Inhaltsverzeichnis Seite I
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS III
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS IV
1 EINLEITUNG 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Zielsetzung und Abgrenzung der Arbeit 2
1.3 Gang der Arbeit 2
1.4 Definitionen 3
1.4.1 Immobilienerwerb 3
1.4.2 Altersvorsorge 5
1.4.3 Eigenheimrente 6
2 ALTERSVORSORGE 7
2.1 Demographische Entwicklung in Deutschland 7
2.2 Anstieg der Versorgungslücke 10
2.3 Drei Säulen der Altersvorsorge 13
2.3.1 Gesetzliche Rentenversicherung 14
2.3.2 Betriebliche Altersvorsorge 16
2.3.3 Private Altersvorsorge 18
2.3.4 Riester-Rente als besondere Form der privaten Altersvorsorge 20
3 IMMOBILIENERWERB ALS ALTERSVORSORGE 25
3.1 Gründe für Investitionen in Immobilien 25
3.2 Immobilien als Kapitalanlage 27
3.2.1 Steuerliche Behandlung 28
3.2.2 Risiken und Risikopolitische Maßnahmen 31
3.2.2.1 Mietzahlungen 32
3.2.2.2 Wertveränderungen 33
3.2.2.3 Subventionen 34
3.3 Immobilien zur Eigennutzung 36
3.3.1 Möglichkeiten der selbstgenutzten Immobilien zur Altersvorsorge 38
3.3.1.1 Nutzung bis zum Lebensende 39
3.3.1.2 Verkauf der Immobilie 39
3.3.1.3 Umstieg in ein kleineres Objekt 40
3.3.1.4 Reverse Mortgage 41
Inhaltsverzeichnis Seite II
3.3.2 Steuerliche Behandlung und staatliche Förderung selbstgenutzer Immobilien 41
3.3.3 Deutschland im internationalen Vergleich 43
4 EIGENHEIMRENTE 46
4.1 Grundlagen 46
4.2 Förderfähiger Personenkreis 47
4.3 Begünstigte Anlageprodukte 48
4.3.1 Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile 48
4.3.2 Darlehensverträge 49
4.3.3 Bausparverträge 50
4.4 Förderansätze 50
4.4.1 Tilgungsleistungen 50
4.4.2 Entnahme 52
4.4.2.1 Entnahme während der Ansparphase 52
4.4.2.2 Entnahme zu Beginn der Auszahlungsphase 54
4.4.3 Erwerb von Genossenschaftsanteilen 54
4.5 Besteuerung 55
4.6 Schädliche Verwendung 57
4.7 Darstellung Eigenheimrente anhand eines rechnerischen Beispiels 58
5 KRITISCHE WÜRDIGUNG 63
6 FAZIT UND AUSBLICK 67
LITERATURVERZEICHNIS 72
B ücher: 72
Zeitschriften : 80
Internet: 81
Abbildungsverzeichnis Seite
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aufbau der Arbeit
Abbildung 2: Wesentliche Charakteristika einer Immobilie
Abbildung 3: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland
Abbildung 4: Versorgungslücke
Abbildung 5: Säulen der Altersvorsorge
Abbildung 6: Ermittlung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Abbildung 7: Cashflow einer Immobilieninvestition
Abbildung 8: Abschreibungspotenzial Sonderabschreibung Ost
Abbildung 9: Umfrage zur Eignung von Anlageformen für private Altersvorsorge
Abbildung 10: Nutzungsmöglichkeiten von Wohneigentum zur Altersvorsorge
Abbildung 11: Wohneigentumsquote im internationalen Vergleich
Abbildung 12: Vertragsgestaltung Darlehensverträge
Abbildung 13: Zulagenkürzung
Abbildung 14: Darstellung Wohnförderkonto anhand eines Bausparvertrages.
