Gliederung
Gliederung. II
Abk ürzungsverzeichnis III
Literaturverzeichnis. V
Quellenverzeichnis VI
A. Vorwort: 1
B. Marks Spencer: 2
I. Gesetzliche Grundlagen: 2
II. Der Ausgangsfall: 2
1. Ausgangssachverhalt: 2
2. Rechtliche Fragestellungen: 3
III. Entscheidungsrelevante gemeinschaftsrechtliche Grundlagen: 4
IV. Kernaussagen des EuGH-Rechtsspruchs: 5
1. Beschränkung der Niederlassungsfreiheit? 5
2. Rechtfertigungsgründe der Mitgliedstaaten: 5
a) Territorialitätsprinzip: 5
b) Alternativbetrachtung: 6
3. Verhältnismäßigkeit und Tenor: 8
V. Erkenntnisse und Kritik: 9
C. Auswirkungen des Marks Spencer-Urteils auf das deutsche Steuerrecht: 10
I. Organschaft: 11
1. Ausgewählte Vorteile der Organschaft: 11
2. Voraussetzungen der Organschaft: 12
II. Anwendbarkeit des Urteils: 13
III. Auswirkungen des Marks Spencer-Urteils auf die Organschaft: 14
IV. Weitere EG-rechtliche Streitpunkte der Organschaft: 15
D. Unterschiedliche Behandlung von ausländischen Tochter(kapital)gesellschaften und von
im Ausland liegenden Betriebsstätten: 15
I. § 2a EStG i.V.m. Anrechnungsmethode gemäß § 34c EStG oder DBA: 16
II. § 2a EStG i.V.m. Freistellungsmethode nach DBA: 17
E. Möglichkeiten einer EG-rechtskonformen Regelung des grenzüberschreitenden
Verlustabzugs:.......................................................................................................................... 19
F. Schlusswort: 22
II
Abkürzungsverzeichnis
a.A. anderer Ansicht a. F. alte Fassung AktG Aktiengesetz Art. Artikel Aufl. Auflage BB Betriebsberater (Zeitschrift) BFH Bundesfinanzhof BGBl. Bundesgesetzblatt BStBl. Bundessteuerblatt bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise DB Der Betrieb (Zeitschrift) DBA Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung diesbzgl. diesbezüglich DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) EG Europäische Gemeinschaft EG-Vertrag Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft EStG Einkommensteuergesetz EStH Einkommensteuer-Hinweise EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof EWS Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (Zeitschrift) Fn. Fußnote gem. gemäß ggf. gegebenenfalls GKKB Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GmbHR GmbH-Rundschau (Zeitschrift) ICTA Income and Corporation Taxes Act i.d.R. in der Regel
III
i.H.v. in Höhe von insb. insbesondere IStR Internationales Steuerrecht (Zeitschrift) i.S.v. / d. im Sinne von / der / des i.V.m. in Verbindung mit m.E. meines Erachtens m.w.N. mit weiteren Nachweisen Nr. Nummer Rn. Randnummer Rs. Rechtssache(n) s. siehe s.o. siehe oben sog. sogenannte(r/s) sec. Section(s) u.a. unter anderem UK United Kingdom (England, Schottland, Wales und Nordirland) u.U. unter Umständen v. von / von vgl. vergleiche VZ Veranlagungszeitraum
IV
Literaturverzeichnis
Balmes, Frank / Grammel, Ralf / Sedemund, Jan: Berücksichtigung von Betriebsstättenverlusten trotz Freistellungsmethode, BB 2006, 1474.
Becker, Helmut: Besteuerung von Betriebstätten, DB 1989, 10.
BDI/PwC: Verlustberücksichtigung über Grenzen hinweg, 1. Aufl., Frankfurt, 2006.
Englisch, Joachim: Marks & Spencer: Grenzüberschreitender Verlustabzug im Mutter-Tochter-Verhältnis, IStR 2006, 19.
Dötsch, Ewald / Franzen, Ingo / Städtler, Wolfgang / Sell, Hartmut / Zenthöfer, Wolfgang: Körperschaftsteuer, 14. Aufl., Koblenz, 2004.
Grobshäuser, Uwe / Maier, Walter / Kies, Dieter: Besteuerung der Gesellschaften, Ludwigsburg, 2005.
Herzig, Norbert / Wagner, Thomas: EuGH-Urteil „Marks & Spencer“ - Begrenzter Zwang zur Öffnung nationaler Gruppenbesteuerungssysteme für grenzüberschreitende Sachverhalte, DStR 2006, 1.
Herzig, Norbert / Liekenbrock, Bernhard: Zinsschranke im Organkreis, DB 2007, 2387.
Hey, Johanna: Die EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Marks & Spencer und die Zukunft der deutschen Organschaft, GmbHR 2006, 113.
Heinicke, Wolfgang: § 2a EStG, in: Ludwig Schmidt, Einkommensteuergesetz, 26. Aufl., Köln, 2007.
Klarmann, Stefanie: Körperschaftsteuerliche Organschaft - Entstehung, Inhalt und Problematik der bestehenden deutschen Regelung, IFSt-Schrift Nr. 440, Bonn, 2006.
Linn, Alexander / Reichl, Alexander / Wittkowski, Ansas: Grenzüberschreitende Verlustverrechnung: Möglichkeiten und Grenzen, BB 2006, 630.
Pache, Sven / Englert, Max: Grenzüberschreitende Verlustverrechnung deutscher Konzernspitzen - Ist die Organschaft noch zu retten?, IStR 2007, 47.
Rehm, Helmut / Feyerabend, Hans-Jürgen / Nagler, Jürgen: Die Renaissance der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung!, IStR 2007, 7.
