Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Das Konzept Mamdanis zur Erklärung des Genozids in Ruanda. 5
3. Der Ethnische Konflikt in Ruanda. 6
3.1 Kolonialzeit 6
3.1.1 1885 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 6
3.1.2 Ende des Zweiten Weltkrieges bis Mitte der 1950er. 8
3.1.3 Zweite Hälfte der 1950er bis 1959. 10
3.1.4 Ende 1959 bis 1962. 12
3.2 Das unabhängige Ruanda bis 1994. 13
3.2.1 Die Erste Republik Ruanda 13
3.2.2 Die Zweite Republik Ruanda 15
3.2.3 Ruanda, Ende der 1980er bis 1994. 17
4. Das Konzept Mamdanis - ein Abgleich. 21
5. Literaturverzeichnis und Quellennachweis. 25
6. Anhang. 28
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1. Einleitung
Ruanda, ein Land in Ostafrika gerade mal so groß wie das Bundesland Hessen, scheint bis in die frühen 1990er eine nur marginalisierte Rolle in der Welt gespielt zu haben. Am 6. April 1994 fällt der Startschuss für den effizientesten Völkermord, so sagt man, seit dem Zweiten Weltkrieg. 500.000 bis 1.000.000 Menschen werden in nur 100 Tagen getötet - die Internationale Gemeinschaft versagt. Eine anschließende Aufarbeitung ist auf verschiedenen Ebenen angesiedelt: in Politik, Medien, Wissenschaft etc. Doch noch immer, und auf all diesen Ebenen, stößt man nach wie vor, zumindest in der westlichen Gesellschaft, auf den Mythos zweier primordialer Ethnien, deren Feindschaft sich bis zum Völkermord aufgebaut hatte. Teilweise drängt sich dem Verfasser dieser Arbeit der Eindruck auf, dass sich die Wissensproduktion rund um den ethnischen Konflikt in Ruanda an Hesses ‛Feuilletonistischer Epoche’ anlehnt. Dort „bilden [die Feuilletons] die Hauptnahrung der bildungsbedürftigen Leser, berichten oder vielmehr ‛plaudern’ über tausenderlei Gegenstände des Wissens […] und die Beibringung, Sichtung und Formulierung all dieser Mitteilungen trug durchaus den Stempel der rasch und verantwortungslos hergestellten Massenware“ (Hesse 2007: 17-19).
Dieser Vergleich mag durchaus hinken, so sind zumindest Politik und Medien heute bestimmten Konzessionen unterworfen - einen guten Überblick darüber bietet das Buch ‛Frontberichte - Die Macht der Medien in Zeiten des Krieges’ von Bettina Gaus. Doch lässt sich ein gewisser Schulterschluss der Wissenschaft in diesem Kräftefeld, auch im Kontext Ruanda, nicht von der Hand weisen. Zumindest dann nicht, wenn eine qualitative Analyse der Ursachen des Genozids in einem politischen Journal auf nur wenig mehr als zehn Seiten erfolgt - dies ohne ein Wort zur Eingrenzung des Forschungs-gegenstands, oder genauer zur Exklusion von Untersuchungsebenen. Dabei sollte es wissenschaftlicher Usus sein, eine theoretische Reduktion offenzulegen und sie nachvollziehbar zu machen. Anderweitig ist der Schritt zur publizistischen Verkürzung nicht mehr weit - diese Art der Konfliktdarstellung wird 1.) nicht der Komplexität der Ereignisse gerecht. Und 2.) ist ein Rückschluss auf die theoriegeleitete Reduktion, und somit auch auf die überprüfte soziale Wirklichkeit, nicht möglich (vgl. Atteslander 2003: 16-18). Stattdessen werden ‛Soziale Tatsachen’ im Sinne Durkheims geschaffen; gemeint ist eine Wirklichkeit im Sinne einer induzierten kollektiven Vorstellung (vgl. Durkheim 1984: 103-140).
