Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS. I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS II
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. III
1. EINFÜHRUNG IN DIE THEMATI,K ZIELSETZUNG UND AUFBAU DER ARBEIT 1
2. DAS DEUTSCHE GEWERBESTEUERSYSTEM NACH DER UNTERNEHMENSSTEUER-
REFORM 2008. 2
2.1 ENTWICKLUNG 2
2.2 AUFBAU UND SACHLICHE STEUERPFLICHT. 6
2.2.1 Arten von Gewerbebetrieben 7
2.2.2 Formen von Gewerbebetrieben 7
2.3 DIE UNTERNEHMENSSTEUERREFORM 2008. 8
2.3.1 Änderungen Gewerbesteuer. 9
2.3.2 Anmerkungen zur Gewerbesteuerreform 11
2.3.3 Stellung der Gewerbesteuer nach der Reform 11
2.4 DARSTELLUNG DER GEWERBESTEUER 2008. 12
2.4.1 Rechtsform. 12
2.4.2 Gewerbesteuer. 13
2.4.2.1 Gewerbeertrag 13
2.4.2.2 Hinzurechnungen. 13
2.4.2.3 Kürzungen 14
2.4.2.4 Verlustabzug. 15
2.4.2.5 Freibetrag. 15
2.4.2.6 Steuermesszahl 15
2.4.2.7 Hebesatz 15
3. STANDORTWAHL DES UNTERNEHMERS 16
3.1 STANDORTFAKTOREN. 16
3.1.1 Harte Standortfaktoren. 18
3.1.2 Weiche Standortfaktoren 19
3.2 STANDORTANALYSE. 19
3.3 GEWERBESTEUER ALS STANDORTFAKTOR 22
3.3.1 Ausgewählte unternehmerische Standortfaktoren 22
3.3.2 Gewichtung der Gewerbesteuer im Kontext der Standortwahl des Unternehmers. 22
3.3.2.1 Bestehende Unternehmungen 24
3.3.2.2 Existenzgründungen 26
3.3.3 Unternehmensabhängige Relevanz von Standortfaktoren 30
4. AUSGEWÄHLTE FALLBEISPIELE 30
4.1 GEWERBESTEUERBELASTUNG IM KOMMUNENVERGLEICH 30
4.2 KAPITAL- UND PERSONENGESELLSCHAFTEN. 31
4.2.1 Ertragsschwache Unternehmen. 31
4.2.2 Ertragsstarke Unternehmen. 32
5. SCHLUSSWORT. 33
LITERATURVERZEICHNIS 35
ANHANG. 38
I
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG 1: KONZEPTION DER ARBEIT; QUELLE: EIGENE DARSTELLUNG...........................................................2
ABBILDUNG 2: ENTWICKLUNG DES GEWERBESTEUERAUFKOMMENS IN DEN ALTEN BUNDESLÄNDERN (BRUTTO
UND NETTO) 1972 BIS 2005; QUELLE: SCHWARTING, S. 120.....................................................................................4
ABBILDUNG 3: DIE BEDEUTUNG DER GEWERBESTEUER (NETTO) IM KOMMUNALEN STEUERSYSTEM DER ALTEN
BUNDESLÄNDER - ANTEIL AN DEN STEUEREINNAHMEN (NETTO) 1972 BIS 2005; QUELLE: SCHWARTING, S. 121. ...5
ABBILDUNG 4: GEWERBESTEUERHEBESÄTZE NACH GEMEINDEGRÖßENKLASSE, ALTES UND NEUES BUNDESGEBIET
2005; QUELLE: SCHWARTING, S. 123. ......................................................................................................................6
ABBILDUNG 5: STEUERSYSTEMATISCHE EINORDNUNG DER GEWERBESTEUER; QUELLE: GREFE, S. 296..................6
ABBILDUNG 6: GRUNDSÄTZLICHE ÄNDERUNGEN; QUELLE: DIHK MERKBLATT ZUR GEWERBESTEUER 2008, S. 6.9
ABBILDUNG 7: HINZURECHNUNGSPFLICHTEN ZUR GEWERBESTEUER; QUELLE: DIHK MERKBLATT ZUR
GEWERBESTEUER 2008, S. 6. ..................................................................................................................................10
ABBILDUNG 8: SYSTEMATIK DER STANDORTFAKTOREN; QUELLE: DERUNGS, S. 5.................................................17
ABBILDUNG 9: BEISPIELRECHNUNG NUTZWERTANALYSE; QUELLE: EIGENE DARSTELLUNG. ...............................20
