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Udo Rosowski - Rauchwarnmelder in Wohnungen insbes. nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Abkürzungsverzeichnis
AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren AG Amtsgericht Beschl. Beschluss BGB Bürgerliches Gesetzbuch BVerwG Bundesverwaltungsgericht CE Europäisches Konformitätskennzeichen DFV Deutscher Feuerwehrverband e.V. DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ebd. ebenda EV Eigentümerversammlung GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Gl-Nr. Gliederungs-Nummer GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt GVOBl Gesetz- und Verordnungsblatt HBauO Hamburgische Bauordnung HBO Hessische Bauordnung LBO Landesbauordnung LBauO Landesbauordnung MBO Musterbauordnung NJW Neue Juristische Wochenschrift NVwZ-RR Neue Verwaltungszeitung M-V Mecklenburg-Vorpommern ThürBO Thüringer Bauordnung vfdb Verein zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V. WEG Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungseigentümergemeinschaft VdS VdS Schadenverhütung GmbH ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
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Udo Rosowski - Rauchwarnmelder in Wohnungen insbes. nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. 2
Inhaltsverzeichnis 3
Zusammenfassung 5
Einleitung. 6
Ausgangssituation 7
Rauchwarnmelder grundsätzlich sinnvoll 9
Was sind Rauchwarnmelder. 11
Rauchschutzkampagnen 13
Forum Brandrauchprävention 13
Verwendung von Rauchmeldern ohne gesetzlichen Zwang 16
Rechtliche Verpflichtung in einigen Bundesländern. 18
Rechtsgrundlagen. 19
Auswertung der gesetzlichen Vorgaben. 22
Anforderungen an Rauchwarnmelder. 24
Anerkannte Regeln der Technik und DIN-Normen. 25
Mindeststandards für Rauchwarnmelder. 30
Produktnorm DIN 14604 für Rauchwarnmelder. 30
Anwendungsnorm DIN 14676 für Rauchwarnmelder 31
Rauchmelder sind keine Bauprodukte 36
Rauchwarnmelder im Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? 39
Einsatz von Rauchwarnmeldern im WEG-Recht: Gemeinschaftseigentum oder
Sondereigentum ? 39
Rechtssichere Dokumentation der jährliche Wartung. 43
Wegfall des Versicherungsschutzes. 44
Rauchwarnmelder als Modernisierungsmaßnahme nach WEG 47
Herrschende juristische Meinung 50
Brandschutzeinrichtungen sind behördlich in der LBO vorgeschrieben 53
Sonderfall : WEG und Vermietung an wechselnde Mieter 54
Rauchmelderpflicht entwickelt wirtschaftliche Dimensionen 55
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Weitere Aspekte 57
Fazit. 59
Quellen : 60
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Zusammenfassung
Nach der Aufnahme einer Einbauverpflichtung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen in die Landesbauordnungen einiger Bundesländern flammt vor allem in Objekten nach dem Wohnungseigentumsgesetz die Diskussion auf, ob die Rauchwarnmelder in den Wohnungen zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum zählen.
Die bisherigen Auslegungen sind nach Auffassung des Autors nicht haltbar. Die zur Begründung des Gemeinschaftseigentums angeführten Argumente sind nicht stichhaltig und widerlegbar. Rauchmelder sind keine Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des WEG und dienen nicht dem Brandschutz. Die Rauchmelder in den Wohnungen gehören zum Sondereigentum des Eigentümers und der Einbau unterliegt nicht der gemeinschaftlichen Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft.
Eine gesetzliche Regelung, wonach nur VdS- und DIN-geprüfte Rauchmelder installiert werden dürfen, besteht nicht.
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Einleitung
„Nach dem verheerenden Wohnungsbrand in Lübeck in der Nacht zum 15.02.2009, bei der eine Frau und zwei Kinder starben, sind in der Nacht des 24.02.2009 in Moers (NRW) erneut eine Frau und drei kleine Kinder bei einem Brand ums Leben gekommen. Der Familienvater rettete sich durch einen Sprung aus dem Fenster der Dachgeschosswohnung und erlitt leichte Verletzungen. Die 34-jährige Mutter und ihre drei Kinder im Alter von einem, drei und fünf Jahren verstarben an einer Rauchgasvergiftung und konnten nur noch tot geborgen werden. Die Ursache für das Feuer ist noch unklar. 1
Einen Rauchmelder, der die Familie hätte rechtzeitig warnen können, gab es in der Wohnung nicht.“ 2
Presseartikel wie der Eingangs erwähnte schrecken die Bürger immer wieder auf und verdeutlichen, dass auch in der heutigen Zeit immer noch tragische Unglücke geschehen können. Es ist um so tragischer, wenn die Folgen eines Brandes durch einfache Mittel hätten vermieden oder doch erheblich reduziert werden können. Solche und andere Artikel werden aber auch willkommen aufgegriffen, um die Verbreitung von Rauchwarnmeldern in privaten Wohnungen zu fördern, insbesondere in den Bundesländern, die in ihren Landesbauordnungen eine Rachmelderpflicht vorschreiben.