Exemplarisch soll in dieser Arbeit der Aufsatz Mahmood Mamdanis ‛Making Sense of Political Violence in Postcolonial Africa’ hinterfragt werden (vgl. Mamdani 2002). Mamdani versucht darin den Völkermord zu durchdringen und verständlich zu machen, was ihm auch augenscheinlich gelingt. Bei näherer Betrachtung muss man allerdings feststellen, dass seine Schematisierung nicht die ganze Komplexität
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des Genozids erfasst. Damit leistet er einer zu einfachen Perzeption im oben genannten Sinn Vorschub. Deshalb ist das zentrale Anliegen der Arbeit die Erhellung dieses langjährigen ethnischen Konflikts, um damit Mamdanis Vereinfachung zu relativieren. Es soll ein möglichst breites Ursachenspektrum für den resultierenden Völkermord transparent gemacht und die Annahme eines reinen Hutu-Tutsi-Antagonismus’ entkräftet werden. Dazu bezieht sich der Verfasser im Wesentlichen auf zwei Ebenen: 1.) die Geschichtsebene, oder genauer Kolonialzeit, Erste und Zweite Republik sowie die Zeit der Konfliktverschärfung bis zur Eskalation in den 1990ern, und 2.) die Akteursebenen innerhalb und außerhalb Ruandas.
An dieser Stelle mag es sinnvoll sein die Grenzen dieser Arbeit aufzuzeigen, welche sich hauptsächlich auf die Beschränkung im Umfang und die teilweise schwierige Quellenlage gründen. Auf der Akteursebene werden Gruppen insoweit gesondert behandelt, als dass sie sich klar in ihrer Politik o.Ä. abgrenzen lassen. Aus Konzessionen an den Umfang können aber nicht alle Akteure in diesem Konflikt beleuchtet werden. Die Auswahl beschränkt sich auf jene, welche einen maßgeblichen Einfluss auf den Eskalationsprozess hatten und ist zwangsläufig selektiv. Ebenfalls nicht geklärt werden kann in dieser Arbeit die letztendliche Einordnung des Begriffs der Ethnie. Der Autor ist sich jedoch der Problematik, welche dem Begriff innewohnt bewusst, und verwendet ihn deshalb im Sinne der einzelnen Akteure. Dies beschränkt sich bis 1994 weitestgehend auf die Ethnie als primordiales Unterscheidungsmerkmal.
Wie bereits erwähnt bildet Mamdani mehr die Motivation als die Grundlage dieser Arbeit. Darüber hinaus wird der Konflikt anhand verschiedener wissenschaftlicher Quellen, wie den Arbeiten von Lemarchand, Prunier, Muyombano dargestellt; ergänzt durch Primärliteratur, Narrative Interviews von Jean Hatzfeld und anderen Quellen, wie z.B. der persönlichen Aufarbeitung Roméo Dallaires. Damit soll ein möglichst umfassendes und genaues Bild der Ereignisse und Akteure gezeichnet werden.
Zu Beginn dieser Arbeit, in Kapitel 2, wird Mamdanis Ansatz zum Völkermord in Ruanda dargestellt. Es folgt, in Kapitel 3, die Entwicklung, Wandlung und Verstärkung des ethnischen Konflikts. Dies wird im Wesentlichen dargestellt in der historischen Dimension und auf der Akteursebene - erarbeitet mit Hilfe eines breiten Quellenspektrums. Im 4. Kapitel folgt abschließend ein kritischer Rückbezug und Abgleich mit dem Konzept Mamdanis.
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2. Das Konzept Mamdanis zur Erklärung des Genozids in Ruanda
Einleitend muss gesagt werden, dass sich diese Arbeit ausschließlich wider die (postulierte) eingeschränkte und vereinfachte Erklärung der Ursachen des Völkermords in Ruanda richtet, welche Mamdani in seinem Aufsatz ‛Making Sense of Political Violence in Postcolonial Africa’ vertritt. Sie wendet sich nicht gegen sein Buch ‛When Victims Become Killers - Colonialism, Nativism and the Genocide in Rwanda’.
Mamdanis Grundgedanke stellt sich gegen die Brandmarkung von Völkermord als etwas Unmenschlichem (im Sinne von ‛das gemeinhin Böse’), da es sich so jeglicher Analyse entziehen würde. Vielmehr sei politische Gewalt aus der Geschichte geboren und diene ihr gleichzeitig als Geburtshelfer. Damit verweist Mamdani auf ein rationales Moment und auf einen Kontext - Gewalt sei somit begreif- und nachvollziehbar zu machen (vgl. Mamdani 2002: 2-6).