Abbildung 15: Grundannahmen für die staatliche Förderung
Abbildung 16: Darlehenstilgung
Abbildung 17: Stand Wohnförderkonto nach Darlehenstilgung
Abbildung 18: Stand Wohnförderkonto zum Renteneintritt
Abbildung 19: Option Besteuerung Wohnförderkonto
Abbildung 20: Mögliche Steuerlast in der Rentenphase
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1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Die private Vorsorge für das Alter war jahrzehntelang in Deutschland kein bedeutendes Thema in der Bevölkerung. Die gesetzliche Rente war der wichtigste finanzielle Baustein für den Ruhestand und sicherte das Auskommen im Alter. 1 Bis heute ist der im Jahr 1997 getätigte Ausspruch „Es gilt der Satz zum Mitschreiben: Die Rente ist sicher.“ des damaligen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm, bekannt. 2
Seit einigen Jahren ist hier allerdings ein Umdenken gefragt. 3 Die demographische Entwicklung mit immer weniger Beitragszahlern und einer steigenden Anzahl Rentnern führt dazu, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für künftige Rentnergenerationen sinken. Das im Alter verfügbare Einkommen schrumpft daher deutlich, wenn der Einzelne nicht rechtzeitig aktiv wird und privat vorsorgt. 4 Spätestens seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 und dem Recht auf Entgeltumwandlung 5 wurde die Aufgabe „private Vorsorge für das Alter“ zum Dauerthema, sowohl in Fachkreisen, in der Presse als auch im privaten Umfeld. 6 Immobilien haben in Deutschland einen besonderen Stellenwert.
Wohneigentumsbildung ist in der Bevölkerung ein beliebter Weg zur Bildung von Sachvermögen. Die Politik hat reagiert und vertritt den Standpunkt 7 : „Die Förderung des Wohneigentums ist und bleibt ein zentrales Wohnpolitisches Anliegen. (…). Möglichst vielen Menschen muss der Weg zum Eigentum eröffnet werden für mehr soziale Sicherheit, Eigenvorsorge und persönliche Entfaltung. (…). Die insgesamt niedrige Eigentumsquote macht aber deutlich, wie groß der - leider zu oft unerfüllte - Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist.“ 8 Daher weitet die Bundesregierung die bereits vorhandenen staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte wie Riester-Rente oder Rürup-Rente aus. 9 Mit der Einführung der Eigenheimrente, rückwirkend zum 01.01.2008, können die
1 Vgl. Leitolf (2008), S. 5.
2 Vgl. Vetter (2007), S. 14.
3 Vgl. Miegel/Wahl (1999), S. 13.
4 Vgl. Leitolf (2008), S. 5.
5 Vgl. Leinert (2006), S. 21.
6 Vgl. Pfeiffer, U./Braun, R./Grimm, A./ Schmidt, M. (2007), S. 3.
7 Vgl. Göötz (1996), S. 13.
8 Göötz (1996), S. 13.
9 Vgl. Vetter (2007), S. 15.
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staatlichen Zulagen und die Steuervorteile vollständig für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt werden. 10
1.2 Zielsetzung und Abgrenzung der Arbeit
Die hohe Bedeutung einer zusätzlichen Altersvorsorge zu der gesetzlichen Rentenversicherung gilt in der Praxis und der Literatur weitestgehend als unumstritten. Daher wird in der Arbeit zunächst aufgezeigt, welchen Stellenwert individuelle Vorsorge für das Alter in der Zukunft haben wird. Es bestehen die Möglichkeiten der zusätzlichen freiwilligen betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge. Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht der Immobilienerwerb zur Altersvorsorge. Zur Vollständigkeit werden im Verlauf dieser Arbeit die betriebliche Altersvorsorge sowie weitere gängige Alternativen einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge kurz erläutert.
Mit der Einführung der Eigenheimrente soll die Altersvorsorge durch Einbeziehung der eigengenutzten Immobilie gefördert werden. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Beantwortung der Fragen, welche Möglichkeiten zur Altersvorsorge die Eigenheimrente dem Einzelnen bietet. Weiter wird analysiert, in wieweit sich die Eigenheimrente für den Einzelnen lohnt und wie die individuelle Förderung aussieht. Berücksichtigt wird bei dieser Arbeit die Rechtslage im Jahre 2008.