ABBILDUNG 10: LAFFER KURVEN EFFEKT; QUELLE: EIGENE DARSTELLUNG. .......................................................21
ABBILDUNG 11: WELCHE STANDORTFAKTOREN SIND DIE WICHTIGSTEN?; QUELLE: BEOBACHTUNGEN AUS DER
GRÜNDUNGSBERATUNG DER IHK OSNABRÜCK-EMSLAND (BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND
TECHNOLOGIE, GRÜNDER ZEITEN, S.3, JANUAR 2008.)..........................................................................................23
ABBILDUNG 12: NEUERRICHTUNG VON GEWERBEBETRIEBEN; QUELLE: DESTATIS (DATEN VON 2007);
WWW.BUNDESLAENDERRANKING.DE (DATEN VON 2007).......................................................................................27
ABBILDUNG 13: INSM LÄNDER-RATING IM VERGLEICH ZUM DURCHSCHNITTLICHEN GEWERBESTEUERHEBESATZ
NACH BUNDESLAND; QUELLE: INSM (WWW.BUNDESLAENDERRANKING.DE); BELAND I.V.M. DIHK...................28
ABBILDUNG 14: DARSTELLUNG DER HEBESÄTZE IM VERHÄLTNIS ZU EXISTENZGRÜNDUNGEN UND
EINWOHNERZAHL NACH BUNDESLAND; QUELLE: EIGENE DARSTELLUNG. ............................................................29
ABBILDUNG 15: DARSTELLUNG DES NIEDRIGSTEN, HÖCHSTEN UND DES MEDIAN HEBESATZES; QUELLE: EIGENE
DARSTELLUNG........................................................................................................................................................31
ABBILDUNG 16: ENT- UND BELASTUNGEN DURCH DIE UNTERNEHMENSSTEUERREFORM 2008; QUELLE: EIGENE
DARSTELLUNG (IN ANLEHNUNG AN GLUTSCH ET AL. S. 37-45.)............................................................................38
ABBILDUNG 17: STRUKTUR UND FAKTOREN DER STANDORTANALYSE; QUELLE: ZÖLLER, S. 97. ..........................39
ABBILDUNG 18: KATALOG VON STANDORTFAKTOREN; QUELLE: MÜLLER-HAGEDORN, 2001,S. 121....................40
ABBILDUNG 19: ZEITAUFWAND ZUGFAHRT; QUELLE: WWW.DB.DE. ......................................................................41
II
Abkürzungsverzeichnis
DIHK Deutsche Industrie und Handelskammer ESt. Einkommensteuer GwSt. Gewerbesteuer INSM Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft URL Uniform Resource Locator Km Kilometer
III
1. Einführung in die Thematik, Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
Die Gewerbesteuer ist die primäre Einnahmequelle des kommunalen Haushalts. Folglich ist der Gewerbesteuerhebesatz die Stellschraube für das Aufkommen der Gewerbesteuer. Die Kommunen können autonom in definierten Bandbreiten, über das Setzen des Hebesatzes, Standortpolitik betreiben. Viele Kommunen besitzen jedoch aufgrund ihres Schuldenstandes keine freie Wahlmöglichkeit in Bezug auf den Gewerbesteuerhebesatz. Daraus resultiert, dass auf Basis des Haushaltssicherungsgesetztes ein Hebesatz, der den benachbarten Kommunen angepasst ist, vom Bund bestimmt werden kann. Neben dem Gewerbesteuerhebesatz haben die Kommunen weiterhin die Möglichkeit, alternative Standortfaktoren zu entwickeln. Dies hängt jedoch unmittelbar von dem Gewerbesteueraufkommen ab, da diese Einnahmen es der Kommune ermöglichen die Standortattraktivität, insbesondere der weichen Standortfaktoren, zu fördern.