In diesem Sinne versucht Mamdani sich dem ethnischen Konflikt in Ruanda (wobei er ihn als Rassenkonflikt beschreibt - dazu weiter unten) zu nähern: 1.) setzt er den ethnischen Widerspruch in den Prozess der Staatsbildung. Hier dient die Unterscheidung zwischen Hutu und Tutsi der Machtexklusion. Als Folge wird die Politik ethnisiert: „When the revolutionaries of 1959 talked of justice, they didn’t talk of justice fort he poor or for Rwandans, but of justice fort he Hutu - at the expense of the Tutsi“ (Mamdani 2002: 11f). Durch die Ethnisierung von Politik, bzw. der politischen, wirtschaftlichen, kulturellen usw. (Nicht)Teilhabe überträgt sich dieser Faktor auf die Bevölkerung. Hier versucht er 2.) die gesellschaftliche Teilhabe am Völkermord, im Sinne Fanons, mit der Geschichte und Erfahrung von Täter und Opfer zu erklären: „How many perpetrators where victims of yesteryears? What happens when yesterday’s victims act out of a determination that they must never again be victimized, never again?” (Mamdani 2002: 13). Und 3.) wendet sich Mamdani der Krise der gesamten Region, Anfang der 1990er, zu. Einer Krise, welche hauptsächlich den aus Ruanda exilierten Tutsi in Uganda die Existenzgrundlage entzog und die Frage nach einer Rückkehr aufwarf: „My point ist that this was not simply an armed return to Rwanda; it was also an armed expulsion from Uganda“ (Mamdani 2002: 18).
Soweit das Analyseschema Mamdanis zur Erklärung des Völkermords von 1994. Im Folgenden wird die Entwicklung des Konflikts in Ruanda nachgezeichnet, um im abschließenden 4. Kapitel mit diesen drei Kategorien abgeglichen zu werden. Bereits an dieser Stelle soll nun die Hypothese formuliert werden, nach der dieses Schema der Komplexität des ruandischen Konflikts im Sinne einer publizistischen Verkürzung nicht gerecht wird.
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3. Der Ethnische Konflikt in Ruanda
In diesem Kapitel wird die Entwicklung des ethnischen Konflikts in Ruanda, bezogen auf seien Akteure und seinen historischen Kontext, dargestellt. Dabei findet die vorkoloniale Zeit keine Beachtung, da die Begriffe ‛Hutu’ und ‛Tutsi’ derzeit nicht ethnisch definiert waren. Vielmehr kennzeichneten sie eine soziale Statusunterscheidung zwischen arm und reich, Herrschern und Beherrschten, Viehzüchtern und Feldbauern (vgl. Heeger s.a.: 13-20 / Mamdani 2001: 41-75 / Mamdani 2002: 14f). Interessant ist an dieser Stelle lediglich, dass sowohl Heeger, als auch Mamdani Termini aus dem Kinyarwanda anführen, welche den Wechsel einer sozialen Klasse beschreiben. So steht ‛icyhure’ bei Heeger und ‛kwihutura’ bei Mamdani für den Aufstieg in die Tutsi-Klasse. Der Abstieg in die Hutu-Klasse benennt Heeger mit ‛umuwore’ und Mamdani mit ‛gucupira’ (vgl. Heeger s.a.: 18f / Mamdani 2002: 14). Eine Emailnachfrage bei einem ruandischen Lehrer sowie zwei Wörterbücher konnten jedoch nur Mamdanis Begriffe bestätigen - die anderen sind unbekannt (vgl. Dekempe 2000 / Schumacher 1954 / Anhang II). Daraus lässt sich zumindest die Recherche von Heeger in Frage stellen. Dieses Beispiel soll dazu dienen, sich der dargebotenen (wissenschaftlichen) Literatur kritisch zu nähern - sie ist gekennzeichnet durch eine hohe Selbstreferenzialität, stark abweichende statistische (z.B. Opferzahlen) und zeitliche (z.B. Vollendung der belgischen Verwaltungsreform) Angaben und durch teilweise sehr unterschiedliche Interpretationen. Dieser Umstand findet hier Erwähnung, da er Fragen aufwirft und das Spannungsfeld zwischen notwendiger Vereinfachung und zwangsläufiger Komplexität verdeutlicht: Wie weit kann und darf Wirklichkeit wissenschaftlich abstrahiert und simplifiziert werden, so dass sie trotz theoretischer Eingrenzung nachvollziehbar bleibt?