V
Scheunemann, Marc: Europaweite Verlustberücksichtigung im Konzern, IStR 2005, 303.
Scheunemann, Marc: Grenzüberschreitende konsolidierte Konzernbesteuerung, Frankfurt, 2005.
Scheunemann, Marc: Praktische Anforderungen einer grenzüberschreitenden Verlustberücksichtigung im Konzern in Inbound- und Outboundfällen nach der EuGH-Entscheidung Marks & Spencer, IStR 2006, 145.
Thömmes, Otmar: Sieg der Vernunft - oder Kniefall vor den Mitgliedstaaten? Das EuGH-Urteil Marks & Spencer, EWS, Heft 1/2006, „Die erste Seite“.
Zenthöfer, Wolfgang / Schulze zur Wiesche, Dieter: Einkommensteuer, 8. Aufl., Nordkirchen, 2004.
Quellenverzeichnis
Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.10.2002 (BGBl. I S. 179), zuletzt geändert durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 (BGBl. I S. 2878) und Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 (BGBl. I S. 2915).
Einkommensteuer-Richtlinien 2005 vom 16.12.2005 (BStBl. I Sondernummer I) mit den Einkommensteuer-Hinweisen 2005.
Körperschaftsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4144), zuletzt geändert durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 (BGBl. I S. 2878)
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der Fassung der Vertrages über die Europäische Union vom 7.2.1992 (BGBl. II S. 1253), zuletzt geändert durch den EU-Beitrittsvertrag vom 16.4.2003 (BGBl. II S. 1408).
VI
A. Vorwort:
Der Marks & Spencer 1 -Fall ist der erste Fall vor dem EuGH, der die Problematik der Berücksichtigung von Auslandsverlusten der Tochtergesellschaft bei der Muttergesellschaft zum Gegenstand hatte. Demzufolge werde ich zu Beginn meiner Seminararbeit diesen Ausgangsfall und das Urteil ausführlich beschreiben und dabei insbesondere auf die Rechtfertigungsgründe der beteiligten Parteien eingehen.
Die Urteilsbesprechung dient fortan als Grundlage für meine weiteren Ausführungen. Konkret werde ich mich darin mit den deutschen Regelungen zum grenzüberschreitenden konzerninternen Verlustabzug und den Folgen des Ausgangsurteils auf das deutsche Steuerrecht auseinandersetzen. Darüber hinaus werde ich die unterschiedliche Berücksichtigung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften und ausländischer Betriebsstätten beschreiben und daran anschließend Lösungsvorschläge unterbreiten, wie eine europarechtskonforme Regelung der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung innerhalb eines Konzerns aussehen könnte.
Den Abschluss meiner Seminararbeit wird ein Schlusswort bilden, in dem ich Fazit ziehe und einen Blick in die Zukunft der angesprochenen deutschen Steuervorschriften wage.
1 EuGH v. 13.12.2005, C-446/03, Marks & Spencer, Slg. 2005, I-10837.
1
B. Marks & Spencer:
I. Gesetzliche Grundlagen:
Im Vereinigten Königreich ansässige Gesellschaften sind gemäß Sec. 6 (1) und 8 (1) ICTA mit ihrem Welteinkommen körperschaftsteuerpflichtig, während gebietsfremde Gesellschaften nur mit den Gewinnen besteuert werden, die ihren Zweigniederlassungen oder Agenturen im Vereinigten Königreich zuzurechnen sind (Sec. 11 (1) ICTA). Aufgrund der mit den Ländern Frankreich, Belgien und Deutschland geschlossenen DBA unterliegt die gewerbliche Tätigkeit der in diesen Ländern ansässigen Tochtergesellschaften von in Großbritannien ansässigen Gesellschaften nur insoweit der britischen Körperschaftsteuer, als diese durch im Vereinigten Königreich belegene Betriebsstätten i.S. der Abkommen ausgeübt wird. Für Konzerne sehen die Sec. 402 bis 413 ICTA die Möglichkeit einer Gruppenbesteuerung (group relief) vor. Demnach können Konzerngesellschaften (ausschließlich) ihre Verluste im Rahmen des sog. Konzernabzugs untereinander verrechnen. Bis 1999 war der Konzernabzug nur Gesellschaften mit Sitz im Vereinigten Königreich zugänglich. Im Jahr 2000 wurde der Konzernabzug auf im Vereinigten Königreich ansässige Zweigniederlassungen oder Agenturen ausländischer Gesellschaften ausgeweitet. Der britische group relief stand nun im Mittelpunkt des nachfolgend dargestellten EuGH-Verfahrens.
II. Der Ausgangsfall:
1. Ausgangssachverhalt:
Das Einzelhandelsunternehmen Marks & Spencer ist eine im Vereinigten Königreich ansässige, unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft. Mitte der 1970er Jahre begann Marks & Spencer, sich u.a. mittels Tochtergesellschaften auf andere Staaten auszudehnen. So wurden bspw. in Belgien, Frankreich und Deutschland Tochterkapitalgesellschaften gegründet, die fortan über eine Holding in den Niederlanden gehalten wurden. In den Jahren 1998 bis 2001 hatten die Tochtergesellschaften einen Verlust i.H.v. rund £ 100 Mio. angehäuft, sodass Marks & Spencer beschloss, sich
2
Arbeit zitieren:
Jörg F. Kurzenberger, 2007, Grenzüberschreitenden Abzug von Unternehmensverlusten von Tochtergesellschaften im EU-Ausland auf der Ebene der inländischen Muttergesellschaft , München, GRIN Verlag GmbH
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