1 vgl. u.a.: Pressebericht der Polizei Lübeck;
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/52865/1352968/feuerwehr_luebeck
2 Anmerkung des Brandschutzforums unter http://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-
news.html?&tx_ttnews[tt_news]=144&tx_ttnews[backPid]=182&cHash=e05d1ee784
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Ausgangssituation
Gerade in letzter Zeit und pünktlich zu den jährlichen Eigentümerversammlungen von Objekten nach den WEG 3 wird das Thema von den Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften aufgegriffen. Auf den Tagesordnungen für die Eigentümerversammlungen finden sich dann exemplarisch folgende Tagesordnungspunkte:
Beigefügt sind dann in der Regel neben dem Angebot eine Produktbeschreibung für Rauchwarnmelder sowie ggf. weitere Dokumentationen von Dachverbänden der Wohnungswirtschaft o.ä., mit dem die Einbauverpflichtung und die Zuständigkeit der WEG belegt werden soll.
3 Wohnungseigentümergesetz (WEG)
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Beabsichtigt ist ein Mehrheitsbeschluss der WEG, in dem nicht nur der Einbau für alle Wohnungen kollektiv beschlossen wird sondern auch noch die angeblich zwingend erforderliche Wartung der Rauchwarnmelder durch die Installationsfirma beauftragt wird.
Teilweise werden die Hinweise ergänzt mit einem Hinweis auf die Änderung des WEG-Gesetzes, wonach der Einbau der Beschlussfassung der Eigentümerversammlung zwingend unterliegt.
Diese verschiedenen Rechtsauffassungen sowie deren Hintergründe sollen nachstehend untersucht und rechtlich eingeordnet werden.
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Rauchwarnmelder grundsätzlich sinnvoll
Rund 230.000-mal jährlich brennt es in deutschen Haushalten. Die erschreckende Bilanz: Mehr als 6.000 Schwerverletzte und fast 500 Tote allein 2006. Beim Verlassen der Wohnung noch eingeschaltete Bügeleisen oder Herdplatten, überlastete Mehrfach-Steckdosen, durchgeschmorte Kabel, vergessene Kerzen im Wohnraum - die Ursachen sind zahlreich. Was viele Menschen nicht wissen: Ein Brand wird nicht erst mit dem offenen Feuer gefährlich. Die meisten Opfer sterben an einer Rauchvergiftung.
Ganz besonders gefährlich ist das, wenn ein Brand mitten in der Nacht ausbricht. Durch das Rauchgas ersticken die Menschen im Schlaf - ohne überhaupt wach zu 4 ) werden. (Provinzial-Versicherung
Nach Angaben des Forums Brandschutzprävention sterben in Deutschland jährlich 600 Menschen an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus. 5 Auch die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) weist darauf hin, dass sich zudem die meisten Brände in der Nacht ereignen. Demzufolge sind auch die meisten Brandopfer bei nächtlichen Ereignissen zu beklagen.
Rauchmelder können da Leben retten - der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt die Wohnungsinsassen auch im Schlaf rechtzeitig vor der Rauchgasgefahr und verschafft Ihnen die Möglichkeit, sich und die Angehörigen in Sicherheit bringen zu können.
Die Gründe, Wohnungen aber auch andere Gebäude, Gebäudeteile oder Einrichtungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind daher tatsächlich überzeugend und nicht von der Hand zu weisen.
4 http://www.provinzial.com/web/export/sites/pvr/_resources/download_galerien/pdf/rauchmelder.pdf
5 http://www.rauchmelder-lebensretter.de/mieter.html
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Gewerblich genutzte Objekte sind von der aktuellen Diskussion nicht betroffen. Hier gibt es schon seit langem rechtliche Grundlagen zum Brandschutz und Arbeitsschutz.
Durch die Installation von Rauchwarnmeldern wird mit einfachen Mitteln und auf preisgünstige Art und Weise der Schutz der Haushaltsangehörigen vor diesen Brandfolgen um ein vielfaches gesteigert.
Die Installation von Rauchwarnmeldern ist daher unter dem Gesichtspunkt des Personen- und Lebensschutzes uneingeschränkt zu empfehlen.
6 Quelle: ista / www.rll-insiders.de (ohne Jahresangabe)
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Was sind Rauchwarnmelder
Das Forum Brandschutzprävention de Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) 7 definiert Rauchmelder wie folgt: Brandmelder, der beim Vorhandensein einer bestimmten Rauchgasdichte selbsttätig eine Rauchmeldung abgibt 8
Die Definition ist in sich widersprüchlich. Der Melder wird in der Definition bereits als Brandmelder bezeichnet. Nach der Erläuterung wird mit dem Melder allerdings die Rauchgasdichte gemessen. Rauchgas kann jedoch entstehen, ohne dass ein Brand (offenes Feuer) ausgebrochen sein muss, zum Beispiel durch schwelende Kabel bei Überhitzung etc. Dieser Schwelrauch ist ebenso tödlich wie Brandrauch. Rauch im weitesten Sinne entsteht somit auch ohne bzw. vor einem Brand. Somit ist ein Rauch(warn)melder begrifflich kein Brandmelder.