1.3 Gang der Arbeit
Die demographische Entwicklung in Deutschland und die in diesem Zusammenhang entstehende Versorgungslücke stellen den Ausgangspunkt der vorliegenden Diplomarbeit dar. Im Kapitel zwei folgt ein Überblick über die bestehenden Möglichkeiten der Altersvorsorge, wobei die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge im Einzelnen beleuchtet werden. Nachdem in Kapitel 2 eine Vorstellung der einzelnen Vorsorgealternativen erfolgt, beschäftigt sich Kapitel 3 mit dem Immobilienerwerb als besondere Form der Altersvorsorge. Dieser Abschnitt stellt zum Einen den Immobilienerwerb als Kapitalanlage unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten und entstehenden Chancen und Risiken dar. Zum Anderen werden der Immobilienerwerb zur Eigennutzung vorgestellt, steuerliche Aspekte erläutert und ein europäischer Vergleich bezüglich der Eigentumsquote angestellt.
10 Vgl. o.V. (2008b), Artikel LBS, S. 1.
Einleitung Seite 3
Im Anschluss erfolgt in Kapitel 4 eine ausführliche Erläuterung der Eigenheimrente. Hier werden die begünstigten Anlageprodukte sowie die Förderansätze detailliert veranschaulicht und die steuerlichen Besonderheiten herausgestellt. Anhand von Beispielrechnungen wird das zuvor Erläuterte anschaulich dargestellt. In Kapitel 5 werden die in der Arbeit gewonnenen Einsichten kritisch beleuchtet. Im letzten Kapitel werden die zentralen Punkte der Arbeit kurz zusammengefasst. Ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung schließt die Arbeit ab. Abbildung 1 veranschaulicht den Aufbau der Arbeit noch einmal graphisch.
1.4 Definitionen
1.4.1 Immobilienerwerb
Der Begriff Immobilie stammt von dem lateinischen Wort „immobilia (bona)“ und lässt sich mit „unbewegliches (Gut)“ übersetzten. 12 Unter dieser Bezeichnung werden unbebaute oder bebaute Grundstücke aller Art einschließlich der darauf errichteten Gebäude sowie Schiffe subsumiert. Im allgemeinen Sprachgebrauch
11 Eigene Darstellung
12 Vgl. Duden (2008), S. 870.
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beschränkt sich die Definition des Begriffs Immobilie jedoch auf Grundstücke und Gebäude. Auch im weiteren Verlauf der Arbeit werden Schiffe nicht weiter als Immobilie betrachtet. 13
Erwerben besteht darin, Bestände an wirtschaftlichen Gütern zu steigern. Wird von Raub, in der Wohnungswirtschaft gleichzusetzen mit der Hausbesetzung oder Beschlagnahmung, abgesehen, so lassen sich wirtschaftliche Güter im marktlichen Wettbewerb oder durch Zuteilung erwerben. 15
Ein Immobilienerwerb kann direkt und indirekt erfolgen. Direkter Immobilienerwerb erstreckt sich auf den Erwerb von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, gemischt (wirtschaftlich) genutzte Gebäude und Gewerbebauten sowie von Grundstücken. Hingegen kann ein indirekter Immobilienerwerb durch den Kauf einer Beteiligung an offenen oder geschlossenen Immobilienfonds oder durch eine ähnliche Rechtskonstruktion erfolgen. 16
13 Vgl. May (2002), S. 95; Kühne-Büning (2005),S. 7ff.
14 In Anlehnung an: Bone-Winkel/Focke/Schulte (2008), S. 16ff.
15 Vgl. Oettle (2001), S. 4.
16 Vgl. May (2002), S. 95.
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Im weiteren Verlauf der vorliegenden Arbeit wird nur auf den direkten Immobilienerwerb eingegangen, da eine staatliche Förderung von Wohneigentum bei indirektem Immobilienerwerb ausgeschlossen ist.