Sowohl für Existenzgründer als auch für bestehende Unternehmen ist die Standortwahl bzw. die Optimierung des Standortes von Bedeutung. Im Rahmen dieser Arbeit geht es um die Gewichtung von Standortfaktoren auf nationaler Ebene. Eine detaillierte Betrachtung der Gewerbesteuer im Gefüge der Standortfaktoren ist die Aufgabe. Neben den Veränderungen aufgrund der Unternehmenssteuerreform 2008 wird der grundsätzliche Aufbau der Gewerbesteuer dargestellt. Anschließend wird die Standortwahl aus der Sicht des Unternehmers betrachtet. In diesem Zusammenhang stellen sich nun folgende Fragen:
Ist es nachweisbar, ob der Gewerbesteuerhebesatz bei der Wahl des Standortes entscheidend ist? Für wen und in welchem Maße ist der Gewerbesteuerhebesatz bei der Standortwahl, entscheidend? Hängt die Gewichtung des
Gewerbesteuerhebesatzes von der Rechtsform und der Größe einer Unternehmung ab? Wie wirkt sich die Gewerbesteuer bei verschiedenen Ertragslagen einer Unternehmung aus?
Anhand von aktuellen Daten und Fallbeispielen werden anschließend die erwähnten Fragestellungen in einen Praxisbezug gesetzt. Abschließend folgt die Darstellung, in wie weit der Standortfaktor Gewerbesteuer für Unternehmer relevant ist und welche Faktoren die Gewerbesteuer überlagern.
1
Konzeption der Arbeit:
2. Das deutsche Gewerbesteuersystem nach der Unternehmenssteuerreform 2008
2.1 Entwicklung
Ausgangspunkt der Gewerbesteuer ist die Äquivalenztheorie. Nach dieser sollen den Gemeinden für die aus der Existenz gewerblicher Betriebe resultierende Belastungen einen Ausgleich bekommen. Dies bedingt, dass die Gewerbesteuer eine Gegenleistung für kommunale Leistungen darstellt. Nach derzeitigem Rechtsverständnis ist laut Grefe (2004) das Äquivalenzprinzip jedoch abzulehnen. Dies wird damit begründet, dass eine verursachungsgerechte Zuordnung von
2
Leistung und Gegenleistung nicht darstellbar ist. Ein Beispiel dafür wäre, dass Unternehmer zwar Gewerbesteuer leisten, jedoch auch die Bürger an der daraus entwickelten Infrastruktur partizipieren. Diese These ist speziell bei der Betrachtung der so genannten freien Berufe interessant, da diese nicht der Gewerbesteuer unterliegen. 1
Dominierende Kommunalsteuer ist seit vielen Jahrzehnten die Gewerbesteuer. Beginnend bei der Miquelschen Steuerreform von 1891/93 und der Erzbergerschen Finanzreform von 1910/20 war die Gewerbesteuer bis 1969 die primäre Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Die Gewerbesteuer, als eine Art der Real- oder Objektsteuer, knüpft an eine Bestandsgröße, nicht aber an einen Zahlungsstrom 2 an. 3 Daraus resultiert, dass jeder inländische Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommensteuergesetztes §2 Abs. 1 Satz 1 und 2 GewStG Gewerbesteuer zu leisten hat.
Hierzu gibt es jedoch Ausnahmen: Die freien Berufe und die Landwirtschaft unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Dies ist durchaus kontrovers zu sehen, da die Integration der freien Berufe von vielen Stimmen gefordert wird. 4 Scharting (2007) schreibt, dass die Vorschläge für die Unternehmenssteuerreform 2008 die Einbeziehung der freien Berufe und der Landwirtschaft vorsehen. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von Juni 2008, bleiben die freien Berufe und die Landwirtschaft nach 70 jähriger Rechtstradition jedoch frei von der Gewerbesteuer. 5
Nach ihrer grundsätzlichen Konzeption beruht die Gewerbesteuer auf drei fundamentalen Säulen: Der Gewerbesteuer nach Ertrag, der Gewerbesteuer nach dem Kapital und der Lohnsummensteuer.