3.1 Kolonialzeit
In diesem Abschnitt wird die Geschichte Ruandas in der Kolonialzeit (zu der Zeit noch Ruanda-Urundi) dargestellt, beginnend mit der Einführung der Ethnie durch die Kolonialmächte. Im Weiteren wird die sich verschärfende Ethnisierung in Gesellschaft und Politik herausgearbeitet, bis hin zur Eskalation in den Novemberunruhen von 1959 und der darauf folgenden Revolution.
3.1.1 1885 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges
1885 wurde Deutsch-Ostafrika, zum dem auch Ruanda gehörte, mit der Berliner Generalakte (vgl. Deutscher Reichstag 1885: 1670) und einem Schutzbrief Kaiser Wilhelms I. der Gesellschaft für Deutsche Kolonisation zugesprochen (vgl. Richter 2000: II, 2.). 1890 wurde das Gebiet mit dem
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Helgoland-Sansibar-Vertrag dem Deutschen Reich unterstellt (vgl. Vertrag zwischen Deutschland und England über die Kolonien und Helgoland vom 1. Juli 1890), welches es nach dem Ersten Weltkrieg, aufgrund des Versailler Vertrags, an den Völkerbund abgeben musste (vgl. Friedensvertrag von Versailles 1919: Art. 119). Dieser übertrug das Gebiet Ruanda-Urundi (das heutige Ruanda und Burundi) dem Mandat Belgiens, wo es auch als UN-Treuhandgebiet nach 1946 verblieb (vgl. Dijk 2005: 115). Mit der Kolonisierung wurde die ehemals soziale Bedeutung der Begriffe ‛Hutu’ und ‛Tutsi’ in eine ethnisch fixe und primordiale Zuschreibung gewandelt (vgl. Muyombano 1995: 27-39). Diese Arbeit folgt nicht der weiteren Unterscheidung Mamdanis zwischen Ethnie und Rasse (vgl. Mamdani 2002: 15), da beides vorgeschobene Argumente einer kolonialen und später nationalen Machtpolitik waren - der Verfasser bezweifelt ob diese Unterscheidung Einfluss auf das Resultat des Konflikts, den Völkermord, gehabt hätte, und sieht in ihr mehr eine Differenzierung akademischer Gefälligkeit. Auch scheint diese Unterscheidung zwischen Ethnie und Rasse in der Bevölkerung Ruandas nicht als solche wahrgenommen worden zu sein, bzw. keine Rolle gespielt zu haben. Diese Interpretation ergibt sich aus den Interviews, in welchen Hatzfeld auch das Zusammenleben von Hutu und Tutsi vor 1994 darstellt (vgl. Hatzfeld 2004 z.B.: 15, 64f).
Ruandischer Ausweis mit Ethnie
der Rinder - demnach waren Männer mit mehr als 10 Stück
Hutu, Tutsi, Twa, Nationalisé, aus: preventgenocide.org (2009) Vieh Tutsi, mit weniger Hutu und ohne Rinder Twa. Die
Ethnie übertrug sich auf Frau und Kinder und wurde weitervererbt. Problematisch bei dieser Festsetzung war, dass aufgrund der willkürlichen ruandischen Namensgebung, die sich oft auf bestimmte Umstände stützte, man in vielen Fällen auch familiäre Bande ethnisch teilte. So konnte ein Kind z.B. Rukundu (Der geliebt wird) heißen, während ein anderes eine schwere Geburt überstanden
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Arbeit zitieren:
Jens Engel, 2009, Ruanda: Publizistische Verkürzung der Ursachen des Genozids?, München, GRIN Verlag GmbH
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Parastaatlichkeit und Ökonomien des Krieges
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