1.4.2 Altersvorsorge
Der Begriff der Vorsorge kann als Prozess verstanden werden. Die Vorsorge im Sinne eines Prozesses ist die Tätigkeit des Versorgens. Die Tätigkeit umfasst dabei alle Handlungsschritte von der Planung der Vorsorge, über die Entscheidung für bestimmte Vorsorgeinstrumente, deren Realisation sowie die Nutzung der Vorsorge. Die Bildung der Vorsorge ist zeitraumbezogen und nimmt abhängig von Objekt und Ziel des Vorsorgehandelns einen langen Zeitraum in Anspruch. Ebenso ist die Nutzung der Vorsorge, die als Gegenleistung aus der Vorsorgebildung resultiert, zeitraumbezogen.
Im weitesten Sinne ist die Vorsorge eine mögliche Reaktion auf die Wahrnehmung von Risiken mit dem Ziel, diese zu identifizieren und zu verringern. Da Risiken in allen Bereichen des menschlichen Lebens bestehen, ist die Vorsorge, wie sie vorstehend definiert wurde, in allen Bereichen des Lebens möglich. Diese vorausgehende Definition, die dem grundsätzlichen Verständnis dient, wird nachfolgend auf die Vorsorge für das Alter spezifiziert. Dies erfolgt durch die Fokussierung auf konkrete finanzielle Risiken im Alter, die im Rahmen der vorliegenden Arbeit betrachtet werden.
Das durch die demographische Entwicklung entstehende Risiko der Langlebigkeit und eine einhergehende Gefahr der Altersarmut können mit einer entsprechenden Altersvorsorge verringert werden. 17
Diese bezeichnet den Transfer von Mitteln zum Lebensunterhalt aus der Phase der Erwerbstätigkeit in die Phase des Ruhestandes im Alter. 18 Das Ziel der Altersvorsorge ist somit die kontinuierliche Sicherung des Lebensunterhaltes für die Zeit nach der Erwerbsphase, in der kein Erwerbseinkommen mehr erzielt wird. 19 In der Diskussion um die jüngsten Rentenreformen wurde deutlich, dass die (Legal-) Definition von Altersvorsorge eine große Bedeutung für die Frage hat, welche Formen zugelassen bzw. staatlich gefördert werden. Der kleinste Nenner aller begrifflichen Abgrenzungen dürfte sein, dass Altersvorsorge Ressourcen für den Lebensunterhalt in der Altersphase zur Verfügung stehen sollen. Diese können aus
17 Vgl. Taubert (2002), S. 37ff.
18 Vgl. Breyer (1990), S. 1.
19 Vgl. Taubert (2002), S. 37ff.
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staatlicher Umverteilung, individueller Vorsorge oder familiären Transfers stammen. 20
1.4.3 Eigenheimrente
Bislang wurden Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Banksparpläne oder Fondsparprodukte geleistet. Mit der Einführung der Eigenheimrente wird selbstgenutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert. 21
Für die Bevölkerung in Deutschland stellt die selbstgenutzte Wohnimmobilie eine wichtige Form der privaten Altersvorsorge dar. Das am 20.06.2008 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge“, kurz Eigenheimrentengesetz (EigRentG), trägt dem mit einer verbesserten Integration des selbstgenutzten Wohneigentums und des genossenschaftlichen Wohnens Rechnung. 22 Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 04.07.2008 zugestimmt. 23 Es tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft. 24 Mit der sogenannten Wohn-Riester-Förderung wird das Angebot an steuerlich begünstigten Vorsorgemodellen weiter ausgebaut. 25 So erhalten Bauherren oder Käufer erstmals seit der Abschaffung der Eigenheimzulage staatliche Unterstützung, wenn sie mit dem Baustein selbstgenutztem Wohneigentum für ihr Alter vorsorgen. 26 Im Weiteren Verlauf der Arbeit werden die Begriffe Eigenheimrente und Wohn-Riester-Rente synonym verwendet.
