 29.
stellen, 34 in dem Zinsen die zentrale Rolle zur Stabilisierung und Regulierung der Wirtschaftssysteme spielen. 35
Zum anderen lsst sich das Riba-Verbot noch spezifischer aus der Sunna ableiten und weiter unterscheiden. 36 In der Sunna wird nach Riba Al-Nassiah und Riba al-Fadl unterschieden. 37
Unter Riba Al-Nassiah fllt im Wesentlichen das Zinsverbot beim Geldverleih bzw. das Zinsverbot das aus dem Koran abgeleitet wird, ergnzend kommen weitere Verbote hinzu wie das Verbot der Koppelung eines Kreditvertrages mit der Verpflichtung zur Abnahme von bestimmten Gtern. Ferner ist dort das Verbot fr die Berechnung von Verzugszinsen bei Zahlungsverzug aufgefhrt. 38
Riba al-Fadl bezieht sich auf Riba beim Tausch von Gtern und soll gewhrleisten, dass keine Form von Riba in Tauschgeschften entstehen kann. 39 Riba al-Fadl wird aus folgendem Ausspruch des Propheten Mohammed abgeleitet:
Gold fr Gold, Silber fr Silber, Weizen fr Weizen, Gerste fr Gerste, Datteln fr Datteln, Salz fr Salz, (und zwar) dasselbe fr dasselbe, Gleiches fr Gleiches, Zug um Zug, wenn diese Arten aber verschieden sind, so verkauft sie, wie ihr wollt, wenn es (nur) Zug um Zug geschieht. 40
Somit ist es zum Beispiel verboten, heute 100 kg Weizen gegen 200 kg Weizen, also mit 100% Aufschlag, in einem halben Jahr zu tauschen. 41 Dagegen ist der Austausch gleicher Gter mit gleicher Quantitt aber unterschiedlicher Qualitten erlaubt. 42
Nach heutiger Rechtsauffassung gilt das Riba al-Fadl Verbot nicht nur mehr fr Gter oder Waren, die in frherer Zeit als Zahlungsmittel, wie vorstehend aufgefhrt, dienten, sondern auch fr den Tausch von Whrungen bzw. Geldmitteln heutiger Zeit. 43
Es bleibt festzuhalten, das Riba weit mehr als nur das Zinsverbot darstellt. Sondern eine Vielzahl von Verboten und Regelungen enthlt, die im Zusammenhang mit Handel und Verschuldung stehen. 44 Aufgrund des Riba-Verbots besteht im Islamic Banking die Herausforderung, die Produkte und Finanztransaktionen so zu gestalten dass diese Ribafrei sind und damit die Scharia-Konformitt gewhrleistet wird. 45
34 Vgl. Lewis / Algaoud (2001), S. 28.
35 Vgl. Gischler / Herz / Menkhoff (2005), S. 42.
36 Vgl. Gassner / Wackerbeck (2007), S. 27.
37 Vgl. Stoll (1991), S. 11.
38 Vgl. Bergmann (2008), S. 33.
39 Vgl. Gassner / Wackerbeck (2007), S. 27.
40 Nienhaus (1982), S. 208.
41 Vgl. Nienhaus (1982), S. 208.
42 Vgl. Stoll (1991), S. 14.
43 Vgl. Wackerbeck / Gassner (2007), S. 28.
44 Vgl. Ahmad (1981), S. 13.
45 Vgl. Bergmann (2008), S. 34.
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Bjoern Quast, 2008, Islamic Banking - Ein zukunftsträchtiges Geschäftsfeld für Banken im deutschen Privatkundenmarkt ?, München, GRIN Verlag GmbH
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