Die zur Zeit (2007) gängigsten Rauchwarnmelder 9 ( auch Heimrauchmelder, Rauchmelder oder auch w.o. fälschlicherweise Brandmelder genannt) sind die optischen bzw. photoelektrischen Rauchmelder.
Diese arbeiten nach dem Streulichtverfahren (Tyndall-Effekt): Klare Luft reflektiert praktisch kein Licht. Befinden sich aber Rauchpartikel in der Luft und gelangen in die optische Kammer des Rauchmelders, so wird ein von einer Infrarotdiode (LED) ausgesandter Prüf-Lichtstrahl an den Rauchpartikeln gestreut. Ein Teil dieses Streulichtes fällt dann auf einen lichtempfindlichen Sensor (Fotodiode), der nicht direkt vom Lichtstrahl beleuchtet wird, und der Rauchmelder spricht an. Ohne (Rauch-) Partikel in der Luft kann der Prüf-Lichtstrahl die Fotodiode nicht erreichen, die Beleuchtung des Sensors durch von den Gehäusewänden reflektiertes Licht der Leuchtdiode oder von außen eindringendes Fremdlicht wird durch das Labyrinth aus schwarzem, nicht reflektierendem Material verhindert. Optische Rauchmelder werden
7 www.vfdb.de
8 http://www.vfdb.de/index.php?content=ctiflexikon&c_op=4&c_lang=GE&c_id=333
9 vgl.: Wikipedia
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bevorzugt angewendet, wenn mit vorwiegend kaltem Rauch bei Brandausbruch (Schwelbrand) zu rechnen ist.
Bei einem Lasermelder wird statt einer einfachen Leuchtdiode (LED) mit einer sehr hellen Laserdiode gearbeitet. Dieses System erkennt schon geringste Partikel-Einstreuungen.
Rauchwarnmelder reagieren mit Fotolinsen und Leuchtdioden somit schon auf die kleinste Rauchentwicklung und wecken mit einem extrem lauten Alarmton die Wohnungsinsassen selbst aus dem Tiefschlaf.
Sie sind keine Brandmelder, die an Brandmeldeanlagen angeschaltet werden können, wenn sie auch manchmal untereinander vernetzt sind. Sie dürfen auch nicht als Ersatz für Brandmeldeanlagen verwendet werden. Im Gegensatz zu den Brandmeldern, die über Brandmeldeanlagen Brandausbrüche an die Feuerwehren melden sollen, haben die Rauchwarnmelder die vorrangige Aufgabe, Personen, die sich in Räumen aufhalten, vor Rauch und etwaigen Bränden zu warnen. Besonders schlafende Personen sind gefährdet, einen Brand nicht im Anfangsstadium zu bemerken und dadurch leicht zu Schaden kommen können.
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Rauchschutzkampagnen
Auch wenn die Berichterstattung gerade über Brandunglücke dem Gefühl nach in letzter Zeit zunimmt, hat es diese Unglücke doch immer schon gegeben. Die erhebliche Zahl an Toten oder Verletzten 10 durch oder im Zusammenhang mit Feuer hat im Jahr 2000 zunächst zur Gründung der Arbeitsgruppe Heimrauchmelder im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZWEI) geführt. Hieraus hat sich sehr schnell als Nachfolger das ‚Forum Brandrauchprävention’ in der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) entwickelt, das die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" betreibt.
Forum Brandrauchprävention
Mitglieder des Forums Brandrauchprävention sind führende Dachverbände der Feuerwehr, der Schornsteinfeger, der Versicherungswirtschaft und der Industrie sowie Hersteller und Dienstleister.
Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) ist nach eigenen Worten als Schnittstelle zwischen Industrie und Feuerwehr hervorragend geeignet, die Motivation der Rauchmelder-Kampagne mit kreativem Einfluss von Seiten der Feuerwehren und Brandschutz-Experten zu unterstützen. 11
Mitglieder bzw. Initiatoren des Forums sind:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ZVEI - Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. Bundesverband der Hersteller und Errichter von Sicherheitssystemen Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)
10 die Zahl der Toten und Verletzten im Referenzzeitraum bis 2000 konnte nicht ermittelt werden
11 http://www.rauchmelder-lebensretter.de/brandrauchpraevention.html
Arbeit zitieren:
Dipl.-mult. , MOM Udo Rosowski , 2009, Rauchwarnmelder in Wohnungen: Rechtsfolgen aus der gesetzlichen Einbauverpflichtung in einzelnen Bundesländern unter besonderer Berücksichtigung von Wohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), München, GRIN Verlag GmbH
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