20 Vgl. Viebrok/Himmelreicher (2001), S. 9.
21 Vgl. LBS: http://www.lbs.de/west/bausparen/riester-foerderung/fragen-u-antworten, Stand: 18.01.2009.
22 Vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen-,1500.1034933/Eigenheimrentengesetz-Wohn-Rie.htm,
Stand: 18.01.2009.
23 Vgl. Deutsche Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung-
bund.de/nn_20278/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/05__riester__rente/02__sie___20moechten___20vor
sorgen/kapital__wohneigentum/neuerungen__eigenheimrentengesetz.html, Stand 18.01.2009.
24 Vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen-,1500.1034933/Eigenheimrentengesetz-Wohn-Rie.htm,
Stand: 18.01.2009.
25 Vgl. Bundesministerium für Finanzen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/sid_FAFDE38AA8300065E765C5F1C0146A2F/DE/
Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2008/07/20080407__PM27.html?__nnn=true, Stand: 18.01.2009.
26 Vgl. o.V. (2008a), S. 1.
Altersvorsorge Seite 7
2 Altersvorsorge
2.1 Demographische Entwicklung in Deutschland
Für die Untersuchung der Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Altersvorsorge schafft eine Analyse der Bevölkerung und ihrer Alterung eine wichtige Grundlage. Dabei bilden Größe, Struktur und Entwicklung menschlicher Population die Basis der Demographie. Ereignisse wie Geburten und Sterbefälle einer Bevölkerung bestimmen somit die demographische Entwicklung. 27
Die derzeit in Deutschland zu beobachtende demographische Entwicklung, einer rückläufigen und zunehmend alternden Bevölkerung, lässt sich auf unterschiedliche Ursachen zurückführen.
In der Bundesrepublik werden weniger Kinder geboren, als zum langfristigen Erhalt der Bevölkerungszahl notwendig wären. Aufgrund dieser niedrigen Geburtenrate und einer steigenden Lebenserwartung, hat das langfristig eine zunehmend sinkende und alternde Bevölkerung zur Folge. 28
Um eine konstante Bevölkerungszahl in Deutschland zu gewährleisten, das heißt die Elterngeneration durch gleich viele Kinder zu vertreten, müsste eine Frau durchschnittlich 2,1 Kinder gebären. Es werden jedoch seit 30 Jahren deutlich weniger Kinder geboren, als zur zahlenmäßigen Nachfolge der Vorgeneration erforderlich wären. 29
Im Idealfall verjüngt sich die Bevölkerungspyramide, bei der die neugeborenen Kinder den stärksten Jahrgang stellen und die sich mit zunehmendem Alter als Folge der Sterblichkeit verringert. 30 Abbildung 3 veranschaulicht beispielhaft die Alterspyramiden der Jahre 1910, 1950 und 2005 sowie die Prognose für das Jahr 2050.
27 Vgl. Bauch/Schmidl/Reichmuth (2006), S. 14.
28 Vgl. Kaufmann/Köhler (2002), S. 22.
29 Vgl. Schmeisser/Bischoff (2003), S. 4; Schulz (2008), S. 394.
30 Vgl. Schmeisser/Bischoff (2003), S. 5
Altersvorsorge Seite 8
Einen Altersaufbau in Form einer Pyramide zeigt das Deutsche Reich von 1910. 1950 haben die beiden Weltkriege sowie die Weltwirtschaftskrise in den 30er
31 Entnommen aus: Statistisches Bundesamt;
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2006/Bevoelkerungsentwi
cklung/Annahmen__und__Ergebnisse,property=file.pdf , S. 35; Stand: 18.01.2009.