Die Gewerbesteuern nach Ertrag und Kapital waren dabei stets zusammengefasst und wurden obligatorisch erhoben. Dem gegenüber stand die Lohnsummensteuer, über deren Erhebung die Gemeinden frei entscheiden konnten. Diese wurde jedoch flächendeckend nie erhoben und demnach zum 01.01.1980 abgeschafft. Seit dem 01.01.1998 ist zudem die Gewerbesteuer nach dem Kapital entfallen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass heute lediglich noch die Säule der Gewerbesteuer nach Ertrag existent ist.
1 Vgl. Steinhauff, S. 352.
2 Z.B. Einkommensteuer oder Umsatzsteuer.
3 Vgl. Schwarting, S. 119.
4 Vgl. Schwarting, S. 119.
5 Vgl. Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen 1 BvL 2/04.
3
Das so erzielte Gewerbesteueraufkommen wird gemäß den geltenden Veranschlagungsgrundsätzen in Brutto- und Nettobeträgen ausgewiesen. Für die Haushaltswirtschaft ist das Nettoaufkommen von Relevanz, da ein Teil des Gewerbesteueraufkommens gemäß der Gewerbesteuerumlage an den Bund und die Bundesländer abzuführen ist. Die Gewerbesteuerumlage wurde im Zeitablauf stets verändert. Daraus folgt, dass es nicht unbeachtliche Differenzen zwischen dem Brutto- und Nettoaufkommen gibt. Die Abbildung unten soll dies grafisch verdeutlichen.
Abbildung 2: Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens in den alten Bundesländern (brutto und netto) 1972 bis 2005; Quelle: Schwarting, S. 120.
Seit der Gemeindefinanzreform von 1969 trat neben der Gewerbesteuer die Einkommensteuer als zweite Hauptsäule in das kommunale Finanzsystem. Die Gewerbesteuer hat somit an Bedeutung einbüßen müssen. Seitdem hat sie einen Anteil von ca. 40% am kommunalen Steueraufkommen. Es ist zu erkennen, dass im Rahmen des schwindenden Steueraufkommens Mitte der 90er Jahre sowie in den Jahren ab 2000 der Anteil der Gewerbesteuer jedoch deutlich gesunken ist. Die Abbildung 3 veranschaulicht den Anteil der Gewerbesteuer in Prozent am kommunalen Steueraufkommen im Zeitablauf. 6
6 Vgl. Schwarting, S. 122.
4
Abbildung 3: Die Bedeutung der Gewerbesteuer (netto) im kommunalen Steuersystem der alten Bundesländer - Anteil an den Steuereinnahmen (netto) 1972 bis 2005; Quelle: Schwarting, S. 121.
Bei dieser Betrachtung ist darauf hinzuweisen, dass der Anteil der Gewerbesteuer im kommunalen Haushalt mit zunehmender Gemeindegröße wächst. Während in kleinen Gemeinden die Einkommensteuer das Steueraufkommen dominiert und die Gewerbesteuer (netto) lediglich ein Viertel der Steuereinnahmen ausmacht, beläuft sich dies in den großen Städten auf mehr als 50%.
Als grundsätzliche Stellschraube der Gemeinden im Rahmen der Gewerbesteuer 7 , ist nun die Entwicklung der Hebesätze zu betrachten. Seit 1970 bis 2005, sind die Hebesätze um durchschnittlich 40% gestiegen. Dies ist zum Einen auf gesetzgeberische Eingriffe zurückzuführen, zum Anderen auf den steigenden Finanzierungsbedarf für den Ausbau kommunaler Infrastruktur. Es zeigt sich, dass mit zunehmender Gemeindegröße auch die
Gewerbesteuerhebesätze steigen. Dies liegt einerseits in einem erhöhten Finanzierungsbedarf zentraler Orte, andererseits haben diese Gemeinden aufgrund ihrer Infrastruktur einen besonderen Stand als Wirtschaftsstandort. Deshalb besteht hier die Möglichkeit höhere Hebesätze durchzusetzen, ohne dass es zu Ausweichreaktionen der Steuerpflichtigen kommt. Die dargestellte Grafik verdeutlicht die Hebesätze in Abhängigkeit der Gemeindegröße. 8
7 Vgl. Grefe, S. 296.
8 Vgl. Schwarting, S. 123.
5
Arbeit zitieren:
Maik Dickhäuser, Sebastian Hasenack, 2009, Die Gewerbesteuer als Standortfaktor für Unternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
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