Altersvorsorge Seite 9
Jahren deutliche Kerben in der Altersstruktur hinterlassen. Im Jahre 2005 gleicht die Bevölkerungspyramide einer „zerzausten Wettertanne“. Der
Bevölkerungsaufbau Deutschlands nimmt in den weiteren Jahren eine glatte und steile Form an. Die im Jahr 1964 Geborenen waren 2005 als 41-jährige das am stärksten besetzte Altersjahr, 2030 werden sie es als 66-jährige immer noch sein. Im Jahr 2050 werden die Geburtenjahrgänge 1988 bis 1990, als dann 60- bis 62jährige, dominieren. Ihnen werden dann doppelt soviele Personen angehören wie Kinder in Deutschland geboren werden. 32
Dies bedeutet, dass den Rentenanwärtern über 60 Jahren eine relativ schwach besetzte Gruppe jüngerer Arbeitnehmer und damit Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung gegenüberstehen wird. 33
Der sogenannte Altersquotient verdeutlicht diese Verschiebung im Altersaufbau. Es wird hierbei das Verhältnis der Bevölkerung im Rentenalter als Gruppe potenzieller Empfänger von Leistungen der Rentenversicherung zur Bevölkerung im Erwerbsalter gegenübergestellt. Zurzeit liegt der Altersquotient bei 40, das bedeutet 100 Menschen im Erwerbsalter stehen 40 Personen im Rentenalter gegenüber. 34 Das statistische Bundesamt prognostiziert einen Quotienten für das Jahr 2050 zwischen 75 und 80. Diese Verdopplung würde zu einer enormen Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Ein weiterer bedeutsamer Aspekt, der diese Entwicklung noch verstärkt, ist die steigende Lebenserwartung, die für ein langsameres Schrumpfen der Bevölkerung in höheren Altersstufen sorgt. 35
Diese Verringerung basiert zum Einen auf dem Rückgang der Säuglings- und Kindersterblichkeit und zum Anderen auf eine verbesserte medizinische Versorgung. 36 So beträgt 2004 die durchschnittliche Lebenserwartung bei Männern 75,9 Jahre und bei Frauen 81,5 Jahre. Bereits im Jahre 2050 wird von einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 83,5 Jahren bei Männern und 88,0 Jahren bei Frauen ausgegangen. 37
32 Vgl. Statistisches Bundesamt:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2006/Bevoelkerungsentwi
cklung/Annahmen__und__Ergebnisse,property=file.pdf, S. 34, Stand: 18.01.2009.
33 Vgl. Verworn/Hipp (2008), S. 378.
34 Vgl. Schmeisser/Bischoff (2003), S. 5.
35 Vgl. Statistisches Bundesamt:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2006/Bevoelkerungsentwi
cklung/Annahmen__und__Ergebnisse,property=file.pdf, S. 13f., Stand: 18.01.2009.
36 Vgl. Schmeisser/Bischoff (2003), S. 7.
37 Vgl. Statistisches Bundesamt:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2006/Bevoelkerungsentwi
cklung/Annahmen__und__Ergebnisse,property=file.pdf, S. 13f., Stand: 18.01.2009.
Altersvorsorge Seite 10
Für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung in Deutschland sind neben den Geburten und Sterbefällen die Abwanderungen, also die Bevölkerungsbewegungen über die Grenzen des Landes, bedeutend. Für die Berechnung der Bevölkerungszahl und der Altersstruktur ist dabei der Wanderungssaldo, die Differenz zwischen Zu- und Fortzügen ausschlaggebend. Anders als bei der Geburtenhäufigkeit ist es schwer, aus den bisherigen Wanderungssalden einen Trend herzuleiten. Der Saldo ist abhängig von politischen, demographischen und ökologischen Entwicklungen der jeweiligen Herkunftsländer der Migranten sowie der wirtschaftlichen und sozialen Attraktivität des Ziellandes Deutschland.
Der Auswanderungssaldo war in den letzten 50 Jahren vorwiegend positiv, verursacht durch Gastarbeiter, Spätaussiedler oder Asylbewerber. 38 Dabei ist zu beachten, dass die nach Deutschland zuziehenden Personen im Durchschnitt jünger sind, als die fortziehenden. Somit ergibt sich für die in Deutschland verbleibende Bevölkerung ein „Verjüngerungseffekt“. Um diesen Effekt zu berücksichtigen, wird eine „Sockelwanderung“ angenommen. Dabei wird unterstellt, dass jedes Jahr eine bestimmte Anzahl Personen Deutschland verlässt und durch eine mindestens genauso große, im Durchschnitt aber jüngere Gruppe nach Deutschland zuziehender Personen ersetzt wird. 39 Für die zukünftige Entwicklung wird davon ausgegangen, dass Deutschland weiterhin ein Zuwanderungsland bleibt. 40
Die Konsequenz, die sich aus den vorangegangenen Darstellungen ergibt, ist, dass die Gesamtbevölkerung in Deutschland schrumpft und gleichzeitig älter wird, wovon die Alterssicherungssysteme, ebenso wie alle anderen Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, beeinflusst werden. 41
2.2 Anstieg der Versorgungslücke
Der im vorangegangenen Kapitel beschriebene demographische Wandel stellt die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland vor große Finanzierungsprobleme, da ein steigender Anteil an Rentnern von immer weniger Beitragszahlern finanziert
38 Vgl. Schulz (2008), S. 394.
39 Vgl. Statistisches Bundesamt:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2006/Bevoelkerungsentwi
cklung/Annahmen__und__Ergebnisse,property=file.pdf, S. 19ff., Stand: 18.01.2009.
40 Vgl. Eckerle/Eitenmüller (2000), S. 54.
41 Vgl. Schmeisser/Bischoff (2003), S. 9.
Altersvorsorge Seite 11
werden muss. 42 Es ist unstrittig, dass eine steigende Lebenserwartung bei unverändertem Leistungsniveau und unverändertem Zeitpunkt des Rentenbeginns in der Rentenversicherung zu einem höherem Finanzierungsbedarf führt. Soll dies vermieden oder vermindert werden, dann sind an der Ausgabenentwicklung ansetzende Korrekturen unvermeidlich. 43 Bei einer Verdopplung der demographischen Last sowie einer gleichbleibenden gegenwärtigen Steuer- und Abgabenlast, die bereits als hoch empfunden wird, kann das derzeitige Rentenniveau nicht gehalten werden. 44 Bereits Anfang der neunziger Jahre wurde in Gutachten festgestellt, dass ohne Änderungen des Rentensystems bis zum Jahre 2030 die Beitragssätze auf über 30% ansteigen würden. 45 Mit der Rentenreform hat die Bundesregierung im Jahr 2001 auf diese Herausforderung reagiert. Vor dem Hintergrund der genannten demographischen Entwicklung erfolgte bei der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung ein grundlegender Kurswechsel im Hinblick auf die längerfristige Budgetpolitik. War es bislang üblich, die Einnahmen der Rentenversicherung mittels Veränderung, in der Regel Steigerung des Beitragssatzes, und immer höheren Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die weitgehend als gegeben unterstellte Ausgabenentwicklung anzupassen, so wird nun ein langfristiger Zielpfad für die Einnahmen vorgegeben, dem die Ausgaben folgen sollen. An die Stelle einer an den Ausgaben orientierten Einnahmepolitik tritt künftig eine an den Einnahmen orientierte Ausgabenpolitik. 46 Mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz, das die Schwerpunkte auf Stabilisierung des Beitragssatzes und Senkung des Rentenniveaus legt, hat sich die Bundesregierung beim Rentenreformgesetz erstmals eine Begrenzung der Beitragssätze auf maximal 20% im Jahr 2020 bzw. 22% im Jahr 2030 zum Ziel gesetzt.
Da jedoch im Umlageverfahren eine solche Begrenzung auf der Einnahmeseite nicht ohne entsprechende Auswirkungen auf der Ausgabenseite erfolgen kann, ist die Folge für diese Beitragsbegrenzung eine Reduzierung des Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Spareffekt soll durch eine Änderung der Rentenanpassungsformel erreicht werden, da sich das Rentenniveau von ca. 70% auf ca. 67% des letzten Nettoeinkommens im Jahr 2030 reduzieren wird. 47
42 Vgl. Augsten/Mössner/Offenhaus (2004), S. 53; Börsch-Supan/Essig/Wilke (2005), S. 1; Bosch et al.
(2005), S. 86.
43 Vgl. Schmähl (2000), S. 33.
44 Vgl. Börsch-Supan (2000), S. 46.
45 Vgl. Schmitz (2003), S. 45.
46 Vgl. Bäuminger (2002), S. 196.
47 Vgl. Schmeisser/Bischoff (2003), S. 1.
Altersvorsorge Seite 12
Die Versorgungslücke, die die Differenz zwischen dem letzten Nettoverdienst und der gesetzlichen Rente darstellt, beträgt zurzeit 30%. Durch die Begrenzung der Beitragssätze wird sich diese auf 33% vergrößern. Gleichzeitig ist zu beachten, dass die sogenannte Eckrente nach 45 Arbeitsjahren, welche dann ohne Abschläge gezahlt wird, künftig die Ausnahme bilden wird. 48 Die Eckrente erhält ein Rentner, der über 45 Jahre hinweg das Durchschnittsentgelt aller Versicherten erzielt und darauf Beiträge geleistet hat. 49 Durch verlängerte Zeiten der Schulausbildung und einem vorzeitigen Rentenbezug ab dem 62. Lebensjahr werden vielfach nur 42 Versicherungsjahre erreicht. Somit wird die Rente mit einem Abschlag von 10,8% belegt. 50 Die nachfolgende Abbildung 4 verdeutlicht das Absinken des Rentenniveaus und veranschaulicht die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Eigenvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Nach Ansicht der Bundesregierung muss die junge und mittlere Generation bis zum 45. Lebensjahr lernen, dass ihr Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Sie muss sich daher
48 Vgl. Pelikan (2002), S. 10.
49 Vgl. Ottnad/Schnabel (2006), S. 135.
50 Vgl. Pelikan (2002), S. 10.
51 In Anlehnung an: Pelikan (2002), S. 11.
Altersvorsorge Seite 13
mit einer zusätzlichen Eigenvorsorge für das Alter absichern. Das Altersvermögensgesetz mit den Schwerpunkten der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge und der Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge, das als zweiter Teil der Rentenreform eingeführt wurde, soll dabei Unterstützung leisten. Im Gegenzug müssen die heutigen Ruheständler akzeptieren, dass die gesetzliche Rente in der Zukunft langsamer ansteigen wird. 52
2.3 Drei Säulen der Altersvorsorge
Im Gesamtkonzept der Altersvorsorge in Deutschland geht es nicht allein um die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), sondern auch andere Formen der Alterssicherung sind zu berücksichtigen. Als weitere Teile des deutschen Alterssicherungssystems sind den betrieblichen Formen der Zusatzsicherung im privaten und öffentlichen Sektor sowie der zusätzlichen privaten Vorsorge Beachtung zu schenken. 53
Somit setzt sich das Altersvorsorgesystem in Deutschland, wie in Abbildung 5 veranschaulicht, aus den drei sogenannten klassischen Säulen zusammen. 54
52 Vgl. Pelikan (2002), S. 2.
53 Vgl. Schmähl (2000), S.17.
54 In der Literatur wird seltener das Drei-Säulen-System der Altersvorsorge durch das von der Rürup-
Kommission entwickelte Schichtenmodell ersetzt. Hierbei wird die Altersvorsorge auf die 3 Schichten
„Basisvorsorge“, „kapitalgedeckte Zusatzvorsorge“ und „private Altersvorsorge“ verteilt; vgl. dazu u.a.
Bosch et al. (2005), S. 84ff.
55 In Anlehnung an: Pelikan (2002), S. 15.
Arbeit zitieren:
Diplom-Kauffrau Sabrina Beyer, 2009, Immobilienerwerb zur Altersvorsorge unter besonderer Berücksichtigung der Eigenheimrente, München, GRIN Verlag GmbH
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